Parlamentarischer Abend 2017 der Bundesvereinigung Lebenshilfe
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- Hinrich Franke
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1 Info-Zettel in Leichter Sprache Parlamentarischer Abend 2017 der Bundesvereinigung Lebenshilfe in der Berliner Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen
2 Wort-Erklärungen Alle Wörter, die in der Farbe Orange geschrieben sind, werden am Ende der 11 Info-Zettel genau erklärt. Die Wörter sind dort nach dem Alphabet geordnet. Texte Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Leipziger Platz Berlin Ansprech-Partner: Info 1, Info 2 bettina.leonhard@lebenshilfe.de Info 3 jenny.axmann@lebenshilfe.de Info 4, 5 edna.rasch@lebenshilfe.de Info 6 ulrich.niehoff@lebenshilfe.de Info 7 tina.cappelmann@lebenshilfe.de Info 8 andrea.hennig@lebenshilfe.de Info 9, 10 lilian.krohn-aicher@lebenshilfe.de Übersetzung in Leichte Sprache Nina Krüger, leichte-sprache@lebenshilfe.de gelesen von der Prüfergruppe Leichte Sprache Bilder Gestaltung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Zeichen für Leichte Sprache auf Seite 1 von Inclusion Europe Heike Hallenberger
3 Info 1 Mehr Teilhabe vor Ort Die Bundes-Regierung hat von Anfang an gesagt: Wir wollen mehr für Menschen mit Behinderung tun. Deshalb haben die Politiker neue Gesetze gemacht. Und alte Gesetze überarbeitet. Zum Beispiel: - das Bundes-Teilhabe-Gesetz - die Pflege-Stärkungs-Gesetze Das ist gut. Aber es muss weitergehen. Die Politiker müssen sich weiter für Menschen mit Behinderung einsetzen. Menschen mit geistiger Behinderung fordern: Teilhabe statt Ausgrenzung. Durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz sollen Menschen mit Behinderung mehr selbst bestimmen können. Sie sollen überall dabei sein können. Ein anderes Wort dafür ist: Inklusion. Inklusion soll es überall geben. Aber das muss auch im Alltag der Menschen klappen. Deshalb muss die Politik sich dafür einsetzen. Besonders das Umfeld ist für jeden Menschen wichtig. Das gehört zum Umfeld: der Stadtteil, in dem man wohnt die Orte, die man oft besucht die Menschen, die man oft trifft. Das Fachwort für Umfeld ist: Sozialraum. Im Sozialraum sollen alle überall mitmachen können.
4 Damit das geht, muss immer auch an Menschen mit Behinderung gedacht werden. Zum Beispiel bei Förder-Programmen. Das heißt zum Beispiel: Es gibt Geld für neue Wohnungen oder bessere Kitas. Auch für Kinder mit Behinderung. Die Förder-Programme sollen vom Bund kommen. Zum Bund gehört zum Beispiel die Bundes-Regierung. Der Bund kann Regeln für ganz Deutschland machen. Wir brauchen günstige Wohnungen ohne Hindernisse Menschen mit Behinderung sollen da wohnen, wo andere auch wohnen. Die Wohnungen müssen deshalb günstig sein. Und sie müssen barriere-frei sein. Das heißt hier zum Beispiel: Eine Wohnung hat einen Lift für Rollstuhl-Fahrer. So können Menschen mit Behinderung gut in ihrer Wohnung leben. Und dort die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Eine Schule für alle Alle Menschen haben ein Recht auf Bildung. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Sie sollen auf eine allgemeine Schule gehen können. So wie jedes andere Kind auch. Das klappt noch nicht überall. Deshalb soll der Bund die Städte und Gemeinden dabei besser unterstützen. Zurzeit darf der Bund den Städten und Gemeinden noch nicht helfen. Das muss sich ändern.
5 Die Lebenshilfe fordert: Wir brauchen Sozialräume für alle ohne Hindernisse. Dafür brauchen wir die Unterstützung vom Bund. Mehr barriere-freie Wohnungen. Der Bund soll den Städten und Gemeinden helfen können. Damit es bald in ganz Deutschland allgemeine Schulen für alle gibt.
6 Info 2 Alle sollen wählen dürfen Im Herbst ist Bundestags-Wahl. Das heißt: Die Deutschen wählen einen neuen Bundestag. Jeder erwachsene Deutsche darf wählen. Und er darf gewählt werden. Das steht im Grund-Gesetz. Aber es gibt Ausnahmen. Manche Menschen mit Behinderung dürfen nicht wählen. Sie dürfen auch nicht gewählt werden. Und zwar dann, wenn sie eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Das gilt für Wahlen in Deutschland und die Europa-Wahl. Das steht in zwei Gesetzen: dem Bundes-Wahl-Gesetz dem Europa-Wahl-Gesetz Mehr als 80 Tausend Menschen dürfen deshalb nicht wählen. Sie haben eine Betreuung in allen Angelegenheiten. Das sind fast nur Menschen mit Behinderung oder einer psychischen Krankheit. Sie werden schlechter behandelt als andere Menschen. Das ist gegen das Grund-Gesetz. Deshalb hat es in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein auch eine Änderung gegeben. Hier dürfen jetzt auch Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten wählen. Bei der Bundestags-Wahl gilt das aber nicht.
7 Es wird gesagt: Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten können nicht wählen. Weil sie die Wahl nicht verstehen. Das ist falsch: Zu fast jeder Wahl gibt es Informationen in Leichter Sprache. Sie erklären zum Beispiel: Das wollen die Parteien So wählt man So können auch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten wählen. Auch andere Hindernisse müssen weg. Denn in der UN-Konvention steht: Jeder Mensch mit Behinderung hat das Recht zu wählen. Die UN-Konvention gilt auch für Deutschland. Menschen mit einer rechtlichen Betreuung können selbst Entscheidungen treffen. Ihr Betreuer unterstützt sie dabei. Auch alte und kranke Menschen dürfen wählen. Niemand prüft, ob sie wählen können. Solange sie keine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben vor allem Menschen mit Behinderung oder psychischer Krankheit. Sie werden also benachteiligt. Manche Menschen mit Behinderung dürfen nicht wählen. Weil sie die Wahl angeblich nicht verstehen. Das ist gegen die UN-Konvention. Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung, damit sie wählen können. Das sagen auch Experten.
8 Die Lebenshilfe fordert: Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten sollen wählen können. Das Bundes-Wahl-Gesetz und das Europa-Wahl-Gesetz müssen geändert werden.
9 Info 3 Das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz Es gibt ein neues Gesetz. Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz. Teilhabe heißt: Alle Menschen können überall mitmachen. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert viele alte Regeln und Gesetze. Zum Beispiel die Eingliederungs-Hilfe. Die Lebenshilfe und ihre Partner haben im Jahr 2016 für ein gutes Bundes-Teilhabe-Gesetz gekämpft. Dabei haben wir viel erreicht. Auch dank vieler Politiker. Jetzt müssen wir sehen, ob das Bundes-Teilhabe-Gesetz im Alltag klappt. Vieles muss noch geklärt werden. Es gibt zum Beispiel Änderungen in Wohn-Einrichtungen. Das bekommen Menschen mit Behinderung dort bisher: Geld für Kleidung, etwa 110 Euro für sich. Das Geld für Wohnen und Essen geht direkt an die Einrichtung. Das soll sich jetzt ändern: Menschen mit Behinderung bekommen den gesamten Geld-Betrag. Davon müssen sie alles selbst bezahlen. Die Umstellung muss vorher getestet werden. Welche Menschen mit Behinderung in Zukunft Eingliederungs-Hilfe bekommen, ist noch nicht ganz klar. Es soll dazu eine Studie geben. Das findet die Lebenshilfe gut.
10 Es ist aber wichtig, dass die Studie von Experten unterstützt wird. Die Experten sollen aus Vereinen für Menschen mit Behinderung kommen. Es gibt viele neue Regeln durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz. Die Regeln müssen genau beobachtet werden. Zum Beispiel das Poolen. Das spricht man so: Pulen. Das heißt: Unterstützung für Menschen mit Behinderung kann es auch für Gruppen geben. Ein Ausflug wird dann zum Beispiel in der Gruppe gemacht. Das mag aber nicht jeder. Auch, wenn das heute auch schon so ist. Auch bei der Früh-Förderung müssen wir genau hinsehen. Früh-Förderung heißt: Manche Kinder haben eine Krankheit oder eine Behinderung. Oder sie bekommen vielleicht eine Behinderung. Diese Kinder und ihre Familien bekommen Unterstützung. Die Unterstützung kann bald auch von anderen Diensten kommen. Wichtig ist: Die Unterstützung muss weiter gut sein. Das ist für das neue Gesetz wichtig: Wir müssen jetzt testen, ob die neuen Regeln vom Gesetz gut sind. Sie müssen im Alltag der Menschen klappen. Dafür müssen alle gut zusammen-arbeiten: Ämter Politiker aus den Bundes-Ländern Politiker, die Entscheidungen für ganz Deutschland treffen können Vereine für Menschen mit Behinderung
11 Wenn es Probleme gibt, müssen wir sie jetzt lösen. Dann müssen manche Regeln vielleicht auch verändert werden. Die Lebenshilfe fordert: Das Bundes-Teilhabe-Gesetz muss im Alltag der Menschen klappen. Das muss genau beobachtet werden. Dabei müssen auch Vereine für Menschen mit Behinderung mit beraten. Die Regeln vom neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz werden getestet. Alle müssen sich die Ergebnisse genau ansehen. Dafür müssen alle gut zusammen-arbeiten. Wenn es Probleme beim Bundes-Teilhabe-Gesetz gibt, müssen manche Regeln neu gemacht werden.
12 Info 4 Menschen mit Behinderung brauchen genug Geld fürs Wohnen Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohn-Einrichtungen. Das Geld für Wohnen und Essen geht direkt an die Einrichtung. Außerdem bekommen Menschen mit Behinderung dort bisher: Geld für Kleidung, Etwa 110 Euro für sich. Das soll sich in 3 Jahren ändern: Menschen mit Behinderung bekommen dann den gesamten Geld-Betrag. Das sind etwa 370 Euro. Davon müssen sie alles selbst bezahlen. Viele Menschen mit Behinderung leben auch in einer eigenen Wohnung. Sie bekommen im Monat mehr als 400 Euro. Das heißt: Sie bekommen mehr als Menschen in Wohn-Einrichtungen. Die Lebenshilfe findet das falsch. Weil niemand weiß, wie viel Geld Menschen in Wohn-Einrichtungen wirklich brauchen. Deshalb soll es eine Untersuchung geben. Die Untersuchung macht das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Das wird untersucht: Wie viel Geld für Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen am Ende übrig bleibt. Das Problem: Die Untersuchung fängt erst in 3 Jahren an.
13 Die Ergebnisse gibt es in 5 Jahren. Aber schon vorher bekommen Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen weniger Geld als andere. Das darf nicht sein. Es muss schon jetzt untersucht werden, ob das Geld ausreicht. Bis dahin müssen Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen genauso viel Geld bekommen wie andere auch. Die Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen müssen auch in Zukunft genug Geld für sich haben. Es muss genau untersucht werden: Wie viel Geld für Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen am Ende übrig bleibt. Vorher dürfen die neuen Regeln noch nicht gelten! Bis dahin müssen Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen genauso viel Geld bekommen wie andere auch.
14 Info 5 Keine Nachteile für Menschen mit Behinderung bei der Pflege Menschen mit Behinderung bekommen Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Damit bekommen sie zum Beispiel Unterstützung beim Wohnen. Viele Menschen mit Behinderung müssen auch gepflegt werden. Das zahlt die Pflege-Versicherung. Sie bekommen dann beide Leistungen: Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe und die Leistungen der Pflege-Versicherung. In den vergangenen Jahren gab es neue Pflege-Gesetze. Im 11. Sozial-Gesetz-Buch steht trotzdem immer noch eine Vorschrift. In der Vorschrift geht es um Menschen mit Behinderung in Wohnstätten. Sie bekommen von der Pflege-Versicherung nur 266 Euro im Monat. Egal, wie viel Pflege sie brauchen. Das ist gegen die UN-Konvention. Die Vorschrift soll sogar bald für noch mehr Bereiche gelten. Zum Beispiel für Wohn-Gemeinschaften von Menschen mit Behinderung, die viel Pflege brauchen. Dann müssen manche Wohngemeinschaften vielleicht schließen. Viele Menschen mit Behinderung brauchen auch Pflege. Das machen zum Beispiel oft die Eltern oder Geschwister. Die können aber auch mal krank werden. Oder sie brauchen Urlaub. Dann muss die Pflege jemand anderes übernehmen. Zum Beispiel Nachbarn, Freunde oder ein Pflege-Dienst. Die pflege-bedürftige Person bleibt aber dort, wo sie immer lebt. Das heißt dann: Verhinderungs-Pflege.
15 Außerdem gibt es die Kurzzeit-Pflege. Dann geht die pflege-bedürftige Person in eine Einrichtung. Jede pflege-bedürftige Person hat ein Recht auf bis zu 8 Wochen Kurzzeit-Pflege. Und zusätzlich gibt es bis zu 6 Wochen Verhinderungs-Pflege. Die Lebenshilfe fordert: Es muss mehr Geld für Verhinderungs-Pflege geben. Kurzzeit-Pflege muss in Verhinderungs-Pflege umgewandelt werden können. Das würde vielen Familien mit Kindern helfen. Die Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung sollen überall häusliche Pflege bekommen. Egal, ob sie allein oder in einer Wohnstätte wohnen. Kurzzeit-Pflege muss in Verhinderungs-Pflege umgewandelt werden können. Das muss mindestens für Kinder gelten.
16 Info 6 Mittendrin auch im Alter Menschen mit Behinderung werden heute immer älter. Das ist eine sehr gute Nachricht. Sie brauchen ein Umfeld, in dem sie weiter gut leben können. Dafür brauchen sie gute Unterstützung. Viele Menschen mit Behinderung arbeiten in der Werkstatt. Im Alter gehen sie in den Ruhestand. Die Lebenshilfe fordert: Es soll Angebote vor dem Ruhestand geben, damit jeder Mensch sich darauf vorbereiten kann. Zum Beispiel: Teilzeit-Arbeit. Das heißt: - jemand geht weniger Tage zur Arbeit - oder er arbeitet nur den halben Tag. Die Werkstatt soll die Mitarbeiter auf den Ruhestand vorbereiten. Das soll auch die Tages-Förderstätte machen. Dafür muss es Geld vom Amt geben. Ältere Menschen mit Behinderung brauchen gute Freizeit-Angebote: - Damit sie andere Menschen treffen können. - Damit sie mitmachen können. Der Mensch mit Behinderung soll mehr selbst bestimmen können: - Welches Angebot er machen will. - Wo und wann er seine Freizeit verbringen will. Manche alte Menschen mit Behinderung müssen ihre Wohnstätte verlassen. Sie müssen zum Beispiel in ein Pflege-Heim ziehen. Weil das Geld für ihre Pflege in der Wohnstätte nicht ausreicht.
17 Oder weil Mitarbeiter keine Pflege-Experten sind. Die meisten alten Menschen mit Behinderung wollen das nicht. Die Wohnstätte ist ihr Zuhause. Die Lebenshilfe fordert: Wir brauchen neue Wohn-Angebote für alle Menschen mit Behinderung. Junge und alte Menschen sollen zusammen leben können. Auch wenn sie viel Unterstützung und Pflege brauchen. Viele Menschen mit Behinderung bekommen im Ruhestand eine Rente. Die Rente reicht oft nicht zum Leben. Sie bekommen deshalb auch Unterstützung vom Amt. Menschen mit Behinderung wollen deshalb auch selbst Geld fürs Alter sparen. Das geht zurzeit aber noch nicht. Das muss sich ändern. Die Lebenshilfe fordert: Auch alte Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe. Wir brauchen neue Wohn-Angebote für alle Menschen mit Behinderung. Auch wenn sie viel Unterstützung und Pflege brauchen. Alle Menschen mit Behinderung und ihre Familien müssen Geld fürs Alter sparen können.
18 Info 7 Eine Kinder- und Jugend-Hilfe für alle Die Kinder- und Jugend-Hilfe unterstützt junge Menschen und ihre Familien. Die Kinder- und Jugend-Hilfe soll aber für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sein. Auch für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung. Jetzt ist das noch anders. Für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher Behinderung ist die Sozial-Hilfe zuständig. Für Kinder mit seelischer Behinderung ist die Kinder- und Jugend-Hilfe zuständig. Die Politiker versprechen schon lange eine Kinder- und Jugend-Hilfe für alle. Aber bis heute gibt es kein neues Gesetz. Deshalb sagt die Lebenshilfe: Die Politiker sollen sich für eine Kinder- und Jugend-Hilfe für alle einsetzen. Dabei sollen die Politiker auch mit Experten sprechen. Es müssen Experten für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung sein. Alle Angebote der Kinder- und Jugend-Hilfe müssen in Zukunft für alle offen sein. Zum Beispiel für Kinder und Jugendliche: - die eine Behinderung haben, - die viel Unterstützung brauchen, - die aus einem anderen Land geflüchtet sind,
19 - die arm sind, - die von ihren Eltern nicht gut versorgt werden. Sie sollen überall dabei sein können. Zum Beispiel: - Der Kindergarten muss für alle offen sein. - Der Jugend-Treff muss für alle offen sein. Die Lebenshilfe fordert: Wir brauchen endlich eine Kinder- und Jugend-Hilfe für alle. Das Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz muss verändert werden. Dabei darf es keine Verschlechterungen geben. Jede einzelne Hilfe muss gut geplant werden. Die Hilfe-Planung muss auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung passend sein. Junge Menschen und ihre Familien sollen dabei mitbestimmen können. Damit sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Das neue Kinder- und Jugend-Hilfe-Recht muss gut zu anderen Gesetzen passen. Alle Angebote der Kinder-und-Jugend-Hilfe müssen für alle Kinder und Jugendlichen offen sein. In den Städten und Gemeinden werden Angebote für Kinder und Jugendliche geplant. Dabei muss an alle Kinder und Jugendliche gedacht werden. Auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
20 Info 8 Teilhabe am Arbeits-Leben besser machen Arbeit ist für alle Menschen wichtig. Auch für Menschen mit Behinderung. Bisher war es so: Menschen mit Behinderung konnten oft nur in einer Werkstatt arbeiten. Jetzt gibt es das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz. Dadurch gibt es mehr Möglichkeiten. Das ist gut. Zum Beispiel das Budget für Arbeit. Damit ist gemeint: Die Regierung gibt Geld zum Lohn dazu. Das nennt man Lohnkosten-Zuschuss. Und sie gibt Geld für Unterstützung. Damit Menschen mit Behinderung gut am Arbeits-Platz arbeiten können. Beides zusammen soll Arbeit-Geber unterstützen. Damit sie Menschen mit Behinderung einstellen. Trotzdem müssen viele Arbeit-Geber noch davon überzeugt werden. Ein Problem ist auch: Manche Menschen brauchen viel Unterstützung. Für sie wird das Budget für Arbeit nicht reichen. Denn sie brauchen viel Unterstützung am Arbeits-Platz. Und das kostet Geld. Die Lebenshilfe fordert: Das Budget für Arbeit soll für alle möglich sein. Auch für Menschen, die viel Unterstützung brauchen. Alle Menschen müssen wählen können. Wo und wie sie arbeiten wollen.
21 Denn Arbeit und Bildung sind für alle Menschen wichtig. Auch für Menschen, die viel Unterstützung brauchen. Sie dürfen nicht davon ausgeschlossen werden. Das ist gegen die UN-Konvention. Und gegen die Menschen-Rechte. Oft ist es so: Menschen mit sehr schweren Behinderungen dürfen nicht in der Werkstatt arbeiten. Meistens dürfen sie schon nicht in den Berufs-Bildungs-Bereich. Sie kommen nach der Schule oft direkt in die Tages-Förderung. Das bleibt leider auch mit dem neuen Bundes-Teilhabe-Gesetz so. Die Lebenshilfe fordert: Niemand darf von Arbeit und Bildung ausgeschlossen werden. Jeder soll einen Zugang zur Arbeits-Welt haben. Neu ist: Wer in einer Werkstatt arbeitet, bekommt jetzt etwas mehr Geld. Aber das reicht noch nicht. Die meisten können von dem Geld trotzdem nicht leben. Wer in einer Werkstatt arbeitet, soll mehr Geld bekommen. Die Lebenshilfe fordert: Das Budget für Arbeit muss gut umgesetzt werden. Es muss eine echte Wahl-Möglichkeit sein. Kein Mensch darf von Arbeit und Bildung ausgeschlossen werden. Egal, wie viel Unterstützung er braucht. Wer in einer Werkstatt arbeitet, muss mehr Geld bekommen.
22 Info 9 Bessere Gesundheits-Versorgung für Menschen mit Behinderung Die Gesundheit von Menschen mit Behinderung ist wichtig. Deshalb müssen sie gut versorgt werden. Darauf haben sie ein Recht. Wie alle anderen Menschen auch. Das steht in der UN-Konvention. Im Alltag gibt es aber immer wieder Probleme. Zum Beispiel im Krankenhaus. Menschen mit Behinderung brauchen dort Unterstützung. Das Problem: Sie dürfen ihre Unterstützer nicht mitnehmen. Ein anderes Wort für Unterstützer ist: Assistenz. Ein Unterstützer hilft bei verschiedenen Sachen. Er ist nur für den Menschen mit Behinderung da. Probleme gibt es auch in gemeinschaftlichen Wohn-Stätten. Hier leben viele Menschen mit Behinderung. Einige brauchen auch Pflege. In den Wohn-Stätten bekommen sie aber keine Kranken-Pflege. Unterstützer im Krankenhaus Auch Menschen mit geistiger Behinderung müssen manchmal ins Krankenhaus. Für viele Menschen mit geistiger Behinderung ist das schwierig. Sie kennen die Menschen im Krankenhaus nicht. Die neue Umgebung macht ihnen Angst. Oft kommen dann ihre Eltern mit. Das geht aber nicht immer.
23 Manchmal sind die Eltern zum Beispiel schon zu alt. Dann müssen andere Menschen mit ins Krankenhaus kommen. Das ist dann ein Unterstützer. Das Problem: Ein Unterstützer im Krankenhaus kostet Geld. Das Geld wird aber nicht bezahlt. Kranken-Pflege in Wohn-Stätten Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohn-Stätten. Die Wohn-Stätten sind ihr Zuhause. Wenn sie krank werden, sollen sie in den Wohn-Stätten gepflegt werden. Das Problem: Die Krankenkassen wollen das nicht zahlen. Das Bundes-Sozial-Gericht sagt: Das ist falsch. Kranken-Pflege kann es auch in Wohn-Stätten geben. Deshalb muss jetzt das Gesetz geändert werden. Die Lebenshilfe fordert: Menschen mit Behinderung müssen ihre Unterstützer mit ins Krankenhaus nehmen dürfen. Dafür muss es genug Geld geben. Auch in Wohn-Stätten gibt es ein Recht auf Kranken-Pflege. Das sagt das Bundes-Sozial-Gericht. Deshalb muss das Gesetz geändert werden.
24 Info 10 Menschen mit Behinderung besser vor Benachteiligung schützen Niemand soll in Deutschland benachteiligt werden. Dafür gibt es seit etwa 10 Jahren ein Gesetz: Das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz. Das kurze Wort dafür ist: AGG Doch obwohl es das Gesetz gibt, werden Menschen mit Behinderung benachteiligt. Das hat eine Studie ergeben. Deshalb muss das Gesetz verbessert werden. Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Zum Beispiel: - im Alltag - oder bei der Arbeit. So steht es im Gesetz. Aber sie werden trotzdem benachteiligt. Weil es für sie viele Hindernisse im Alltag gibt. Das Problem: Viele Unternehmen und Organisationen achten nicht genug auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Es gibt in Deutschland auch noch kein Gesetz, das sie dazu verpflichtet. Auch einzelne Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Auch das muss in einem Gesetz stehen. Im AGG steht: Die Betroffenen müssen selbst dafür sorgen, dass alle Regeln eingehalten werden. Die Betroffenen sind zum Beispiel Menschen mit Behinderung.
25 Das heißt: Wenn sie benachteiligt werden, sollen sie sich beschweren. Oder vor Gericht klagen. Das Problem: Viele kennen ihre Rechte nicht. Außerdem können Klagen teuer werden. Und sie können lange dauern. Deshalb wehren sich viele Menschen nicht. Obwohl sie benachteiligt werden. Im AGG steht auch: Wer benachteiligt wird, hat 2 Monate Zeit, sich darüber zu beschweren. Und zum Beispiel dagegen zu klagen. Das ist sehr kurz. Weil viele Menschen Zeit brauchen, um eine Benachteiligung zu verkraften. Die Lebenshilfe fordert: Das AGG muss verbessert werden. Es muss weniger Hindernisse für Menschen mit Behinderung geben. Dafür müssen auch Unternehmen und Organisationen sorgen. Es muss einfacher werden, sich für seine Rechte einzusetzen. Zum Beispiel: Auch Vereine müssen sich gegen Benachteiligung wehren können. Viele Vereine vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung. Außerdem muss es eine kostenlose Schlichtungs-Stelle geben. In einer Schlichtungs-Stelle kann ein Streit gelöst werden. Dann müssen keine Gerichte darüber entscheiden. Wer benachteiligt wurde, braucht mehr Zeit, um dagegen klagen zu können.
26 Info 11 Bessere Unterstützung für Flüchtlinge mit Behinderung Viele Menschen fliehen aus ihrem eigenen Land. Sie fliehen vor Krieg und Verfolgung. Zu ihnen sagt man auch: Flüchtlinge. Sehr viele kommen nach Deutschland. Unter ihnen sind Flüchtlinge, die besonderen Schutz brauchen. Zum Beispiel: - Menschen mit Behinderung - Menschen, die für immer mit einer Krankheit leben müssen Diese Flüchtlinge werden hier schlecht versorgt. Auch das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert das nicht. Flüchtlinge mit Behinderung bekommen lange wenige Sozial-Leistungen. Außerdem sind die Flüchtlinge von den Regeln hier oft überfordert. Sie sind unsicher. Und wehren sich deshalb nicht. Viele verstehen auch unsere Sprache nicht. Es gibt zu wenig Übersetzer. Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe. Das ist ein Menschen-Recht. Es ist egal, woher ein Mensch kommt. Flüchtlinge mit Behinderung müssen besser versorgt werden. Es gibt Regeln für die Aufnahme von Flüchtlingen mit Behinderung. Für Länder in Europa gibt es eine EU-Richtlinie.
27 EU ist kurz für Europäische Union. 28 Länder in Europa haben sich zusammen getan. Sie machen eine Union. Union heißt: Vereinigung. Das heißt: Alle Mitglieder wollen zusammen etwas erreichen. Eine EU-Richtlinie ist eine Regel von der EU. In der EU-Richtlinie steht: Flüchtlinge mit besonderen Bedürfnissen sollen Unterstützung bekommen. Damit sind auch Flüchtlinge mit Behinderung gemeint. Die EU-Richtlinie muss deutsches Recht werden. Das haben die Politiker immer noch nicht gemacht. Die Lebenshilfe fordert: Die EU-Richtlinie muss deutsches Recht werden. Flüchtlinge mit Behinderung brauchen gute Unterstützung. Damit das möglich ist, müssen Gesetze geändert werden. Es muss gute Beratung für Flüchtlinge mit Behinderung geben.
28 Hier werden Wörter erklärt: Betreuung in allen Angelegenheiten Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung in Rechts-Fragen. Sie haben dann einen rechtlichen Betreuer. Er hilft ihnen in Rechts-Angelegenheiten, die sie nicht alleine schaffen. Das können ganz verschiedene Dinge sein. Zum Beispiel: Unterstützung beim Umgang mit Geld Unterstützung bei Gesundheits-Fragen Unterstützung bei Terminen beim Amt Wer in allen Bereichen betreut wird, hat eine Betreuung in allen Angelegenheiten. Wer eine Betreuung in allen Angelegenheiten hat, darf nicht wählen. Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales Die Abkürzung vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales ist: BMAS. Das BMAS ist für viele verschiedene Bereiche in der Politik da. Das sind die wichtigen Aufgaben: Viele Menschen sollen Arbeits-Plätze haben. Und niemandem soll es schlecht gehen. Das bedeutet: Das BMAS will, dass alle Menschen in Deutschland zusammen halten. Und es muss Hilfen geben, dass alle Menschen überall dabei sein können. Das BMAS will, dass es wenige Menschen ohne Arbeit gibt. Und alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, eine Arbeit zu finden.
29 Bundes-Sozial-Gericht In Deutschland gibt es 5 wichtige Gerichte. Das Bundes-Sozial-Gericht in Kassel gehört dazu. Das Bundes-Sozial-Gericht ist ein Revisions-Gericht. Das heißt: Man geht nur dann zum Bundes-Sozial-Gericht, wenn man vorher bei einem Landes-Sozial-Gericht war. Das Bundes-Sozial-Gericht ist für viele Sachen zuständig. Zum Beispiel, wenn es bei diesen Sachen Streit gibt: Sozial-Hilfe Renten-Versicherung Kranken-Versicherung Pflege-Versicherung Hilfen für Menschen mit Behinderung Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Regierung hat ein neues Gesetz gemacht. Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz. Teilhabe heißt: Alle Menschen können überall mitmachen. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert viele alte Regeln und Gesetze. Zum Beispiel für die Eingliederungs-Hilfe. Eingliederungs-Hilfe Menschen mit Behinderung bekommen Sozial-Leistungen. Und sie bekommen besondere Leistungen: Die Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Die bekommen sie, um Benachteiligungen zu vermeiden. Oder um sie so schnell wie möglich abzuschaffen. Zum Beispiel gibt es Eingliederungs-Hilfe: bei der Arbeit bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
30 Europa-Wahl Europa-Wahl ist alle 5 Jahre. Bei der Europa-Wahl wählt man das Europäische Parlament. Das Europäische Parlament trifft viele Entscheidungen für die Europäische Union. Das ist eine Vereinigung von 28 Ländern in Europa. Auch Deutschland gehört dazu. Diese Länder arbeiten wirtschaftlich und politisch zusammen. Weil sie zusammen mehr erreichen können als ein einzelnes Land. Grund-Gesetz Im Grund-Gesetz stehen Regeln. Es sind die Regeln von Deutschland. Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel: Wer regiert? Was darf die Regierung? Wer darf Gesetze machen? Außerdem regelt das Grund-Gesetz: Welche Rechte und Pflichten haben die Bürger? Wie sollen die Menschen in Deutschland zusammen leben? Pflege-Stärkungs-Gesetze Es gibt 3 Pflege-Stärkungs-Gesetze. In ihnen stehen neue Regeln für die Pflege. Viele Menschen mit Behinderung müssen auch gepflegt werden. Deshalb sind Änderungen bei Pflege-Gesetzen wichtig. Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.
31 Pflege-Versicherung Die Pflege-Versicherung gibt es in Deutschland seit mehr als 20 Jahren. Sie steht im Sozial-Gesetz-Buch 11. Wenn Menschen pflege-bedürftig werden, brauchen sie Geld und Hilfs-Mittel für ihre Pflege. Das wird von der Pflege-Versicherung gezahlt. Sozial-Gesetz-Buch Es gibt 12 Sozial-Gesetz-Bücher. Darin geht es um Sozial-Recht. Zum Beispiel um: - Renten-Versicherung - Sozial-Hilfe - Kranken-Versicherung - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke oder behinderte Menschen. UN-Konvention Die UN-Konvention ist ein Vertrag. Darin stehen die Rechte der Menschen mit Behinderung. UN ist die Abkürzung für die englischen Wörter: United Nations. Das spricht man so: Juneited Neischäns. Das heißt: Vereinte Nationen. Bei den Vereinten Nationen machen die meisten Länder der Welt mit. Eine Konvention ist ein Vertrag. In der UN-Konvention haben sich die Länder auf eine Sache geeinigt: Behinderte und nicht behinderte Menschen sollen die gleichen Rechte haben.
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