Nicht deklarierte Veranlagungen im Ausland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nicht deklarierte Veranlagungen im Ausland"

Transkript

1 FACHZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTSRECHT AUGUST Nicht deklarierte Veranlagungen im Ausland Summer-Splash Verleitung zur Selbstschädigung Urkundenvorlage im Internationalen Schiedsverfahren Änderungen im Syndikat und Angebotspflicht Ausgegliederte Bedienstete Versetzung Mehrwertsteuer-Paket und Freie Berufe Glücksspiel Europarechtliches Transparenzprinzip

2 Der unionsrechtliche Transparenzgrundsatz im Glücksspiel Der Transparenzgrundsatz, spezifischer Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes und fundamentales Prinzip des Unionsrechts, soll laut jüngstem EuGH-Urteil für die Ausschreibung und Vergabe von Glücksspiellizenzen nur in Ausnahmefällen anwendbar sein. Das Urteil Sporting Exchange weist Besonderheiten des niederländischen Ausgangsverfahrens auf, die es für eine Einordnung in die bisherige EuGH-Judikatur zu analysieren gilt. ARTHUR STADLER / NICHOLAS AQUILINA A. Transparenz im Glücksspiel eine leere Floskel? In einer Reihe von Vorlageverfahren zu nationalen Glücksspielregelungen hat sich der EuGH auch mit den Themen Transparenz, öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Glücksspiellizenzen auseinandergesetzt. Generalanwalt (GA) Yves Bot hat in seinen Schlussanträgen zu den niederländischen Rs C-203/08, Sporting Exchange und C-258/08, Ladbrokes ausdrücklich festgestellt, dass, sobald sich ein Mitgliedstaat entschließt, Glücksspiel als eine normale oder gewöhnliche Wirtschaftstätigkeit zu behandeln, deren Hauptzweck die Erzielung eines möglichst hohen Gewinns ist, [dieser] verpflichtet sein sollte, dieses Spiel dem freien Wettbewerb zugänglich zu machen. 1 ) Aber selbst wenn sich ein Mitgliedstaat dazu entschließt, dass es keinen Wettbewerb auf dem Markt geben solle, müsse es jedenfalls Wettbewerb um den Markt geben, so GA Bot. Ein Mitgliedstaat wäre daher jedenfalls zu einer transparenten und öffentlichen Interessentensuche verpflichtet. 2 ) Der Begriff des Transparenzgebots wird hier in Folge als Ausschreibungspflicht verstanden. Eine transparente Vergabe von Glücksspiel-Lizenzen entspricht nämlich und gerade in sensiblen Bereichen wie dem Glücksspiel dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Eine transparente Vergabe hat freilich nichts damit zu tun, (i) wie viele Lizenzen erteilt werden bzw (ii) ob und wie der künftige Lizenznehmer überwacht wird. Ungeachtet der sehr deutlichen und kohärenten Schlussanträge des GA schlug der EuGH in den entsprechenden Urteilen 3 ) eine andere Richtung ein. Nach einer generellen, etliche Randnummern des Urteils umfassenden Abhandlung über die Notwendigkeit und Wirkung des unionsrechtlichen 4 ) Transparenzgrundsatzes regelt der EuGH in einer einzigen Randnummer zwei Ausnahmen, bei deren Vorliegen nicht von der generellen Anwendbarkeit des Transparenzgebots ausgegangen werden muss. Handelt es sich nämlich um einen öffentlichen Veranstalter, der hinsichtlich seiner Leitung unmittelbarer staatlicher Aufsicht untersteht, oder eine[n] privaten Veranstalter, dessen Tätigkeiten die Behörden genau überwachen können, 5 ) so ist der Mitgliedstaat in einem single-licence System nicht dem Transparenzprinzip verpflichtet. Mit der Schaffung dieser zwei Ausnahmetatbestände, von denen der erste bereits an den In-House-Tatbestand erinnert und daher keine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage bewirkt, scheint der EuGH mit dem zweiten Tatbestand praktisch eine so weite Ausnahme von der Verpflichtung zum Transparenzgrundsatz zu schaffen, die auf den ersten Blick als Grundtatbestand verstanden werden kann. Hat der Gerichtshof somit den Transparenzgrundsatz, der grundlegend zur Objektivität und Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit beiträgt, für einen ganzen, sicherlich nicht unwesentlichen, Wirtschaftssektor ausgeschlossen? Welcher Mitgliedstaat wird sich noch zur Transparenz im Glücksspielsektor verpflichtet fühlen, ohne fürchten zu müssen damit konkludent einzugestehen, dass seine Behörden den Glücksspielanbieter nicht genau überwachen können? Nach diesen Urteilen stellt sich die Frage, ob das Transparenzgebot im Glücksspiel nur noch eine leere Floskel ist, zumal die Auslegung dieses neuen Ausnahmetatbestands mehr als umstritten ist. Wo beginnt die genaue Überwachung der Tätigkeit des Privaten? Wie weit soll der Durchgriff des Staates gehen? Soll ein Privater, der eine derartige Tätigkeit anbietet, allerdings die Lizenz unter Ausschluss der Transparenz erhalten hat, überhaupt eine eigene wirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit besitzen? Der EuGH lässt diese zum Verständnis der neuen Ausnahmeregelung essenziellen Fragen unbeantwortet. Um die Sporting Exchange Entscheidung zu analysieren, ist das sehr spezielle niederländische Glücksspielsystem im Auge zu behalten. Das Urteil stützt sich auf die mit der [niederländischen Regelung] verfolgten Ziele. 6 ) Der niederländische Monopolanbieter Dr. Arthur Stadler ist Rechtsanwaltsanwärter, Nicholas Aquilina wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH in Wien. 1) SchlA GA Bot, , C-203/08, Sporting Exchange und C- 258/08, Ladbrokes, Rn 62. 2) SchlA GA Bot, , C-203/08, Sporting Exchange und C- 258/08, Ladbrokes, Rn 58. 3) Die Rs Sporting Exchange und Ladbrokes wurden vom Gerichtshof separat und nicht als verbundene Rechtssachen geführt. 4) Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon empfehlen sich, außer in Originalzitaten, die Bezeichnungen Unionsrecht oder kurz EU- Recht statt der bisher üblichen Bezeichnung Gemeinschaftsrecht. 5) EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn 59. 6) EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn 60. ecolex

3 814 ecolex 2010 bietet etwa ohne Gewinnabsicht an und ist verpflichtet, Mittel zur Finanzierung der allgemeinen Wohlfahrt, öffentlichen Gesundheit und Kultur bereitzustellen. 7 ) Weiters dürfen maximal 2,5% der Jahreseinnahmen als Reserve verbucht werden und die Behörden können die Höchstzahl der jährlich zulässigen Sportwetten festlegen. 8 ) Das Urteil muss daher izm diesen Voraussetzungen gelesen werden, ähnlich wie etwa im sehr spezifischen Urteil C-42/07, Liga Portuguesa, worin der EuGH die Bestellung aller Leitungsposten des Konzessionärs durch öffentliche Institutionen und seine Gemeinnützigkeit als Wesensmerkmal vorangestellt hat. 9 ) B. Sporting Exchange nur auf single-licence Systeme anwendbar In den bisherigen Urteilen des Gerichtshofs zur transparenten Erteilung von Rechten auf dem Glücksspielsektor, C-338/04, Placanica und C-260/04, Kommission/Italien, waren Systeme mit mehreren Lizenzen zu beurteilen. 10 ) Gehörte der Transparenzgrundsatz in einem multi-licence System schon zur st Rsp des Gerichtshofs, so vertrat GA Bot nun die Ansicht, dass der unionsrechtliche Transparenzgrundsatz im Glücksspielbereich auch bei der Vergabe nur einer einzigen Lizenz zu beachten sei. 11 )GABot brachte es so auf den Punkt: Ausschließlichkeit ist kein Synonym für Undurchsichtigkeit. 12 ) Ohne öffentliche Ausschreibung sei es in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen, die potenziell Interesse an der Teilnahme an einem Vergabeverfahren haben, nicht möglich ihr Interesse kundzutun und damit ihre Rechte aus den [Art 49 und 56 AEUV] auszuüben. 13 ) Der Transparenzgrundsatz ist für GA Bot eine zwingende Vorbedingung des Rechts eines Mitgliedstaats, das ausschließliche Recht zur Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit [ ] zu vergeben [ ]. 14 ) Den Mitgliedstaaten stünde ein weiter Ermessensspielraum zu, um den Ausschluss des Wettbewerbs auf dem Markt mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zu rechtfertigen. Der Transparenzgrundsatz solle gerade diesen weiten Ermessensspielraum ausgleichen. Insoweit ist der vom EuGH in Sporting Exchange geschaffene, oben erwähnte Ausnahmetatbestand nur schwer begreiflich, zumal der Gerichtshof zuvor die grundsätzliche, generelle Anwendbarkeit des Transparenzgebots auch für single-licence Systeme bestätigt hat. 15 ) Dass der EuGH also in diesem Fall seine jahrelange Rsp zum Transparenzgrundsatz, zumindest in einem Punkt, erheblich aufweicht und den Ausschluss des Wettbewerbs um den Markt durch einen weiten Ausnahmetatbestand salonfähig macht, ist für die Dienstleistungsfreiheit äußerst kritisch. Jener private Anbieter, der die im Ermessen des Mitgliedstaats erstellten Auflagen am besten erfüllt, kann wohl am effektivsten in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt werden, ohne auf die spätere staatliche Überwachung der künftigen Tätigkeit des Lizenznehmers abzustellen. Der EuGH geht hier nicht systematisch vor, zumal die Vergabe und staatliche Überwachung völlig unterschiedliche Beurteilungsebenen sind. Diesen als kritisch anzusehenden Ausschluss vom Transparenzgrundsatz bezieht der EuGH nur auf Systeme mit einem einzigen Anbieter. Dies ist aus den Verweisen auf die Rs C-124/97, Läärä und C-42/ 07, Liga Portuguesa ableitbar, in denen ebenfalls je ein single-licence System geprüft wurde. 16 ) In Systemen mit mehreren Anbietern sind die Mitgliedstaaten nach der derzeitigen Rsp des Gerichtshofs weiterhin dem vollen Transparenzgebot verpflichtet. C. Genaue Überwachung durch den Staat als Kriterium der Ausnahme vom Transparenzgebot Vor Sporting Exchange hatte der EuGH folgende Ausnahmen vom unionsrechtlichen Transparenzgebot etabliert: a) Geschäfte, die nicht von grenzüberschreitendem Interesse sind, und b) In-House-Geschäfte. a) Im Bereich des Glücksspiels kann davon ausgegangen werden, dass eine Glücksspiellizenz eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung hat und daher jedenfalls von grenzüberschreitendem Interesse ist. Gerade bei einer langen Konzessionsdauer, wie etwa 15 Jahre für die österreichische Spielbanken-Konzession der Casinos Austria AG, und entsprechenden Gewinnen kann nicht von einer geringen wirtschaftlichen Bedeutung ausgegangen werden. Das Transparenzgebot muss beachtet werden, selbst wenn ein Mitgliedstaat der Meinung ist, der Markt sei so unattraktiv, dass kein Betreiber ernstlich Interesse an einer Lizenz haben könne. Eine intransparente Vergabe einer Lizenz, die potenziell von Interesse für ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen ist, stellt eine Beschränkung der Grundfreiheiten dar. 17 ) Grundsätzlich trifft die Mitgliedsstaaten die Pflicht zum Nachweis des fehlenden grenzüberschreitenden Interesses. b) In-House-Geschäfte schließen die Anwendung des Transparenzgrundsatzes dann aus, wenn die sog Teckal-Kriterien kumulativ erfüllt sind (C-107/98, Teckal und C-458/03, Parking Brixen): 18 ) Eine öffentliche Stelle kann einer von dieser verschiedenen, 7) EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn 12. 8) EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn 45. 9) EuGH , C-42/07, Liga Portuguesa, Rn 16, ) EuGH , C-338/04, Placanica; EuGH , C-260/ 04, Kommission/Italien. 11) SchlA GA Bot, , C-203/08, Sporting Exchange und C- 258/08, Ladbrokes, Rn ) SchlA GA Bot, , C-203/08, Sporting Exchange und C- 258/08, Ladbrokes, Rn ) SchlA GA Bot, , C-203/08, Sporting Exchange und C- 258/08, Ladbrokes, Rn ) SchlA GA Bot, , C-203/08, Sporting Exchange und C- 258/08, Ladbrokes, Rn 154, ähnlich EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn ) EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn ) EuGH , C-124/97, Läärä; EuGH , C-42/07, Liga Portuguesa. 17) Siehe ua EuGH , C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Rn 61; EuGH , C-231/03, Coname, Rn 17; EuGH , C-507/03, Kommission/Irland, Rn 30; EuGH , C-347/06, ASM Brescia, Rn ) EuGH , C-107/98, Teckal; EuGH , C-458/ 03, Parking Brixen.

4 rechtlich selbständigen Person die Erfüllung einer Dienstleistung ohne Ausschreibung übertragen, wenn sie über diese die gleiche Kontrolle ausüben kann wie über ihre eigenen Dienststellen. Es darf außerdem keine (Minderheits-)Beteiligung Privater am künftigen Dienstleistungserbringer geben ( Kontrollkriterium ). Der Dienstleistungserbringer muss zudem seine Geschäftstätigkeit hauptsächlich für die öffentliche Stelle erbringen ( Wesentlichkeitskriterium ). 19 ) Der EuGH schafft nun mit dem Sporting Exchange Urteil einen neuen Ausnahmetatbestand: Sobald ein Mitgliedstaat beschließt, die Zulassung einem einzigen privaten Veranstalter zu erteilen, dessen Tätigkeiten die Behörden genau überwachen können, erscheinen Beschränkungen der in [Art 56 AEUV] verankerten Grundfreiheit [ ] als gerechtfertigt. 20 ) Damit schafft der Gerichtshof einen weiten Tatbestand, welcher die meisten europäischen Glücksspielmonopole als relativ selbständige private Gesellschaften (wenngleich oft mit geringer direkter oder indirekter staatlicher Beteiligung) auf den ersten Blick erfüllen könnten. Somit ist fraglich wie der EuGH das in Sporting Exchange entscheidende Kriterium der genauen Überwachung interpretiert. Unseres Erachtens ist diese Ausnahme izm dem Urteil C-42/07, Liga Portuguesa, zu verstehen. Demnach sind für die Interpretation der genauen Überwachung folgende Kriterien ausschlaggebend: Ernennung der geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder durch den Minister, Besetzung der Gremien des Konzessionärs (Santa Casa) durch Vertreter der öffentlichen Verwaltung und Gemeinnützigkeit des Konzessionärs. 21 ) Wendet man diese Kriterien für die Definition einer ausreichend strengen und genauen Überwachung des Konzessionärs durch die Behörden an, so lässt sich die in Sporting Exchange geschaffene Ausnahme systemkonform neben die oben beschriebenen Ausnahmen einordnen. Unseres Erachtens gibt es eine genaue Überwachung nur dann, wenn eine derart strenge Kontrolle wie bei der Institution Santa Casa in Portugal vorliegt. 22 ) Andernfalls wäre diese Ausnahme ein Einschnitt in verfassungsrechtliche Garantien. Der EuGH ist unseres Erachtens auch so zu verstehen, dass er diese Ausnahmen nur sehr restriktiv anwendet. Bestimmte Rechte dürfen nie verwehrt werden: Selbst ein,,single-license System [ ] kann jedoch keine Ermessensausübung der nationalen Behörden rechtfertigen, die geeignet ist, den Bestimmungen des Unionsrechts, insbesondere wenn sie eine Grundfreiheit wie den freien Dienstleistungsverkehr betreffen, ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen. 23 ) D. Implikationen für Österreich,, Abgesehen von der Ausrichtung des Sporting Exchange Urteils auf die Besonderheiten des niederländischen Glücksspielsystems, erstreckt sich die Wirkung des Ausnahmetatbestands aus Rn 59 ausdrücklich auf die Zulassung eines einzigen Veranstalters, also ein single-licence System. In Österreich herrscht aber ein Mischsystem. Bei Ausspielungen nach 6 ff GSpG, also etwa Lotto oder Toto, gibtesin Österreich nur einen Konzessionär, hingegen zwölf Konzessionen für Spielbanken. Diese werden mit der am beschlossenen Novelle des GSpG auf fünfzehn erweitert. 24 ) Zusätzlich werden auf Landesebene Bewilligungen für den Betrieb von Glücksspielautomaten erteilt. 25 ) Eine Anwendbarkeit der Ausnahme vom Transparenzgrundsatz isd Rn 59 des Sporting Exchange Urteils auf einen Markt mit mehreren (potenziellen) Anbietern, wie also etwa dem österreichischen Konzessionssystem für Spielbanken, ist nicht gegeben. GA Jan Mazák erklärt in seinen Schlussanträgen zur derzeit anhängigen österreichischen Rs C-64/08, Engelmann, dass die Konzessionsvergabe in Österreich bisher unter Bedingungen stattgefunden hat, die dem Transparenzgrundsatz zuwiderlaufen. 26 ) Dies sieht augenscheinlich auch der österreichische Gesetzgeber so, der in der GSpG-Novelle 2010 die strenge Transparenz is einer öffentlichen Ausschreibung und Vergabe festgeschrieben hat: Die 14 Abs 1 (für Ausspielungen) und 21 Abs 1 (für Spielbanken) GSpG sehen vor: Die Konzessionserteilung erfolgt nach vorheriger öffentlicher und transparenter Interessentensuche durch den Bundesminister für Finanzen. Österreich setzt somit die unionsrechtlichen Anforderungen eines transparenten Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens um. Wie eine solche Interessentensuche konkret gestaltet wird, ist im GSpG nicht geregelt. Es sind für eine solche öffentliche Ausschreibung und Vergabe zumindest die wesentlichsten vergaberechtlichen Grundsätze anzuwenden. Zunächst müssen eine Leistungsbeschreibung der jeweiligen Glücksspiellizenz vorliegen und die Verfahrensart gewählt werden, damit sich potenzielle Interessenten nach erfolgter Bekanntmachung von den Auflagen und dem Ziel der Vergabestelle (BMF) ein Bild machen können. Zudem muss den Interessenten Rechtsschutz gewährt werden. Aus den vergaberechtlichen Grundsätzen ergeben sich subjektive Rechte der beteiligten Interessenten. Sie haben Anspruch auf unionsrechtskonforme Durchführung, etwa gleichen Zugang zu Informationen und einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit. Die Vergabe von Lizenzen für Automatenglücksspiel (maximal drei Lizenzen pro Bundesland) wird nach der GSpG-Novelle vom Landesgesetzgeber zu regeln sein (vgl 5 GSpG isd GSpG- Novelle 2010), weshalb eine analoge Regelung zu jener des Bundes zu erwarten ist. Die beschlossene GSpG-Novelle 2010 sieht zudem nicht nur bei der Vergabe der fünfzehn Spielbankenlizenzen, sondern auch bei der Vergabe der einzigen Konzession für Ausspielungen eine öffentliche und transparente Interessentensuche vor. Damit setzt 19) Siehe etwa Just, EuZW 2009, ) EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn ) EuGH , C-42/07, Liga Portuguesa, Rn 16, ) Vgl etwa EuGH , C-42/07, Liga Portuguesa, Rn ) EuGH , C-203/08, Sporting Exchange, Rn ) ErläutRV 657 BlgNR 24. GP, zu Z 9, 10 und ) ErläutRV 657 BlgNR 24. GP, zu Z 4, 5 und ) SchlA GA Mazák, , C-64/08, Engelmann, Rn 101. ecolex

5 Österreich den Transparenzgrundsatz zu Recht um. Das österreichische System würde, weder für Spielbanken noch für Ausspielungen, die oben genannten Ausnahmetatbestände ( genaue Überwachung ähnlich Santa Casa; die Teckal-Kriterien, insb das Kontrollkriterium, bzw das Kriterium der geringen wirtschaftlichen Bedeutung) erfüllen. E. Was bleibt vom Transparenzgrundsatz? Mit dem Sporting Exchange Urteil hat der EuGH einen weiten Ausnahmetatbestand geschaffen, der das Abweichen vom unionsrechtlichen Transparenzgebot und damit eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen kann. Die Einschränkung des Transparenzgebots ist nach systemkonformer Einordnung des Urteils auf single-licence Systeme anwendbar, bei denen ein privater Lizenznehmer von den Behörden so genau überwacht wird, dass diesem letztlich keinerlei wirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit bleibt. Das Vorliegen einer solchen genauen Überwachung ist vom Mitgliedstaat nachzuweisen. In einem System der Vergabe von mehreren Lizenzen, wie es in Österreich etwa bei Spielbanken der Fall ist, müssen daher weiterhin alle Anforderungen aus dem Transparenzgebot des Unionsrechts eingehalten werden. Der österreichische Gesetzgeber hat sich in der GSpG-Novelle 2010 zu Recht zu einer transparenten und öffentlichen Interessentensuche, sowohl für Spielbanken als auch für Ausspielungen, verpflichtet. Es liegen jeweils keine Ausnahmetatbestände vor. Der Transparenzgrundsatz ist ein entscheidender Grundsatz des Unionsrechts, der die Öffentlichkeit, Unparteilichkeit und Objektivität bei derartigen Lizenzierungsverfahren sicherstellt. Nach zahlreichen Entscheidungen des Gerichtshofs steht fest, dass der Transparenzgrundsatz auch im Glücksspielsektor anzuwenden ist. Es liegt nun an den Mitgliedstaaten dies rasch zu erkennen, ihre Bestimmungen, wie Österreich dies kürzlich getan hat, zu adaptieren und so auch bei der Erteilung von Rechten am Glücksspielsektor das Transparenzgebot zu achten. SCHLUSSSTRICH Der Transparenzgrundsatz ist ein entscheidender Grundsatz des Unionsrechts, der sich aus dem Gleichbehandlungsgebot und dem Diskriminierungsverbot entwickelt hat. Der EuGH bejaht in strsp die Anwendbarkeit des Transparenzgrundsatzes für den Glücksspielsektor. Alle Urteile behandelten bisher multi-licence Systeme. Im Vorlageverfahren Sporting Exchange hat der EuGH die generelle Anwendbarkeit des Transparenzgrundsatzes bestätigt, allerdings für single-licence Systeme einen äußerst weiten Ausnahmetatbestand geschaffen, der das Abweichen vom Transparenzgebot und eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit bei genauer staatlicher Überwachung rechtfertigt. Unseres Erachtens ist eine solche genaue Überwachung jedenfalls dann gegeben, wenn die wirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit nicht beim privaten Lizenznehmer, sondern bei der überwachenden staatlichen Behörde liegt. Alle anderen Konstellationen sind dem Transparenzgrundsatz verpflichtet. 816 ecolex 2010

Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung

Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Besprechung der Klausur vom 23.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Folie 2 Aufgabe: Verletzung des A in seiner Niederlassungsfreiheit Das staatliche

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP

Öffentliches Wirtschaftsrecht. Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Öffentliches Wirtschaftsrecht Wettbewerbsregeln des EU- Primärrechts, ÖPP Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ÖPP Leistungen ird Daseinsvorsorge sind oftmals nicht kostendeckend. Nachdem

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015 Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht 21. April 2015 FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Fachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C

Fachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C Fachverband Hotellerie Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C Information, Stand 23.1.2013 Anwendbares Recht für Hotelbuchungen im Internet zwischen österreichischem Hotelier und ausländischem

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Aufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten:

Aufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten: Aufhebung von Verwaltungsakten 1. Überblick Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten: 1. durch verwaltungsgerichtliches Urteil, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO 2. durch Abhilfe-

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Tag des Datenschutzes

Tag des Datenschutzes Tag des Datenschutzes Datenschutz und Software: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Dr. Michael Stehmann Zur Person Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann Studium der Rechtswissenschaft an der Universität

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

FachInfo Dezember 2012

FachInfo Dezember 2012 FachInfo Dezember 2012 Datenschutz in der Asylsozialhilfe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundsätze des Datenschutzes... 2 2.1 Verhältnismässigkeit...2 2.2 Zweckbindung...2 2.3 Richtigkeit und

Mehr

Verbundene Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98. Pavel Pavlov u. a. gegen Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten

Verbundene Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98. Pavel Pavlov u. a. gegen Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten Verbundene Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98 Pavel Pavlov u. a. gegen Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten (Vorabentscheidungsersuchen des Kantongerecht Nijmegen) Pflichtmitgliedschaft in einem

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 10 Ob 40/15b Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm und die Hofrätinnen Dr. Fichtenau

Mehr

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen. Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Aktuelle Entwicklungen im IT-Vergaberecht 5 Entscheidungen, die Sie kennen sollten KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Fall 1 Freiräume bei der Produktwahl OLG

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at

Regierungsvorlage. 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5. www.parlament.gv.at 1599 der Beilagen XVIII. GP - Regierungsvorlage (gescanntes Original) 1 von 5 1599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP Ausgedruckt am 11. 5. 1994 Regierungsvorlage

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Öffentliche Unternehmen im Gemeinschaftsrecht 1 EU-Wettbewerbsrecht und Öffentliche Unternehmen Kartellverbot: Art 101 AEUV Missbrauchsverbot: Art 102 AEUV Europäische

Mehr

Notifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen

Notifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen An den Bundesminister des Auswärtigen Herrn Frank-Walter STEINMEIER Werderscher Markt 1 D-10117 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat EA3 Scharnhorststr. 34-37 D-10115 Berlin

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr