Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1)
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- Benjamin Sauer
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1 Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1) Einführung SS 2017 Kurt Reindl 1
2 Eine LVA für drei Studienrichtungen Diplomstudium Rechtswissenschaften (ReWi) Studienschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht: Wirtschaftsförderung (Beihilfen) LVA-Nr Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (WiRe) Vertiefung Unternehmensjurist/in: Subventionsrecht LVA-Nr Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen (ReWiTech) Allgemeines Technikrecht: Subventionsrecht LVA-Nr
3 Zahlen Förderungen in Ö im Jahr 2015 gemäß ESVG 2010 Der Staat leistete im Jahr 2015 rd. 18,2 Mrd. bzw. 5,4 % des BIP an Subventionen, Vermögens- und sonstigen laufenden Transfers, wovon rd. 9,0 Mrd. (2,7 % des BIP) auf Unternehmen und der Rest auf Empfänger ohne Erwerbsabsicht entfielen. Zumeist förderte der Bundessektor mit den höchsten Beträgen: So kam ein Großteil der Subventionen lt. ESVG 2010 im Jahr 2015 von der Bundesebene (rd. 3,2 Mrd. ), während Länder (rd. 0,9 Mrd. ), Gemeinden (rd. 0,5 Mrd. ) und die Sozialversicherungsträger (rd. 0,1 Mrd. ) eine kleinere Rolle spielten. Auch bei den Vermögenstransfers dominierte der Bund (rd. 2,6 Mrd. ), Länder und Gemeinden waren in etwa gleich hoch (rd. 0,9 Mrd. ), während die Sozialversicherungsträger mit 7,0 Mio. nur eine untergeordnete Rolle spielten. Die sonstigen laufenden Transfers stammten großteils ebenfalls von der Bundesebene (rd. 4,9 Mrd. ), aber auch Länder (rd. 2,5 Mrd. ) und Gemeinden (rd. 1,8 Mrd. ) spielten eine wichtige Rolle. (Förderungsbericht 2015, ) ESVG 2010 = Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 3
4 Zahlen Das ESVG enthält keinen konkreten Förderungsbegriff, sondern unterscheidet zwischen Subventionen, Vermögenstransfers und sonstigen laufenden Transfers. (Förderungsbericht 2015, 249 ff) Subventionen sind laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die der Staat an gebietsansässige Produzenten leistet, um den Umfang der Produktion dieser Einheiten, ihre Verkaufspreise oder die Entlohnung der Produktionsfaktoren zu beeinflussen. Beispiele für Österreich: Leistungen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik, Bildungs-, Forschungs-, Lehrlings- und Auftragsforschungsprämie, Landwirtschaftsförderungen, Subventionen im Verkehrsbereich (z.b. für öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr), Ersatzzahlungen an Ärzte und Pflegeheime für den Wegfall der Vorsteuer-Abzugsberechtigung durch die USt.-Befreiung Die Vermögenstransfers setzen sich zusammen aus den Investitionszuschüssen und den sonstigen Vermögenstransfers. Investitionszuschüsse sind Geld- oder Sachvermögenstransfers des Staates an andere institutionelle Einheiten für den Erwerb von Anlagevermögen. Beispiele für Österreich sind: Transfers von Wien an den U-Bahnbau, von den Ländern an die Wildbach- und Lawinenverbauung bzw. an den Bau von Güterwegen oder Hochwasserschutz 4
5 Zahlen Bei den sonstigen laufenden Transfers handelt es sich um die Zuschüsse des Staates an private Organisationen ohne Erwerbscharakter (u.a. Vereine, konfessionelle Schulen und Ordensspitäler private Haushalte (ohne Sozialtransfers) sowie laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit (dazu gehören insbesondere Zahlungen des Bundes an das Ausland sowie die EU-Beiträge). Somit können Förderungen an Unternehmen auf Grundlage der VGR Daten durch Zusammenfassung der Subventionen und Vermögenstransfers ausgewiesen werden. Zuschüsse des Staates an private Organisationen ohne Erwerbscharakter werden hingegen bei den sonstigen laufenden Transfers abgedeckt. (Förderungsbericht 2015, 250) 5
6 Zahlen Mrd EUR Mrd EUR Subventionen: Bund 3,20 Länder 0,90 Gemeinden 0,50 SV-Träger 0,10 Summe 4,70 4,70 Vermögenstransfers: Bund 2,60 Länder 0,45 Gemeinden 0,45 SV-Träger 0,70 Summe 4,20 4,20 Summe Subventionen und Vermögenstransfers (öffentliche Förderungen für Unternehmen) 8,90 sonstige laufende Transfers: Bund 4,90 Länder 2,50 Gemeinden 1,80 Summe 9,20 9,20 Summe Subventionen, Vermögensund sonstigen laufenden Transfers 18,10 6
7 Zahlen Unternehmensförderungen in Ö im Jahr 2015 öffentlichen Förderungen für Unternehmen rd 9 Mrd. (5,4% des BIP) (Parlamentskorrespondenz Nr. 14 vom , 7
8 Zahlen Anzahl an Förderprogrammen bzw. Förderangeboten in Österreich 2011: Förderprogramme im Förderdschungel Österreich *) Förderprogramme auf Bundesebene**) Förderprogramme auf Landesebene Förderprogramme auf Gemeindeebene***) *) BMF (2011) **) Anzahl der Förderprogramme waren laut BMF Schätzungen aufgrund der Budgetansätze der Ressorts, bzw. Hochrechnungen inkl. Länder und Gemeinden ***) Annahme laut BMF: 20 Förderungen einer mittelgroßen Gemeinde 2015: Anzahl der Förderangebote (Überblick nun möglich durch Transparenzdatenbank) 551 Förderangebote des Bundes 8
9 Zahlen Förderangebote des Bundes (Förderbericht 2015, 262) 9
10 Zahlen EU-Förderungen bzw. finanzielle Hilfen der EU mehrjähriger Finanzrahmen : 989 Mrd. Euro Darin enthalten: (siehe Co-Finanzierungen der EU ( geteilte Mittelverwaltung ), zb Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE: rd 199 Mrd. Euro Europäischer Sozialfonds ESF (soziale Eingliederung und gute Verwaltungsführung): rd 89 Mrd Euro Kohäsionsfonds KF (wirtschaftliche Konvergenz weniger entwickelter Regionen): rd. 64 Mrd. Euro Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): rd 85 Mrd. Euro Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF): rd 6 Mrd. Euro (siehe selbstständige EU-Programme, zb Horizont 2020 (Forschungsförderung): rd. 80 Mrd. Euro Connecting Europe: rd. 22 Mrd. Euro Kreatives Europa (Förderung der Kreativwirtschaft): rd. 1,5 Mrd. Euro Erasmus: rd. 15 Mrd. Euro 10
11 Ziele der LVA Überblick über Grundstrukturen und zentrale Rechtsprobleme des Beihilfen- und Subventionsrechts. Verstehen der rechtlichen Zusammenhänge und Probleme im Bereich des Beihilfen- und Subventionsrechts. Detailwissen in ausgewählten Bereichen Befähigung zur Beurteilung praktischer Fallkonstellationen unter Heranziehung von Unterlagen (Normtexte, Literatur, Judikatur). 11
12 Inhalte der LVA Subventionsgeber Subventionsgewährung Markt Unternehmer A Unternehmer B Unternehmer C Unternehmer D Subventionswerber Unternehmer A Unternehmer B Unternehmer C Bescheiderlassung oder Vertragsabschluss Unternehmer B (Subventionsnehmer) Unternehmer C (Subventionsnehmer) 12
13 Inhalte der LVA Optimale Subventionierung Subventionsgeber wirtschaftliche, sparsame und zweckmäßige Subventionsvergabe Verhaltenssteuerung (behavior for money) Sicherung von Wettbewerb Subventionsnehmer Beschränkung der Machtposition des Staates als Subventionsgeber Hintanhalten der Bevorzugung nationaler, regionaler oder lokaler Unternehmer Bestimmbarkeit, Berechenbarkeit, Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns fairer Wettbewerb durch gleiche Zutrittsmöglichkeiten zu Subventionstöpfen Transparenz der Subventionsvergabe als Voraussetzung für Rechtsschutz 13
14 Inhalte der LVA 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick, Begriffsdefinition 3. UE Österr. Subventionen Vergabeverfahren 4. UE EU-Subventionen Überblick 5. UE EU-Beihilfenaufsicht Überblick 6. UE EU-Beihilfenaufsicht Begriffsdefinition 7. UE EU-Beihilfenaufsicht Vereinbarkeit mit Binnenmarkt 8. UE EU-Beihilfenaufsicht Verfahren 9. UE Private Enforcement 10. UE Präsenztermin: Diskussion und Stoffwiederholung 11. UE Präsenztermin: Diskussion und Stoffwiederholung 12. UE Präsenztermin: LVA-Prüfung UE = Unterrichtseinheit 14
15 Methode Cyber-Lehrveranstaltung Fallbeispiel ( Die Print-GmbH ) als roter Faden Aufzeichnung von Unterrichtseinheiten auf Video und Zurverfügungstellung als sog. Cyber- Streams samt Unterlagen im Internet unter Fragen per an kurt.reindl@jku.at Diskussion und Stoffwiederholung im Hörsaal Mo., :15 Uhr bis 19:45 Uhr HS 3 15
16 Methode Fallbeispiel: Die Print-GmbH 1. Die Print-GmbH ist spezialisiert auf Konzeption und Druck von Programmheften, Eintrittskarten und sonstigen Druckwerken für öffentliche und private Kultureinrichtungen. Sie produziert zudem Internet- und Fernsehbeiträge sowie Filmdokumentationen mit Fokus auf Kunst und Kultur. Aufgrund der erfreulichen Auftragslage zieht die Print-GmbH sowohl die Vergrößerung der Druckerei, als auch die Errichtung eines Filmstudios in Erwägung. Die oberösterreichische Gemeinde G möchte der Print-GmbH dafür ein m 2 großes Grundstück zu einem sehr günstigen Preis unter der Bedingung verkaufen, dass sich die Print-GmbH in der Gemeinde G niederlässt. Für die Errichtung der neuen Produktionshalle möchte die Gemeinde G der Print-GmbH Bedienstete des Bauhofes der Gemeinde G kostenlos zur Verfügung stellen. Außerdem möchte die Gemeinde G der Print-GmbH einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten unter der Bedingung gewähren, dass die Print-GmbH Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde G beschäftigt. Für einen notwendigen Bankkredit möchte die Gemeinde G eine Bürgschaftserklärung zugunsten der Print-GmbH abgeben. 2. Die Print-GmbH muss ihre Fachkräfte auf die neuen Bildbearbeitungs-, Grafikdesign- und Layout-Programme einschulen und erkundigt sich über mögliche Bundes- und Landesförderungen sowie EU-Förderungen. Sie erfährt von einem neuen Ausbildungsbeihilfenprogramm des Landes OÖ zugunsten von Gewerbebetrieben und stellt bei der zuständigen Stelle einen entsprechenden Förderungsantrag. 3. Die Print-GmbH akquiriert kontinuierlich weiterer Aufträge. Insbesondere die im Linzer Zentralraum niedergelassene Druckerei D spürt den Konkurrenzdruck und verliert Marktanteile. Die Druckerei D kommt in wirtschaftliche Schwierigkeiten und beantragt bei diversen Einrichtungen Förderungen. Sie überlegt zudem, gegen 16 die großzügigen Unterstützungen der Gemeinde G zugunsten der Print-GmbH rechtlich vorzugehen.
17 Methode Beispiele von Fragen, die im Rahmen der einzelnen Unterrichtseinheiten beantwortet werden: Gibt es österreichische Förderungen, die die Print-GmbH oder die Druckerei D beanspruchen kann? Handelt es sich bei den Transaktionen zwischen der Gemeinde G und der Print-GmbH um Subventionen bzw. Förderungen? Gibt es Unionsförderungen, die die Print-GmbH oder die Druckerei D beanspruchen kann? Was ist der Hintergrund des EU-Beihilfenrechts? Handelt es sich bei den Transaktionen zwischen der Gemeinde G und der Print-GmbH um eine Beihilfe gemäß EU-Recht? Ist das vom Land OÖ geplante Förderungsprogramm mit dem Binnenmarkt vereinbar? Welche österr. Rechtsschutzeinrichtungen kann die Druckerei D anrufen? Welche EU-Rechtsschutzeinrichtungen kann die Druckerei D anrufen? 17
18 Lehrveranstaltungsprüfung Beurteilung erfolgt auf der Grundlage einer Klausurarbeit Nachklausur vor Beginn des Folgesemesters Schriftliche Klausur mit kurzen Fällen und Theoriefragen (Single/Multiple Choice) Dauer: 45 Minuten Unkommentierte Normtexte dürfen verwendet werden. Klausurtermin Mo., :15 Uhr bis 20:00 Uhr HS 3 Nachklausurtermin Do., :15 Uhr bis 20:00 Uhr HF
19 Normtexte Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) BGBl 1930/1 idgf: Art 7, 10, 15 f, 17 f, 51, 116, 119a, 126b, 127 f Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) BGBl I 2009/139 idgf: 30, 47 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012) BGBl I 2012/99 idgf: 1 bis 9, 38 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz BGBl I 2002/130 idgf: 2 KMU-Förderungsgesetz BGBl 1996/432 idgf: gesamte Rechtsvorschrift ERP-Fonds-Gesetz BGBl 1962/207 idgf: 1-5, Allgemeine Rahmenrichtlinien des Bundes (ARR 2014) BGBl II 2014/208: gesamte Rechtsvorschrift BG gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) BGBl 1984/448 idgf: 1, 15 f Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EAUV), in der konsolidierte Fassung ABl C 2016/202, 47: Artikel 39-44, , , 165 f, 167, 173, AEUV 19
20 Normtexte Verordnung 2012/966/EU/EURATOM über die Haushaltsordnung, ABl L 2012/298, 1, idgf: Art 35 Delegierte Verordnung 2012/1268/EU der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung 2012/966/EU, Euratom des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, ABl L 2012/362, 1, idgf: Art 21 Verordnung 2013/1306/EU vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, ABl L 2013/1306, 549, idgf, ErwG 70 73, Art 1-6, Durchführungsverordnung 2014/908/EU der Kommission vom 6. August 2014mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz, ABl L 2014/255, 59, Art VO 2015/1588/EU (sog Ermächtigungs-VO) des Rates vom 13. Juli 2015 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen ABl L 2015/248, 1: gesamte Rechtsvorschrift Verordnung 2013/1407/EU (sog De-minimis-Verordnung) der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis- Beihilfen idgf: gesamte Rechtsvorschrift, ABl L 2013/352, 1: gesamte Rechtsvorschrift 20
21 Normtexte Verordnung 2014/651/EU (sog Allgemeine Gruppenfreistellungs-VO - AGVO) der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl L 2014/187, 1: zumindest ErwG 53, Art 1, 2 Z 1 Z 26, Art 3 12, 31, ANHANG I und ANHANG III VO 2015/1589/EU (sog Verfahrens-VO) des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ABl L 2015/248, 9: gesamte Rechtsvorschrift Mitteilung der Kommission - Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender Ausbildungsbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt, ABl C 2009/188, 1: gesamte Rechtsvorschrift Bekanntmachung der [K]ommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte, ABl C 2009/85, 1: gesamte Rechtsvorschrift 21
22 Literatur Jaeger, Beihilfe- und Förderungsrecht, in: Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht 3 (2013) Zellenberg, Wirtschaftsförderung, in: Pürgy (Hrsg), Das Recht der Länder II/1 (2012) Rebhahn, Beihilfen- und Subventionsrecht, in: Raschauer (Hrsg), Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts 3 (2010)
23 Links WTO: EU: Ö:
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