Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1)"

Transkript

1 Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1) Einführung SS 2017 Kurt Reindl 1

2 Eine LVA für drei Studienrichtungen Diplomstudium Rechtswissenschaften (ReWi) Studienschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht: Wirtschaftsförderung (Beihilfen) LVA-Nr Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (WiRe) Vertiefung Unternehmensjurist/in: Subventionsrecht LVA-Nr Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen (ReWiTech) Allgemeines Technikrecht: Subventionsrecht LVA-Nr

3 Zahlen Förderungen in Ö im Jahr 2015 gemäß ESVG 2010 Der Staat leistete im Jahr 2015 rd. 18,2 Mrd. bzw. 5,4 % des BIP an Subventionen, Vermögens- und sonstigen laufenden Transfers, wovon rd. 9,0 Mrd. (2,7 % des BIP) auf Unternehmen und der Rest auf Empfänger ohne Erwerbsabsicht entfielen. Zumeist förderte der Bundessektor mit den höchsten Beträgen: So kam ein Großteil der Subventionen lt. ESVG 2010 im Jahr 2015 von der Bundesebene (rd. 3,2 Mrd. ), während Länder (rd. 0,9 Mrd. ), Gemeinden (rd. 0,5 Mrd. ) und die Sozialversicherungsträger (rd. 0,1 Mrd. ) eine kleinere Rolle spielten. Auch bei den Vermögenstransfers dominierte der Bund (rd. 2,6 Mrd. ), Länder und Gemeinden waren in etwa gleich hoch (rd. 0,9 Mrd. ), während die Sozialversicherungsträger mit 7,0 Mio. nur eine untergeordnete Rolle spielten. Die sonstigen laufenden Transfers stammten großteils ebenfalls von der Bundesebene (rd. 4,9 Mrd. ), aber auch Länder (rd. 2,5 Mrd. ) und Gemeinden (rd. 1,8 Mrd. ) spielten eine wichtige Rolle. (Förderungsbericht 2015, ) ESVG 2010 = Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 3

4 Zahlen Das ESVG enthält keinen konkreten Förderungsbegriff, sondern unterscheidet zwischen Subventionen, Vermögenstransfers und sonstigen laufenden Transfers. (Förderungsbericht 2015, 249 ff) Subventionen sind laufende Zahlungen ohne Gegenleistung, die der Staat an gebietsansässige Produzenten leistet, um den Umfang der Produktion dieser Einheiten, ihre Verkaufspreise oder die Entlohnung der Produktionsfaktoren zu beeinflussen. Beispiele für Österreich: Leistungen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik, Bildungs-, Forschungs-, Lehrlings- und Auftragsforschungsprämie, Landwirtschaftsförderungen, Subventionen im Verkehrsbereich (z.b. für öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr), Ersatzzahlungen an Ärzte und Pflegeheime für den Wegfall der Vorsteuer-Abzugsberechtigung durch die USt.-Befreiung Die Vermögenstransfers setzen sich zusammen aus den Investitionszuschüssen und den sonstigen Vermögenstransfers. Investitionszuschüsse sind Geld- oder Sachvermögenstransfers des Staates an andere institutionelle Einheiten für den Erwerb von Anlagevermögen. Beispiele für Österreich sind: Transfers von Wien an den U-Bahnbau, von den Ländern an die Wildbach- und Lawinenverbauung bzw. an den Bau von Güterwegen oder Hochwasserschutz 4

5 Zahlen Bei den sonstigen laufenden Transfers handelt es sich um die Zuschüsse des Staates an private Organisationen ohne Erwerbscharakter (u.a. Vereine, konfessionelle Schulen und Ordensspitäler private Haushalte (ohne Sozialtransfers) sowie laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit (dazu gehören insbesondere Zahlungen des Bundes an das Ausland sowie die EU-Beiträge). Somit können Förderungen an Unternehmen auf Grundlage der VGR Daten durch Zusammenfassung der Subventionen und Vermögenstransfers ausgewiesen werden. Zuschüsse des Staates an private Organisationen ohne Erwerbscharakter werden hingegen bei den sonstigen laufenden Transfers abgedeckt. (Förderungsbericht 2015, 250) 5

6 Zahlen Mrd EUR Mrd EUR Subventionen: Bund 3,20 Länder 0,90 Gemeinden 0,50 SV-Träger 0,10 Summe 4,70 4,70 Vermögenstransfers: Bund 2,60 Länder 0,45 Gemeinden 0,45 SV-Träger 0,70 Summe 4,20 4,20 Summe Subventionen und Vermögenstransfers (öffentliche Förderungen für Unternehmen) 8,90 sonstige laufende Transfers: Bund 4,90 Länder 2,50 Gemeinden 1,80 Summe 9,20 9,20 Summe Subventionen, Vermögensund sonstigen laufenden Transfers 18,10 6

7 Zahlen Unternehmensförderungen in Ö im Jahr 2015 öffentlichen Förderungen für Unternehmen rd 9 Mrd. (5,4% des BIP) (Parlamentskorrespondenz Nr. 14 vom , 7

8 Zahlen Anzahl an Förderprogrammen bzw. Förderangeboten in Österreich 2011: Förderprogramme im Förderdschungel Österreich *) Förderprogramme auf Bundesebene**) Förderprogramme auf Landesebene Förderprogramme auf Gemeindeebene***) *) BMF (2011) **) Anzahl der Förderprogramme waren laut BMF Schätzungen aufgrund der Budgetansätze der Ressorts, bzw. Hochrechnungen inkl. Länder und Gemeinden ***) Annahme laut BMF: 20 Förderungen einer mittelgroßen Gemeinde 2015: Anzahl der Förderangebote (Überblick nun möglich durch Transparenzdatenbank) 551 Förderangebote des Bundes 8

9 Zahlen Förderangebote des Bundes (Förderbericht 2015, 262) 9

10 Zahlen EU-Förderungen bzw. finanzielle Hilfen der EU mehrjähriger Finanzrahmen : 989 Mrd. Euro Darin enthalten: (siehe Co-Finanzierungen der EU ( geteilte Mittelverwaltung ), zb Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE: rd 199 Mrd. Euro Europäischer Sozialfonds ESF (soziale Eingliederung und gute Verwaltungsführung): rd 89 Mrd Euro Kohäsionsfonds KF (wirtschaftliche Konvergenz weniger entwickelter Regionen): rd. 64 Mrd. Euro Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): rd 85 Mrd. Euro Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF): rd 6 Mrd. Euro (siehe selbstständige EU-Programme, zb Horizont 2020 (Forschungsförderung): rd. 80 Mrd. Euro Connecting Europe: rd. 22 Mrd. Euro Kreatives Europa (Förderung der Kreativwirtschaft): rd. 1,5 Mrd. Euro Erasmus: rd. 15 Mrd. Euro 10

11 Ziele der LVA Überblick über Grundstrukturen und zentrale Rechtsprobleme des Beihilfen- und Subventionsrechts. Verstehen der rechtlichen Zusammenhänge und Probleme im Bereich des Beihilfen- und Subventionsrechts. Detailwissen in ausgewählten Bereichen Befähigung zur Beurteilung praktischer Fallkonstellationen unter Heranziehung von Unterlagen (Normtexte, Literatur, Judikatur). 11

12 Inhalte der LVA Subventionsgeber Subventionsgewährung Markt Unternehmer A Unternehmer B Unternehmer C Unternehmer D Subventionswerber Unternehmer A Unternehmer B Unternehmer C Bescheiderlassung oder Vertragsabschluss Unternehmer B (Subventionsnehmer) Unternehmer C (Subventionsnehmer) 12

13 Inhalte der LVA Optimale Subventionierung Subventionsgeber wirtschaftliche, sparsame und zweckmäßige Subventionsvergabe Verhaltenssteuerung (behavior for money) Sicherung von Wettbewerb Subventionsnehmer Beschränkung der Machtposition des Staates als Subventionsgeber Hintanhalten der Bevorzugung nationaler, regionaler oder lokaler Unternehmer Bestimmbarkeit, Berechenbarkeit, Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns fairer Wettbewerb durch gleiche Zutrittsmöglichkeiten zu Subventionstöpfen Transparenz der Subventionsvergabe als Voraussetzung für Rechtsschutz 13

14 Inhalte der LVA 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick, Begriffsdefinition 3. UE Österr. Subventionen Vergabeverfahren 4. UE EU-Subventionen Überblick 5. UE EU-Beihilfenaufsicht Überblick 6. UE EU-Beihilfenaufsicht Begriffsdefinition 7. UE EU-Beihilfenaufsicht Vereinbarkeit mit Binnenmarkt 8. UE EU-Beihilfenaufsicht Verfahren 9. UE Private Enforcement 10. UE Präsenztermin: Diskussion und Stoffwiederholung 11. UE Präsenztermin: Diskussion und Stoffwiederholung 12. UE Präsenztermin: LVA-Prüfung UE = Unterrichtseinheit 14

15 Methode Cyber-Lehrveranstaltung Fallbeispiel ( Die Print-GmbH ) als roter Faden Aufzeichnung von Unterrichtseinheiten auf Video und Zurverfügungstellung als sog. Cyber- Streams samt Unterlagen im Internet unter Fragen per an kurt.reindl@jku.at Diskussion und Stoffwiederholung im Hörsaal Mo., :15 Uhr bis 19:45 Uhr HS 3 15

16 Methode Fallbeispiel: Die Print-GmbH 1. Die Print-GmbH ist spezialisiert auf Konzeption und Druck von Programmheften, Eintrittskarten und sonstigen Druckwerken für öffentliche und private Kultureinrichtungen. Sie produziert zudem Internet- und Fernsehbeiträge sowie Filmdokumentationen mit Fokus auf Kunst und Kultur. Aufgrund der erfreulichen Auftragslage zieht die Print-GmbH sowohl die Vergrößerung der Druckerei, als auch die Errichtung eines Filmstudios in Erwägung. Die oberösterreichische Gemeinde G möchte der Print-GmbH dafür ein m 2 großes Grundstück zu einem sehr günstigen Preis unter der Bedingung verkaufen, dass sich die Print-GmbH in der Gemeinde G niederlässt. Für die Errichtung der neuen Produktionshalle möchte die Gemeinde G der Print-GmbH Bedienstete des Bauhofes der Gemeinde G kostenlos zur Verfügung stellen. Außerdem möchte die Gemeinde G der Print-GmbH einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten unter der Bedingung gewähren, dass die Print-GmbH Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde G beschäftigt. Für einen notwendigen Bankkredit möchte die Gemeinde G eine Bürgschaftserklärung zugunsten der Print-GmbH abgeben. 2. Die Print-GmbH muss ihre Fachkräfte auf die neuen Bildbearbeitungs-, Grafikdesign- und Layout-Programme einschulen und erkundigt sich über mögliche Bundes- und Landesförderungen sowie EU-Förderungen. Sie erfährt von einem neuen Ausbildungsbeihilfenprogramm des Landes OÖ zugunsten von Gewerbebetrieben und stellt bei der zuständigen Stelle einen entsprechenden Förderungsantrag. 3. Die Print-GmbH akquiriert kontinuierlich weiterer Aufträge. Insbesondere die im Linzer Zentralraum niedergelassene Druckerei D spürt den Konkurrenzdruck und verliert Marktanteile. Die Druckerei D kommt in wirtschaftliche Schwierigkeiten und beantragt bei diversen Einrichtungen Förderungen. Sie überlegt zudem, gegen 16 die großzügigen Unterstützungen der Gemeinde G zugunsten der Print-GmbH rechtlich vorzugehen.

17 Methode Beispiele von Fragen, die im Rahmen der einzelnen Unterrichtseinheiten beantwortet werden: Gibt es österreichische Förderungen, die die Print-GmbH oder die Druckerei D beanspruchen kann? Handelt es sich bei den Transaktionen zwischen der Gemeinde G und der Print-GmbH um Subventionen bzw. Förderungen? Gibt es Unionsförderungen, die die Print-GmbH oder die Druckerei D beanspruchen kann? Was ist der Hintergrund des EU-Beihilfenrechts? Handelt es sich bei den Transaktionen zwischen der Gemeinde G und der Print-GmbH um eine Beihilfe gemäß EU-Recht? Ist das vom Land OÖ geplante Förderungsprogramm mit dem Binnenmarkt vereinbar? Welche österr. Rechtsschutzeinrichtungen kann die Druckerei D anrufen? Welche EU-Rechtsschutzeinrichtungen kann die Druckerei D anrufen? 17

18 Lehrveranstaltungsprüfung Beurteilung erfolgt auf der Grundlage einer Klausurarbeit Nachklausur vor Beginn des Folgesemesters Schriftliche Klausur mit kurzen Fällen und Theoriefragen (Single/Multiple Choice) Dauer: 45 Minuten Unkommentierte Normtexte dürfen verwendet werden. Klausurtermin Mo., :15 Uhr bis 20:00 Uhr HS 3 Nachklausurtermin Do., :15 Uhr bis 20:00 Uhr HF

19 Normtexte Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) BGBl 1930/1 idgf: Art 7, 10, 15 f, 17 f, 51, 116, 119a, 126b, 127 f Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) BGBl I 2009/139 idgf: 30, 47 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012) BGBl I 2012/99 idgf: 1 bis 9, 38 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz BGBl I 2002/130 idgf: 2 KMU-Förderungsgesetz BGBl 1996/432 idgf: gesamte Rechtsvorschrift ERP-Fonds-Gesetz BGBl 1962/207 idgf: 1-5, Allgemeine Rahmenrichtlinien des Bundes (ARR 2014) BGBl II 2014/208: gesamte Rechtsvorschrift BG gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) BGBl 1984/448 idgf: 1, 15 f Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EAUV), in der konsolidierte Fassung ABl C 2016/202, 47: Artikel 39-44, , , 165 f, 167, 173, AEUV 19

20 Normtexte Verordnung 2012/966/EU/EURATOM über die Haushaltsordnung, ABl L 2012/298, 1, idgf: Art 35 Delegierte Verordnung 2012/1268/EU der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung 2012/966/EU, Euratom des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, ABl L 2012/362, 1, idgf: Art 21 Verordnung 2013/1306/EU vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, ABl L 2013/1306, 549, idgf, ErwG 70 73, Art 1-6, Durchführungsverordnung 2014/908/EU der Kommission vom 6. August 2014mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz, ABl L 2014/255, 59, Art VO 2015/1588/EU (sog Ermächtigungs-VO) des Rates vom 13. Juli 2015 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen ABl L 2015/248, 1: gesamte Rechtsvorschrift Verordnung 2013/1407/EU (sog De-minimis-Verordnung) der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis- Beihilfen idgf: gesamte Rechtsvorschrift, ABl L 2013/352, 1: gesamte Rechtsvorschrift 20

21 Normtexte Verordnung 2014/651/EU (sog Allgemeine Gruppenfreistellungs-VO - AGVO) der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl L 2014/187, 1: zumindest ErwG 53, Art 1, 2 Z 1 Z 26, Art 3 12, 31, ANHANG I und ANHANG III VO 2015/1589/EU (sog Verfahrens-VO) des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ABl L 2015/248, 9: gesamte Rechtsvorschrift Mitteilung der Kommission - Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einzeln anzumeldender Ausbildungsbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt, ABl C 2009/188, 1: gesamte Rechtsvorschrift Bekanntmachung der [K]ommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte, ABl C 2009/85, 1: gesamte Rechtsvorschrift 21

22 Literatur Jaeger, Beihilfe- und Förderungsrecht, in: Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht 3 (2013) Zellenberg, Wirtschaftsförderung, in: Pürgy (Hrsg), Das Recht der Länder II/1 (2012) Rebhahn, Beihilfen- und Subventionsrecht, in: Raschauer (Hrsg), Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts 3 (2010)

23 Links WTO: EU: Ö:

Vergaberecht (1) Einführung

Vergaberecht (1) Einführung Vergaberecht (1) Einführung SS 2017 Kurt Reindl 1 Drei Studienrichtungen Diplomstudium Rechtswissenschaften (ReWi) Studienschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht: Vergaberecht LVA-Nr 148.047 Bachelorstudium

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (1) Einführung SS 2013 Kurt Reindl 1 Drei Studienrichtungen 1. Diplomstudium Rechtswissenschaften (ReWi) STUDIENSCHWERPUNKT ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung. WS 2016/17 LVA-Leiter: Kurt Reindl Gastvortrag: Jasmine Senk

Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung. WS 2016/17 LVA-Leiter: Kurt Reindl Gastvortrag: Jasmine Senk Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung WS 2016/17 LVA-Leiter: Kurt Reindl Gastvortrag: Jasmine Senk 1 Zahlen und Fakten Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen *) EU 28 im Jahr 2013: 13.529 Mrd

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) EU-Beihilfenaufsicht Überblick WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen

Mehr

Auftragsvergaben Vergaberecht. WS 2011/12 Kurt Reindl

Auftragsvergaben Vergaberecht. WS 2011/12 Kurt Reindl Auftragsvergaben Vergaberecht WS 2011/12 Kurt Reindl 1 VL für drei Studienrichtungen 1. Diplomstudium Rechtswissenschaften STUDIENSCHWERPUNKT ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT: VL Auftragsvergaben 2. Bachelorstudium

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (2)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (2) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (2) Rechtliche Grundlagen (I) SS 2014 Kurt Reindl 1 Zahlen und Fakten Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen 2012 EU 27: 12.927 Mrd Euro Ö: 307 Mrd

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung. SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung. SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung SS 2013 Kurt Reindl 1 Drei Studienrichtungen 1. Diplomstudium Rechtswissenschaften (ReWi) STUDIENSCHWERPUNKT ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT 2. Bachelorstudium

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (3) Österr. Subventionen Begriffsdefinition. SS 2016 Kurt Reindl

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (3) Österr. Subventionen Begriffsdefinition. SS 2016 Kurt Reindl Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (3) Österr. Subventionen Begriffsdefinition SS 2016 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (5)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (5) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (5) EU-Subventionen Überblick WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen Begriffsdefinition

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.10.2014 C(2014) 7520 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.10.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Baden- Württemberg

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2014 C(2014) 10123 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms Interreg V-A Deutschland

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) EU-Beihilfenaufsicht Verfahren. WS 2016/17 Kurt Reindl

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) EU-Beihilfenaufsicht Verfahren. WS 2016/17 Kurt Reindl Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) EU-Beihilfenaufsicht Verfahren WS 2016/17 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Österr. Subventionen Überblick 3. UE Österr. Subventionen

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (8) Beihilfenaufsicht der EU (II) SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Subventions- bzw Beihilfenbegriff Beihilfenaufsicht der Europäischen

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4) Rechtliche Grundlagen (III) SS 2013 Kurt Reindl 1 Fiktives Fallbeispiel Michaela M findet für Ihre Vorhaben nationale Fördermöglichkeiten. Ist das

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1242 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1242 DER KOMMISSION L 178/4 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1242 R KOMMISSION Vom 10. Juli 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Mehr

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Einzelmaßnahme für die Intra-AKP-Zusammenarbeit zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Einzelmaßnahme für die Intra-AKP-Zusammenarbeit zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 C(2015) 7708 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10.11.2015 über die Einzelmaßnahme für die Intra-AKP-Zusammenarbeit zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Mehr

Europäischer Sozialfonds CDS Innovation&Funding GmbH

Europäischer Sozialfonds CDS Innovation&Funding GmbH Europäischer Sozialfonds 14.11.2013 CDS Innovation&Funding GmbH Themen Europa 2020 Fünf Kernziele, drei Pioritäten und sieben Leitinitativen Die EU-Struktur am Beispiel des ESF Aussichten der nächsten

Mehr

13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE

13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE 13 FÜR DIE BEWERTUNG DER STAATLICHEN BEIHILFE BENÖTIGTE ELEMENTE Soweit die Zahlungen im Rahmen von Artikel 42 des AEUV erfolgen finden die Artikel 107, 108 und 109 des AEUV keine Anwendung. Zahlungen

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.12.2014 C(2014) 10020 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Berlin EFRE 2014-2020

Mehr

Thema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen

Thema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen

Mehr

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Stand: Europäische Union

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Stand: Europäische Union GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE Stand: 09.12.2015 www.by-cz.eu Ziel ETZ Freistaat Bayern Tschechische Republik 2014 2020 (INTERREG V) Europäische Union Europäischer Fonds für regionale

Mehr

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth

Grundlagen des Europäischen Beihilferechts. Juliana Kleine, Uwe Wixforth Grundlagen des Europäischen Beihilferechts Juliana Kleine, Uwe Wixforth Inhalt 1. Was ist eine staatliche Beihilfe? 2. Verfahrensvorschriften und Notifizierung 3. Beihilfen in Form von Darlehen 4. Kleine

Mehr

Unionsverfassungsrechtliche Grundlagen der Förder- und Beihilfenpolitik Prof. Dr. Carsten Nowak

Unionsverfassungsrechtliche Grundlagen der Förder- und Beihilfenpolitik Prof. Dr. Carsten Nowak Unionsverfassungsrechtliche Grundlagen der Förder- und Beihilfenpolitik Prof. Dr. Carsten Nowak I. Einleitung II. Unionsverfassungsrechtliches Koordinatensystem der EU-Struktur- und Kohäsionspolitik III.

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.3.2014 COM(2014) 141 final 2014/0080 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006595/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0271 (COD) LEX 1414 PE-CONS 102/1/13 REV 1 FSTR 131 REGIO 230 SOC

Mehr

Klausurenkurs Verwaltungsrecht. WS 2009/10 Kurt Reindl

Klausurenkurs Verwaltungsrecht. WS 2009/10 Kurt Reindl Klausurenkurs Verwaltungsrecht WS 2009/10 Kurt Reindl 1 Auszug aus Curriculum Der zweite Studienabschnitt umfasst das verbindliche Fach Öffentliches Recht II ( 12). Es setzt sich zusammen aus: VL Staats-

Mehr

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Version: Europäische Union

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Version: Europäische Union GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE Version: 09.12.2015 www.by-cz.eu Ziel ETZ Freistaat Bayern Tschechische Republik 2014 2020 (INTERREG V) Europäische Union Europäischer Fonds für regionale

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 DE L 133/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/812 DER KOMMISSION vom 18. März 2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur

Mehr

Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume Wie geht es weiter nach 2013?

Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume Wie geht es weiter nach 2013? Institut für Ländliche Räume Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume Wie geht es weiter nach 2013? Prof. Dr. Institut für Ländliche Räume des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vti) Regionen und

Mehr

Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe

Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe 05.06.2009 OPERATIONELLES PROGRAMM VERKEHR EFRE BUND 2007-2013 EUROPÄISCHE UNION Investition in Ihre Zukunft Europäischer Fonds für regionale

Mehr

Strukturpolitik und ihre Ausprägung in der Europäischen Union bis 2013

Strukturpolitik und ihre Ausprägung in der Europäischen Union bis 2013 Strukturpolitik und ihre Ausprägung in der Europäischen Union bis 2013 Dr. Jens K. Perret Optionen der Strukturpolitik Subventionen Steuererleichterungen Bildungspolitik Sozialpolitik Innovations- und

Mehr

Zu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11.

Zu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11. Zu erwartende Rahmenbedingungen auf EU- und Landesebene für die Förderung der ländlichen Räume in MV ab 2014 LAG Nordvorpommern Kölzow, 9.11.2012 Zeitleiste Vorlage der Vorschläge der EU-Kommission Mitte/Ende

Mehr

Basiswissen: Fördermittel

Basiswissen: Fördermittel Basiswissen: Fördermittel SEITE 1 WAS SIE ÜBER ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG WISSEN SOLLTEN Um Ihnen die Orientierung in der Förderlandschaft zu erleichtern haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema für

Mehr

- 1 - VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom

- 1 - VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. vom - 1 - VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds,

Mehr

"Der EU-Finanzrahmen bis 2020 und die neue Europäische Kommission"

Der EU-Finanzrahmen bis 2020 und die neue Europäische Kommission "Der EU-Finanzrahmen bis 2020 und die neue Europäische Kommission" Brigitte Luggin Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich Wie funktioniert der EU-Haushalt?

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.4.2016 L 97/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/568 R KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur Ergänzung Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments

Mehr

Richtlinien NEU 2016

Richtlinien NEU 2016 Richtlinien NEU 2016 Überblick Ziel der neuen Richtlinien Zeitplan Richtlinie 2016 Neuerungen Änderungen konkret Ziel der neuen Richtlinien Adaption gemäß FISA-Zielen und budgetären Rahmenbedingungen Planungssicherheit

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. April 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. April 2017 (OR. en) 139048/EU XXV. GP Eingelangt am 03/04/17 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. April 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0068 (COD) 7881/17 AGRI 181 AGRIFIN 36 CODEC 527 VORSCHLAG Absender:

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)

Mehr

KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz):

KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers. Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz): KMU-Eigen-Erklärung des Antragstellers Unternehmen: Geschäftsführung: Anschrift (Sitz): Vorhabensbezeichnung: Landesweite touristische Innovationswerkstatt. Anlage zum Antrag vom: 29.02.2016, Aktenzeichen:

Mehr

VL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute. SS 2011 Gerald Zabukovec und Kurt Reindl

VL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute. SS 2011 Gerald Zabukovec und Kurt Reindl VL Wirtschaftsbereiche/VL Berufsstatute SS 2011 Gerald Zabukovec und Kurt Reindl 1 ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT Diplomstudium Rechtswissenschaften Der Studienschwerpunkt ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT

Mehr

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e zur Förderung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich beschlossen

Mehr

Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v.

Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v. Fördermittel für Naturschutz und Tourismus Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.v. Seite 1 EU-Förderung Fördermittel = überw. EU-Mittel ko-finanziert durch Länder (D: Bund und Bundesländer) 7-jährige

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1368 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1368 DER KOMMISSION 8.8.2015 L 211/9 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1368 R KOMMISSION vom 6. August 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich

Mehr

Ausgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen und der europäischen Schuldenbremse

Ausgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen und der europäischen Schuldenbremse Tagung Reformmodelle für die Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen Berlin, 1. Juni 2016 Ausgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e des Landes Niederösterreich zur Förderung der Sozialen Betriebshilfe beschlossen von der

Mehr

Transferassistent. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert. Voraussetzungen

Transferassistent. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert. Voraussetzungen Transferassistent Überblick Allgemeine Informationen Gefördert wird: die Einstellung und Beschäftigung von Personen mit einschlägiger Berufserfahrung in Wissenschaft oder Wirtschaft mit der Aufgabe, KMU

Mehr

Maastricht-Notifikation März 2014

Maastricht-Notifikation März 2014 Information des Budgetdienstes Maastricht-Notifikation März 2014 Zusammenfassung Das Maastricht-Defizit für den Gesamtstaat lag 2013 mit 4,8 Mrd. EUR bei 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und war

Mehr

Konjunkturpaket 2015/2016

Konjunkturpaket 2015/2016 Konjunkturpaket 2015/2016 Förderung von Personalunterkünften für Tourismusbetriebe Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Zur Sicherung der positiven Entwicklung des Tourismus in Tirol und zur Verbesserung

Mehr

aws-garantien für KMU-Stabilisierung

aws-garantien für KMU-Stabilisierung aws-garantien für KMU-Stabilisierung Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Förderungsrichtlinie "Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz vom März 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele des Programms...

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) Rechtsschutz. SS 2014 Kurt Reindl

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) Rechtsschutz. SS 2014 Kurt Reindl Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (9) Rechtsschutz SS 2014 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Rechtliche Grundlagen I 3. UE Rechtliche Grundlagen II 4. UE Rechtliche Grundlagen

Mehr

Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren.

Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren. 4. Facharbeitskreis Effiziente Stadt am 24.08.2017 in Apolda Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren. Eine leichtverständliche Einführung. Warum Bilanzierung von Nettoeinnahmen? ThStBauFR 36.2 - Einnahmen

Mehr

VERORDNUNGEN. Artikel 1. Gegenstand und Geltungsbereich

VERORDNUNGEN. Artikel 1. Gegenstand und Geltungsbereich L 313/22 DE VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2195 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (7) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2012 Kurt Reindl

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (7) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2012 Kurt Reindl Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (7) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2012 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Subventions- bzw Beihilfenbegriff Beihilfenaufsicht der Europäischen

Mehr

Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV

Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV Europäisches Beihilfenrecht und Finanzierung sozialer Dienstleistungen in Deutschland Dr. Karolin Hartmann HV Brüssel des DCV 18.03.2010 Verständigungsprobleme Rechtliche Grundlagen Art. 106 Abs. 2 S.

Mehr

BERICHTIGUNGEN. (Amtsblatt der Europäischen Union L 343 vom 29. Dezember 2015)

BERICHTIGUNGEN. (Amtsblatt der Europäischen Union L 343 vom 29. Dezember 2015) L 87/35 BERICHTIGUNGEN Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen und

Mehr

Vorbereitung Förderperiode 2014 bis 2020 Informationsveranstaltung 22. März 2012

Vorbereitung Förderperiode 2014 bis 2020 Informationsveranstaltung 22. März 2012 w Vorbereitung Förderperiode 2014 bis 2020 Informationsveranstaltung 22. März 2012 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Brandenburg und Berlin 2

Mehr

Förderinstrumente für Südosteuropa. Ein Handbuch für Klein- und Mittelbetriebe

Förderinstrumente für Südosteuropa. Ein Handbuch für Klein- und Mittelbetriebe Förderinstrumente für Südosteuropa Ein Handbuch für Klein- und Mittelbetriebe Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Ungarn von Barbara

Mehr

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 Unternehmen: Adresse: Aktenzeichen: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2014 Kurt Reindl

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2014 Kurt Reindl Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (6) Beihilfenaufsicht der EU (I) SS 2014 Kurt Reindl 1 Gliederung 1. UE Einführung 2. UE Rechtliche Grundlagen I 3. UE Rechtliche Grundlagen II 4. UE Rechtliche

Mehr

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen Bundesrat Drucksache 27/14 30.01.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.5.2015 L 134/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/840 R KOMMISSION vom 29. Mai 2015 über Kontrollen, die von den zuständigen Behörden gemäß der Verordnung

Mehr

Europa nach Tisch am 23. Oktober Rechtliche Grundlagen der ESF-Bewilligungen in der Förderperiode

Europa nach Tisch am 23. Oktober Rechtliche Grundlagen der ESF-Bewilligungen in der Förderperiode Europa nach Tisch am 23. Oktober 2014 Rechtliche Grundlagen der ESF-Bewilligungen in der Förderperiode 2014-2020 Referent: Thorsten Armstroff, Leitung der ESF-Verwaltungsbehörde Gliederung Gemeinsame Bestimmungen

Mehr

Fördermittelsalon für Unternehmen

Fördermittelsalon für Unternehmen Fördermittelsalon für Unternehmen Mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf Berlin 24. Februar 2015 Fördermittelsalon für Unternehmen Gliederung Vorstellung emcra Europa aktiv nutzen EU-Fördermittel

Mehr

EU-Kartellrecht. Kommentar. von. Dr. Rainer Bechtold Rechtsanwalt in Stuttgart Honorarprofessor an der Universität Würzburg

EU-Kartellrecht. Kommentar. von. Dr. Rainer Bechtold Rechtsanwalt in Stuttgart Honorarprofessor an der Universität Würzburg EU-Kartellrecht Artikel 101 106 AEUV, EU-Kartell-VO 1/2003, Gruppenfreistellungsverordnungen Vertikalvereinbarungen (330/2010), Kraftfahrzeugsektor (461/2010), Technologietransfer (316/2014), Forschung

Mehr

Europa 2020 Strategie Partnerschaftsvereinbarung. Mag. Gritlind KETTL Landesamtsdirektion Workshop

Europa 2020 Strategie Partnerschaftsvereinbarung. Mag. Gritlind KETTL Landesamtsdirektion Workshop Europa 2020 Strategie Partnerschaftsvereinbarung Mag. Gritlind KETTL Landesamtsdirektion Workshop 16.10.2014 Europa 2020 - Europas Wachstumsstrategie Die EU-Staats- und Regierungschefs einigten sich 2010

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 27.07.2015 C(2015) 5138 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.40836 (2015/N)

Mehr

Volkswirtschaftliche Bedeutung gemeinnütziger Organisationen in Österreich

Volkswirtschaftliche Bedeutung gemeinnütziger Organisationen in Österreich Volkswirtschaftliche Bedeutung gemeinnütziger Organisationen in Österreich Dr. Astrid Pennerstorfer WU Wien, Institut für Sozialpolitik Überblick Definition / Abgrenzung des Sektors Volkswirtschaftliche

Mehr

-Zweites Antragsverfahren. 1. Einleitung. 2. Art der Unterstützungsmaßnahme

-Zweites Antragsverfahren. 1. Einleitung. 2. Art der Unterstützungsmaßnahme Merkblatt über eine befristete Sonderbeihilfe für Erzeuger der Tierhaltungssektoren gemäß Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1853 der Kommission vom 15. Oktober 2015 und der Tiersonderbeihilfenverordnung

Mehr

FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark

FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt

Mehr

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5 MERKBLATT BEIHILFEN Der "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" (BKLR) der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bestehend aus sechs Bausteinen, basiert auf ausgewählten Förderprogrammen

Mehr

Förderung der EIP AGRI in Sachsen Beihilferechtliche Aspekte für die Antragstellung. Innovation

Förderung der EIP AGRI in Sachsen Beihilferechtliche Aspekte für die Antragstellung. Innovation Förderung der EIP AGRI in Sachsen Beihilferechtliche Aspekte für die Antragstellung Innovation Dr. Anke Sieber, SMUL - Referat 23 Dresden-Pillnitz, 16. Januar 2018 Grundsatz Beihilfenverbot nach Art. 107

Mehr

INVESTITIONEN IN WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG

INVESTITIONEN IN WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG Europäischer Fonds für regionale Entwicklung IWB INVESTITIONEN IN WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung www.iwb2020.at Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Mehr

Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der EU 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Delegierte Rechtsakte der Europäischen

Mehr

Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union

Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie

Mehr

InnoExpert. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert

InnoExpert. Überblick. Allgemeine Informationen. Wer wird gefördert. Was wird gefördert InnoExpert Überblick Allgemeine Informationen Holen Sie sich externes Know-How für innovative Vorhaben ins Unternehmen Innovative Vorhaben scheitern oft an der fehlenden Expertise im eigenen Unternehmen.

Mehr

Verzeichnis der Rundschreiben zum EU-Beihilfenrecht (der Koordinationsabteilung = BMWA (BKA)

Verzeichnis der Rundschreiben zum EU-Beihilfenrecht (der Koordinationsabteilung = BMWA (BKA) Nr. 1/1995 Nr. 2/1995 Mitteilung des Referenzzinssatzes 1995 zur Bewertung staatlicher Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages 403.602/2-IV/3/95 26.1.1995 siehe http://europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/reference_rates

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über das Jahresaktionsprogramm 2015 für Kenia zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über das Jahresaktionsprogramm 2015 für Kenia zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.11.2015 C(2015) 7454 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5.11.2015 über das Jahresaktionsprogramm 2015 für Kenia zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds DE

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR.1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013 ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR.1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013 ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.3.2013 COM(2013) 156 final C7-0199/13 ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR.1 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2013 ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN

Mehr

Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen

Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 Bericht von Frau Staatssekretärin Hella Dunger-Löper zu TOP 3a der 20. Sitzung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien

Mehr

Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie)

Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie) Anlage 5 (zu Abschnitt II Teil C Nummer 2 Satz 5 ) Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie) Soweit die Förderung nach dieser Förderrichtlinie als Gewährung

Mehr

Fördersystematik nach AGVO

Fördersystematik nach AGVO AGVO Merkblatt für Anträge nach Artikel 38 der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien Fördersystematik nach AGVO

Mehr

Regionalprogramme der EU-Strukturfonds wirkten positiv: Geförderte Regionen wuchsen überdurchschnittlich

Regionalprogramme der EU-Strukturfonds wirkten positiv: Geförderte Regionen wuchsen überdurchschnittlich EU-Strukturfonds in Österreich seit 1995: bisherige Bilanz EU-Strukturfonds für Österreich: Seit 1995 kommen folgende EU-Strukturfonds in Österreich zum Einsatz: - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Mehr

Zur Zukunft der EU- Naturschutzfinanzierung

Zur Zukunft der EU- Naturschutzfinanzierung Zur Zukunft der EU- Naturschutzfinanzierung Naturschutz morgen Zeit zum Umdenken Kiel, 28.09.2015 Konstantin Kreiser Referent für Internationale Biodiversitätspolitik NABU-Bundesverband 1990 (c) NABU/C.

Mehr

Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU

Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 27.02.2013 Europa Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014-2020 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union erzielen Einigung über Eckpunkte des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 01.12.2004 SEK(2004)1472 endgültig. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit

Mehr

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU Haushaltssalden* der Mitgliedstaaten der päischen Union (EU), verschiedene Bezugsgrößen, 2012 Anteil am BIP **, in Prozent Schweden Dänemark Frankreich Belgien / Niederlande / Großbritannien -0,46-0,45-0,44-0,40-0,39

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Nahversorgungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4)

Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4) Wirtschaftsförderung (Beihilfen)/Subventionsrecht (4) Rechtliche Grundlagen (III) SS 2012 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Subventions- bzw Beihilfenbegriff Beihilfenaufsicht der Europäischen

Mehr

Internationale Einordnung der Förderungen in Österreich im Förderungsbericht 2014

Internationale Einordnung der Förderungen in Österreich im Förderungsbericht 2014 Anfragebeantwortung des Budgetdienstes Internationale Einordnung der Förderungen in Österreich im Förderungsbericht 2014 Der Abg. Mag. Bruno Rossmann, Mitglied des Budgetausschusses, führt in der Begründung

Mehr

Zur Praxis der EU Finanzkontrolle in den Ländern. 8. Workshop Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2016

Zur Praxis der EU Finanzkontrolle in den Ländern. 8. Workshop Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2016 Zur Praxis der EU Finanzkontrolle in den Ländern 8. Workshop Jahrbuch für öffentliche Finanzen 2016 EU - Strukturfonds in Deutschland 2014 2020 Gesamtzuschuss rd. 19,2 Mrd., darunter: Europäischer Fonds

Mehr

Europäischer Sozialfonds

Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds 2014-2020 Workshop zum Zukunftsprogramm Arbeit 29. November 2011 Kerstin Ehlers, Leiterin des Referates VIII 24 Arbeitsmarktförderung, rderung, ESF, Teilhabe am Arbeitsleben Agenda

Mehr

Transparenz: Darstellung und Bewertung am 24.11.2014

Transparenz: Darstellung und Bewertung am 24.11.2014 Transparenz: Darstellung und Bewertung am 24.11.2014 Anton Reinl Inhalt Europäische Transparenzinitiative Exkurs: staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten Regelung 2008

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 30. November 2010 (OR. en) 2010/0183 (COD) PE-CONS 56/10 AGRI 405 AGRIORG 39 COC 1046 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen P R O D U K T I N F O RM AT I O N ( ST AN D 1 7. 0 7. 2 0 1 5 ) Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen EUROPÄISCHE UNION Wenn Sie als Fachhochschule, Universität oder außeruniversitäre

Mehr

L 181/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union

L 181/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 181/74 DE Amtsblatt der Europäischen Union 20.6.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 641/2014 DER KOMMISSION vom 16. Juni 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen

Mehr