I. Arbeitszeiten von Frauen und Männern. Dr. in Ingrid Mairhuber: Handout
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- Maya Sachs
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1 Bundesleitung der Katholischen Frauenbewegung Österreich, , St. Virgil/Salzburg Geschlechtergerechte Arbeitswelt Erwerbsarbeit und Care-Arbeit Dr. in Ingrid Mairhuber: Handout I. Arbeitszeiten von Frauen und Männern II. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung III. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege IV. Erwerbseinkommen von Frauen und Männern V. Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern VI. Eigenständige Alterssicherung VII. Handlungsempfehlungen I. Arbeitszeiten von Frauen und Männern Erwerbsquoten und Teilzeitquoten von Frauen und Männern: 2016 betrug die Erwerbsquote der Frauen 71,1 Prozent, die der Männer 80,7 Prozent betrug die Teilzeitbeschäftigungsquote der Frauen 48,1 Prozent, die der Männer immerhin bereits 10,7 Prozent. Erwerbsquoten und Teilzeitquoten der 25 bis 49-jährigen Frauen und Männern: 2015 betrug die Erwerbsquote von Frauen ohne Kinder bereits 89,3 Prozent, jener Männer ohne Kinder 89,9 Prozent. Die Teilzeitquote von Frauen mit Kinder betrug 74,5 Prozent (!), die der Männer mit Kindern nur mehr 6,6 Prozent. Arbeitszeit von unselbständig beschäftigten Frauen und Männern: 2016 betrug die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte Frauen 40,7 Stunden und für Männer 42 Stunden. Seit 2005 ist eine kontinuierliches sinken der Vollzeitstunden beobachtbar. Väter vor allem kleinerer Kinder haben im Jahr 2015 deutlich seltener sehr lange Arbeitszeiten als dies zehn Jahre früher der Fall war. Auch die durchschnittliche geleistete Arbeitszeit von Vätern ist zurückgegangen. Nicht feststellbar ist allerdings ein Trend zu Teilzeitarbeit bei Vätern. Überstunden von unselbständig beschäftigten Frauen und Männern: 2016 leisteten 13,5 Prozent der Frauen und 23,8 Prozent der Männer Überstunden. Nicht alle geleisteten Überstunden werden bezahlt oder durch einen entsprechenden Zeitausgleich mit Zuschlägen abgegolten. Der Anteil unbezahlt geleisteter 1
2 Überstunden liegt bei Frauen deutlich höher (29 Prozent) als bei Männern (17 Prozent). Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kinderbetreuung: BezieherInnen von KBG Im April 2017 bezogen Frauen und Männer Kinderbetreuungsgeld/Monatsstatistik. Damit betrug die Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug 4,3 Prozent; je kürzer die Bezugsvariante desto höher der Väteranteil. Auf Basis der Fallstatistik betrug der Väteranteil insgesamt 19,4 Prozent. Je kürze die Bezugsvariante desto höher der Anteil der Väter Väteranteil/Fallstatistik: (April 2017) 30+6 Monate: 10,7 Prozent 20+4 Monate: 17,7 Prozent 15+3 Monate: 25,7 Prozent 12+2 Monate (pauschal): 29,6 Prozent 12+2 Monate (einkommensabhängig): 30,6 Prozent Bezugsdauer der Väter orientiert sich an der Mindestbezugsdauer für den zweiten Elternteil Bezugsdauer der Väter 2015: 30+6 Monate: 7,7 Monate 20+4 Monate: 5,1 Monate 15+3 Monate: 4,1 Monate 12+2 Monate (pauschal): 3,4 Monate 12+2 Monate (einkommensabhängig): 2,6 Monate Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege: Ca. 80 Prozent der Betreuungs- und Pflegearbeit für behinderte oder ältere Personen erfolgt durch Angehörigen, Freund/innen und Nachbar/innen (OECD 2011) 70 bis 80 Prozent der familiären Betreuungs- und Pflegearbeit in Österreich wird von Frauen geleistet kaum Änderungen in den letzten Jahren Ca Personen im erwerbsfähigen Alter betreuen hilfebedürftige Angehörige/Freund/innen/Nachbar/innen 46% Vollzeit beschäftigt (Frauenanteil 45%) 20% Teilzeit beschäftigt (Frauenanteil 90%) 33% ohne Beschäftigung (Frauenanteil 70%) (Statistik Austria 2011) II. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung Elternkarenz, (Eltern-)Teilzeit als individuelle Vereinbarkeitsstrategien vor allem von Frauen: Für Frauen nach wie vor mit (zum Teil) massiven Nachteilen verbunden: Einkommenseinbußen, Arbeitsplatzverlust bzw. -aufgabe, Wiedereinstiegsprobleme, 2
3 eingeschränkte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten/Karriere, mangelhafte soziale Absicherung, insbesondere Alterssicherung Für Männer gilt dies grundsätzlich auch, daher weniger Inanspruchnahme: Väter übernehmen auch entgegen ihrer eignen Bedürfnisse nicht den entsprechenden Anteil an der Elternkarenz und Kinderbetreuung Für Väter ist (Eltern)-teilzeit nicht immer wünschenswert oder realisierbar. Es geht vielmehr darum, mit der Vaterschaft jene Arbeitszeit zu reduzieren, die über eine Vollzeitbeschäftigung hinausgeht bzw. mehr arbeitnehmer/innenseitige Flexibilität in die Arbeitszeiten zu bringen Dies erfordert eine gesellschaftliche Debatte, die sich nicht nur um Voll- und Teilzeit, sondern auch um Überstunden dreht, und die etwa All-in-Verträge, Arbeitnehmer/innenideal und Unternehmenskulturen adressiert (Mehr Infos: EU-Projekt Männer und Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Wege zur gerechten Verteilung von Karenz-, Betreuungs- und Arbeitszeiten ; FORBA-Teilprojekt Partnerschaftliche Teilung von Elternkarenz, Elternteilzeit und Betreuungsarbeit: Wünsche und Wirklichkeiten ; Koordination: Sozialministerium; Partner/innen: BMGF, L&R, AK, ÖGB, IV; Ergebnisse auf Projekthomepage: III. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege Erwerbstätigkeit ist für pflegende Angehörige sehr wichtig, jedoch zum Teil extrem schwierige Vereinbarkeitssituationen : Erwerbsarbeit ist neben der Belastung aber auch Quelle der Anerkennung, Ausgleich für belastende Pflegesituation und wichtig für das Setzten von Grenzen etc. Erwerbsarbeit ist i.d.r. eine finanzielle Notwendigkeit und bei älteren pflegenden Angehörigen ist dies mit der Angst vor Jobverlust und vor negativen Auswirkungen auf die Pensionshöhe verbunden Seit 2014 bezahlte Pflegkarenz/-teilzeit zur Organisation der Betreuung und Pflege für unselbständig Erwerbstätige und Arbeitslose In der Realität wird die Pflegkarenz/-teilzeit auch für die Zeit der intensiven Pflege verwendet; mangels Alternativen (fehlende teil-stationäre und mobile Dienstleistungsangebote); (Mehr Infos: FORBA-Forschungsprojekt: Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Angehörigenpflege. Herausforderungen im Alltag und für die Politik ; finanziert vom Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank; 3
4 IV. Erwerbseinkommen von Frauen und Männern Mittlere Bruttojahreseinkommen unselbständig Beschäftigter 1997 bis 2015 Gender Gap: von -39,4% auf -38,4% gesunken Mittlere Nettojahreseinkommen unselbständig Beschäftigter 1997 bis 2015 Gender Gap: von -33,2% auf -31,2% gesunken Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsunterbrechungen aufgrund von familiären Betreuungspflichten sind bereits Ergebnisse der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zu Lasten der Frauen. Frauen können durch die Übernahme von gesellschaftlich notwendigen aber unbezahlten Arbeiten im familiären Rahmen noch immer nicht in gleicher Weise wie Männer am Erwerbsarbeitsmarkt teilnehmen. Mittlere Bruttojahreseinkommen ganzjährig VZ-Beschäftigter 2004 bis 2015 Gender Gap: von -22,5% auf -17,3% gesunken Einkommen nach der Karenz: Die Hälfte der Frauen mit Geburten im Jahr 2010 hatte vor der Geburt ein von Euro 2.000,- brutto. Fünf Jahr danach erreichen nur mehr 31 Prozent dieses Einkommen. Für Männer sind dagegen keine Einkommensverluste feststellbar. (Wiedereinstiegsmonitoring der AK Wien) V. Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern Arbeitslosenquote nach Geschlecht 1998 bis 2016 Frauen: von 7,5% auf 8,3% gestiegen Männer: von 6,7% auf 9,7% gestiegen Arbeitslosenquote der 55- bis 59-Jährigen 1998 bis 2016 Frauen: von 8,9% auf 10% gestiegen Männer: von 12,7% auf 11,7% gesunken Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen 1998 bis 2016 Frauen: von 5,2% auf 3,2% gesunken Männer: von 7,1% auf 15,4% gestiegen Durchschnittliche Höhe des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe 2016 Durchschnittliches Arbeitslosengeld der Frauen (ca. 845,- Euro/Monat) sowie durchschnittliche Notstandshilfe von Frauen (ca. 674,- Euro/Monat) und Männer (ca. 796,- Euro/Monat) unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (2016: 882,78 Euro/Monat) (Arbeitslosengeld der Männer: 1022,- Euro) ( Ablehnungen/Einstellungen der Notstandshilfe mangels Notlage 2014: 82% Frauen VI. Eigenständige Alterssicherung Pensionszugangsalter zwischen 1995 und 2016 Alterspensionen: Frauen von 58 Jahre auf 60,3 Jahre angestiegen; Männer von 60,4 Jahre auf 63,3 Jahre angestiegen 4
5 Invaliditätspensionen: Frauen von 48,8 Jahre auf 53,9 Jahre angestiegen; Männer von 60,4 Jahre auf 63,3 Jahre angestiegen Die Verschärfung des Tätigkeitsschutzes (2012 bis 2017) und die Abschaffung der befristeten Invaliditätspensionen für Personen, die jünger als 50 sind ( ) führte zu einem massiven Anstieg beim Pensionszugangsalter Der wahre Unterschied erst die Pensionsleistung zeigt den ganzen Umfang der Geschlechterungleichheit (Almendinger/Von den Driesch 2015) Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitbeschäftigung und geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede schlagen sich in den Pensionsleistungen negativ zu Buche, denn bei der Berechnung der Pensionen spielen neben dem vorangegangenen (beitragspflichtigen) Einkommen auch Ausmaß und Dauer der Erwerbstätigkeit eine wichtige Rolle. Mittlere neuzuerkannte Pensionsleistungen 2014 in Euro Alterspensionen: Frauen 1.074; Männer (GPG: -48%) Invaliditätspensionen: Frauen: 828; Männer: (GPG: -36,7%) (Monatliche Medianbruttopensionen inklusive Zulagen, Zuschüsse, jedoch ohne Pflegegeld, ohne zwischenstaatliche Teilleistungen). Pensionsleistungen im Falle von Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeit von Frauen lagen mit durchschnittlich 828,- Euro unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (2014: 857,73 Euro); Frauen sind daher vielfach von ihren Ehemännern /eingetragenen Partnerinnen finanziell abhängig. Auswirkungen des Pensionskontos in den oben genannten Zahlen noch nicht ersichtlich weitere Verschlechterung für Frauen zu erwarten Pensions-Formel: 65/45/80 45 Versicherungsjahre (2002/03 hatten nur 5,4% der Frauen mehr als 40 Versicherungsjahre, aber immerhin 63,5% der Männer) Alle Versicherungsjahre zählen auch alle Teilzeitjahre, Jahre der Arbeitslosigkeit, Krankheit. VII. Handlungsempfehlungen Allgemeinen Arbeitszeitverkürzung Norm solle der Mensch mit Betreuungsaufgaben sein Partnerschaftliche Aufteilung der Elternkarenz/längere Väterkarenz: use-it-or-lose-it ; Arbeitsorganisatorische Maßnahmen auf betrieblicher Ebene setzten etwa Vertretung/Einstellung einer Ersatzkraft Partnerschaftliche Aufteilung der Elternteilzeit fördern: Elternteilzeitmodelle etwa 30:30 mit Lohnausgleichszahlungen und/oder Ausgleichzahlung bei Inanspruchnahme von Elternteilzeit (mit Stundenuntergrenze) und Anrechnung in der Pensionsversicherung Partnerschaftliche Aufteilung der längerfristigen Kinderbetreuung fördern: Begrenzung der tatsächlichen Erwerbsarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten und Schutz vor 5
6 Überstunde durch gesetzliche Regelungen und Kollektivverträge bzw. Betriebsvereinbarungen; Pflegekarenz/-teilzeit: Rechtsanspruch, Anspruchsdauer (vor allem Pflegeteilzeit) erhöhen und flexiblere Gestaltung ermöglichen Ausbau von qualitativ hochwertigen und gleichzeitig leistbaren Kinderbetreuungseinrichtungen und teilstationären sowie mobilen Betreuungs- und Dienstleistungseinrichtungen Leistungsgerechte Alterssicherung: Erwerbsarbeit und gesellschaftlich hochrelevante familiäre Versorgungsarbeit als Grundlage einer adäquaten Alterssicherung Höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten und Zeiten von Pflege Reduzierungen der Erwerbsarbeitszeit (=TZ) aufgrund von familiärer Versorgungsarbeit in der PV anrechnen (Bemessungsgrundlage) Zeit der Erwerbslosigkeit und/oder Weiterbildung im der PV entsprechend anerkennen und anrechnen Finanzierung der Alterssicherung an ökonomische Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpassen Nicht Lohnsumme als Basis, sondern alle wirtschaftlichen Kräfte sollten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen Allein das Privatvermögen des reichsten Prozent ist in Österreich mehr als doppelt so groß (über 708 Mrd. Euro) wie die gesamte Staatsverschuldung (über 298 Mrd. Euro)! Eine Vermögenssteuer von 5% auf das reichste Prozent der Bevölkerung würde 35 Milliarden Euro jährlich einbringen. 6
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