Nichtehe: Nichtig (ex tunc) ist eine Ehe nur in seltenen Ausnahmefällen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nichtehe: Nichtig (ex tunc) ist eine Ehe nur in seltenen Ausnahmefällen"

Transkript

1 1

2 Nichtehe: Nichtig (ex tunc) ist eine Ehe nur in seltenen Ausnahmefällen o Eheschließung ohne ortszuständigen Standesbeamten o Einer oder beide Ehekandidaten unter 16 Jahren, 1303 S. 2 BGB Ehe wirksam, aber sofort aufhebbar in den Fällen des 1314 BGB, z.b. o Einer oder beide Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt o Geschäftsunfähigkeit eines oder beider Ehekandidaten, 1304 BGB o Zweitehe, 1306 BGB, und Verwandtenehe, 1307 BGB o Eheschließung aufgrund arglistiger Täuschung, 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB Keine Exkulpation durch Hoffnung des Täuschenden auf eine trotz allem glückliche Ehe o RG v. 30. April 1925, IV 562/24, juris (Verschweigen einer Betrugsstrafe des Brautvaters) Aufhebung der Ehe nur durch richterliche Entscheidung, 1313 BGB Nachweise u.a. zu den im Bild genannten Fällen: o Verschweigen der krankhaften Schlafsucht einer Bäuerin ist arglistige Täuschung: BGH v. 29. Juni 1957, IV ZR 88/57, o Verschweigen einer Epilepsie kann im Einzelfall arglistige Täuschung sein: OLG Hamburg v. 31. August 1982, 2a UF 16/81, juris o Liebe ist nicht objektiv feststellbar, daher ist Vortäuschen von Liebe keine arglistige Täuschung, OLG Koblenz v. 4. April 2016, 13 UF 141/16, juris 2

3 Die Scheidungsrate misst das Verhältnis der in einem Jahr geschiedenen zu den in diesem Jahr neu geschlossenen Ehen Entwicklung der Scheidungsrate in Deutschland: o 1960: 11% o 1970: 18% o 1980: 28% o 1990: 30% o 2000: 46% o 2010: 49% o 2016: 40% Einflussfaktoren: o Gesellschaftliche Akzeptanz der Scheidung o Gesellschaftliche Akzeptanz nichtehelicher Kinder o Gesetzliche Privilegien für Eheleute o Durchschnittliches Heiratsalter Ø 1991: Frauen 26,1 Jahre; Männer 28,5 Jahre Ø 2016: Frauen 31,5 Jahre; Männer 34 Jahre 3

4 Andere Scheidungsgründe: o 42 EheG: Schuldhafte Zerrüttung durch schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten o 46 EheG: Ansteckende oder ekelerregende Krankheit o 48 EheG: Aufhebung des häuslichen Gemeinschaft = Vorläufer der BGB Kein Recht auf Scheidung nach Verzeihung des Opfers, 49 EheG Geklagt wurde auf Scheidung der Ehe o Klagefrist 6 Monate ab Kenntnis des Scheidungsgrundes, 50 Abs. 1 EheG o Klagebefugnis nur des Opfers Folge des Verschuldens: Insb. schärfere Unterhaltspflicht, tendenziell keine Sorge für die Kinder etc., 58 ff. EheG Verschuldensprinzip heute noch in anderen europäischen Ländern, z.b. Polen o Vgl. EGMR v. 10. Januar 2017, Az. 1955/10, Babiarz v. Polen, o 4

5 Zentraler Anknüpfungspunkt für die Ehescheidung ist nach dem Zerrüttungsprinzip das Scheitern der Ehe, 1565 Abs. 1 S. 1 BGB o Lebensgemeinschaft der Ehegatten ist aufgelöst o Negative Zukunftsprognose Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs kommt nach 1565 Abs. 2 BGB nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht o Beispiele: Fortgesetzte schwere Drohungen, Schwangerschaft von einem Dritten, Prostitution o Gegenbeispiele: Einmalige Tätlichkeit, neuer Lebensgefährte, anderweitige sexuelle Orientierung des Ehegatten o Weiterführend Unger/Hartmann/Franzius, in: BeckOGK BGB, 1565 Rn Wichtig: Wenn einer der Ehegatten der Ehe noch eine Chance geben will (positive Prognose), muss das Gericht das Scheitern der Ehe positiv feststellen, wenn nicht bereits drei Trennungsjahre verstrichen sind! 5

6 Der Familienunterhalt nach 1360, 1360a BGB ist in den meisten Fällen eine Selbstverständlichkeit o Ungewöhnliches Beispiel: Heim- und Pflegekosten für stationär pflegebedürftigen Ehegatten, BGH v. 27. April 2016, XII ZB 485/14, Der Trennungsunterhalt nach 1361 BGB steht zwischen Familienunterhalt und nachehelichem Unterhalt o Weil die Ehe noch besteht, besteht im Grundsatz eine starke Unterhaltspflicht, die allerdings auf das Getrenntleben angepasst wird o Es gilt noch nicht der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit, sondern der Schutz des bisherigen ehelichen Lebensstandards, vgl Abs. 2 BGB o Gemäß 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4, 1614 BGB können die Ehegatten auf Familienund Trennungsunterhalt nicht wirksam verzichten Der nacheheliche Unterhalt wird seit 2008 entscheidend geprägt durch den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit nach 1569 BGB, insbesondere in Einverdienerehen o Der Ehegatte, der während der Ehe keine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, muss nun im Zweifel eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, 1574 BGB o Kinderbetreuungsbedingte Nachteile werden allerdings nach wie vor nach 1570 BGB ausgeglichen; die Gerichte haben dabei ein großes Einzelfallermessen Vom Ehegattenunterhalt zu unterscheiden ist der Kindesunterhalt nach 1601 ff. BGB, dazu ausführlich im nächsten Vorlesungstermin 6

7 Weitere abhängig vom konkreten Einzelfall zu prüfende Punkte: o Kein Ausschluss des Anspruchs nach 1579 BGB, ggf. i.v.m Abs. 3 BGB o Unterhalt für die Vergangenheit, 1585b BGB bzw. 1360a Abs. 3, 1614 BGB o Verzicht, z.b. in einem Ehevertrag, siehe aber 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4, 1614 BGB o Rang des Anspruchstellers, 1582 BGB Beim Trennungsunterhalt ist in 1361 BGB nichts zu Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit gesagt; man liest diese Voraussetzungen aber als allgemeine Grundsätze in die Vorschrift mit hinein Berechnung des Unterhaltsanspruchs mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle und der Süddeutschen Leitlinien 7

8 8

9 Grundsatz: Der Zugewinn während der Ehe wird hälftig verteilt à Die Ausgleichsforderung beläuft sich auf die Hälfte der Differenz zwischen den individuellen Zugewinnen Nicht ausgeglichen (d.h. technisch dem Anfangsvermögen zugerechnet, 1374 Abs. 2 BGB) werden Schenkungen und geerbtes Vermögen Was ein Ehegatte innerhalb der letzten zehn Jahre ohne Not und ohne Einverständnis des Anderen weggegeben hat, wird zu seinen Lasten berücksichtigt (d.h. technisch dem Endvermögen zugerechnet, 1375 Abs. 2 BGB) Verbindlichkeiten werden selbst dann berücksichtigt, wenn dies zu einem negativen Vermögensstand führt Stichtag für den Zugewinnausgleich ist bei Tod oder Güterstandswechsel die Beendigung des Güterstands ( 1376 Abs. 2 BGB), bei Scheidung aber die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ( 1384 BGB) o Relevant insbesondere bei langer Trennungszeit vor Scheidung o Beispiel: Lottogewinn aus Tippgemeinschaft mit neuer Lebensgefährtin nach achtjähriger Trennungszeit ist beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen, dies ist auch nicht unbillig gemäß 1381 BGB, BGH v. 16. Oktober 2013, XII ZB 277/12, 9

10 1 VersAusglG (1) Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. (2) 1 Ausgleichspflichtige Person im Sinne dieses Gesetzes ist diejenige, die einen Ehezeitanteil erworben hat. 2 Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen Ehezeitanteils (Ausgleichswert) zu. Wichtig: Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält keinen Wertausgleich in Geld, sondern echte Versorgungsrechte. 10

11 1615l BGB statuiert einen Unterhaltsanspruch unverheirateter Eltern gegen den anderen Elternteil, i.d.r. einen Anspruch der Mutter gegen den Vater Anlass des Anspruchs ist die Betreuung eines gemeinsamen Kindes, Zweck ist die Inverantwortungnahme beider Eltern eines Kindes o Anspruchsberechtigt ist der Ehegatte, indirekter Nutznießer ist das Kind o Der Anspruch knüpft nicht am Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an, besteht also insbesondere auch dann, wenn die Eltern nie zusammen gelebt haben o Statistik: Die Eltern jedes dritten Neugeborenen sind nicht miteinander verheiratet Inhaltlich hat sich 1615l BGB in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter an 1570 BGB angenähert o Vgl S. 1 und 2 BGB bis 1969: Der Vater ist verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie die Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung und, falls in Folge der Schwangerschaft oder der Entbindung weitere Aufwendungen nothwendig werden, auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Den gewöhnlichen Betrag der zu ersetzenden Kosten kann die Mutter ohne Rücksicht auf den wirklichen Aufwand verlangen. 11

12 12

Jura-Ass Zivilrecht Familienrecht Übersichten. Scheidung

Jura-Ass Zivilrecht Familienrecht Übersichten. Scheidung Zivilrecht Familienrecht Übersichten A. Voraussetzungen Scheidung I. Scheitern der Ehe 1565 BGB (Zerrüttungsprinzip) Die Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und

Mehr

Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht

Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht Vorlesung am 4. Februar 2013 Familienrecht IV: Eheliches Güterrecht Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Eheliches Güterrecht Gesetzlicher Güterstand:

Mehr

Schnellübersicht. Sichern Sie Ihre Ansprüche!... 7

Schnellübersicht. Sichern Sie Ihre Ansprüche!... 7 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Sichern Sie Ihre Ansprüche!... 7 1 Definition: Scheidung... 9 2 Trennung von Tisch

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Kommentar zum österreichischen Eherecht

Kommentar zum österreichischen Eherecht Kommentar zum österreichischen Eherecht Von Dr. b.c. Dr. Fritz Schwind Universitätsprofessor in Wien 2., völlig neubearbeitete Auflage Wien 1980 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Vorwort Inhaltsverzeichnis

Mehr

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 3 Ehescheidung 25. Oktober 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer als Keusch

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n Kapitel Die Scheidung... 13

Vorwort... Inhaltsverzeichnis Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n Kapitel Die Scheidung... 13 Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V XI 1. Kapitel Das G etrenntleben von E h e g a tte n... 1 2. Kapitel Die Scheidung... 13 3. Kapitel Ehew ohnung und H aush altsgeg en stän de... 29 4.

Mehr

1 / 5. Scheidung. Scheidung

1 / 5. Scheidung. Scheidung 1 / 5 Scheidung Scheidung (1) Das Scheidungsverfahren (2) Der Scheidungsantrag (3) Der Scheidungstermin bei Gericht (4) Der Versorgungsausgleich (5) Die Anhörung vor Gericht: Familiengericht muss Streitpotential

Mehr

Inhalt. Vorwort der Autorin

Inhalt. Vorwort der Autorin Inhalt Vorwort der Autorin A. DAS SCHEIDUNGSVERFAHREN I. Allgemeine Informationen 1. Die Ehe 2. Die Eheaufhebung a. Aufhebungsgründe b. Verfahren aa. Antragsberechtigung bb. Antragsfrist c. Zusammenfassung

Mehr

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgang, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V XI 1. Kapitel Das Getrenntleben von Ehegatten... 1 2. Kapitel Die Scheidung... 17 3. Kapitel Ehewohnung und Haushaltsgegenstände... 35 4. Kapitel Trennung,

Mehr

Die Ehescheidung im deutsch-griechischen Rechtsverkehr

Die Ehescheidung im deutsch-griechischen Rechtsverkehr Dimitrios Stamatiadis Die Ehescheidung im deutsch-griechischen Rechtsverkehr PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 17 Erster Teil 21 1 Materielles Scheidungsrecht

Mehr

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung

Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Beck-Rechtsberater im dtv 5647 Meine Rechte bei Trennung und Scheidung Unterhalt, Ehewohnung, Sorge, Zugewinn- und Versorgungsausgleich von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Dr. Monika Görtz-Leible 6.

Mehr

Internationales Privatrecht. Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft

Internationales Privatrecht. Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft Internationales Privatrecht Einheit 8: Familienrecht I Ehe und Lebenspartnerschaft Überblick über Einheit 8 Eingehung von Ehe und Lebenspartnerschaft Güterstand Trennung Scheidung Unterhalt Martin Fries

Mehr

Gliederung. Das Scheidungsrecht als Katalysator der Scheidungswirklichkeit?

Gliederung. Das Scheidungsrecht als Katalysator der Scheidungswirklichkeit? II Gliederung Das Scheidungsrecht als Katalysator der Scheidungswirklichkeit? - Die historische Entwicklung des Scheidungsrechts im Spannungsfeld von Gesellschaft und Recht während des 20. Jahrhunderts

Mehr

Gosda Havighorst Huster Notare & Fachanwälte. von-geismar-str Ahlen Tel.: /

Gosda Havighorst Huster Notare & Fachanwälte. von-geismar-str Ahlen Tel.: / MANDANTENINFORMATION EHEVERTRAG Gosda Havighorst Huster Notare & Fachanwälte von-geismar-str. 2 59229 Ahlen Tel.: 02382 / 918 770 www.anwalt-ahlen.de info@anwalt-ahlen.de Ihre Ansprechpartner: RA & Notar

Mehr

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? ein Vortrag von Diana Salman > Aushang > Präsentation > Bilder 386 Einladung 387 Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Mehr

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt 14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen

Mehr

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung Repetitorium Familien- und Erbrecht am 09.07.2010: Familienrecht II: Eheliches Güterrecht, Verwandtschaft und Abstammung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=34552

Mehr

Sichern Sie Ihre Ansprüche! 7. Definition: Scheidung 9. Trennung von Tisch und Bett 17. Trennungsjahr und Trennungsunterhalt 29

Sichern Sie Ihre Ansprüche! 7. Definition: Scheidung 9. Trennung von Tisch und Bett 17. Trennungsjahr und Trennungsunterhalt 29 Schnellübersicht Sichern Sie Ihre Ansprüche! 7 Definition: Scheidung 9 Trennung von Tisch und Bett 17 Trennungsjahr und Trennungsunterhalt 29 Zum Wohl des Kindes 5 Wohnung, Hausrat, Finanzen: Das sollten

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung

Mehr

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat

Mehr

Was tun bei Trennung und Scheidung?

Was tun bei Trennung und Scheidung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine

Mehr

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat.

anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. anderes kann nur dann gelten, wenn der Berechtigte die Abfindung durch Verheimlichen einer unmittelbar bevorstehenden Wiederheirat erschlichen hat. In diesem Fall soll der Verpflichtete ggf. Schadensersatz

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht...

Vorwort zur 5. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht... Vorwort zur 5. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Einleitung... 19 Teil A: Das Unterhaltsrecht... 21 I. Vorbemerkung... 21 II. Der Verwandtenunterhalt... 21 1. Verwandtschaft

Mehr

ledig verheiratet geschieden verwitwet ohne Ehevertrag Gütertrennung Nein Ja (bitte in Kopie beifügen) hat stattgefunden am... ist geplant für den

ledig verheiratet geschieden verwitwet ohne Ehevertrag Gütertrennung Nein Ja (bitte in Kopie beifügen) hat stattgefunden am... ist geplant für den EHEVERTRAG Der nachfolgende Fragenkatalog soll Ihnen und uns helfen, die bevorstehende Beurkundung sorgfältig und effizient vorzubereiten. Daher bitten wir Sie, das Formular so weit als möglich auszufüllen

Mehr

Dritter Teil Ehe Erster Abschnitt: Eheschließung 14 A. Eheschließung durch familienrechtlichen Vertrag vor dem Standesbeamten

Dritter Teil Ehe Erster Abschnitt: Eheschließung 14 A. Eheschließung durch familienrechtlichen Vertrag vor dem Standesbeamten Vorwort Erster Teil Einleitung A. Familie und Familienrecht 1 B. Die Quellen des Familienrechts 2 Zweiter Teil Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verlöbnis I. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft 7

Mehr

Ehevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg).

Ehevertrag. Geben Sie den Ort der beabsichtigen Eheschließung ein (z.b. Hamburg). Ehevertrag Protokoll So entstand dieses Dokument Ihre Vorlage wurde von den janolaw Anwälten erstellt und geprüft. Das vorliegende Protokoll zeigt Ihnen Punkt für Punkt, wie das Dokument entstanden ist

Mehr

a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB).

a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB). 8. Eheliches Unterhaltsrecht a. Grundlagen: Unterscheide Ehegattenunterhalt ( 1360 1361 und 1569 1586b) und Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB). bb. Während intakter Ehe sind die Gatten einander zum Familienunterhalt

Mehr

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 13. Dezember 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Probleme bei der Berechnung der Ausgleichsforderung Berücksichtigung von Schmerzensgeldansprüchen, Lottogewinnen

Mehr

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013 Vorlesung Familienrecht (190.931) SS 2013 Univ.-Prof. Dr. CHRISTIAN HOLZNER Institut für Zivilrecht Abteilung Allgemeine Zivilrechtsdogmatik Tel.: +43 732 2468-8470 Fax: +43 732 2468-9841 christian.holzner@jku.at

Mehr

Wiederholung und Vertiefung Familienrecht

Wiederholung und Vertiefung Familienrecht MDg. Dr. Dr. Jan Backmann Wiederholung und Vertiefung Familienrecht Sommersemester 2016 Eheliches Güterrecht ( 1297 ff.) 1. Überblick Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft ( 1363 Abs. 1)

Mehr

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer

Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Haufe Ratgeber plus Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Bearbeitet von Jochem Schausten 8., aktualisierte Auflage 2011. Buch mit CD/DVD. 182 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01267 3 Recht > Zivilrecht

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Familienrecht 1357 BGB. I. Ratio

Familienrecht 1357 BGB. I. Ratio I. Ratio II. 1357 BGB Von Hausfrauenschutz zu Gläubigerschutz! Voraussetzungen Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs 1. Keine Voraussetzung: a) besonderer Güterstand: Stellung im Gesetz bei

Mehr

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht Inhaltsübersicht 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts 1. Kapitel Grundbegriffe 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht 3. Kapitel Rechtsquellen und Entwicklung I. Verfassungsrecht II. Materielles

Mehr

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 8. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die Wohnung aufgenommen hat, diese nicht

Mehr

Informationen zum Familienrecht

Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht Informationen zum Familienrecht... 1 1. Überblick... 3 2. Die nichteheliche Lebenspartnerschaft... 3 3. Das Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft... 3 4. Die Eingetragene

Mehr

14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft

14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft 7 01 Einführung 14 Beispielfamilien 14 Trennung und Scheidung: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft 18 Exkurs: Die eingetragene Lebenspartnerschaft 02 Wohnungszuweisung und Hausrat 22 Trennung 22

Mehr

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 3 Eheschließung und Ehescheidung 31. Oktober 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer

Mehr

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil

Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation

Mehr

Vorbereitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Vorbereitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung 1 Zurück an: Notare beim Klosterstern 20243 Hamburg Telefax: 040 480 624 22 Email: post@notare-beim-klosterstern.de SB: /Notar Vorbereitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung I. Ehepartner Name/ Geburtsname

Mehr

Ihre Notare informieren: Ehevertrag

Ihre Notare informieren: Ehevertrag Ihre Notare informieren: Dr. Stefan Kurz Dr. Holger Sagmeister, LL.M. (Yale) 94469 Deggendorf, Pfleggasse 9/II Luitpoldplatz, Oberer Stadtplatz Tel: (0991) 5065 Fax: (0991) 31428 info@kurz-sagmeister.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis V XV. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis V XV. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... V XV 1. Kapitel. Trennung... 1 I. Rechtliche Bedeutung... 1 II. Vollziehung der Trennung... 1 1. Was heißt getrennt leben?... 1 2. Trennung innerhalb

Mehr

Familienrecht. von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg. Fünfte, neubearbeitete Auflage

Familienrecht. von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg. Fünfte, neubearbeitete Auflage Familienrecht von Dr. Dieter Henrich o. Professor an der Universität Regensburg Fünfte, neubearbeitete Auflage w DE G 1995 Walter de Gruyter Berlin New York Inhalt Abgekürzt zitierte Literatur XIII 1 Der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XIII XXXI A. Einleitung 1 I. Der Weg zur Zugewinngemeinschaft - Ein geschichtlicher Rückblick 1 II. Das Wesen der Zugewinngemeinschaft 3 III. Die Kritik

Mehr

Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt

Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt FRAGEBOGEN: SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG - SCHEIDUNGSVEREINBARUNG/TRENNUNGSVEREINBARUNG Die Scheidungsfolgenvereinbarung bzw. Scheidungs- und Trennungsvereinbarung

Mehr

Die Trennung der häuslichen Gemeinschaft erfolgt am besten durch Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung.

Die Trennung der häuslichen Gemeinschaft erfolgt am besten durch Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung. Wer in Trennung lebt, stellt sich fast zwangsläufig die Frage, ob er sich scheiden lassen sollte oder scheiden lassen kann. Aber was bedeutet das und wie läuft eine Scheidung ab? Welche Folgen ergeben

Mehr

Unbenannte" Zuwendungen

Unbenannte Zuwendungen Oliver Conradt Unbenannte" Zuwendungen unter Ehegatten und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften GLIEDERUNG EINLEITUNG 13 1. KAPITEL. KAUSAL

Mehr

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 Inhalt VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung nach Trennung

Mehr

Inhaltsübersicht. l.teil: Das Recht der Ehescheidung und der Lebenspartnerschaftsaufhebung

Inhaltsübersicht. l.teil: Das Recht der Ehescheidung und der Lebenspartnerschaftsaufhebung Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V XI l.teil: Das Recht der Ehescheidung und der Lebenspartnerschaftsaufhebung 1 1. Rechtsgrundlagen 1 II. Das Getrenntleben 1 III. Die Scheidungs- und Lebenspartnerschaftsaufhebungsvoraussetzungen

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Vorlesung 6 Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft Abschnitt 7 Vermögensausgleich neben dem Güterrecht Ehebedingte Zuwendungen 3. Dezember 2009 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fall Negatives

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XV

Abkürzungsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Teil Einführung I. Einleitung... 3 II. Rechtsquellen... 11 A. Materielles Familienrecht... 11 B. Internationales Privatrecht (IPR)... 13 C. Verfahrensrecht... 14 III. Übersicht

Mehr

OLG Dresden, 23. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 23 UF 0212/10

OLG Dresden, 23. Zivilsenat, Beschluss vom , Az.: 23 UF 0212/10 Leitsatz: Es ist im Regelfall nicht angebracht, die einerseits im alten Bundesgebiet, andererseits in den neuen Bundesländern erworbenen Teile der gesamten Anwartschaft im Rahmen des 18 VersAusglG gesondert

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Verzeichnis der Beispiele...XVIII Literaturverzeichnis... XIX

Inhaltsverzeichnis. Verzeichnis der Beispiele...XVIII Literaturverzeichnis... XIX Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Beispiele...XVIII Literaturverzeichnis... XIX Einleitung... 1 Kapitel 1: Grundlagen des zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs... 5 I. Abgrenzungen... 5 1. Zwischenzeitlicher

Mehr

Familienrecht. von. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab. em. o. Professor an der Universität Regensburg Lehrbeauftragter an der Universität Jena

Familienrecht. von. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab. em. o. Professor an der Universität Regensburg Lehrbeauftragter an der Universität Jena Familienrecht von Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab em. o. Professor an der Universität Regensburg Lehrbeauftragter an der Universität Jena 21., neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2013 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs. Synopse

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs. Synopse Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs Synopse derzeitige Fassung Fassung Regierungsentwurf [01.11. 2007] 1361a Hausratsverteilung bei Getrenntleben (1)... 1361a - Verteilung der Haushaltsgegenstände

Mehr

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage Die Ehescheidung und ihre Folgen Grundriss mit praktischen Beispielen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 10. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft Abschnitt 7 Vermögensausgleich neben dem Güterrecht Ehebedingte Zuwendungen 19. Januar 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fall Dokumentationsprobleme

Mehr

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:

Mehr

Checkliste Elternunterhalt

Checkliste Elternunterhalt Checkliste Elternunterhalt Mandant:. wohnhaft: A. Für wen soll Elternunterhalt gezahlt werden: geboren am :. wohnhaft: B. Welches Kind/Kinder ist/sind möglicherweise zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet?

Mehr

FAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1. Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht. Scheidungshandbuch

FAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1. Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht. Scheidungshandbuch FAMILIENRECHTLICHE SCHRIFTEN BAND 1 Dr. Rolf Kofler Fachanwalt für Familienrecht Scheidungshandbuch Ein praktischer Ratgeber zur Trennung, Scheidung und zur Regelung der Folgen Völker & Partner Rechtsanwälte,

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten III von Prof. Dr. Günter Brambring Notar a. D. in Köln Honorarprofessor der Universität zu Köln 7. Auflage K Verlag C. H. Beck München 2012 V A. Einführung

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Inhalt. Begriff, Zustandekommen, Rechtswirkungen des Verlöbnisses usw.

Inhalt. Begriff, Zustandekommen, Rechtswirkungen des Verlöbnisses usw. Basiswissen Familienrecht Inhalt Lektion 1: Grundbegriffe des Familienrechts 7 Lektion 2: Das Verlöbnis 10 Begriff, Zustandekommen, Rechtswirkungen des Verlöbnisses usw. Lektion 3: Die Ehe 15 I. Die Eheschließung

Mehr

Eheverträge, Scheidungs- und Partnerschaftsvereinbarungen für die notarielle und anwaltliche Praxis

Eheverträge, Scheidungs- und Partnerschaftsvereinbarungen für die notarielle und anwaltliche Praxis Eheverträge, Scheidungs- und Partnerschaftsvereinbarungen für die notarielle und anwaltliche Praxis von Dr. Wolfram Waldner, M. A. Notar in Bayreuth Lehrbeauftragter an der Universität Erlangen-Nürnberg

Mehr

Familienrecht Vorlesung 7. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 7. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 1. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Fallbeispiel Keusch und Untreu gehen mit Ausnahme der Wohnung der Keusch im Wert von 400.000,-- beide

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.... Rz Seite XVII 1. Allgemeines... 1/1 1 A. Soziale Funktion der Familie... 1/1 1 B. Familie und Recht... 1/3 1 I. Funktionen des Familienrechts... 1/3 1 II. Gegenstand

Mehr

Die Ehe auf Lebenszeit. Schriften zum Familien- und Erbrecht. Christopher Marx. Ein unverbindlicher Programmsatz? Stämpfli Verlag.

Die Ehe auf Lebenszeit. Schriften zum Familien- und Erbrecht. Christopher Marx. Ein unverbindlicher Programmsatz? Stämpfli Verlag. Schriften zum Familien- und Erbrecht 12 Christopher Marx Die Ehe auf Lebenszeit Ein unverbindlicher Programmsatz? Nomos Stämpfli Verlag Schriften zum Familien- und Erbrecht herausgegeben von Prof. Dr.

Mehr

m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln

m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Eheverträge 2., neubearbeitete Auflage von Dr. Bernd Wegmann Notar, Ingolstadt m RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Köln Literaturverzeichnis XVII Teil A Einführung I. Ehevertraglich regelbare Folgen

Mehr

Grundrisse des Rechts. Familienrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab. 22. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2014

Grundrisse des Rechts. Familienrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab. 22. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2014 Grundrisse des Rechts Familienrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab 22. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 66844 9 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis

Mehr

Zugewinnausgleich Erbe. so verteilt sich das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft

Zugewinnausgleich Erbe. so verteilt sich das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft Zugewinnausgleich Erbe so verteilt sich das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Einführung. 2. Teil Eherecht. Abkürzungsverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Einführung. 2. Teil Eherecht. Abkürzungsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Teil Einführung I. Einleitung... 3 II. Rechtsquellen... 13 A. Materielles Familienrecht... 13 B. Internationales Privatrecht (IPR)... 15 C. Verfahrensrecht... 16 III. Übersicht

Mehr

Die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern

Die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern Maike Schäfer Die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern Die Voraussetzung des Anspruchs auf Elternunterhalt unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Verlag

Mehr

Informationen zum Verfahren der Ehescheidung in Frankreich und in Deutschland

Informationen zum Verfahren der Ehescheidung in Frankreich und in Deutschland Stand: 07/2012 Informationen zum Verfahren der Ehescheidung in Frankreich und in Deutschland I. Gerichtliche Zuständigkeit 1. Internationale Zuständigkeit Bei Ehescheidungen mit internationalem Bezug muss

Mehr

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis

beck-shop.de Inhaltsverzeichnis Vorwort...V Literaturverzeichnis...XIII Teil 1. Familienrecht... 1 Kapitel 1. Systematik und verfassungsrechtliche Einordnung des Familienrechts... 1 Kapitel 2. Eheschließung, Ehescheidung... 5 A. Begriff

Mehr

Teilungsordnung für Versorgungsanrechte nach dem Vertreterversorgungswerk der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG

Teilungsordnung für Versorgungsanrechte nach dem Vertreterversorgungswerk der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG Teilungsordnung für Versorgungsanrechte nach dem Vertreterversorgungswerk der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG mit der Stammnummer VALLG1535Z0 Präambel Das am 01.09.2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz

Mehr

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen

Mehr

EGBGB Art. 14, 15, 17 Abs. 3, 220 Abs. 3; VFGüterstandsG 1, 3; Rom III-VO Art. 5, 8; HUP Art. 8 Polen: Trennungsvereinbarung

EGBGB Art. 14, 15, 17 Abs. 3, 220 Abs. 3; VFGüterstandsG 1, 3; Rom III-VO Art. 5, 8; HUP Art. 8 Polen: Trennungsvereinbarung DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 160762 letzte Aktualisierung: 26. März 2018 EGBGB Art. 14, 15, 17 Abs. 3, 220 Abs. 3; VFGüterstandsG

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Stand:

Düsseldorfer Tabelle Stand: Seite 1 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-18 ab 18 alle Beträge in Euro Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 1. bis 1500,00

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 9 UF 115/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht 16 F 76/02 Amtsgericht Bad Liebenwerda Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache der Frau K..., - Berufungsklägerin und Antragsgegnerin

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Sachverzeichnis 237 VII

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Sachverzeichnis 237 VII Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V IX XVII I.Kapitel Einleitung 1 2. Kapitel Vorsorgender Ehevertrag" 27 3. Kapitel. Trennungsvereinbarungen und Ehescheidungsfolgenverträge

Mehr

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig):

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig): Unterhaltspflicht ( 93, 94, 117 SGB XII) Hilfebedürftige Menschen erhalten nur dann Sozialhilfe, wenn es keinen zum Unterhalt Verpflichteten gibt. Das Sozialamt prüft daher, ob es Personen gibt, die den

Mehr

Fassung BT-Drucks. 16/1830 modifizierte Fassung vom Grundsatz der Eigenverantwortung

Fassung BT-Drucks. 16/1830 modifizierte Fassung vom Grundsatz der Eigenverantwortung SYNOPSE RegE - Änderungen Rechtsausschuss Fassung BT-Drucks. 16/1830 modifizierte Fassung vom 07.11.2007 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Vorlesung 5 Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 2. Dezember 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Zugewinngemeinschaft Gesetzlicher Güterstand Im Grundsatz hat der Güterstand erst Auswirkungen

Mehr

Wiederholungsfragen zu Teil 6

Wiederholungsfragen zu Teil 6 Hochschule Landshut Sommersemester 2011 Ehe- und Familienrecht Teil 7, 24.05.2011 Wiederholungsfragen zu Teil 6 Muss jeder Ehegatte vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten sein? Die Zustimmung zur

Mehr

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig NomosPraxis Müller Wersig Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Grundsicherung 7. Auflage Nomos NomosPraxis Prof. Dr. Christian Müller

Mehr

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen

Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen www.ra-jens-weise.de RA Jens-Tilo Weise Markt 7 16798 Fürstenberg/Havel Tel.: 033093 614 670 Fax: 033093 614 6717 Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen Personendaten: 1. Wer will den Antrag auf Ehescheidung

Mehr

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Beck-Rechtsberater Trennung und Scheidung richtig gestalten Getrenntleben Scheidung Lebenspartnerschaftsaufhebung Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt Von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Dr. Susanne

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XVII 1 Eheverträge im Spannungsfeld zwischen autonomer Vertragsgestaltungsfreiheit und zwingenden insolvenzrechtlichen Schutzzwecken...1 A. Einführung und Problemaufriss...1

Mehr

Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt

Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt Notar Dr. Tobias Timo Weitz Darmstadt FRAGEBOGEN: EHEVERTRAG Ein Ehevertrag kann vor Eheschließung, unmittelbar danach oder auch noch zu einem späteren Zeitpunkt während der Ehe geschlossen werden. Im

Mehr

Informationen zur Ehescheidung

Informationen zur Ehescheidung BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Ambassade de la République fédérale d'allemagne Stand: 01/2005 75116 Paris 28, rue Marbeau Fernsprecher/Téléphone: 01. 53.83.46.77 Fernkopie/Télécopie: 01-53-83-46-50

Mehr

Checkliste Mandantengespräch Aufnahmebogen

Checkliste Mandantengespräch Aufnahmebogen Checkliste Mandantengespräch Aufnahmebogen I. Mandant/Mandantin: Name: Geburtsname: Sämtliche Vornamen: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Anschrift: Telefon privat: geschäftlich: mobil: E-Mail-Adresse:

Mehr

Grundlagenkurs Notarpraxis

Grundlagenkurs Notarpraxis Grundlagenkurs Notarpraxis Familienrecht Jon Meyer Notarassessor Deutscher Notarverein DeutscheAnwaltAkademie Littenstraße 11 10179 Berlin Fon 030 / 726153-0; Fax -111 www.anwaltakademie.de DeutscheNotarAkademie

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Unterhalt für im EU-Ausland lebendes Kind Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Unterhalt für im EU-Ausland lebendes Kind Deutscher Bundestag WD /17 Unterhalt für im EU-Ausland lebendes Kind 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Unterhalt für im EU-Ausland lebendes Kind Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. Juni 2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und

Mehr

Erst Wir und dann Alles meins? Zugewinn. Zur Veranstaltung der Bezirksstelle Bielefeld des ISuV am 13.11.2006.

Erst Wir und dann Alles meins? Zugewinn. Zur Veranstaltung der Bezirksstelle Bielefeld des ISuV am 13.11.2006. Erst Wir und dann Alles meins? Zugewinn Zur Veranstaltung der Bezirksstelle Bielefeld des ISuV am 13.11.2006. Einleitung Die Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht vertraglich

Mehr

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? 4 Inhalt Einführung 9 Wie werde ich wieder Single? 11 Wir können nicht mehr zusammen leben was ist zu tun? 11 Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? 12 Kann eine einvernehmliche Scheidung funktionieren?

Mehr