VO Familienrecht SS 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VO Familienrecht SS 2016"

Transkript

1 VO Familienrecht SS 2016

2 Gliederung Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung Mangelhafte Ehe Persönliche Wirkungen der Ehe Ehegüterrecht Ehescheidung Scheidungsfolgen I Scheidungsfolgen II Eingetragene Partnerschaft Kindschaftsrecht Abstammungsrecht Rechte und Pflichten der Eltern Pflegekindschaft, Obsorge, Adoption Sachwalterschaft und Kuratel 2

3 Mangelhafte Ehe Wenn Ehe nicht fehlerfrei abgeschlossen wird» Mindergewichtige Fehler berühren die Gültigkeit der Ehe nicht (Sollvorschriften) Eheschließung ohne Zeugen, sofern die Verlobten nicht ohnehin auf Zeugen verzichtet haben Keine Niederschrift Keine Eintragung der Ehe im Personenstandsregister fehlende Einwilligung des Erziehungsberechtigten fehlende Ehemündigkeit» Schwerwiegendere Fehler begründen einen Nichtigkeitsgrund oder einen Aufhebungsgrund» Nichtehe: Eheschließung ohne Standesbeamten, Geschlechtsgleichheit der Partner, keine übereinstimmenden Willenserklärungen 3

4 Nichtigkeit der Ehe EheG Ehe bleibt bis zur Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes und Entscheidung durch Urteil wirksam ( 27 EheG) Geltendmachung durch Klage eines der Ehegatten oder des Staatsanwaltes 4

5 Nichtigkeitsgründe» 21 EheG - Formmängel (Ehegatten nicht gleichzeitig anwesend, Stellvertreter, bedingte oder befristete Ehe)» 22 EheG Mängel der Geschäftsfähigkeit (Kinder unter sieben oder Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben) Achtung: Fehlende Ehemündigkeit oder mangelnde Zustimmung des Erziehungsberechtigten berühren Gültigkeit der Ehe nicht» 23 EheG Namens- oder Staatsangehörigkeitsehe» 43 Abs 1 EheG Widerverheiratung bei Todeserklärung, wenn beide Ehegatten wissen, dass der für Tod Erklärte noch lebt» 24 f EheG: Verstoß gegen Eheverbot der Doppelehe oder der Blutsverwandtschaft, nicht bei Adoptivverwandtschaft (vgl 10 EheG soll ) 5

6 Heilung der Nichtigkeit»Nicht bei Verstoß gegen Verbot der Doppelehe oder der Blutsverwandtschaft»Formmangel ( 21 Abs 2 EheG) ja, wenn Ehegatten fünf Jahre miteinander als Ehegatten gelebt haben»geschäftsfähigkeit ( 22 Abs 2 EheG) ja, wenn Ehegatten nach Wegfall der Geschäftsunfähigkeit zu erkennen geben, Ehe fortsetzen zu wollen»namens- oder Staatsbürgerschaftsehe ( 23 Abs 2 EheG) ja, wenn Ehegatten fünf Jahre als Ehegatten zusammenleben»doppelehe grundsätzlich nein, wenn aber erste Ehe rückwirkend für nichtig erklärt wird, entfällt Nichtigkeitsgrund bei zweiter Ehe 6

7 Folgen der Nichtigkeit»Vermögensrechtliche Folgen 31 EheG Haben beide Ehegatten die Nichtigkeit gekannt bereicherungsrechtliche Rückabwicklung Hat nur einer oder keiner die Nichtigkeit gekannt ex-nunc Auflösung und Scheidungsfolgenrecht, allerdings kann derjenige, dem die Nichtigkeit unbekannt war, erklären, dass es bei Nichtigkeit (ex tunc Auflösung) bleiben soll Schadenersatz des Schuldlosen»Kinder gelten trotzdem als vom Ehemann abstammend»ehegatten erhalten früheren Namen zurück»schutz gutgläubiger Dritter, 32 EheG (zb Vertretungsmacht des haushaltsführenden Teils Schlüsselgewalt) 7

8 Aufhebung der Ehe Berücksichtigung von Willensmängeln bei Abschluss der Ehe 35 39, 44 EheG verdrängen die 870 ff ABGB Ehe bis zur Rechtskraft des die Aufhebung aussprechenden Urteils gültig 8

9 Aufhebungsgründe» Fehlende Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei beschränkt geschäftsfähigen Ehegatten ( 35 EheG)» Irrtum ( 35, 36 EheG) über die Eheschließung an sich (Charakter der Ehe) über den Umstand, dass seine Erklärung zum Eheabschluss führt über die Person des Ehegatten über Umstände in der Person des anderen Ehegatten, die den anderen bei Kenntnis der Umstände und richtiger Würdigung der Ehe von ihrer Eingehung abgehalten hätten, zb unheilbare Krankheiten, Beiwohnungs- und Zeugungsunfähigkeit, Prostitution, Schwangerschaft von einem anderen, Lügenhaftigkeit, Trunksucht, nicht: Irrtum über Vermögensverhältnisse (Größenschluss 38 Abs 3 EheG) Auf Schutzwürdigkeit des andern Ehegatten wird nicht abgestellt Kausalität des Irrtums Voraussetzung 9

10 »Arglistige Täuschung und Drohung ( 38, 39 EheG) Täuschung über Umstände, die bei richtiger Würdigung der Ehe Ehegatten von Eingehung abgehalten hätten Täuschung über Vermögensverhältnisse irrelevant ( 38 Abs 3 EheG), aber uu ist damit ein charakterlicher Mangel verbunden (Lügen, Prahlsucht), so dass Irrtum nach 37 Abs 1 EheG vorliegt Bei Drohung ist nur Kausalität erforderlich, Aufhebung sogar dann, wenn Drohung von Drittem ohne Wissen des anderen Ehegatten ausgeht 10

11 »Wiederverheiratung im Fall der Todeserklärung ( 44 Abs 1 EheG) Mit Abschluss der neuen Ehe wird die frühere Ehe aufgelöst ( 43 Abs 2 EheG) und die neue Ehe ist gültig Wissen beide Ehegatten, dass der für tot Erklärte noch lebt, ist die neue Ehe nichtig ( 43 Abs 1 EheG) Lebt der für tot Erklärte noch, kann sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe verlangen, es sei denn, er wusste, dass der für tot Erklärte noch lebt Die frühere Ehe lebt aber nicht wieder auf 44 Abs 2: wird die neue Ehe aufgehoben, kann der frühere Ehegatte zu Lebzeiten seines Ehegatten aus der früheren Ehe nur mit diesem eine neue Ehe eingehen 11

12 Heilung der Aufhebbarkeit» 35 Abs 2 EheG: wenn gesetzliche Vertreter Ehe nachträglich genehmigt oder Ehegatte nach Erlangen der vollen Geschäftsfähigkeit zu erkennen gibt, dass er Ehe fortsetzen will» 36 Abs 2 EheG: wenn der Ehegatte nach Entdeckung des Irrtums zu erkennen gibt, dass er die Ehe fortsetzen will» 37 Abs 2 EheG: wenn der Ehegatte nach Entdeckung des Irrtums zu erkennen gibt, dass er die Ehe fortsetzen will oder sein Verlangen sittlich nicht gerechtfertigt erscheint ( Bewährung ), zb Krankheit wurde in der Zwischenzeit geheilt»keine Heilung bei arglistiger Täuschung 12

13 Geltendmachung»Aufhebungsgrund muss durch Klage des Aufhebungsberechtigten gerichtlich geltend gemacht werden» 40 EheG: Jahresfrist Folgen der Aufhebung»Auflösung stets ex nunc» 42 Abs 1 EheG: Verweis auf das Scheidungsfolgenrecht 13

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Das Eherecht in der katholischen Kirche und in Österreich im Vergleich

Das Eherecht in der katholischen Kirche und in Österreich im Vergleich Das Eherecht in der katholischen Kirche und in Österreich im Vergleich Welche sgründe des lateinischen Kirchenrechts finden sich auch im österreichischen staatlichen Recht und in welcher Weise? Die Entsprechungen

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Kommentar zum österreichischen Eherecht

Kommentar zum österreichischen Eherecht Kommentar zum österreichischen Eherecht Von Dr. b.c. Dr. Fritz Schwind Universitätsprofessor in Wien 2., völlig neubearbeitete Auflage Wien 1980 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Vorwort Inhaltsverzeichnis

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Einführung. 2. Teil Eherecht. Abkürzungsverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil Einführung. 2. Teil Eherecht. Abkürzungsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XV 1. Teil Einführung I. Einleitung... 3 II. Rechtsquellen... 13 A. Materielles Familienrecht... 13 B. Internationales Privatrecht (IPR)... 15 C. Verfahrensrecht... 16 III. Übersicht

Mehr

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht

Inhaltsübersicht. 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts. 1. Kapitel Grundbegriffe. 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht Inhaltsübersicht 1. Abschnitt Grundlagen des Familienrechts 1. Kapitel Grundbegriffe 2. Kapitel Familie in Gesellschaft und Recht 3. Kapitel Rechtsquellen und Entwicklung I. Verfassungsrecht II. Materielles

Mehr

Lars Düwel. Die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zwischen 1900 und 1945

Lars Düwel. Die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zwischen 1900 und 1945 Lars Düwel Die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zwischen 1900 und 1945 Peter Lang Europäischer Verlas der Wissenschaften Inhalt Einleitung 15 1. Teil: Die

Mehr

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013

Vorlesung Familienrecht ( ) SS 2013 Vorlesung Familienrecht (190.931) SS 2013 Univ.-Prof. Dr. CHRISTIAN HOLZNER Institut für Zivilrecht Abteilung Allgemeine Zivilrechtsdogmatik Tel.: +43 732 2468-8470 Fax: +43 732 2468-9841 [email protected]

Mehr

Familienrecht. Begründung der Ehe 9. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat. Juristische Fakultät Universität Basel

Familienrecht. Begründung der Ehe 9. Prof. Dr. Roland Fankhauser, LL.M., Advokat. Juristische Fakultät Universität Basel Familienrecht Begründung der Ehe 9, LL.M., Advokat Juristische Fakultät Universität Basel I. Verlöbnis 1. Abschluss des Verlöbnisses Formfreie gegenseitige Erklärung, die Ehe eingehen zu wollen Auch konkludente

Mehr

Wann ist eine Person ehefähig? Die Fähigkeit, unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ehe einzugehen verlangt zum einen die Ehemündigkeit, zum and

Wann ist eine Person ehefähig? Die Fähigkeit, unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Ehe einzugehen verlangt zum einen die Ehemündigkeit, zum and Die Eheschließung Was versteht man rechtlich unter einer "Ehe"? Der Begriff der "Ehe" ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Allgemein wird darunter aber eine mit Eheschließungswillen eingegangene,

Mehr

Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft

Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft RECHTSPRAXIS Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft Rechtliche Folgen der Ehescheidung und Auflösung einer Lebensgemeinschaft von Univ.-Doz. Dr. Astrid Deixler-Hübner Wien 1994 ORAC Inhaltsverzeichnis Erster

Mehr

Familienrecht. Recht der Sachwalterschaft und Kuratel. Ehe- und Partnerschaftsrecht. Kindschaftsrecht ABGB ABGB ABGB. EheG EPG

Familienrecht. Recht der Sachwalterschaft und Kuratel. Ehe- und Partnerschaftsrecht. Kindschaftsrecht ABGB ABGB ABGB. EheG EPG Familienrecht Ehe- und Partnerschaftsrecht Kindschaftsrecht Recht der Sachwalterschaft und Kuratel ABGB Wirkungen der Ehe ( 89 ff ABGB) Ehegüterrecht ( 1217 ff ABGB) EheG Abschluss der Ehe ( 15 f EheG)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.... Rz Seite XVII 1. Allgemeines... 1/1 1 A. Soziale Funktion der Familie... 1/1 1 B. Familie und Recht... 1/3 1 I. Funktionen des Familienrechts... 1/3 1 II. Gegenstand

Mehr

Abkürzungsverzeichnis...XIII

Abkürzungsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung

Mehr

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 2. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 3 Ehescheidung 25. Oktober 2012 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Abschnitt 2 - Eheschließung Fallabwandlung: Die Beziehung des Untreu zur Winzertochter ist problematischer als Keusch

Mehr

POLISH LEGISLATION. Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch v Artikel 55.

POLISH LEGISLATION. Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch v Artikel 55. Grounds for Divorce and Maintenance Between Former Spouses POLISH LEGISLATION Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch v. 25.2.1964 1 Teil IV Die Beendigung der Ehe Artikel 55. 1. Wird einer der Ehegatten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 3 Alle Fälle auf einmal... 12 - Willenserklärung... 12 - Stellvertretung... 17 - Geschäftsfähigkeit... 22 - Anfechtung...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung

Inhaltsverzeichnis. Willenserklärung Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 11 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 13 Alle Fälle auf einmal... 22 - Willenserklärung... 22 - Stellvertretung... 27 - Geschäftsfähigkeit...

Mehr

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht

Mehr

Dritter Teil Ehe Erster Abschnitt: Eheschließung 14 A. Eheschließung durch familienrechtlichen Vertrag vor dem Standesbeamten

Dritter Teil Ehe Erster Abschnitt: Eheschließung 14 A. Eheschließung durch familienrechtlichen Vertrag vor dem Standesbeamten Vorwort Erster Teil Einleitung A. Familie und Familienrecht 1 B. Die Quellen des Familienrechts 2 Zweiter Teil Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verlöbnis I. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft 7

Mehr

VO Familienrecht SS 2016

VO Familienrecht SS 2016 VO Familienrecht SS 2016 Gliederung 14. 3. Einleitung, Ehe, Verlöbnis, Eheschließung 4. 4. Mangelhafte Ehe 11. 4. Persönliche Wirkungen der Ehe 18. 4. Ehegüterrecht 25. 4. Ehescheidung 2. 5. Scheidungsfolgen

Mehr

Familienrecht. Kindschaftsrecht

Familienrecht. Kindschaftsrecht Familienrecht Ehe- und Partnerschaftsrecht Kindschaftsrecht Recht der Sachwalterschaft und Kuratel ABGB Wirkungen der Ehe ( 89 ff ABGB) Ehegüterrecht ( 1217 ff ABGB) EheG Abschluss der Ehe ( 15 f EheG)

Mehr

Folien 7. Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte:

Folien 7. Stellvertretung. Stellvertretung. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka. Vertragsabschluss durch Dritte: VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Stellvertretung Vertragsabschluss durch Dritte: Rechtsgeschäftliches Handeln für einen anderen Direkte Stellvertretung: Handeln

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 08. Einheit

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 08. Einheit Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 08. Einheit - 15.11.2011 Institut für Recht der Wirtschaft Wirksamkeit von Verträgen Die Geschäftsfähigkeit Die Geschäftsfähigkeit Als Geschäftsfähigkeit wird die Fähigkeit

Mehr

REPETITORIUM AUSZIVILRECHT Familienrecht I Eherecht. Univ.-Ass. Mag. Constantin Hofer

REPETITORIUM AUSZIVILRECHT Familienrecht I Eherecht. Univ.-Ass. Mag. Constantin Hofer REPETITORIUM AUSZIVILRECHT Familienrecht I Eherecht Univ.-Ass. Mag. Constantin Hofer Inhalt I. Einleitung II. Das Eherecht 1. Allgemeines 2. Das Verlöbnis 3. Die Eheschließung 4. Die mangelhafte Ehe 5.

Mehr

Die Stellvertretung Grundlagen:

Die Stellvertretung Grundlagen: Die Stellvertretung Grundlagen: Vertretung i. S. d. 164 ff. BGB ist rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen

Mehr

REPETITORIUM AUSZIVILRECHT Familienrecht I Eherecht. Univ.-Ass. Mag. Constantin Hofer

REPETITORIUM AUSZIVILRECHT Familienrecht I Eherecht. Univ.-Ass. Mag. Constantin Hofer REPETITORIUM AUSZIVILRECHT Familienrecht I Eherecht Univ.-Ass. Mag. Constantin Hofer Inhalt I. Einleitung II. Das Eherecht 1. Allgemeines 2. Das Verlöbnis 3. Die Eheschließung 4. Die mangelhafte Ehe 5.

Mehr

Familienrecht. Verlöbnis und Eheschließung. PD Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York)

Familienrecht. Verlöbnis und Eheschließung. PD Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) Familienrecht Verlöbnis und Eheschließung PD Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) A. Verlöbnis I. Überblick (traditionell) ein Versprechen von Mann und Frau, die Ehe miteinander einzugehen

Mehr

REPETITORIUM FAMILIENRECHT. Mag. Teresa Maier

REPETITORIUM FAMILIENRECHT. Mag. Teresa Maier REPETITORIUM FAMILIENRECHT Mag. Teresa Maier [email protected] EHE Vertrag ( 44 ABGB) 2 Personen verschiedenen Geschlechts Typenzwang VERLÖBNIS 45 ABGB Schadenersatz: 46 ABGB Schenkungswiderruf:

Mehr

Abschnitt 4. Erbvertrag. Überblick: 2274 Persönlicher Abschluss Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen.

Abschnitt 4. Erbvertrag. Überblick: 2274 Persönlicher Abschluss Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen. Abschnitt 4 Erbvertrag Überblick: 2274 2275 2276 2277 2278 2279 2280 2281 2282 2283 2284 2285 2286 2287 2288 2289 2290 2291 2292 2293 2294 2295 2296 2297 2298 2299 2300 2301 2302 2274 Persönlicher Abschluss

Mehr

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht)

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) I. Anspruch entstanden Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) 1. Zustandekommen eines Vertrages a) Angebot b) Annahme c) Konsens 2. Keine Wirksamkeitshindernisse (keine rechtshindernden Einwendungen)

Mehr

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Zivilrecht I. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Inhaltsverzeichnis Literatur... VII 1: Grundlagen...1 A. Aufbau des BGB...1 I. Bücher...1 II. Allgemeiner

Mehr

UE Bürgerliches Recht AT Klausur vom Mag. Bernadette Demmelbauer. Falllösung

UE Bürgerliches Recht AT Klausur vom Mag. Bernadette Demmelbauer. Falllösung Klausurbesprechung UE Bürgerliches Recht AT Klausur vom 20.6.2011 Mag. Bernadette Demmelbauer Falllösung Wesentliche Sachverhaltselemente erfassen Textmarker Skizze Relevante Gesetzesstelle finden Subsumtion!

Mehr

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile

Mehr

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 /

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld Gesetzliche Mehrwertsteuer 19,00% Wirtschaftsjahr 2011 / Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Rechts- u.geschäftsfähigkeit Fach: Betriebswirtschaft Rechtsstand:

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Informationen zur standesamtlichen Eheschließung für das Brautpaar

Informationen zur standesamtlichen Eheschließung für das Brautpaar MARKTGEMEINDEAMT 4272 WEITERSFELDEN 11 POL. BEZ. FREISTADT OÖ Tel.-Nr.: (07952) 6255; FAX: 6255-9 E-mail: [email protected] DVR: 0381616 Homepage: www.weitersfelden.at Weitersfelden, November

Mehr

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Begleitkolleg zum Grundkurs I bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter Falllösung 3. Stunde: 1. Frage: Ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? I. Angebot und Annahme Ein Vertrag entsteht grundsätzlich durch Angebot und Annahme; 145 ff BGB. Dies sind zwei Erklärungen,

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge V Gemeinschaftliches Testament Wiederholung Wie unterscheidet sich der Anfechtungsgrund des 2078 Abs. 1 von dem des 119 Abs. 1 BGB? Kein objektiver Bewertungsmaßstab

Mehr

Ehescheidungsrecht. I. Allgemeines

Ehescheidungsrecht. I. Allgemeines Ehescheidungsrecht I. Allgemeines Regelt die Auflösung einer ursprünglich fehlerfrei zustande gekommenen Ehe unter Lebenden. Die Scheidungstatbestände sind in den 49-55a EheG geregelt. Das österreichische

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Sachenrecht. Wintersemester 2017/2018

Arbeitsgemeinschaft Sachenrecht. Wintersemester 2017/2018 Arbeitsgemeinschaft Sachenrecht Wintersemester 2017/2018 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Wiss. Mit. Jan-Rasmus Schultz Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Univ. Prof. Dr. iur.

Mehr

Die Adoption. = Annahme an Kindes Statt = Wahlkindschaft. 179 ff ABGB. I. Begründung der Adoption

Die Adoption. = Annahme an Kindes Statt = Wahlkindschaft. 179 ff ABGB. I. Begründung der Adoption Die Adoption = Annahme an Kindes Statt = Wahlkindschaft 179 ff ABGB künstlich begründete Nachbildung des ehelichen Kindschaftsverhältnisses Adoptiveltern Annehmende, Wahleltern Adoptivkind Wahlkind I.

Mehr

Inhalt. Einführung in das Familienrecht. Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7

Inhalt. Einführung in das Familienrecht. Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7 Inhalt Einführung in das Familienrecht Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7 Lektion 2: Das Kindschaftsrecht 9 A. Die Verwandtschaft 9 B. Die Mutterschaft 11 C. Die Vaterschaft 12 D. Die Unterhaltspflicht

Mehr

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel

Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel Muster: Kaufvertrag bei Pächterwechsel 1. Auf der Grundlage des 433 BGB wird zwischen dem bisherigen Pächter der Kleingartenparzelle Nr.... im Kleingärtnerverein... Herrn/Frau... wohnhaft in... (nachfolgend

Mehr

2. quasi-vertragliche Ansprüche (vorvertragliche Ansprüche): 4. deliktische Ansprüche (aus unerlaubter Handlung):

2. quasi-vertragliche Ansprüche (vorvertragliche Ansprüche): 4. deliktische Ansprüche (aus unerlaubter Handlung): Anspruchsgrundlage? 1. vertragliche Ansprüche: 433 BGB Kaufvertrag Absatz 1 Verkäufer muss Käufer die Sache übergeben und ihm Eigentum an der Sache verschaffen Absatz 2 Käufer muss dem Verkäufer den Kaufpreisbezahlen

Mehr

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB Lösungsskizze Übungsfall BGB AT Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB A) Entstehung: Wirksamer Kaufvertrag zwischen K und V I) Zustandekommen des Kaufvertrags

Mehr

Voraussetzungen einer wirksamen Willenserklärung

Voraussetzungen einer wirksamen Willenserklärung , Juristische Voraussetzungen einer wirksamen Willenserklärung Inhaltsirrtum ( 119 I BGB) Erklärungsirrtum ( 119 I BGB) Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften ( 119 II BGB) arglistige Täuschung

Mehr

Minderjährige Arbeitnehmer

Minderjährige Arbeitnehmer TK Lexikon Arbeitsrecht Minderjährige Arbeitnehmer Minderjährige Arbeitnehmer HI521805 Zusammenfassung LI1100279 Begriff Minderjährig ist, wer noch nicht volljährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht

Mehr

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Die eingetragene Lebenspartnerschaft Die eingetragene Lebenspartnerschaft Kurzüberblick über die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes von Dipl. Rpfl in Yvonne Hoischen Stand: November 2001 I. Zum Gesetz Seit dem 01.08.2001 ist das

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 4 Vorüberlegungen: zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - B (= wer) will von A (= von wem) die Zahlung der 100,- Euro (= was)

Mehr

Familienrecht Vorlesung 9. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 9. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 9 Eheverträge Abschnitt 10 Lebenspartnerschaft 7. Januar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Eheverträge Das Gesetz lässt den Ehegatten weitgehende Gestaltungsfreiheit hinsichtlich

Mehr

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht)

Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Grundkurs I im Bürgerlichen Recht (Vertragsrecht) Ausführliche Gliederung A. Allgemeine Grundlagen, Grundbegriffe 1 Recht und Rechtsordnung I. Der Begriff des Rechts und seine Funktionen II. Die Aufgaben

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

17 Anfechtung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften

17 Anfechtung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften 17 Anfechtung von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften I. Begriff der Anfechtbarkeit/ Abgrenzung zur Nichtigkeit Nichtige Rechtsgeschäfte bzw. Willenserklärungen leiden an einem derart schweren Fehler,

Mehr

Rechtsfolgen von Willensmängeln

Rechtsfolgen von Willensmängeln Rechtsfolgen von Willensmängeln Nichtige Willenserklärung (bei bewusster Divergenz) - 116 Satz 2 (erkannter Vorbehalt) - 117 (Scheinerklärung) - 118 (Scherzerklärung) Anfechtbare Willenserklärung - bei

Mehr

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV)

Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung ( 28 PStV) Angaben zur Person Familienname, ggf. Geburtsname Vorname(n) Religionszugehörigkeit Mit der Eintragung in die Eheurkunde einverstanden? Staatsangehörigkeit

Mehr

Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen. I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung

Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen. I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung Konversatorium zum Grundkurs im Bürgerlichen Recht I Fälle zu Willensmängeln: Lösungsskizzen Fall 1 I. Angebot auf Abschluss eines Abonnementvertrages Angebot = Willenserklärung 1. Äußerer Tatbestand der

Mehr

Übung Anspruchsgrundlagen

Übung Anspruchsgrundlagen Übung Anspruchsgrundlagen Anspruchsgrundlage ist eine Norm, die die gewünschte Rechtsfolge und deren Voraussetzungen enthält. Markiert ist die für die jeweilige Fragestellung richtige Anspruchsgrundlage

Mehr

Gliederung. Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1. 1 Einleitung

Gliederung. Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1. 1 Einleitung Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1 Gliederung 1 Einleitung I. Rechtsgebiete und Rechtswege II. Entstehungsgeschichte und Aufbau des BGB III. Einfluss der Verfassung und des EU Rechts auf das BGB IV. Privatautonomie

Mehr

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht. Fall 2

Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht. Fall 2 Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Fall 2 Skizze WER will WAS von WEM aus welchem RECHTSGRUND? 2 Themen: Vertragsschluss Geschäftsfähigkeit Stellvertretung 3 Vorbemerkung: Gesetzliche Vertretung des Kindes

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Kompass Recht. Familienrecht. Bearbeitet von Tobias Fröschle

Kompass Recht. Familienrecht. Bearbeitet von Tobias Fröschle Kompass Recht Familienrecht Bearbeitet von Tobias Fröschle 2. aktualisierte Auflage 2014. Buch mit CD/DVD. X 150 S. Inklusive CD-ROM. Kartoniert ISBN 978 3 17 023301 0 Recht > Zivilrecht > Familienrecht

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge IV Auslegung und Umdeutung des Testaments, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten (2)

Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge IV Auslegung und Umdeutung des Testaments, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten (2) Zivilrecht V (Erbrecht) Gewillkürte Erbfolge IV Auslegung und Umdeutung des Testaments, Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten (2) Wiederholung Was besagt die so genannte Andeutungstheorie?

Mehr

Inhaltsirrtum, 119 I Fall 1 BGB

Inhaltsirrtum, 119 I Fall 1 BGB Inhaltsirrtum, 119 I Fall 1 BGB Irrtum über den Inhalt - Inhalt der (wirksamen) WE (Auslegung): Was hat er erklärt? - (Geschäfts-)Wille des Erklärenden: Was wollte er erklären? - Divergenz (unbewusstes

Mehr

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Willensmängel II-

HEX - Hamburger Examenskurs BGB AT. -Willensmängel II- BGB AT -Willensmängel II- RA Mathias Schallnus 8. Einheit- 20.10.2014 Arglistige Täuschung - 123 BGB Zulässig? Täuschung Irrtum Doppelte Kausalität Rechtswidrigkeit Arglist kein Ausschluss Täuschung ->

Mehr

BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9

BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9 1 A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des Grundstücks (Verfügung) aus Verpflichtungsgeschäft in Form eines Kaufvertrages gem. 433 I 1 BGB I. Anspruch entstanden 1. WE des C (+) 2. WE des A a. A selbst

Mehr

Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch

Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Die Fortführung des Familienbuches als Heiratseintrag Ausstellung von Urkunden aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch Mit in Kraft treten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.2009 wurden

Mehr

Einführung in die Juristischen Entdeckungen. 1. Kapitel: Die erste Berührung mit dem BGB 1

Einführung in die Juristischen Entdeckungen. 1. Kapitel: Die erste Berührung mit dem BGB 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Einführung in die Juristischen Entdeckungen I-V 1. Kapitel: Die erste Berührung mit dem BGB 1 1.1. Ein Überblick über das BGB 1 1.1.1. Der allgemeine Teil 5 1.1.2. Das Schuldrecht

Mehr

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) 1. Einigung a) Antrag/Angebot (auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung) (1) Erforderlicher Inhalt: wesentliche Vertragsbestandteile

Mehr

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 11: (Lösung)

Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre. Fall 11: (Lösung) Professor Dr. Rainer Schröder Sommersemester 2006 Universitätsrepetitorium Rechtsgeschäftslehre Fall 11: (Lösung) Zur Vertiefung: BGH, NJW 1998, 531; BGH, NJW 1998, 302; BGH, NJW 1995, 43 A. Ausgangsfall:

Mehr

10 Mängel in der Person

10 Mängel in der Person 10 Mängel in der Person Weiterführende Literatur: Brox, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 12 ff; Däubler, BGB Kompakt, Kapitel 10, Fehlende Geschäftsfähigkeit; Medicus, Allgemeiner Teil des

Mehr

Schlagworte: Lebenspartnerschaft, Fortschreibung, Lebenspartnerschaftsregister, ex lege, Zweifelsvorlage, Auflösung, Geschlechtsumwandlung

Schlagworte: Lebenspartnerschaft, Fortschreibung, Lebenspartnerschaftsregister, ex lege, Zweifelsvorlage, Auflösung, Geschlechtsumwandlung AG Nürnberg, Beschluss v. 26.05.2015 UR III 25/15 Titel: AG Nürnberg: Lebenspartnerschaft, Standesamt, PStG, Geschlechtsumwandlung, Standesamtsaufsicht, Eheschluss, Lebenspartner, Geschlechtszugehörigkeit,

Mehr

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage?

Besteht seitens der I ein Anspruch gegen N bzgl. der aufgeworfenen Frage? 16. Fall Der verschwiegene Unfall - Nach den Vorfällen mit dem Fahrrad und dem Mähdrescher ist die I verzweifelt. Durch die Zahlung des Schadensersatzes an P ist sie finanziell ruiniert. Deswegen verkauft

Mehr

Kaufvertrag Regelmäßige Bestandteile eines schriftlichen Kaufvertrags. Verkäufer Wohnstudio Easy Living, Tiefenbrunnerstraße 34, 1010 Wien

Kaufvertrag Regelmäßige Bestandteile eines schriftlichen Kaufvertrags. Verkäufer Wohnstudio Easy Living, Tiefenbrunnerstraße 34, 1010 Wien 1.5.1 Regelmäßige Bestandteile eines schriftlichen Kaufvertrags Kaufvertrag Verkäufer Wohnstudio Easy Living, Tiefenbrunnerstraße 34, 1010 Wien Käufer Lieferbedingungen Qualität Quantität Preis Zahlungsbedingungen

Mehr

Fall 7 Lösungsskizze

Fall 7 Lösungsskizze Fall 7 Lösungsskizze I. Anspruch der K gegen V auf Übereignung gem. 433 Abs. 1 S. 1 BGB 1. Vertragsschluss a) Einigung b) Zugang einer Willenerklärung bei Minderjährigen, 131 BGB c) Abgabe einer Willenserklärung

Mehr

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen BGB-Synopse 1896-2000 Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches von seiner Verkündung 1896 bis 2000 mit

Mehr

Familienrecht Vorlesung 11. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 11. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 12 Abstammung 21. Januar 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Beseitigung der (rechtlichen) Vaterschaft des Ehemannes der Mutter Voraussetzung der Möglichkeit gerichtlicher Feststellung

Mehr

Das Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip Das Abstraktionsprinzip A Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag Abstraktionsprinzip Erfüllungsgeschäft: Übergabe der Kaufsache Erfüllungsgeschäft: Übergabe des Geldes B Zustandekommen eines Kaufvertrages,

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. I. Außereheliche Lebensgemeinschaft 1. II. Verlöbnis 21. III. Ehe 27. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis VII. I. Außereheliche Lebensgemeinschaft 1. II. Verlöbnis 21. III. Ehe 27. Abkürzungsverzeichnis... XIII Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Außereheliche Lebensgemeinschaft 1 A. Allgemeines... 1 B. Definition der außerehelichen Lebensgemeinschaft... 3 C. Zu den einzelnen Kriterien... 4 1. Eheähnlichkeit...

Mehr

s Bundespersonalgesetz. Änderung

s Bundespersonalgesetz. Änderung Kommission des Ständerates - -.09 s Bundespersonalgesetz. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom. August 0 Anträge der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom Bundespersonalgesetz

Mehr

Gern würde ich das Feuerwehrauto zum Preis von 450,- EUR (Lieferung in 14 Tagen) im Namen des K erwerben.

Gern würde ich das Feuerwehrauto zum Preis von 450,- EUR (Lieferung in 14 Tagen) im Namen des K erwerben. Übung im Privatrecht I Wintersemester 2013/14 Fall 10: Das begehrte Feuerwehrauto Karl (K) ist Sammler von antikem Spielzeug. Auf einem Sonntagsspaziergang durch die Stadt entdeckt er beim ansässigen Antiquitätenhändler

Mehr

Täuschung und Drohung, 123

Täuschung und Drohung, 123 Täuschung und Drohung, 123 Arglistige Täuschung Schutz der Entschließungsfreiheit Täuschung des anderen Teils erforderlich Muss zu einem Irrtum geführt haben Nur dann ist Entschließungsfreiheit beeinträchtigt

Mehr