4. welche zusätzlichen Maßnahmen ihrerseits daraufhin ergriffen wurden;
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- Teresa Busch
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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle Aflatoxine Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich das Verfahren der Lebens- und Futtermittelkontrollen in Baden-Württemberg bezüglich der Untersuchungen auf Schimmelpilzgifte, insbesondere Aflatoxine, darstellt; 2. wie viele Proben auf Aflatoxine in Baden-Württemberg mit welchem Ergebnis bisher im Jahresdurchschnitt unterteilt nach Lebensmittel- und Futtermittelproben genommen wurden; 3. ob es zutrifft, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Länder bereits im Herbst 2012 aufgefordert hat, Futtermittel verstärkt nach Aflatoxinen zu beproben, weil es damals einen konkreten Verdachtsfall auf importierten Futtermais aus Serbien gab; 4. welche zusätzlichen Maßnahmen ihrerseits daraufhin ergriffen wurden; 5. wie viele Proben auf Aflatoxine in Baden-Württemberg im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2012 und 28. Februar 2013 bei Lebensmitteln allgemein und auf Getreide und Futtermittel im Besonderen genommen wurden; 6. in welchen und bei wie vielen dieser Proben der Grenzwert für Aflatoxine jeweils überschritten wurde; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 7. wie viele Proben auf Aflatoxine in Baden-Württemberg im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2011 und 28. Februar 2012 bei Lebensmitteln allgemein und auf Getreide und Futtermittel im Besonderen genommen wurden Dr. Bullinger, Dr. Goll, Grimm, Dr. Timm Kern, Dr. Rülke FDP/DVP Begründung Aflatoxine sind in der Natur weit verbreitete Schimmelpilzgifte (Mykotoxine). Sie können beim Menschen zu unterschiedlichen Krankheiten führen, die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen. Sie sind für Verbraucher deshalb so gefährlich, weil sie auch durch hohe Temperaturen beim Kochen, Braten und Backen nicht zerstört werden. Sie nachzuweisen gelingt nur durch aufwändige analytische Verfahren im Labor. Für die Sicherheit der Lebensmittel ist zunächst der Hersteller verantwortlich, der durch Eigenkontrollen sicherstellen muss, dass von dem von ihm hergestellten Lebensmittel keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Verbrauchers ausgehen. Über die Eigenkontrollen der Wirtschaft hinaus entnehmen Mitarbeiter der amtlichen Lebensmittelüber - wachung der Bundesländer Lebensmittel- und Futtermittelproben, die in amtlichen Untersuchungslaboratorien analysiert werden. (Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Landesregierung bisher und verstärkt nach dem Bekanntwerden besonderer Gefahrenquellen ergriffen hat, um den notwendigen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Stellungnahme Mit Schreiben vom 27. März 2013 Nr. Z(31) /205 F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. wie sich das Verfahren der Lebens- und Futtermittelkontrollen in Baden-Württemberg bezüglich der Untersuchungen auf Schimmelpilzgifte, insbesondere Aflatoxine, darstellt; Zu 1.: Im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit haben Mykotoxine (Schimmelpilzgifte), die neben Aflatoxinen auch Ochratoxin A, Patulin, Alternariatoxine und Fusarientoxine umfassen eine besondere Bedeutung, da sie auf natürlichem Wege in unsere Lebensmittel gelangen. Verschiedene Schimmelpilze produzieren als Stoffwechselprodukte diese z. T. äußerst giftigen Stoffe. Ihre Bildung ist von einer Reihe von Faktoren (u. a. Witterungsbedingungen, Lagerbedingungen, Klima) abhängig und von daher nicht eindeutig vorhersehbar. Negative und auch positive Befunde vergangener Jahre können somit nicht zwingend auf die Situa - tion im aktuellen Jahr übertragen werden. Mykotoxine, insbesondere Aflatoxine, liegen inhomogen über das Erntegut verteilt vor (sog. Nesterbildung). Ein risikoorientiertes Probenahmekonzept setzt daher voraus, dass derartige, punktuelle Kontaminationen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erfasst werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 hat die EU spezifische Vorgaben erlassen, nach denen eine Probenahme zur Untersuchung auf Mykotoxine durchgeführt werden muss. 2
3 Aflatoxine, insbesondere Aflatoxin B 1, gelten als die im Tierversuch am stärksten kanzerogen wirksamen Schimmelpilzgifte. Epidemiologische Untersuchungen zeigen, dass Aflatoxine auch beim Menschen eine solche Wirkung ausüben. Allen Mykotoxinen gemein ist der Umstand, dass sie in den üblicherweise in Lebensmitteln vorliegenden Konzentrationen nicht akut, sondern chronisch toxisch wirken. Dies hat zur Folge, dass viele der o. g. Wirkungen oftmals nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verzehr mykotoxinbelasteter Lebensmittel gebracht werden. Bei der Probenplanung werden in Baden-Württemberg sowohl betriebsspezifische als auch produkt- und untersuchungsspezifische Aspekte berücksichtigt, um dadurch ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu gewährleisten. 80 % der landesweiten Gesamtprobenzahl werden entsprechend geplant erhoben, die verbleibenden 20 % sind für Sonderaktionen bei Auffälligkeiten (z. B. Verdacht, Beschwerde, auffällige Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem [RASFF]) vorgesehen. Für die Untersuchung auf die oben genannten Mykotoxine sind in Baden-Württemberg jährlich etwa Proben geplant. Diese Untersuchungen werden an den jeweiligen Schwerpunktlaboratorien der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Sigmaringen und Stuttgart durchgeführt. Bezüglich der untersuchten Proben zum Untersuchungsspektrum Aflatoxine wird auf die Antwort von Frage 2 verwiesen. Das Untersuchungsspektrum Aflatoxine umfasst hauptsächlich pflanzliche Lebensmittel, wie Schalenobst (z. B. Haselnüsse, Pistazien, Mandeln), Trockenobst (z. B. getrocknete Feigen, getrocknete Weinbeeren wie Rosinen, Sultaninen), Gewürze, Getreide, Mais, Ölsaaten (z. B. Sonnenblumen- und Melonenkerne), sowie daraus hergestellte Lebensmittel. Milch sowie Milchprodukte werden vor allem auf Aflatoxin M 1, das Haupt - abbauprodukt von Aflatoxin B 1, untersucht, das in Milch von Tieren vorkommen kann, denen aflatoxinhaltiges Futter verabreicht worden ist. Die Entscheidung welche Produkte auf Aflatoxine untersucht werden, erfolgt nach risikoorientierten Gesichtspunkten durch die Sachverständigen der Untersuchungsämter. Aflatoxine werden ausschließlich in wärmeren Klimaregionen durch bestimmte Schimmelpilze gebildet (z. B. Iran, Türkei, USA), eine Untersuchung in Produkten aus Mitteleuropa ist demzufolge weniger bedeutsam. Auch andere, herkunftsspezifische Kriterien haben Einfluss auf die Qualität. Dazu zählen die Bedingungen bei Anbau, Trocknung, Weiterverarbeitung (z. B. Röstung, Verpackung) sowie der Stand der Technik und der eingesetzten Maschinen im jeweiligen Produktionsland. Bei der Beprobung wird möglichst das Flaschenhalsprinzip angestrebt. Das bedeutet, dort, wo große Mengen importiert und gehandelt werden, z. B. bei Her - stellern, Importeuren oder in Zentrallägern, wird eine möglichst große Produktmenge erhoben. Mit dieser Vorgehensweise wird mit einem vertretbaren Aufwand der Verbraucherschutz am effektivsten gewährleistet. Die oben gemachten Ausführungen hinsichtlich der Entstehung, des Vorkommens und der Beprobung gelten auch für den Bereich Futtermittel. Untersuchungen auf Aflatoxin B 1 werden durch die amtliche Futtermittelkontrolle regelmäßig durchgeführt. Dies weniger aufgrund der akuten Toxizität dieses Schimmelpilzgiftes, sondern vor allem im Hinblick auf die Sicherheit des Lebensmittels Milch (siehe auch die Ausführungen oben). Es wird angenommen, dass etwa 3 % des durch die Milchkuh aufgenommenen Aflatoxin B 1 als metabolisierte Aflatoxinvariante M 1 über die Milch ausgeschieden werden. Aufgrund der hohen Toxizität auch dieses Stoffes wurden sehr strenge Grenzwerte in Lebensmitteln festgelegt, was ebenfalls niedrige Höchstgehalte insbesondere für Ergänzungs - futtermittel für milchliefernde Tiere erfordert. Um diese niedrigen Höchstgehalte einhalten zu können, hat die Futtermittelwirtschaft bereits vor gut 20 Jahren auf die Verwendung besonders kritischer Komponenten wie Kokosextrak tionsschrot als Bestandteil von Ergänzungsfuttermitteln für milchliefernde Tiere verzichtet. 3
4 Es gibt unterschiedliche Mykotoxine unterschiedlicher Pilze. Während die Aflatoxine v. a. durch Aspergillen bei feucht-warmen Bedingungen (auch nach der Ernte) entstehen, werden andere Mykotoxine bereits beim Aufwuchs insbesondere durch Fusarien gebildet. Hierzu zählen Deoxynivalenol, Zearalenon, Fumoni - sine, sowie T2- und HT-2-Toxine. Diese natürlich gebildeten Kontaminanten kommen sehr sporadisch in Abhängigkeit von Wachstums- und Lagerbedingungen vor. Schimmelpilzwachstum und Toxinbelastung sind in größeren Chargen meist ungleichmäßig verteilt. Letzteres macht die Bewertung einer Gesamtpartie über einzelne Analysenergebnisse schwierig. Die Beprobung von Futtermitteln erfolgt nach der Verordnung (EU) Nr. 152/2009, die auch Verfahren zur Probenahme bei ungleich verteilten Kontaminanten beschreibt. Während es für Aflatoxin B 1 bereits seit langem im Futtermittelrecht EU-weit festgelegte Höchstgehalte gibt, gibt es solche für Fusarientoxine bisher nicht. Aufgrund einer Empfehlung der Kommission (2006/576/EG) aus 2006 werden in Deutschland regelmäßig Untersuchungen auf die o. g. Fusarientoxine durchgeführt, mit dem Ziel mittelfristig auf Grundlage einer großen Datenmenge und einer Einschätzung der EU-weiten Belastungssituation solche Höchstwerte fest - legen zu können. Bisher sind über die genannte Empfehlung lediglich Richtwerte festgelegt. Deutschland hat bereits seit Juli 2000 Orientierungswerte für die Beurteilung der Gehalte an Deoxynivalenol und Zearalenon in Futtermitteln unter Berücksichtigung der Tierart festgelegt. Grundlage der risikoorientierten Untersuchungen von Futtermitteln auf Myko - toxine ist das Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis Hinzu kommen Erkenntnisse aus dem Schnellwarnsystem der EU sowie aus Beobachtungen auf dem internationalen und auf dem heimischen Agrarmarkt. Der Schwerpunkt der Futtermitteluntersuchungen in der amtlichen Futtermittelkontrolle liegt bei Einzelfuttermitteln aus feucht-warmen Anbaugebieten sowie bei Ergänzungsfuttermitteln für milchliefernde Tiere. Informationen über auffällige Befunde aus Untersuchungen amtlicher und nichtamtlicher Milchproben würden im Bereich der Futtermittelkontrolle unmittelbar zu Maßnahmen führen. 2. wie viele Proben auf Aflatoxine in Baden-Württemberg mit welchem Ergebnis bisher im Jahresdurchschnitt unterteilt nach Lebensmittel- und Futtermittelproben genommen wurden; Zu 2.: In den Jahren 2010 bis 2012 wurden in Baden-Württemberg insgesamt Lebensmittelproben auf Aflatoxine untersucht. Dies entspricht einer durchschnitt - lichen jährlichen Probenzahl von 930. Im Durchschnitt wurden in diesen Jahren 24 Höchstmengenüberschreitungen festgestellt. Die Anzahl und Art der Proben können der Tabelle I entnommen werden. Die Zahl der Untersuchungen von Einzel- und Mischfuttermitteln wird jährlich in einem Jahresbericht veröffentlicht. Die Zahl der Untersuchungen auf Aflatoxin B 1 betrug 2010: 55, 2011: 51, 2012: 44. Aktuell wurden in 2013 bereits 23 Futter - mittel untersucht. Aflatoxin B 1 konnte in den letzten Jahren nicht oberhalb der Bestimmungsgrenze nachgewiesen werden, Höchstwertüberschreitungen liegen somit nicht vor. 3. ob es zutrifft, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Länder bereits im Herbst 2012 aufgefordert hat, Futtermittel verstärkt nach Aflatoxinen zu beproben, weil es damals einen konkreten Verdachtsfall auf importierten Futtermais aus Serbien gab; Zu 3.: Mit dem Schreiben vom 15. Oktober 2012 hat das BMELV die landwirtschaft - lichen Organisationen und Wirtschaftsverbände für den Bereich Futtermittel unter dem Betreff Höhere Aflatoxin-Werte in Mais und Reststoffen aus der Bioethanolherstellung darüber informiert, dass die Europäische Kommission und einige Mitgliedstaaten in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittel- 4
5 kette und Tiergesundheit Tierernährung im Oktober 2012 darauf aufmerksam gemacht hat, dass bei Mais aus der diesjährigen Ernte hohe Aflatoxin B 1-Gehalte auftreten können. Darüber hinaus würde auch in den USA über hohe Aflatoxin - gehalte in Mais und in Nebenerzeugnissen aus der Bioethanolherstellung berichtet. Das BMELV wäre dankbar, wenn die angeschriebenen Organisationen die ihnen angeschlossenen Unternehmen darüber unterrichten und auf besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Sorgfaltspflicht hinweisen würden. Das Schreiben wurde den obersten für die Futtermittelüberwachung zuständigen Landesbehörden zur Kenntnis zugesandt. Das Schreiben wurde am gleichen Tag an die Regierungspräsidien als in Baden-Württemberg zuständige Überwachungsbehörden sowie die beiden für die amtlichen Untersuchungen zuständigen Einrichtungen weitergeleitet. Ein konkreter Verdacht um spezielle gezielte Maßnahmen einzuleiten, lag somit nicht vor. Zuständig für die Sicherheit der Futtermittel sind die Futtermittelunternehmen, die amtliche Kontrolle kann nur die Kontrolle dieser Eigenkontrolle sein. Deshalb sind die Länder auch lediglich über das Schreiben, das wenig konkret hinsichtlich kritischer Ursprungsländer ist, in Kenntnis gesetzt worden. Zum Zeitpunkt des BMELV-Schreibens lag eine einzige Informationsmeldung über das RASFF betreffend Mais aus Serbien via Kroatien nach Italien vor, nach der andere Mitgliedstaaten, also auch Deutschland nicht betroffen waren. 4. welche zusätzlichen Maßnahmen ihrerseits daraufhin ergriffen wurden; Zu 4.: Grundsätzlich werden die zuständigen Behörden über Schreiben, die Hinweise auf besondere Sachverhalte geben können, informiert. Im Bereich Futtermittel werden alle Meldungen des EU-Schnellwarnsystems ebenfalls weitergeleitet, auch solche, von denen Baden-Württemberg oder Deutschland nicht direkt betroffen sind. Nach Kenntnis der zuständigen Behörden wird in Baden-Württemberg Mais aus hiesiger Herkunft, z. T. aus Bayern und aus Österreich in den größeren Futter - mittelwerken verarbeitet. Dies wurde nach Bekanntwerden des Falles erneut bestätigt. Aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes und der Ergebnisse aus den letzten Jahren bestand keine Notwendigkeit von der bisherigen risikoorientierten Vorgehensweise abzuweichen. 5. wie viele Proben auf Aflatoxine in Baden-Württemberg im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2012 und 28. Februar 2013 bei Lebensmitteln allgemein und auf Getreide und Futtermittel im Besonderen genommen wurden; Zu 5.: Die Anzahl und Art der Lebensmittelproben, die im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2012 und 28. Februar 2013 erhoben und auf Aflatoxine untersucht worden sind, sind, inkl. der Höchstmengenüberschreitungen, in Tabelle II aufgeführt. Von den im Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 28. Februar 2013 gezogenen Futter - mittelproben wurden 10 Einzelfuttermittel und 19 Proben Mischfuttermittel, darunter 14 Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe, auf Aflatoxin B 1 untersucht. 6. in welchen und bei wie vielen dieser Proben der Grenzwert für Aflatoxine jeweils überschritten wurde; Zu 6.: Die Anzahl und Art der Lebensmittelproben, die im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2012 und 28. Februar 2013 erhoben und auf Aflatoxine untersucht worden sind, sind, inkl. der Höchstmengenüberschreitungen, in Tabelle II aufgeführt. Es wurden zudem keine Überschreitungen der Höchstwerte in Futtermittelproben festgestellt. Alle Ergebnisse lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze. 5
6 7. wie viele Proben auf Aflatoxine in Baden-Württemberg im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2011 und 28. Februar 2012 bei Lebensmitteln allgemein und auf Getreide und Futtermittel im Besonderen genommen wurden. Zu 7.: Die Anzahl und Art der Lebensmittelproben, die im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2011 und 28. Februar 2012 erhoben und auf Aflatoxine untersucht worden wurden, sind, inkl. der Höchstmengenüberschreitungen, in Tabelle III aufgeführt. Im o. g. Zeitraum wurden zudem 5 Proben Einzelfuttermittel und 10 Proben Mischfuttermittel auf Aflatoxin B 1 untersucht. Alle Ergebnisse lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 6
7 Ergebnisse der Untersuchung von Lebensmitteln auf Aflatoxine Tabelle I zu Frage Alkoholische Getränke (außer Wein) 2 0 Eis und Desserts 33 0 Fette und Öle 28 0 Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus 1 0 Getreide und Backwaren 83 0 Kräuter und Gewürze Lebensmittel für besondere Ernährungsformen 1 0 Milch und Milchprodukte 67 0 Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren Obst und Gemüse 86 5 Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee 57 0 Summe Eis und Desserts 40 0 Fette und Öle 29 0 Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus 1 0 Getreide und Backwaren 11 0 Kräuter und Gewürze Lebensmittel für besondere Ernährungsformen 1 0 Milch und Milchprodukte 26 0 Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren Obst und Gemüse 62 4 Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee 3 0 Suppen, Brühen, Saucen 1 0 Zuckerwaren 38 4 Summe
8 2010 Alkoholische Getränke (außer Wein) 1 0 Eis und Desserts 56 0 Getreide und Backwaren 35 1 Kräuter und Gewürze Lebensmittel für besondere Ernährungsformen 1 0 Milch und Milchprodukte 65 0 Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren Obst und Gemüse 87 3 Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee 20 0 Zuckerwaren 56 0 Summe * nach VO (EG) 1881/2006 und nationalen Regelungen Tabelle II zu Fragen 5. und Oktober 2012 bis 28. Februar 2013 Alkoholische Getränke (außer Wein) 1 0 Fette und Öle 28 0 Getreide und Backwaren 30 1 Kräuter und Gewürze 41 0 Milch und Milchprodukte 3 0 Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren Obst und Gemüse 36 6 Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee 1 0 Zuckerwaren 14 0 Summe * nach VO (EG) 1881/2006 und nationalen Regelungen Tabelle III zu Frage Oktober 2011 bis 28. Februar Fette und Öle 1 0 Getreide und Backwaren 25 0 Kräuter und Gewürze 49 3 Milch und Milchprodukte 42 0 Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren Obst und Gemüse 50 4 Zuckerwaren 24 1 Summe * nach VO (EG) 1881/2006 und nationalen Regelungen
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