Sie suchen für Ihr Kind eine liebevolle Betreuung, altersentsprechende Bildung und qualifizierte Erziehung in einem familiären Umfeld?
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- Ewald Thomas
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1 * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text ausschließlich die weibliche Form (Tagesmutter) verwendet; gemeint sind jeweils Tagesmütter und -väter. Sie suchen für Ihr Kind eine liebevolle Betreuung, altersentsprechende Bildung und qualifizierte Erziehung in einem familiären Umfeld? Seite 20 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Seite 1 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018
2 Inhaltsverzeichnis Auf der Suche nach einer Tagesmutter*... Seite 3 Jetzt geht s los! Ein gelungener Start... Seite 6 Was jetzt noch wichtig ist... Seite 14 Zusammenarbeit... Seite 19 Ansprechpartnerinnen: Zusammenarbeit Ein gutes Gelingen der Tagespflege gründet sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern, Tagesmutter und Kreisjugendamt. Dies bedeutet nicht automatisch, dass die Kooperation reibungs- und konfliktfrei verläuft. Wichtig ist: Sofern sich Probleme ergeben sollten, sprechen Sie diese bitte sofort an. Ihr Kreisjugendamt hat dafür immer ein offenes Ohr. Gleichzeitig wünschen wir uns, dass auch Sie offen für die Anliegen der Tagesmutter sind und bei Bedarf gemeinsam nach Lösungen suchen. Die qualifizierte Tagespflege stellt eine Kooperation zwischen Eltern, Tagesmutter und Kreisjugendamt dar. Diese hat den Vorteil, dass man stets auf die Beratung und Vermittlung durch das Kreisjugendamt zurückgreifen kann. Bitte scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Wir sind für Sie da. Ute Raffler Jasmin Weber Tel.: 0941/ Tel.: 0941/ Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Tagespflege-Partnerschaft! tagespflege@lra-regensburg.de Fax: 0941/ Landratsamt -Kreisjugendamt- Regensburg Altmühlstr Regensburg Seite 2 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Seite 19
3 Haftungsfragen Die Tagespflegeperson und das Tagespflegekind werden bei einer Sammelversicherung über das Kreisjugendamt für die Belange des Tagespflegeverhältnisses haftpflichtversichert. Die Kosten dafür trägt das Kreisjugendamt. Zu beachten ist, dass Kinder unter sieben Jahren für verursachte Schäden nicht schuldfähig sind. Tagespflegepersonen sind in den Fällen versichert, in denen sie ihre Aufsichtspflicht fahrlässig verletzt haben und so den Schaden ermöglichten. Ein Schaden, der Ansprüche an Sie zur Folge haben könnte, ist uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, anzuzeigen. Dem Anzeigenden wird dann von der Versicherung ein Formular für die eingehende Schadensanzeige zugesandt, welches dieser umgehend ausgefüllt zurücksenden muss. Unfallversicherung des Kindes Wenn die Tagesmutter im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis ist, ist Ihr Kind während der Betreuungszeit bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ( gesetzlich unfallversichert. Verletzungen und Unfälle bei der Tagespflegeperson sind an die Bayerische Landesunfallkasse zu melden. Auf der Suche nach einer Tagesmutter * Wird für mein Kind Tagespflege angeboten? Tagespflege richtet sich schwerpunktmäßig an Kinder bis zum dritten Lebensjahr. In dieser Altersgruppe spricht vieles für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson: Die Situation bei der Tagesmutter ist für kleine Kinder überschaubar, es gibt einen familiären Rahmen, und die Tagesmutter kann individuell auf Ihr Kind eingehen. Aber auch für ältere Kinder kann Tagespflege, z. B. ergänzend zum Kindergarten oder Hort, eine Betreuungsmöglichkeit darstellen. Wer bietet Tagespflege an? Tagespflege wird überwiegend von Frauen in der Altersgruppe von 25 bis 50 Jahren angeboten - in der Mehrzahl verheiratet und in der Regel mit mindestens einem eigenen Kind. Tagesmütter betreuen aus Freude am Zusammensein mit Kindern und verbinden dies mit dem Wunsch, einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen. Tagespflegepersonen, die vom Kreisjugendamt vermittelt werden, absolvieren vor Beginn der Tätigkeit eine mindestens 100-stündige Qualifizierung oder haben eine Ausbildung als Erzieher/-in, Kinderpfleger/-in, Sozialpädagoge/-in und Diplompädagoge/-in. Hinzu kommen jährliche Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Stunden. Jede dieser Tagespflegepersonen kann eine Pflegeerlaubnis vorweisen. Die persönlichen Voraussetzungen (Führungszeugnis, ärztliches Attest, usw.) und die räumlichen Gegebenheiten wurden von uns überprüft. Seite 18 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Seite 3
4 Wie finden wir unsere Tagespflegeperson? Das Kreisjugendamt berät Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson. Anschließend geben wir die Telefonnummern der in Frage kommenden Tagesmütter an Sie weiter. Sie können dann selbst den Kontakt aufnehmen. Bei einem telefonischen Erstgespräch können Sie ein persönliches Kennenlernen mit Ihrer Tagespflegeperson vereinbaren. Dabei sprechen Sie bitte möglichst alle für Sie wichtigen Themen rund um die Betreuung und Entwicklung Ihres Kindes an: Bedenken Sie, dass das, was Sie im Umgang mit Ihrem Kind für selbstverständlich halten, von der Tagespflegeperson völlig anders gesehen werden könnte. Besprechen Sie offen und frühzeitig, was Sie erwarten und sprechen Sie auch eventuelle Probleme schnell an. Folgende Punkte könnten Sie hierbei abklären: Besprechen Sie die Bring- und Abholzeit an den verschiedenen Tagen. Bedenken Sie mögliche Veränderungen und Ausnahmen. Wie ist die Erreichbarkeit der Tagespflegeperson? Zu Fuß? Öffentliche Verkehrsmittel? Gibt es Haustiere bei der Tagespflegeperson? Gibt es besondere Essgewohnheiten? Wie soll beispielsweise mit Süßigkeiten umgegangen werden? Sind gesundheitliche Probleme (z. B. Allergien) Ihres Kindes zu berücksichtigen? Sie können Ihr Kind entsprechend seinem Alter beim persönlichen Kennenlernen gerne mit einbeziehen! Spielzeug Sie können Ihrem Kind gerne altersgerechtes Spielzeug mitgeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden können. Wenn Eltern Urlaub oder frei haben Kinder freuen sich ebenso wie Erwachsene über Urlaub und genießen es, wenn sie mit ihren Eltern zusammen sein können. Wenn Sie während Ihrer Urlaubszeit trotzdem Betreuung für Ihr Kind brauchen, sprechen Sie dies bitte mit Ihrer Tagesmutter ab. Sie sollte jederzeit wissen, ob Sie in einem Notfall am Arbeitsplatz erreichbar sind oder Urlaub haben. Wenn die Tagesmutter nicht betreut Die Tagespflegeperson ist selbständig tätig und kann daher nach eigener Entscheidung Tage festlegen, an denen sie die Betreuung nicht übernimmt. Bitte bedenken Sie außerdem, dass auch die Tagesmutter einmal krank werden kann. Bei Ausfall der Tagespflegeperson haben Sie Anspruch auf Ersatzbetreuung. Diese wird in der Regel durch eine andere Tagespflegeperson abgedeckt, die im Vorhinein festgelegt wird. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass Sie Ihr Kind auch bei der Ersatzpflegeperson eingewöhnen und regelmäßig Kontakt halten. Bitte machen Sie sich noch vor Beginn der Betreuung Gedanken darüber, wie die Ersatzbetreuung geregelt werden soll. Seite 4 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar Kreisjugendamt 2018 Regensburg, Stand: September 2014 Seite 17
5 Kinderärztliche Früherkennungsuntersuchung Die Tagespflegeperson wird Sie beim Abschluss einer Buchungsvereinbarung bitten, die Teilnahme Ihres Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung nachzuweisen. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder- Untersuchungsheftes Gelbes Heft geführt. Wir bitten Sie im Rahmen der gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutze der Kinder, diese Maßnahme mitzutragen und Ihr Untersuchungsheft vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis auch durch eine entsprechende ordnungsgemäße Bestätigung des Kinderarztes über die durchgeführte fällige Früherkennungsuntersuchung erfolgen. Evtl. dafür anfallende Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen. Bring- und Abholzeiten Es kommt oft vor, dass Kinder zu verschiedenen Zeiten bei der Tagesmutter betreut werden. Für deren Tagesablauf und für das eigene Familienleben ist es daher unabdingbar, dass die Tageskinder pünktlich gebracht und abgeholt werden und die vereinbarten Zeiten insgesamt eingehalten werden. Wenn Kinder morgens unregelmäßig bzw. später gebracht werden, ist dies für die Organisation in der Tagespflegestelle störend, da die Tagesmutter und die anwesenden Kinder nicht rechtzeitig mit dem geplanten Ablauf beginnen können. Wie können wir eine Betreuung buchen? Sie können die Betreuung für Ihr Kind unter anderem in folgenden Fällen über das Kreisjugendamt Regensburg buchen: bei Kindern unter einem Jahr: Sie sind erwerbstätig bzw. in Schulausbildung (Vereinbarung von Familie und Beruf) bei Kindern über einem und unter drei Jahren: Keine weiteren Voraussetzungen bei Kindern ab dem dritten Lebensjahr: Bei besonderem Bedarf oder ergänzend zum Kindergarten oder Hort. Unser Buchungsformular erhalten Sie entweder von Ihrer Tagespflegeperson - Sie können es aber auch direkt im Internet finden: Landratsamt Kinder, Jugend & Familie Kindertagespflege. Bitte übersenden Sie uns einfach das ausgefüllte Formular, Sie erhalten kurz darauf eine Rückmeldung von uns. Ihre Tagespflegeperson ist Ihnen beim Ausfüllen der Buchung gerne behilflich! Auch wenn Sie Ihr Kind einmal nicht bringen, ist die Tagesmutter umgehend zu informieren. Seite 16 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Seite 5
6 Jetzt geht s los! Ein gelungener Start (in Auszügen entnommen aus Hans-Joachim Laewen, Beate Andres & Éva Hédervári, "Die ersten Tage - ein Modell zur Eingewöhnung in Krippe und Tagespflege" Beltz Verlag, Weinheim, Basel, 4. Auflage 2003) Wichtig ist eine ausreichend lange Eingewöhnungsphase, die Ihrem Kind Zeit lässt, sich mit all dem Neuen, das es bei der Tagesmutter vorfindet, vertraut zu machen: Dem Familienleben, den anderen Tageskindern, den Räumlichkeiten und den Abläufen in der Pflegestelle. Die folgenden Hinweise geben vor allem Orientierung zur Eingewöhnung jüngerer Kinder bis drei Jahre. Ihr Kind begleiten Begleiten Sie Ihr Kind einige Tage zur Tagespflegeperson. Sie müssen gar nicht viel tun: Ihre bloße Anwesenheit im Raum genügt, um für Ihr Kind einen "sicheren Hafen" zu schaffen, in den es sich jederzeit zurückziehen kann, wenn es sich überfordert fühlt. Wenn Mutter oder Vater (oder vielleicht die Großeltern) beobachtend in einem Bereich des Raumes anwesend sind, ergibt sich für das Kind ein schützender Rahmen zur Eingewöhnung. Auf dieser Basis kann Ihr Kind seine Ausflüge in die neue Umgebung vertrauensvoll unternehmen. Vor allem anwesend sein Wenn Ihr Kind schon krabbeln oder laufen kann, ermöglichen Sie ihm, zu Ihnen zu kommen oder von Ihnen weg zu gehen, wie es das selbst gerade möchte. Drängen Sie es zu keinem bestimmten Verhalten. Überlassen Sie die Sorge um die anderen Kinder ruhig der Tagesmutter. Genießen Sie es, Ihr Kind bei seiner Erkundung der neuen Umgebung einfach nur zu beobachten. Bei der qualifizierten Tagespflege über das Jugendamt erfolgen die Pflegegeldzahlungen an die Tagesmutter direkt vom Jugendamt. Sie als Eltern zahlen einen festen monatlichen Kostenbeitrag an das Jugendamt; weitere Kosten, z. B. finanzielle Leistungen an die Tagespflegeperson, fallen nicht an. Mit Ausnahme von evtl. Eintrittsgeldern für Freizeitunternehmungen ist die Tagesmutter nicht berechtigt, finanzielle Leistungen unmittelbar von den Eltern anzunehmen oder zu verlangen. Da wir als Jugendamt und Träger der Tagespflege kommunale und staatliche Förderung erhalten, kann die qualifizierte Tagespflege über das Jugendamt kostengünstiger als privat organisierte Tagespflege angeboten werden. Wenn Sie die Kosten der Tagespflege nicht in voller Höhe selbst bezahlen können, besteht die Möglichkeit auf finanzielle Förderung durch das Kreisjugendamt im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Der Zuschuss kann frühestens vom Monat der Antragstellung an gezahlt werden. Genauere Auskünfte erteilt das Kreisjugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Tel.: 0941/ , wirtschaftliche.jugendhilfe@landratsamt-regensburg.de Der Antrag auf Erstattung des Kostenbeitrags im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe kann ebenfalls aus dem Internet unter Landratsamt Kinder, Jugend & Familie Kindertagespflege herunter geladen werden. Verpflegung Ihres Kindes Das Mittagessen sowie kleine Snacks werden von der Tagespflegeperson gestellt. Eigene Brotzeiten können gerne mitgegeben werden. Evtl. erforderliche Windeln, Pflegeprodukte sowie besondere Nahrung (Fläschchen, Gläschen, Fertigbrei, Sondernahrung für Allergiker, etc.) müssen von den Eltern mitgebracht werden. Seite 6 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Seite 15
7 Was jetzt noch wichtig ist Kostenbeitrag der Eltern Für die Betreuung in Tagespflege haben wir gem. 90 Abs. 1 SGB VIII einen Kostenbeitrag festgesetzt, der abhängig ist von der durchschnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit. Der Kostenbeitrag ist an den Landkreis Regensburg zu zahlen und fällt auch bei Krankheit des Kindes, Urlaub der Eltern und bei Ausfall der Tagespflegeperson an. Derzeit sind folgende Kostenbeiträge festgelegt: (Stand: ) Buchungszeit Elternbeitrag tgl. wchtl. mtl. =2 Std. 10 Std. 87,00 >2-3 Std. 15 Std. 130,00 >3-4 Std. 20 Std. 174,00 >4-5 Std. 25 Std. 217,00 >5-6 Std. 30 Std. 261,00 >6-7 Std. 35 Std. 305,00 >7-8 Std. 40 Std. 348,00 >8-9 Std. 45 Std. 392,00 >9 Std. 50 Std. 435,00 Beispiel für die Berechnung der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit: Ihr Kind wird am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8:00 bis 13:00 Uhr betreut. Die wöchentliche Betreuungszeit beträgt 15 Stunden, die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit (15 Std. / 5 Tage) 2-3 Stunden. Betreuungszeiten in der Nacht (20:00 bis 6:00 Uhr) werden nur zu 40 % als Buchungszeit berücksichtigt. Die Fröhlichkeit und Gelassenheit Ihres Kindes heißt nicht, dass Ihre Anwesenheit nicht notwendig ist. Ihr Kind wirkt so unbeschwert, weil Sie dabei sind. Sein Verhalten würde sich in den meisten Fällen sofort ändern, wenn Sie während der ersten Tage fort gingen. Unterstützen Sie das Interesse des Kindes an der Tagespflegeperson. Als Eltern haben Sie einen großen Einfluss auf Ihr Kind. Es wird Ihre freundliche Haltung zur Tagesmutter bemerken und dadurch entspannter an die neue Situation herangehen. Schutzsuche erwidern Werden Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr überfordert oder durch etwas Unerwartetes irritiert, suchen sie meistens Schutz bei ihrer Bezugsperson. Sie weinen oder rufen, schmiegen oder klammern sich an oder suchen auf andere Weise körperliche Nähe. Je nachdem, wie stark das Kind beunruhigt ist, findet es im engen Körperkontakt oder durch bloßen Blickkontakt sein inneres Gleichgewicht wieder. Eine fremde Person, also auch die Tagespflegeperson, kann das Kind in der ersten Zeit meistens nicht beruhigen. Sie sollten deshalb in der Anfangszeit die Schutzsuche erwidern - bis die Tagespflegeperson selbst in der Lage ist, Ihr Kind in dieser Weise zu beruhigen. Machen Sie sich keine Gedanken über die Gründe der Schutzsuche. Gehen Sie zunächst einmal davon aus, dass Ihr Kind einen Grund dafür haben wird. Seite14 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar Kreisjugendamt 2018 Regensburg, Stand: September 2014 Seite 7
8 Es überrascht immer wieder, dass ein Kind, das sich eben noch weinend an Mutter oder Vater angeklammert hat, sich oft nach wenigen Augenblicken wieder löst und seine Erkundungen in der neuen Umgebung fortsetzt. Wenn Ihr Kind in einer solchen Situation Ihre Nähe sucht, sollten Sie es nicht drängen, sich wieder zu lösen. In diesem Fall würden Sie in der Regel das Gegenteil erreichen, nämlich erneutes Anklammern. Warten Sie deshalb ruhig ab, bis sich Ihr Kind von allein wieder der Umgebung zuwendet. Die neue Umgebung entdecken Kinder reagieren sehr unterschiedlich auf ein neues Umfeld. Die einen wenden sich anfangs vielleicht vorsichtig und zögernd, die anderen ohne Bedenken und energisch allem Neuen zu. Das hängt vom Temperament und den Vorerfahrungen Ihres Kindes ab. Sie sollten in jedem Fall sein Verhalten akzeptieren. Häufig finden sich Kinder, die zunächst eher ängstlich wirken, später sehr gut in ein neues Umfeld ein. Kinder lernen eine neue Umgebung am schnellsten kennen, wenn sie nicht gedrängt werden. Gesundheit, Krankheiten Informieren Sie die Tagesmutter über die Impfungen Ihres Kindes. Hinterlassen Sie eine Kopie des Impfpasses. Außerdem muss die Tagespflegeperson über Erkrankungen (vor allem aktuelle), Allergien, besondere Anfälligkeiten, etc. Bescheid wissen. Medikamente wird die Tagespflegeperson nur nach Absprache mit Ihnen oder aufgrund einer ärztlichen Verordnung geben! Geben Sie nach eingehender Besprechung gegebenenfalls eine entsprechende schriftliche Einwilligung. Regeln Sie Arztbesuche: In welchen Fällen, zu welchem Arzt, etc. Hinterlassen Sie Krankenkassendaten. Der Übergang Sobald Ihr Kind mit der Tagespflegeperson vertraut ist, wird diese zur sicheren Basis. Die Tagesmutter kann nun Ihr Kind trösten, sofern es verunsichert und ängstlich ist. Erst wenn Ihr Kind eine Beziehung dieser Art aufgebaut hat, kann es Ihre vorübergehende Abwesenheit akzeptieren. Teddy, der Tagespflege-Bär Seite 8 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar Kreisjugendamt 2018 Regensburg, Stand: September 2014 Seite 13
9 Gewohnheiten im Tagesablauf Ihres Kindes Essen: Informieren Sie die Tagesmutter darüber, was Ihr Kind normalerweise und gerne isst, ob es auf bestimmte Nahrungsmittel empfindlich reagiert, wie Sie mit Süßigkeiten verfahren. Bei Kleinkindern besprechen Sie bitte, ob Flasche oder Löffel Verwendung finden. Schlafen: Schläft Ihr Kind tagsüber noch? Wenn ja, wann, wie oft, wie lange? Denken Sie gegebenenfalls an Nuckel, Kuscheltier. Gibt es Besonderheiten beim Einschlafen? Kleidung: Denken Sie an Wechselwäsche. Diese wird von Ihnen mitgebracht, gewaschen und instand gesetzt. Spielgewohnheiten: Was mag Ihr Kind besonders gern, was gar nicht? Darf es mit Fingerfarbe, Knete, Wasser, Matsch spielen, sich schmutzig machen? Sauberkeit: Toilettengewohnheiten, wann und wie oft Zähne putzen, Hände waschen, Besonderheiten. Umgang: Was darf Ihr Kind, was keinesfalls? Welche Ängste, Angewohnheiten, Vorlieben hat es? Was beruhigt Ihr Kind? Wie sollen Konflikte gelöst werden? Soll Ihr Kind Fernsehen, DVD sehen dürfen? Gegebenenfalls: In welchen Kindergarten/ welche Schule geht Ihr Kind? Hat es spezielle Schwierigkeiten? Wie reagiert Ihr Kind in einer neuen Umgebung und gegenüber Fremden? Wie verhielt es sich eventuell in einer früheren Tagespflegestelle oder Krippe? Wie lange sollten Sie Ihr Kind begleiten? Die Dauer der Eingewöhnung ist individuell und hängt von Ihrem Kind ab. Empfehlenswert ist eine Begleitung über einen Zeitraum von etwa drei bis vier Wochen. Die Tagespflegeperson wird Ihnen hierbei beratend und hilfreich zur Seite stehen. Es genügt, wenn Sie mit Ihrem Kind in den ersten Tagen für ein oder zwei Stunden bei der Tagesmutter sind. Ab Beginn der zweiten Woche (aber bitte nicht an einem Montag!) können Sie zunächst für kurze, dann allmählich länger werdende Zeiten Ihr Kind in der liebevollen Betreuung der Tagesmutter belassen. Bleiben Sie jedoch zunächst in der Nähe, um bei Bedarf beruhigend zur Stelle zu sein, falls Ihr Kind sich nicht wohl fühlt. Sofern Ihr Kind sich häufig ängstlich an Sie wendet und Blickkontakt bzw. bei Verdruss Ihre Nähe sucht, sollten Sie unter Umständen eine längere Eingewöhnung in Erwägung ziehen. Der erste Trennungsversuch In den ersten drei Tagen machen Sie besser noch keine Trennungsversuche. Diese ersten Tage spielen für die Eingewöhnung Ihres Kindes eine besonders wichtige Rolle und sollten nicht durch eine Trennung belastet werden. Am vierten Tag können Sie versuchen, sich für kurze Zeit zu verabschieden und den Raum zu verlassen. Die Reaktion Ihres Kindes auf diesen ersten wirklichen Trennungsversuch in der neuen Umgebung enthält wichtige Anhaltspunkte über die richtige Dauer der Eingewöhnungszeit. Sollte Ihr Kind beginnen zu protestieren, wenn Sie den Raum verlassen, gehen Sie trotzdem für einen Moment hinaus. Bleiben Sie aber bitte in der Nähe der Tür. Wenn die Tagesmutter Ihr Kind nicht innerhalb weniger Augenblicke beruhigen kann, kehren Sie wieder zurück. Seite 12 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar Kreisjugendamt 2018 Regensburg, Stand: September 2014 Seite 9
10 Der richtige Zeitpunkt Beginnen Sie mit der Eingewöhnung nicht kurz vor Beginn Ihrer Berufstätigkeit. Planen Sie etwa 4-6 Wochen ein, damit Sie auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren können. Die Eingewöhnungszeit sollte nicht mit anderen Veränderungen in der Familie (wie z. B. Geburt oder Schuleintritt eines Geschwisterkindes, Umzug der Familie oder ähnliche Ereignisse) zusammenfallen. Das könnte Ihr Kind überfordern. Verschieben Sie die Eingewöhnungszeit bei Erkrankung Ihres Kindes. Erkrankungen (auch scheinbar geringfügige, wie z. B. Erkältungen) beeinträchtigen das Interesse und die Fähigkeit des Kindes, sich mit der neuen Umgebung auseinander zu setzen. Montags nie heißt die Devise für alle neuen Aktivitäten im Rahmen der Eingewöhnung. Dies gilt besonders für das Schlafen legen und das erste Alleinbleiben des Kindes in der neuen Umgebung. Kindern fällt es nach einem gemeinsam mit den Eltern verbrachten Wochenende meistens besonders schwer, sich in der noch nicht hinreichend vertrauten Umgebung bei der Tagesmutter wieder zurecht zu finden. Anfangs halbtags Bedenken Sie, dass auch bei einer gut verlaufenden Eingewöhnungszeit Ihr Kind all seine Kraft und sein Können braucht, um sich mit den neuen Verhältnissen vertraut zu machen. Von Vorteil ist deshalb in den ersten Wochen eine lediglich halbtägige Betreuung. Wann ist die Eingewöhnung geglückt? Die Eingewöhnung ist positiv verlaufen, wenn die Tagesmutter Ihr Kind trösten kann. Obwohl sich eine gute Bindung zur Tagesmutter entwickelt hat, kann Ihr Kind dennoch beim Abschied traurig reagieren. Die Tagesmutter ist aber nun in der Lage, Ihr Kind einfühlsam zu beruhigen und es auf die Situation in der Tagespflegestelle einzustimmen. Bitte verabschieden Sie sich immer von Ihrem Kind, da es ansonsten in seinem Vertrauen verunsichert wird. Wer sollte die Eingewöhnung machen? Sofern Ihr Kind besondere Schwierigkeiten hat, sich von Ihnen zu trennen, könnte es sinnvoll sein, dass der andere Elternteil das Kind in der Eingewöhnungszeit begleitet. Es ist durchaus möglich, dass sich ein Kind in Begleitung des Vaters leichter in die neue Umgebung eingewöhnt als mit seiner Mutter (oder umgekehrt). Immer verabschieden Wenn Sie sich verabschieden, mag es sein, dass Ihr Kind weint oder auf andere Weise versucht, Sie zum Bleiben zu bewegen bzw. mitgenommen werden will. Die Intention Ihres Kindes, seinen geschätzten und geliebten Elternteil zum Bleiben zu veranlassen, ist durchaus verständlich. Wenn die Eingewöhnungszeit gut verlaufen ist und Ihr Kind eine vertrauensvolle Beziehung zur Tagespflegeperson aufgebaut hat, wird es sich nach Ihrem Weggang rasch trösten lassen und die Zeit in der Tagespflegestelle für Spiel- und Erkundungsaktivitäten nutzen können. Halten Sie bitte Ihren Abschied - in Absprache mit ihrer Tagesmutter - kurz. Kinder reagieren auf einen kurzen Abschied meistens mit weniger Stress. Seite 10 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Kreisjugendamt Regensburg, Stand: Januar 2018 Seite 11
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