Die neue Branchenregel. Gießereien. Stand 8/2017
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- Leopold Hauer
- vor 6 Jahren
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1 Die neue Branchenregel Gießereien Stand 8/2017
2 Arbeits- und Gesundheitsschutz in Gießereien
3 Was sind Branchenregeln? Branchenregeln - richten sich direkt an Unternehmer und Unternehmerinnen - beschreiben Arbeitsverfahren, Prozesse, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in der Branche - zeigen konkrete Präventionsmaßnahmen auf - ergänzen staatliche Regeln - binden Anforderungen aus DGUV Vorschriften, staatlichen Regeln, Normen ein - werden in den Sachgebieten erarbeitet und durch die Fachbereiche beschlossen - stellen fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit dar
4 Welche Bedeutung haben Branchenregeln? Branchenregeln dienen der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bezogen auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV-Regeln im Gegensatz zum staatlichen Recht nicht. Vorhandene UVVen sind weiterhin gültig und verbindlich; Branchenregeln sind Empfehlungen und ersetzen keine UVVen. ABER: Branchenregeln stellen im juristischen Sinne die anerkannte Fachmeinung der Experten in der Branche (inkl. BGen) dar.
5 Wer erarbeitet die Branchenregeln? Die Erarbeitung von Branchenregeln erfolgt in Fachbereichen (früher Fachausschüsse); in diesem Fall vom FB HM bei der BGHM im Auftrag des Grundsatzausschusses Prävention (GAP) der DGUV. Die Leitung hat hier das Sachgebiet Hütten- und Walzwerke, Gießereien und Hebezeuge HWGH im FBHM (Rudolph). Aktiv beteiligt bei der Erarbeitung von BR sind : - Unsere Selbstverwaltung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) - Sozialpartner (Gesamtmetall, IG Metall), - Wirtschaftsverbände ( BDG, WV Stahl, WV Metalle) - Hersteller und Betreiber - Betriebsärzte und SiFas aus Mitgliedsunternehmen der Branche - Experten der BGen
6 Was läuft noch bei Branchenregeln? Folgende Branchenregeln werden/wurden im SG HWGH erarbeitet: - Erzeugung von Roheisen und Stahl DGUV Regel (liegt fertig vor, Download unter der Homepage der BG Holz und Metall oder DGUV) für den Geltungsbereich der UVVen Hochöfen und Stahlwerke - Metallhütten (Inhaltlich fertig, z.zt. in redaktioneller Bearbeitung) für den Geltungsbereich der UVV Metallhütten - Gießereien (Konzept fertig, Konkrete Inhalte werden z.zt. erarbeitet) für den Geltungsbereich der ehemaligen UVV Gießereien
7 Wie sind Branchenregeln aufgebaut? 1. Wozu diese Regel? Statt Anwendungsbereich, Vorwort, Einleitung 2. Grundlagen für den Arbeitsschutz: Was für alle gilt! Festgelegter Text der DGUV für alle Branchenregeln 3. Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen Branchenspezifische Inhalte 4. Register Anhang z.b. für Begriffsbestimmungen, Literatur, etc.
8 2. Grundlagen für den Arbeitsschutz: Was für alle gilt! Verantwortung und Aufgabenübertragung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Sicherheitsbeauftragte Qualifikation für den Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmedizinische Maßnahmen Unterweisung Gefährliche Arbeiten Zugang zu Vorschriften und Regeln Persönliche Schutzausrüstungen Brandschutz und Notfallmaßnahmen Erste Hilfe Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel Planung und Beschaffung Barrierefreiheit Gesundheit im Betrieb Fremdfirmen und Lieferanten Integration von zeitlich befristet Beschäftigten
9 Wie sind Branchenregeln aufgebaut? 1. Wozu diese Regel? Statt Anwendungsbereich, Vorwort, Einleitung 2. Grundlagen für den Arbeitsschutz: Was für alle gilt! Festgelegter Text, maximal drei Doppelseiten 3. Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen Branchenspezifische Inhalte 4. Register Anhang z.b. für Begriffsbestimmungen, Literatur, etc.
10 Branchenspezifische Inhalte 3. Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefahren und Maßnahmen 3.1 Umgang mit feuerflüssigen Massen (FFM) 3.2 Innerbetrieblicher Transport 3.3 Arbeiten in Leitständen, Messwarten, Steuerständen 3.4 Wege und Arbeitsbereiche im Betrieb 3.5 Brandschutz 3.6 Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibrationen, Ionisierende Strahlung, Elektromagnetische Felder, Klima und Hitze)
11 Branchenspezifische Gefahren und Maßnahmen 3.7 Gefahrstoffe und Biogefahren 3.8 Spezielle PSA für Beschäftigte in Gießereien 3.9 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren 3.10 Eignungsuntersuchungen für besonders gefährdende Tätigkeiten 3.11 Gefährliche Arbeiten in Gießereien
12 Branchenspezifische Gefahren und Maßnahmen 3.12 Schmelzbetrieb 3.13 Herstellung verlorener Formen und Kerne 3.14 Gießbetrieb verlorene Formen 3.15 Gießbetrieb Druckgießerei 3.16 Gießbetrieb Kokillengießerei 3.17 Gussnachbehandlung
13 3.1 Umgang mit feuerflüssigen Massen (FFM) Gefährdungen durch unkontrollierten Austritt von FFM Gefährdungen durch Kontakt von FFM mit Wasser oder anderen Medien Pfannenwirtschaft Umgang mit Feuerfestmaterial Den beschriebenen Gefährdungen sind jeweils die entsprechenden Maßnahmen zugeordnet Arbeiten am Induktionsofen
14 3.1.1 Gefährdungen durch unkontrollierten Austritt von FFM Gefährdungen: 1. Durchbrüche an Pfannen, Öfen, sekundärmetallurgischen Anlagen, Gießverteilern - durch Versagen des Feuerfestmaterials (Verschleiß, Material) - durch Brennen mit O 2 -Lanzen - durch Versagen von Kühlwassersystemen 2. Explosionen und Auswürfe - Spreng- oder Hohlkörper im Schrott 3. Überschwappen beim Transport - Überfüllte Pfannen
15 3.1.1 Gefährdungen durch unkontrollierten Austritt von FFM Maßnahmen zu 1. Durchbrüche an Pfannen, Öfen, sekundärmetallurgischen Anlagen, Gießanlagen - Notauffangvorrichtungen (Notpfannen, -gruben, -gespanne) - Besondere Festlegungen beim Umgang mit roten Pfannen zu 2. Explosionen und Auswürfe - Besondere Maßnahmen um Spreng- und Hohlkörper schon am Schrottplatz zu entfernen - Panzerung von Steuerständen zu 3. Überschwappen von FFM beim Transport - kein Transport über Menschen! - Festlegung des Freibordmaßes und der Transportbedingungen
16 3.4 Wege im Betrieb und Arbeitsbereiche Arbeiten an und in Silos und Bunkern 1 - Unzureichende Rettungsmaßnahmen, fehlende Absturzsicherung 2 - Unzureichende Abtrennung 3 - Mangelnde Lüftung, Sauerstoffmangel 4 - Zu enge Zugangsöffnungen 5 - Gefahrstellen von Maschinen 6 - Gesundheitsgefahren durch erhöhte körperliche Belastung 7 - Elektrischer Strom 8 - Strahlung 9 - Heiße oder kalte Medien 10 - Gefahrstoffe Gefährdungen beim Arbeiten in Behältern und engen Räumen nach DGUV Regel
17 3.6.5 Klima und Hitze
18 3.7 Gefahrstoffe und biologische Gefährdungen 1. Gase 2. Stäube 3. KMR-Stoffe (krebserzeugende, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe) 4. Anorganische Faserstäube 5. Biostoffe Wegen der Vielfalt der Verfahren und der eingesetzten Gefahrstoffe wird zur Zeit eine neue ergänzende DGUV Information Gefahrstoffe in Gießereien erarbeitet. (Die BR wird Querverweise enthalten)
19 3.8 Spezielle persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für Gießereibetriebe Gefährdungen - Kontakt mit feuerflüssige Massen z.b. beim Austritt von FFM - Kontakt mit heißen Flächen - Hitze durch Strahlung oder Konvektion - Gesundheitsgefährliche Gase und Stäube
20 3.8 Spezielle PSA für Gießereibetriebe Maßnahmen Genaue Festlegung in der GBU erforderlich - Schutzkleidung muss flammhemmend oder aus nichtbrennbaren Material bestehen. Keine Kleidung aus leicht schmelzenden Kunstfasern! Bei erhöhter Gefahr des Kontaktes mit FFM (z.b. Anguss, Abstich, Probenahme, Arbeiten mit O 2 -Lanzen) kann aluminisierte Schutzkleidung notwendig sein. Aber: Tragedauerbeschränkung beachten! - Kopf- und Gesichtsschutz (Helme), - Augenschutz, Fuß- und Handschutz müssen hitzebeständig sein. Gesichtsvisiere sind empfehlenswert! - Atemschutz: In CO-gefährdeten Bereichen sind besondere Maßnahmen erforderlich (Warngeräte, Fluchtselbstretter) In Bereichen, in denen entsprechende Grenzwerte überschritten werden, kann das Tragen von geeignetem Atemschutz und/oder von Augenschutz (Staubschutzbrillen) erforderlich sein
21 3.10 Befähigung, Qualifikation, Vorsorge, Eignung Rechtsgrundlagen: - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) - DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Befähigung, Qualifikation Arbeitsmedizinische Vorsorge Eignungsuntersuchungen Routinemäßige Eignungsuntersuchungen Eignungsuntersuchungen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für Eignungsmängel Anforderungen an Ärztinnen/Ärzte bei Eignungsuntersuchungen Ergebnis der Eignungsuntersuchung
22 Die neue Branchenregel Gießereien Fertigstellung der Branchenregel einschließlich der Zustimmung der beteiligten Gremien (SV, DGUV, BMAS) ist für 2019 geplant. Ihre Unterstützung ist willkommen! Ansprechpartner in der BGHM: Frau Dr.-Ing. Katrin Moeller Dipl.-Ing. Winfried Rudolph
23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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