Stadttunnel Feldkirch; UVP-Einreichprojekt 2013

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1 Amt für Umwelt Liechtenstein (AU FL) Stadttunnel Feldkirch; UVPEinreichprojekt 213 Beurteilung Auswirkungen Lärm infolge Strassenverkehr im Fürstentum Liechtenstein Chur / 27. Juni 214 / 1419 / 1419_Bericht_Verkehr_Laerm_ docx

2 2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage und Auftrag 3 2 Grundlagen 3 3 Vorhaben 4 4 Untersuchungsperimeter 5 5 Verkehrsaufkommen Istzustand gemäss Strassenverkehrszählung FL Verkehrszunahme gemäss Verkehrsmodell FL Verkehr ohne Stadttunnel Feldkirch (gemäss UVE) Verkehr mit Stadttunnel Feldkirch gemäss UVE 8 6 Beurteilung Verkehrsuntersuchung UVE 9 7 Beurteilung Lärm Strassenverkehr Bauphase Istzustand und Nullplanfall ohne Betrieb Stadttunnel Betriebsphase mit Betrieb Stadttunnel 11 8 Gesamtbeurteilung 12 Anhang 1 Anhang 2 Landstrassennetz FL Automatische Strassenverkehrszählung FL Anhang 3 Verkehrsmodell FL (21/215/225) Anhang 4 Resultate Verkehr DTV (Verkehrsuntersuchung UVE) H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

3 3 1 Ausgangslage und Auftrag Das Land Vorarlberg plant in Feldkirch den Bau eines Stadttunnels zur Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Die Behörden des Fürstentums Liechtenstein besorgen sich um die Auswirkungen infolge des Verkehrsaufkommens auf dem Strassennetz des Fürstentum Liechtensteins aufgrund möglicher Verkehrsverlagerung nach Eröffnung des Stadttunnels Feldkirch. Das Amt für Umwelt Fürstentum Liechtenstein (AU FL) hat die Tuffli & Partner AG beauftragt Abklärungen und eine Beurteilung bezüglich Auswirkungen auf die Lärmsituation infolge Strassenverkehr nach Eröffnung des Stadttunnels vorzunehmen. Die Abklärungen sollen dabei ausgehend von den Verkehrszahlen gemäss Verkehrsuntersuchungen der UVE im UVP Einreichprojekt 213 für den Stadttunnel Feldkirch erfolgen. Wo Unplausibilitäten bei den Verkehrszahlen gemäss Verkehrsuntersuchung UVE auftauchen, soll darauf hingewiesen werden. 2 Grundlagen [1] Lärmschutzverordnung (LSV) vom 14. Oktober 28 [2] Automatische Strassenverkehrszählung, Amt für Bau und Infrastruktur FL (ABI) [3] Verkehrsmodell Liechtenstein, Stand 28, Amt für Bau und Infrastruktur FL (ABI) [4] Strassenlärmkataster, Stand 21, Amt für Umwelt FL (AU) [5] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, UVEZusammenfassung inkl. Massnahmenübersicht, UmweltverträglichkeitserklärungZusammenfassung, , rev [6] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, UVEZusammenfassung inkl. Massnahmenübersicht, Massnahmenübersicht, , rev [7] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Projektbegründung und Alternativen, Das Vorhaben und sein Umfeld, , rev [8] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Projektbegründung und Alternativen, Bericht, , rev [9] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Strassenbauliches Projekt, Technischer Bericht, , rev [1] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Verkehrsuntersuchungen, Verkehrsmodell und prognose, Technischer Bericht, , rev [11] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Schalltechnik, Schalltechnischer Bericht Betriebsphase, , rev [12] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Schalltechnik, Messbericht, [13] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Schalltechnik, Schalltechnische Berechnungen, , rev [14] Stadttunnel Feldkirch, UVPEinreichprojekt 213, Übergeordnete strategische Prüfungen, Bericht über Umweltauswirkungen Zusammenfassende Dokumentation, H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

4 4 [15] Stadttunnel Feldkirch, Bericht über die Umweltauswirkungen, Zusammenfassende Dokumentation, Amt der Vorarlberger Landesregierung, 4. April 212 [16] UVELeitfaden, Eine Information zur Umweltverträglichkeitserklärung, Überarbeitete Fassung, Umweltbundesamt GmbH, Wien [17] Beantwortung der Fragen vom 5.6. und (Schreiben an ABI FL), Besch und Partner, Vorhaben Das Land Vorarlberg plant in Feldkirch den Bau eines Stadttunnels zur Entlastung der Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Das Tunnelsystem besteht aus den vier Tunnelästen Felsenau (Anbindung L19), Tisis (Anbindung L191/L191a), Altstadt (Anbindung L191a), Tosters (Anbindung Kapfenweg) welche zentral unterirdisch mit einem Kreisel (Kreisverkehr) miteinander verbunden sind. Gleichzeitig mit dem Tunnelbauvorhaben sind zur Erreichung der gewünschten Umlagerung des Verkehrs von der Innenstadt zum Stadttunnel flankierende Massnahmen in der Innenstadt geplant. Bestandteil der Projektunterlagen ist das UVPEinreichprojekt 213, in welchem das Projekt, die vorgesehenen Massnahmen und die verbleibenden Auswirkungen auf die Umwelt dargestellt sind. Gemäss UVPEinreichprojekt 213 [5] ist folgendes terminliche Programm für die Umsetzung des Bauprojektes vorgesehen: Bauphase: Betriebsphase Teilausbau: 222 Betriebsphase Vollausbau: 223/24 Ausgehend vom terminlichen Programm für die Umsetzung wurden gemäss UVP Einreichprojekt 213 [5] folgende zeitlichen Abgrenzungen für den UVE vorgenommen wurden: Istzustand (21): Beurteilungsjahr 21 Ausgangszustand (216): Beurteilungsjahr 215 Bauphase ( ): Beurteilungsjahre 215 und 225 Nullplanfall Beurteilungsjahr 225 Betriebsphase Teilausbau (222): Beurteilungsjahr 225 Betriebsphase Vollausbau (223/24): Beurteilungsjahr 225 H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

5 5 4 Untersuchungsperimeter Für die vorliegende Abklärung der Auswirkungen Lärmimmissionen infolge Strassenverkehrs bei Inbetriebnahme Stadttunnel Feldkirch wird als Untersuchungsperimeter das Unterland des Fürstentums inkl. Schaan betrachtet. Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende relevanten Strassenabschnitte (Anhang 1): Tabelle 1 Strassenabschnitte im Untersuchungsgebiet Nr. Klassifizierung Abschnitt von Abschnitt bis L1 Landstrasse Lindenkreuzung Schaan (L3) Zollamt Schaanwald / Tisis A L3 Landstrasse Lindenkreuzung Schaan (L1) Rheinbrücke Schaan / Buchs SG L4 Landstrasse Engelkreuzung Nendeln (L1) Rheinbrücke Bendern / Haag CH L5 Landstrasse Lindenkreuzung Schaan (L3) Zollamt Ruggell / Nofels A H5 Hauptstrasse Prestkreisel Eschen (L4) Mauren Grenze Binza / Hub A N2 Nebenstrasse Überführung (L1) Mauren Freihof (H5) 5 Verkehrsaufkommen 5.1 Istzustand gemäss Strassenverkehrszählung FL Auf den untersuchten Strassenabschnitten betragen die Verkehrszahlen gemäss Auswertung der automatischen Strassenverkehrszählung FL für die Jahre 211 und 213 (Istzustand). Tabelle 2 Verkehrsaufkommen 211 und 213 (Istzustand) Nr. Klassifi Zählstelle DTV DTV LV SV zierung L1 Landstrasse Schaan Nendeln Schaanwald Grenze Tisis L3 Landstrasse Schaan Rheinbrücke L4 Landstrasse Eschen Nendeln Eschen Bendern Bendern Rheinbrücke L5 Landstrasse Schaan Bendern Bendern Ruggell Ruggell Nofels H5 Hauptstrasse Mauren Eschen Mauren Grenze Hub N2 Nebenstrasse Mauren Schaanwald DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr LV Leichtverkehr (Motorräder, Personenwagen, Lieferwagen) SV Schwerverkehr (LKW, Reisebusse, Linienbusse) H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

6 6 5.2 Verkehrszunahme gemäss Verkehrsmodell FL Gemäss Verkehrsmodell Liechtenstein [3] sind auf dem Strassennetz in Liechtenstein folgende Verkehrszunahmen in der Zeit von 21 bis 225 zu erwarten: Tabelle 3 Verkehr gemäss Verkehrsmodell FL Nr. Klassifizierung Zählstelle DTV 21 DTV 215 L1 Landstrasse Schaan Nendeln % +3.7%/a Schaanwald Grenze Tisis % +3.7%/a L3 Landstrasse Schaan Rheinbrücke % +2.6%/a L4 Landstrasse Eschen Nendeln % +4.3%/a Eschen Bendern Bendern Rheinbrücke % +3.%/a L5 Landstrasse Schaan Bendern % +1.3%/a Bendern Ruggell % +3.5%/a Ruggell Nofels % +5.3%/a H5 Hauptstrasse Mauren Eschen Mauren Grenze Hub % +4.2% N2 Nebenstrasse Mauren Schaanwald DTV % +2.3%/a % +2.3%/a % +1.9%/a % +1.9%/a % +1.2%/a % +1.6%/a 8 +48% +2.7%/a 9 +76% +3.9%/a % +2.5% H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

7 7 5.3 Verkehr ohne Stadttunnel Feldkirch (gemäss UVE) Im Technischen Bericht zu den Verkehrsuntersuchungen [1] werden die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Verkehrsmengen für den Bestand 21 (Istzustand), den Bestand 22 (Ausgangszustand) sowie den Nullplanfall (225) ohne Stadttunnel ausgewiesen. Tabelle 4 Verkehr gemäss UVE ohne Stadttunnel Querschnitt DTV 21 Bestand DTV 22 Bestand DTV 225 Nullplanfall Grenze Schaanwald Tisis Grenze Ruggell Nofels Grenze Mauren Tosters Rheinbrücke Bendern Rheinbrücke Schaan Die Verkehrsmengen aus dem Technischen Bericht zu den Verkehrsuntersuchungen [1] für den Istzustand (Bestand 21) liegen gemäss nachfolgender Tabelle im Bereich der im Jahr 211 bei den automatischen Verkehrszählstellen erhobenen Verkehrsmengen. Die Abweichungen betragen maximal ca. 1%, was in etwa der Ungenauigkeit des Verkehrsmodells für das Vorhaben Stadttunnel Feldkirch entsprechen dürfte. Tabelle 5 Verkehr Bestand 21 (UVE) im Vergleich zu autom. Verkehrszählung FL (ASVZ) Querschnitt DTV 21 UVE Bestand DTV 211 ASVZ Differenz Grenze Schaanwald Tisis % Grenze Ruggell Nofels % Grenze Mauren Tosters % Rheinbrücke Bendern % Rheinbrücke Schaan Der Vergleich der Verkehrszahlen aus dem Technischen Bericht zu den Verkehrsuntersuchungen [1] mit den Verkehrszahlen gemäss Verkehrsmodell FL aus dem Jahre 28 zeigt gemäss nachfolgender Tabelle zum Teil enorme Differenzen auf. Die Verkehrszahlen im Verkehrsmodell FL liegen dabei für das Jahr 21 (Bestand/Istzustand) bis zu rund 4% höher und für das Jahr 225 (Prognose) um bis zu 133% höher als die Zahlen aus der Verkehrsuntersuchung Stadttunnel Feldkirch. Die Abweichungen des Verkehrsaufkommens ist hoch auch unter Berücksichtigung, dass es sich um Prognosen handelt. Hoch erscheinen vor allem die Prognosezahlen gemäss Verkehrsmodell FL aus dem Jahre 28. Es entzieht sich jedoch unseren Kenntnissen welchen Hintergrund das Verkehrsmodell FL aus dem Jahre 28 hat. H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

8 8 Tabelle 6 Verkehr gemäss UVE ohne Stadttunnel Querschnitt DTV 21 UVE Bestand DTV 225 Nullplanfall DTV 21 Bestand Grenze Schaanwald Tisis (+28%) Grenze Ruggell Nofels (5 1) (+42%) Grenze Mauren Tosters (2 6) (+34%) Rheinbrücke Bendern (16 7) (3%) Rheinbrücke Schaan (16 6) (+29%) DTV 225 Nullplanfall 19 1 (+67%) 3 85 (9 ) (+133%) 2 2 (3 8) (+88%) (22 4) (+17%) (19 3) (+3%) 5.4 Verkehr mit Stadttunnel Feldkirch gemäss UVE Gemäss Technischem Bericht zu den Verkehrsuntersuchungen [1] werden die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Verkehrsmengen im Jahr 225 ohne Stadttunnel (Nullplanfall) bzw. mit Stadttunnel (Teil bzw. Vollausbau) ausgewiesen. Tabelle 7 Verkehr 225 infolge Stadttunnel Teilausbau/Vollausbau Querschnitt DTV 225 Nullplanfall DTV 225 Teilausbau DTV 225 Vollausbau Differenz Teil Null Grenze Schaanwald/Tisis % Grenze Ruggell/Nofels % Grenze Mauren/Tosters % Rheinbrücke Bendern % Rheinbrücke Schaan % Differenz Voll Null % % % 4.2% 9.6% Infolge Stadttunnel Feldkirch wird auf dem Strassennetz in Liechtenstein gemäss Verkehrsuntersuchung im Rahmen der UVE eine Verkehrsveränderung im Bereich von 38 bis +18 % beim Teilausbau des Stadttunnels und 14 bis +13 % bei Vollausbau des Stadttunnels prognostiziert. H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

9 9 Gemäss Resultaten aus der Verkehrsuntersuchung zur UVE Stadttunnel bleibt dabei die Verkehrszusammensetzung (PW, SV, ÖV) praktisch unverändert (vgl. Anhang 4). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Verkehrsverlagerung infolge Stadttunnel Feldkirch von den untergeordneten Grenzübergängen Ruggell/Nofels und Mauren/Tosters sowie der schweizerischen Nationalstrasse N13 hin zum Grenzübergang Schaanwald/Tisis. Dies bedeutet, dass eine Umlagerung von den heute weniger stark belasteten Strassenabschnitten auf die heute schon stärker belasteten Abschnitte erfolgt. 6 Beurteilung Verkehrsuntersuchung UVE Im Rahmen des UVPEinreichprojektes 213 wurden vom Verkehrsplanungsbüro Besch und Partner, Feldkirch (A) und Eschen (FL), umfangreiche Verkehrsuntersuchungen [1] mit Beschreibung des Verkehrsaufkommens im Bestand 21 (Istzustand), im Bestand 22 (Ausgangszustand), im Nullplanfall 225 sowie in der Betriebsphase 225 (Teil und Vollausbau) durchgeführt. Anlässlich von Gesprächen am 5. und 6. Juni 214 wurden die für die zuständigen Sachbearbeiter vom Verkehrsplanungsbüro Besch und Partner zu den im Rahmen der UVE durchgeführten Verkehrsuntersuchungen befragt. Bei den Gesprächen waren Vertreter des Amtes für Bau und Infrastruktur (ABI), des Amtes für Umwelt (AU), der Umweltverbände (nur 5. Juni 214), der vom Amt für Umwelt für die Beurteilung der Umweltbereiche Luft (Acontec AG) und Lärm (Tuffli & Partner AG) beauftragten Büros anwesend. Mit Schreiben vom 12. Juni 214 an das ABI hat das Büro Besch und Partner die anlässlich der beiden Gespräche diskutierten relevanten Fragen beantwortet. Folgende Fragenstellungen wurden aus unserer Sicht nicht abschliessend beantwortet: Fehlende Darstellung Resultate von Szenarien Für die Prognostizierung von zukünftigen Verkehrsentwicklungen werden üblicherweise Szenarien berücksichtigt. So rechnet z.b. auch die Verkehrsprognose Österreich 225+, die für die Verkehrsuntersuchungen im Rahmen UVE Stadttunnel Feldkirch [1] verwendet wurde, mit 2 Szenarien. Gemäss Beantwortung der Fragen 5./6. Juni 214 durch Besch und Partner [17] wurden für die Verkehrsprognose Stadttunnel mehrere Szenarien mit unterschiedlichen Hochrechnungsfaktoren untersucht. Die Resultate dieser Szenarien sind jedoch in den Verkehrsuntersuchungen in der UVE nicht dargestellt. Ob andere Szenarien tatsächlich zu keinen relevanten Veränderungen in den Resultaten (prognostizierte Veränderungen der Verkehrsmengen und damit Umweltauswirkungen) führen, kann somit nicht direkt nachvollzogen werden. Dies wurde von uns weiter auch nicht untersucht. In der Fragenbeantwortung [17] von Besch und Partner wird die Aussage gemacht, dass das Szenario mit den höchsten Verkehrssteigerungen ausgewählt wurde, um die maximal für die Anrainer zu erwartenden Belastungen bewerten zu können. Dies ist insofern nicht korrekt, als dass im Rahmen einer UVP grundsätzlich nicht allein die maximalen absoluten Zahlen in der Betriebsphase sondern z.b. beim Lärmschutz auch die maximalen Veränderungen gegenüber dem Nullplanfall interessieren (falls erforderlich unter Berücksichtigung von Szenarien für Nullplanfall und Betriebsphasen). H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

10 1 Fehlende Beurteilung der Sensitivität der Resultate Gemäss UVELeitfaden des österreichischen Umweltbundesamtes [16] sind kurze Angaben zu allfälligen Schwierigkeiten zu machen. Insbesondere sollte dabei auf Unsicherheiten hingewiesen werden. Einerseits aufgrund von Unsicherheiten bei der zukünftigen Verkehrsentwicklung, weshalb bei der Erstellung von Prognosen mit Szenarien gearbeitet wird, bestehen Unsicherheiten in den Resultaten der Verkehrsuntersuchung in der UVE Stadttunnel. Andererseits bestehen aber auch Unsicherheiten bei der Wirkung der vorgesehenen flankierenden Massnahmen, die erforderlich sind, damit das Verkehrsaufkommen infolge Stadttunnel nicht erhöht, sondern im Wesentlichen nur umgelagert wird. Ebenfalls fehlt ein Hinweis auf das Risiko, dass der Stadttunnel nur als Teilausbau zumindest über längere Zeit bestehen bleibt. Wenn keine Unsicherheit (Finanzierbarkeit) bestehen würde, dann wäre die Darstellung der Auswirkungen im Teilausbau gar nicht erforderlich. Es könnten alleine die Auswirkungen im Vollausbau dargestellt werden, zumal gemäss UVE der Vollausbau direkt nach dem Teilausbau in Angriff genommen werden soll. Teilausbau und Vollausbau verursachen unterschiedliche Auswirkungen. In der UVE [5] wurden keine oder nur ungenügende Hinweise auf diese möglichen Unsicherheiten (Sensitivität der Resultate) gemacht. In der Fragenbeantwortung [17] von Besch und Partner wird die Aussage gemacht, dass die verkehrlichen Auswirkungen (prozentuale Verkehrsveränderungen) aufgrund des Stadttunnels Feldkirch von der absoluten Höhe der Zahlen weitgehend unabhängig seien. Diese Aussage wird im UVE nicht mit Resultaten aus den durchgeführten Berechnungen von Szenarien belegt. Die Aussage kann von uns aber aufgrund fehlender Grundlagen nicht widerlegt werden. 7 Beurteilung Lärm Strassenverkehr 7.1 Bauphase Die Auswirkungen Lärm infolge zusätzlichen Strassenverkehrs (Bautransporte) in der Bauphase wurde von uns nicht detaillierter untersucht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass infolge der Bautransporte keine übermässigen Auswirkungen auf das Land Liechtenstein zu erwarten sind, da die Massentransporte (Abtransport Ausbruch) auf österreichischem Gebiet erfolgen. Ebenfalls sind keine übermässigen Auswirkungen infolge baubedingten Verkehrsbehinderungen in Liechtenstein zu erwarten. 7.2 Istzustand und Nullplanfall ohne Betrieb Stadttunnel Gemäss Art. 14 Abs. 2 der Lärmschutzverordnung des Fürstentums Liechtenstein müssen Anlagen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen soweit saniert werden: a) als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und b) dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Das Land Liechtenstein hat zur Beurteilung der Situation infolge Strassenlärms einen Strassen Lärmbelastungskataster (Stand 21) erstellen lassen. Entlang folgender Strassenabschnitte werden gemäss StrassenLärmbelastungskataster die Immissionsgrenzwerte (IGW) und zum Teil auch die Alarmwerte (AW) der ES II als auch der ES III überschritten. H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

11 11 Landstrasse L1 von Lindenkreuzung Schaan bis Zollamt Schaanwald / Tisis A Landstrasse L3 von Lindenkreuzung Schaan bis Rheinbrücke Schaan / Buchs SG Landstrasse L4 von Engelkreuzung Nendeln bis Rheinbrücke Bendern / Haag CH Landstrasse L5 von Lindenkreuzung Schaan bis Bendern Entlang folgender Strassenabschnitte werden gemäss StrassenLärmbelastungskataster stellenweise die Immissionsgrenzwerte (IGW) der ES II als auch der ES III überschritten. Die Alarmwerte (AW) werden jedoch kaum überschritten: Landstrasse L5 von Bendern bis Zollamt Ruggell / Nofels (A) Hauptstrasse H5 von Prestkreisel Eschen bis Mauren Grenze Binza / Hub (A) Nebenstrasse N2 von Überführung bis Mauren Freihof Die genannten Strassenabschnitte gelten somit aufgrund der Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss Art. 14 LSV als sanierungsbedürftig. 7.3 Betriebsphase mit Betrieb Stadttunnel Gemäss Art. 9 der Lärmschutzverordnung des Fürstentum Liechtenstein darf der Betrieb neuer oder wesentlich geänderter ortsfester Anlagen nicht dazu führen, dass: a) durch die Mehrbeanspruchung einer Verkehrsanlage die Immissionsgrenzwerte überschritten werden oder b) durch die Mehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen erzeugt werden. Die im vorliegenden Fall geplante ortsfeste Anlage (Stadttunnel Feldkirch) befindet ausserhalb des Fürstentums Liechtenstein. Der Geltungsbereich von Art. 9 LSV wurde nicht untersucht. Infolge Stadttunnel Feldkirch wird auf dem Strassennetz in Liechtenstein gemäss Verkehrsuntersuchung UVE Stadttunnel eine Verkehrsveränderung im Bereich von 38 bis +18 % beim Teilausbau und 14 bis +13 % beim Vollausbau des Stadttunnels prognostiziert. Verkehrsveränderungen gelten ab rund 1 db als wahrnehmbar. Dies entspricht bei gleich bleibender Zusammensetzung einer Verkehrszunahme von rund 25% bzw. einer Abnahme von rund 2%. Tabelle 8 Auswirkungen Verkehrsveränderungen auf Schallpegelveränderung Zunahme Verkehrsmenge Zunahme Immissionspegel [db] Abnahme Verkehrsmenge Abnahme Immissionspegel [db] % +. db %. db +1% +.4 db 1%.5 db +2% +.8 db 2% 1. db +3% +1.1 db 3% 1.5 db +4% +1.5 db 4% 2.2 db Die bei Betrieb des Stadttunnels Feldkirch für das Fürstentum Liechtenstein maximal prognostizierten Verkehrszunahmen (Grenzübergang Schaanwald/Tisis) von 18 % im Zustand Teilausbau Stadttunnel sowie rund 13% im Zustand Vollausbau Stadttunnel führen somit zu keinen wahrnehmbar höheren Lärmimmissionen. Die prognostizierte Abnahme der Verkehrsmenge führt beim Grenzübergang Mauren/Tosters im Zustand Teilausbau Stadttunnel (ca. 38%) zu H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

12 12 einer wahrnehmbaren Reduktion der Lärmimmissionen. Im Zustand Vollausbau (ca. 14%) werden die Lärmimmissionen hier kaum mehr wahrnehmbar reduziert. Bei den übrigen Strassenabschnitten mit Verkehrsveränderungen von unter 1% sind die Änderungen der Lärmimmissionen sowohl im Zustand Teilausbau als auch Vollausbau kaum wahrnehmbar. 8 Gesamtbeurteilung Verkehrsuntersuchung UVE Die UVE beinhaltet keine zumindest zusammenfassenden Resultate der durchgeführten Berechnung von Szenarien. Ebenso fehlen Angaben zu den Unsicherheiten (Sensitivität) bei den Resultaten (z.b. ungenügende Wirkung flankierende Massnahmen). Unsicherheit bezüglich Vollausbau Stadttunnel Teilausbau bzw. Vollausbau verursachen unterschiedliche Auswirkungen. Der Teilausbau verursacht auf einzelnen Strassenabschnitten eine stärkere Verkehrszunahme auf anderen Abschnitten dagegen auch eine stärkere Abnahme des Verkehrs als bei Vollausbau. Die UVE macht keine Angaben zur Unsicherheit, dass der Stadttunnel nur als Teilausbau zumindest über längere Zeit bestehen bleibt. Wenn keine Unsicherheit (Finanzierbarkeit) bestehen würde, dann wäre die Darstellung der Auswirkungen im Teilausbau gar nicht erforderlich, zumal gemäss UVE der Vollausbau direkt nach dem Teilausbau in Angriff genommen werden soll. Lärm Bauverkehr bei Bau Stadttunnel Es kann davon ausgegangen werden, dass infolge der Bautransporte keine übermässigen lärmrelevanten Auswirkungen auf das Land Liechtenstein zu erwarten sind, da es sich um ein Bauprojekt in Österreich handelt. Lärm Strassenverkehr im Istzustand und Nullplanfall ohne Stadttunnel Die Strassenabschnitte im Untersuchungsperimeter (Unterland FL inkl. Schaan) weisen heute schon Verkehrsaufkommen auf, die zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte und teilweise auch Alarmwerte führen. Die Strassenabschnitte sind somit unabhängig vom Bauvorhaben Stadttunnel Feldkirch gemäss Art. 14 LSV zu sanieren. Lärm Strassenverkehr bei Betrieb Stadttunnel Infolge Bauvorhaben Stadttunnel erfolgt gemäss Verkehrsuntersuchung in der UVE Stadttunnel Feldkirch eine Verkehrsverlagerung auf die heute schon lärmmässig sanierungsbedürftige Verkehrsachse Grenze Schaanwald/Tisis. Bei den Verkehrsachsen über die untergeordneten Grenzübergänge sowie über die Rheinbrücken bei Schaan und Bendern wird hingegen infolge Betriebes Stadttunnel eine Verkehrsabnahme prognostiziert. Bei Strassenabschnitten in Liechtenstein mit Verkehrszunahmen wie sie in der UVE infolge Betriebes Stadttunnel prognostiziert werden, werden die Lärmimmissionen nicht wahrnehmbar stärker sein als für den Nullplanfall ohne Stadttunnel, d.h. kleiner 1 db. Bei Strassenabschnitten mit Verkehrsabnahmen werden im Endzustand mit Vollausbau Stadttunnel die Lärmimmissionen nicht wahrnehmbar geringer sein als für den Nullplanfall ohne Stadttunnel. Die Anforderungen von Art. 9 LSV würden somit bei einem Vorhaben in Liechtenstein erfüllt. Inwiefern die liechtensteinische LärmschutzVerordnung für Projekte im Ausland Rechtsgültigkeit hat, wurde von uns nicht untersucht. H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

13 13 Beurteilung Lärm in der UVE Stadttunnel Feldkirch Im Bericht Schalltechnische Berechnungen [13] zur UVE kommt der Berichtverfasser zum Schluss, dass aufgrund der prognostizierten Verkehrsveränderungen im Fürstentum Liechtenstein keine wahrnehmbaren Veränderungen der Lärmimmissionen erfolgen werden. Dies entspricht der von uns gemachten Beurteilung. Chur, 27. Juni 214 TUFFLI & PARTNER AG INGENIEURE UND BERATER P. Landert H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

14 Anhang 1 Anhang 1 Landstrassennetz FL H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

15 Anhang 2/1 Anhang 2 Automatische Strassenverkehrszählung FL H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

16 Anhang 2/2 H:\1419\1419_BERICHT_VERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

17 Anhang 3 Anhang 3 Verkehrsmodell FL (21/215/225) H:\1419\1419_BERICHT_V ERKEHR_LAERM_ DOCX 1419 / / LA

18 Anhang 4 Anhang 4 Grenze Schaanwald Tisis Grenze Ruggell Nofels Grenze Mauren Tosters Rheinbrücke Bendern Rheinbrücke Schaan Resultate Verkehr DTV (Verkehrsuntersuchung UVE) PW ÖV SV Summe PW ÖV SV Summe PW ÖV SV Summe PW ÖV SV Summe PW ÖV SV Summe 21 Bestand DTV % % % 156 1% %.% 1.3% 359 1% %.%.% 194 1% %.% % % % % % % 22 Bestand DTV % % % 192 1% %.% 1.3% 373 1% %.%.% 197 1% %.% % 183 1% % % 4 2.8% % 225 Nullplanfall DTV % 12 1.% 6 5.2% % %.% 1.3% 385 1% 22 1.%.%.% 22 1% %.% % % % 15 1.% % % 225 Teilausbau DTV % 12.9% % % %.% 1.3% 35 1% %.%.% 126 1% %.% 7 3.6% % % 15 1.% % % H:\1419\1419_BERICHT_V ERKEHR_LAERM_ DOCX 225 Vollausbau DTV % 12.9% % % %.% 1.3% 352 1% %.%.% 174 1% %.% 7 3.7% 199 1% % 15 1.% % 148 1% Differenz Teil Null DTV %.% 5 8.3% % %.%.% % %.%.% % %.% 1 1.4% % %.% 1 2.3% % Differenz Voll Null DTV %.% 4 6.7% % %.%.% % %.%.% % 3.2%.% 1 1.4% 4.2% 9.6%.%.% 9.6% 1419 / / LA

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