Beantwortung der Anfrage

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1 Nr 315 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Rogatsch, Dr. Pallauf und Ottenbacher an die Landesregierung (Nr 185 der Beilagen) betreffend die Schaffung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen im Pflege- und Gesundheitsbereich Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Rogatsch, Dr. Pallauf und Ottenbacher betreffend die Schaffung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen im Pflege- und Gesundheitsbereich vom 9. November 2011 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie viele Stiftungsplätze im Pflegebereich wurden seither tatsächlich geschaffen (wir bitten um Aufschlüsselung auf einzelne Kurse und Ausbildungsstätten)? Mit Stand vom 12. Oktober 2011 haben im Jahr 2011: Insgesamt 65 Personen eine Diplomausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege in der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbh (SALK) und insgesamt 75 Personen eine Pflegehelfer-Ausbildung, davon 36 in der SALK, acht im Diakonie-Zentrum Salzburg, 18 bei der Fa. BFI Salzburg BildungsgmbH, zehn beim Caritasverband der Erzdiözese Salzburg, zwei im Caritaszentrum Saalfelden und eine im Caritas-Schulzentrum Ebensee/OÖ begonnen. 1

2 Zu Fragen 2 und 3: Wie viele Ausbildungsplätze wurden bzw werden im Süden des Landes angeboten? Wo sind diese? Wo findet der theoretische Unterricht statt? Wie viele Plätze werden im nächsten Jahr im Süden des Landes angeboten bzw gilt das auch für den theoretischen Unterricht? Im Rahmen der vorangeführten insgesamt 140 Ausbildungen befanden sich insgesamt neun Praktikumsplätze, davon zwei für die Diplomausbildung (St. Veit), sieben für die Pflegehelfer-Ausbildung (St. Veit, Bischofshofen, Mühlbach, Bruck, Werfen) und zwei Schulplätze für den theoretischen Unterricht (Saalfelden)im Süden des Landes. Weiters werden im Süden Praktikumsplätze am KH Tamsweg und am KH Mittersill (je fünf) angeboten bisher bestand allerdings nach diesen keine Nachfrage. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze in den südlichen Landesteilen im Jahr 2012 wird grundsätzlich von der Nachfrage der vom Personalmangel betroffenen Einrichtungen bestimmt. In den derzeit laufenden Gesprächen der Geschäftsführung der Pflegestiftung Salzburg zeichnet sich ab, dass im Jahr 2012 im südlichen Landesteil sowohl Pflegehelferausbildungen (für voraussichtlich mehr als 20 Personen) als auch fallweise Diplomkrankenpflegeausbildungen mit Ausbildungsstätten im südlichen Landesteil initiiert werden können. Zu Frage 4: Wie werden die Stiftungsplätze finanziert (wir ersuchen um Aufschlüsselung der Kosten pro Person und Träger)? Die Finanzierung für die gesamte Ausbildung ist laut Stiftungskonzept wie folgt vorgesehen: Financier Finanzierungsgegenstand Beträge in Diplom-Kranken- Beträge in Pflege- pflege-ausbildung 36 Monate Helferin 15 Monate 1. Unternehmen Ausbildung Stipendium , , , ,-- 2. Land Salzburg Auswahl, Betreuung, Admin , ,-- Kostensumme pro TeilnehmerIn pro Ausbildung , ,-- 3. AMS Lebenserhaltungskosten (mindestens) Sozialversicherung (mindestens) , , , ,-- Gesamtsumme pro TeilnehmerIn pro Ausbildung , ,-- 2

3 Zu Frage 5: Wer sind die Ausbildungspartner und wie hoch sind die Teilnahmekosten? Teilnahmekosten siehe Tabelle zu Frage 2 a. Ergänzend zu den Ausbildungsstätten für die theoretische Ausbildung (siehe Antwort auf Frage 1) werden die Praktikumsplätze zu mehr als der Hälfte von Krankenhäusern (Stadt Salzburg, Hallein, Oberndorf, St. Veit) und im Übrigen von Seniorenheimen bereitgestellt. Zu Frage 6: Wie hoch ist das von Seiten des Landes zur Verfügung gestellte Budget für Implacement-Stiftungen generell und wie viel davon ist für den Bereich Pflege vorgesehen (wir bitten um Darstellung des Jahres 2011 und den für 2012 vorgesehenen Ansatz)? Für insgesamt vier Implacement-Stiftungen (Jugend, Sozialbetreuungsberufe, Pflege, individuelles Implacement) stellt das Land Salzburg Förderungsmittel im Jahr 2011 von 1,1 Mio und im Jahr 2012 von voraussichtlich ebenfalls 1,1 Mio zur Verfügung. Für die im Jahr 2011 begonnenen insgesamt 140 Ausbildungen im Pflegebereich werden insgesamt Förderungsmittel von ,-- bereitgestellt. Die Bedeckung der erforderlichen Mittel erfolgt aus arbeitsmarktpolitischen Mitteln des Haushaltsansatzes 1/ (Beiträge für besondere Beschäftigungsprojekte). Zu Frage 7: Wie lautet die diesbezügliche Vereinbarung betreffend die Mitfinanzierung durch das AMS? Seitens der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice wurden die in Frage 6 angeführten Stiftungen (Jugend, Sozialbetreuungsberufe, Pflege) mit Bescheiden als Implacement- Stiftungen gemäß 18 Abs 5 bis 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl Nr 609, idgf anerkannt. Für das "individuelle Implacement" hat das Arbeitsmarktservice mit dem Maßnahmenträger eine Kooperationsvereinbarung gemäß Arbeitsmarktservicegesetz zur Abwicklung von Qualifizierungen im Rahmen der arbeitsplatznahen Qualifizierung auf Basis der AMS- Bundesrichtlinie für Aus- und Weiterbildungsbeihilfen für Salzburg abgeschlossen. Zu Frage 8: Wie viel hat das AMS bisher für die Ausbildung als Unterstützung bezahlt, hat sich der finanzielle Beitrag des AMS pro Schulungsteilnehmer seit Abschluss der neuen Vereinbarungen im Ausbildungs- und Qualifizierungsverbund verändert und wie viel ist für 2012 vorgesehen? Das AMS trägt für die insgesamt 140 StiftungsteilnehmerInnen (Stand 12. Oktober 2011) die Existenzsicherung (Schulungsarbeitslosengeld oder Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts 3

4 in Höhe von mind 555,--), wobei deren Ausmaß je TeilnehmerIn individuell bemessen bzw gesetzlich festgelegt ist. Die genaue Höhe der Unterstützung je Teilnehmer wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an das Land Salzburg weitergegeben. Zu Frage 9: Welche Möglichkeiten der Unterstützung sind für Personen vorgesehen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben? Personen ohne AlVG-Anspruch können die in Antwort auf Frage 6 angeführte Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die AMS-Bundesrichtlinie für Aus- und Weiterbildungsbeihilfen. Zu Frage 10: Welche wirtschaftlichen Vorteile gibt es für das Ausbildungsunternehmen dafür, dass es monatliche Zuschussleistungen und Qualifizierungskosten in beträchtlicher Höhe leistet und welche Garantie gibt es für die Ausbildungsunternehmen, dass die Auszubildenden nach der Ausbildung tatsächlich als Mitarbeiter in der Einrichtung bleiben? Sowohl Praktikums-/Beschäftigungsgeber wie auch Auszubildende geben eine verbindliche Absichtserklärung ab, die Ausbildung zu absolvieren/finanzieren und anschließend ein einschlägiges Dienstverhältnis zu begründen. Für Ausbildungsunternehmen eröffnet sich damit weiters die einmalige Gelegenheit, zukünftige Mitarbeiter nicht nur vom normalen Stellenmarkt zu erhalten. Wer eine Ausbildung "mutwillig" abbricht, muss mit einem Ausschlussverfahren hinsichtlich weiterer AMS-Mittel rechnen. Zu Frage 11: Wie hoch ist die Drop-Out-Rate von StiftungsteilnehmerInnen während der Ausbildung im Vergleich zur durchschnittlichen Ausfallsquote in anderen Ausbildungslehrgängen an den Krankenpflegeschulen? Aus den im Jahr 2011 begonnenen insgesamt 140 Ausbildungsverhältnissen sind bisher lediglich drei TeilnehmerInnen ausgeschieden. Eine Bewertung oder ein Vergleich der Drop-Out- Rate erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Zu Frage 12: Wie viele AbsolventInnen der Krankenpflegeausbildung (aufgeschlüsselt nach DGKS/P und PFH) gab es in den letzten zehn Jahren auf Grundlage von Finanzierungen durch das AMS und wie viele Personen sind davon tatsächlich beruflich im Pflegebereich tätig geworden? Seit dem Jahr 2003 wurden vom AMS insgesamt 435 Ausbildungsplätze für den Bereich Pflegehilfe und 250 Ausbildungsplätze für den Bereich Diplompflege bei Trägern der beruflichen Erwachsenenbildung im Bundesland Salzburg finanziert. Rund 80 % der bisherigen 4

5 AbsolventenInnen konnten im Anschluss an die Ausbildung erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Zu Frage 13: Wie viele Pflegemitarbeiter aufgeschlüsselt nach DGKS und PFH werden im Vollbetrieb im neuen CDK-Pflegeheim und im neuen Seniorenheim Lehen zusätzlich im erweiterten Krankenhaus bzw der Rehabeinrichtung in Oberndorf benötigt? Da nicht bekannt ist, wie viele Mitarbeiter der noch bestehenden Landespflegeanstalt in das "Pflegezentrum Salzburg CDK" wechseln werden, kann für das neue CDK-Pflegeheim (Pflegezentrum Salzburg CDK) keine valide Angabe zu den freien Stellen gemacht werden. Für das neue Seniorenheim Lehen ist der Personalstand gemäß Salzburger Pflegegesetz an den Pflegebedarf so anzupassen, dass alle erforderlichen Pflegeleistungen durch entsprechend qualifiziertes Personal gemäß GuKG erbracht werden können. Gemäß vorliegender Absichtserklärung des Rechtsträgers sollen nur Personen ab Pflegegeldstufe 3 aufgenommen werden. Beispielhaft kann der Personalbedarf bei einer durchschnittlichen Pflegegeldstufe von 3,5 für 90 BewohnerInnen mit ca zehn Diplomkräften und ca 27 PflegehelferInnen (Vollzeitäquivalent) angenommen werden. Für die Sonderkrankenanstalt Rehabilitationszentrum Oberndorf werden laut Stellenplanung ca 16 Dienstposten, davon ca vier für Pflegehilfe, zwölf für diplomiertes Personal benötigt. Der Mehrbedarf im Aö Krankenhaus Oberndorf wird im Wesentlichen im Zuge der Inbetriebnahme der zweiten Bauetappe anfallen, der Stellenplan dafür wird vor Inbetriebnahme 2012 vorgelegt und wurde noch nicht bekannt gegeben. Zu Frage 14: Wie viele PflegemitarbeiterInnen werden im wachsenden Segment der mobilen Dienste benötigt? Der diesbezügliche "Planungsprozess Pflege" gemeinsam mit "Gesundheit Österreich GmbH" als Bestandteil für den Pflegemasterplan ist derzeit in Ausarbeitung. Zu Frage 15: Wie viele offene Stellen für DGKS/P und PFH gibt es derzeit in den bestehenden Seniorenpflegeheimen im Bundesland Salzburg und wie sollten diese abgedeckt werden? Die Rechtsträger der Seniorenpflegeheime im Land Salzburg sind nicht verpflichtet, offene Stellen an das Amt der Salzburger Landesregierung zu melden. Zu Frage 16: Wo bzw wie soll die Ausbildung im Pflegebereich geändert werden (wir bitten um eine Begründung)? Dazu darf auf den Beschluss der LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz verwiesen werden: 5

6 Die LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz hat sich in ihrer Tagung vom 4. März 2011 mitder Frage der Pflegeausbildung beschäftigt und dazu folgenden Beschluss gefasst und an den Bundesminister für Gesundheit herangetragen: Die LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz ersucht das Bundesministerium für Gesundheit, bei der Adaptierung der Ausbildung und der Tätigkeitsfelder der Pflegeberufe und verwandter Berufsgruppen insbesondere darauf hinzuwirken, dass die Pflege insgesamt finanzierbar bleibt, ein modularer Aufbau, der die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Berufsbildern gewährleistet, forciert wird, die Ausbildung für dem Alter entsprechende medizinische Assistenzberufe auch PflichtschulabgängerInnen offen steht (und der weitere Weg in einen Pflegeberuf ermöglicht wird), wesentliche Teile der Ausbildung der unterschiedlichen Berufe für andere verwandte Ausbildungen anrechenbar sind (und damit ein bedarfsgerechter Wechsel zwischen den Berufsgruppen erleichtert wird), die Pflegepersonen nach Abschluss ihrer Ausbildung adäquat für ihre zukünftige Tätigkeit qualifiziert sind und die bisherigen Tätigkeitsbereiche erweitert und angepasst werden, und dass damit insgesamt ein Beitrag zur mittelfristigen Kostendämpfung im Krankenversorgungssystem geleistet wird. Die Begründungen sind im Beschluss enthalten und sollen insgesamt dem Ziel dienen, die Ausbildung und die Tätigkeitsfelder in der Pflege an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und eine ausreichende Anzahl an bedarfsgerecht qualifizierten MitarbeiterInnen im Gesundheitssystem zur Verfügung zu stellen. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 20. Dezember 2011 Mag. Burgstaller eh 6

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