TOP T A G E S O R D N U N G: 3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

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1 Abstimmungsergebnisse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Mosbach Sitzung vom TOP T A G E S O R D N U N G: Abstimmung 1. Nachrücken von Herrn Reinhold Schulz in den Gemeinderat 2. Nachfolgeregelung für Frau Stadträtin Leni Endlich in den beschließenden Ausschüssen und sonstigen Gremien 3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen 4. Grundschule Neckarzimmern - Beschulung der Grundschulkinder in Diedesheim Kenntnisnahme einstimmig siehe Anlage siehe Anlage 22 Ja, 3 Nein, 5 Enthaltungen 5. Aktion Familie - städtischer Familienpass Mosbach - Änderung der Richtlinien 24 Ja, 6 Nein 6. Verlängerung Kaufangebot für die Grundstücke Flst.Nr. 1136/2, 1136/3 und 1136/7 Gemarkung Mosbach, Bleichwiese 21 Ja, 3 Nein, 5 Enthaltungen 7. Straßen- und Kanalunterhaltung 2016 im Stadtgebiet Mosbach - Auftragsvergabe einstimmig 8. Feuerwehrgerätehaus Neckarelz-Diedesheim, Umbau und Erweiterung - Auftragsvergabe Heizungsinstallation 9. Beantragung von Fördermitteln aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes für die Sanierung von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen für die Jahnhalle 10. Neukalkulation der Friedhofsgebühren und Änderung der Friedhofssatzung 11. Stadtseniorenrat Mosbach - Festlegung zur weiteren Vorgehensweise nach Nichtdurchführung der Wahl 12. Einbringung des Nachtragshaushaltsplans 2016 der Stadt Mosbach einstimmig einstimmig einstimmig 26 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen Kenntnisnahme 13. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 der Stiftung "Hospitalfonds Mosbach" 27 Ja, 1 Enthaltung 14. Annahme von Spenden einstimmig siehe Anlage 15. Fragestunde der Einwohner 1 Bürgeranfrage 16. Mitteilungen und Anfragen siehe Anlagen

2 Tischvorlage zu TOP 2 TOP 2 öffentlich Gemeinderat Drucksache-Nummer: 177/2015 gefertigt: Zentrale Dienste und Gremien/Weilacher / Gf Nachfolgeregelung für Frau Stadträtin Leni Endlich in den beschließenden Ausschüssen und sonstigen Gremien BESCHLUSSVORSCHLAG Die Verwaltung schlägt auf Vorschlag der FW-Fraktion vor, anstelle von Frau Leni Endlich folgende Stadträte der Freien Wähler in die betroffenen Ausschüsse und sonstigen Gremien zu entsenden: Ausschuss für Bildung, Kultur und Tourismus: Ordentliches Mitglied: Reinhold Schulz Haupt- und Finanzausschuss: Ordentliches Mitglied: Joachim Barzen Ständiger Umlegungsausschuss: Listenstellvertreter: Reinhold Schulz Arbeitsgruppe Schulentwicklung Ordentliches Mitglied: Reinhold Schulz Haushaltsstrukturkommission: Persönlicher Stellvertreter: Joachim Barzen

3 zu TOP 3 TOP 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Gemeinderat vom Verbandsversammlung Interkommunalen Gewerbegebietes Elz-Neckar in Obrigheim (GENO) Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Stadt Mosbach in der 27. Verbandsversammlung des Interkommunalen Gewerbegebietes Elz-Neckar in Obrigheim (GENO) den aus der Verbandsdrucksachen ersichtlichen Beschlussvorschlägen zuzustimmen Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Elz-Neckar Der Gemeinderat beauftragt die Mitglieder der Stadt Mosbach in der 140. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Elz-Neckar den aus den Verbandsdrucksachen ersichtlichen Beschlussvorschlägen und gegebenenfalls mit geringfügigen Änderungen zuzustimmen.

4 zu TOP 14 TOP 14: Annahmen von Spenden Auf Grund der hohen Anzahl von nachträglich eingegangenen Spenden, hat sich die Anlage zu Tagesordnungspunkt 14 öffentliche Sitzung geändert. Im Hinblick auf die Umstellung zum neuen Haushaltsrecht NKHR ist es sinnvoll, die eingegangenen Spenden noch im Jahr 2015 durch den Gemeinderat zu beschließen. Eine geänderte Anlagenliste liegt Ihnen als Tischvorlage vor. F.d.R. Tanja Fuß Haushalt und Controlling

5 Tischvorlagen zu TOP 14:

6 (16.1.) Wildtierverbot im Stadtgebiet Mosbach Die Verwaltung hat den Erlass einer kommunalen Satzung für ein Wildtierverbot im Stadtgebiet Mosbach geprüft. Derzeit sieht die Verwaltung erhebliche rechtliche Bedenken im Hinblick auf ein kommunales Wildtierverbot. Die Materie des Tierschutzes unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung. Mit Erlass des Tierschutzgesetzes hat der Bundesgesetzgeber von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Da der Begriff und der Umfang des Tierschutzes in den Regelungen des Tierschutzgesetzes abschließend geregelt sind, dürfen die Kommunen keine widersprechenden Entscheidungen treffen. Alle Initiativen und Vorstöße, u.a. des Bundesrates oder auch des Deutschen Städtetages, Rechts- und Verfassungsausschuss, in die Richtung Wildtierverbot/Tierhaltung in Zirkussen blieben bisher ohne Erfolg. Der Bund sieht derzeit keine Veranlassung, an den bestehenden Regelungen etwas zu ändern. In diesem Zusammenhang wurden auch bereits kommunale Wildtierverbote von den Gerichten für rechtswidrig erklärt. Das von Tierschützern vielzitierte Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2014, in dem die Richter zugunsten der Kommune entschieden haben, ist noch nicht rechtskräftig, die höchstrichterliche Entscheidung steht hier noch aus. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat daher zum jetzigen Zeitpunkt keine entsprechende Satzung zu erlassen. F.d.R. Antje Keicher Bürgerdienste

7 (16.2.) Stadtmarketingpreis 2015 Am 23. November wurde der Stadtmarketingpreis 2015 in Stuttgart verliehen. Der Stadtmarketing-Preis wird alle zwei Jahre unter der Schirmherrschaft des Finanz-und Wirtschaftsministeriums vom Handelsverband Baden-Württemberg für besonders originelle und zukunftsweisende Projekte verliehen. Gesucht wurden beim Stadtmarketing-Preis in 2015 Projekte, die sich nicht nur durch ihren Vorbildcharakter für andere Städte hervorheben, sondern auch in ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Stadtmarketing bzw. Citymarketing eingebettet sind. Von den zahlreichen guten Ideen im Land waren 15 in die Endrunde gekommen und konnten ihr Projekt der Jury persönlich in einer Präsentation vorstellen. Diese Jury, in der anerkannte Experten aus dem Bereich Kommunal- und Stadtmarketing sitzen, kürte dann aus diesem Kreis jeweils einen Preisträger in den Kategorien Kleinstädte und Gemeinden, Mittel- sowie Großstädte. Mit dem Preis wurden die Städte Aalen Ravensburg und Markgröningen ausgezeichnet. Auch das Citymanagement der Stadt Mosbach hatte sich mit den Mosbacher Erlebnismärkten um die Auszeichnung beworben und konnte damit die Endrunde des Wettbewerbs in der Kategorie der Kleinstädte bis Einwohner erreichen. Bei der Preisverleihung in Stuttgart wurden Mosbach und weitere 11 Städte insgesamt, davon 7 in der gleichen Einwohnerkategorie wie Mosbach, für ihre herausragenden Wettbewerbsbeiträge geehrt. Nachrichtlich: Die Endrunde des Wettbewerbs erreichten folgende Städte: Bad Saulgau, Calw, Crailsheim, Esslingen am Neckar, Mosbach, Mühlacker, Nagold, Pfullendorf, Plochingen am Neckar, Radolfzell am Bodensee, Staufen im Breisgau und Tuttlingen. F.d.R. Andrea Zorn Stadtmarketing und Tourismusmanagement

8 (16.3.) Kommunaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention Der Gemeinderat beauftragte am die Verwaltung durch Grundsatzbeschluss mit der Erstellung eines Entwurfs zu einem kommunalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention. Eine personelle Verstärkung für diese Aufgabe konnte im September 2013 erreicht werden. Längere krankheitsbedingte Ausfälle ließen weitere Schritte zum Aktionsplan erst ab Mitte 2014 zu. In einer ersten Phase beteiligte sich die Stadt Mosbach mit zahlreichen lokalen Partnern 2015 erfolgreich an der landesweiten Öffentlichkeitskampagne Inklusion und führte im April 2015 eine umfangreiche Befragung zu konkreten Bedarfen für ein inklusives Zusammenleben durch. Auf der Grundlage einer Förderungsauschreibung des Landes Baden-Württemberg Impulse Inklusion 2015 selbstbestimmtes Wohnen und Nachbarschaft vom Mai 2015 bewarb sich die Stadt mit ihrem Vorhaben um eine Förderung und verpflichtete sich gleichzeitig, mit dem Projekt bis zur Förderentscheidung nicht zu beginnen. Mit Bescheid vom wurde der Stadt Mosbach eine Landesförderung in Höhe von 90 % der Projekt- einschließlich der notwendigen Personalkosten zugesagt und damit insgesamt bewilligt. Ich freue mich, Sie heute über unsere erfolgreiche Bewerbung als einer von 22 Modellprojekten informieren zu dürfen. Der Projektzeitraum ist bis befristet, sodass nun die weiteren Schritte zur Umsetzung des kommunalen Aktionsplans (Steuerungsgruppe, Auftaktveranstaltung, Arbeitskreise) in Angriff genommen werden können. F.d.R. Dieter Kautzmann Bildung und Generationen

9 (16.4.) Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 14. Oktober 2015 ein Artikelgesetz beschlossen, das unter anderem Änderungen der Gemeindeordnung (GemO), des Kommunalwahlgesetzes, der Kommunalwahlordnung und der Durchführungsverordnungen zur GemO enthält. Das Gesetz ist in großen Teilen bereits zum 1. Dezember 2015 in Kraft getreten. Änderungen betreffen unter anderem folgende Punkte: Einwohnerrechte, Bürgerbegehren, verfahrenseinleitende Beschlüsse zu Bauleitplänen, Bürgerentscheide, Bildung von Fraktionen, Einberufung von Gemeinderatssitzungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Internetveröffentlichungen und öffentliche Bekanntmachungen sowie Auslage Beratungsunterlagen. Städtetag und Kommunen hatten mit einem Inkrafttreten zum gerechnet. Deshalb ist die Erarbeitung von Hinweisen und Empfehlungen der AG GemO- Novelle des Städtetags zur Umsetzung der Rechtsänderungen in der kommunalen Praxis noch nicht abgeschlossen. Für den Gemeinderat relevante Details werden sobald die Städtetagsempfehlungen bei der Stadt Mosbach eingehen - von der Verwaltung vorbereitet und in der Folge dem Gemeinderat vorgelegt. Notwendige Anpassungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung werden geprüft. F.d.R. Meike Wendt Zentrale Dienste und Gremien

10 (16.5.) Augenärztliche Versorgung in Mosbach Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass sich die augenärztliche Versorgung in Mosbach zukünftig verbessern wird. Ab Januar nimmt die Gemeinschaftspraxis Dr. Berret & Kollegen mit zwei Ärzten den Betrieb in Räumlichkeiten in der Eisenbahnstraße auf. Es ist ein erklärtes Ziel der Wirtschaftsförderung und der gesamten Stadtverwaltung, die allgemein- als auch fachärztliche Versorgung in Mosbach zu sichern und zu verbessern, woran wir auch in Zukunft weiter arbeiten werden. F.d.R. Fabian Weiß Wirtschaftsförderung

11 (16.6.) Bekanntgabe einer Eilentscheidung Der Oberbürgermeister hat am eine Eilentscheidung darüber getroffen den Großen Elzpark dem Neckar-Odenwald-Kreis zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen in Zelthallen bereitzustellen. Die Eilentscheidung war erforderlich, da erst am eine Endabstimmung über wesentliche Inhalte des Mietvertrags stattfand. Zu diesem Zeitpunkt war die letzte Sitzung des zuständigen Technischen Ausschusses im Jahr 2015 bereits vorüber. Auch die Einladung für die Gemeinderatssitzung war bereits versandt. Da die Vorbereitungen jedoch anlaufen müssen, damit Anfang Februar die Zelthallen aufgestellt und bezugsfertig sein können, konnte die Entscheidung nicht bis zur nächsten regulären Sitzung im Januar aufgeschoben werden. F.d.R. Simone Bansbach-Edelmann Immobilienmanagement

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