Strecke 4810, Abschnitt Leonberg km 9,650 bis km 18,150
|
|
- Clemens Fleischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes Strecke 4810, Abschnitt Leonberg km 9,650 bis km 18,150 Schalltechnische Untersuchung Bruchsal Dezember 2017
2 Änderungshistorie Index Datum Bearbeiter(in) Beschreibung MR, TV, SP Antragsfassung
3 Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes Strecke 4810, Abschnitt Leonberg km 9,650 bis km 18,150 Schalltechnische Untersuchung Land: Baden-Württemberg Stadt: Leonberg im Kreis Böblingen Auftraggeber Im Auftrag der DB Netz AG, Regionalbereich West Portfolio Lärmschutz (I.NG-W-N) Schwarzwaldstraße Karlsruhe Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) Dipl.-Ing. Martin Reichert M.Sc. Sebastian Paulus B.Sc.-Geogr. Tobias Vogel MODUS CONSULT Dr. Frank Gericke GmbH Kirchgasse Bruchsal 0721 / Bruchsal, 22. Dezember 2017 gez. Dr. Frank Gericke
4 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 4 Inhalt 1. Kurze Ergebnisdarstellung Aufgabenstellung Beschreibung der Örtlichkeit Bereiche mit offenen Verpflichtungen aus der Lärmvorsorge bzw. anderen Lärmsanierungsprogrammen Bebauungspläne, Gebietsnutzungen, Gebäudealter Sonstige Gegebenheiten Grundlagen der Untersuchung (Normen und Richtlinien) Schalltechnische Berechnungen Methodik Schallleistungspegel des Schienenverkehrs, Bestand Emissionen des Schienenverkehrs, Prognose Immissionsberechnungen Beurteilung der Berechnungsergebnisse Schallschutzmaßnahmen Untersuchung und Bewertung von Varianten des aktiven Schallschutzes Auswahl einer Vorzugsvariante Ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen... 22
5 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 5 Anlagen Anl. 1:1-1:2 Abschnitt Leonberg, Rasterlärmkarte, Maßstab 1: Anl Anl Anl. 3.2 Abschnitt Leonberg, Lageplan zum Schallschutz mit bestehenden Lärmschutzwänden, Maßstab 1:1.000 Abschnitt Leonberg, Lageplan zum Schallschutz mit geplanten Lärmschutzwänden, Maßstab 1:1.000 Ergebnistabelle der schalltechnischen Berechnungen Anl. 3.3 Verkehrsmengen und Emissionspegel, Bestand 2016 und Prognose 2025 Anl. 4 Konformitätserklärung DIN SoundPLAN Vers. 7.4 Abkürzungsverzeichnis BauGB 16. BImSchV Schall03[2012] db(a) KBr c1 LW,A,f,h Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes vom , geändert durch Art. 1 V v Richtlinie zur Berechnung der Geräuschimmissionen an Schienenwegen (Schall 03) als Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV, geändert durch Art. 1 V v Maßeinheit für den Schalldruckpegel (A-Bewertung) Pegelkorrektur für Brücken entsprechend Tabelle 9 der Schall03 [2012] Pegelkorrektur entsprechend Tabelle 15 der Schall03 [2012] A-bewerteter Gesamtpegel der Schallleistung im Oktavband f, im Höhenbereich h Lr Beurteilungspegel ü.so. WE über Schienenoberkante Wohneinheiten
6 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 6 1. Kurze Ergebnisdarstellung Entlang der Strecke 4810 liegt die Ortsdurchfahrt der Stadt Leonberg (km 9,650 bis km 18,150) mit den Stadtteilen Höfingen, Eltingen und Leonberg-Kernstadt, sowie den zur Kernstadt gehörenden Stadtteil Silberberg mit einer Länge von ca. 8,5 km. Die gegenwärtige Lärmemission der Strecke 4810, die sich aus den vorhandenen Zugbelastungen (Bestand 2016) bei maximal zulässiger Streckengeschwindigkeit von 120 km/h berechnet, beträgt mit den vorhandenen Schwellengleise beispielhaft der lauteste Abschnitt km14,3 km km 22,0: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h Nacht 0 90,0 90,0 4 71,0 71,3 5 59,8 56,2 Aus den prognostizierten Zugbelastungen (Prognose 2025) ergibt sich zukünftig ein Schallleistungspegel von: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h,E Nacht 0 89,1 89,8 4 71,6 72,8 5 60,3 56,9 Die Lärmbelastung verändert sich damit zukünftig gegenüber dem Bestand wie folgt: Höhe ü.so [m] Differenz LW,A,f,h Tag Differenz LW,A,f,h,E Nacht 0-0,9-0,2 4 +0,6 +1,5 5 +0,5 +0,7 Bezogen auf einen gewählten Referenz-Immissionsort in 25 m Abstand zur Streckenachse ergeben sich folgende Beurteilungspegel für den Bestand 2016 sowie die Prognose 2025: Geschoss Lr, Bestand Tag / Nacht Lr, Prognose Tag / Nacht Diff. Lr, Prog. Bes. Tag/Nacht EG 68,0 / 68,1 67,2 / 67,8-0,8 / -0,3 1.OG 70,2 / 70,3 69,4 / 70,1-0,8 / -0,2 2.OG 71,2 / 71,3 70,4 / 71,0-0,8 / -0,3 Damit ist der Bestandsfall maßgebend für die Dimensionierung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen. In Leonberg wurde in einem ca. 500 m breiten Korridor entlang der Bahnstrecke
7 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Gebäude mit insgesamt Wohneinheiten untersucht. 300 Gebäude bzw. 740 Wohneinheiten erfüllen die Anforderungen der Förderfähigkeit i.s.d. Lärmsanierungsprogrammes. Davon liegen 109 Gebäude bzw. 303 Wohneinheiten bahnlinks, d.h. südlich der Bahnstrecke sowie 191 Gebäude bzw. 437 Wohneinheiten bahnrechts, d.h. nördlich der Bahn. Für die übrigen Gebäude im Trassenbereich besteht keine Förderfähigkeit, da sie entweder in einem Baugebiet liegen, welches nach 1974 erstellt wurde, oder sich in einem Gebiet nach '34 BauGB befinden und nach dem gebaut worden sind. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind realisierungswürdig, wenn sie mit angemessenem Aufwand einer verhältnismäßig hohen Zahl an Wohneinheiten eine deutliche Pegelminderung bewirken. Dieses Kriterium ist in der Ortsdurchfahrt Leonberg in den Stadtteilen Leonberg-Kernstadt und Silberberg beiderseits der Bahnstrecke erfüllt. Vorgeschlagen werden Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von m: < LSW 1 (344 m) km 13,950 14,294, Südseite, h=3,0 m ü.so < LSW 2 (516 m) km 14,234 14,750, Nordseite, h=3,0 m ü.so < LSW 3 (934 m) km 17,248 18,182, Südseite, h=3,0 m ü.so < LSW 4 (494 m) km 17,497 17,991, Nordseite, h=3,0 m ü.so Durch diese Lärmschutzmaßnahme wird im Stadtteil Leonberg-Kernstadt südlich der Bahn eine mittlere Pegelminderung von 7,0 db(a) sowie eine maximale Pegelminderung von 15,4 db(a), nördlich der Bahn eine mittlere Pegelminderung von 3,0 db(a) sowie eine maximale Pegelminderung von 8,6 db(a) erreicht. Im Stadtteil Silberberg wird eine mittlere Pegelminderung von 4,8 db(a) bis 7,2 db(a) sowie eine maximale Pegelminderung von 9,7 db(a) bis 14,2 db(a) erreicht. Mit aktivem Lärmschutz treten in Leonberg südlich der Bahnstrecke noch an 32 Gebäuden bzw. 88 Wohneinheiten sowie nördlich der Bahn an 154 Gebäuden bzw. 337 Wohneinheiten Überschreitungen der Sanierungsgrenzwerte auf, die somit passiv zu schützen sind. Die Maßnahmen und Ihre Wirkungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Vorzugs-variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte Im Wirkungsbereich von Lärmschutzwänden LSW 1 (l.d.b.) 3,0 m 89 7,0 / 15,4 9 LSW 2 (r.d.b.) 3,0 m 126 3,0 / 8,6 63
8 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 8 Vorzugs-variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte LSW 3 (l.d.b.) 3,0 m 146 7,2 / 14,2 11 LSW 4 (r.d.b.) 3,0 m 76 4,8 / 9,7 39 Außerhalb des Wirkungsbereichs von Lärmschutzwänden (l.d.b.) (r.d.b.) Aufgabenstellung Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit 1999 Mittel zur Lärmsanierung an stark durch Verlärmung betroffenen Schienenwegen des Bundes zur Verfügung. Die vorliegende Untersuchung umfasst den Abschnitt Leonberg (Strecken-km 9,650 18,150) der Strecke 4810 Stuttgart-Zuffenhausen - Calw. Die Aufgabenstellung lautet: < Ermittlung der Lärmemissionen des vorbeifahrenden Schienenverkehrs für die bestehende und künftige Situation (Bestand 2016 und Prognose 2025) < Nachweis und Bewertung der Immissionsbelastung für die Fälle Bestand 2016 oder Prognose 2025, unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung der Gebäude und des Erstellungszeitraums, bzw. Datum des Bebauungsplans < Untersuchung und Auswahl von geeigneten aktiven Schallschutzmaßnahmen < Nachweis der Immissionsbelastung mit aktiven Schallschutz sowie Ermittlung zusätzlich erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen < Darstellung der Ergebnisse in Bericht, Plänen und Tabellen. 3. Beschreibung der Örtlichkeit 3.1 Bereiche mit offenen Verpflichtungen aus der Lärmvorsorge bzw. anderen Lärmsanierungsprogrammen Im untersuchten Streckenabschnitt liegen keine offenen Verpflichtungen vor.
9 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Bebauungspläne, Gebietsnutzungen, Gebäudealter Das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes betrifft Gebäude, die in einem Baugebiet liegen, das vor dem aufgestellt wurde. Gebäude mit Baualter nach dem , sind i. d. R. nicht förderfähig, es sei denn, sie stehen in Gebieten, deren Bebauungsplan vor dem rechtskräftig wurde. Gebäude außerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen oder in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, die nach dem rechtskräftig wurden, sind dann förderfähig, wenn sie vor dem errichtet wurden. Zur Feststellung der Förderfähigkeit und zur Einstufung der Schutzwürdigkeit der Gebäude wurden folgende Unterlagen herangezogen, welche die Stadt Leonberg zur Verfügung gestellt hat: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Leonberg, Stand , Bebauungsplan Bei der Clausenmühle, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Beisheim, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Distelfeld, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Ezach, Teil I, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Ezach, Teil II, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gartenhausgebiet Glaunhalde, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gartenstadt Schweizermühle, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gebersheimer Straße / Lohlenbachtäle, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Bahnhof, 1. Änderung, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Halden VI, Teil 2, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Klinge, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Klinge II, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Lohlenbachtäle, Datum der Rechtskraft: ,
10 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 10 Bebauungsplan Mühlpfad-Stiefel, Bereich nördlich Maybachstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Mühlpfad-Stiefel, Bereich westlich Siemensstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Mühlpfad-Stiefel, Bereich zw. Poststr. und Siemensstr., Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Östliche Haugstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Östliche Kirchstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Pfad II, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Römer-, Bahnhofstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Römer-/ Bahnhof-/Marienstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Römer-/ Bahnhof-/Marienstraße, 1. Änderung, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Sanierung Ortskern Höfingen zwischen Kirchstr. und Pforzheimer Str., Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Schloßgelände, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Schweizermühle (östlicher Teil), Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Silberberg - Süd, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Starenweg, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Starenweg/ Hardtwaldweg, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan St. Johannes der Täufer, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Störrle, Heinzenbrunner Hof, Gartenhausgebiet, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Südlich der Ditzinger Straße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Südstraße, Datum der Rechtskraft: ,
11 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 11 Bebauungsplan Wasserbach, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Weinberg- Tilghausenstr. III, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Zwischen Ditzinger- und Weinbergstraße, Datum der Rechtskraft: , Die innerhalb der Geltungsbereiche der vor dem rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne gelegenen Gebäude sind förderfähig. Dort wo die Flächennutzungen innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach '34 BauGB nicht durch Bebauungspläne festgesetzt sind, erfolgt eine Nutzungsersteinschätzung über den Flächennutzungsplan. In Zweifelsfällen, wenn ausgewiesene Nutzung und tatsächliche Nutzung von einander abweichen, ist die Gebietseinstufung direkt mit der Stadt Leonberg im Rahmen einer städtebaulichen Bewertung abgestimmt. Außenbereiche werden gemäß den Regelungen in der 16. BImSchV entsprechend einem Mischgebiet eingestuft. In den Gebieten, die nach '34 BauGB geregelt werden, ist das Baudatum einzelner Gebäude im Einwirkungsbereich des Schienenlärms von der Stadt Leonberg überprüft und in fraglichen Fällen aus den Bauakten ermittelt worden. Von einzelnen erhobenen Gebäuden konnten in den meisten Fällen Rückschlüsse auf das Baualter der umliegenden Bebauung getroffen werden. Bei den zu untersuchenden Gebäuden handelt es sich überwiegend um Ein- und Zweifamilienfamilienhäuser sowie vereinzelt um Mehrfamilien- und Hochhäuser. Die Anzahl zu schützender Wohneinheiten entspricht der bei der Ortsbegehung vorgefundenen Situation. 3.3 Sonstige Gegebenheiten Die Strecke 4810 verläuft von km 9,650 bis km 18,150 in Leonberg durch due Tallage der Glems und des Wasserbachs und tangiert bzw. durchquert die Stadt Leonberg in vielfältiger Weise; von Osten kommend verläuft die Bahnlinie in Hanglage südlich des Stadtteils Höfingen. Die Gebäude nördlich der Trasse können bis zu mehreren Metern über dem Niveau der Trasse liegen. Anschließend durchquert bzw. tangiert die Strecke die Stadtteile Leonberg-Kernstadt, Eltingen und weiter westlich Silberberg in leichter Hang- und Einschnittslage. Entlang des Wohngebiets Ezach zwischen km 15,200 und km 15,800 im Stadtteil Eltingen befindet sich auf der südlichen Seite der Bahn eine bereits bestehende Lärmschutzwand aus der Lärmvorsorge.
12 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 12 Die angrenzende Wohnbebauung von Leonberg reicht dabei zum Teil bis unmittelbar an die Bahntrasse heran, kann aber, topographisch bedingt, teilweise unter, bzw. über dem Niveau der Bahnstrecke liegen. Das Empfangsgebäude des Bahnhofs Leonberg liegt bei Strecken-km 14,400. Neben überwiegender Wohn- und Mischgebietsbebauung finden sich parallel zur Bahntrasse zahlreiche gewerbliche Ansiedlungen. Im Stadtteil Leonberg- Kernstadt nördlich der Bahn das Gewerbegebiet Am Bahnhof zwischen km 14,540 und km 15,850 sowie südlich der Bahn das Gewerbegebiet an der Römerstraße bei km 14,420 und das Gewerbegebiet Mühlpfad-Stiefel zwischen km 14,550 und km 14,990. Im Stadtteil Eltingen findet sich südlich der Bahnstrecke bei km 15,100 das Gewerbegebiet an der Heidenheimer Straße. Entlang der Bahnstrecke 4810 im Streckenabschnitt der Ortsdurchfahrt Leonberg finden sich zahlreiche Brücken. Bei km 10,430 die Eisenbahnüberführung über einen Ortsweg, bei km 12,020 die Überführung über die Straße Am Schlossberg, bei km 14,010 die Überführung über die Rutesheimer Straße, bei km 14,086 die Straßenüberführung über die Glems, bei km 14,965 die Überführung über die K 1011, bei km 16,541 über einen Feldweg sowie bei km 17,779 die Eisenbahnüberführung über die Wasserbachstraße. Alle Brücken sind Brücken mit massiver Fahrbahnplatte (Walzbeton) und Schwellengleis im Schotterbett. Die erhöhte Schallabstrahlung der Brückenbauwerke wird bei den Berechnungen durch einen entsprechenden Fahrbahnzuschlag K Br nach Tabelle 9 der Schall03 [2012] berücksichtigt. 4. Grundlagen der Untersuchung (Normen und Richtlinien) Grundlage zur Berechnung der Emissionspegel und der Geräuscheinwirkungen ist die Richtlinie zur Berechnung der Geräuschimmissionen an Schienenwegen (Schall 03) als Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV, geändert durch Art. 1 V v Grundlage zur Beurteilung der Schallsituation ist die Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes vom , die hier auszugsweise wiedergegeben ist: A' 9 Regelungen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen (4) Ist die Beeinträchtigung einer baulichen Anlage durch Eisenbahnlärm auf ein dem Eigentümer einschließlich seiner Rechtsvorgänger zurechenbares Verhalten zurückzuführen (z.b. bei Errichtung der baulichen Anlage an einer Eisenbahnstrecke oder in
13 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 13 Kenntnis einer verfestigten Eisenbahnplanung und bei Vorhersehbarkeit starker Verkehrslärmeinwirkung) oder ist eine Entschädigungsregelung wegen Wertminderung im Vertrag mit berücksichtigt worden, so ist dies bei der Entscheidung über die Lärmsanierung angemessen zu berücksichtigen. Ein zurechenbares Verhalten liegt in den in 1 Absatz 3 dieser Richtlinie aufgezählten Fällen nicht vor. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage (3) Ziel der Förderung ist es, die Lärmbelastung der Anlieger bestehender Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes durch Umsetzung des Gesamtkonzepts der Lärmsanierung gemäß 2 dieser Richtlinie um die von den Schienenwegen ausgehenden Schallemissionen zu mindern, A. soweit die zu schützenden baulichen Anlagen vor Inkrafttreten des Bundes- Immissionsschutzgesetzes errichtet wurden oder, B. der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich die bauliche Anlage errichtet wurde, vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes rechtsverbindlich wurde oder, C. das Grundstück bereits vor der verfestigten Eisenbahnplanung nach dem Bauplanungsrecht baulich genutzt werden durfte oder D. der Verkehrslärm nach Errichtung der baulichen Anlage in nicht vorhersehbarer Weise zugenommen hat. Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß Bundeshaushalt vom [Y] Der Bund kann Investitionen zur Lärmminderungen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanzieren, wenn der Lärmpegel folgende Immissionsgrenzwerte überschreitet: Gebietsnutzung 1. Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Auslösewerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete 72 62
14 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Schalltechnische Berechnungen 5.1 Methodik Die Ermittlung der Förderungsfähigkeit von Gebäuden bzgl. Lärmschutzmaßnahmen erfolgt mit einer schalltechnischen Berechnung in einem dreidimensionalen Geländemodell. Folgende Arbeitsschritte werden dabei durchgeführt: < Vereinfachtes Höhenmodell für die Grundhöhe der Gebäude aus geeigneten Daten oder Plangrundlagen, < Bildung von Böschungskanten, Lage der Schiene in Relation zum Gelände und sonstiger schalltechnisch relevanter Besonderheiten, < Berechnung der Emissionen für die Szenarien Ist- und Prognosezustand, unter Berücksichtigung von Zuschlägen (Gleisbett, Radien, Brücken) nach den Vorgaben der Schall03 [2012] sowie den Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes vom (Az.: pv/ #027) zum Umrüstungsgrad der Güterzugwagons auf leise Bremsen in Höhe von 80% im Prognosefall 2025, < Ermittlung von förderungsfähigen Wohngebäuden im Rahmen der Ortsbegehung (die tatsächliche Nutzung eines äußerlich als Wohngebäude erscheinenden Gebäudes ist im Rahmen der Ortsbegehung nicht immer erkennbar. Daher wurde im Zweifelsfall eine Wohnnutzung des Gebäudes unterstellt), < Ermittlung von Gebäudehöhen und Stockwerkszahlen im Rahmen der Ortsbegehung (bei der Festlegung der Stockwerkszahlen wurden auch ausgebaute Dachgeschosse berücksichtigt. Ob ein Dachgeschoss zum Wohnen genutzt wird, ist im Rahmen der Ortsbegehung nicht immer erkennbar. Daher wurde im Zweifelsfall das Dachgeschoss als bewohnt unterstellt), < Einschätzung der Gebietsnutzungen aus vorliegenden Bebauungs- und Flächennutzungsplänen bzw. nach '34 BauGB, < Auswahl des maßgebenden Szenarios, < Ermittlung der nutzungsspezifischen Isophone zur Feststellung der betroffenen Bereiche im maßgebenden Szenario, < Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Gebäudefassaden im maßgebenden Szenario, < Ermittlung der Gebäudefassaden mit Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung im maßgebenden Szenario, < Darstellung der Berechnungsergebnisse an den Gebäudefassaden (Gebäudelärmkarten) und im Außenbereich (Isophonen).
15 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 15 Anl. 4 Die Berechnung wird mit dem Programm SoundPLAN (derzeit Version 7.4) der SoundPLAN GmbH durchgeführt. Die Konformitätserklärung nach DIN liegt als Anlage 4 bei. 5.2 Schallleistungspegel des Schienenverkehrs, Bestand 2016 Anl. 3.3 Die Zugmengen und sonstigen schalltechnischen Parameter für die Strecke 4810, die zur Berechnung des Schallleistungspegels erforderlich sind, können der Anlage 3.3, Seite 2 im Szenario Bestand 2016 entnommen werden. Die Tabelle zeigt außerdem den jeweils höhenbezogenen Summen- Schallleistungspegel L W A,f,h in den Beurteilungszeiträumen Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr). Fahrwegbedingte Zuschläge sind für die vorhandenen Schwellengleise nicht zu vergeben. Bei den vorhandenen Bücken handelt es sich um Brücken mit massiver Fahrbahnplatte und Schwellengleis im Schotterbett mit dem Korrekturfaktor K Br =3 db. Es berechnen sich im Bestand folgende höhenbezogenen Summen-Schallleistungspegel: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h Nacht 0 90,0 90,0 4 71,0 71,3 5 59,8 56,2 5.3 Emissionen des Schienenverkehrs, Prognose 2025 Anl. 3.3 Die Zugmengen und sonstigen schalltechnischen Parameter für die Strecke 4810, die zur Berechnung des Schallleistungspegels erforderlich sind, können der Anlage 3.3, Seite 3 im Szenario Prognose 2025 entnommen werden. Die Tabelle zeigt außerdem den jeweils höhenbezogenen Summen- Schallleistungspegel L W A,f,h in den Beurteilungszeiträumen Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr). Fahrwegbedingte Zuschläge sind für die vorhandenen Schwellengleise nicht zu vergeben. Bei den vorhandenen Brücken handelt es sich weiterhin um Brücken mit massiver Fahrbahnplatte und Schwellengleis im Schotterbett mit dem Korrekturfaktor K Br = 3 db. Es berechnen sich zukünftig in der Prognose 2025 folgende höhenbezogenen Summen-Schallleistungspegel: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h,E Nacht 0 89,1 89,8 4 71,6 72,8 5 60,3 56,9
16 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 16 Von 2016 zu 2025 ergeben sich auf diesem Abschnitt der Strecken 4810 folgende Ab- bzw. Zunahmen der Summen-Schallleistungspegel: Höhe ü.so [m] Differenz LW,A,f,h Tag Differenz LW,A,f,h,E Nacht 0-0,9-0,2 4 +0,6 +1,5 5 +0,5 +0,7 Bezogen auf einen gewählten Referenz-Immissionsort in 25 m Abstand zur Streckenachse ergeben sich für die Strecke 4810 folgende Beurteilungspegel für den Bestand 2016 sowie die Prognose 2025: Geschoss Lr, Bestand Tag / Lr, Prognose Tag / Nacht Diff. Lr, Bes. Prog. Tag/Nacht EG 68,0 / 68,1 67,2 / 67,8-0,8 / -0,3 1.OG 70,2 / 70,3 69,4 / 70,1-0,8 / -0,2 2.OG 71,2 / 71,3 70,4 / 71,0-0,8 / -0,3 Damit ist der Bestandsfall für die Strecke 4810 maßgebend für die Dimensionierung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen. 5.4 Immissionsberechnungen Berechnungsfall Bestand 2016 Plan 1 Die Rasterlärmkarte in Anlage 1 beinhaltet die Darstellung der Nacht-Isophonen über das gesamte Untersuchungsgebiet im Bestandsfall 2016 und damit die Ausdehnung der durch Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte betroffenen Siedlungsgebiete unter Berücksichtigung der Abschirmung durch vorhandene Gebäude bzw. der abschnittsweise vorhandenen Lärmschutzwände in 6,0 m über Geländeoberkante. Die Skaleneinteilung entspricht den Sanierungsgrenzwerten nachts: < 62 db(a) (Gewerbegebiet) < 59 db(a) (Mischgebiet) < 57 db(a) (Wohngebiet) Beurteilungspegel unter 57 db(a) sind in grün dargestellt und zeigen, dass dort keine Grenzwerte überschritten werden. Die übrigen Geräuscheinwirkungen sind in gelb (57-59 db(a)), orange (59 62 db(a)) und rot (> 62 db(a)) wiedergegeben. Plan Die 57 db(a) Nacht-Isophone sowie die Fassadenseiten von Gebäuden, an denen in mindestens einem Geschoß der jeweils maßgebende Lärmsanierungsgrenzwert überschritten wird (rote Einfärbung der Fassade), können den Plänen 2.1 und 2.2 der Anlage 2 entnommen werden.
17 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 17 Bei der Isophonendarstellung wird darüber hinaus die Situation bei realer Schall-ausbreitung (gestrichelte blaue Linie) unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung der Gebäude angezeigt. Anl. 3.2 Die fassaden- und stockwerksbezogenen Beurteilungspegel an den Gebäuden mit Überschreitung des maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwertes im Umfeld der Strecke 4810 sind in Anlage 3.2 in den Spalten Bestand ohne Lärmschutz in Tabellenform wiedergegeben. 6. Beurteilung der Berechnungsergebnisse Wie die Pläne 2.1 bis 2.8 zeigen, werden die Grenzwerte der Lärmsanierung in der Ortsdurchfahrt Leonberg an insgesamt 300 Gebäuden bzw. in 740 Wohneinheiten überschritten. Davon liegen 303 Wohneinheiten südlich der Bahn sowie 437 Wohneinheiten nördlich der Bahn. 183 Gebäude bzw. 437 Wohneinheiten befinden sich im Bereich der untersuchten Lärmschutzmaßnahmen im Stadtteil Leonberg-Kernstadt sowie Silberberg. Die hohe Anzahl der durch Grenzwertüberschreitung betroffenen Gebäude rechtfertigt die Untersuchung aktiver Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer pegelmindernden Wirkung. 7. Schallschutzmaßnahmen 7.1 Untersuchung und Bewertung von Varianten des aktiven Schallschutzes Zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen des Schienenverkehrs werden verschiedene Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf ihre pegelmindernde Wirkung untersucht und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Kosten-Nutzen- Verhältnisses bewertet. Innovative Lärmschutzmaßnahmen wie niedrige Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer und Absorber sind gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes nach 4 (6) in begründeten Fällen förderfähig. Aus schalltechnischer Sicht liegen solche begründeten Fälle im vorliegenden Abschnitt nicht vor. Dennoch wurden diese Alternativen zu herkömmlichen Lärmschutzwänden beurteilt.
18 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 18 Das Ergebnis zeigt eine deutlich geringere schallschutztechnische Wirkung als bei herkömmlichen Wänden. Dies lässt sich insbesondere durch den hohen Güterverkehrsanteil auf der Strecke 4810 begründen. Der nach der Förderrichtlinie gemäß 7 (6) in Verbindung mit dem Anhang 1 erforderliche wirtschaftliche Nachweis einer aktiven Maßnahme kann für diese innovativen Lärmschutz-Alternativen nicht erbracht werden. Diese innovativen Maßnahmen haben ein geringeres Nutzen-Kosten-Verhältnis als die konventionellen Schallschutzwände. Da nach Anhang 1 der Lärmsanierungsrichtlinie die aktive Maßnahme mit dem höchsten Nutzen-Kosten-Vergleich realisiert werden soll, ist der Einsatz von niedrigen Schallschutzwänden und Schienenstegabsorber in vorliegendem Fall weder schalltechnisch zu empfehlen, noch wirtschaftlich umsetzbar. Zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen des Schienenverkehrs werden daher im Weiteren konventionelle Lärmschutzwände untersucht und bewertet: < Lärmschutzwand 1 (l=344 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan ), < Lärmschutzwand 2 (l=516 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan 3.1.5), < Lärmschutzwand 3 (l=934 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan ), < Lärmschutzwand 4 (l=494 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan 3.1.8). Nachfolgende Tabelle zeigt die Parameter, die für die Bewertung der Varianten maßgebend sind: Variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten Mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) LSW 1 ST Leonberg-Kernstadt Bahnhofstraße Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte 1 (l.d.b.) 2,0 m 89 5,6 / 12, (l.d.b.) 2,5 m 6,4 / 13, (l.d.b.) 3,0 m 7,0 / 15,4 9 LSW 2 ST Leonberg-Kernstadt Rutesheimer Straße / Scheffelstraße 2 (r.d.b.) 2,0 m 126 1,6 / 6, (r.d.b.) 2,5 m 2,3 / 7, (r.d.b.) 3,0 m 3,0 / 8,6 63 LSW 3 ST Silberberg Drosselweg / Wasserbachstraße 3 (l.d.b.) 2,0 m 146 5,8 / 12, (l.d.b.) 2,5 m 6,5 / 13, (l.d.b.) 3,0 m 7,2 / 14,2 11
19 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 19 Variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten Mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte LSW 4 ST Silberberg Finkenweg / Friedrich-Haug-Straße 2 (r.d.b.) 2,0 m 76 2,7 / 6, (r.d.b.) 2,5 m 3,9 / 8, (r.d.b.) 3,0 m 4,8 / 9,7 39 Bei allen weiteren Lärmschutzvarianten des aktiven Schallschutzes verbleiben noch Gebäude, an denen die Sanierungsgrenzwerte überschritten sind. Je höher die Lärmschutzwand gewählt wird, desto weniger Überschreitungen treten an den Gebäuden auf. An den von einer verbleibenden Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte betroffenen Gebäudefassaden sind zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2 Auswahl einer Vorzugsvariante Bei der Auswahl einer geeigneten Variante des aktiven Schallschutzes sind folgende Auswahlkriterien von Bedeutung: Schutzwirkung des Gebäudes und des Außenwohnbereichs, Schutzwirkung des Gebäudes und des Außenwohnbereichs, Höhe der Pegelminderung (im Allgemeinen werden Pegelminderungen ab ca. 3 db(a) vom menschlichen Ohr als hörbar empfunden), Minimierung der Anzahl der Gebäudefassaden mit Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte, Wirtschaftlichkeit (Verhältnis Nutzen zu den Herstellungskosten). Stadtteil Leonberg-Kernstadt: < Lärmschutzwand 1, km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 1 mit 2,0 m, 2,5 m und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Südseite der Bahnstrecke im Stadtteil Leonberg-Kernstadt lässt sich erkennen, dass mit einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 5,5 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 20 von 89 Wohneinheiten Überschreitungen.
20 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 20 Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 6,4 db(a) bei verbleibenden 16 Wohneinheiten mit Grenzwertüberschreitung. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 7,0 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 9 WE. < Lärmschutzwand 2, km , h = 2,0 bis 3,0 m ü.so. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 3 mit 2,0, 2,5 und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Nordseite der Bahnstrecke lässt sich erkennen, dass mit einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 1,6 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 95 von 126 Wohneinheiten Überschreitungen. Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 2,3 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 85. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 3,0 db(a) bei 63 verbleibenden WE mit Grenzwertüberschreitung. Stadtteil Silberberg: < Lärmschutzwand 3, km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 2 mit 2,0, 2,5 und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Südseite der Bahnstrecke im Stadtteil Silberberg lässt sich erkennen, dass mit einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 5,8 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 15 von 146 Wohneinheiten Überschreitungen. Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 6,5 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 12. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 7,2 db(a) bei 11 verbleibenden WE mit Grenzwertüberschreitung. < Lärmschutzwand 4, km , h = 2,0 bis 3,0 m ü.so. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 4 mit 2,0, 2,5 und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Nordseite der Bahnstrecke lässt sich erkennen, dass mit
21 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 21 einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 2,7 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 55 von 76 Wohneinheiten Überschreitungen. Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 3,9 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 50. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 4,8 db(a) bei 39 verbleibenden WE mit Grenzwertüberschreitung. Fazit: Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit besteht bei allen untersuchten Wandhöhen Aussicht auf Umsetzung der Maßnahme. In nachfolgender Zusammenstellung ist die Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen dargestellt: Vorzugs-variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte Im Wirkungsbereich von Lärmschutzwänden LSW 1 (l.d.b.) 3,0 m 89 7,0 / 15,4 9 LSW 2 (r.d.b.) 3,0 m 126 3,0 / 8,6 63 LSW 3 (l.d.b.) 3,0 m 146 7,2 / 14,2 11 LSW 4 (r.d.b.) 3,0 m 76 4,8 / 9,7 39 Außerhalb des Wirkungsbereichs von Lärmschutzwänden (l.d.b.) (r.d.b.) Bei Ausführung dieser Vorzugsvariante verbleiben von 740 förderfähigen Wohneinheiten noch insgesamt 425 Wohneinheiten mit Überschreitungen der Sanierungsgrenzwerte. Die mittlere Pegelminderung beträgt für die Stadt Leonberg zwischen 3,0 db(a) und 7,2 db(a), die maximale Pegelminderung zwischen 8,6 db(a) und 15,4 db(a). Von den in der gesamten Ortsdurchfahrt von Leonberg betroffenen 437 Wohneinheiten im Einwirkungsbereich der pegelmindernden Wirkung der Lärmschutzwand werden 315 Wohneinheiten so geschützt, dass keine weiteren passiven Schutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich werden.
22 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen Wie die obige Zusammenstellung zeigt, verbleiben bei allen untersuchten Varianten des aktiven Schallschutzes noch Gebäude, an denen die Sanierungsgrenzwerte überschritten sind. Je höher die Lärmschutzwand gewählt wird, desto weniger Überschreitungen treten an den Gebäuden auf. An den von einer verbleibenden Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte betroffenen Gebäudefassaden sind zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Im Untersuchungsgebiet sind ca. 740 Wohneinheiten (300 Gebäude) wie folgt betroffen: Anzahl der WE für die gesamte Ortsdurchfahrt Anzahl der WE für die Bereiche hinter den Lärmschutzwänden Anzahl der WE für die Bereiche hinter den Lärmschutzwänden, die durch den Bau der aktiven Lärmschutzmaßnahmen entfallen Anzahl der WE für die Bereiche hinter den Lärmschutzwänden, die trotz der gebauten aktiven Schallschutzmaßnahmen noch eine Pegelüberschreitung haben Anzahl der WE für die Bereiche in denen keine Lärmschutzwand gebaut wird Anzahl der WE für die gesamte Ortsdurchfahrt mit überschrittenem Grenzwert in allen Bereichen nach Bau der Lärmschutzwände 740 WE 437 WE 315 WE 122 WE 303 WE 425 WE Passive Schallschutzmaßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und Schallschutztüren oder die Dämmung von Außenwänden und Dächern. Weil diese passiven Maßnahmen nur bei geschlossenen Fenstern wirksam sein können, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms gefördert. Die passiven Maßnahmen werden am Gebäude vorgenommen und können nur mit Zustimmung des Eigentümers ergriffen werden. Sie werden von ausgewählten Fachfirmen im Auftrag der Eigentümer durchgeführt und vom Bund im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms zu 75% bezuschusst. Anl Die 57 db(a) Nacht-Isophone sowie die Fassadenseiten von Gebäuden, an denen in mindestens einem Geschoß der jeweils maßgebende Lärmsanierungsgrenzwert überschritten wird (rote Einfärbung der Fassade), können den Plänen 3.1.4, 3.1.5, und der Anlage 3 entnommen werden.
23 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 23 Bei der Isophonendarstellung wird darüber hinaus die Situation bei realer Schallausbreitung (gestrichelte blaue Linie) unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung der Gebäude angezeigt. Anl. 3.2 Die fassaden- und stockwerksbezogenen Beurteilungspegel an den Gebäuden mit Überschreitung des maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwertes im Umfeld der Strecke 4810 sind in Anlage 3.2 in den Spalten Bestand mit Lärmschutz in Tabellenform wiedergegeben.
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf DB Netz AG I.NG-W-N(4) 03.07.2017 Inhalt 1. Das Lärmsanierungsprogramms
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Gelsenkirchen. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N Gelsenkirchen
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Gelsenkirchen DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N Gelsenkirchen 26.09.2016 Agenda 1. 2. 3. Das Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierung in Gelsenkirchen Ausblick 2 Abgrenzung
MehrBahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung
Planfeststellungsabschnitt 22 - Bamberg Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung DB Netz AG I.NGW (6), Möhler & Partner im Auftrag der
MehrVorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall
Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3)
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd Agenda 1. 2. 3. Das Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierung in Duisburg-Süd Ausblick 2 Abgrenzung Lärmsanierung - Lärmvorsorge Lärmsanierung Lärmvorsorge
MehrSchalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben
EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin
MehrWie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?
Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung
MehrSchalltechnische Untersuchung
B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg
MehrUnterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -
Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrPlanfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3
MehrSTADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN
STADT KELKHEIM STADT KÖNIGSTEIN Neubau der B 8 Ortsumgehung Königstein und Kelkheim Schalltechnische Untersuchung B ü r o W i e s b a d e n Mai 2004 Neubau der B 8 - Ortsumgehung Königstein und Kelkheim
MehrS Bahn Südring. Unsere Chance auf Lärmschutz?
S Bahn Südring Unsere Chance auf Lärmschutz? Ulrich Möhler Möhler + Partner Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik Paul - Heyse - Str. 27, 80336 München info@mopa.de Tel.: 089-544217-0 1 S
MehrBahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung
Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm
MehrInnovatives Lärmschutzkonzept für Straße und Schiene
Innovatives Lärmschutzkonzept für Straße und Schiene Wilhelmsburger Reichsstraße (B 4/75) Blick nach Süden 07.03.2011 Innovatives Lärmschutzkonzept für Straße und Schiene 2 Fußgängerbrücke S-Bhf Wilhelmsburg
MehrSchalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf
Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: gri@gri-berlin.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 120 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrA44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -
A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Knoten Frankfurt Stadtteile Gallus, Griesheim, Lerchesberg, Höchst, Sindlingen und Nied
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Knoten Frankfurt Stadtteile Gallus, Griesheim, Lerchesberg, Höchst, Sindlingen und Nied DB Netz AG I.NG-W-N(4) 18.11.2016 Inhalt 1. Das Lärmsanierungsprogramms
MehrLärmschutz Elbtal Ergebnisse Machbarkeitsuntersuchung für ergänzenden Lärmschutz
Lärmschutz Elbtal Ergebnisse Machbarkeitsuntersuchung für ergänzenden Lärmschutz Deutsche Bahn AG Konzernbevollmächtigter für Sachsen Eckart Fricke DB Netz AG Henning Schwarz Leiter Umweltschutz Dresden
MehrAnmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm
Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm Allgemeines Lärm ist Schall, der als störend empfunden wird oder der objektiv schädlich ist. Seit langem werden die Immissionen
MehrNutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen
Nutzen-Kosten-Verhältnis bei Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenverkehrswegen - Sachstand - 2009 Deutscher Bundestag WD 5-3000 - 136/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasserin:
MehrRichard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2
MehrPWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -
Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 120 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 120 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrStellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand
ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan
MehrVerkehrslärm. Grundlagen
Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
MehrLärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes
DB Netz AG Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes Streckennummer: 3230 Ortsdurchfahrt gemäß Anlage 1 Gesamtkonzept: Saarlouis km 21,000 bis km 25,600 Im Auftrag der: DB Netz AG Regionalbereich
MehrRhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen
MehrBerechnen statt Messen TOP 1. Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 2. Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung
TOP 1 Berechnen statt Messen TOP 2 Lärmvorsorgeuntersuchungen TOP 3 Schalltechnische Untersuchungen zur Verkehrslenkung 1 Grundsatz: Berechnen statt Messen In allen schalltechnischen Untersuchungen erfolgt
MehrUnterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung
Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 120 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrErläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung
Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen
Mehr1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
MehrSchalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich
Unterlage 15.3 Schalltechnischer Beitrag zum Variantenvergleich - nachrichtlich - Planfeststellung Staatsstraße St 3308 Neubau der Ortsumgehung Karlstein Neubau von Anschluss St 3308 / AB 17 bis Anschluss
MehrSeeufer Rechts Süd, SRS-1
Tiefbauamt Ingenieur-Stab / Fachstelle Lärmschutz Gemeinde : 158 Stäfa Sanierungsregion : Seeufer Rechts Süd, SRS-1 Strasse : Allenbergstrasse Projekt : Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Schallschutzfenster
MehrSchalltechnische Untersuchung. Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7
INSTITUT FÜR UMWELT- SCHUTZ UND BAUPHYSIK VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Variantenvergleich A 39 Abschnitt 7 Bauvorhaben: BAB A 39 Abschnitt
MehrSechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung
MehrLärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes. Schalltechnische Untersuchung zu betriebsbedingten Schallimmissionen.
Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes zu betriebsbedingten Schallimmissionen Kaiserslautern von Bahn-km 34,800-44,800 Strecke 3280 Homburg (Saar) - Ludwigshafen Im Auftrag der: Gutachter:
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Strecke 6100 Berlin-Spandau Hamburg-Altona OD Schwarzenbek DB Netz AG RB West - Büro Berlin, I.NG-W-N Mai 2017 1 Grundlagen - Gesamtkonzept Streckennetz der DB AG umfasst ca. 33.400 km Das Gesamtkonzept
MehrGrundlagen der Lärmschutzberechnungen Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Projektbeirat I.NG-N-F
Grundlagen der Lärmschutzberechnungen Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Projektbeirat I.NG-N-F 19.07.2017 Randbedingungen der Lärmschutzkonzepte Darüber hinaus wurden noch weitere Aspekte
MehrRhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen
MehrPlangenehmigung. Unterlage Ergänzende schalltechnische Berechnung
Autobahndirektion Nordbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A 3 / 520 / 5,323 540 / 1,747 Bundesautobahn A3 Frankfurt - Nürnberg 6 streifiger Ausbau im Abschnitt Fuchsberg bis östlich AS Geiselwind
MehrLärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes
nlage 18 DB Netz G Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes Streckennummer: 3230 Ortsdurchfahrt gemäß nlage 1 Gesamtkonzept: Saarlouis km 21,000 bis km 25,600 Im uftrag der: DB Netz G Regionalbereich
MehrL 455, UMGEHUNG OFFSTEIN
Ergebnisse schalltechnischer Untersuchungen Seite 1 L 455, UMGEHUNG OFFSTEIN ERGEBNISSE SCHALLTECHNISCHER UNTERSUCHUNGEN ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Allgemeines Die vorliegende Neubaumaßnahme ist Teil der Ortsumgehung
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Strecke 6100 Berlin-Spandau Hamburg-Altona OD Handewitt DB Netz AG RB West - Büro Berlin, I.NG-W-N Juni 2017 1 Grundlagen - Gesamtkonzept Streckennetz der DB AG
MehrNachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012
Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose
MehrSCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE
SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.
MehrAusbau A 10 und Lärmschutz in Velten. Planfeststellungsbeschluss vom und Rechtsschutzmöglichkeiten
Ausbau A 10 und Lärmschutz in Velten Planfeststellungsbeschluss vom 9.12.2013 und Rechtsschutzmöglichkeiten Wesentliche Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses: 6streifiger Ausbau A 10 östlich AS Oberkrämer
MehrGutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm
Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Quelle: EMT Architektenpartnerschaft Neue Weststadt Esslingen,
MehrInformation zum Lärmsanierungsprogramm. Lärmsanierungsmaßnahmen in Hagen. Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Information zum Lärmsanierungsprogramm *upldsvtlinrsierivn ÜrW,kenn]nd di] fliruirljitu DB MOhIIIFY Network Lo*Istks Lärmsanierungsmaßnahmen in Hagen Lärmsanierung
MehrStadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung
Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.
MehrIngenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.
Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax
MehrSchalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches
MehrVORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT
ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG
MehrStadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm
Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...
Mehranbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
MehrGutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm
Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende
MehrSchalltechnische Bewertung
Schalltechnische Bewertung Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung...3 2 Kosten offenporiger Asphalt...3 3 Bewertung der Variantenuntersuchungen für den Bereich Birkenwerder und Borgsdorf 4
MehrLandkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande 4 21677 Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht
MehrRegierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbavern 80534 München - Ausschließlich per E-Mail - Stadt Rosenheim z. Hd. der Oberbürgermeisterin Frau Gabriele Bauer staro@rosenheim.de Königstr. 24 83022 Rosenheim
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen
MehrLage des dritten Gleises und Maßnahmen. Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.5 (Emmerich-Elten)
Lage des dritten Gleises und Maßnahmen Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.5 (Emmerich-Elten) 1 Legende und Abkürzungen Bundesstraße Überflughilfe Gewässer Verwendete Abkürzungen: BÜ = Bahnübergang SÜ =
MehrSoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme
Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische
MehrA96, Lindau - Memmingen - München
A96, Lindau - Memmingen - München Informationsveranstaltung Nachträglicher Lärmschutz Memmingen 10.03.2015 Gliederung Allgemeines Rechtsgrundlagen Lärmsituation im Bereich Memmingen Lärmschutzkonzept Was
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim vom 28. Mai 2013
1 Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim vom 28. Mai 213 1. Allgemeines 1.1. Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken
MehrBürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten
Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert
MehrInnovative Schallschutzmaßnahmen für die Eisenbahn und deren Auswirkungen auf die Schallschutzplanung in Bamberg
Innovative Schallschutzmaßnahmen für die Eisenbahn und deren Auswirkungen auf die Schallschutzplanung in Bamberg Ulrich Möhler Möhler + Partner Ingenieure AG Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes in München Trudering
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes in München Trudering DB-Strecke 5510, München Hbf. Rosenheim DB ProjektBau GmbH Regionales Projektmanagement Lärmsanierung Bayern Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander
MehrStellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:
Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.
MehrSchalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm
Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm Vorhaben: DB Netz AG Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 77+004 der Strecke
MehrLärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände
Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: 157 Oetwil am See Sanierungsregion: Seeufer rechts
MehrFachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze
Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich
MehrAusbau A 10 und Lärmschutz in Birkenwerder. Planfeststellungsbeschluss vom und Rechtsschutzmöglichkeiten
Ausbau A 10 und Lärmschutz in Birkenwerder Planfeststellungsbeschluss vom 9.12.2013 und Rechtsschutzmöglichkeiten Wesentliche Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses (PFB): 6streifiger Ausbau A 10 östlich
MehrGemeinde Saarwellingen Schlossplatz Saarwellingen Per Mail. Stuttgart, 26. Februar 2015
HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Gemeinde Saarwellingen Schlossplatz 1 66793 Saarwellingen Per Mail Stuttgart, 26. Februar 2015 Ergänzende Untersuchungen im Rahmen der Entwicklung des Einkaufs-
MehrLärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm
Bahnlärm Informationsveranstaltung F. Hänisch Allgemein Lärmpegel Lärm ist das Geräusch der anderen Kurt Tucholsky db(a) = Schalldruckpegel am Ohr, der das subjektive Hörempfinden des Menschen berücksichtigt
MehrUnterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite
Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang
MehrLärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München
BEKON Lärmschutz & Akustik Landshut Augsburg Salbeistr. 20a Tel.: 0871/35859 Schaezlerstr. 9 Tel.: 0821/34779-0 84032 Landshut Fax.: 0871-35899 86150 Augsburg Fax.: 0821-34779-15 anerkannt nach 26 BImSchG
MehrINGENIEURBÜRO PETER GERLACH
INGENIEURBÜRO PETER GERLACH ING.-BÜRO GERLACH 28325 BREMEN ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A BERATENDER INGENIEUR VBI Mitglied der Ingenieurkammer Bremen Mitgl.-Nr. 95 Bau- und Raumakustik Bauphysik Schallschutz
MehrSchalltechnische Berechnung
Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland
MehrAktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom
Aktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom 14.06.2017 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrSoundPLAN GmbH. Beiderseits der Schlossgasse. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung
Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Beiderseits der Schlossgasse Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Bericht Nr.: 15 GS 121 1 Datum: 23.11.2015 Schalltechnische
MehrDurchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV)
BMVIT - II/SCH5 (Abteilung Sch5 - Technik und Sicherheit) Postfach 3000 Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail : sch5@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-260.415/0001-II/SCH5/2005 DVR:0000175 Durchführungsbestimmungen zur
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Luftschadstoffuntersuchung Unterlage 17.2 Straßenbauverwaltung : Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Schweinfurt Staatsstraße St 2275 / von Abschnitt 130 / Station 1,825 bis Abschnitt 170 / 0,720 St 2275,
MehrAktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom
Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom 20.02.2014 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen
MehrAnlage B B Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen
Anlage B 1.1.2 B 1-11 Erläuterungen zur Vorgehensweise bei schalltechnischen Untersuchungen 1 Berechnungsverfahren Die Verkehrslärmemissionen und die Verkehrslärmimmissionen sind gemäß 3 der Verkehrslärmschutzverordnung
MehrIm Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.
MehrA 4 Stadtgebiet Wiehl Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnungen
A 4 Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnungen 1 I BAB A4 Lärmschutz im Bereich Köln-Olpe I I 14.09.2016 1. Rechtlicher Rahmen / 2. Übersicht A 4 Köln-Merheim bis 3. Übersicht 2 I BAB A4 Lärmschutz im
MehrSchalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn
Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI
MehrGeräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)
Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen
MehrSchallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)
Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose
MehrBerechnungsunterlagen. A 27, PWC-Anlage Krelingen
Unterlage 11.2 Berechnungsunterlagen für A 27, PWC-Anlage Krelingen Betr. km 1,660 in der Gemarkung Krelingen 11.2.1 Berechnung der Emissionspegel 11.2.1.1 Emissionspegel Straße 11.2.1.2 Emissionspegel
MehrLärmschutz an Hamburger Autobahnen BAB A 1, BAB A 24 und BAB A 25
BAB A 1, BAB A 24 und BAB A 25 BAB A 1, BAB A 24 und BAB A 25 Eckdaten Auf rd. 21 km Länge werden Lärmschutzwände / -wälle erhöht bzw. neu gebaut Auf über 18 km werden rd. 300.000 m² lärmmindernde offenporige
Mehr