Strecke 4810, Abschnitt Leonberg km 9,650 bis km 18,150

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1 Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes Strecke 4810, Abschnitt Leonberg km 9,650 bis km 18,150 Schalltechnische Untersuchung Bruchsal Dezember 2017

2 Änderungshistorie Index Datum Bearbeiter(in) Beschreibung MR, TV, SP Antragsfassung

3 Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes Strecke 4810, Abschnitt Leonberg km 9,650 bis km 18,150 Schalltechnische Untersuchung Land: Baden-Württemberg Stadt: Leonberg im Kreis Böblingen Auftraggeber Im Auftrag der DB Netz AG, Regionalbereich West Portfolio Lärmschutz (I.NG-W-N) Schwarzwaldstraße Karlsruhe Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) Dipl.-Ing. Martin Reichert M.Sc. Sebastian Paulus B.Sc.-Geogr. Tobias Vogel MODUS CONSULT Dr. Frank Gericke GmbH Kirchgasse Bruchsal 0721 / Bruchsal, 22. Dezember 2017 gez. Dr. Frank Gericke

4 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 4 Inhalt 1. Kurze Ergebnisdarstellung Aufgabenstellung Beschreibung der Örtlichkeit Bereiche mit offenen Verpflichtungen aus der Lärmvorsorge bzw. anderen Lärmsanierungsprogrammen Bebauungspläne, Gebietsnutzungen, Gebäudealter Sonstige Gegebenheiten Grundlagen der Untersuchung (Normen und Richtlinien) Schalltechnische Berechnungen Methodik Schallleistungspegel des Schienenverkehrs, Bestand Emissionen des Schienenverkehrs, Prognose Immissionsberechnungen Beurteilung der Berechnungsergebnisse Schallschutzmaßnahmen Untersuchung und Bewertung von Varianten des aktiven Schallschutzes Auswahl einer Vorzugsvariante Ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen... 22

5 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 5 Anlagen Anl. 1:1-1:2 Abschnitt Leonberg, Rasterlärmkarte, Maßstab 1: Anl Anl Anl. 3.2 Abschnitt Leonberg, Lageplan zum Schallschutz mit bestehenden Lärmschutzwänden, Maßstab 1:1.000 Abschnitt Leonberg, Lageplan zum Schallschutz mit geplanten Lärmschutzwänden, Maßstab 1:1.000 Ergebnistabelle der schalltechnischen Berechnungen Anl. 3.3 Verkehrsmengen und Emissionspegel, Bestand 2016 und Prognose 2025 Anl. 4 Konformitätserklärung DIN SoundPLAN Vers. 7.4 Abkürzungsverzeichnis BauGB 16. BImSchV Schall03[2012] db(a) KBr c1 LW,A,f,h Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes vom , geändert durch Art. 1 V v Richtlinie zur Berechnung der Geräuschimmissionen an Schienenwegen (Schall 03) als Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV, geändert durch Art. 1 V v Maßeinheit für den Schalldruckpegel (A-Bewertung) Pegelkorrektur für Brücken entsprechend Tabelle 9 der Schall03 [2012] Pegelkorrektur entsprechend Tabelle 15 der Schall03 [2012] A-bewerteter Gesamtpegel der Schallleistung im Oktavband f, im Höhenbereich h Lr Beurteilungspegel ü.so. WE über Schienenoberkante Wohneinheiten

6 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 6 1. Kurze Ergebnisdarstellung Entlang der Strecke 4810 liegt die Ortsdurchfahrt der Stadt Leonberg (km 9,650 bis km 18,150) mit den Stadtteilen Höfingen, Eltingen und Leonberg-Kernstadt, sowie den zur Kernstadt gehörenden Stadtteil Silberberg mit einer Länge von ca. 8,5 km. Die gegenwärtige Lärmemission der Strecke 4810, die sich aus den vorhandenen Zugbelastungen (Bestand 2016) bei maximal zulässiger Streckengeschwindigkeit von 120 km/h berechnet, beträgt mit den vorhandenen Schwellengleise beispielhaft der lauteste Abschnitt km14,3 km km 22,0: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h Nacht 0 90,0 90,0 4 71,0 71,3 5 59,8 56,2 Aus den prognostizierten Zugbelastungen (Prognose 2025) ergibt sich zukünftig ein Schallleistungspegel von: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h,E Nacht 0 89,1 89,8 4 71,6 72,8 5 60,3 56,9 Die Lärmbelastung verändert sich damit zukünftig gegenüber dem Bestand wie folgt: Höhe ü.so [m] Differenz LW,A,f,h Tag Differenz LW,A,f,h,E Nacht 0-0,9-0,2 4 +0,6 +1,5 5 +0,5 +0,7 Bezogen auf einen gewählten Referenz-Immissionsort in 25 m Abstand zur Streckenachse ergeben sich folgende Beurteilungspegel für den Bestand 2016 sowie die Prognose 2025: Geschoss Lr, Bestand Tag / Nacht Lr, Prognose Tag / Nacht Diff. Lr, Prog. Bes. Tag/Nacht EG 68,0 / 68,1 67,2 / 67,8-0,8 / -0,3 1.OG 70,2 / 70,3 69,4 / 70,1-0,8 / -0,2 2.OG 71,2 / 71,3 70,4 / 71,0-0,8 / -0,3 Damit ist der Bestandsfall maßgebend für die Dimensionierung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen. In Leonberg wurde in einem ca. 500 m breiten Korridor entlang der Bahnstrecke

7 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Gebäude mit insgesamt Wohneinheiten untersucht. 300 Gebäude bzw. 740 Wohneinheiten erfüllen die Anforderungen der Förderfähigkeit i.s.d. Lärmsanierungsprogrammes. Davon liegen 109 Gebäude bzw. 303 Wohneinheiten bahnlinks, d.h. südlich der Bahnstrecke sowie 191 Gebäude bzw. 437 Wohneinheiten bahnrechts, d.h. nördlich der Bahn. Für die übrigen Gebäude im Trassenbereich besteht keine Förderfähigkeit, da sie entweder in einem Baugebiet liegen, welches nach 1974 erstellt wurde, oder sich in einem Gebiet nach '34 BauGB befinden und nach dem gebaut worden sind. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind realisierungswürdig, wenn sie mit angemessenem Aufwand einer verhältnismäßig hohen Zahl an Wohneinheiten eine deutliche Pegelminderung bewirken. Dieses Kriterium ist in der Ortsdurchfahrt Leonberg in den Stadtteilen Leonberg-Kernstadt und Silberberg beiderseits der Bahnstrecke erfüllt. Vorgeschlagen werden Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von m: < LSW 1 (344 m) km 13,950 14,294, Südseite, h=3,0 m ü.so < LSW 2 (516 m) km 14,234 14,750, Nordseite, h=3,0 m ü.so < LSW 3 (934 m) km 17,248 18,182, Südseite, h=3,0 m ü.so < LSW 4 (494 m) km 17,497 17,991, Nordseite, h=3,0 m ü.so Durch diese Lärmschutzmaßnahme wird im Stadtteil Leonberg-Kernstadt südlich der Bahn eine mittlere Pegelminderung von 7,0 db(a) sowie eine maximale Pegelminderung von 15,4 db(a), nördlich der Bahn eine mittlere Pegelminderung von 3,0 db(a) sowie eine maximale Pegelminderung von 8,6 db(a) erreicht. Im Stadtteil Silberberg wird eine mittlere Pegelminderung von 4,8 db(a) bis 7,2 db(a) sowie eine maximale Pegelminderung von 9,7 db(a) bis 14,2 db(a) erreicht. Mit aktivem Lärmschutz treten in Leonberg südlich der Bahnstrecke noch an 32 Gebäuden bzw. 88 Wohneinheiten sowie nördlich der Bahn an 154 Gebäuden bzw. 337 Wohneinheiten Überschreitungen der Sanierungsgrenzwerte auf, die somit passiv zu schützen sind. Die Maßnahmen und Ihre Wirkungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: Vorzugs-variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte Im Wirkungsbereich von Lärmschutzwänden LSW 1 (l.d.b.) 3,0 m 89 7,0 / 15,4 9 LSW 2 (r.d.b.) 3,0 m 126 3,0 / 8,6 63

8 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 8 Vorzugs-variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte LSW 3 (l.d.b.) 3,0 m 146 7,2 / 14,2 11 LSW 4 (r.d.b.) 3,0 m 76 4,8 / 9,7 39 Außerhalb des Wirkungsbereichs von Lärmschutzwänden (l.d.b.) (r.d.b.) Aufgabenstellung Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit 1999 Mittel zur Lärmsanierung an stark durch Verlärmung betroffenen Schienenwegen des Bundes zur Verfügung. Die vorliegende Untersuchung umfasst den Abschnitt Leonberg (Strecken-km 9,650 18,150) der Strecke 4810 Stuttgart-Zuffenhausen - Calw. Die Aufgabenstellung lautet: < Ermittlung der Lärmemissionen des vorbeifahrenden Schienenverkehrs für die bestehende und künftige Situation (Bestand 2016 und Prognose 2025) < Nachweis und Bewertung der Immissionsbelastung für die Fälle Bestand 2016 oder Prognose 2025, unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung der Gebäude und des Erstellungszeitraums, bzw. Datum des Bebauungsplans < Untersuchung und Auswahl von geeigneten aktiven Schallschutzmaßnahmen < Nachweis der Immissionsbelastung mit aktiven Schallschutz sowie Ermittlung zusätzlich erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen < Darstellung der Ergebnisse in Bericht, Plänen und Tabellen. 3. Beschreibung der Örtlichkeit 3.1 Bereiche mit offenen Verpflichtungen aus der Lärmvorsorge bzw. anderen Lärmsanierungsprogrammen Im untersuchten Streckenabschnitt liegen keine offenen Verpflichtungen vor.

9 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Bebauungspläne, Gebietsnutzungen, Gebäudealter Das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes betrifft Gebäude, die in einem Baugebiet liegen, das vor dem aufgestellt wurde. Gebäude mit Baualter nach dem , sind i. d. R. nicht förderfähig, es sei denn, sie stehen in Gebieten, deren Bebauungsplan vor dem rechtskräftig wurde. Gebäude außerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen oder in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, die nach dem rechtskräftig wurden, sind dann förderfähig, wenn sie vor dem errichtet wurden. Zur Feststellung der Förderfähigkeit und zur Einstufung der Schutzwürdigkeit der Gebäude wurden folgende Unterlagen herangezogen, welche die Stadt Leonberg zur Verfügung gestellt hat: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Leonberg, Stand , Bebauungsplan Bei der Clausenmühle, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Beisheim, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Distelfeld, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Ezach, Teil I, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Ezach, Teil II, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gartenhausgebiet Glaunhalde, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gartenstadt Schweizermühle, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gebersheimer Straße / Lohlenbachtäle, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Gewerbegebiet Am Bahnhof, 1. Änderung, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Halden VI, Teil 2, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Klinge, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Klinge II, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Lohlenbachtäle, Datum der Rechtskraft: ,

10 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 10 Bebauungsplan Mühlpfad-Stiefel, Bereich nördlich Maybachstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Mühlpfad-Stiefel, Bereich westlich Siemensstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Mühlpfad-Stiefel, Bereich zw. Poststr. und Siemensstr., Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Östliche Haugstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Östliche Kirchstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Pfad II, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Römer-, Bahnhofstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Römer-/ Bahnhof-/Marienstraße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Römer-/ Bahnhof-/Marienstraße, 1. Änderung, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Sanierung Ortskern Höfingen zwischen Kirchstr. und Pforzheimer Str., Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Schloßgelände, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Schweizermühle (östlicher Teil), Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Silberberg - Süd, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Starenweg, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Starenweg/ Hardtwaldweg, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan St. Johannes der Täufer, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Störrle, Heinzenbrunner Hof, Gartenhausgebiet, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Südlich der Ditzinger Straße, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Südstraße, Datum der Rechtskraft: ,

11 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 11 Bebauungsplan Wasserbach, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Weinberg- Tilghausenstr. III, Datum der Rechtskraft: , Bebauungsplan Zwischen Ditzinger- und Weinbergstraße, Datum der Rechtskraft: , Die innerhalb der Geltungsbereiche der vor dem rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne gelegenen Gebäude sind förderfähig. Dort wo die Flächennutzungen innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach '34 BauGB nicht durch Bebauungspläne festgesetzt sind, erfolgt eine Nutzungsersteinschätzung über den Flächennutzungsplan. In Zweifelsfällen, wenn ausgewiesene Nutzung und tatsächliche Nutzung von einander abweichen, ist die Gebietseinstufung direkt mit der Stadt Leonberg im Rahmen einer städtebaulichen Bewertung abgestimmt. Außenbereiche werden gemäß den Regelungen in der 16. BImSchV entsprechend einem Mischgebiet eingestuft. In den Gebieten, die nach '34 BauGB geregelt werden, ist das Baudatum einzelner Gebäude im Einwirkungsbereich des Schienenlärms von der Stadt Leonberg überprüft und in fraglichen Fällen aus den Bauakten ermittelt worden. Von einzelnen erhobenen Gebäuden konnten in den meisten Fällen Rückschlüsse auf das Baualter der umliegenden Bebauung getroffen werden. Bei den zu untersuchenden Gebäuden handelt es sich überwiegend um Ein- und Zweifamilienfamilienhäuser sowie vereinzelt um Mehrfamilien- und Hochhäuser. Die Anzahl zu schützender Wohneinheiten entspricht der bei der Ortsbegehung vorgefundenen Situation. 3.3 Sonstige Gegebenheiten Die Strecke 4810 verläuft von km 9,650 bis km 18,150 in Leonberg durch due Tallage der Glems und des Wasserbachs und tangiert bzw. durchquert die Stadt Leonberg in vielfältiger Weise; von Osten kommend verläuft die Bahnlinie in Hanglage südlich des Stadtteils Höfingen. Die Gebäude nördlich der Trasse können bis zu mehreren Metern über dem Niveau der Trasse liegen. Anschließend durchquert bzw. tangiert die Strecke die Stadtteile Leonberg-Kernstadt, Eltingen und weiter westlich Silberberg in leichter Hang- und Einschnittslage. Entlang des Wohngebiets Ezach zwischen km 15,200 und km 15,800 im Stadtteil Eltingen befindet sich auf der südlichen Seite der Bahn eine bereits bestehende Lärmschutzwand aus der Lärmvorsorge.

12 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 12 Die angrenzende Wohnbebauung von Leonberg reicht dabei zum Teil bis unmittelbar an die Bahntrasse heran, kann aber, topographisch bedingt, teilweise unter, bzw. über dem Niveau der Bahnstrecke liegen. Das Empfangsgebäude des Bahnhofs Leonberg liegt bei Strecken-km 14,400. Neben überwiegender Wohn- und Mischgebietsbebauung finden sich parallel zur Bahntrasse zahlreiche gewerbliche Ansiedlungen. Im Stadtteil Leonberg- Kernstadt nördlich der Bahn das Gewerbegebiet Am Bahnhof zwischen km 14,540 und km 15,850 sowie südlich der Bahn das Gewerbegebiet an der Römerstraße bei km 14,420 und das Gewerbegebiet Mühlpfad-Stiefel zwischen km 14,550 und km 14,990. Im Stadtteil Eltingen findet sich südlich der Bahnstrecke bei km 15,100 das Gewerbegebiet an der Heidenheimer Straße. Entlang der Bahnstrecke 4810 im Streckenabschnitt der Ortsdurchfahrt Leonberg finden sich zahlreiche Brücken. Bei km 10,430 die Eisenbahnüberführung über einen Ortsweg, bei km 12,020 die Überführung über die Straße Am Schlossberg, bei km 14,010 die Überführung über die Rutesheimer Straße, bei km 14,086 die Straßenüberführung über die Glems, bei km 14,965 die Überführung über die K 1011, bei km 16,541 über einen Feldweg sowie bei km 17,779 die Eisenbahnüberführung über die Wasserbachstraße. Alle Brücken sind Brücken mit massiver Fahrbahnplatte (Walzbeton) und Schwellengleis im Schotterbett. Die erhöhte Schallabstrahlung der Brückenbauwerke wird bei den Berechnungen durch einen entsprechenden Fahrbahnzuschlag K Br nach Tabelle 9 der Schall03 [2012] berücksichtigt. 4. Grundlagen der Untersuchung (Normen und Richtlinien) Grundlage zur Berechnung der Emissionspegel und der Geräuscheinwirkungen ist die Richtlinie zur Berechnung der Geräuschimmissionen an Schienenwegen (Schall 03) als Anlage 2 (zu 4) der 16. BImSchV, geändert durch Art. 1 V v Grundlage zur Beurteilung der Schallsituation ist die Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes vom , die hier auszugsweise wiedergegeben ist: A' 9 Regelungen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen (4) Ist die Beeinträchtigung einer baulichen Anlage durch Eisenbahnlärm auf ein dem Eigentümer einschließlich seiner Rechtsvorgänger zurechenbares Verhalten zurückzuführen (z.b. bei Errichtung der baulichen Anlage an einer Eisenbahnstrecke oder in

13 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 13 Kenntnis einer verfestigten Eisenbahnplanung und bei Vorhersehbarkeit starker Verkehrslärmeinwirkung) oder ist eine Entschädigungsregelung wegen Wertminderung im Vertrag mit berücksichtigt worden, so ist dies bei der Entscheidung über die Lärmsanierung angemessen zu berücksichtigen. Ein zurechenbares Verhalten liegt in den in 1 Absatz 3 dieser Richtlinie aufgezählten Fällen nicht vor. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage (3) Ziel der Förderung ist es, die Lärmbelastung der Anlieger bestehender Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes durch Umsetzung des Gesamtkonzepts der Lärmsanierung gemäß 2 dieser Richtlinie um die von den Schienenwegen ausgehenden Schallemissionen zu mindern, A. soweit die zu schützenden baulichen Anlagen vor Inkrafttreten des Bundes- Immissionsschutzgesetzes errichtet wurden oder, B. der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich die bauliche Anlage errichtet wurde, vor Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes rechtsverbindlich wurde oder, C. das Grundstück bereits vor der verfestigten Eisenbahnplanung nach dem Bauplanungsrecht baulich genutzt werden durfte oder D. der Verkehrslärm nach Errichtung der baulichen Anlage in nicht vorhersehbarer Weise zugenommen hat. Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß Bundeshaushalt vom [Y] Der Bund kann Investitionen zur Lärmminderungen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes mit Baukostenzuschüssen finanzieren, wenn der Lärmpegel folgende Immissionsgrenzwerte überschreitet: Gebietsnutzung 1. Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Auslösewerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Kern-, Dorf- und Mischgebiete Gewerbegebiete 72 62

14 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Schalltechnische Berechnungen 5.1 Methodik Die Ermittlung der Förderungsfähigkeit von Gebäuden bzgl. Lärmschutzmaßnahmen erfolgt mit einer schalltechnischen Berechnung in einem dreidimensionalen Geländemodell. Folgende Arbeitsschritte werden dabei durchgeführt: < Vereinfachtes Höhenmodell für die Grundhöhe der Gebäude aus geeigneten Daten oder Plangrundlagen, < Bildung von Böschungskanten, Lage der Schiene in Relation zum Gelände und sonstiger schalltechnisch relevanter Besonderheiten, < Berechnung der Emissionen für die Szenarien Ist- und Prognosezustand, unter Berücksichtigung von Zuschlägen (Gleisbett, Radien, Brücken) nach den Vorgaben der Schall03 [2012] sowie den Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes vom (Az.: pv/ #027) zum Umrüstungsgrad der Güterzugwagons auf leise Bremsen in Höhe von 80% im Prognosefall 2025, < Ermittlung von förderungsfähigen Wohngebäuden im Rahmen der Ortsbegehung (die tatsächliche Nutzung eines äußerlich als Wohngebäude erscheinenden Gebäudes ist im Rahmen der Ortsbegehung nicht immer erkennbar. Daher wurde im Zweifelsfall eine Wohnnutzung des Gebäudes unterstellt), < Ermittlung von Gebäudehöhen und Stockwerkszahlen im Rahmen der Ortsbegehung (bei der Festlegung der Stockwerkszahlen wurden auch ausgebaute Dachgeschosse berücksichtigt. Ob ein Dachgeschoss zum Wohnen genutzt wird, ist im Rahmen der Ortsbegehung nicht immer erkennbar. Daher wurde im Zweifelsfall das Dachgeschoss als bewohnt unterstellt), < Einschätzung der Gebietsnutzungen aus vorliegenden Bebauungs- und Flächennutzungsplänen bzw. nach '34 BauGB, < Auswahl des maßgebenden Szenarios, < Ermittlung der nutzungsspezifischen Isophone zur Feststellung der betroffenen Bereiche im maßgebenden Szenario, < Ermittlung der Geräuscheinwirkungen an den Gebäudefassaden im maßgebenden Szenario, < Ermittlung der Gebäudefassaden mit Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung im maßgebenden Szenario, < Darstellung der Berechnungsergebnisse an den Gebäudefassaden (Gebäudelärmkarten) und im Außenbereich (Isophonen).

15 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 15 Anl. 4 Die Berechnung wird mit dem Programm SoundPLAN (derzeit Version 7.4) der SoundPLAN GmbH durchgeführt. Die Konformitätserklärung nach DIN liegt als Anlage 4 bei. 5.2 Schallleistungspegel des Schienenverkehrs, Bestand 2016 Anl. 3.3 Die Zugmengen und sonstigen schalltechnischen Parameter für die Strecke 4810, die zur Berechnung des Schallleistungspegels erforderlich sind, können der Anlage 3.3, Seite 2 im Szenario Bestand 2016 entnommen werden. Die Tabelle zeigt außerdem den jeweils höhenbezogenen Summen- Schallleistungspegel L W A,f,h in den Beurteilungszeiträumen Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr). Fahrwegbedingte Zuschläge sind für die vorhandenen Schwellengleise nicht zu vergeben. Bei den vorhandenen Bücken handelt es sich um Brücken mit massiver Fahrbahnplatte und Schwellengleis im Schotterbett mit dem Korrekturfaktor K Br =3 db. Es berechnen sich im Bestand folgende höhenbezogenen Summen-Schallleistungspegel: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h Nacht 0 90,0 90,0 4 71,0 71,3 5 59,8 56,2 5.3 Emissionen des Schienenverkehrs, Prognose 2025 Anl. 3.3 Die Zugmengen und sonstigen schalltechnischen Parameter für die Strecke 4810, die zur Berechnung des Schallleistungspegels erforderlich sind, können der Anlage 3.3, Seite 3 im Szenario Prognose 2025 entnommen werden. Die Tabelle zeigt außerdem den jeweils höhenbezogenen Summen- Schallleistungspegel L W A,f,h in den Beurteilungszeiträumen Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr). Fahrwegbedingte Zuschläge sind für die vorhandenen Schwellengleise nicht zu vergeben. Bei den vorhandenen Brücken handelt es sich weiterhin um Brücken mit massiver Fahrbahnplatte und Schwellengleis im Schotterbett mit dem Korrekturfaktor K Br = 3 db. Es berechnen sich zukünftig in der Prognose 2025 folgende höhenbezogenen Summen-Schallleistungspegel: Höhe ü.so [m] LW,A,f,h Tag LW,A,f,h,E Nacht 0 89,1 89,8 4 71,6 72,8 5 60,3 56,9

16 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 16 Von 2016 zu 2025 ergeben sich auf diesem Abschnitt der Strecken 4810 folgende Ab- bzw. Zunahmen der Summen-Schallleistungspegel: Höhe ü.so [m] Differenz LW,A,f,h Tag Differenz LW,A,f,h,E Nacht 0-0,9-0,2 4 +0,6 +1,5 5 +0,5 +0,7 Bezogen auf einen gewählten Referenz-Immissionsort in 25 m Abstand zur Streckenachse ergeben sich für die Strecke 4810 folgende Beurteilungspegel für den Bestand 2016 sowie die Prognose 2025: Geschoss Lr, Bestand Tag / Lr, Prognose Tag / Nacht Diff. Lr, Bes. Prog. Tag/Nacht EG 68,0 / 68,1 67,2 / 67,8-0,8 / -0,3 1.OG 70,2 / 70,3 69,4 / 70,1-0,8 / -0,2 2.OG 71,2 / 71,3 70,4 / 71,0-0,8 / -0,3 Damit ist der Bestandsfall für die Strecke 4810 maßgebend für die Dimensionierung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen. 5.4 Immissionsberechnungen Berechnungsfall Bestand 2016 Plan 1 Die Rasterlärmkarte in Anlage 1 beinhaltet die Darstellung der Nacht-Isophonen über das gesamte Untersuchungsgebiet im Bestandsfall 2016 und damit die Ausdehnung der durch Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte betroffenen Siedlungsgebiete unter Berücksichtigung der Abschirmung durch vorhandene Gebäude bzw. der abschnittsweise vorhandenen Lärmschutzwände in 6,0 m über Geländeoberkante. Die Skaleneinteilung entspricht den Sanierungsgrenzwerten nachts: < 62 db(a) (Gewerbegebiet) < 59 db(a) (Mischgebiet) < 57 db(a) (Wohngebiet) Beurteilungspegel unter 57 db(a) sind in grün dargestellt und zeigen, dass dort keine Grenzwerte überschritten werden. Die übrigen Geräuscheinwirkungen sind in gelb (57-59 db(a)), orange (59 62 db(a)) und rot (> 62 db(a)) wiedergegeben. Plan Die 57 db(a) Nacht-Isophone sowie die Fassadenseiten von Gebäuden, an denen in mindestens einem Geschoß der jeweils maßgebende Lärmsanierungsgrenzwert überschritten wird (rote Einfärbung der Fassade), können den Plänen 2.1 und 2.2 der Anlage 2 entnommen werden.

17 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 17 Bei der Isophonendarstellung wird darüber hinaus die Situation bei realer Schall-ausbreitung (gestrichelte blaue Linie) unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung der Gebäude angezeigt. Anl. 3.2 Die fassaden- und stockwerksbezogenen Beurteilungspegel an den Gebäuden mit Überschreitung des maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwertes im Umfeld der Strecke 4810 sind in Anlage 3.2 in den Spalten Bestand ohne Lärmschutz in Tabellenform wiedergegeben. 6. Beurteilung der Berechnungsergebnisse Wie die Pläne 2.1 bis 2.8 zeigen, werden die Grenzwerte der Lärmsanierung in der Ortsdurchfahrt Leonberg an insgesamt 300 Gebäuden bzw. in 740 Wohneinheiten überschritten. Davon liegen 303 Wohneinheiten südlich der Bahn sowie 437 Wohneinheiten nördlich der Bahn. 183 Gebäude bzw. 437 Wohneinheiten befinden sich im Bereich der untersuchten Lärmschutzmaßnahmen im Stadtteil Leonberg-Kernstadt sowie Silberberg. Die hohe Anzahl der durch Grenzwertüberschreitung betroffenen Gebäude rechtfertigt die Untersuchung aktiver Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer pegelmindernden Wirkung. 7. Schallschutzmaßnahmen 7.1 Untersuchung und Bewertung von Varianten des aktiven Schallschutzes Zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen des Schienenverkehrs werden verschiedene Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf ihre pegelmindernde Wirkung untersucht und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Kosten-Nutzen- Verhältnisses bewertet. Innovative Lärmschutzmaßnahmen wie niedrige Schallschutzwände, Schienenstegdämpfer und Absorber sind gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes nach 4 (6) in begründeten Fällen förderfähig. Aus schalltechnischer Sicht liegen solche begründeten Fälle im vorliegenden Abschnitt nicht vor. Dennoch wurden diese Alternativen zu herkömmlichen Lärmschutzwänden beurteilt.

18 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 18 Das Ergebnis zeigt eine deutlich geringere schallschutztechnische Wirkung als bei herkömmlichen Wänden. Dies lässt sich insbesondere durch den hohen Güterverkehrsanteil auf der Strecke 4810 begründen. Der nach der Förderrichtlinie gemäß 7 (6) in Verbindung mit dem Anhang 1 erforderliche wirtschaftliche Nachweis einer aktiven Maßnahme kann für diese innovativen Lärmschutz-Alternativen nicht erbracht werden. Diese innovativen Maßnahmen haben ein geringeres Nutzen-Kosten-Verhältnis als die konventionellen Schallschutzwände. Da nach Anhang 1 der Lärmsanierungsrichtlinie die aktive Maßnahme mit dem höchsten Nutzen-Kosten-Vergleich realisiert werden soll, ist der Einsatz von niedrigen Schallschutzwänden und Schienenstegabsorber in vorliegendem Fall weder schalltechnisch zu empfehlen, noch wirtschaftlich umsetzbar. Zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen des Schienenverkehrs werden daher im Weiteren konventionelle Lärmschutzwände untersucht und bewertet: < Lärmschutzwand 1 (l=344 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan ), < Lärmschutzwand 2 (l=516 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan 3.1.5), < Lärmschutzwand 3 (l=934 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan ), < Lärmschutzwand 4 (l=494 m), km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante (s. Plan 3.1.8). Nachfolgende Tabelle zeigt die Parameter, die für die Bewertung der Varianten maßgebend sind: Variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten Mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) LSW 1 ST Leonberg-Kernstadt Bahnhofstraße Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte 1 (l.d.b.) 2,0 m 89 5,6 / 12, (l.d.b.) 2,5 m 6,4 / 13, (l.d.b.) 3,0 m 7,0 / 15,4 9 LSW 2 ST Leonberg-Kernstadt Rutesheimer Straße / Scheffelstraße 2 (r.d.b.) 2,0 m 126 1,6 / 6, (r.d.b.) 2,5 m 2,3 / 7, (r.d.b.) 3,0 m 3,0 / 8,6 63 LSW 3 ST Silberberg Drosselweg / Wasserbachstraße 3 (l.d.b.) 2,0 m 146 5,8 / 12, (l.d.b.) 2,5 m 6,5 / 13, (l.d.b.) 3,0 m 7,2 / 14,2 11

19 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 19 Variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten Mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte LSW 4 ST Silberberg Finkenweg / Friedrich-Haug-Straße 2 (r.d.b.) 2,0 m 76 2,7 / 6, (r.d.b.) 2,5 m 3,9 / 8, (r.d.b.) 3,0 m 4,8 / 9,7 39 Bei allen weiteren Lärmschutzvarianten des aktiven Schallschutzes verbleiben noch Gebäude, an denen die Sanierungsgrenzwerte überschritten sind. Je höher die Lärmschutzwand gewählt wird, desto weniger Überschreitungen treten an den Gebäuden auf. An den von einer verbleibenden Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte betroffenen Gebäudefassaden sind zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2 Auswahl einer Vorzugsvariante Bei der Auswahl einer geeigneten Variante des aktiven Schallschutzes sind folgende Auswahlkriterien von Bedeutung: Schutzwirkung des Gebäudes und des Außenwohnbereichs, Schutzwirkung des Gebäudes und des Außenwohnbereichs, Höhe der Pegelminderung (im Allgemeinen werden Pegelminderungen ab ca. 3 db(a) vom menschlichen Ohr als hörbar empfunden), Minimierung der Anzahl der Gebäudefassaden mit Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte, Wirtschaftlichkeit (Verhältnis Nutzen zu den Herstellungskosten). Stadtteil Leonberg-Kernstadt: < Lärmschutzwand 1, km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 1 mit 2,0 m, 2,5 m und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Südseite der Bahnstrecke im Stadtteil Leonberg-Kernstadt lässt sich erkennen, dass mit einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 5,5 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 20 von 89 Wohneinheiten Überschreitungen.

20 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 20 Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 6,4 db(a) bei verbleibenden 16 Wohneinheiten mit Grenzwertüberschreitung. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 7,0 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 9 WE. < Lärmschutzwand 2, km , h = 2,0 bis 3,0 m ü.so. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 3 mit 2,0, 2,5 und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Nordseite der Bahnstrecke lässt sich erkennen, dass mit einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 1,6 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 95 von 126 Wohneinheiten Überschreitungen. Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 2,3 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 85. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 3,0 db(a) bei 63 verbleibenden WE mit Grenzwertüberschreitung. Stadtteil Silberberg: < Lärmschutzwand 3, km , h = 2,0 bis 3,0 m über Schienenoberkante. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 2 mit 2,0, 2,5 und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Südseite der Bahnstrecke im Stadtteil Silberberg lässt sich erkennen, dass mit einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 5,8 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 15 von 146 Wohneinheiten Überschreitungen. Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 6,5 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 12. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 7,2 db(a) bei 11 verbleibenden WE mit Grenzwertüberschreitung. < Lärmschutzwand 4, km , h = 2,0 bis 3,0 m ü.so. Aus der untersuchten Variante der Lärmschutzwand 4 mit 2,0, 2,5 und 3,0 m Höhe ü. SO auf der Nordseite der Bahnstrecke lässt sich erkennen, dass mit

21 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 21 einer Wandhöhe von 2,0 m ü. SO mittlere Pegelminderungen von 2,7 db(a) erzielt werden können. Es verbleiben an 55 von 76 Wohneinheiten Überschreitungen. Bei einer Wandhöhe von 2,5 m ü. SO steigert sich die mittlere Pegelminderung auf 3,9 db(a), die Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Grenzwertüberschreitung reduziert sich auf 50. Bei einer Wandhöhe von 3,0 m berechnet sich eine mittlere Pegelminderung von 4,8 db(a) bei 39 verbleibenden WE mit Grenzwertüberschreitung. Fazit: Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit besteht bei allen untersuchten Wandhöhen Aussicht auf Umsetzung der Maßnahme. In nachfolgender Zusammenstellung ist die Wirksamkeit der Lärmschutzmaßnahmen dargestellt: Vorzugs-variante Höhe über Schienenoberkante Anzahl zu schützender Wohneinheiten mittlere/maximale Pegelminderung in db(a) Anzahl der Wohneinheiten mit verbleibender Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte Im Wirkungsbereich von Lärmschutzwänden LSW 1 (l.d.b.) 3,0 m 89 7,0 / 15,4 9 LSW 2 (r.d.b.) 3,0 m 126 3,0 / 8,6 63 LSW 3 (l.d.b.) 3,0 m 146 7,2 / 14,2 11 LSW 4 (r.d.b.) 3,0 m 76 4,8 / 9,7 39 Außerhalb des Wirkungsbereichs von Lärmschutzwänden (l.d.b.) (r.d.b.) Bei Ausführung dieser Vorzugsvariante verbleiben von 740 förderfähigen Wohneinheiten noch insgesamt 425 Wohneinheiten mit Überschreitungen der Sanierungsgrenzwerte. Die mittlere Pegelminderung beträgt für die Stadt Leonberg zwischen 3,0 db(a) und 7,2 db(a), die maximale Pegelminderung zwischen 8,6 db(a) und 15,4 db(a). Von den in der gesamten Ortsdurchfahrt von Leonberg betroffenen 437 Wohneinheiten im Einwirkungsbereich der pegelmindernden Wirkung der Lärmschutzwand werden 315 Wohneinheiten so geschützt, dass keine weiteren passiven Schutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich werden.

22 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg Ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen Wie die obige Zusammenstellung zeigt, verbleiben bei allen untersuchten Varianten des aktiven Schallschutzes noch Gebäude, an denen die Sanierungsgrenzwerte überschritten sind. Je höher die Lärmschutzwand gewählt wird, desto weniger Überschreitungen treten an den Gebäuden auf. An den von einer verbleibenden Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte betroffenen Gebäudefassaden sind zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Im Untersuchungsgebiet sind ca. 740 Wohneinheiten (300 Gebäude) wie folgt betroffen: Anzahl der WE für die gesamte Ortsdurchfahrt Anzahl der WE für die Bereiche hinter den Lärmschutzwänden Anzahl der WE für die Bereiche hinter den Lärmschutzwänden, die durch den Bau der aktiven Lärmschutzmaßnahmen entfallen Anzahl der WE für die Bereiche hinter den Lärmschutzwänden, die trotz der gebauten aktiven Schallschutzmaßnahmen noch eine Pegelüberschreitung haben Anzahl der WE für die Bereiche in denen keine Lärmschutzwand gebaut wird Anzahl der WE für die gesamte Ortsdurchfahrt mit überschrittenem Grenzwert in allen Bereichen nach Bau der Lärmschutzwände 740 WE 437 WE 315 WE 122 WE 303 WE 425 WE Passive Schallschutzmaßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie der Einbau von Schallschutzfenstern und Schallschutztüren oder die Dämmung von Außenwänden und Dächern. Weil diese passiven Maßnahmen nur bei geschlossenen Fenstern wirksam sein können, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms gefördert. Die passiven Maßnahmen werden am Gebäude vorgenommen und können nur mit Zustimmung des Eigentümers ergriffen werden. Sie werden von ausgewählten Fachfirmen im Auftrag der Eigentümer durchgeführt und vom Bund im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms zu 75% bezuschusst. Anl Die 57 db(a) Nacht-Isophone sowie die Fassadenseiten von Gebäuden, an denen in mindestens einem Geschoß der jeweils maßgebende Lärmsanierungsgrenzwert überschritten wird (rote Einfärbung der Fassade), können den Plänen 3.1.4, 3.1.5, und der Anlage 3 entnommen werden.

23 Schalltechnische Untersuchung Strecke 4810, Abschnitt Leonberg 23 Bei der Isophonendarstellung wird darüber hinaus die Situation bei realer Schallausbreitung (gestrichelte blaue Linie) unter Berücksichtigung der Abschirmwirkung der Gebäude angezeigt. Anl. 3.2 Die fassaden- und stockwerksbezogenen Beurteilungspegel an den Gebäuden mit Überschreitung des maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwertes im Umfeld der Strecke 4810 sind in Anlage 3.2 in den Spalten Bestand mit Lärmschutz in Tabellenform wiedergegeben.

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