Auswahlkriterien für den Rat des Maklers

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1 Auswahlkriterien für den Rat des Maklers

2 Zielsetzung: Im Zusammenhang mit der Begleitung der Umsetzung der EU- Vermittlerrichtlinie in nationales Recht, befasst sich die Projektgruppe Auswahlkriterien für den Rat des Maklers mit der Identifikation, Diskussion und gewichtenden Einordnung relevanter Produktauswahlkriterien für den deutschen Versicherungsmarkt. Der Versicherungsmakler soll in die Lage versetzt werden den Rat für das von ihm empfohlene Versicherungsprodukt gegenüber dem Versicherungsnehmer mit Hilfe objektiver Auswahlkriterien im Protokoll zu begründen.

3 Die Projektgruppe sieht drei relevante Gruppen von Auswahlkriterien vor: a) Gesellschaftsqualität b) Produktqualität c) Servicequalität Je nach Sparte, müssen die drei Hauptkriterien mit unterschiedlicher Dominanz gewichtet werden, z.b.: im Personenversicherungsbereich (biometrische Risiken): Produktqualität vor Gesellschaftsqualität vor Servicequalität im BAV-/PAV-Bereich (Kapitalbildung): Gesellschaftsqualität vor Produktqualität vor Servicequalität

4 Identifikation von Teilqualitäten/Gang der Diskussion

5 Gesellschaftsqualität - Finanzstärke und Ertragskraft des Unternehmens (z.b. Bilanzkennzahlenqualität) - Zugehörigkeit zum Einlagensicherungsfonds (Werthaltigkeit der Einlagensicherung) - Beteiligungsverhältnisse (z.b. Konzernanbindung/Patronats- oder Haftungserklärung) - Erfahrung, Dauer und Ernsthaftigkeit des Markteintritts neuer Marktteilnehmer - Bestandsstornoqualität

6 Bedingungsqualität Preiswürdigkeit Produktqualität Kalkulationsqualität (Qualität der Produktkalkulation z.b. Sicherheitszuschläge in PKV etc.) Antragsqualität Produktangebot im nationalen Rechtsrahmen (Gerichtsstand,Vertragsunterlagen) Schadenregulierung Dokumentierungsqualität (Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die Verbraucher)

7 Servicequalität Kundenorientierte Kommunikation (insbesondere Reaktion auf Geschäftsvorfälle) Beitragsinkasso (richtiger Beitrag zum richtigen Termin) Geschwindigkeit der Ersten- und Folgedokumentierung Qualität der Annahmepolitik Qualität der Vertriebspolitik Unternehmenskultur Ausdehnung des Geschäftsgebietes (können international tätige Kunden ins Ausland begleitet werden?)

8 Vorläufige Bestimmung der als relevant angesehenen Auswahlkriterien: Finanzstärke Insolvenzsicherungsfonds Bedingungen Preis Rentabilität/Anlagerisiko Kalkulation Antragsgestaltung Service Tarifmerkmale

9 Sach inkl. Transport Haftpflicht RS KfZ KV Finanzstärke N N N N H Insolvenzsicherungsfonds H Bedingungen Preis Rentabilität/ Anlagerisiko Kalkulation Antrag H H H H Hoch (Haftpfl icht.nie drig) H H H H H N N N N N H N N N N H H Service Tarifmerkmale N N N N N H H H H H N = niedrig / H = hoch/ - = irrelevant

10 UV Risiko LV BU/DD Klass. Rente/ LV Fonds-Rente/LV Finanzstärke Insolvenzsicherungsfonds Bedingungen N N H H N - H H H H H N H H H Preis Rentabilität/ Anlagerisiko Kalkulation H H H H H N H H H H Antrag N H H LV H / Rente N LV H/Rente N Service Tarifmerkmale N N N N N H H H H H N = niedrig / H = hoch/ - = irrelevant

11 Gewichtung der Kriterien: Kriterien mit hoher Relevanz sollten zwingend zur Begründung der Produktempfehlung von Maklern herangezogen werden. Kriterien mit niedriger Relevanz können optional herangezogen werden. Operationalisierung der Auswahlkriterien: Der Arbeitskreis liefert zur Ausdeutung von Bedingungs-, Kalkulations-, Antrags-, Servicequalität und Finanzstärke keine Hilfen zu.

12 Weiteres Vorgehen: Veröffentlichung als im Nachgang zum Workshop, als Grundlage einer weitergehenden Diskussion

13 Darstellung ausgewählter Teilprobleme

14 Arbeitskreis liefert keinen Hilfen zur Ausdeutung von Finanzstärke, Bedingungs-, Kalkulations-,Antrags- und Servicequalität etc. zu. Die make or buy-entscheidung liegt beim Makler, der Maklergruppe oder Wirtschaftsverbund. Keine Empfehlung bestimmter Anbieter von Produkt oder Gesellschaftsratings (Ausnahme eigene Zertifizierung) Gefahr einer zunehmenden Fragmentierung der Software-Landschaft im Maklerunternehmen durch Einsatz von Teillösungen.

15 Überbetonung weniger relevanter Auswahlkriterien darf den Blick des Versicherungsnehmers auf entscheidungsrelevante Tatsachen nicht verstellen ( Prof. Römer )

16 Auswahlkriterien mit niedriger Relevanz können im Einzelfall zu Pflichtbestandteilen im Protokoll werden ( z.b. der bei Abschluss bereits feststehende Rückzug eines Anbieters aus dem Geschäftsgebiet)

17 Protokollerfordernis trifft generell auch Vermittler, die auf elektronischen Weg z.b. via Internet den Abschluss herbei führen.

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!

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