Aufgabe Fall max. Punktzahl
|
|
- Oldwig Kappel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Arbeitsrecht Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Fall max. Punktzahl Note Prüfer ggf. Gutachter im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Prüfer (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Seite 1 von 2
2 Prüfungsleistung Arbeitsrecht, Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Anmerkungen zur Korrektur: Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Seite 2 von 2
3 Modul Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeiten Sie bitte alle Aufgaben. Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 90 Minuten Arbeitsgesetze, BGB BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe Fall max. Punktzahl Arbeitsrecht WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P
4 Fall 30 Punkte Herr Albrecht (A) ist seit einem Jahr als Fahrer bei der Spedition Sanft (S) beschäftigt. In dem Betrieb mit 16 Mitarbeitern gibt es keinen Betriebsrat. A zweigt regelmäßig Treibstoff aus dem Tank seines Fahrzeugs für seinen privaten Gebrauch und zum Weiterverkauf ab. S wird misstrauisch wegen des enorm gestiegenen Verbrauchs und legt sich auf die Lauer. Er ertappt A abends am Freitag, den 21. August, wie dieser Treibstoff aus dem Tank herauspumpt und in große Kanister abfüllt. A gibt den Diebstahl zu und lässt sich sogleich bis zum 30. August einige Tage Urlaub gewähren. In diesem Jahr hatte er noch keinen Urlaub genommen. Am Montag, den 31. August, wird ein Einwurfeinschreiben in den Briefkasten des A mit der von S unterzeichneten fristlosen Kündigung eingeworfen. Eine Begründung für die fristlose Kündigung enthält das Schreiben nicht. A hatte auf dem Weg zur Arbeit aber einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Erst bei seiner Rückkehr aus dem Krankenhaus am 10. September findet er das Kündigungsschreiben im Briefkasten vor. A ist der Ansicht, die Kündigung sei ihm verspätet erklärt worden und deshalb unwirksam. Im Übrigen dürfe während einer Erkrankung nicht gekündigt werden. A verlangt außerdem die Vergütung für den Monat August, die S vollständig einbehalten hat. S hat nämlich die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen erklärt, die sich auf annähernd 2 Monatsgehälter des A belaufen. A meint, eine Aufrechnung gegen Lohnansprüche des Arbeitnehmers sei unzulässig. 1. Ist die außerordentliche Kündigung des A wirksam? (16 P.) 2. Kann A die Vergütung für den Monat August verlangen? (14 P.) WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Seite 2 von 3
5 Aufgabe 1 8 Punkte Arbeitnehmer A hat Unterschlagungen bei seinem Arbeitgeber begangen. Sein Arbeitsverhältnis wird durch Aufhebungsvertrag beendet. Er verlangt ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Welche rechtlichen Konsequenzen kann es für den Arbeitgeber haben, wenn er diesem Verlangen nachkommt? Aufgabe 2 10 Punkte Worin besteht der Unterschied zwischen einer personen- und einer verhaltensbedingten Kündigung nach 1 Abs. 2 KSchG? Aufgabe 3 12 Punkte Welche Elemente umfasst der Entgeltschutz des Arbeitnehmers angesichts der Tatsache, dass das Arbeitseinkommen die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers bildet? (4 Nennungen) Aufgabe 4 8 Punkte Herr A ist beim Werkzeughersteller W beschäftigt. Er beobachtet wiederholt, dass sein Kollege K Bohrmaschinen und Bohrer heimlich mit nach Hause nimmt. Muss A seinen Arbeitgeber W von diesen Beobachtungen in Kenntnis setzen? Aufgabe 5 12 Punkte Das Arbeitsverhältnis von Frau F, sie arbeitet Vollzeit, wurde vom Arbeitgeber gekündigt. Sie hat mittags ein Vorstellungsgespräch. Da F keinen Urlaub mehr hat, möchte sie wissen, ob sie dafür 3 Stunden freibekommen kann und ob sie trotzdem ihren Entgeltanspruch behält. Aufgabe 6 8 Punkte Frau S wird neu in einem Betrieb eingestellt. Entgegen einer bestehenden Betriebsvereinbarung über ein Urlaubsgeld, das jedem Mitarbeiter zusteht, wird in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, dass sie kein Urlaubsgeld erhalten soll. Kann Frau S trotzdem einen Anspruch auf Urlaubsgeld einfordern? Aufgabe 7 12 Punkte Welche Stellung weist das Betriebsverfassungsgesetz den Gewerkschaften zu? (3 Nennungen) WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Seite 3 von 3
6 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Modul Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist die Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus gemäß dem nachstehenden Notenschema sich ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein und unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß Prüfungsordnung gilt folgendes Notenschema: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 25. November 2009 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe Fall max. Punktzahl KORREKTURRICHTLINIE WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P
7 Lösung Fall SB 3, Kap. 2, 4.7; SB 2, Kap Punkte Frage 1: Eine außerordentliche Kündigung setzt gemäß 626 BGB einen wichtigen Grund voraus und die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Wiederkehrende Diebstähle von Sachen von erheblichem Wert stellen einen Bruch des Vertrauensverhältnisses und somit einen wichtigen Grund dar. Das wiederholte Abfüllen von Treibstoff in bereitgestellte Kanister begründet solch einen Vertrauensbruch. Da A als Fahrer den Zugriff auf das Fahrzeug und die Tankfüllung hat, besteht insofern ein gesteigertes Vertrauensverhältnis. In Anbetracht der Schwere des Vorwurfs wie der Wert des entwendeten Treibstoffs und der Umstand, dass wiederholt Diebstähle begangen wurden, ist für S die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. 1 KSchG kommt auf fristlose Kündigungen nicht zur Anwendung. Es gibt keinen Kündigungsschutz während einer Erkrankung, sondern allenfalls bei einer Schwerbehinderung, die nach dem Sachverhalt nicht anzunehmen ist, oder bei einer personenbedingten Kündigung wegen Erkrankung, die hier nicht vorliegt. Die fristlose Kündigung wurde gemäß 623 BGB schriftlich erklärt. Einer schriftlichen Begründung bedarf es nach 626 Abs. 2 S. 3 BGB nicht für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Die Kündigungserklärungsfrist nach 626 Abs. 2 S. 1 BGB müsste gewahrt sein. Innerhalb der 2-Wochen-Frist müsste dem A die Kündigung gemäß 130 Abs. 1 BGB zugegangen sein. Die Frist begann mit der Kenntnisnahme des S am 21. August zu laufen ( 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 1. Alt. BGB). Der Zugang ist erfolgt, wenn die Kündigung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Mit dem Einwurf in den Briefkasten ist das Kündigungsschreiben in den Machtbereich des A gelangt und unter regelmäßigen Umständen kann mit einer Kenntnisnahme am selben Tag, Montag den 31. August, gerechnet werden. Es genügt die abstrakte Möglichkeit der Kenntnisnahme. Auf die konkreten Umstände kommt es nicht an. Deshalb schließt ein Krankenhausaufenthalt den Zugang nicht aus. Die Kündigung ging am 31. August und damit rechtzeitig zu. Auf die spätere Kenntnisnahme durch S kommt es nicht an. 1 P. 6 P. Die fristlose Kündigung des A durch S ist daher wirksam. Frage 2: Der Vergütungsanspruch für August könnte sich aus dem Arbeitsvertrag i.v.m. 611 Abs. 1 BGB ergeben. A ist bis zum 21. August seiner Arbeitspflicht nachgekommen und es steht ihm hiernach somit der anteilige Entgeltanspruch zu. Für die folgenden Urlaubstage bis zum 30. August besteht der Entgeltanspruch aus 1, 3, 11 BUrlG. Am 31. August hatte A wegen der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch aus 3 Abs. 1 S. 1 EFZG, da die Wartezeit nach 3 Abs. 3 EFZG bei einer Beschäftigungszeit von einem Jahr erfüllt ist. Dieser Vergütungsanspruch des A könnte nach erklärter Aufrechnung durch S nach 389 BGB untergegangen sein. Dem S stehen aufgrund der Diebstähle des A Scha- WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P Seite 2 von 5
8 densersatzansprüche aus 280 Abs. 1 oder 823 BGB zu. A hat eine vorsätzliche Verletzung des Eigentums seines Arbeitgebers S in rechtswidriger Weise begangen und diesen dadurch geschädigt. Gleichwohl greift die Aufrechnung nach 394 S. 1 BGB (i.v.m. 850 ff. ZPO) nicht in voller Höhe. Sie ist nur zulässig, soweit der Vergütungsanspruch die Pfändungsfreigrenze überschreitet. In Höhe der Pfändungsfreigrenze ist die Aufrechnung daher ausgeschlossen. Dieser Betrag ist dem A auszubezahlen. 5 P. A hat somit einen teilweisen Vergütungsanspruch gegen S für den Monat August. WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P SEITE 3 VON 5
9 Lösung Aufgabe 1 SB 3, Kap. 6 8 Punkte Für Zeugnisse gelten neben dem Grundsatz des Wohlwollens die Grundsätze Vollständigkeit und Wahrheit, die in einem gewissen Spannungsverhältnis zueinander stehen. Wird gegen die Pflicht zur Wahrheit verstoßen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen eines zukünftigen Arbeitgebers (z. B. 826 BGB) führen, der dem Inhalt des Zeugnisses vertraut hat und deshalb den unzuverlässigen Arbeitnehmer eingestellt hat. 4 P. 4 P. Lösung Aufgabe 2 SB 3, Kap , Punkte Die verhaltensbedingte Kündigung knüpft an willensgesteuertes Tun oder pflichtwidriges und ebenfalls willensgesteuertes Unterlassen des Arbeitnehmers an. Hingegen erfasst die personenbedingte Kündigung Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers, die nichts mit dem Verhalten zu tun haben und nicht willensgesteuert sind. Da Verhalten steuerbar ist, bedarf es bei der verhaltensbedingten Kündigung vor deren Ausspruch grundsätzlich einer erfolglosen Abmahnung, damit dem Arbeitnehmer vor Augen geführt wird, dass ein erneutes Fehlverhalten nicht mehr hingenommen wird und er sein Verhalten hierauf einstellen kann. 4 P. Lösung Aufgabe 3 SB 2, Kap Punkte Der Entgeltschutz umfasst die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen nach dem EFZG; den Pfändungsschutz (nach 850 ff. ZPO), der Pfändungsfreigrenzen statuiert; den Schutz gegen Aufrechnungen durch den Arbeitgeber nach 394 BGB in Höhe der Pfändungsfreigrenzen; das Verbot der Abtretung nach 400 BGB in Höhe der Pfändungsfreigrenzen; das Insolvenzausfallgeld nach 183 SGB III in Höhe von 3 Monatsgehältern. je (max 1) Lösung Aufgabe 4 SB 2, Kap Punkte Den Arbeitnehmer trifft gegenüber dem Arbeitgeber aus 241 Abs. 2 BGB eine Schadensabwendungspflicht im Rahmen des Zumutbaren. Die Denunziation von Mitarbeitern ist aus Gründen des Betriebsfriedens bei kleineren Zuwiderhandlungen nicht zumutbar. Anders ist jedoch bei Diebstahl von Firmeneigentum von einigem Wert zu entscheiden. Hier gehen die Interessen des Arbeitgebers vor. 4 P. 4 P. Lösung Aufgabe 5 SB 2, Kap Punkte F hat einen Anspruch aus 629 BGB auf Gewährung einer angemessenen Freizeit zur Stellensuche nach erfolgter Kündigung. 3 Stunden sind für die Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs mit Wegezeit und Dauer des Gesprächs im angemessenen Rahmen. Obwohl F der Arbeit nicht nachkommt, hat sie aus 616 S. 1 BGB einen Anspruch auf das vertragliche Entgelt für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. 3 Stunden Abwesenheit sind bei einer Vollzeitkraft noch nicht erheblich. 6 P. 6 P. WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P SEITE 4 VON 5
10 Lösung Aufgabe 6 SB 4, Kap , Punkte Die Regelung eines Urlaubsgeldes unterfällt der freiwilligen Mitbestimmung und kann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein nach 77, 88 BetrVG. Betriebsvereinbarungen haben normative Wirkung und gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitsverhältnisse. Auch neu eingestellte Arbeitnehmer werden von der Geltung bestehender Betriebsvereinbarungen erfasst. Einzelvertragliche Abreden, die einer Betriebsvereinbarung zuwiderlaufen, sind unwirksam. Deshalb kann Frau S einen Anspruch auf Urlaubsgeld erheben. Lösung Aufgabe 7 SB 4, Kap Punkte Das Betriebsverfassungsgesetz geht in 2 Abs. 1 BetrVG von einer Trennung von Betriebsrat und Gewerkschaften aus. Der Betriebsrat repräsentiert alle Arbeitnehmer auch die nichtorganisierten. Es geht von einer Zusammenarbeit von Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaften aus und gewährt in 2 Abs. 2 BetrVG den Gewerkschaften Zugang zum Betrieb. Auf Antrag können Gewerkschaften beratend an Betriebsratssitzungen teilnehmen ( 31 BetrVG). Vertrauensleute der Gewerkschaften dürfen im Betrieb werben, informieren und beraten, ohne den Status eines Betriebsverfassungsorgans zu haben. je 4 P. (max 1) WB-ABR-P / WI-ABR-P / PW-ABR-P / WH-ABR-P SEITE 5 VON 5
Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 19.12.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
MehrNote. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 27.06.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
MehrStudiengang Betriebswirtschaft Modul. Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BB-WMT-S-07 Datum..007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrWirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Mathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB-WMT-S 868 Datum 8.6.8 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrStudiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul. Allgemeines Recht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 13.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
MehrWirtschaftsmathematik
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz WI-WMT-S1 543 Datum 345 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrAufgabe max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-OPR-P11-070303 / WH-OPR-P11-070303 Datum 3.03.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrBewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-070616 / WH-WST-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrWirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung. Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. WR-WMT-P Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 WR-WMT-P-07060 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsmathematik. Klausur-Kennzeichen. BB-WMT-S Datum Ausgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Studienleistung BB-WMT-S 090704 Datum 04.07.009 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrBewertungsschlüssel Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsstatistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-WST-P11-080614 / WH-WST-P11-080614 Datum 14.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrNote. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009
MehrWirtschaftsmathematik
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BW-WMT-S1 00504 Datum 04.05.00 Ausgegebene Arbeitsblätter
MehrBachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene
Mehr26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Für die Bewertung
MehrBetriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 84 BW-WMT-P 48 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
MehrName, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-101211 Datum 11.12.2010 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
MehrAusgegebene Arbeitsbögen. Abgegebene Arbeitsbögen. Aufgabe Σ Note. max. Punktzahl Prüfer(in) ggf.
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B.A.) Modul Management in Organisationen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-MIO-P11-130323 Datum 23.03.2013
MehrStudiengang. Betriebswirtschaft Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-060422 Datum 22.04.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrWirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB
Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-081108 Datum 08.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrNote. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht Modul Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB/BW/WR-ABR-P11-091128 Datum 28.11.2009 Ausgegebene
MehrName, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 19.06.2010 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen
MehrStudiengang. Betriebswirtschaft Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 14.10.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden
MehrWI-RWG-S BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe max. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-050312 Datum 12.03.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
MehrWirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB
Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-080426 Datum 26.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrPW-REW-P / WH-REW-P
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PW-REW-P11-060429
MehrBetriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Betriebswirtschaft Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung Datum 8.6. BW-WMT-P1 68 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrFür die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-071013 Datum 13.10.2007 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende
MehrBachelor Betriebswirtschaft
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene
MehrBewertungsschlüssel. Notenspiegel
Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BUJ-P11-080607 Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
MehrWirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-081011 / PW-ABR-P11-081011 / WH-ABR-P11-081011 Datum 11.10.2008
MehrStudiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Unternehmensrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-UNR-P11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrKlausur - Mantelbogen
Klausur - Mantelbogen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Datum 7.04.99 Wirtschaftsmathematik Prüfungsleistung BW-WMT-P-99047 Verwenden Sie ausschließlich das vom
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Wirtschaftsingenieurwesen Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul/Teilmodul Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen WB -BUJ-S11
MehrAufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-WPR-P11-091107 Datum 07.11.2009 Ausgegebene
MehrStudiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115 Datum 15.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
MehrWirtschaftsmathematik
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistung Studienleistung Klausur-Knz. BW-WMT-S1 041030 Datum 30.10.004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen. WB-WMT-P Datum Abgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen Mathematik Prüfungsleistung WB-WMT-P 96 Datum 69 Ausgegebene Arbeitsbögen Ausgegebene
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-090829 Datum 29.08.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrNote. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-WPR-P11-100123 Datum 23.01.2010 Ausgegebene
MehrBezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / HTL Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 14.04.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Recht der Pflege. Klausur-Kennzeichen. PM-REP-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Pflegemanagement Recht der Pflege Prüfungsleistung PM-REP-P12-130622 Datum 22.06.2013 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrStudiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-051022 Datum 22.10.05 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
MehrRechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-051119 Datum 19.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
MehrPflicht 2 von 3 3 von 5 Aufgabe insges. Max. Punkte
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Unternehmenslogistik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BW-UNL-P21-100123 BB-UNL-P11-100123 Datum 23.01.2010 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
MehrBezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 28.04.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrOrt, Datum. max. Punktzahl ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben)
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-100828 Datum 28.08.2010 Ausgegebene Arbeitsbogen
MehrTätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-AME-P Datum
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen
MehrBezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Elektronik Prüfungsleistung WI-ELT-P 0406 Datum.06.004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
MehrAlle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 16.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrName, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-111210 Datum 10.12.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene
MehrBearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 7 - HGB Höchstpunktzahl: 100
Modul Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-BUJ-P11-080628 Datum 28.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
MehrAufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Wirtschaft postgradual / HTL Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 04.04.2009
MehrWirtschaftsingenieurwesen Automatisierungstechnik. Klausur-Kennzeichen WB-AUT-P Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul Automatisierungstechnik Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WB-AUT-P11 0810 Datum 0.1.008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (B. A.) Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Pflegewissenschaftliche Grundlagen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-PWI-P11-111210 Datum 10.12.2011
MehrWirtschaft (postgradual) / Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Wirtschaftsinformatik Prüfungsleistung PW-WIG-P / WH-WIG-P
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaft (postgradual) / Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Wirtschaftsinformatik Prüfungsleistung Datum 0.06.007 PW-WIG-P11 07060 / WH-WIG-P11 07060 Bezüglich
MehrNote. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Gesundheits- und Sozialrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-GSR-P11-090627 Datum 27.06.2009
MehrBuchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul / Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsrecht Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss Prüfungsleistung WR-BUJ-P11-091219
MehrBEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.04.05
MehrSonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul. Rechnungswesen 1, Buchführung. Studienleistung, Klausur
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul Rechnungswesen 1, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz.
MehrStudiengang. Modul/Teilmodul. Art der Leistung. Klausur-Knz. Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul/Teilmodul Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. PW/WH-REW-S11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
MehrAufgabenblock A: 1 von 2 Aufgabenblock B: 6 von 7 Aufgabe Fall 1 Fall max. erreichbare Punkte
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-051015 Datum 15.10.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Mehrberaten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo
beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-ABW-P11-090606
MehrAufgabenblock A : 2 von 3 Aufgabenblock B : 5 von 6. Aufgabe F 1 F 2 F max. erreichbare Punkte
Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaft (postgradual) Arbeitsrecht Prüfungsleistung PW-ABR-P11-020427 Datum 27.04.2002 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei
MehrBewertungsschlüssel. Notenspiegel. Prüfungsleistung Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung. Studiengang
Studiengang Wirtschaft postgradual und Sonderstudiengang HTL Fach Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P21-060610 / WH-REW-P21-060610 Datum
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Modul Personalmanagement Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-PER-P12-091128 Datum 28.11.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrStudiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-WPR-P12-080412 Datum 12.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche
MehrStudiengang. Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-031129 Datum 29.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-120825 Datum 25.08.2012 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrKorrekturrichtlinie zur Studienleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am Betriebswirtschaft BB-WIG-S
Korrekturrichtlinie zur Studienleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am.11.007 Betriebswirtschaft BB-WIG-S11 0711 Für die Bewertung und Abgabe der Studienleistung sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrStudiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P Datum
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-ABR-P12-080405 Datum 05.04.2008 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei
MehrPflegemanagement Pflegewissenschaft I Prüfungsleistung PM-PWG-P
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Pflegewissenschaft I Prüfungsleistung Datum 14.12.2002 Lösen Sie die Klausuraufgaben bitte auf
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-EMP-P11-090509 Datum 09.05.2009
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (B. A.) Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Pflegewissenschaftliche Grundlagen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-PWI-P11-130629 Datum 29.06.2013
MehrStudiengang. Betriebswirtschaft Fach. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P11-050625 Datum 25.06.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allgemeine BWL / Rechnungswesen Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen PM-BWG-S12-100320 Datum 20.03.2010 Ausgegebene
MehrStudiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 07.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Mehrmax. Punktzahl
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Jahresabschluss, NEUE SB-REIHE Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 16.10.0 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrBesonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BSK-P11-081122 Datum 22.11.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
MehrWirtschaftsingenieurwesen Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel.
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-061021 Datum 21.10.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind
MehrBuchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P Datum
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Buchführung/Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-BUJ-P11-081129 Datum 29.11.2008 Bezüglich der Anfertigung
MehrBetriebswirtschaft Fach. Studiengang. Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-VWL-P-0 Datum..00 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrAufgabenblock A: 2 Fälle Aufgabenblock B: Wahlmöglichkeit - 5 von 6 Aufgaben Aufgabe Fall 1 Fall
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Besonderes Schuldrecht und Kreditsicherung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-BSK-P11-090516 Datum 16.05.2009
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-110827 Datum 27.08.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen
MehrWirtschaftsingenieurwesen (Bachelor u. HTL), Wirtschaftsrecht (Bachelor) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor u. HTL), Wirtschaftsrecht (Bachelor) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
MehrBEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-050924 Datum 24.09.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit
MehrWI-REW-S / WB-BUJ-S
Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzepte Diplom und Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.09.2006
MehrBezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STL-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrBW-WPW-P , BB-WPW-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Modul Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPW-P11-081025, BB-WPW-P11-081025 Datum 25.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer
MehrArbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P Datum
Studiengang Betriebswirtschaft Fach Arbeitsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-ABR-P11-030510 Datum 10.05.2003 Die Klausur enthält insgesamt 7 zu lösende Aufgaben. Es gibt zwei Aufgabenblöcke;
MehrBezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-070623 Datum 23.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrBB-OWR-P / BW-OWR-P
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Öffentliches Wirtschaftsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-OWR-P11-091121 / BW-OWR-P11-091121 Datum 21.11.2009
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Gesundheits- und Sozialmanagement Modul
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-ABW-P11-091128
MehrStudiengang. Wirtschaftsrecht Modul. Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.
Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 20.12.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:
MehrWirtschaftsingenieurwesen Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung
Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Modul / Fach Buchführung / Jahresabschluss, Teilmodul Jahresabschluss Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WB-BUJ-P11-070630
MehrName, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allgemeine BWL / Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-BWG-P12-090627 Datum 27.06.2009 Ausgegebene
MehrErgänzungsstudiengang Wirtschaft postgradual / Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen
Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengänge Modul / Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Ergänzungsstudiengang Wirtschaft postgradual / Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen
Mehr