GREENING. Ratgeber & Handbuch. Ökologische Vorrangflächen. Dauergrünland. Anbaudiversifizierung.

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1 GREENING Ökologische Vorrangflächen Anbaudiversifizierung Dauergrünland Ratgeber & Handbuch Mit allen Änderungen 2018

2 Ihre Ansprechpartner Vertrieb/ Beratung: Johannes Wefers Dipl. agr. biol. Tel.: / Mobil: 0172 / j.wefers@freudenberger.net Züchtung/ Versuchswesen/ Vermehrung/ Beratung: Dr. Jürgen Bestajovsky Dipl.-Ing. agr. Tel.: / Mobil: 0172 / j.bestajovsky@freudenberger.net Martin Terporten Tel.: / Mobil: 0172 / m.terporten@freudenberger.net Timo Blecher Agraringenieur Tel.: / Mobil: 0172 / t.blecher@freudenberger.net Harald Henßen Dipl.-Ing. agr. Tel.: / h.henssen@freudenberger.net Bernhard Kaffill Dipl.-Ing. agr. Tel.: / Mobil: 0172 / b.kaffill@freudenberger.net Jan Temme Tel.: / j.temme@freudenberger.net Fachberater im Außendienst: Johannes Troost (West) Mobil: 0171 / j.troost@freudenberger.net Benedikt Blumenraht M. Sc. Außendienst Nord Tel.: / Mobil: 0174 / b.blumenraht@freudenberger.net Thomas Lotsch (Süd) Mobil: 0173 / t.lotsch@freudenberger.net Axel Naumann Dipl.-Ing. agr. Außendienst Ost Tel.: / Mobil: 0160 / a.naumann@freudenberger.net Fax Auftragsannahme: /

3 Inhalt 2 Ihre Ansprechpartner 4 Änderungen beim Greening Übersicht Greening 8 Einführung Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) 9 Welche Ökologische Vorrangfläche ist für meinen Betrieb die Richtige? 10 Faktencheck ÖVF 12 Beispiele für ÖVF-Mischungen 14 Faktencheck Zwischenfruchtanbau 15 TERRA GOLD Zwischenfruchtmischungen 22 PROGREEN Zwischenfruchtmischungen 24 Faktencheck Gründecke (Untersaat) 25 Produkte für Gründecken 26 Einführung stickstoffbindende Pflanzen 27 Faktencheck stickstoffbindende Pflanzen 28 Beispiele für stickstoffbindende Pflanzen 30 Beispiele für Leguminosen-Gemenge 31 RhizoFix Rhizobien-Impfmittel für Leguminosen 32 Anbaudiversifizierung 33 Kategorien von landwirtschaftlichen Kulturen 34 Beispiele Fruchtfolgen und Produkte 36 Umbruchverbot bei Grünland 37 Produkte Grünland 38 Weitere Kataloge und Informationsquellen ENTWICKLUNG DER ÖKOLOGISCHE VORRANGFLÄCHEN FLÄCHEN ÖVF-Optionen Fläche in ha Brachflächen 221,8 209,3 200,0 Streifenelemente 16,5 20,9 23,0 Landschaftselemente 33,2 30,5 29,0 Zwischenfrucht & Untersaaten 930,2 938,1 945,0 Stickstoffbindende Pflanzen 161,8 175,6 182, ha Zwischenfrucht Niederwald mit Kurzumtrieb 2,2 2,5 und Untersaaten 2,7 Aufforstungsfläche 1,9 1,0 1,0 ÖVF gesamt 1.367, , ,7 Quellen: * BMEL 2016, Bundestagsdrucksache Nr. 18/10569, ** Prognose BMEL 2017, Statistik liegt noch nicht vor (Stand 1/2018), alle Flächenangaben der ÖVF sind vor Anwendung der Gewichtungsfaktoren 3 3

4 Änderungen beim Greening 2018 Für das Jahr 2018 gibt es im Zuge der Greeningverordnung einige Änderungen und Anpassungen bei der Umsetzung des Greenings. Im folgenden Text sind diese Veränderungen nach den Bereichen Anbaudiversifizierung, Ökologische Vorrangflächen und Grünland aufgeführt und kurz erläutert. Zusätzlich sind in den einzelnen Themenbereichen dieses Ratgebers die entsprechenden Änderungen übernommen und durch rote Schrift kenntlich gemacht worden. Anbaudiversifizierung Die 30 ha-grenze bei der Anbaudiversifizierung entfällt für folgende Betriebe: Mehr als 75 % des Ackerlandes werden für die Grünfuttererzeugung genutzt, liegen brach oder bestehen zu mehr als drei Vierteln aus Dauergrünland. Betriebe, die über eine Ackerfläche von mehr als 30 Hektar verfügen und die genannten Vorgaben erfüllen, müssen keine weiteren Auflagen in Form des Anbaus von verschiedenen Kulturen umsetzen. Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Auf Brachen können ab dem Jahr 2018 auch Bienenweiden als ÖVF geltend gemacht werden, der Gewichtungsfaktor beträgt hierbei 1,5. Der Begriff Bienenweide ist nicht genauer definiert. (Es ist allerdings davon auszugehen, dass Mischungen mit mehr als 10 unterschiedlichen Trachtpflanzen, die in der Anlage 5 Gruppe A (zu 32a Absatz 2 Satz 1) gelistet sind, als Bienenweide zu betrachten sind.)* Der Anbau von Eiweißpflanzen auf Ökologischen Vorrangflächen wird deutlich aufgewertet. Der Gewichtungsfaktor für Leguminosen wird von 0,7 auf 1,0 erhöht. Somit wird beispielsweise der Anbau von Ackerbohnen auf einem Hektar auch als 1 Hektar gewertet und nicht wie bisher nur als 0,7 Hektar. Durchwachsene Silphie Zukünftig dürfen auf Ökologischen Vorrangflächen auch mehrjährige Pflanzen zur Gewinnung von Biomasse angebaut werden. Chinaschilf (Miscanthus) und die Durchwachsene Silphie (Silphium perfoliatum) werden für den Anbau auf ÖVF zugelassen. Der Gewichtungsfaktor für die beiden Arten beträgt 0,7. Luzerne PLATO PLATO-Luzerne-Grasmix 4

5 Leguminosen-Gemenge sind ab 2018 als stickstoffbindende Pflanzen förderwürdig. Das bedeutet, dass zukünftig auch mit Klee- oder Luzernegras oder einem Gemenge aus Getreide und Leguminose (z. B. Grünroggen und Erbsen) die Greeningauflagen erfüllt werden können. Der Gewichtungsfaktor beträgt wie beim reinen Leguminosenanbau ebenfalls 1,0. Dabei ist darauf zu achten, dass die Leguminosen vorherrschen müssen. (Bei einem Saatgutanteil der Leguminosen von über 50 % sollte dieses Kriterium sicher erfüllt sein.)* Gründecken (Untersaaten) müssen nicht mehr ausschließlich aus Gräsern bestehen, auch Mischungen von Gräsern und Leguminosen können verwendet werden. Diese Änderung macht den Anbau von verschiedenen Mischungen, wie zum Beispiel Klee- oder Luzernegras, möglich. Der Saatzeitpunkt der Zwischenfruchtbestände auf ÖVF wird aufgelockert: Diese müssen nicht mehr erst nach dem 16. Juli ausgesät werden, da diese Regelung entfällt. In der neuen Formulierung der Greeningverordnung wird verlangt, dass die Fläche vom 1. Oktober des Jahres der Antragstellung bis zum 15. Februar des Folgejahres mit der Kulturpflanzenmischung bestellt sein muss. Der Gewichtungsfaktor von Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb steigt von 0,3 auf 0,5. Synthetische Pflanzenschutzmittel sind auf sämtlichen Ökologischen Vorrangflächen zukünftig untersagt. Diese Regelung betrifft auch Leguminosenbestände, die bislang von dieser Regel ausgenommen waren. Dauergrünland Die Definition von Dauergrünland wurde angepasst. Der Wechsel von Grünfutterpflanzen ist noch kein alleiniges Merkmal für eine Fruchtfolge im Sinne der neuen Definition. Künftig wird das Pflügen einer Fläche als maßgeblicher Anzeiger herangezogen. So gilt eine Fläche als Dauergrünland, wenn sie zum Anbau von Gras oder Grünfutter genutzt wird und mindestens fünf Jahre nicht Teil der Fruchtfolge ist und somit auch nicht gepflügt wurde. Feldrand mit Veitshöchheimer Bienenweide Bockshornklee Bei der Liste der zugelassenen Leguminosen (siehe S. 27) werden Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum) und der Schabzigerklee (Trigonella caerulea) aufgenommen. Somit können auch diese beiden Arten im Zuge des Leguminosenanbaus als Ökologische Vorrangfläche geltend gemacht werden. Die Vorgaben für die Streifenelemente werden vereinheitlicht: Diese müssen künftig mind. 1 m und max. 20 m breit sein, um bei der Berechnung der ÖVF voll gewertet zu werden (Faktor 1,5). Diese Regelung gilt auch für Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern, die bisher eine maximale Breite von 10 m aufweisen durften. Auf Feldrandstreifen darf zukünftig auch eine Beweidung oder eine Schnittnutzung durchgeführt werden. Diese Nutzung war bisher untersagt. Grünland Umbruch * Einschätzung von Feldsaaten Freudenberger 5

6 Übersicht über die Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV) GREENING Ökologische Anbaudiversifizierung Vorrangflächen Nähere Infos ab S. 8 Nähere Infos ab S. 32 Dauergrünland Nähere Infos ab S. 36 Ackerfläche < 15 ha Ackerfläche > 15 ha Ackerfläche < 10 ha Bio-Landwirte, Kleinerzeuger Ackerfläche ha Ackerfläche > 30 ha* FFH-Gebiete FFH Gebiete Sonstiges Dauergrünland Keine Ökologischen Vorrangflächen nötig 5 % Ökologische Vorrangfläche erforderlich Keine Anbaudiversifizierung nötig Abhängig von den angebauten Kulturen - mind. 2 Hauptkulturen - max. 75 % mit einer Kultur Abhängig von den angebauten Kulturen - mind. 3 Kulturen - je max. 75 % einer Kultur - die beidengrößten Kulturen zusammen max. 95 % Generelles Pflugund Umwandlungsverbot Umbruch muss an anderer Stelle 1:1 ausgeglichen werden (Genehmigung erforderlich) ÖVF: * Werden mehr als 75 % des Ackerlandes für die Grünfuttererzeugung genutzt, liegen brach oder bestehen zu mehr als drei Vierteln aus Dauergrünland, entfällt diese Regelung. Zwischenfrüchte oder Gründecke Stickstoffbindende Pflanzen Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern Pufferstreifen Feldränder (Streifen) Brachliegende Flächen Terrassen Landschaftselemente Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb 6

7 Verschiedene TERRA GOLD -Mischungen im Versuchsanbau 7

8 Ökologische Vorrangflächen Die Schaffung und Bereitstellung von Ökologischen Vorrangflächen ist eine der drei Maßnahmegruppen, die im Zuge der Agrarreform im Jahr 2015 zur Neuregelung von Subventionen geschaffen worden ist. Welche Betriebe diese Flächen bereitstellen müssen, ist in der Grafik unten auf dieser Seite dargestellt. Bio-Betriebe sind von dieser Regel gänzlich ausgenommen. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, diese Auflagen zu erfüllen. Die wichtigsten Maßnahmen sind auf den folgenden Seiten kurz erläutert. Die ersten 3 Jahre des Greenings haben gezeigt, dass die Kategorien Zwischenfrüchte und Untersaaten, stickstoffbindene Pflanzen und die Brache die wichtigsten Rollen bei den Ökologischen Vorrangflächen einnehmen. Nähere Erläuterungen und Beispiele der einzelnen Gruppen finden Sie auf den folgenden Seiten. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass es immer wieder Schwierigkeiten mit den genauen Flächengrößen von Anrechnungsflächen gab. Aus diesem Grund macht es Sinn, einen leichten Überschuss an Ökologischer Vorrangfläche vorzuhalten, um Kürzungen bei den Direktzahlungen zu vermeiden. Wichtig ist auch, dass bei der Berechnung der notwendigen Flächengröße der Gewichtungsfaktor der unterschiedlichen Maßnahmen berücksichtigt wird. Feldrandstreifen als ÖVF am Rande eines Kartoffelfeldes Ökologische Vorrangflächen: Wer muss sie bereitstellen? Gesamte Acker- und Grünlandfläche (ha) Bedingung 1 Bedingung 1 erfüllt? Bedingung 2 < 15 > 75 % der Ackerfläche sind Ackerfutterbau (ohne Mais) + Ackerstilllegung + Leguminosen (Summe) JA Restliche Ackerfläche (Gesamtackerfläche abzgl. Ackerfutterbau (ohne Mais) abzgl. Ackerstilllegung abzgl. Leguminosen) < 30 ha NEIN > 15 > 75 % der LF sind Dauergrünland + Ackerfutterbau (ohne Mais) (Summe) JA Restliche Ackerfläche (Gesamtackerfläche abzgl. Ackerfutterbau (ohne Mais)) < 30 ha Nein 8

9 Welche Ökologische Vorrangfläche ist für meinen Betrieb die Richtige? Die Vielzahl der unterschiedlichen Varianten, mit der man die Greening-Auflagen erfüllen kann, bietet eine sehr große Anzahl von Möglichkeiten, stellt den Landwirt aber auch vor die Frage, welche Variante für ihn die Richtige ist. Um beurteilen zu können, welche Ökologische Vorrangfläche für einen Betrieb in Frage kommt, muss man einige Faktoren beachten: Gibt es die Bereitschaft Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion zu nehmen? Können die ÖVF in angestrebte Fruchtfolgen integriert werden? Gibt es schon Flächen die als ÖVF geltend gemacht werden können? Können anfallende Aufwüchse sinnvoll verwendet werden? Können die durch ÖVF anfallenden Arbeiten termingerecht erledigt werden? Gibt es Agrarumweltmaßnahmen, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen? Sind die notwendigen Maschinen auf meinem Betrieb vorhanden? Wie hoch sind die Kosten für die Anlage der ÖVF? Welche pflanzbaulichen Vorteile für Folgekulturen bieten die unterschiedlichen Varianten? Gibt es Interessen Dritter, die berücksichtigt werden müssen? Natürlich hängt es letztendlich immer auch von den persönlichen Präferenzen des Landwirts ab, für welche Variante er sich entscheidet. Neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten werden die ökologischen und gesellschaftlichen Faktoren von jedem unterschiedlich bewertet. Wer sich frühzeitig Gedanken macht und sich die aufgeführten Fragen stellt, findet mit Sicherheit eine Lösung, die zu seinem Betrieb passt. Bedingung 2 erfüllt? Keine Ökologische Vorrangfläche nötig 5 % der Ackerfläche als Ökologische Vorrangfläche JA NEIN JA NEIN 9

10 Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) (Auszug) Faktencheck Brachliegende Flächen Faktor 1 (1 m² = 1 m² ÖVF) Mindestgröße 0,1 ha*, Einsaattermin bis Mindestens einmal pro Jahr mulchen, nicht zwischen dem und dem Keine Kulturpflanzen zu Erntezwecken Kein synthetischer Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger Aussaat und Bodenbearbeitung, die zur Ernte im Folgejahr führen, sind ab dem möglich Bienenweiden werden mit einem Gewichtungsfaktor von 1,5 angerechnet, Aussaat und Bodenbearbeitung, die zur Ernte im Folgejahr führen, sind ab dem möglich Bei Bienenweiden sind nur bestimmte Pflanzen als Trachtpflanzen verwendbar (siehe DirektZahlDurchfV & Anlagen) Pufferstreifen Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² ÖVF) Einsaattermin bis (ggf. Ausnahmeregelungen der Landkreise) Lage: an Gewässern und auf Acker oder Grünland an Acker angrenzend, mit und ohne Ufervegetationsstreifen Breite mind. 1 m, max. 20 m in Summe (ggf. inkl. Ufervegetationsstreifen) Mindestens einmal pro Jahr mähen oder mulchen, nicht zwischen dem und dem Nutzung Aufwuchs: ab Kein synthetischer Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger Beweidung/ Schnittnutzung: ja (Fläche muss sich von angrenzender Ackerfläche unterscheiden) Aussaat und Bodenbearbeitung, die zur Ernte im Folgejahr führen, sind ab dem möglich Keine landwirtschaftliche Erzeugung während des Jahres Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² ÖVF) Einsaattermin bis Lage: am Waldrand und auf dem Acker Breite mind. 1 m, max. 20 m in Summe Mindestens 1x pro Jahr mähen oder mulchen, nicht zwischen dem und dem Nutzung Aufwuchs: ab Kein synthetischer Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger Beweidung/ Schnittnutzung: ja (Fläche muss sich von angrenzender Ackerfläche unterscheiden) Aussaat und Bodenbearbeitung ab 01. August möglich, die zur Ernte im Folgejahr führen Keine landwirtschaftliche Erzeugung während des Jahres * Länderregelungen beachten! 10

11 Feldränder (Streifen) Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² ÖVF) Einsaattermin bis Lage: am Feldrand oder zwischen zwei Schlägen und auf Acker Breite mind. 1 m, max. 20 m in Summe Mindestens einmal pro Jahr mulchen, nicht zwischen dem und dem Kein synthetischer Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger Beweidung/ Schnittnutzung: ja Aussaat und Bodenbearbeitung, die zur Ernte im Folgejahr führen, sind ab dem 01. August möglich Keine landwirtschaftliche Erzeugung während des Jahres Feldrandstreifen auch als Bejagungsschneisen Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb Faktor 0,5 (1 m 2 = 0,5 m 2 ÖVF) Kein synthetischer Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoff- oder Wirtschaftsdünger Die zulässigen Arten finden Sie in DirektZahlDurchfV Anlage 1 zu 3 und 30 Abs. 1 Landschaftselemente Die ÖVF müssen sich auf dem angemeldeten Ackerland befinden bzw. daran angrenzen Hecken/ Gehölze (je m 2 ) Faktor 2 (1 m² = 2 m² ÖVF), einzelne Bäume (je Baum) Faktor 1,5 (1 Baum = 1,5 m² ÖVF), in Reihe stehende Bäume (je m) Faktor 2 (1 m = 2 m² ÖVF), Teiche (je m 2 ) Faktor 1,5 (1 m² = 1,5 m² ÖVF) Mehrjährige Pflanzen zur Biomasseproduktion Zugelassene Arten: Chinaschilf (Miscanthus) und Durchwachsene Silphie (Silphium perfoliatum) Faktor 0,7 (1 m 2 = 0,7 m 2 ÖVF) Kein Pflanzenschutz Kombination der Agrarumweltmaßnahmen mit ÖVF Entscheidung: Soll AUM-Fläche als ÖVF anerkannt sein? Wenn JA, dann Abzug bei AUM-Prämie (keine Doppelförderung in Deutschland) z. B. -380,00 /ha bei Förderung Blühstreifen in Niedersachsen 11

12 Beispiele für Mischungen für ÖVF (Pufferstreifen, Feldränder, Hektarstreifen u. ä.) BG 90 Wildpflanzenmischung, mehrjährig 10 kg Außer Düngen und Ernten sind in den Folgejahren keine weiteren Arbeiten notwendig. Trockenmasseerträge von bis zu 110 dt TM/ha sind möglich. Die Methanausbeute erreicht bis zu ca. 300 NI/kg otm. Die BG 90 kann auch noch recht spät, z. B. nach der Grünroggenernte, gesät werden. Nutzungsdauer: 5 Jahre Nutzungen: 1 x Saatstärke: 10 kg/ha Saatzeit: Mai-Juni Ernte: August-Oktober Art.-Nr WA 70 Lebensraum I 10 kg Die Saatmischung Lebensraum I bietet bis zu 5 Jahre blütenreiche, ganzjährige Deckung (bis 2 m) und Äsung (hohe Artenvielfalt). Sie ist besonders geeignet für Insekten, Vögel, Niederwild inkl. Rehwild. Diese Mischung bietet ähnliche Lebensräume wie eine Hecke, kann aber im Vergleich zu dieser in sehr kurzer Zeit gedeihen. Natürlich ist der Lebensraum I auch ein interessantes Beobachtungsobjekt für Naturliebhaber. für Niederwild mehrjährig große Artenvielfalt sehr blütenreich Steigerung der Biodiversität ausgewogenes Äsungsangebot besonders interessant für Insekten, Bienen, Vögel Aussaatzeit: ab März-Ende August Aussaatstärke: 10 kg/ha Aussaattiefe: 2-3 cm Art.-Nr WA 30 Trio Blattstammkohl Buchweizen Dt. Weidelgras Futtermalve Futterraps Gelbklee Herbstrübe Inkarnatklee Luzerne Markstammkohl Ölrettich Perserklee Rotklee Serradella Waldstaudenroggen Weißklee Westf. Furchenkohl Wiesenlieschgras Wildkräutergemenge Winterfutterraps Winterrübse Winterwicke 10 kg für Hoch- und Niederwild sehr kräuterreich Markstammkohl, Waldstaudenroggen und Futterraps liefern vor allem im Winter Äsung Aussaatzeit: ab März-August Aussaatstärke: 40 kg/ha Aussaattiefe: 1-2 cm Art.-Nr

13 WA 50 Pioniermischung 10 kg Alexandrinerklee Futtererbse Hafer 98/85 Ölrettich Rotklee Schwedenklee Sommerweizen 98/85 Waldstaudenroggen 98/85 Aussaatzeit: ab März-Juli Aussaatstärke: 75 kg/ha für Hoch- und Niederwild ein- bis überjährig für die Begrünung von Schneisen geeignet zur Schwarzwildablenkung nutzbar Aussaattiefe: 2 4 cm Art.-Nr Veitshöchheimer Bienenweide * Nutzungsdauer: 5 Jahre Saatstärke: 10 kg/ha Saatzeit: April Mai 1/10 kg Blütenreiche Bienenmischung aus 50 verschiedene Wild- und Kulturarten Die Zusammenstellung der Mischung basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim Zusammengesetzt aus blühfreudigen einjährigen Kulturarten, zweijährigen Wild- und Kulturpflanzen und langlebigen Wildstauden, die eine lange Lebensdauer der Mischung gewährleisten Blühdauer von April bis November 2,0 % Achillea millefolium 1,0 % Anethum graveolens 0,9 % Anthemis tinctoria 2,0 % Anthyllis vulneraria 5,0 % Borago officinalis 5,0 % Calendula officinalis 0,5 % Carduus nutans 3,0 % Centaurea cyanus 1,0 % Centaurea jacea 0,5 % Centaurea scabiosa 2,0 % Coriandrum sativum 2,0 % Daucus carota 3,5 % Echium vulgare 7,0 % Fagopyrum esculentum 1,0 % Foeniculum vulgare 5,0 % Helianthus annuus 1,0 % Hypericum perforatum 0,1 % Inula helenium 0,5 % Leonurus cardiaca 1,0 % Leucanthemum ircutianum 1,0 % Linum austriacum 3,0 % Lotus corniculatus 2,0 % Malva moschata 2,0 % Malva sylvestris 2,0 % Malva sylvestris ssp. Mauri. 2,0 % Medicago lupulina 3,0 % Medicago sativa 0,5 % Myosotis arvense 2,0 % Nigella sativa 2,0 % Oenothera biennis 4,0 % Onobrychis arenaria 10 % Onobrychis viciifolia 0,9 % Origanum vulgare 1,0 % Papaver rhoeas 0,5 % Reseda lutea 0,5 % Reseda luteola 1,0 % Salvia pratensis 5,0 % Sanguisorba minor 0,5 % Silene vulgaris 3,0 % Silybum marianum 0,1 % Solidago virgaurea 2,0 % Tanacetum corymbosum 0,5 % Thymus pulegioides 0,1 % Trifolium montanum 4,0 % Trifolium pratense 0,5 % Trifolium rubens 2,0 % Trifolium repens 0,5 % Verbascum densiflorum 0,2 % Verbascum lychnitis 0,2 % Verbascum nigrum Art.-Nr Dies ist nur eine kleine Auswahl an Mischungen, die für die ÖVF geeignet sind. Das Gesamtsortiment geeigneter Mischungen finden Sie in unserem Hauptkatalog oder auf unserer Homepage. *Dies ist nicht die Mischung aus dem Regionalprogramm für Hessen. 13

14 Zwischenfruchtanbau Faktencheck Faktor 0,3 (1 m² = 0,3 m² ÖVF) Mindestgröße 0,1 ha* Mischungen aus mind. 2 Kulturen Liste aller erlaubten Arten Anlage 3 der DirektZahlDurchfV Anteile: eine Art max. 60 % der Samen Anteile: Gräser max. 60 % der Samen Prozentangaben der Anteile sind immer auf die Anzahl von Saatkörnern bezogen Die Fläche muss vom des Jahres der Antragstellung bis zum des Folgejahres mit der Kulturpflanzenmischung bestellt sein Kein synthetischer Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoffdünger, kein Klärschlamm (organischer Dünger möglich) nach Ernte der Hauptkultur bis im Folgejahr Beweidung: ja (nur mit Schafen und Ziegen im Antragsjahr bis ) Eine Schnittnutzung im Folgejahr ab dem möglich Bodenbearbeitung, Einsaat der Folgekultur und Aufwuchsbeseitigung ab des Folgejahres Der Zwischenfrucht muss eine Hauptfrucht folgen * Länderregelungen beachten! TG-7 Aqua 14

15 TERRA GOLD Greening & Gründüngung mit krautigen Mischungen Seit einigen Jahren bietet Feldsaaten Freudenberger eine Vielzahl von Mischungen zum Anbau von Zwischenfrüchten an. Durch die seit 2015 erforderlichen Greeningmaßnahmen kommt diesen Mischungen eine ganz besonders wichtige Rolle zu. Der Anbau von Zwischenfruchtmischungen kann als Ökologische Vorrangfläche gewertet werden, wenn bestimmte Vorgaben bei der Zusammensetzung der Mischungen erfüllt sind. Auf den nächsten Seiten sind alle TERRA GOLD - Mischungen gekennzeichnet, die für den Zwischenfruchtanbau zur Erfüllung des Greenings geeignet sind. Gleichzeitig bestimmt die Zusammensetzung dieser Mischungen auch, ob eine Gülledüngung im Herbst durch die neue Düngeverordnung zulässig ist. Auch dies ist bei den folgenden Mischungen kenntlich gemacht. Die blühfreudigen Mischungen dienen jedoch nicht nur zur Erfüllung der Greeningauflagen, sondern fördern auch den Insektenreichtum und verschönern zudem nachhaltig die Feldflure. Zu den Vorteilen zählt zudem die biologische Bekämpfung von Bodenschädlingen, die im Zwischenfruchtanbau erfolgreich gegen Nematoden (Rüben- und gallenbildende Nematoden) durchgeführt wird. Neben diesen zu erzielenden Effekten wird dem Boden noch viel organische Masse zugeführt. Das wirkt sich positiv auf die Humusbilanz aus. Durch einen erhöhten Humusgehalt kann Erosion gemindert und die Wasserspeicherkapazität des Bodens erhöht werden. Wurzeltiefgang einiger Gründüngungspflanzen 0 80 cm cm bis 200 cm Inkarnatklee Peluschke Weißklee Zottelwicke Futterroggen Ackerbohne Buchweizen Erbse Gelbklee Ölrettich Phacelia Raps, Rübsen Senf Serradella Sommerwicke Stoppelrübe Lupine Steinklee Rotklee Quelle: SCHEFFER (1941) zit. in ROEMER et al. (1952), verändert. Die nachfolgend aufgeführten TERRA GOLD -Mischungen TG-1 bis TG-19 sind für individuelle Fruchtfolgen erstellt und erfüllen mehrere Funktionen: fruchtfolgeneutral Bodenaufschluss mit tiefwurzelnden Pflanzen Verbesserung des Porenvolumens im Boden Steigerung der Regenwurmaktivität Humusaufbau Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens Stickstoffbindung in Wasserschutzgebieten biologische Nematodenbekämpfung Grundwasserschutz Krankheits- und Schädlingsdruck senken greeningfähig 15

16 TG-1 Humus Für Getreide- und Rapsfruchtfolgen TERRA GOLD 25 KG Vielseitige Mischung für getreide-, mais- und rapsreiche Fruchtfolgen ohne Kreuzblütler. Sie friert in der Regel sicher ab und kann auch für die Mulchsaat genutzt werden. Die enthaltenen Arten sorgen für eine gute Durchwurzelung des Bodens. Durch den hohen Anteil an Leguminosen kann der Aufwuchs effizient Stickstoff fixieren und erhebliche Mengen an oberirdischer Biomasse bilden. Die Arten Futtererbse und Serradella können auch unter schwierigen Bedingungen im Spätsommer gute Aufwüchse bringen. Um eine erfolgreiche Etablierung zu gewährleisten, ist ein frühzeitiger Aussaattermin zu bevorzugen. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Futtererbse 15 1 Alexandrinerklee Serradella Phacelia MS Sudangras 20 5 Sommerwicken 20 2 Summe Zwischenfrucht Auch als Bio-Mischung erhältlich! Aussaatstärke: kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr TG-2 25 KG Rübenfit Für Rübenfruchtfolgen TERRA GOLD Eine Rübennematoden-neutrale Mischung als ideale Komponente von Rübenfruchtfolgen. Enthält Ölrettich und Lupine, die mit ihrem weiten Wurzelsystem dazu beitragen, dass eine hervorragende Bodengare erzeugt wird. Die verwendeten Ölrettich- und Senfsorten sind nematodenreduzierend. Durch die enthaltenen Leguminosen ist eine effiziente Stickstofffixierung möglich. Die unterschiedlichen Blütenfarben sorgen für ein sehr ansprechendes Bild und ein gutes Nektarangebot für Nutzinsekten. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Blaue Bitterlupine 15 1 Sommerwicken 15 2 Ölrettich nematodenreduzierend Phacelia MS 5 11 Gelbsenf nematodenreduzierend Alexandrinerklee Zwischenfrucht Summe Aussaatstärke: kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr Nematodenreduzierung 16

17 TG-3 Solara Für Getreide- und Rapsfruchtfolgen TERRA GOLD 25 KG Für Kartoffelfruchtfolgen ausgelegte Mischung. Der hohe Anteil an Blauer Bitterlupine und Ölrettich sorgt für eine gute Durchwurzelung, einen sehr krümeligen Boden und eine einfache Bestandsführung der Kartoffeln als Folgekultur. Die verwendete Ölrettichsorte TORO zeichnet sich durch eine niedrige Wuchshöhe, eine späte Blüte und eine Reduktion des Überträgers vom Tabak-Rattle-Virus aus. TORO reduziert zudem freilebende Nematoden, die Übertrager der Eisenfleckigkeit im Kartoffelanbau. Früh gesät können die enthaltenen Leguminosen effizient zur Stickstofffixierung beitragen. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Blaue Bitterlupine 40 4 Rauhaufer Ölrettich TORO Futtererbse 10 1 Phacelia MS 5 21 Alexandrinerklee 5 27 Summe Zwischenfrucht Auch als Bio-Mischung erhältlich! Aussaatstärke: kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr TG-4 10 KG Bienenschmaus Tübinger Mischung TERRA GOLD Blühfreudige, einjährige Mischung zur Förderung von Insekten- und Bienennahrung in der Feldflur. Der ausgesprochen schöne Blühaspekt ist zudem eine Bereicherung der Landschaft. Diese Mischung dient auch als Deckung für Niederwild oder kann als Ergänzung in Wildäcker eingesät werden. Da diese Mischung keine Leguminosen enthält, ist auch ein Einsatz in Wasserschutzgebieten möglich. Durch ihre nektarreiche Zusammensetzung ist der Einsatz als Ökologische Vorrangfläche im Zuge des Greenings in Form einer Bienenweide möglich. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Phacelia MS Ölrettich 4 2 Kornblume 2 2 Buchweizen 25 8 Ringelblume 5 3 Dill 2 7 Gelbsenf 7 6 Schwarzkümmel 5 11 Borretsch 1 1 Bienenweide Malve 3 2 Aussaatstärke: 10 kg/ha Koriander 6 3 Aussaat: bis Mitte August Summe Art.-Nr Zwischenfrucht 17

18 TG-7 25 KG Aqua Für Wasserschutzgebiete TERRA GOLD Ausgewogene Zwischenfruchtmischung ohne Leguminosen, um den Einsatz in Wasserschutzgebieten zu ermöglichen. Regional ist die Aussaat von Zwischenfrüchten in Wasserschutzgebieten förderungsfähig. In dieser Mischung werden Arten verwendet, die in der Lage sind, den vorhandenen Bodenstickstoff aufzunehmen und zusätzlich im Herbst die Feldflur durch ihr Blütenspektrum aufzulockern. Die TG-7 ist auch für Rübenfruchtfolgen gut geeignet. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Sudangras 20 8 Ölrettich nematodenresistend spätblühend Gelbsenf nematodenresistend spätblühend Phacelia MS Sonnenblume 30 6 Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 20 kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr TG-9 25 KG Melioration Zur Bodelockerung TERRA GOLD Diese Mischung ist vor allem für Böden mit Verdichtungen wie Pflugsohlen etc. gedacht. Der enthaltene Meliorationsrettich bricht mit seiner massiven Pfahlwurzel verdichtete Böden auf und sorgt so für eine hervorragende Bodengare. Mit den tiefwurzelnden Arten Lupine und Ölrettich wird die Mischung ideal ergänzt. In den gebildeten Wurzelkanälen erfolgt ein Luftaustausch in tiefere Bodenschichten und Wasser kann infiltrieren. Mit Wasser gefüllte Wurzelkanäle tragen im Winter zur Frostsprengung bei und dienen der Bodenlockerung. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Meliorationsrettich Buchweizen Phacelia MS 5 15 Ramtillkraut 5 23 Ölrettich blaue Bitterlupine 20 1 Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: kg/ha Aussaat: bis Mitte August Art.-Nr

19 TG KG Streufix Zur schnellen Begrünung TERRA GOLD Fruchtfolgeneutrale Zwischenfruchtmischung, die ohne große Bodenbearbeitung mit dem Schneckenkornstreuer, Düngerstreuer oder in Kombination mit einem Striegel großflächig ausgesät werden kann. Begrünt schnell, schützt so vor Erosion, führt dem Boden wertvolle organische Masse zu und friert sicher ab. Eine sehr einfache und effektive Lösung, die Greeninganforderungen in Form des Zwischenfruchtanbaus zu bewerkstelligen. Der enthaltene Alexandrinerklee bindet Luftstickstoff und stellt diesen der Folgekultur zu Verfügung. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Ramtillkraut Phacelia MS Alexandrinerklee Sandhafer 20 3 Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 15 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Anfang September Art.-Nr TG KG Gemüsefit Für komplexe Fruchtfolgen TERRA GOLD Zwischenfruchtmischung für komplexe Fruchtfolgen mit Kartoffeln, Rüben und Gemüseanteilen. Der doppelresistente Ölrettich reduziert die Rübennematoden sowie die gallenbildenden Nematoden. Die Erreger der Eisenfleckigkeit bei Kartoffeln werden zurückgedrängt. Sandhafer reduziert die freilebenden Nematoden. Durch die reduzierende Wirkung auf viele Nematoden ist die TG- 13 eine ideale Vorfrucht für viele Kulturen. Sommerwicken binden durch die Symbiose mit Rhizobien Luftstickstoff, der anschließend angebauten Pflanzen zur Verfügung steht. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Sandhafer Ölrettich doppelresistent Sommerwicken Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 30 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Anfang September Art.-Nr

20 TG KG Greeningfit Für die späte Aussaat TERRA GOLD Vielseitig einsetzbare Zwischenfruchtmischung ohne Leguminosenanteil mit vier Komponenten, die alle Vorteile der unterschiedlichen Arten in einer Mischung vereint: tiefe Durchwurzelung, Humusanreicherung des Bodens, Förderung des Bodenlebens und viele weitere. Auch für die späte Aussaat in mais- und getreidereichen Fruchtfolgen geeignet. Die Verwendung dieser Mischung in Wasserschutzgebieten ist aufgrund des Verzichts auf Leguminosen möglich. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Gelbsenf Abessinischer Senf Leindotter 5 15 Ramtillkraut Summe NEUE ANALYSE Zwischenfrucht Aussaatstärke: kg/ha Aussaat: Anfang August bis Mitte September Art.-Nr TG KG Greeningfit Ohne Leguminosen TERRA GOLD Einfache Zwischenfruchtmischung die mit zwei Komponenten ideal für Fruchtfolgen mit Raps und Leguminosen geeignet ist und die Greeningauflagen für den Zwischenfruchtanbau als Ökologische Vorrangflächen erfüllt. Enthält keine Kreuzblütler. Die auch Bienenweide genannte Phacelia ist eine ergiebige Nektarquelle für zahlreiche Nutzinsekten und bietet mit ihren lila Blüten in Kombination mit dem gelb blühenden Ramtillkraut ein sehr ansprechendes Bild. Die TG-14 friert bei Bodenfrost sicher ab. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Phacelia Ramtillkraut Summe NEUE ANALYSE Zwischenfrucht Aussaatstärke: 9-11 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Mitte September Art.-Nr

21 TG-16 Winterfit Winterhart & spätsaatverträglich TERRA GOLD 25 KG Winterharte, spätsaatverträgliche Zwischenfruchtmischung, die auch nach der frühräumenden Silomaisernte noch ausgebracht werden kann und ansprechende Aufwüchse bildet. Mit der TG-16 können auch zu einem späten Aussaattermin die Greeningauflagen (Ökologische Vorrangfläche) durch den Anbau dieser Zwischenfruchtmischung erfüllt werden. Gut geeignet für maisund getreidereiche Fruchtfolgen. Die in der TG-16 enthaltenen Leguminosen Inkarnatklee und Winterwicken sorgen für eine Stickstofffixierung. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Winterraps Winterrübsen 5 6 Inkarnatklee Winterwicken 40 5 Wel. Weidelgras Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 25 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Ende September Art.-Nr TG KG FutterStar Schmackhafte Zwischenfrüchte TERRA GOLD Greeningkonforme Winterzwischenfruchtmischung zur ein- bis mehrschnittigen Silagenutzung im folgenden Frühjahr. In der Zusammensetzung an die Anforderungen des Greenings angepasst. Verwendet werden hochwertige Sorten des Welschen Weidelgras sowie die kleinkörnigen Leguminosen Inkarnatund Rotklee. Der hohe Leguminosenanteil sorgt für einen guten Proteingehalt des gewonnen Futters und die Bereitstellung von Stickstoff für die Folgekultur. Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Wel. Weidelgras empf./ WZ-Sorte Wel. Weidelgras Inkarnatklee Rotklee Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 30 kg/ha Aussaat: Anfang August bis Ende September Art.-Nr

22 22 22 PG GM 1 25 KG Gründüngungsmischung Mischung zur sicheren Erfüllung der Greening-Mindestanforderungen als Alternative für einfachen Senf. Durch die schnellkeimenden Arten wird die Bodenerosion sicher verhindert und die blattreichen Arten gewährleisten eine gute Bodenbeschattung. Ölrettich und Gelbsenf sorgen für eine starke Durchwurzelung des Bodens. PROGREEN Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Gelbsenf Ölrettich Gartenkresse 5 12 Ramtillkraut 5 11 Petersilie 5 14 Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 20 kg/ha Aussaat: August bis Mitte September Art.-Nr PG GM 2 25 KG Nematodenreduzierend Durch die Verwendung von nematodenreduzierendem Gelbsenf und Ölrettich werden schädliche Nematoden verringert. Die starke Wurzelbildung des Ölrettichs lockert den Boden und sorgt für gute Wachstumsbedingungen bei der Folgekultur. Die Anforderungen des Greenings können durch diese Mischung erfüllt werde PROGREEN Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Gelbsenf nematodenreduzierend Ölrettich nematodenreduzierend Sandhafer Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 30 kg/ha Aussaat: August bis Anfang September Art.-Nr

23 PG GM 3 25 KG FutterGreening Mischung aus Welschem Weidelgras und zwei Kleearten zur Erfüllung der Greeninganforderungen. Der proteinreiche Aufwuchs kann als hochwertiges und schmackhaftes Futter genutzt werden. (Bei der Anrechnung als Ökologische Vorrangfläche im Zuge des Greenings unbedingt die dazugehörigen Vorschriften beachten.) PROGREEN Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Wel. Weidelgras Wel. Weidelgras (empf.) Weißklee Inkarnaktklee 8 6 Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 30 kg/ha Aussaat: August bis Ende September Art.-Nr PG GM 4 BlitzStart 25 KG Günstige Zwischenfruchtmischung mit der die Greeningauflagen erfüllt werden können. Die sicher abfrierende Mischung besteht hauptsächlich aus Gelb- und Sareptasenf und ist für Fruchtfolgen ohne Kreuzblütler, wie beispielsweise Getreide- und Maisfruchtfolgen, gut geeignet. PROGREEN Art Gewichtsanteil in % Samenanteil in % ca. Gelbsenf Sareptasenf Leindotter Summe Zwischenfrucht Aussaatstärke: 10 kg/ha Aussaat: Juli bis Mitte September Art.-Nr

24 Gründecke (Untersaat) Faktencheck Faktor 0,3 (1 m² = 0,3 m² ÖVF) Mindestgröße 0,1 ha* Die Hauptkultur kann ganz normal bewirtschaftet werden (Pflanzenschutz, Dünger, etc.) Untersaaten von Gräsern und von Mischungen aus Gräsern und Leguminosen sind möglich Untersaaten sind bereits in der Hauptfrucht anzulegen Bodenbearbeitung + Einsaat der Folgekultur ab möglich Nach Ernte der Hauptkultur: kein synthetischer Pflanzenschutz, kein mineralischer Stickstoffdünger, kein Klärschlamm; org. Dünger möglich Beweidung im Antragsjahr bis nur mit Schafen und Ziegen Aufwuchsbeseitigung ab des Folgejahres * Länderregelungen beachten! Vermehrer gesucht! Untersaaten in Getreide oder Mais sind im Rahmen des Greenings als Ökologische Vorrangfläche zulässig. Für die Untersaat kann auch Basissaatgut verwendet werden, um im Folgejahr eine Grassamenvermehrung von z. B. Wiesen- oder Rotschwingel und Deutschem Weidelgras zu etablieren. Dies gibt dem Vermehrer die Möglichkeit einer Anbaudiversifizierung. Im Jahr der Aussaat wird diese Fläche mit dem Faktor 0,3 als Ökologische Vorrangfläche angerechnet. Wir sind auch interessiert an Vermehrungen von Lupinen, Futtererbsen, Wicken, Rotklee oder Luzerne. Diese Flächen werden dann mit dem Faktor 1,0 als Ökologische Vorrangfläche angerechnet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Vermehrungsberater: Bernhard Kaffill Mobil: 0172 / b.kaffill@freudenberger.net 24

25 Produkte für Gründecken BG 50 UNTERSAAT-Mantelsaat Mantelsaat 20 kg Nutzungsdauer: Nutzungen: Saatstärke: Saatgutspezifikation: Saatzeit: Düngung: Ernte: ein- bis überjährig 2 3 x nach GPS, im Folgejahr 4 5 x kg/ha Mantelsaat ab Vegetationsbeginn 60 kg org. N/ha nach GPS Ernte ab Juli in Getreide oder im Folgejahr nach Mais Nährstofff geimpfte Mantelsaat 50 % Deutsches Weidelgras 50 % Welsches Weidelgras Spezialmischung für die Untersaat im Getreide und Mais. Durch die Mantelsaat ist eine einfache Ausbringung mit dem Düngerstreuer möglich. Besserer Auflauf durch die im Mantel enthaltenen Nährstoffe. Art.-Nr BG 55 UNTERSAAT-Normalsaat Nutzungsdauer: ein- bis überjährig 50 % Deutsches Weidelgras Nutzungen: 2 3 x nach GPS, im Folgejahr 4 5 x oder als reine Begrünung 50 % Welsches Weidelgras Saatstärke: kg/ha Saatgutspezifikation: Normalsaatgut Saatzeit: ab Vegetationsbeginn in Getreide oder in den kniehohen Maisbestand Düngung: 60 kg org. N/ha nach GPS Ernte Ernte: ab Juli in Getreide oder im Folgejahr nach Mais Spezialmischung für die Untersaat in Mais und Getreide. Die Mischung kann zur reinen Begrünung und zur Futternutzung als Folgekultur der Hauptkulturen Mais, Ackerbohne oder Getreide eingesetzt werden. Art.-Nr kg FE 320 Kleegras A3 Plus S 20 kg Nutzungsdauer: ein- bis dreijährig 29 % Deutsches Weidelgras Nutzungen: 2 3 x 21 % Welsches Weidelgras Saatstärke: 30 kg/ha 21 % Bastardweidelgras Saatgutspezifikation: Normalsaatgut & Mantelsaat Rhizo 29 % Rotklee (Mantelsaat Rhizo) Saatzeit: ab Vegetationsbeginn in Getreide oder in den kniehohen Maisbestand Düngung: 60 kg org. N/ha nach GPS Ernte Ernte: ab Juli in Getreide oder im Folgejahr nach Mais Gräser-Rotklee-Mix als Untersaat in Getreide- und Maisbestände. Ideal zur Schnittnutzung in bis zu zwei Hauptnutzungsjahren. Die Gräser werden in Form von Normalsaatgut und der Rotklee in Form der Mantelsaat Rhizo, für eine schnelle Symbiose mit Rhizobien, eingesetzt. Art.-Nr Mantelsaat Rhizo Mit Rhizobien 25

26 Stickstoffbindende Pflanzen - der Leguminosenanbau Diese Pflanzen sind in der Landwirtschaft sehr verbreitet und verfügen über ein paar ganz besondere Eigenschaften. Leguminosen sind mit Hilfe von Knöllchenbakterien in der Lage, Luftstickstoff zu binden und so zu pflanzenverfügbarem Stickstoff umzuwandeln. Bleiben die Pflanzen auf der Fläche und werden in den Boden eingearbeitet, steht der Stickstoff dann auch der Folgekultur zur Verfügung. Neben der Stickstoffversorgung wird so natürlich auch die Humusbilanz des Bodens stark verbessert. Die Leguminosen sind sehr eiweißreich und werden deshalb auch gerne als Tierfutter verwendet. Dies gilt besonders für Luzerne und einige Kleearten. Knöllchenbakterien Als Knöllchenbakterien oder Rhizobien werden bestimmte Bakterien bezeichnet, die in der Lage sind Luftstickstoff in pflanzenverfügbaren Stickstoff umzuwandeln. Rhizobien sind häufige und verbreitete Bodenbakterien. Ihre besondere Bedeutung liegt in der Fähigkeit, mit Pflanzen aus der Familie der Hülsenfrüchtler (Leguminosen) eine Symbiose einzugehen. Die Lebensgemeinschaft ist sehr eng und führt bei den Rhizobien zu umfassenden morphologischen sowie physiologischen Veränderungen und bei den Pflanzen zur Ausbildung spezieller Organe. Rhizobien besitzen die Fähigkeit, molekularen Stickstoff (N 2 ) zu binden, indem sie ihn zu Ammoniak (NH 3 ) bzw. Ammonium (NH 4+ ) reduzieren und damit biologisch verfügbar machen. Dies ist ihnen jedoch nur in der Symbiose mit Pflanzen möglich. Unter natürlichen Bedingungen können weder Leguminosen noch Rhizobien allein molekularen Stickstoff fixieren. Knöllchenbakterien an den Wurzeln der Gartenbohne ausgesuchten Rhizobien-Stämmen geimpft, sodass es unmittelbar nach der Keimung zu der oben genannten Symbiose zwischen der Pflanze und den Rhizobien kommt. Mit Mantelsaat Rhizo umhülltes Saatgut hat so einen deutlichen Vorsprung gegenüber konventionellem Nacktsaatgut. Es wachsen deutlich stärkere und gesündere Pflanzen mit einem deutlichen Wachstumsvorsprung. Mantelsaat Rhizo ist für viele Leguminosen verfügbar (wie Luzerne, Weiß-/ Rotklee). Mantelsaat Rhizo Mantelsaat ist Saatgut, welches mit einem Mantel aus Mikronährstoffen, Pflanzenstärkungsmitteln und verschiedenen mineralischen Komponenten umhüllt ist. Bei der Mantelsaat Rhizo wird das Saatgut zusätzlich mit Mantelsaat Rhizo Mit Rhizobien Ackerbohne FUEGO 26

27 Stickstoffbindende Pflanzen Faktencheck Faktor 1,0 (1 m 2 = 1 m 2 ÖVF) Mindestgröße 0,1 ha* Einzelsaaten oder Mischungen (aus Komponenten der Anlage 4 DirektZahlDurchfV) erlaubt Liste aller erlaubten Arten Anlage 4 DirektZahlDurchfV Düngung ohne Einschränkungen Folgekultur muss Winterung oder Winterzwischenfrucht sein (keine Anerkennung der Zwischenfrucht als ÖVF) Der Anbau von Leguminosen-Gemengen (z. B. Luzernegras) ist möglich, dabei müssen Leguminosen vorherrschen Kein synthetischer Pflanzenschutz * Länderregelungen beachten! Alexandrinerklee WINNER Anlage 4 DirektZahlDurchfV - (zu 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen Sojabohne Glycine max alle Arten der Gattung Linsen Lens spp. Hornschotenklee Louts corniculatus Weiße Lupine Lupinus albus Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine Lupinus angustifolius Gelbe Lupine Lupinus luteus Hopfenklee (Gelbklee) Medicago lupulina Luzerne Medicago sativa Bastardluzerne, Sandluzerne Medicago x varia alle Arten der Gattung Steinklee Melilotus spp. Gartenbohne Phaseolus vulgaris Erbse Pisum sativum Bockshornklee Trigonella foenum-graecum Schabzigerklee Trigonella caerulea Alexandrinerklee Trifolium alexandrinum Schwedenklee (Bastardklee) Trifolium hybridum Inkarnatklee Trifolium incarnatum Rotklee Trifolium pratense Weißklee Trifolium repens Persischer Klee Trifolium resupinatum Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee) Trifolium subterraneum alle Arten der Gattung Esparsette Onobrychis spp. Serradella Ornithopus sativus Ackerbohne Vicia faba Pannonische Wicke Vicia pannonica Saatwicke Vicia sativa Zottelwicke Vicia villosa 27

28 Beispiele für stickstoffbindende Pflanzen als Hauptkultur Rotklee Trifolium pratense 10/25 kg Saatstärke: 25 kg/ha in Reinsaat oder im Gemenge 12 kg/ha Rotklee plus 20 kg/ha Welsches Weidelgras Saatzeit: Frühjahr bis Spätsommer Aussaattiefe: 1 2 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: 30 kg N/ha, wenn lange kein Rotklee angebaut wurde als Startgabe kg N/ha in Klee-Gras-Gemischen je nach Gräseranteil zu jedem Aufwuchs ACKERROTKLEE BLIZARD, t. Der Gesunde Eine tetraploide Sorte mit fantastischen Erträgen sowohl an Frisch- als auch an Trockenmasse. Auffällig ist der hohe Gesundheitswert von BLIZARD; besonders bei der geringen Anfälligkeit für Kleekrebs und Stengelbrenner. Bemerkenswert ist auch der hohe Gehalt an Rohprotein, wichtig bei der Fütterung und der Eiweißerzeugung auf dem eigenen Feld. Art.-Nr ACKERROTKLEE GLOBAL, d. Idealer Mischungspartner Diploide Sorte für den mehrjährigen Ackerfutterbau. GLOBAL ist sehr gesund und eiweißreich. In Gemengen mit Gräsern, wie z. B. Wiesenschwingel oder Welschem Weidelgras, liefert GLOBAL ein qualitativ hochwertiges Grund futter. GLOBAL ist ausdauernd und kann somit zwei- bis dreijährig genutzt werden. Auch in Österreich und der Schweiz empfohlen. Art.-Nr ACKERROTKLEE GARANT, d. Der Robuste Diese diploide Sorte zeichnet sich durch eine ausgezeichnete Ertragsleistung und eine starke Anfangsentwicklung aus. Sie besitzt hervorragende Resistenzeigenschaften gegen Pilzinfektionen, wie z. B. dem Kleekrebs. Der Blühbeginn ist früh bis mittel. GARANT ist ein idealer Mischungspartner für kurzlebige Weidelgräser, wie Welsches oder Bastardweidelgras. Art.-Nr Luzerne - Medicago sativa Saatstärke: kg/ha in Reinsaat Saatzeit: in Reinsaat März bis Mai Aussaattiefe: 1 2 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: P und K entsprechend der Empfehlungen der Bodenuntersuchungsergebnisse 25 kg ORCA Die Standfeste ORCA ist eine violett blühende Bastardluzerne für die frühe Nutzung. Sie glänzt mit einer hervorragenden Massenbildung im Anfang und im Nachwuchs sowie beim Trockenmasseertrag. ORCA liefert somit üppige Erträge mit hohem Eiweißgehalt und zeichnet sich durch ihren Blattreichtum, zarte Stengel und eine überragende Standfestigkeit aus. Art.-Nr PLATO Die Gesunde Diese Luzernesorte ist eine hellblau bis violett blühende Sorte mit aufrechter Wuchsform. Ihre hohen Grün- und Trockenmasseerträge, die sehr gute Standfestigkeit und ihre sehr guten Resistenzeigenschaften gegen Luzernewelke und Kleekrebs machen PLATO zu einer Besonderheit. Als Frischfutter und auch für die Pellet- oder Grünmehlherstellung ist PLATO bestens geeignet. Art.-Nr VERKO Die Blattreiche VERKO ist eine vielblättrige, feinstengelige Sorte, die dank ihres hohen Proteingehaltes, einer sehr guten Austriebsdichte im Frühjahr und einer ausgezeichneten Nachwuchsfreudigkeit (durch die 3-4 Nutzungen möglich werden) überzeugt. Die Sorte bietet sich für Frischverfütterung, zur Herstellung von Trockengrüngut und im Luzerne-Gras-Gemisch zur Silierung an. Art.-Nr

29 Weißklee Trifolium repens 10/25 kg Saatstärke: kg/ha in Reinsaat, 10 kg/ha in Untersaat Saatzeit: Frühjahr bis Spätsommer Aussaattiefe: 1 2 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: 30 kg/ha als Startgabe, kg/ha in Kleegras-Gemischen je nach Gräseranteil zu jedem Aufwuchs BOMBUS Der Grundfutterproduzent Ein besonders winterharter Ladino-Weißklee mit großen Blättern, der sehr gut für den Ackerfutterbau geeignet ist. Er liefert hohe Erträge und ist ein idealer Partner zu den Futterexpress-Mischungen. Art.-Nr Winterwicke Vicia villosa Saatstärke: kg/ha Saatzeit: bis Mitte/ Ende Juli, als Hauptfrucht ab März/ April Aussaattiefe: 4 6 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: Grunddüngung Art.-Nr Gelbe Lupine Lupinus luteus (Süßlupine) Saatstärke: Körner/m² zur Körnernutzung Saatzeit: Mitte März bis April Aussaattiefe: 2 5 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: Grunddüngung (P/K) 25 kg Art.-Nr Blaue Lupine Lupinus angustifolius (Süßlupine) Saatstärke: Körner/m 2 zur Körnernutzung Saatzeit: Mitte März bis April Aussaattiefe: 4 6 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: Grunddüngung (P/K) 25 kg Art.-Nr

30 Beispiele für Leguminosen-Gemenge Leguminosen-Gemenge werden schon sehr lange als ideale Futtermischung angebaut. Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Kombinationen, die je nach Verwendungszweck und Nutzungszeiträumen zum Einsatz kommen. Neben den hier aufgeführten Beispielen finden Sie weitere Mischungen im Feldsaaten Freudenberger Hauptkatalog. PLATO-Luzerne-Grasmix 10 kg Saatstärke: 30 kg/ha Saatzeit: März-Mai Aussaattiefe: 1-2 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: Grunddüngung (P/K) Art.-Nr % Luzerne PLATO (Mantelsaat Rhizo) 10 % Wiesenschwingel 10 % Wiesenlieschgras 10 % Knaulgras Mantelsaat Rhizo Mit Rhizobien Der PLATO-Luzerne-Grasmix hat ein ideales Verhältnis von Energie- und Proteingehalt. Das schmackhafte Futter ermöglicht drei bis vier Nutzungen pro Jahr und ist ideal für frische bis trockene, kalkreiche Lagen. PG FU 7 Landsberger Gemenge Saatstärke: 60 kg/ha Saatzeit: März-Mai als Hauptfrucht oder August-September als Winterzwischenfrucht Aussaattiefe: 1-2 cm Reihenabstand: wie Getreide Düngung: Grunddüngung (P/K) Das Landsberger Gemenge ist eine Mischung aus Welschem Weidelgras, Inkarnatklee und Winterwicke und als bewährte Winterzwischenfrucht sehr ertragreich. Die PG FU 7 ist zur Grünfütterung und zur Silagegewinnung geeignet. Bei früher Aussaat ist ein Herbst- und Frühjahrsschnitt im Folgejahr, bei später Aussaat ein Frühjahrsschnitt im Folgejahr möglich (Herbstschnitt ist nicht greeningfähig!). Nach dem Frühjahrsschnitt fallen Winterwicke und Inkarnatklee aus. Neben der Futtergewinnung dient das Gemenge durch die Leguminosen-Rhizobien-Symbiose auch zur Stickstoffdüngung des Bodens. Art.-Nr % Wel. Weidelgras, t. 10 % Wel. Weidelgras, t. 50 % Winterwicke 25 % Inkarnatklee 20 kg 30

31 RhizoFix Alle RhizoFix -Produkte haben ab sofort eine Biozulassung Bei Fragen zu den Themen RhizoFix, Rhizobien und Saatgutimpfung kontaktieren Sie: Timo Blecher Fachberater Saatgutimpfung Mobil: 0172 / t.blecher@freudenberger.net Wurzel einer mit RhizoFix geimpften Sojabohne; die kräftige Rotfärbung zeigt die intensive Stickstofffixierung an Im ökologischen Landbau fördern Düngung und Humuswirtschaft die Fruchtbarkeit des Bodens. Ziel ist es, Stoffkreisläufe so weit wie möglich zu schließen. Zeitgleich ist der Einsatz mineralischer Düngerformen, wie Nitrat- und Ammoniumdünger rechtlich verboten. Aus diesen Gründen stellt die Stickstofffixierung durch Leguminosen die einzige Möglichkeit dar, elementaren Luftstickstoff zu binden und den Pflanzen zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für die erfolgreiche Symbiose (Knöllchenbildung) von Pflanze und Bakterium ist das Vorkommen der spezifischen aktiven Bakterienstämme. Mit dem flüssigen Impfmittel RhizoFix besteht die Möglichkeit, die Knöllchenbildung und die daraus resultierende Stickstofffixierung bei allen gängigen Leguminosenarten sicherzustellen. Aus diesem Grund spielt besonders für ökologisch wirtschaftende Betriebe die Beimpfung des Saatgutes bei der Etablierung neuer Kulturarten wie der Sojabohne eine große Rolle. Aber auch bei bereits angebauten Arten mit ausbleibender Knöllchenbildung ist die Impfung von enormer Bedeutung. Vorteile der Saatgutimpfung mit RhizoFix Höhere Erträge gegenüber der Nicht-Impfung (auch bei wiederholtem Anbau) Schnellstmögliche Symbiose zwischen den Pflanzen und den Rhizobien Direkter Kontakt mit dem Saatgut schnelle Besiedlung der Wurzeln Für jede Art ein spezifischer Rhizobienstamm Anbau auch auf Flächen ohne natürliches Rhizobienvorkommen möglich Kräftigerer Aufwuchs Einfache Handhabung des Impfmittels Sofort einsatzfähig Weiße Lupinen ohne Impfung Weiße Lupinen mit RhizoFix -Impfung 31

32 Anbaudiversifizierung Die Anbaudiversifizierung beschreibt eins der drei Standbeine der neuen Direktzahlungsverordnung Greening. Ob und in welcher Form ein landwirtschaftlicher Betrieb die Anbaudiversifizierung praktizieren muss, richtet sich nach der Größe des entsprechenden Betriebs. Sonderstellung: Betriebe (Bsp.: Kartoffel oder Gemüse), die jährlich mind. 50 % ihrer bewirtschafteten Fläche tauschen ( Flächen zur Verfügung stellen gilt nicht!). Durch die Anbaudiversifizierung soll langfristig erreicht werden, dass die Artenvielfalt innerhalb der Fruchtfolge steigt und der Anbau von riesigen Monokulturen begrenzt wird. Mit Hilfe einer vielfältigen Fruchtfolge können diverse positive Effekte, wie z. B. eine Steigerung der Bodengesundheit, eine Zunahme der Artenvielfalt bei Flora und Fauna und eine optische Bereicherung der Kulturlandschaft erzielt werden. Eine vielfältige Fruchtfolge trägt dazu bei, dass die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig erhalten bleibt und sich die Erträge stabilisieren. Die Steigerung der Biodiversität als Effekt einer weitgestellten Fruchtfolge liefert einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und trägt zum allgemeinen Wohlergehen von Mensch und Natur bei. Fruchtfolge bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass die Fruchtarten auf der Fläche rotieren müssen; diese können auch nebeneinander immer auf der gleichen Fläche angebaut werden. Betriebe müssen allerdings mindestens zwei oder drei Kulturen in Abhängigkeit von der Betriebsgröße anbauen. Einschnitte in der Fruchtfolgeplanung erleben vor allen Dingen die Betriebe, die bis dato ausschließlich Winterungen angebaut haben, da hier kein Zeitfenster besteht, um Zwischenfrüchte zu säen, um das Greening zu erfüllen. Alternativ muss hier mit Leguminosen als dritte Kultur gearbeitet werden. Anpassungen müssen ebenfalls jene Betriebe vornehmen, die reinen Futterbau mit hohen Anteilen Silomais anbauen. Oftmals ist die Flächenausstattung so knapp, dass keine andere Kultur das Futterloch schließen kann. Ein weiteres Problem besteht in der gleichen Klassifizierung von Gräsern und Leguminosen zur Futternutzung, die teilweise nicht als zweite und dritte Kulturart abgebaut werden können, da diese in der gleichen Kategorie geführt werden. Acker (ha)/ Grünland Anbaudiversifizierung freigestellt < 10 X mind. 2 Kulturen (1 max. 75 %) X mind. 3 Kulturen (1 max. 75 %, 2 zusammen max. 95 %) > 30* X max. 30 ha Acker > 75 % Grünland max. 30 ha Acker > 75 % Ackerfutter/ Brache X X * Werden mehr als 75 % des Ackerlandes für die Grünfuttererzeugung genutzt, liegen brach oder bestehen zu mehr als drei Vierteln aus Dauergrünland entfällt diese Regelung. 32

33 Kategorien von landwirtschaftlichen Kulturen nach Artikel 44 Absatz IV der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Kategorien landwirtschaftliche Kultur(pflanze) Erläuterung Beispiele Gattung/ Art von Kulturen Eine Kultur einer der verschiedenen in der botanischen Klassifikation landwirtschaftlicher Kulturpflanzen definierten Gattungen Jede Gattung einer der verschiedenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zählt als eine Kultur. Winter- und Sommerkulturen gelten als unterschiedliche Kulturen, auch wenn sie zur selben Gattung gehören. Triticum: Weichweizen, Hartweizen, Dinkel Secale: Roggen Beta: Zuckerrüben, Futterrübe, Mangold und Rote Beete Hordeum: Gerste Zea: Mais Alle Arten im Falle der Brassicaceae, Solanaceae und Cucurbitaceae Im Falle der Brassicaceae (Kreuzblütler), Solanaceae (Nachtschattengewächse) und Cucurbitaceae (Kürbisgewächse) gelten alle Arten als jeweils eigenständige Kulturpflanze. Raps, Weißer Senf, Ölrettich Kartoffeln, Tomaten, Paprika Kürbisse, Gurken, Zucchini Brachliegendes Land Gras oder andere Grünfutterpflanzen Brachliegendes Land ist ebenfalls eine eigenständige Kultur. Gras oder andere Grünfutterpflanzen sind eine eigenständige Kultur. Sonderfälle: Mischkulturen in getrennten Reihen: Jede Kultur kann als getrennte Kultur gerechnet werden, wenn sie mind. 25 % der Fläche abdeckt. Flächen einer Hauptkultur mit Untersaat werden nur mit der Hauptkultur anerkannt. Saatgutmischungen gelten als eine einzige Kultur. Weidelgräser, Festulolium, Schwingelgräser, Knaulgras, Wiesenrispe, Rotklee, Weißklee, Perserklee, Alexandrinerklee, Luzerne Mais mit Gräseruntersaat (Gründecke) Landsberger Gemenge 33

34 Beispiele für Fruchtfolgen Betrieb alte Fruchtfolge neue Fruchtfolge ÖVF Bauer Hansen, Schleswig Holstein Bauer Schmidt, nördlicher Niederrhein Bauer Müller, Rheingraben Bauer Huber, Eifel Winterweizen (33 %) Winterweizen (33 %) Winterroggen (34 %) Silomais (45 %) Silomais (45 %) Ackergras (10 %) Winterweizen (59 %) Erbse/ Bohne (8 %) Winterroggen (33 %) Silomais (75 %) Winterweizen plus Zwischenfrucht (20 %) Ackergras (5 %) Körnermais (100 %) Körnermais (75 %) PLATO-Luzerne-Grasmix (12,5 %) Welsches Weidelgras (12,5 %) Silomais (70 %) Ackergras (30 %) Silomais (66 %) Ackergras (30 %) Feldrand (Streifen) (4 %) Erbse/ Bohne Zwischenfrucht PLATO-Luzerne-Grasmix Feldrand (Streifen) Sojabohne Glycine max (Reifegruppe 000) 25 kg Saatstärke: 100 kg/ha (65-75 Körner/m 2 ) Saatzeit: ab Mitte April Aussaattiefe: 2 4 cm Reihenabstand: cm Düngung: Grunddüngung (P/K/Mg) Die Sojabohne ist eine Kurztagespflanze mit hohen Wärmeansprüchen. Sie gedeiht am besten in warmen Gegenden, wie beispielsweise Körnermaisanbaulagen. Ideal sind lockere und sich leicht erwärmende Böden mit guter Struktur, die eine hohe Kapazität für Wasser aufweisen. Das gut entwickelte Wurzelsystem der Sojabohne verbessert die Bodenstruktur und bindet mit Hilfe der Knöllchenbakterien Luftstickstoff. Futterrübe Beta vulgaris 25 kg POLYPLOIDE SORTE BRIGADIER orange Olive MASSENRÜBE Aussaatstärke: kg/ha Beize: TMTD Art.-Nr (10 kg) BRIGADIER Weltmeister im Masseertrag BRIGADIER orange Olive pilliert MASSENRÜBE Aussaatstärke: 4 5 x 1/2 Einheit/ha Einheiten/ha Beize: TMTD Art.-Nr (1/2 Einheit) Diese orangefarbene Futterrüben sorte bietet höchste Erträge bis zu dt/ha und bildet ausgesprochen wenig Schosser. Der sehr glatte, wuchtige Rübenkörper ermöglicht ein schmutzarmes, leichtes Roden, das sowohl maschinell als auch manuell erfolgen kann. Die enorme Blattmasse bleibt bis zur Rodung frisch und gesund. BRI- GADIER bietet ein sehr schmackhaftes Futter, das sich durch gute Haltbarkeit und guten Trocken sub stanzgehalt auszeichnet. 34

35 Welsches Weidelgras Lolium italicum 25 kg Saatstärke: Saatzeit: Aussaattiefe: Reihenabstand: Düngung: kg/ha in Reinsaat, kg/ha als Untersaat als Reinsaat im Sommer und Herbst, als Untersaat im Getreide im März und April 1 2 cm wie Getreide als Hauptfrucht im Frühjahr kg N/ha, zu jeder weiteren Nutzung kg N/ha, zur Stoppelsaat 80 kg N/ha GEMINI, t. Ertragreiche Spitzensorte Diese Sorte zeichnet sich durch eine sommerbetonte Ertragsverteilung aus, ideal bei Frischfütterung und dies bei hohem Zuckergehalt und hoher Schmackhaftigkeit. Sehr erfolgreich ist die Ackerfutterbaumischung Futterexpress A1. Hier wird GEMINI mit ORYX und MELQUATRO angebaut. Genutzt wird GEMINI für die Frischfütterung, die Silierung und zur Heubereitung. Als Anbauverfahren kommt die Herbstaussaat mit der Ernte im darauffolgenden Jahr oder die zeitige Aussaat im Sommer für eine Herbstnutzung und ein Hauptnutzungsjahr nach der Überwinterung infrage. MELQUATRO, t. Gleichmäßige Ertragsverteilung Eine beim Bundessortenamt zugelassene Sorte mit einem hohen Ertragsvermögen und sehr gleichmäßiger Ertragsverteilung. Diese tetraploide Sorte zeichnet sich zudem durch einen höheren Zuckergehalt und eine höhere Verdaulichkeit aus. Damit verbunden ist auch eine sehr gute Silierfähigkeit. Die Nutzung von MELQUATRO erfolgt für die Silagebereitung, für die Heuwerbung oder für die Frischverfütterung. MELQUATRO kann in Reinsaat ausgebracht werden und ist ebenfalls ein sehr empfehlenswerter Bestandteil der Ackerfutterbaumischungen Futterexpress. Art.-Nr Art.-Nr Ackerfutterbau FE 100 Ackergras A1 FE 300 Ackergras A3 PG FU 1 Ackerfutterbau Qualitätsstandardmischungen 20 kg Qualitätsstandardmischungen 20 kg 20 kg besteht nur aus Sorten des Wel. Weidelgrases mit hoher Ertragsleistung im 1. und 2. Hauptnutzungsjahr 100 % Wel. Weidelgras (3 Sorten) 2- bis 3-jährige Nutzung (für 2 Hauptnutzungsjahre) 42 % Dt. Weidelgras 29 % Wel. Weidelgras 29 % Bastardweidelgras überjähriges Ackerfuttergras 100 % Wel. Weidelgras Art.-Nr Art.-Nr Art.-Nr

36 Umbruchverbot bei Grünland Seit einigen Jahren besteht bereits ein absolutes Umwandlungsverbot von Grünland in Ackerland ohne Schaffung von Ersatzflächen. Mit der neuen GAP-Reform besteht nun europaweit ein absoluter Erhalt von Dauergrünlandflächen (DGL-Flächen). Umbruch und Umwandlung in Ackerland ist nur dann möglich, wenn an anderer Stelle eine neue Grünlandfläche angesät wird. Pflegemaßnahmen sind aber jederzeit auf den normalen Grünlandflächen möglich. Das gilt auch für Neuansaaten. Um in Zukunft Futterlücken zu schließen, lohnt es sich, schlechte Grünlandflächen in diesem Frühjahr neu anzusäen. Genügend Grundfutter ist bekanntermaßen vorhanden. Die von den offiziellen Beratungsstellen empfohlenen Mischungen sind hierbei allererste Wahl. Verschärft wird das Ganze noch für Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Hier besteht ein absolutes Umbruchverbot für das Grünland. Ausnahmen sind nur mit Absprache und Genehmigung der zuständigen Behörden möglich. Die Grünlandpflege muss aber auch hier berücksichtigt werden, sofern nicht anders geregelt. Gerade bei bestehenden Umbruchverboten ist die Nachsaat bei DGL- Flächen von besonderer Bedeutung. Mit Hilfe von Nachsaaten ist es möglich, schon existierende Grünlandflächen zu erneuern und so den Aufwuchs erheblich zu steigern und zu verbessern. Dauergrünland (DGL) in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) Generelles Pflug- und Umwandlungsverbot Gilt jedoch nur für das DGL aus 2015, später angelegtes DGL nicht betroffen Sonstiges Dauergrünland (DGL) Grundsätzlich Umbruch nur mit Genehmigung und Neuansaat an anderer Stelle Bei Genehmigung keine Neuansaat nötig bei: DGL im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (AUM) angelegt besonderen Fällen im öffentlichen Interesse Vermeidung unzumutbarer Härten (z. B. höhere Gewalt) DGL, das erst 2015 und später entstanden ist (bei DGL, das vor 2015 bereits bestand Neuansaat an anderer Stelle) Wird eine Abweichung von über 5 % von der Referenz ( neu angemeldetes DGL in 2015, das in 2012 kein DGL war) festgestellt, dürfen keine Genehmigungen mehr erteilt werden (diese 5 % Grenze wurde 2017 in keinem Bundesland erreicht) Achtung! Flächen, die durch Einsaat oder Selbstbegrünung zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterernten genutzt werden und nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind, werden nach 5 Jahren zu Dauergrünland/ Dauerweiden. Die Definition von Dauergrünland wurde angepasst. Der Wechsel von Grünfutterpflanzen ist noch kein alleiniges Merkmal für eine Fruchtfolge im Sinne der neuen Definition. Künftig wird das Pflügen einer Fläche als maßgeblicher Anzeiger herangezogen. So gilt eine Fläche als Dauergrünland, wenn sie zum Anbau von Gras oder Grünfutter genutzt wird und mindestens fünf Jahre nicht Teil der Fruchtfolge ist und somit auch nicht gepflügt wurde. 36

37 Grünland für alle Regionen Deutschlands Wir führen sämtliche kammerempfohlene Grünland- und Ackerfutterbaumischungen Die Sorten der Qualitätsmischungen unterliegen zahlreichen Prüfungen. Zum einen werden in Versuchen die Sorten auf ihre Nutzungseignung in den jeweiligen Gebieten untersucht und zum anderen erfolgt eine Kon trolle der Mischungen über die Landwirtschaftskammern. Hier werden im Handel Muster aus den jeweiligen Mischungen gezogen und auf Artenzusammensetzung und Keimfähigkeit hin untersucht. Die wichtigsten Wert eigenschaften, die eine empfohlene Sorte mindestens haben muss, sind eine hohe Krankheitsresistenz, Ausdauer, Ertrag, Futterqualität und eine ausgewogene Ertragssicherheit. Es muss aber auch sichergestellt sein, dass die empfohlene Sorte den jeweiligen gegebenen klimatischen Besonderheiten standhält. Die amtlichen Beratungsstellen in Deutschland bemühen sich seit vielen Jahren um eine Optimierung der Saatgutmischungen in Zusammenset zung und Auswahl der Sorten. In groben Zügen kann man sagen, dass Deutschland in fünf Beratungsräume eingeteilt ist, wobei die geographischen und klimatischen Gegebenheiten für die Zuordnungen entscheidend sind. NWL RHT Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Baden-Württemberg Bayern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Bremen Hessen Baden-Württemberg Saarland Schleswig- Holstein Hamburg Niedersachsen Sämtliche von uns geführten, empfohlenen Mischungen finden Sie in unserem Hauptkatalog oder auf unserer Homepage, auf welcher Sie sich auch unsere Kataloge downloaden können. Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Thüringen Bayern Berlin Brandenburg Sachsen 37

38 Viele weitere Informationen zum Thema Saatgut finden Sie unter: Die abgebildeten technischen Geräte dienen nur zur Dekoration und sind nicht Teil des Angebots von Feldsaaten Freudenberger. 38

39 Die abgebildeten Kataloge können Sie sich gerne unter herunterladen. Außerdem können Sie sich Ihre kostenlosen Exemplare per an oder telefonisch unter der Telefonnummer / bestellen. 39

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