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1 1 T I S C H V O R L A G E Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 13.1 Az. III b 10/01 Sitzungstag : (L+F, U+N, WVE) (HPA) (RVS) Tagesordnungspunkt : Anlagen : -2- Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main; Änderungen des ausgelegten Plans hier: Ergänzende Beteiligung von Behörden nach 73 Abs. 8 Satz 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) Sehr geehrte Damen und Herren, den folgenden Beschluss empfehle ich Ihnen: Die Regionalversammlung stimmt der beiliegenden Stellungnahme zu den geänderten Planfeststellungsunterlagen zu. Mit freundlichen Grüßen gez.: Dieke

2 2 Vorbemerkung Die Regionalversammlung Südhessen hat am 25. Februar 2005 im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main eine Stellungnahme beschlossen. Dieser lagen die Planfeststellungsunterlagen vom November 2004 zu Grunde. Diese Stellungnahme gilt fort. Sie liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Nach Abschluss des Erörterungstermins im März 2006 hat die Vorhabensträgerin Änderungen der Planung vorgenommen und ihre Planfeststellungsunterlagen auf die Ist- Situation 2005 und den Prognosehorizont 2020 aktualisiert. Die Änderungen sind im Anschreiben des HMWVL (s. Anlage zu DS VII / 13.0) zusammenfassend dargestellt. Das HMWVL als Planfeststellungsbehörde bittet die Regionalversammlung nunmehr, zu den Änderungen des Plans Stellung zu nehmen, soweit ihr Aufgabenbereich durch die Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt ist. Damit geht es vornehmlich um die Frage, ob durch die aktualisierten Planfeststellungsunterlagen Festlegungen des neu genehmigten Regionalplans Südhessen 2000 erstmalig oder stärker als bisher betroffen sind. Gleichzeitig ist es zweckmäßig, auch den von der Regionalversammlung am 2. Februar 2007 zur Anhörung und Offenlegung beschlossenen Entwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans mit einzubeziehen. Am 12. September 2006 hat die hessische Landesregierung die Änderung des Landesentwicklungsplans Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main beschlossen. Diese bedarf noch der Zustimmung des Landtags. Die LEP- Änderung enthält eine Zielaussage zur Erweiterung der Flughafenanlagen einschließlich einer neuen Landebahn in Gestalt der Variante Nordwest. Dieses Ziel wurde in den Entwurf des Regionalplans / RegFNP übernommen. Die für die Erweiterung der Flughafenanlagen vorgesehenen Flächen sind in der Karte des Planentwurfs als Fläche für den Luftverkehr, geplant festgelegt. Das auf Beschluss der Regionalversammlung vom 24. November (DS Nr.: VI / ) in den Entwurf des Regionalplans/RegFNP aufgenommene 60-dB(A)- Siedlungsbeschränkungsgebiet für die Umgebung des Flughafens Frankfurt Main berücksichtigt die aktualisierte Luftverkehrsprognose gemäß LEP- Änderung, die bezogen auf den Prognosehorizont 2020 von Flugbewegungen pro Jahr ausgeht. Vor diesem Hintergrund schlägt die obere Landesplanungsbehörde vor, zu den geänderten Planfeststellungsunterlagen die folgende Stellungnahme abzugeben.

3 3 III d 08/09 (45) Darmstadt, / Krämer Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flughafens Frankfurt Main Änderungen des ausgelegten Planes Stellungnahme zu den geänderten Planunterlagen Aus regionalplanerischer Sicht wird zu den geänderten Planfeststellungsunterlagen wie folgt Stellung genommen: Bauflächen Gegenüber den Planfeststellungsunterlagen vom November 2004 weisen die aktualisierten Planfeststellungsunterlagen verschiedene, aus regionalplanerischer Sicht relevante Planänderungen auf. Dies sind im Einzelnen: Bauflächen im Südwesten, Gemarkungen Frankfurt am Main und Rüsselsheim Erweiterung der Fläche SF 2a (Wartungshalle Dritter), jetzt SF 2 (BVD sonstige Drittabfertiger) von 1,87 ha auf 4,30 ha. Die Fläche liegt innerhalb des im Regionalplan Südhessen (RPS - neu veröffentlicht im StAnz. 37/2004 vom 13. September 2004) ausgewiesenen Waldbereiches, Bestand und des Regionalen Grünzuges. Bauflächen im Süden, Gemarkung Mörfelden-Walldorf Die ehemals geplanten Flächen BF 10 (Hundeplatz (Tierheim) 0,44 ha), BF 11 (Linienverteiler 5b, Umspannwerk Süd 0,48 ha), BF 12 (Fahrzeug- und Betriebswerkstatt, Ersatz Geb. 664, Verwaltungsgebäude 3,04 ha), SF 5 (BVD sonstige Drittabfertiger 1,45 ha), GF 3 (Cateringgebäude Dritter 1,50 ha) und GF 4 (Cateringgebäude 2,00 ha) entfallen vollständig. Ebenso entfällt die ehemals vorgesehene Interne Verkehrsfläche IV 2 (Parkhausneubau Tercon 0,50 ha). Die ehemals geplanten Flächen für Luftfrachtanlagen LF 2 (Express LCAG, Fracht-Umschlaghalle, Frachtübergabepunkt 11,77 ha) und LF 3 (Frachtgebäude 3,90 ha) werden verkleinert, die dazu gehörige Verkehrsfläche (ca. 2 ha) entfällt. Der verbleibende Bereich wird jetzt als Flächen für Luftfrachtanlagen LF 4 und LF 5 (jeweils Frachtgebäude 5,01 und 7,19 ha) ausgewiesen. Reduziert wird auch die ehemals geplante Fläche BF 9 (Abwasserreinigungsanlage Süd 3,55 ha) sowie die Interne Verkehrsfläche IV 4 (Parkhaus Tor 31 1,00 ha) zugunsten einer verkleinerten Fläche für sonstige Betriebsanlagen BF 8 (Standortverteiler B 5, RHBG, Umspannwerk Süd 1,22 ha). Die ehemals geplanten Flächen SF 2b (Wartungshalle, Werftfunktionsfläche, Triebwerkswerkstatt 6,86 ha) und SF 3 (BVD sonstige Drittabfertiger 2, 64 ha) werden zu Lasten ehemals geplanter Flugbetriebsflächen um 0,80 ha erweitert und sind jetzt als Flächen für Luftfrachtanlagen LF 1 und LF 2 (jeweils Frachtgebäude 7,40 ha und 2,90 ha) ausgewiesen. Durch die Neuordnung, Reduzierung und den Wegfall von Bauflächen verringert sich die Flächeninanspruchnahme des im RPS ausgewiesenen Waldbereiches, Bestand sowie des Regionalen Grünzuges um ca. 18 ha. Diese Reduzierung wird aus regionalplanerischer Sicht begrüßt. Im Bereich der Gemarkung Mörfelden-Walldorf werden in der Summe rund 29,50 ha neue Bauflächen innerhalb des im RPS ausgewiesenen Waldbereiches, Bestand sowie des Regionalen Grünzuges ausgewiesen. Dies sind die Flächen für Luftfrachtanlagen LF 1, LF 2,

4 4 LF 3a, LF 3b, LF 4 und LF 5 (27,17 ha) sowie die Flächen BF 8, BF 9 und SF 3 (2,37 ha). Hinzu kommen interne Verkehrsflächen sowie Flugbetriebsflächen in einer Größenordnung von rund 12 ha, die ebenfalls innerhalb der o.g. regionalplanerischen Ausweisungen liegen. Die geplanten Bauflächen im Südwesten und Süden sind jedoch Bestandteil der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 und dort entsprechend als Flughafen Erweiterung Vorranggebiet, Erweiterungsbereich Süd ausgewiesen. Nach Inkrafttreten der Änderung des Landesentwicklungsplanes stellt die Erweiterung somit ein Ziel der Raumordnung dar und ist auch im Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes als Fläche für den Luftverkehr, geplant dargestellt. Bauflächen im Bereich des geplanten Terminal 3, Gemarkung Frankfurt am Main Die ehemals östlich des geplanten Terminal 3 vorgesehenen Flächen für sonstige gewerbliche Anlagen GF 1 und GF 2 (Büros und flughafenaffine Nutzungen 3,18 ha und 6,18 ha) sind vollständig entfallen. Die Rücknahme wird befürwortet, da es sich hier um Nutzungen handelte, die in keinem funktionalen Zusammenhang zum Ausbau des Flughafen Frankfurt Main standen. Damit ist eine rund 9 ha große Fläche innerhalb des im RPS ausgewiesenen Bereiches für Industrie und Gewerbe, Bestand weiterhin verfügbar. Vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme von im RPS ausgewiesenen Waldbereichen, Bestand sowie des Regionalen Grünzuges für die oben genannten Flugzeugserviceflächen, sonstigen Betriebsflächen und Luftfrachtflächen wird angeregt, zu prüfen, ob Teile dieser Nutzungen nicht auch im Bereich der ehemaligen Flächen GF 1 und GF 2 angesiedelt werden können. Die ehemals geplanten Flächen BF 13 (Brauchwasseraufbereitungsanlage, Hausverteiler mit TK-Knoten 0,19 ha) und LF 4 (Spedition 1,20 ha) sind jetzt als Fläche für sonstige Betriebsanlagen BF 11 (Brauchwasseraufbereitungsanlage, Hundeplatz (Tierheim), Fahrzeug- und Betriebswerkstatt 1,41 ha) vorgesehen. Die Fläche liegt innerhalb des im RPS ausgewiesenen Bereiches für Industrie und Gewerbe, Bestand. Südlich des geplanten Terminal 3, im Bereich der Kläranlage, ist weiterhin eine sonstige Betriebsfläche ausgewiesen, die eine Flächengröße von ca. 1,50 ha aufweist und deren Nutzungsart nicht näher definiert wird. Es ist anzunehmen, dass diese Fläche im Zusammenhang mit den im Planteil B 4.1 und B 4.2 genannten Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen steht. Zur Nachvollziehbarkeit der Planung in diesem Bereich sollte diese Fläche näher definiert werden. Landseitige Verkehrsanbindung des Flughafens Straßenseitige Anbindung Da die Steigerung der Flugbewegungen auf pro Jahr nicht nur durch Umsteigebeziehungen innerhalb des Flughafens, sondern auch durch eine Steigerung des originären landseitigen Verkehrs bedingt ist, weisen die VDRM- Daten für den Planungsfall 2020 eine höhere Belastung des den Flughafen umgebenden Straßennetzes (Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) auf. In Anlage 6- bis 6-3 des Gutachtens 9.1 zu den Auswirkungen des landseitigen Verkehrs sind 40 Infrastrukturmaßnahmen des Straßenverkehrsnetzes aufgelistet, deren Realisierung zwischen 2005 und 2020 als unabhängige Voraussetzung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main angenommen werden. Darunter befinden sich einige Ausbauprojekte, die weder im Regionalplan Südhessen

5 5 2000, noch im Entwurf des Landesentwicklungsplanes bzw. im Entwurf des Regionalplans Südhessen /RegFNP (Stand März 2007) als landesplanerisches Ziel enthalten sind. Es handelt sich um folgende Vorhaben: Nr. 2 A 3 achtstreifiger Ausbau AK Offenbach - AS Hanau Nr. 3 A 5 achtstreifiger Ausbau AS Friedberg - AK Frankfurt West Nr. 8 A 643 Ausbau AK Schierstein bis AD Mainz Nr. 10 A 661 Ausbau AK Bad Homburg bis AS Ffm-Eckenheim und AS Ffm- Seckbach AS Ffm-Hanauer Landstr. Nr.11 A 67 Ausbau AK Darmstadt - AS Lorsch und AD Mönchhof AD Rüsselsheim Nr. 13 B 3 OU Karben Quelle: Gutachten 9.1 Seite 102 Aus regionalplanerischer Sicht ist auf eine Fertigstellung dieser Vorhaben bis zur Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest und des Terminals 3 hinzuwirken. Dazu sind die entsprechenden Planungsverfahren durch die zuständigen Vorhabensträger rechtzeitig einzuleiten und abzuschließen. Schienenverkehr Den geänderten Planfeststellungsunterlagen ist zu entnehmen, dass die Erschließung des Terminals 3 (T 3) im ÖPNV weiterhin durch das Passagier-Transfer-System (PTS) in Verbindung mit einer Buslinie vom T 3 zum Bahnhof Zeppelinheim bewerkstelligt werden soll. Dies widerspricht der Beschlusslage der Regionalversammlung, die am 17. Dezember 2004 eine direkte Anbindung des Terminals 3 an das S-Bahnsystem mit einer Ausschleifung von der bisherigen Riedbahnstrecke (S 7) gefordert hat. Diese Zielsetzung hat auch Eingang in den Entwurf des Regionalplans/RegFNP gefunden. Anfang 2006 wurde die S-Bahnerschließung in einer Verkehrsstudie zur ÖV-Anbindung des Terminals 3 bei einem Abstimmungsgespräch zwischen RMV, HMWVL und Fraport als beste Lösung angesehen. Dadurch könnten die im Gutachten 9.3 zum PTS System beschriebenen zeit weisen Kapazitätsprobleme zwischen den verschiedenen Terminals vermieden werden. Die Regionalversammlung hält an ihrer Beschlussfassung bezüglich der S-Bahnverbindung zum T 3 fest. Ersatzaufforstung Gegenüber den in den Planfeststellungsunterlagen 2004 vorgesehenen Ersatzaufforstungsflächen haben sich i. W. folgende Änderungen ergeben: Wegfall der Ersatzaufforstungsflächen in Kelsterbach (GG 301) sowie teilweise in Bischofsheim (GG309 bis 312) und Ersatz durch Flächen in Frankfurt-Praunheim, Gründau und Egelsbach. Darüber hinaus wurde der Flächenzuschnitt einzelner Ersatzaufforstungsflächen angepasst. Die folgenden, in den geänderten Planfeststellungsunterlagen zusätzlich vorgesehenen Ersatzaufforstungsmaßnahmen sind im RPS 2000 nicht als Waldbereich, Zuwachs ausgewiesen: F30 Praunheim: die Fläche (2, 88 ha) ist im RPS 2000 als Bereich für die Landwirtschaft und Regionaler Grünzug festgelegt.

6 6 HU41 Gründau: die Fläche (3,94 ha) ist im RPS 2000 als Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege, in geringem Umfang auch als Bereich für die Grundwassersicherung ausgewiesen. OF59 Egelsbach: die Fläche (34,57 ha) ist im RPS 2000 als Bereich für die Landwirtschaft, Regionaler Grünzug und Bereich für die Grundwassersicherung ausgewiesen. Bei den folgenden Ersatzaufforstungsmaßnahmen werden Flächen einbezogen, die im RPS 2000 nicht als Waldbereich Zuwachs festgelegt sind: GG100 Wasserbiblos: in die Fläche (bisher 31, 5 ha, jetzt 53,71 ha) werden Regionaler Grünzug, Bereich für Landschaftsnutzung und pflege, Bereich für die Grundwassersicherung, Bereich oberflächennaher Lagerstätten und Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer Planung) einbezogen. GG 313/314 Bischofsheim: in die Fläche (jetzt 14, 3 ha) werden Bereich für die Landwirtschaft und Regionaler Grünzug einbezogen. Für diese Flächen ist im Planfeststellungsbeschluss eine Abweichungsentscheidung zu treffen. Gemäß Ziffer RPS 2000 können nur Flächen bis zu 5 ha Größe in den Bereichen für Landschaftsnutzung und pflege sowie in Bereichen für die Grundwassersicherung ohne landesplanerisches Verfahren aufgeforstet werden. Von den zusätzlich vorgesehenen Ersatzaufforstungsflächen der Planfeststellungsunterlagen 2007 sind insgesamt ca. 63,6 ha nicht als Waldbereich Zuwachs im RPS 2000 festgelegt. Die Grundzüge des Regionalplans sind dadurch nicht berührt. Im RPS 2000 sind insgesamt ca ha Waldbereich Zuwachs ausgewiesen. Die o. g. Planungen stellen eine Erweiterung dieser Planungskategorie um knapp 1% dar und beanspruchen etwa 0,009 % der Regionsfläche. Erhebliche negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Entwurf des Regionalplans Südhessen / RegFNP sind die Ersatzaufforstungsflächen entsprechend den Planfeststellungsunterlagen 2004 enthalten. Die in den aktualisierten Planfeststellungsunterlagen 2007 vorgenommenen Änderungen haben noch keinen Eingang in den Entwurf gefunden. Sie werden im weiteren Verfahren der Aufstellung des Regionalplans/RegFNP behandelt.

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