00063 in der Gemarkung: Dockenhuden
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- Dorothea Krause
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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße Hamburg Telefon Telefax Zentrum-Wirtschaft-Bauen- Umwelt@altona.hamburg.de Ansprechpartner: ### Zimmer ### Telefon ### Telefax ### ### GZ.: A/WBZ/00342/2014 Hamburg, den 20. November 2014 Verfahren Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO Eingang Grundstück Belegenheit ### Baublock Flurstück in der Gemarkung: Dockenhuden 4 DH, altern. 2 MFH mit TG, altern. 12 Reihenhäuser 1. Änderungsantrag vom : 3 DH, altern. 2 MFH mit TG, ohne Reihenhäuser 2. Änderungsantrag vom : Doppelhaus A geändert 3. Änderungsantrag vom : nur noch 3 Doppelhäuser VORBESCHEID Nach 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung werden unbeschadet der Rechte Dritter die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre ( 73 Abs. 2 HBauO). WC Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel: S1, S11, S2, S3, S31 Altona 112, 155 Große Bergstraße
2 Die Geltungsdauer kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden ( 73 Abs. 3 HBauO). Grundlage der Entscheidung Grundlage der Entscheidung ist bzw. sind - der Baustufenplan Blankenese mit den Festsetzungen: in Verbindung mit: W2o der Baupolizeiverordnung vom in der geltenden Fassung - der Teilbebauungsplan 100 mit den Festsetzungen: neue Baulinie, von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Fläche (6 m) in Verbindung mit: der Baupolizeiverordnung vom in der geltenden Fassung - die beigefügten Vorlagen Nummer 2 Antrag 3 Vollmacht 8 Fragestellung 22 Schreiben Arch Cousin vom Schreiben Arch Cousin vom Arch Cousin vom : Vorbescheid nur noch Frage 1 bis 4 8 / 1 Flurkartenauszug 8 / 5 Schwarzplan 8 / 8 baumgutachterliche Stellungnahme vom / 24 baumgutachterliche Stellungnahme vom / 25 Lageplan 8 / 30 Antrag / Befreiung - Begründung Gebäude C/D 8 / 31 Antrag / Befreiung - Begründung Gebäude E/F unter der Maßgabe der nachfolgenden Entscheidungen, Nebenbestimmungen, Hinweise und grünen Eintragungen in den Vorlagen Beantwortung der Einzelfragen 1. Ist die im Lageplan dargestellte Bebauung mit 3 Doppelhäusern auf 4 real abgeteilten Grundstücken mit gemeinsamer Zufahrt als Baulast genehmigungsfähig? ja Sofern Wohngebäude der Gebäudeklasse 1-3 errichtet werden, muss keine befahrbare Erschließung vorhanden sein. Hier genügt der unmittelbare Zugang über einen öffentlichen aber nicht befahrbaren Weg (Wohnwege) von maximal 75 m Länge. Die vorhandene Gehwegüberfahrt kann weiterhin in einer max. Breite von 3,0 m genutzt werden. Hinweis: Nach erfolgter Grundstücksteilung sind ggf. gesonderte Befreiungsanträge für die Überschreitung der überbaubaren Fläche zu stellen. A/WBZ/00342/2014 Seite 2 von 9
3 2. Ist die reale Abteilung des Grundstücksteils 63-1 möglich und ein weiterer Zuweg als Baulast für das Grundstück 63-2? ja 3. Ist die Fällung der frei stehenden Kiefer im Bereich der Zufahrt genehmigungsfähig? Es sind in unmittelbarer Nachbarschaft dieser Kiefer zwei große Nadelbäume beim letzten Sturm umgefallen, so daß sich hier ein stärkerer Windangriff ergibt und zu befürchten ist, daß die Standfestigkeit beeinträchtigt ist. ja Dem Vorhaben wird auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen insbesondere der Baumgutachterlichen Stellungnahmen der Firma U.Thomsen (Bauvorlagen 8/24 und 8/8) unter Bedingungen und Voraussetzungen zugestimmt. Für die im Zusammenhang mit dem Vorhaben beabsichtigten bau- bzw. zustandsbedingten Fällungen einzelner geschützter Bäume, die beabsichtigten Kronenpflegemaßnahmen und die Eingriffe in den Wurzelbereich, wird die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Antrag nach der Baumschutzverordnung ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens bei oben bezeichneter Dienststelle einzureichen. Der Wurzelbereich der Rotbuchen Nr , der Stieleichen Nr und der benachbarten Walnuss Nr. 24 sind nach den Maßgaben der baumgutachterlichen Stellungnahme und der nachfolgenden naturschutzrechtlichen Anforderungen zu schützen. Der Wurzelbereich des geschützten Baumbestandes darf durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, die Geländehöhen in den Baumbereichen nicht verändert werden. Darüber hinaus sind die naturschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten, siehe Anlagen. 4. Die Doppelhaushälfte A ist mit 2 Wohneinheiten gewünscht. Ist die vorgelegte Bebauungsvariante mit 2 Wohneinheiten in der Doppelhaushälfte A" genehmigungsfähig? ja Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 5. Folgende planungsrechtliche Befreiungen werden nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt 5.1. für das Abweichen von der neuen Baulinie um 24,0 m bei Gebäude C/D ( 13 Abs. 1 BPVO) für das Abweichen von der neuen Baulinie um 48,0 m bei Gebäude E/F ( 13 Abs. 1 BPVO). A/WBZ/00342/2014 Seite 3 von 9
4 Begründung Die beantragte Gebäudekonstellation führt zu einem städtebaulich wesentlich vertretbaren Ergebnis, als die Umsetzung des gültigen Planrechtes, welches einen Baukörper mit einen untypischen Ausmaß in Hinblick auf die Umgebung entstehen würde. Hinweis Der Vorbescheid ersetzt nicht die Genehmigung für das Vorhaben und berechtigt nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten ( 59 Abs. 1 HBauO i.v.m. 72 a Abs. 1 HBauO). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Unterschrift Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG A/WBZ/00342/2014 Seite 4 von 9
5 NATURSCHUTZRECHTLICHE ANFORDERUNGEN - Auflagen und Hinweise - Zuständige Dienststelle: Bezirksamt Altona Zentrum für Wirtschaft Bauen und Umwelt WBZ 33 - Naturschutz Jessenstraße Hamburg Herr Gerhard Flathmann Telefon: Telefax: Gerhard.Flathmann@altona.hamburg.de 1. Für die im Zusammenhang mit dem Vorhaben beabsichtigten bau- bzw. zustandsbedingten Fällungen einzelner geschützter Bäume, die beabsichtigten Kronenpflegemaßnahmen und die Eingriffe in den Wurzelbereich ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein entsprechender Antrag nach der Baum- bzw. Landschaftsschutzverordnung zu stellen. 2. Als Ersatz für die gefällten Bäume sind an geeigneter freier Stelle auf dem Baugrundstück gleichwertige Neupflanzungen gemäß beigefügter Artenliste (Einheimische Gehölze für die Ersatzbepflanzung) durchzuführen und dauerhaft zu erhalten. Können die geforderten Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstück nicht nachgewiesen werden, sind diese über eine entsprechende Ersatzzahlung abzugelten. Zu den Ersatzpflanzungen zählen auch jene aus dem Bescheid A/WBZ/05625/2013 vom , bzw. vom , die bislang nicht durchgeführt wurden. 3. Der auf den Grundstücken verbleibende geschützte Baum- und Heckenbestand, auch auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken, ist vor Baubeginn und für die Dauer der Bauzeit gemäß DIN zu schützen. Dabei sind die Wurzelbereiche der geschützten Bäume jeweils durch einen ortsfesten, mindestens 1,80 m hohen Bauzaun zu schützen. Gemäß Baumschutzverordnung dürfen geschützte Bäume und Hecken (Wurzeln, Stamm und Äste) nicht entfernt oder beschädigt werden. Der Wurzelbereich umfasst nach DIN den Kronenbereich plus 1,50 m. Hinsichtlich des geschützten Heckenbestandes gilt diesbezüglich der jeweilige Heckenmantel zzgl. eines einzuhaltenden Abstandes von mindestens 1,00 m. 4. Die im Bereich der geplanten Abgrabekanten durch Wurzelerkundung festgelegten Baumschutzzonen der Rotbuchen Nr und der Stieleichen Nr und der nach DIN im Bereich der Walnuss Nr. 24 festgelegten Schutzzone gelten als Tabuzonen für jegliche Arbeiten / Eingriffe in die Wurzelbereiche. Dies gilt neben dem Gebäudebau auch für alle Abrissarbeiten, die Arbeits- und Lagerflächen inkl. Kran, Wegebauten, Leitungstrassen, Feuerwehrstellflächen, Plätze/Terrassen und sonstige Neben- und Außenanlagen. 5. Befristete Belastungen des Wurzelbereichs sind nur in wurzelschonender Bauweise zulässig. Zur Druckverteilung ist z.b. ein Vlies zu verwenden und mit einer mindestens 20 cm starken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken. Hierauf ist eine feste Auflage aus Bohlen, Lastverteilungsplatten oder ähnlichem zu legen. 6. Die dem Vorbescheids Antrag anliegenden Baumgutachterlichen Stellungnahmen der Fa. Thomsen sind Bestandteil der Genehmigung. Die darin formulierten Baumschutzmaßnahmen sind verbindlich einzuhalten, bzw. durchzuführen. A/WBZ/00342/2014 Seite 5 von 9
6 7. Die Baugrube im Wurzelbereich geschützter Bäume ist mit einem Senkrechtverbau herzustellen. Zum Schutz und zur Regeneration des Wurzelwerks ist ein Wurzelvorhang von einer Fachfirma für Baumpflege anzulegen. 8. Im Wurzelbereich geschützter Bäume sind befestigte Wege und Überfahrten mit einem wasser- und luftdurchlässigen Belag (Schotterrasen, Rasengittersteinen, Pflaster mit Rasenfugen, Grand, Split, TerraWay o.ä.) herzustellen. 9. Vor Baubeginn ist eine Fachfirma für Baumpflege zu beauftragen, die während der Bauzeit die Baumschutzmaßnahmen überwacht und die Förderungsund Erhaltungsmaßnahmen durchführt. Dies gilt auch für den Rückbau des Bestandsgebäudes. Baumverträgliche und unvermeidbare Maßnahmen im Wurzelbereich der Bäume können bedarfsgerecht durchgeführt werden. Diese werden nach Maßgabe des baumgutachterlichen Sachverständigen entsprechend festgelegt. 10. Zum Nachweis der Baumschutzmaßnahmen ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens ein qualifizierter Freiflächenplan auf einer maßhaltigen Plangrundlage (Vermessungsplan) vorzulegen und abzustimmen, mit Angaben über: - die beabsichtigte Beauftragung einer Fachfirma für Baumpflege (s.o.) - den vorhandenen Baum- bzw. Gehölzbestand, auch auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken (Angabe der Gehölzarten mit Stamm- und Kronendurchmesser) - die vorgesehenen Baumschutzmaßnahmen gem. DIN die Maße der Baugruben - die Plätze für Material- und Bodenlagerung - Standort, Auslegerhöhe und Aktionsradius des Baukrans - die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen - die befestigten Flächen mit Materialangaben - vorgesehene Ersatzpflanzungen A/WBZ/00342/2014 Seite 6 von 9
7 Anlage EINHEIMISCHE GEHÖLZE FÜR DIE GARTENBEPFLANZUNG (als reine Art keine Sorten) Großkronige Bäume Kleinkronige Bäume Acer platanoides Spitzahorn Acer campestre Feldahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Carpinus betulus Hainbuche Alnus glutinosa Schwarzerle Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Betula pendula Sandbirke Ilex aquifolium Stechpalme Fagus sylvatica Rotbuche Malus sylvestris Wildapfel Fraxinus excelsior Esche Prunus avium Vogelkirsche Quercus petrea Traubeneiche Prunus padus Traubenkirsche Quercus robur Stieleiche Pyrus pyraster Wildbirne Salix alba Weißweide Salix caprea Salweide Tilia cordata Winterlinde Salix cinerea Grauweide Ulmus laevis Flatterulme Salix viminalis Korbweide Sorbus aucuparia Eberesche Taxus baccata Gewöhnliche Eibe Sträucher und Heckenpflanzen Acer campestre Feldahorn (auch für Hecken) Rosa agrestis Ackerrrose Carpinus betulus Hainbuche (auch für Hecken) Rosa canina Hundsrose Cornus sanguinea Roter Hartriegel Rosa corymbifera Heckenrose Corylus avellana Haselnuss Rosa obtusifolia Stumpfblättrige Rose Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn (auch für Hecken) Rosa rubiginosa Weinrose Euonymus europaea Pfaffenhütchen Rosa tomentosa Filzrose Fagus sylvatica Rotbuche (auch für Hecken) Ilex aquifolium Stechpalme (immergrün, auch Rubus spec. Brombeere für Hecken) Ligustrum vulgare Liguster (auch für Hecken) Salix aurita Ohrweide Lonicera xylostreum Gemeine Heckenkirsche Salix caprea Salweide Prunus padus Traubenkirsche Salix cinerea Grauweide Prunus spinosa Schlehe Salix purpurea Purpurweide Rhamnus catharticus Kreuzdorn Salix triandra Mandelweide Rhamnus frangula Gemeiner Faulbaum Salix viminalis Korbweide Ribes nigrum Schwarze Johannisbeere Sambucus nigra Schwarzer Holunder Ribes rubrum Rote Johannisbeere Taxus baccata Viburnum opulus Gewöhnliche Eibe (immergrün, auch für Hecken) Gewöhnlicher Schneeball Ribes uva crispa Stachelbeere Kletterpflanzen Clematis vitalba Waldrebe (Kletterhilfe nötig) Hedera helix Gewöhnlicher Efeu (schattenverträglich, immergrün) Humulus lupulus Gewöhnlicher Hopfen (Kletterhilfe nötig) Lonicera caprifolium Echtes Geißblatt (Kletterhilfe nötig) A/WBZ/00342/2014 Seite 7 von 9
8 A/WBZ/00342/2014 Seite 8 von 9
9 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 2 Vollgeschosse A/WBZ/00342/2014 Seite 9 von 9
Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses zu zwei Wohneinheiten. Rückbau der Souterrain Wohnung zur Gewerbefläche.
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