01047, 02717, in der Gemarkung: Wandsbek

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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Wan ds bek Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt WBZ 22 Schloßgarten Hamburg Telefon Telefax wbz22@wandsbek.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon GZ.: W/WBZI/01530/2012 Hamburg, den 20. Februar 2015 Verfahren Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO Eingang Grundstück Belegenheiten Baublock Flurstücke 01047, 02717, in der Gemarkung: Wandsbek Neubau von Mehrfamilienhäusern und eines Gewerbebaus VORBESCHEID Nach 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung werden unbeschadet der Rechte Dritter die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre ( 73 Abs. 2 HBauO). Die Geltungsdauer kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden ( 73 Abs. 3 HBauO). WC Sprechzeiten nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: U1, Busse Wandsbek Markt

2 Grundlage der Entscheidung Grundlage der Entscheidung ist bzw. sind - der Durchführungsplan 417 mit den Festsetzungen: in Verbindung mit: W3g, W7; Baulinien, Garagen unter Erdgleiche, Einstellplätze, Gemeinschaftsanlagen dem Baugesetzbuch - die beigefügten Vorlagen Nummer 23 / 1 Flurkartenauszug unter der Maßgabe der nachfolgenden Entscheidungen, Nebenbestimmungen, Hinweise und grünen Eintragungen in den Vorlagen Beantwortung der Einzelfragen 1. Können wir die drei Wohngebäude 3-geschossig mit Staffelgeschoss bauen? Drei 3-geschossige Wohngebäude entlang der Lengerckestraße (davon eines als Ergänzung des Bestands (Hsnr. 36)) können errichtet werden. Die Dachform ist an das Umfeld / den Bestand anzupassen (Satteldach). Die Lage der Gebäude ist auf die bestehenden Baumreihen entlang der Straße abzustimmen. Diese sind prägend und müssen erhalten bleiben. Zur Lagebestimmung der Gebäude ist ein Baumsachverständiger/Baumgutachter hinzuzuziehen. Grundsätzlich ist der Kronenbereich zuzüglich 1,50 m von sämtlichen Eingriffen freizuhalten. Die TG-Zufahrt im Norden und die Feuerwehrzufahrt im Süden sind so zu verlegen, dass der Baumerhalt möglich ist. 2. Können wir das Gewerbehaus mit einem aufgesetzten Geschoss (also ca. 3 m Unterfahrt, Neubau bis ca. 6 m Höhe) bauen? Das Gewerbehaus auf Stelzen wird befürwortet, auch wenn es städtebaulich als sehr problematisch gesehen wird. Bei der Planung der äußeren Gestaltung ist eine detaillierte Abstimmung mit der Abt. Stadt- und Landschaftsplanung erforderlich. 3. Ist die Lage aller Neubauten so genehmigungswürdig, insbesondere die Fällung und der Ersatz des Baumbestandes, der im Bereich der Gebäude- Grundflächen steht? Die Lage der Gebäude ist dem Baumbestand besser anzupassen (s. Antwort zu Frage 1) Erforderliche unvermeidbare Fällungen sind baumgutachterlich nachzuweisen. Hinweise für den Bauantrag: Die Umplanung - auch im Baumumfeld - ist unter Baumschutzgesichtspunkten durch einen ö.b.v. Baumsachverständigen zu begleiten, und unter Vermeidung von Eingriffen in die Wurzel- und Kronenbereiche am Baumschutz auszurichten. Dies gilt für den Gebäudebau wie für die Außenanlagen (einschließlich Baustelleneinrichtung, Wegebauten, Leitungsbauten, Arbeitsräume und Verbaukanten, Schutzzäune und weitere Baumschutzmaßnahmen, ggf. Maßnahmen zur Bewässerung und Förderung der Bäume). W/WBZI/01530/2012 Seite 2 von 5

3 Die baumgutachterlich schriftlich bestätigte Planung ist, inkl. Baumschutzmaßnahmen / baumschonender Baustelleneinrichtungsplanung, zum Bauantrag nachzuweisen. Zur Sicherstellung von Begrünungs- und Ersatzmaßnahmen ist ein qualifizierter Freiflächenplan, M 1:200, erstellt durch einen Fachplaner, wie z.b. Landschaftsarchitekt, mit dem Bauantrag einzureichen. Für die zu rodenden Bäume wird für die erforderlichen Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen eine Wertermittlung in Anlehnung an das BSU-Modell erforderlich. 4. Ist die Anbindung der Häuser Nr. 34 und 36 an die Neubauten mit deren Unterschreitung der Abstandsflächen so genehmigungswürdig? Die Anbindung der neuen Gebäude an den Bestand ist wünschenswert. Die Überschneidung von Abstandsflächen im geringen Maße zu Hsnr. 40 wäre vorstellbar. Bei einer Planung mit Satteldachform dürfte eine Überschreitung der Abstandsflächen nicht mehr gegeben sein. 5. Ist der Bau der Tiefgaragen und Durchfahrten so genehmigungswürdig? Die Tiefgaragen und Durchfahrten sind so zu planen und anzulegen, dass ein Großteil des Baumbestandes durch sie nicht gefährdet oder beeinträchtigt wird. Hinweise für den Bauantrag: Die vorhandenen Überfahrten sind zu nutzen. Vom Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf den öffentlichen Grund abgeleitet werden ( 23 HWG). Verläuft das Gelände zum öffentlichen Grund hin abschüssig, so ist durch geeignete bauliche Maßnahmen zu verhindern, dass ablaufendes Oberflächenwasser auf öffentlichen Grund gelangt (z.b. durch ACO-Drainrinne). Die Höhen an der Grundstücksgrenze sind der Örtlichkeit anzugleichen. Für den aus der Überfahrt ausfahrenden sind auf dem privaten Grund Sichtdreiecke mit 3,00 m Schenkellänge frei zu halten, in denen keine Gegenstände stehen dürfen, die höher als 0,80 m sind (z.b. Hecken, Mauern). Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 6. Folgende planungsrechtliche Befreiungen werden nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt 6.1. für das Errichten eines auf Stelzen geplanten eingeschossigen Gewerbegebäudes auf ausgewiesener Fläche für Gemeinschaftsstellplätze ( 13 BPVO) 6.2. für das Überschreiten der südlichen Baulinie um ca. 10 m (Flurstück 2826) mit der Wohnbebauung 6.3. für das Errichten eines 3-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage auf nicht bebaubarer Grundstücksfläche (Flurstück 2717) und auf einer für Garagen unter Erdgleiche vorgesehene Fläche ( 13 BPVO) W/WBZI/01530/2012 Seite 3 von 5

4 Hinweis Der Vorbescheid ersetzt nicht die Genehmigung für das Vorhaben und berechtigt nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten ( 59 Abs. 1 HBauO i.v.m. 72 a Abs. 1 HBauO). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Unterschrift Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG W/WBZI/01530/2012 Seite 4 von 5

5 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 3 Vollgeschosse W/WBZI/01530/2012 Seite 5 von 5

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