845 in der Gemarkung: Horn Geest. Neubau einer Wohnanlage mit 129 WE und Tiefgarage mit 40 Stellplätzen
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- Miriam Dittmar
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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) Hamburg Telefon Telefax Baupruefabteilung@hamburgmitte.hamburg.de Ansprechpartnerin: ### Zimmer ### Telefon ### Telefax ### ### GZ.: M/BP/02835/2014 Hamburg, den 02. April 2015 Verfahren Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO Eingang Grundstück Belegenheiten ### Baublock Flurstück 845 in der Gemarkung: Horn Geest Neubau einer Wohnanlage mit 129 WE und Tiefgarage mit 40 Stellplätzen VORBESCHEID Nach 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung werden unbeschadet der Rechte Dritter die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre ( 73 Abs. 2 HBauO). Die Geltungsdauer kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden ( 73 Abs. 3 HBauO). Grundlage der Entscheidung Sprechzeiten: Mo, Di, Do Uhr Fr Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung
2 Grundlage der Entscheidung ist bzw. sind - der Bebauungsplan Horn 2 mit den Festsetzungen: WR IIIg, Baukörperauswweisung, private Grünflächen in Verbindung mit: der Baunutzungsverordnung vom die beigefügten Vorlagen Nummer 17 Lageplan Neubau 18 Lageplan mit Abstandsflächen 19 Block Stengeletwiete/Stengelestraße unter der Maßgabe der nachfolgenden Entscheidungen, Nebenbestimmungen, Hinweise und grünen Eintragungen in den Vorlagen Beantwortung der Einzelfragen 1. Wird dem Abbruch der drei Bestandsgebäude zugestimmt? Ja. Die denkmalrechtliche Zustimmung nach 8 DSchG für den Abbruch der Gebäude wird unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass die Fassadenausbildung, soweit sie mit den Denkmälern gemeinsam erlebbar ist, mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wird 2. Wird den dargestellten Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten unter Nutzung des Weges Stengeletwiete sowie dem Innhofbereich von Block 3 und 4 (Wohnhof) zugestimmt? Ja, dem geplanten Rettungswegkonzept mit den dargestellten Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten wird zugestimmt. Ein detaillierter Nachweis über die Einhaltung der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (z. B. für die Kurvenradien) ist im Genehmigungsverfahren zu erbringen. Der Einsatz des Hubrettungsfahrzeuges der Feuerwehr darf nicht durch Hindernisse, wie z. B. Baumbewuchs behindert werden. Hierfür ist ggf. in regelmäßigen Zeitabständen ein Rückschnitt der Baumkronen erforderlich. Die Bedingungen zu den planungsrechtlichen Befreiungen unter Ziffer und sind einzuhalten. 3. Wird der dargestellten Gehwegüberfahrt (Sandkampweg - Stengeletwiete) für die Feuerwehr zugestimmt? Ja, den geplanten Überfahrten für die Feuerwehr wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: Die Straßenbäume an der Washingtonallee sind zu erhalten. Ein Baumgutachten ist im Genehmigungsverfahren vorzulegen (Ggf. kann ein Rückschnitt einzelner Bäume entlang der Washingtonallee nach Rücksprache mit MR 55 erfolgen). Es ist sicherzustellen, dass kein Durchgangsverkehr auf den Wegen erfolgt. Die Wege sind entsprechende den erforderlichen Belastungen zu befestigen. Detaillierte Angaben bleiben dem Genehmigungsverfahren vorbehalten. 4. Wird den dargestellten Gebäudeerschließungen für Block 3 und 4 (Hauseingänge) zugestimmt? M/BP/02835/2014 Seite 2 von 10
3 Ja, gegen die geplanten Hauseingänge bestehen keine Bedenken. 5. Wird der Überschreitung der im B-Plan von 1964 aufgezeigten Gebäudetiefe bzw. Baukörperausweisungen sowie einer geschlossenen Bebauung entlang der Washingtonallee (Neubau auf ausgewiesenen privaten Grünflächen) zugestimmt? Ja, unter Einhaltung der Bedingungen zu den planungsrechtlichen Befreiungen unter Ziffer und wird der Lage des geplanten Gebäudekomplexes auf dem Grundstück zugestimmt. 6. Wird der geplanten Geschossigkeit von 4 bzw. 5 Geschossen zugestimmt? Ja, unter Einhaltung der Bedingungen zu den planungsrechtlichen Befreiungen unter Ziffer 15.1., und wird der geplanten Geschossigkeit zugestimmt. 7. Wird den für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens Block 3 und 4 sowie der Tiefgarage erforderlichen Baumfällungen unter Erteilung von Ausgleichsmaßnahmen und/oder Ersatzpflanzungen zugestimmt (siehe Lageplan WAS-LAG 3)? Ja, unter der Bedingung von Ausgleichspflanzungen, die über den Außenanlagenplan nachzuweisen sind, wird den Fällungen der Bäume auf dem Grundstück zugestimmt. Baumfällungen von Straßenbäumen im Bereich der Tiefgarage (Stengelestraße) können in Aussicht gestellt werden. Die Straßenbäume entlang der Washingtonallee sind zu erhalten. 8. Wird dem Maß der baulichen Nutzung gem. Indexkennzahlen (GRZ, GFZ, BRI, BGF) für Block 3 und 4 zugestimmt? Eine GRZ und GFZ ist im Bebauungsplan Horn 2 nicht festgesetzt. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die geplante Gebäudekubatur. 9. Wird einer Reduzierung der nachzuweisenden Kinderspielflächen (ca. 302 WE = qm) durch rechnerischen Abzug der Seniorenwohnungen (ca. 50), Studentenwohnungen (ca. 20), 1-Personenhaushalte (ca. 60) (= 1720 qm) und anteiliger Aufteilung auf die drei Flurstücke (=573 qm) und somit 573 qm Kinderspielfläche für Block 3 und 4 zugestimmt? Nein, nur teilweise kann einer Reduzierung der Kinderspielflächen im Vorbescheidsverfahren zugestimmt werden. Für die geplanten 50 Seniorenwohnungen kann der Reduzierung der Kinderspielflächen zugstimmt werden (BPD 1/2012 Kinderspielflächen). Da keine detaillierten Wohnungsgrundrisse für die geplanten Studentenwohnungen und 1-Personen-Haushalte vorliegen, kann nicht beurteilt werden, ob auf die Kinderspielflächen für diese Wohnungen verzichtet werden kann. Bei Studentenwohnungen sowie den 1-Personen-Haushalten kann nur auf die Kinderspielflächen verzichtet werden, wenn aufgrund der Wohnungsgrundrisse ein Wohnen mit Kindern auszuschließen ist. Einer Verteilung der Kinderspielflächen gleichmäßig auf alle drei Grundstücke kann nicht zugestimmt werden. Die Kinderspielflächen sind für jedes Grundstück im Genehmigungsverfahren nachzuweisen. M/BP/02835/2014 Seite 3 von 10
4 Die Reduzierung der Kinderspielflächen ist eine Abweichung von 10 HBauO und im Genehmigungsverfahren nach 69 HBauO zu beantragen. Wird die Mindestgröße unterschritten, ist die Qualität der Spielangebote und der Flächengestaltung zu erhöhen, um den Mangel der fehlenden Bewegungs- und Spielfläche zu kompensieren. Die Erfüllung dieser besonderen Anforderung ist durch einen qualifizierten Freiflächenplan nachzuweisen. 10. Wird dem Neubau von zwei Wohngebäuden nach Abbruch der Bestandsgebäude Stengeletwiete 2-8, Sandkampweg 1-7 und Stengelestraße zugestimmt? Ja, unter Einhaltung der Anforderungen und Auflagen, die sich aus der Beantwortung der einzelnen Fragen ergeben haben sowie unter Einhaltung der Bedingungen zu den planungsrechtlichen Befreiungen. 11. Wird den Abstandsflächen, die teilweise auf den Gehwegbereich der Washingtonallee, Sandkampweg und Stengelestraße entfallen, zugestimmt? Ja, die Abstandsflächen liegen teilweise auf öffentlichen Verkehrsflächen, deren Mitte nicht überschritten wird. 12. Wird der Errichtung einer Tiefgarage auf ausgewiesener privater Grünfläche zugestimmt? Ja, nach 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Bebauungsplan Horn 2 dürfen auch die nichtüberbaubaren Grundstücksteile als Garagen unter Erdgleich genutzt werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. 13. Wird der für die Tiefgarage erforderliche Gehwegüberfahrt (Stengelestraße) zugestimmt? Ja, der geplanten Überfahrt für die Tiefgarage wird zugestimmt. Der Weg ist entsprechend den erforderlichen Belastungen zu befestigen. Detaillierte Angaben bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Erforderliche Baumfällungen von straßenseitigen Bäumen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt (Stengelestraße) können in Aussicht gestellt werden. 14. Wird den für die Herstellung der dargestellten Gewegüberfahrten sowie Feuerwehrzufahrten- und aufstellflächen erforderlichen Baumfällungen und/oder Baumbeschneidungsmaßnahmen zugestimmt? Ja, den geplanten Überfahrten für die Feuerwehr wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: M/BP/02835/2014 Seite 4 von 10
5 Die Straßenbäume an der Washingtonallee sind zu erhalten. Ein Baumgutachten ist im Genehmigungsverfahren vorzulegen (Ggf. kann ein Rückschnitt einzelner Bäume entlang der Washingtonallee nach Rücksprache mit MR 55 erfolgen). Es ist sicherzustellen, dass kein Durchgangsverkehr auf den Wegen erfolgt. Die Wege sind entsprechende den erforderlichen Belastungen zu befestigen. Detaillierte Angaben bleiben dem Genehmigungsverfahren vorbehalten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 15. Folgende planungsrechtliche Befreiungen werden nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt für das Überschreiten der Zahl der Vollgeschosse von 3 um 1 Vollgeschoss und straßenseitig zur Washingtonallee von 3 um 2 Vollgeschoss für den Baublock 3 ( 18 BauNVO) Bedingung Der Wohnungsneubau ist zu 100% als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau im 1. Förderungsweg gemäß den aktuellen Kriterien der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) zu realisieren. Von den neuen Mietwohnungen sind mind. 50 barrierefreie Mietwohnungen für Senioren und mind. 30 Mietwohnungen für Studenten herzustellen ( 31 (2) Nr.1 BauGB ( Grund des Wohls der Allgemeinheit ). Im Genehmigungsverfahren ist die Gliederung der Fassade, die gestalterische Ausformulierung des 5. Vollgeschosses an der Washingtonallee sowie die Fassadengestaltung mit SL abzustimmen. Auf Grund der starken Prägung des Quartiers durch Gebäude mit Backstein- und Rotklinkerfassaden sind die Fassaden der Gebäudevorderund Straßenseiten in Vollklinker auszuführen. Auf den Gebäuderück- und Innenhofseiten können alternativ WDVS mit weißem Putz Verwendung finden. Die Bestandsbäume an der Washingtonallee sind zu erhalten für das Überschreiten der Zahl der Vollgeschosse von 3 um 1 Vollgeschoss für den Baublock 4 ( 18 BauNVO) Bedingung Der Wohnungsneubau ist zu 100% als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau im 1. Förderungsweg gemäß den aktuellen Kriterien der M/BP/02835/2014 Seite 5 von 10
6 Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) zu realisieren. Von den neuen Mietwohnungen sind mind. 50 barrierefreie Mietwohnungen für Senioren und mind. 30 Mietwohnungen für Studenten herzustellen ( 31 (2) Nr.1 BauGB ( Grund des Wohls der Allgemeinheit ). Im Genehmigungsverfahren ist die Gliederung der Fassade, die gestalterische Ausformulierung des 5. Vollgeschosses an der Washingtonallee sowie die Fassadengestaltung mit SL abzustimmen. Auf Grund der starken Prägung des Quartiers durch Gebäude mit Backstein- und Rotklinkerfassaden sind die Fassaden der Gebäudevorderund Straßenseiten in Vollklinker auszuführen. Auf den Gebäuderück- und Innenhofseiten können alternativ WDVS mit weißem Putz Verwendung finden. Die Bestandsbäume an der Washingtonallee sind zu erhalten für das Errichten eines Gebäudekomplexes (Baublock 3) teilweise auf privater Grünfläche ( 23 BauNVO) Bedingung Der Wohnungsneubau ist zu 100% als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau im 1. Förderungsweg gemäß den aktuellen Kriterien der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) zu realisieren. Von den neuen Mietwohnungen sind mind. 50 barrierefreie Mietwohnungen für Senioren und mind. 30 Mietwohnungen für Studenten herzustellen ( 31 (2) Nr.1 BauGB ( Grund des Wohls der Allgemeinheit ). Im Genehmigungsverfahren ist die Gliederung der Fassade, die gestalterische Ausformulierung des 5. Vollgeschosses an der Washingtonallee sowie die Fassadengestaltung mit SL abzustimmen. Auf Grund der starken Prägung des Quartiers durch Gebäude mit Backstein- und Rotklinkerfassaden sind die Fassaden der Gebäudevorderund Straßenseiten in Vollklinker auszuführen. Auf den Gebäuderück- und Innenhofseiten können alternativ WDVS mit weißem Putz Verwendung finden. Die Bestandsbäume an der Washingtonallee sind zu erhalten. Es ist eine hochwertige Gestaltung der Außenanlagen vorzunehmen. Hierzu ist eine qualifizierte Außenanlagenplanung vorzulegen, die im Detail u.a. die Bepflanzung, die Spielgeräte und die Oberflächen darstellt und mit SL 3 abzustimmen ist. Die Freiraumplanung ist als Gesamtkonzept zu erstellen, das die Höfe sowie Vorgartenzonen und die Feuerwehrflächen gestalterisch in die Gesamtplanung einbezieht. Es wird empfohlen, mit dieser Planung ein Landschaftsarchitekturbüro zu beauftragen. Die geplanten Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten im Innenhof dürfen das im Plan dargestellte Maß nicht überschreiten. Die Flächen sind als Schotterrasenflächen herzustellen, so dass sich diese qualitativ besser in das Grünkonzept des Hofes einfügen. M/BP/02835/2014 Seite 6 von 10
7 Für die Gestaltung der übrigen Innenhofflächen sind Kinderspieleinrichtungen, abwechslungsreiche Bepflanzung sowie hochwertige Aufenthaltsbereiche für die Bewohner zu berücksichtigen Für die Kinderspielflächen muss die Auswahl der Spielgeräte eine Vielfalt an Bewegungserlebnissen und Spielmöglichkeiten bieten. Für die Tiefgarage sind folgende Überdeckungsstärken mit durchwurzelbarem Substrat vorzusehen: Bäume mindestens 100 cm; Hecken, größere Sträucher und kleine Bäume mindestens 70 cm; Bodendecker, Stauden, Gräser, Rasen, Sand und Rindenmulch mindestens 40 cm. Die geplanten Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Für die Dachbegrünung muss die durchwurzelbare Substratschicht eine Stärke von mindestens 8 cm aufweisen für das Errichten eines Gebäudekomplexes (Baublock 4) teilweise auf privater Grünfläche ( 23 BauNVO) Bedingung Der Wohnungsneubau ist zu 100% als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau im 1. Förderungsweg gemäß den aktuellen Kriterien der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) zu realisieren. Von den neuen Mietwohnungen sind mind. 50 barrierefreie Mietwohnungen für Senioren und mind. 30 Mietwohnungen für Studenten herzustellen ( 31 (2) Nr.1 BauGB ( Grund des Wohls der Allgemeinheit ). Im Genehmigungsverfahren ist die Gliederung der Fassade, die gestalterische Ausformulierung des 5. Vollgeschosses an der Washingtonallee sowie die Fassadengestaltung mit SL abzustimmen. Auf Grund der starken Prägung des Quartiers durch Gebäude mit Backstein- und Rotklinkerfassaden sind die Fassaden der Gebäudevorderund Straßenseiten in Vollklinker auszuführen. Auf den Gebäuderück- und Innenhofseiten können alternativ WDVS mit weißem Putz Verwendung finden. Die Bestandsbäume an der Washingtonallee sind zu erhalten. Es ist eine hochwertige Gestaltung der Außenanlagen vorzunehmen. Hierzu ist eine qualifizierte Außenanlagenplanung vorzulegen, die im Detail u.a. die Bepflanzung, die Spielgeräte und die Oberflächen darstellt und mit SL 3 abzustimmen ist. Die Freiraumplanung ist als Gesamtkonzept zu erstellen, das die Höfe sowie Vorgartenzonen und die Feuerwehrflächen gestalterisch in die Gesamtplanung einbezieht. Es wird empfohlen, mit dieser Planung ein Landschaftsarchitekturbüro zu beauftragen. Die geplanten Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten im Innenhof dürfen das im Plan dargestellte Maß nicht überschreiten. Die Flächen sind als Schotterrasenflächen herzustellen, so dass sich diese qualitativ besser in das Grünkonzept des Hofes einfügen. M/BP/02835/2014 Seite 7 von 10
8 Für die Gestaltung der übrigen Innenhofflächen sind Kinderspieleinrichtungen, abwechslungsreiche Bepflanzung sowie hochwertige Aufenthaltsbereiche für die Bewohner zu berücksichtigen Für die Kinderspielflächen muss die Auswahl der Spielgeräte eine Vielfalt an Bewegungserlebnissen und Spielmöglichkeiten bieten. Für die Tiefgarage sind folgende Überdeckungsstärken mit durchwurzelbarem Substrat vorzusehen: Bäume mindestens 100 cm; Hecken, größere Sträucher und kleine Bäume mindestens 70 cm; Bodendecker, Stauden, Gräser, Rasen, Sand und Rindenmulch mindestens 40 cm. Die geplanten Flachdächer sind extensiv zu begrünen. Für die Dachbegrünung muss die durchwurzelbare Substratschicht eine Stärke von mindestens 8 cm aufweisen für das Überschreiten der zulässigen Traufhöhe von 14 m um 1 m auf 15 m für das fünfgeschossige Wohngebäude an der Washingtonallee ( 9 BauGB i. V. mit 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Bebauungsplan Horn 2) Bedingung Der Wohnungsneubau ist zu 100% als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau im 1. Förderungsweg gemäß den aktuellen Kriterien der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) zu realisieren. Von den neuen Mietwohnungen sind mind. 50 barrierefreie Mietwohnungen für Senioren und mind. 30 Mietwohnungen für Studenten herzustellen ( 31 (2) Nr.1 BauGB ( Grund des Wohls der Allgemeinheit ). Im Genehmigungsverfahren ist die Gliederung der Fassade, die gestalterische Ausformulierung des 5. Vollgeschosses an der Washingtonallee sowie die Fassadengestaltung mit SL abzustimmen. Auf Grund der starken Prägung des Quartiers durch Gebäude mit Backstein- und Rotklinkerfassaden sind die Fassaden der Gebäudevorderund Straßenseiten in Vollklinker auszuführen. Auf den Gebäuderück- und Innenhofseiten können alternativ WDVS mit weißem Putz Verwendung finden. Die Bestandsbäume an der Washingtonallee sind zu erhalten. Hinweis Der Vorbescheid ersetzt nicht die Genehmigung für das Vorhaben und berechtigt nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten ( 59 Abs. 1 HBauO i.v.m. 72 a Abs. 1 HBauO). M/BP/02835/2014 Seite 8 von 10
9 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Unterschrift Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG M/BP/02835/2014 Seite 9 von 10
10 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Beseitigung (Abbruch), Errichtung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 5 Vollgeschosse M/BP/02835/2014 Seite 10 von 10
Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kirchsteinbek
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