Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST

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1 Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Präsidenten, Rektorinnen und Rektoren der Universitäten, des Karlsruher Instituts für Technologie, der Kunst- und Musikhochschu len sowie Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg Stuttgart 30. April 2018 Durchwahl Aktenzeichen /118/1 (Bitte bei Antwort angeben) 16. Ausschreibung des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms für Frauen (MvW-Programm) Ausschreibung Anlagen: - Ausschreibung - Richtlinien zur Antragstellung - Fragebogen Sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich, Sie heute über die Neuausschreibung des Margarete von Wrangell- Habilitationsprogramms für Frauen unterrichten zu können. Die Bewerbungsfrist en det am 31. Juli 2018 (Ausschlussfrist). Ich bitte Sie, die beigefügten Ausschreibungsunterlagen den potenziellen Antragstelle rinnen sowie den Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Hochschule bekanntzumachen. Zur Arbeitserleichterung werden die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zentralen Hochschulverwaltungen vom Ministerium per ein Excel- Listenformular erhalten, in das die Eckdaten der Anträge aufgenommen werden sol len. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , poststelle@mwk.bwl.de. ww.service-bw.de, Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gy nasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, - Schlossplatz

2 Die Ausschreibungstexte sind auch im Internet unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) einzuse hen. Mit freundlichen Grüßen D Simone Schwanitz Ministerialdirigentin

3 ALaKoG LANDESKONFERENZ DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DEN WISSENSCHAFTLICHEN HOCHSCHULEN BADE -WÜRTTEMBERGS 9, ESF Chancen fördern I > i QKO l 8»Ot! Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHATT, FORSCHU G UNO K ST UROPÄISCHE UN!Ob Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen - Ausschreibung vom Als eine In estition in die Zukunft fördern das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) und der Europäische Sozialfonds (ESF) mit dem Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen, die eine Hochschullehrerinnenlaufbahn anstreben. Vorrangiges Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu er mutigen und sie dazu materiell in die Lage zu versetzen. Das Projekt dient der Gleich stellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an den Hochschulen des Lan des. Im Bereich besetzter Professuren findet sich nach wie vor eine deutliche Unterre präsentanz von Frauen. Dem soll unmittelbar durch die Erhöhung der Anzahl der für solche Positionen qualifizierten Frauen und mittelbar durch den besonderen Vorbild charakter, den diese für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Studierende haben, ent gegengewirkt werden. Förderanträge sind über die Fakultät und die Zentrale Verwaltung der jeweiligen Hoch schule an das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg einzureichen. Abgabetermin beim Wissenschaftsministerium: 31. Juli 2018 (Ausschlussfrist) Einzelheiten sind den beiliegenden Richtlinien zur Antragstellung zu entnehmen. In teressentinnen können sich bei der jeweiligen Hochschulverwaltung oder bei der Gleichstellungsbeauftragten informieren. Dort werden Sie auch über hochschulinterne Abgabetermine informiert. Ausschreibung, Richtlinien und Fragebogen können unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) abgerufen werden. Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , poststellewlmwk.bwl dc. e,w w.service-b.de, Behindertengerechte Par plätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfalrrt Gymnasiumstraße). VVS-Anschlu s: S - Stadtmitte, t - Schlos platz

4 LANDESKONFERENZ DER GLE CHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DEN WISSE SCHAFTUCHEN HOCHSCHULEN BADEN-WÜRTTEMBERGS 0, ESF Chancen fördern Baden- ürttemberg INISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT. FORSCHUNG U D KU ST Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen - Richtlinien zur Antragstellung - 1. Ausschreibung: Das Programm wird an den wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschu len des Landes ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Habilitation zu ermutigen und sie materiell dazu in die Lage zu versetzen. Es können nur Habilitandinnen gefördert werden, die ihr Habilitationsvorhaben an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule des Landes durchführen und ihren Lebensmittelpunkt in Ba den-württemberg haben. Es sollten bereits Vorarbeiten zur Habilitation erfolgt sein. 2. Förderung: Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhäitnisses nach TV-L EG 13 und beginnt im ersten Quartal Die Förderung von Wissenschaftlerinnen in einem Beamtenverhältnis ist nicht möglich. Die Förderung ist in der Regel auf insgesamt ma ximal fünf Jahre - drei Jahre durch das Wissenschaftsministerium (MWK) und den Europäi schen Sozialfonds (ESF) sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule - begrenzt. Für Medizinerinnen gelten besondere Regelungen (siehe Ziffer 7: Regelung für Anträge von Medizinerinnen ). Voraussetzung für die Weiterförderung durch die Hochschule ist, dass der Er folg der bisherigen Förderung durch ein positives Zwischengutachten des betreuenden Hoch schullehrers bzw. der Hochschullehrerin bescheinigt wird und der erfolgreiche Abschluss des Habilitationsverfahrens zu erwarten ist. 3. Aufgaben/Pflichten: Mit der Annahme der Habilitationsförderung auf einer Stelle nach TV-L EG 13 ist die Verpflichtung verbunden, die Arbeitskraft auf das Habilitationsvorhaben zu kon zentrieren. Außerdem ist im Interesse der Qualifikation der Habilitandin für die Lehre eine Lehr verpflichtung von durchschnittlich vier Semesterwochenstunden im Rahmen des Lehrangebots der Fakultät zu übernehmen. Die Habilitandinnen sind in Prüfungsverfahren zu beteiligen. Sie sind zur Betreuung und Bewertung von Studienabschlussarbeiten berechtigt und haben das Recht zur Promotion zu führen. Hinzu kommt die Pflicht zur Teilnahme an angebotenen Fortbil dungsveranstaltungen und Netzwerktreffen für Habilitandinnen. Jährlich ist ein standardisierter Zwischenbericht zu erstellen. Zwei Monate nach Beendigung der Förderung durch das MWK/den ESF und die Hochschule ist ein Abschlussbericht - über den erreichten Stand des Habilitationsverfahrens, die abgehaltenen Lehrveranstaltungen, die besuchten Fortbildungsver anstaltungen, Tagungen und Konferenzen, sowie eine Liste der Veröffentlichungen - vorzule gen. Das MWK geht grundsätzlich davon aus, dass die mit Landesmitteln finanzierten Forschungs ergebnisse publiziert, möglichst auch digital veröffentlicht und für den entgeltfreien Zugriff im In ternet (Open Access) verfügbar gemacht werden. Die entsprechenden Beiträge sollten dazu entweder zusätzlich zur Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektroni sche Archive (Repositorien) eingestellt ( grüner Weg ) oder direkt in referierten bzw. renommier ten Open Access Zeitschriften publiziert ( goldener Weg ) werden. Zudem ist folgendes zu beachten: Zur Dokumentation der Verwendung von ESF-Mitteln schreibt der ESF die Erhebung von Daten der Teilnehmenden vor. Teilnehmende des Margare te von Wrangell-Programms sind deswegen verpflichtet, zu Beginn der Förderung den ESF- Fragebogen auszufüllen. Nähere Informationen zur Datenerhebung finden Sie auf

5 -2- Bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit - beispielsweise Messen, In ternetauftritten, Plakaten, Broschüren - ist das Logo des MWK und des ESF mit dem Zusatz Finanziert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg und dem Europäischen Sozialfonds gut sichtbar anzubringen. Das Logo des Ministeriums und des ESF können auf der Internetseite ( unter Service intern un ter Verwendung des Benutzernamens: mwkbw und des Passwortes: logos abgerufen wer den. 4. Antragstellung: Förderanträge können nur über die Hochschulen beim MWK gestellt werden. Die Förderanträge müssen deshalb von den Bewerberinnen rechtzeitig bei den Fakultäten ein gereicht werden und sind von diesen über die Hochschulleitung bis zum 31. Juli 2018 an das MWK weiterzuleiten. Arbeits- oder personalrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Ab schluss des Dienstvertrages sind von der Hochschule vor Antragstellung in eigener Verantwor tung zu klären. 5. Förderantrag: Die über die Hochschulen einzureichenden Anträge müssen folgende Unterla gen enthalten: Bewerbungsschreiben mit Angaben zum wissenschaftlichen Werdegang der Habilitandin (tabellarischer Lebenslauf, Engagement in Forschung, Lehre und akademischer Selbstver waltung, Publikationsliste, amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde); Bestätigung der Fakultät über die Bereitschaft zur Betreuung des Habilitationsvorhabens; Erklärung des/der zuständigen Dekans/Dekanin zur Lehrbefugnis und Prüfungs berechtigung, insb. wird das Recht zuerkannt, Doktorandinnen und Doktoranden zur Pro motion zu führen. Fakultäts- bzw. institutsbezogenes Qualifizierungskonzept (ist von der Hochschule zu er stellen), das verbindliche Aussagen zu folgenden Fragestellungen enthalten muss: o organisatorische Zuordnung der Qualifikationsstelle, o wissenschaftliches Profil/ Zielsetzungen der qualifizierenden Fakultät / des qualifizieren den Instituts, o Infrastruktur, die der Nachwuchswissenschaftlerin zur Verfügung gestellt wird, o Einsatzfelder der Nachwuchswissenschaftlerin in Lehre (Deputat in SWS, Art der Lehrveranstaltungen, Verteilung auf Grund- und Hauptstudium, noch erforderliche Lehrleistung zur Erlangung der Lehrbefugnis), Forschung (Beteiligung an Forschungsprojekten, eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten) und Wissenschaftsmanagement (Übernahme von Aufgaben in Fakultät/Institut). (nur bei Anträgen aus der Medizin!): Bestätigung der Fakultät über die Freistellung von klinischen Verpflichtungen bei Förderung (siehe Ziffer 7: Regelung für Anträge von Medizinerinnen ) o Betreuung der Nachwuchswissenschaftlerin durch Fakultät/Institut (Mentoringverhältnisse, Statusgespräche, Leistungskontrolle), o Zusage der zuständigen Fakultät, die Nachwuchswissenschaftlerin auf ihrem Qualifizie rungsweg tatkräftig zu unterstützen. Bestätigung der Hochschulleitung, dass eine Anschlussförderung von der Hochschule ge währleistet wird und arbeits- oder personalrechtliche Probleme einer Förderung über die insgesamt beantragte Förderdauer nicht entgegenstehen; Expose des Habilitationsvorhabens und Bericht über den Stand der Vorarbeiten (ca. 10 Seiten DIN-A4, Schrift/-größe Arial 12, 1,5-zeilig), inklusive Zeitplan und Zusammenfassung des Habilitationsvorhabens (ca. 1 Seite); ein Fachgutachten zur Person und zum Habilitationsvorhaben durch eine Hochschuilehrerin/einen Hochschullehrer der antragstellenden Hochschule und ein weiteres externes

6 -3- Fachgutachten zum Arbeitskonzept (durch eine Gutachterin/einen Gutachter von einer an deren Hochschule, einem anderen Forschungsinstitut); Fragebogen der diesjährigen Ausschreibungsrunde, erhältlich bei der Hochschulverwaltung oder auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleich heit). Die Antragsunterlagen sind vollständig und - zur Erleichterung der Bearbeitung - sortiert in der oben genannten Reihenfolge in 4-facher schriftlicher Ausfertigung (ein Originalsatz / 3 Sätze in Kopie) und in elektronischer Fassung (USB-Stick) einzureichen. 6. Vergabekommission: Die Auswahl erfolgt rein wissenschaftsgeleitet durch eine mit Professo rinnen/professoren besetzte Vergabekommission, die vom Wissenschaftsministerium berufen wird. 7. Regelung für Anträge von Medizinerinnen Bei Habilitationen für ein medizinisch-theoretisches Fach (ohne Facharztvorausset zung) ist die geförderte Antragstellerin von jeglichen Aufgaben in der (mittelbaren) klini schen Versorgung freizustellen, damit sich diese auf die Forschungstätigkeit konzentrieren kann. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Fakultät über die Freistellung beizulegen. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L EG 13 und ist insgesamt auf fünf Jahre - drei Jahre Förderung durch das MWK und den ESF sowie zwei weitere Jahre durch die jeweilige Hochschule - begrenzt. Die Förderung von Beamtinnen ist nicht möglich. Voraussetzung für die Weiterförderung durch die Hochschule ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuen de Hochschullehrerin. Bei Habilitationen für ein medizinisch-klinisches Fach (mit Facharztvoraussetzung) werden 50% einer TV-Ä EG I-Vollzeitstelle gefördert. Die Förderdauer verlängert sich dadurch auf sechs statt fünf Jahre. Darüber hinaus muss die Hochschule (Hochschullei tung) Zusagen, dass sie aus eigenen Mitteln die Habilitandin auch für weitere zwei Jahre bis zum Abschluss der Habilitation fördert. Voraussetzung für die Weiterförderung ist eine positive Stellungnahme durch den betreuenden Hochschullehrer oder die betreuende Hochschullehrerin. Aus der Projektplanung muss hervorgehen, wann die Freistellungszei ten genommen werden. Es wird der jeweiligen Antragstellerin überlassen, ob die Freistel lung (max. 50% der Vollzeitstelle nach TV-Ä EG I) permanent oder blockweise genommen wird. Im jährlichen Zwischenbericht sind die Freistellungszeiten nachzuweisen. 8. Informationsmöglichkeiten: Interessentinnen können sich bei den Verwaltungen und der Gleichstellungsbeauftragten ihrer Hochschule und bei der Landeskonferenz der Gleichstel lungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen, Frau Dr. Dagmar Höppel, Leiterin der Geschäftsstelle, Tel. 0711/ , hoeppel@lakoq.uni-stuttqart.de, Frau Patricja Kiel bus, Tel. 0711/ , kielbus@lakoq.uni-stuttqart.de und Frau Britta Pachale, Tel. 0711/ , pachale@lakoq.uni-stuttqart.de, über das Margarete von Wrangell- Habilitationsprogramm für Frauen informieren. Die Ausschreibung, die Richtlinien und der Fra gebogen stehen auch auf der Homepage des MWK unter (Forschung > Forschungsförderung > Chancengleichheit) zur Verfügung.

7 ALaKoG LANDESKOMFERENZ DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRA TEN AN DEN WISSENSCHAFTLICHEN HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERGS 9 ESF Chancen fördern 1 SAU» -J* i 1 Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UNO KUNST Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen 1. Antragstellerin - Fragebogen - Name, Vorname * Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Ggf. Namen und Geburtsdaten der Kinder Dienststellung / derzeitiges Beschäftigungsverhältnis (Entgeltgruppe): Befristet? Nein Ja von bis Finanzierung aus Haushalt der Hochschule oder Drittmittel? (bitte ankreuzen) Dienstliche Adresse Private Adresse Telefon -Kontakt Telefon -Kontakt

8 -2-2. Wissenschaftlicher und beruflicher Werdegang Hochschulreife (wann, wo?) Studium (Fächer, Studienorte, Studiendauer) Wissenschaftliche Prüfungen (wann, wo, Prädikat?) Titel der Dissertation: Verliehener akademischer Grad: Promotionsfach: Datum der Verteidigung, das als Datum der Promotion gilt: Gesamtprädikat der Promotion: Datum der Beendigung des Verfahrens (= Datum der Erfüllung der Veröffentlichungs pflicht): Wissenschaftliche Tätigkeiten seit Abschluss des Studiums: Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft (Berufsausbildung, Berufstätigkeit): Wurden/werden Ihre wissenschaftlichen Arbeiten bereits durch Zuwendungen Dritter (öffentliche Hand, DFG, Stiftungen, Verbände, ESF und dergleichen) gefördert? Nein Ja, durch 3. Habilitationsvorhaben Thema (nur für Medizinerinnen: medizinisch-theoretisches Fach medizinisch-klinisches Fach Ausbildung zur Fachärztin angestrebt Nein Ja, geplantes Ende: ) Seit wann arbeiten Sie an diesem Habifitationsthema? Für welches Fach/Fachgebiet wird die Venia Legendi angestrebt? Derzeitige Finanzierung des Habilitationsvorhabens:

9 -3- Welche Förderdauer wird insgesamt (MWK/ESF und Hochschule zusammen) beantragt? Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Förderung im 1. Quartal 2019 beginnt. Von bis..20 Zahl der Monate ins esamt: Wo und unter wessen Leitung werden Sie während der Laufzeit der Förderung arbeiten? Haben Sie bereits an anderer Stelle einen Förderantrag zu ihrem Habilitationsvorhaben gestellt? Nein Ja, bei [Fördereinrichtung, beantragter Förderzeitraum, (zu erwartende) Entscheidung] 4. Auslandsaufenthalt: Ist zur Durchführung des Habilitationsvorhabens ein Auslands aufenthalt geplant? Nein Ja [wo, wann; welche Dauer] Kontaktadresse im Inland während des Auslandsaufenthaltes 5. Verpflichtung Ich bestätige mit meiner Unterschrift die Richtigkeit meiner Angaben. Ich werde jede Ände rung gegenüber den Angaben in diesem Fragebogen unverzüglich meiner Hochschule, dem Wissenschaftsministerium (MWK) bzw. in dessen Vertretung der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württem bergs (LaKoG) schriftlich anzeigen. Ich verpflichte mich zudem, meine Hochschule, die LaKoG und das MWK unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ich bei einer anderen Fördereinrichtung einen Förderantrag einrei che oder das Habilitationsvorhaben abbreche. 6. Einverständniserklärung Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass Kopien meines Antrags an die LaKoG sowie an Gutachterinnen und Mitglieder der Auswahlkommission weitergegeben werden. Im Falle einer Förderung verpflichte ich mich, bis zu zehn Jahre nach Beendigung der Förde rung meine Kontaktdaten zum Zwecke der Evaluation dem MWK und der LaKoG zur Verfügung zu stellen und über Änderungen meiner Kontaktdaten zu informieren. (Anmerkung.

10 Sie haben das Recht, die Einwilligung zu verweigern bzw. diese später zu widerrufen. Auf 4 Landesdatenschutzgesetz wird hingewiesen). Ort, Datum Unterschrift

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