EDM Fachliche Anleitung zur Eintragung von Genehmigungsinhalten von Bodenaushubdeponien in eras 8.1
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1 EDM Fachliche Anleitung zur Eintragung von Genehmigungsinhalten von Bodenaushubdeponien in eras 8.1 BesitzerIn: Mag. (FH) Christian Mannert, BMLFUW VI/4 Erstell-Datum: Juni 2010 Version: V 0.99 Status: 1. Erstentwurfsvorschlag Entwurf
2 Dokument Titel: Fachliche Anleitung zur Eintragung von Genehmigungsinhalten von Bodenaushubdeponien in eras 8.1 Dateiname: _Fachliche Anleitung_Genehmigungsinhalte_V 0.99 AutorIn: Dokument Typ: Kurzbeschreibung Mag. (FH) Christian Mannert, BMLFUW VI/4 Mag. Maria Amon, BMLFUW VI/2 Mag. Franz Mochty, BMLFUW VI/4 Anleitung Diese Anleitung richtet sich an alle Deponieaufsichtsorgane, welche von der Behörde zur Eintragung von Genehmigungsinhalten beauftragt wurden. Ziel dieses Dokuments ist es, den fachlichen Inhalt praxisnah und verständlich aufzubereiten, um Deponieaufsichtsorganen einen raschen Einstieg zur ordnungsgemäßen Abbildung von Genehmigungsinhalten im Elektronischen Datenmanagement zu gewährleisten. Seite von 46
3 1 Einführung Vorwort zum Elektronischen Datenmanagement Der Aufbau dieses Dokuments Ziele des Dokuments Die Aufgaben eines Deponieaufsichtsorgans im EDM Voraussetzungen um Genehmigungsinhalte einzutragen Genehmigungen Eintragung der Genehmigungen Inhalte, die einzutragen sind Zeitpunkt der Eintragungen Ersterfassung und Stichtagslösung Was ist konkret zu tun? Vorbereitung zur Eintragung einer Ersterfassung Eintragung im Stammdatenregister eras Eintragung weiterer Bescheide Fragen und Antworten Anhang Freigabe durch die Behörde zur Dateneingabe Überprüfung der Anlagenstruktur mittels Standort Überblicksliste Wo die Eintragung erfolgt Start der Eintragung Wie Kopfdaten eingetragen werden Bescheide oder deren Inhalte in das System abspeichern Abfallarten hinzufügen Suchfunktion für Abfallarten Übersicht der gewählten Abfallarten (für bestimmte Behandlungsverfahren genehmigt) Behandlungsverfahren für Abfallarten eingeben Übersicht der gewählten Abfallarten inkl. Behandlungsverfahren Sonstige Nebenbestimmungen eingeben Abfallarten übernehmen Input-Grenzwerte eintragen Vorlage der Input-Grenzwerte aus Verordnung übernehmen Liste der Input-Grenzwerte Input-Grenzwerte zu den Abfallarten ( 8 Erhöhung) nachtragen Eintragungen speichern: Abfallarten und Grenzwerte freigeben Eintragungen endgültig speichern: Freigabeansicht und endgültig freigeben Genehmigungsumfang...38 Seite von 46
4 7.21. Genehmigungsverlauf Kapazitäten eingeben weitere Erläuterungen zur Eintragung von Grenzwerten: Symbolik...41 Seite von 46
5 1 Einführung 1.1 Vorwort zum Elektronischen Datenmanagement Das Elektronische Datenmanagement (EDM) in der Umwelt- und Abfallwirtschaft ist das zentrale e-governmentprojekt des Lebensministeriums. edm.gv.at Mit diesem Programm können Betriebe Ihre Informations- und Meldeverpflichtungen effizient abwickeln. Die elektronischen Meldungen im Umweltbereich und die einmalige Erfassung von Personen, Anlagen und Genehmigungsdaten sind die wesentliche Zielsetzung zur administrativen Entlastung aller Beteiligten. Derzeit sind rund registrierungs- und meldepflichtige Personen (natürlich oder juristisch) aus der Umwelt- und Abfallwirtschaft im EDM erfasst und täglich werden es mehr. Die erfassten Stammdaten stehen den Registrierten sowie den jeweils zuständigen Behörden zur Verfügung; für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet. Der sukzessive Ausbau des Funktionsumfanges von EDM umfasst die Anbindung an weitere e- Government-Register, wie beispielsweise dem Firmenbuch. Im Rahmen der Weiterentwicklung erfolgte ebenfalls die Integration einer Web-GIS Lösung, mit deren Hilfe einmal erfasste Anlagen und Betriebseinrichtungen von deren Inhabern geografisch verortet werden können. Das elektronische Datenmanagement (EDM) verfolgt folgende Ziele: Unterstützung des Benutzers bei der Anwendung komplexer Rechtsmaterien (AWG 2002, Deponieverordnung 2008, etc) Aufwandsreduktion für Betriebe und Behörden Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit Behörden wird mit dem EDM ein effizientes Werkzeug für die Erfassung und Kontrolle von personen- und anlagenbezogener Daten zur Verfügung gestellt. Registrierten Benutzern bietet das EDM Programm ein portalverbundfähiges IT-System mit Single Sign-on zur Stammdatenverwaltung und verschiedensten Anwendungen aus dem Bereich der Umwelt- und Abfallwirtschaft. Mittels einer einmaligen Authentifizierung (Singlesign-on) wird den BenutzerInnen Zugriff auf unterschiedliche Dienste ermöglicht, ohne sich jedes Mal neu anmelden zu müssen. Das elektronische Datenmanagement edm.gv.at steht für ein integriertes Gesamtsystem für den Umweltbereich mittels dem Registrierungs- und Meldepflichten transparent abgewickelt sowie Synergien zwischen unterschiedlichen Fachbereichen geschaffen werden. Seite von 46
6 1.2 Der Aufbau dieses Dokuments Das vorligende Dokument beschreibt die Eintragung von Genehmigungsinhalten -insbesondere für Bodenaushubdeponien- in eras 8.1. Diese fachliche Anleitung besteht aus 2 Teilen: a. Fachinformation zur Eintragung von Genehmigungsinhalten b. Praktische Umsetzung (wie werden Genehmigungen eingetragen) im Anhang In diesem Dokument sind neben den Voraussetzungen zur Eintragung insbesondere die einzutragenden Genehmigungsinhalte für den Leser erläutert. Auch Spezialfälle im Umgang mit bestimmten Schlüsselnummern von Abfallarten werden geklärt. Eine Checkliste zur Eintragung (Schritt für Schritt) sowie häufig gestellte Fragen und Antworten runden den fachlichen Teil ab. Im Anhang zeigt der praktische Teil die Eintragung von Genehmigungsinhalten am Beispiel einer Bodenaushubdeponie. Mit insgesamt 22 Screenshots direkt aus dem Elektronischen Datenmanagement werden Abfallarten und Grenzwerte in das Stammdatenregister eingegeben. Jeder Screenshot wird durch textliche Anmerkungen ergänzt. Der fachliche Teil ist mit dem Anhang verlinkt, um wesentliche Passagen praxisnah zu veranschaulichen. 1.3 Ziele des Dokuments Diese Anleitung richtet sich an alle Deponieaufsichtsorgane, welche von der Behörde zur Eintragung von Genehmigungsinhalten beauftragt wurden. Ziel dieses Dokuments ist es, den fachlichen Inhalt praxisnah und verständlich aufzubereiten, um Deponieaufsichtsorganen einen raschen Einstieg zur ordnungsgemäßen Abbildung von Genehmigungsinhalten im Elektronischen Datenmanagement zu gewährleisten. Seite von 46
7 2 Die Aufgaben eines Deponieaufsichtsorgans im EDM Deponieaufsichtsorgane haben in der Praxis die Verantwortung zur Kontrolle des ordnunsgemäßen Betriebes der ihnen zugeordneten Deponien. Neben regelmäßigen Kontrollen zählt die Berichterstattung an die Behörde (zb Deponieberichte) zu Ihren Hauptaufgaben. Auch hinsichtlich der Eintragungen im Stammdatenregister des elektronischen Datenmanagements (EDM) haben Deponieaufsichtsorgane mehrere Aufgaben zu erfüllen. Hierzu zählen insbesondere die Kontrolle der Stammdaten von Deponien (vgl DeponieVO 2008) Eintragung von Genehmigungsinhalten (vgl. 22 a Abs. 3a,4 AWG 2002), falls von Behörde beauftragt. Als Deponieaufsichtsorgan sehen Sie im EDM insbesondere diejenigen Anlagen bzw. Eintragungen, für welche Sie vom Anlagenbetreiber zugeordnet sind, bzw. für die Sie von der Behörde zur Genehmigungseintragung ermächtigt wurden. In der Regel umfasst diese Berechtigung: Leserecht hinsichtlich der Anlagenstruktur der jeweiligen, ihnen zugeordneten Deponie (Vorausgesetzt sie wurden vom Deponieinhaber als DAO korrekt bei seiner Deponie eingetragen) Einblicknahme in die Anlagenverortung mittels Web-GIS Sofern von Behörde ermächtigt: Genehmigungsinhalte (Bescheidinhalte wie Kopfdaten, Grenzwerte, Grenzwerterhöhungen, Kapazitäten) einzutragen, zu ergänzen und bei Bedarf abzurufen Seite von 46
8 3 Voraussetzungen um Genehmigungsinhalte einzutragen Neben der richtigen Zuordnung des Deponieaufsichtsorgans zur Deponie zählen die Freigabe der Behörde sowie eine ordnungsgemäße Eintragung der Anlagen im EDM System zu den Voraussetzungen, um Genehmigungsinhalte in eras 8.1. einzutragen. a. Freigabe durch die Behörde Erst nach erfolgter Kennzeichnung des Deponieaufsichtsorgans (behördliche Ermächtigung zur Dateneingabe gemäß 22 a Abs. 4 AWG 2002) durch die Behörde im System, ist es für Sie möglich, Genehmigungsinhalte einzutragen. Sie erkennen diese Kennzeichnung einerseits bei ihren eigenen Eintragungen ( Ermächtigung Kennzeichnung Ja) bzw. daran, dass im eras Navigationsbaum im Ordner Genehmigungen 4 Unterordner in Form der Kategorien Kapazitäten ; Rechtlicher Anlagenstatus, Einzelgenehmigung erstellen sowie Genehmigungsumfang sichtbar sind. Sollten sie keine Kennzeichnung haben, so sind im eras Navigationsbaum anstelle der og. 4 nur 3 Kategorien im Ordner Genehmigungen enthalten ( Einzelgenehmigung erstellen fehlt). Siehe Anhang Pkt Freigabe durch die Behörde zur Dateneingabe (Seite 19) b. Anlageneintragung Eine ordnungsgemäße Eintragung der Anlagen ist Voraussetzung für die Erfassung von Genehmigungsinhalten. Sind die real existierenden Kompartimente bzw. Kompartimentsabschnitte nicht im Stammdatenregister erfasst, so ist es für das Deponieaufsichtsorgan nicht möglich, Genehmigungsinhalte hierfür einzutragen, da nur der Anlageninhaber (oder allenfalls die Behörde) Anlagen im Stammdatenregister anlegen kann. Für eine Bodenaushubdeponie ergeben sich im Stammdatenregister in der Regel 3 Ebenen der Eintragungen: Ebene 1: die Gesamte Betriebsanlage Ebene 2: der Genehmigte Deponiebereich Ebene 3: das Kompartiment Häufig existiert auch ein Zwischenlager gemäß 33 Deponieverordnung Da dieses getrennt vom Deponiekörper errichtet werden muss, aber gemäß Begriffsbestimmungen zum Deponiekörper zählt, ist es im obigen Beispiel unterhalb des Genehmigten Deponiebereichs, dh auf Ebene 3 einzutragen Hinweis: Sie haben als Deponieaufsichtsorgan nur das Recht zur Einblicknahme auf diverse Stammdaten, nicht jedoch die Stammdaten zu ergänzen oder abzuändern. Bei fehlerhaften Eintragungen ist jedoch der Deponieinhaber zur Korrektur aufzufordern. Siehe Anhang Pkt. 7.2 Überprüfung der Anlagenstruktur mittels Standort-Überblicksliste (Seite 20) Seite von 46
9 4 Genehmigungen Eine Genehmigung besteht immer aus einem oder aus mehreren Einzelbescheiden. Mit der Version 8.1. des Stammdatenregisters eras ist es möglich, Inhalte von Genehmigungen (Bescheiden) zu erfassen. Insbesondere handelt es sich bei diesen Inhalten im Falle von Bodenaushubdeponien um die genehmigten Abfallarten, Annahmegrenzwerte und Kapazitäten des Kompartiments. Allenfalls könnte das Zwischenlagern auf bestimmte Abfallarten eingeschränkt sein, sodass auch für das Zwischenlager gemäß 33 Deponieverordnung 2008 genehmigte Abfallarten zu erfassen sind. 4.1 Eintragung der Genehmigungen Wichtig ist, dass die Genehmigungsinhalte immer dort eingetragen werden, wo sie konkret gelten (genehmigte Abfallarten und Input-Grenzwerte bei den Anlagen, für die auch Abfallaufzeichnungen gemäß Deponie-, Abfallverbrennungs- oder Bilanzverordnung geführt werden müssen). Bei Deponien sind das insbesondere die Kompartimentsabschnitte oder sofern es keine Kompartimentsabschnitte gibt - die Kompartimente selbst. Wichtig ist die korrekte Eintragung der Genehmigungsinhalte der Kompartimente und Kompartimentsabschnitte im Hinblick auf die Plausibilisierung der Abfallbilanzen und die EDM- Anwendung egutachten. Diese Anwendung greift auf die Genehmigungsdaten zu, um Gutachtern bzw. Deponieaufischtsorganen bei der Erstellung und Prüfung eines Beurteilungsnachweises zu unterstützen. Siehe Anhang Pkt Wo die Eintragung erfolgt (Seite 21) 4.2 Inhalte, die einzutragen sind In der Regel werden insbesondere die genehmigten Abfallarten und Grenzwerte sowie allfällige Änderungen dieser Daten eingetragen. Eintragungen im Detail I. Allgemeine Bescheiddaten (Kopfdaten) wie zb o Bearbeitungsart (Ersterfassung, Änderungsgenehmigung, Feststellungsbescheid, etc.) o Geschäftszahl (der jeweiligen Bescheide) o dem Bescheid zu Grunde liegende Rechtsmaterie (insbesondere Abfallwirtschaftsgesetz) o Stichtagsdatum (Datum der Rechtskraft des Bescheides) o Zustätzlich können bescheidrelevante Dateien (zb der Bescheid selbst, Pläne) direkt in das System all Datei hochgeladen werden (freiwillig) (für nähere Informationen zu den Allgemeinen Bescheiddaten siehe: Benutzerhandbuch für die Anwendung Eintragen von Genehmigungsinhalten eras Version 8.1, welches am EDM Portal veröffentlicht ist) Seite von 46
10 II. Abfallannahmekriterien (AWG) a. Von der jeweiligen Anlagengenehmigung (im Bescheid) umfassten (aufgelisteten) Abfallarten o Die folgende Liste beinhaltet einen Auszug der auf Bodenaushubdeponien ablagerbaren Abfallarten mit den zugehörigen Nebenbestimmungen (diese müssen exakt wie unter Im EDM Programm anzugeben als: beschrieben eingetragen werden). Die vollständige Liste wird künftig am EDM-Portal veröffentlicht. Schlüssel Bezeichnung Spezifizierung Nebenbestimmung nummer Bodenaushub Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung Bodenaushub Klasse A Bodenaushub Klasse A Bodenaushub Klasse A2G Bodenaushub Intert-abfallqualität Nur Bodenaushubmaterial, das die Gehalte im Feststoff der Sepzifizierung 29 ausschließlich aufgrund geogener Hintergrundgehalte überschreitet, aber die Grenzwerte der Spalte II der Tabelle 1 des Anhangs 1 Deponieverordnung 2008 einhält. Im EDM Programm anzugeben als: 1. Bodenaushubmaterial mit geogenen Hintergrundgehalten im Feststoff 2. Auch nicht kontaminiertes AHM-Material Bodenaushub Technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol-% bodenfremde Bestandteile enthält Sonstige verunreinigte Böden Bodenaushubmaterial sowie ausgehobenes Schütt-material, sonstig verunreinigt, nicht gefährlich 1. Nur Bodenaushubmaterial, das die Gehalte im Eluat der Spezifizierung 29 ausschließlich betreffend Ammonium, Nitrit, Nitrat oder Phosphat überschreitet und auf einer Bodenaushubdeponie, welche über eine entsprechende Genehmigung höherer Grenzwerte gemäß 8 Deponieverordnung 2008 verfügt, abgelagert wird oder 2. nur Bodenaushubmaterial gemäß Punkt 1., das zusätzlich die Gehalte im Feststoff der Spezifizierung 29 ausschließlich aufgrund geogener Hintergrundgehalte überschreitet, aber die Grenzwerte der Spalte II der Tabelle 1 des Anhangs 1 Deponieverordnung 2008 einhält. Im EDM Programm anzugeben als: 1. Bodenaushubmaterial mit erhöhten Eluatgehalten v NH4, NO2, NO3, PO4 2. Bodenaushubmaterial gemäß Punkt 1 mit geogenen Hintergrundgehalten im Feststoff Spezialfall die Schlüsselnummern und : Gemäß DeponieVO 2008 dürfen auf Bodenaushubdeponien nur nicht verunreinigter, natürlich gewachsener Bodenaushub und bestimmte, nicht verunreinigte Bodenbestandteile abgelagert werden. Die DeponieVO 2008 beinhaltet im Anhang 4 auch Zuordnungsregeln für Bodenaushub: Bodenaushub mit geogener Hintergrundbelastung im Feststoff (dh Überschreitung der Feststoff-Grenzwerte für Schlüsselnummer 31411, Spezifizierung 29, gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 auf Grund geogener Schadstoffgehalte), der aber die Spalte 2 der Tabelle 1, Anhang 1 DeponieVO 2008 einhält und somit auf einer Bodenaushubdeponie Seite von 46
11 abgelagert werden darf, muss der Schlüsselnummer mit der Spezifizierung 33 zugeordnet werden. Die Abfallart ist daher mit der folgenden Auflage auf einer Bodenaushubdeponie ablagerbar: Es handelt sich beim konkreten Abfall nur um Bodenaushubmaterial, das die Gehalte im Feststoff der Sepzifizierung 29 ausschließlich aufgrund geogener Hintergrundgehalte überschreitet, aber die Grenzwerte der Spalte II der Tabelle 1 des Anhangs 1 Deponieverordnung 2008 einhält. Diese Auflage muss als Nebenbestimmung (siehe Anhang Pkt Sonstige Nebenebstimmungen eintragen (Seite 30)) eingegeben werden. Bitte die Nebenbestimmungen exakt wie beschrieben eintragen. Wenn in den Bescheiden bis (Rechtskraftsdatum) die Abfallarten nur verbal beschrieben sind, oder nur die (alte) Schlüsselnummer ohne Spezifizierung angegeben ist und hierin keine Hinweise enthalten sind, dass geogen belasteter Bodenaushub von der Ablagerung ausgeschlossen ist, so ist für die Ersterfassung neben den Abfallarten bis 32 auch die Abfallart zulässig. Wenn in den Bescheiden allerding bereits dezidiert Schlüsselnummern gemäß AbfallverzeichnisVO (BGBl. II Nr. 498/2008) enthalten sind (also insbesondere Schlüsselnummer mit Spezifizierung 29), so dürfen nur die in den Bescheiden angeführten Abfallarten eingetragen werden. Analog gibt es auch eine Zuordnungsregel für Bodenaushub, der die Eluat-Grenzwerte für die Schlüsselnummer 31411, Spezifizierung 29, gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2006 von Ammonium, Nitrit, Nitrat oder Phosphat überschreitet und auf einer Bodenaushubdeponie mit gemäß 8 DeponieVO 2008 erhöhten Grenzwerten für diese Parameter abgelagert wird. Dieser Bodenaushub muss der Abfallart zugeordnet werden. Wenn nur eine Erhöhung der genannten Eluat-Grenzwerte beantragt wurde, die Abfallart aber nicht im Konsens enthalten ist, so darf auch kein Bodenaushub mit erhöhten Eluatwerten abgelagert werden. In diesem Fall muss möglichst rasch die Anpassung der Abfallarten beantragt werden. Wenn in den Bescheiden bis (Rechtskraftsdatum) entweder die Schlüsselnummer dezidiert aufgelistet ist, oder die Abfallarten nur verbal beschrieben sind, oder nur die (alte) Schlüsselnummer ohne Spezifizierung angegeben ist und die Bodenaushubdeponie für zumindest einen der Parameter Ammonium, Nitrit, Nitrat oder Phosphat einen erhöhten Grenzwert genehmigt hat, so ist für die Ersterfassung auch die Abfallart einzutragen. Seite von 46
12 b. Inputgrenzwerte für den konkreten Kompartimentsabschnitt oder das konkrete Kompartiment Für Bodenaushubdeponien ist grundsätzlich die Eintragung von Input-Grenzwerten, nicht aber die Eintragung von Wasser- bzw. Luftgrenzwerten relevant. Hinweis: Als Arbeitserleichterung stehen die Inputgrenzwerte (gemäß DeponieVO 2008) bereits im EDM als Vorlage zur Verfügung, sodass nur mehr allenfalls erhöhte Grenzwerte gemäß 8 DeponieVO 2008 händisch angepasst werden müssen! (Input-)Grenzwerte für die Herstellung von Rekultivierungsschichten oder Fahrstraßen oder Ähnliches müssen derzeit jedenfalls manuell eingetragen werden. 3. Daten betreffend der Anlagenkapazität Sind im jeweiligen Genehmigungsbescheid auch Daten betreffend Kapazität der jeweiligen Anlage enthalten, so können auch diese in das EDM eingetragen werden. Im EDM können verschiedene Arten von Anlagenkapazitäten angegeben werden (zb genehmigte und ausgebaute). Zukünftig sollen für Deponien auch diese Daten vom Deponieaufsichtsorgan eingegeben werden. Siehe Anhang Pkt Start der Eintragung (Seite 22) 4.3 Zeitpunkt der Eintragungen a) Genehmigungsinhalte von Deponien, die sich mit in der Ablagerungsphase befanden und Deponien mit einer Erstgenehmigung auf Basis der Deponieverordnung 2008 sollen bis zum Jahresende erfasst sein. b) Nachfolgende Neugenehmigungen und Änderungen hinsichtlich Genehmigungsumfang (Abfallarten und Grenzwerte) sind ehestmöglich einzutragen. Seite von 46
13 4.4 Ersterfassung und Stichtagslösung Grundsätzlich sind im eras alle Abfallarten bzw. Grenzwerte abzubilden, welche seit Inkrafttreten der Deponieverordnung 2008 gültig sind. Da in der Praxis die zulässigen Abfallarten in mehreren Bescheiden genehmigt wurden, ist als Arbeitserleichterung eine Konsolidierung des Rechtsbestandes der Bescheide bis zum Stichtagsdatum vorgesehen. Dadurch wird auch die Eintragung der Grenzwerte vereinfacht, da für bestehende Deponien (Anpassungsschritt nach DeponieVO 2008; ) nicht die früher geltenden Grenzwerte erfasst werden müssen. Das bedeutet, dass die relevanten Inhalte (Abfallarten) aller Bescheide, welche bis 01. Juli 2009 rechtsgültig waren, konsolidiert werden und als eine einzige Eintragung (Bearbeitungsart Ersterfassung) eingegeben werden können. Alle Inhalte von Bescheiden, die nach dem 01. Juli 2009 Rechtsgültigkeit erlangten, sind einzeln im EDM System zu erfassen (zb Bearbeitungsart Erstgenehmigung). Übersicht über die Möglichkeiten mehrere Bescheide zu erfassen: Konsolidierung der 3. Bescheide mit Stichtag => Bearbeitungsart: Ersterfassung Konsolidierung der 2. Bescheide mit Stichtag => Bearbeitungsart: Ersterfassung Hinweis: Wenn allenfalls nur geringfügige Änderung dann Bearbeitungsart: Änderungsgenehmigung Stichtag Bearbeitungsart: Änderungsgenehmigung (wesentliche Änderung) Stichtag Bearbeitungsart: Erstgenehmigung Stichtag Bearbeitungsart: Erstgenehmigung V o r h e r Stichtag N a c h h e r Seite von 46
14 5. Was ist konkret zu tun? 5.1. Vorbereitung zur Eintragung einer Ersterfassung Ausgangslage: Es liegen mehrere Bescheide zur Anlage vor; (Anm.: falls nur ein Bescheid, dann Bearbeitungsart Erstgenehmigung) zumindest einer mit Rechtskraft vor dem Schritt 1: Sehen Sie sich alle Bescheide zur gegenständlichen Deponie durch, die vor dem Rechtskraft erlangten. Prüfen Sie, ob sich darin folgende Angaben befinden: a. Angaben zu den abzulagernden Abfällen Schlüsselnummern, ev. mit Spezifizierungen; Einschränkungen, die besagen, dass nicht alle Abfälle einer bestimmten Schlüsselnummer übernommen werden dürfen; Allfällige Befristungen, Mengenbeschränkungen oä verbale Beschreibungen von Abfallarten, Vorgaben für die Behandlung dieser Abfallarten (zb der Abfall muss in verschlossenen Gebinden angeliefert werden, oder der Abfall muss täglich abgedeckt werden) b. Angaben zu Abfällen, die nicht zur Ablagerung sondern zu anderen Behandlungen bestimmt sind (zb zur Herstellung von Fahrstraßen oder von Rekultivierungsschichten) Schlüsselnummern, ev. mit Spezifizierungen; Einschränkungen, die besagen, dass nicht alle Abfälle einer bestimmten Schlüsselnummer übernommen werden dürfen; verbale Beschreibungen von Abfallarten, Vorgaben für die Behandlung dieser Abfallarten (zb der Abfall muss in verschlossenen Gebinden angeliefert werden, oder der Abfall muss täglich abgedeckt werden) c. Erhöhte Grenzwerte gemäß 8 DeponieVO 2008 (für die Deponieklassen und Deponieunterklassen ersetzten die Parameter und Grenzwerte der DeponieVO 2008 alle frühreren Bescheidinhalte, dh für Grenzwerte zur Deponierung muss nur überprüft werden, ob es bereits einen Bescheid auf Basis der DeponieVO 2008 mit gemäß 8 erhöhten Grenzwerten gibt) d. (Input-)Grenzwerte für andere Behandlungen als die Deponierung, zb Grenzwerte für die Herstellung von Rekultivierungsschichten Seite von 46
15 Schritt 2: Prüfen Sie, ob diese Bestimmungen im Einklang mit der DeponieVO 2008 sind: Angaben zu den abzulagernden Abfällen: Die DeponieVO 2008 schränkt zt die abzulagernden Abfallarten gegenüber der DeponieVO 1996 ein (insbesondere auf Bodenaushubdeponien, aber auch bei anderen Deponie(unter)klassen gibt es im 5 Einschränkungen, so dürfen zb Rückstände aus thermischen Prozessen mit Ausnahme von Biomasse-Aschen nicht auf Massenabfalldeponien abeglagert werden) Angaben zu Abfällen, die nicht nur zur Ablagerung sondern zu anderen Behandlungen bestimmt sind: Die DeponieVO 2008 legt zt fest, welche Abfälle für bestimmte Behandlungen zb die Herstellung einer Rekultivierungsschicht (vgl. Anhang 3) - verwendet werden dürfen (Input-)Grenzwerte für andere Behandlungen als die Deponierung: Die DeponieVO 2008 legt für bestimmte Behandlungen auch (Input-)Grenzwerte fest, zb für die Herstellung von Fahrstraßen auf Bodenaushubdeponien (vgl. 29) oder für Rekultivierungsschichten (vgl. Anhang 3) Schritt 3: Streichen Sie die Abfallarten aus Ihrer Liste, die nicht mehr im Einklang mit der DeponieVO 2008 abgelagert / verwendet werden dürfen Schritt 4: Prüfen Sie, ob es bei den verbleibenden Abfallarten Einschränkungen gibt und wie diese am besten erfasst werden können (Wirksamkeitsdatum für Befristungen, typisierte Nebenbestimmungen wie innerbetrieblich oder Behandlungsverfahren oder unter sonstige Nebenbestimmungen ) Es dürfen zb nicht alle Abfälle einer bestimmten Abfallart übernommen werden, sondern die Abfälle müssen zusätzlich bestimmte Kriterien einhalten Die Abfälle sind nur für bestimmte Behandlungsarten (zb die Herstellung von Fahrstraßen) zulässig Es dürfen zb bei einzelnen oder allen genehmigten Abfallarten nur innerbetrieblich produzierte Abfälle abgelagert/verwendet werden Es gibt Befristungen, dh eine Abfallart darf nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt behandelt werden Es gibt mengenmäßige Beschränkungen (zb eine bestimmte Abfallart darf nicht mehr als 10% der gesamten behandelten Abfälle betragen) Es müssen bestimmte Vorgaben bei der Behandlung (zb arbeitstägliches Abdecken mit Bodenaushub) eingehalten werden Die Anlieferung muss bestimmten Anforderungen genügen (zb Anlieferung in staubdichten Behältnissen) 5.2. Eintragung im Stammdatenregister eras Schritt 5: Tragen Sie die Kopfdaten zu den Bescheiden mit Bearbeitungsart Ersterfassung und Stichtagsdatum ein. Siehe Anhang Pkt Wie Kopfdaten eingetragen werden (Seite 23) Siehe Anhang Pkt Bescheide oder deren Inhalte in das System abspeichern (Seite 24) Seite von 46
16 Schritt 6: Tragen Sie die genehmigten Abfallarten mit ihren Nebenbestimmungen ein. (regelmässiges Zwischenspeichern nicht vergessen!) Siehe Anhang Pkt Abfallarten hinzufügen (Seite 25) Siehe Anhang Pkt Suchfunktion für Abfallarten (Seite 26) Siehe Anhang Pkt Übersicht der gewählten Abfallarten (Seite 27) Siehe Anhang Pkt Behandlungsverfahren für Abfallarten eingeben (Seite 28) Siehe Anhang Pkt Übersicht der gewählten Abfallarten inkl. Behandlungsverfahren (Seite 29) Siehe Anhang Pkt Sonstige Nebenbestimmungen eingeben (Seite 30) Siehe Anhang Pkt Abfallarten übernehmen (Seite 31) Schritt 7: Verwenden Sie die Vorlage für die Grenzwerte der jeweiligen Deponie(unter)klasse für die Grenzwerteintragung für Abfälle zur Deponierung. Ergänzen Sie allfällige Erhöhungen gemäß 8 DeponieVO 2008 und prüfen Sie, ob hierfür eine Nebenbestimmung einzutragen oder anzupassen. (zb weil die Grenzwert- Erhöhung nur für eine bestimmte Abfallart gilt siehe auch Benutzerhandbuch für die Anwendung Eintragen von Genehmigungsinhalten eras Version 8.1, Kapitel Nebenbestimmungen). (regelmäßiges Zwischenspeichern nicht vergessen!) Siehe Anhang Pkt Input-Grenzwerte eintragen (Seite 32) Siehe Anhang Pkt Vorlage der Input-Grenzwerte aus Verordnung übernehmen (Seite 33) Siehe Anhang Pkt Liste der Input-Grenzwerte (Seite 34) Siehe Anhang Pkt Input-Grenzwerte zu den Abfallarten ( 8 Erhöhung) nachtragen (Seite 35) Schritt 8: Tragen Sie soweit zutreffend (zb Fahrstraßen auf Bodenaushubdeponien, Rekultivierungsschichten) - (Input-)Grenzwerten gemäß DeponieVO 2008 für andere Behandlungen als die Deponierung mit den notwendigen Nebenbestimmungen (zur Klarstellung, wofür diese Grenzwerte gelten) ein. (regelmäßiges Zwischenspeichern nicht vergessen!) Schritt 9: Wenn Sie in den Bescheiden (Input-)Grenzwerten für andere Behandlungen als die Deponierung gefunden haben (Schritt 1d), die nicht der DeponieVO 2008 widersprechen (vgl. Schritt 2, Punkt 3), tragen Sie diese mit den notwendigen Nebenbestimmungen (zur Klarstellung, wofür diese Grenzwerte gelten) ein (regelmäßiges Zwischenspeichern nicht vergessen!) Schritt 10: Kontrollieren Sie die eingetragenen Abfallarten und Grenzwerte mit den Nebenbestimmungen genau, da nach dem endgültigen Freigeben keine direkten Änderungen in einer Bescheideintragung mehr vorgenommen werden können und geben Sie danach die Daten frei. Siehe Anhang Pkt Eintragungen speichern: Abfallarten und Grenzwerte freigeben (Seite 36) Siehe Anhang Pkt Eintragungen endgültig speichern: Freigabeansicht und endgültig freigeben (Seite 37) 5.3. Eintragung weiterer Bescheide Für Bescheide mit Rechtskraft ab dem tragen sie die Inhalte (Abfallarten und Grenzwerte) wie im Bescheid enthalten in eras ein. Seite von 46
17 6. Fragen und Antworten Warum kann ich als Bearbeitungsart keine Ersterfassung mehr auswählen? Die Bearbeitungsart Ersterfassung ist die initiale Erfassung mehrere Genehmigungsakte mit Stichtagsdatum Eine Ersterfassung ist nur einmal möglich. Haben Sie bereits eine Ersterfassung durchgeführt, stehen ihnen alle anderen Bearbeitungsarten (zb Erstgenehmigung) zur Verfügung. Siehe Anhang Pkt Wie Kopfdaten eingetragen werden (Seite 23) Warum verschwinden die zuvor ausgewählten Abfallarten, wenn ich die Grenzwerte hinzugefügt habe? Nachdem Sie die Abfallarten hinzugefügt und um die Behandlungsverfahren bzw. sonstigen Nebenebstimmungen ergänzt haben, erscheint eine Übersichtsliste zu den gewählten Abfallarten. Bevor Sie nun daran gehen, die Grenzwerte einzutragen müssen Sie auf den Button Übernehmen klicken, da sonst nach der Eintragung der Grenzwerte die Abfallarten verschwinden und wieder neu eingegeben werden müssen. Siehe Anhang Pkt Abfallarten übernehmen (Seite 31) Sind für eine Deponie, welche sich in der Nachsorgephase befindet ebenfalls die Genehmigungsinhalte einzutragen? Für Kompartimente von Deponien, die sich am 01. Juli 2009 in der Stilllegungsphase befunden haben, müssen keine Genehmigungsinhalte eingetragen werden! Ausnahme: Wenn für die Oberflächenabdeckung und/oder die Rekultivierung Abfälle eingesetzt werden sollen. Ich habe mehrere Dateien zur Deponie beim Reiter Kopfdaten hochgeladen kann diese aber nicht sehen, warum? Derzeit (Stand Frühjahr 2010) können die Dateien nur hochgeladen, jedoch noch noch nicht betrachtet werden. Das Öffnen der Dateien wird ab Sommer/ Herbst 2010 möglich sein. Kann ich auch Genehmigungen, welche die gesamte Deponie betreffen eintragen? Ja. Dies kann zb bei der Eintragung von Kapazitäten sinnvoll sein. Grundsätzlich sind jedoch Genehmigungsinhalte bei den untersten Anlagen (zb Kompartimentsabschnitt) einzutragen (genehmigte Abfallarten und Input-Grenzwerte bei den Anlagen, für die auch Abfallaufzeichnungen gemäß Deponie-, Abfallverbrennungs- oder Bilanzverordnung geführt werden müssen). Was bedeuten die unterschiedlichen Farben (Zeilen der Abfallarten) und Symbole (Grenzwerte)? Wird ein Genehmigungsumfang erstmalig eingetragen, so erscheinen die Zeilen in denen die Abfallarten aufgelistet werden zunächst in roter Schrift. Solange sie rot sind, können die Eintragungen abgeändert oder ergänzt werden. Erst durch die endgültige Speicherung (Freigabe) im System ändert sich die Schriftfarbe auf schwarz. Schwarze Zeilen sind fix gespeichert und können direkt nicht mehr geändert werden. Zeilen die aktuell nicht mehr wirksam sind (weil sie beendet oder geändert wurden) sind mit einem grauen Hintergrund hinterlegt. Siehe Anhang Pkt Weitere Erläuterungen zur Eintragung von Grenzwerten (Seite 41ff) Seite von 46
18 Warum kann ich keine Kapazitäten eintragen? Die Eintragung von Kapazitäten ist derzeit (Stand Frühjahr 2010) von Deponieaufsichtsorganen noch nicht möglich. Warum meldet mich das System mit der Meldung ab, obwohl ich kontinuierlich mit dem EDM-Programm arbeite? Aus technischen Gründen werden Sie nach einer Zeit von 30 Minuten ohne Kommunikation mit dem zentralen EDM-Server automatisch vom System abgemeldet. Alle nicht gespeicherten Daten gehen dann verloren. Nicht alle Aktivitäten (zb das Scrollen in Listen und Anhaken von Abfallarten) lösen eine Kommunikation mit dem Server aus. Eine Server-Verbindung besteht immer dann, wenn eine Internetseite neu geladen wird. (zb bei Zwischenspeichern, Übernehmen, etc.) Hinweis: Es wird empfohlen Ihre Eingaben regelmässig zwischenzuspeichern um Datenverlust zu vermeiden! Seite von 46
19 7. Anhang 7.1. Freigabe durch die Behörde zur Dateneingabe Erst wenn Sie die Behörde im System zur Dateneintragung gemäß 22 Abs. 4 AWG 2002 freigeschalten hat, können Sie mit der Eintragung von Genehmigungsinhalten beginnen. Bild links zeigt keine Ermächtigung, da hier im Ordner Genehmigungen nur 3 Unterkategorien aufgelistet werden. Das Bild rechts zeigt die Sichtweise eines zur Dateneingabe ermächtigten Deponieaufsichtsorgans. Neben den 4 Unterkategorien wird ebenfalls das Bestellt von -Datum; die für die Ermächtigung zuständige Behörde sowie die Kennzeichnung zur Ermächtigung selbst angezeigt. Seite 19 von 46
20 7.2. Überprüfung der Anlagenstruktur mittels Standort Überblicksliste Wurden bereits Genehmigungen eingetragen JA/NEIN? Ebene 1 Ebene 2 Ebene 1 Ebene 2 Ebene 3 Ebene 3 Klick auf den Namen öffnet die jeweiligen Eintragungen Klicken Sie im eras Navigationsbaum auf den Standort, damit dieser blau hinterlegt ist. Folglich öffnet sich im Eingabebereich eine Überblickliste wo neben Standortname und Adresse, Kontaktperson sowie Behandlungsverfahren alle zum Standort eingetragenen Anlagen aufgelistet sind. Hier sollten jedenfalls die Gesamte Betriebsanlage, der genehmigte Deponiebereich und zumindest ein Kompartiment abgebildet sein. Durch Klick auf den Namen der Anlage öffnen sich die jeweiligen Eintragungen. Für eine tiefergehende Kontrolle der Stammdaten wird heuer durch das BMLFUW eine eigene Anleitung erscheinen. Seite 20 von 46
21 7.3. Wo die Eintragung erfolgt eras Navigationsbaum Eine ordnungsgemäße Anlagenstrukturierung ist Voraussetzung um Genehmigungsinhalte einzutragen. Das Beispiel einer einfachen Bodenaushubdeponie zeigt die Strukturierung in 1. Gesamte Betriebsanlage (Gesamtheit aller Anlagen die sich auf einem Standort befinden), 2. Genehmigter Deponiebereich und 3. Bodenaushubkompartiment mit einer Berichtspflicht hinsichtlich Abfallbilanzierung. Genehmigungen werden immer dort eingetragen, wo sie konkret gelten. (genehmigte Abfallarten und Input-Grenzwerte bei den Anlagen, für die auch Abfallaufzeichnungen gemäß Deponie-, Abfallverbrennungs- oder Bilanzverordnung geführt werden müssen). Im og. Beispiel sind keine Kompartimentsabschnitte vorhanden, somit ist das Kompartiment selbst entscheidend für die Eintragung von Genehmigungsinhalten. Auf den folgenden Seiten erfolgt nun die Eintragung von Genehmigungen in Ziffer 3,dem Bodenaushubkompartiment. Seite 21 von 46
22 7.4. Start der Eintragung Im eras- Navigationsbaum ist unter jeder Anlage der Ordner Genehmigungen vorhanden. Die Abfallannahmekriterien für Deponien sind entweder bei den Kompartimentsabschnitten oder sofern es keine Kompartimentsabschnitte gibt- bei den Kompartimenten selbst einzutragen. Seite 22 von 46
23 7.5. Wie Kopfdaten eingetragen werden >>LINK >>LINK >>LINK Auf dieser ersten Seite (oberer Bildschirmabschnitt) werden zunächst die allgemeinen Bescheiddaten (Kopfdaten) der jeweiligen Berechtigung eingetragen. Neben der Bearbeitungsart und Geschäftszahl zählen die Felder Rechtsmaterie und Stichtag zu Pflichtfeldern, die jedenfalls ausgefüllt werden müssen. Sind mehrere Bescheide vorhanden, so können alle Bescheide, welche vor dem rechtsgültig wurden, zu einem konsolidiserten Genehmigungsumfang zusammengefasst werden. Für diesen Fall geben Sie alle Geschäftszahlen im zugehörigen Feld an (siehe Screenshot) und wählen als Stichtagsdatum den 01. Juli Später ausgestellte Bescheide müssen einzeln eingetragen werden. Seite 23 von 46
24 7.6. Bescheide oder deren Inhalte in das System abspeichern Im unteren Bildschirmabschnitt auf der ersten Seite können Sie Dateien (Pläne, Bescheide) in das Register hochladen. Bei Klick auf den Button Durchsuchen sucht das System nach Dateien auf ihrer Festplatte. Verwenden Sie Dateien mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB. Seite 24 von 46
25 7.7. Abfallarten hinzufügen Die Registerkarten Genehmigte Abfallarten, Input GW, Luft GW, Wasser GW und Outputmaterial erscheinen erst dann, wenn Sie nach Eingabe der Kopfdaten zwischengespeichert haben. Nach dem Zwischenspeichern erhalten Sie hier eine Auswahl von Registerkarten ( Reiter ) Durch Klick auf die Registerkarte Genehmigte Abfallarten und im Anschluß auf Hinzufügen können Sie genehmigte Abfallarten eintragen! Hinweis: Wurden bereits Abfallarten eingetragen, so werden diese hier aufgelistet. Durch Klick auf Hinzufügen können weitere Abfallarten gespeichert werden! Wählen Sie den Reiter Genehmigte Abfallarten aus. Möchten Sie Abfallarten erstmals eintragen, so gehen Sie auf den Button Hinzufügen (siehe Screenshot). Hinweis: Für den Fall, dass Sie eine oder mehrere Abfallarten falsch eingegeben haben, ist keine direkte Änderung dieser Bescheidinhalte mehr möglich. Erstellen Sie in diesem Fall eine neue Einzelgenehmigung mit der Bearbeitungsart Korrektur. Sie können damit die fehlerhaften Daten korrigieren. Es erfolgt jedoch keine rückwirkende Korrektur, sondern die Korrektur gilt ab Freigabe der Einzelgenehmigung! Seite 25 von 46
26 7.8. Suchfunktion für Abfallarten Sie können auf dieser Seite mit Hilfe von diversen Suchkriterien Abfallarten aus dem Abfallverzeichnis suchen und mittels Markierung auswählen. Durch Klick auf den Button Markierte zur Auswahl hinzufügen übernehmen Sie die jeweilige, markierte Abfallart. Wenn der Großteil der angezeigten Abfallarten für Sie relevant ist, können Sie auch Alle angezeigten markieren und danach die nicht relevanten Abfallarten abwählen (durch Klick auf das Häkchen). Seite 26 von 46
27 7.9. Übersicht der gewählten Abfallarten, die für bestimmte Behandlungsverfahren genehmigt sind Hinweis: Solange die Abfallarten mit roter Schrift erscheinen, sind sie noch nicht gespeichert und können jederzeit geändert bzw. ergänzt werden! Wirksam von Datum ist das Stichtagsdatum der Kopfdaten! Auflistung aller zuvor gewählten Abfallarten Hier werden die zuvor markierten Abfallarten in einer Übersicht aufgelistet. Solange die Abfallarten mit roter Schrift erscheinen, können sie jederzeit abgeändert bzw. ergänzt werden. Derzeit sind noch keine Behandlungsverfahren bzw. Nebenbestimmungen erfasst. Um einer oder mehrerer Abfallarten ein Behandlungsverfahren zuzuordnen markieren sie die jeweilige Abfallart und klicken Sie auf den Button Details eingeben. Seite 27 von 46
28 7.10. Behandlungsverfahren für Abfallarten eingeben Hier wird das Behandlungsverfahren für die jeweilige Abfallart mittles Pull-Down-Fenster ausgewählt (in unserem Beispiel D1 Ablagerung in oder auf dem Boden ) und durch Klick auf den Button Daten übernehmen hinzugefügt. Seite 28 von 46
29 7.11. Übersicht der gewählten Abfallarten inkl. Behandlungsverfahren Für manche Abfallarten auf Bodenaushubdeponien sind Nebenbestimmungen anzugeben (Vergleiche Kapitel 5.1. Vorbereitung zur Eintragung einer Ersterfassung, Schritt 4). Um eine Nebenbestimmung einer Abfallart einzutragen ist auf dieser Seite wieder die jeweilige Abfallart zu markieren (im Beispiel oben: SN Bodenaushub-Inertabfallqualität ) und für die Eintragung folglich der Button Details eingeben zu klicken. Seite 29 von 46
30 7.12. Sonstige Nebenbestimmungen eingeben Eintragung der Nebenbestimmung Hinweis: Sie können die Nebenbestimmung mittels Copy/Paste aus einer Word oder Excel Tabelle einfügen! Eine anzugebende, nicht typisierte Nebenbestimmung (vergleiche Kapitel 5.1. Vorbereitung zur Eintragung einer Ersterfassung, Schritt 4) wird im Feld Sonstige Nebenbestimmungen eingetragen. Klicken Sie nach erfolgter Eingabe der Nebenbestimmung auf den Button Daten übernehmen um zur Überblickliste zurückzukehren. Seite 30 von 46
31 7.13. Abfallarten übernehmen Nun sehen Sie eine Übersicht der genehmigten Abfallarten inkl. der zuvor eingetragenen Behandlungsverfahren sowie der eben hinzugefügten Nebenbestimmung bei der Abfallart SN Bodenaushub Inertabfallqualität. Wenn Sie mit dem Mauszeiger in der jeweiligen Zeile über die Nebenbestimmung fahren, wird ihnen der gesamte Text der Nebenbestimmung in einem Fenster angezeigt ( Tool Tip Funktion ). Haben Sie nun alle Behandlungsverfahren bzw. relevanten Nebenbestimmungen zu den Abfallarten eingetragen, klicken Sie auf den Button übernehmen, um die Abfallarten zwischenzuspeichern. Machen Sie das nicht, so gehen die Abfallarten bei der anschließenden Eintragung der Input-Grenzwerte (Input GW) verloren! Seite 31 von 46
32 7.14. Input-Grenzwerte eintragen Da Sie zuvor den Button Übernehmen geklickt haben, wechselt nun die Überschrift auf Gesamtansicht Abfallarten. Da die Abfallarten noch nicht endgültig freigegeben wurden, werden Sie weiterhin rot angezeigt. Nun können Sie mit der Eingabe der Annahmegrenzwerte beginnen, indem Sie auf den Reiter Input GW klicken. Seite 32 von 46
33 7.15. Vorlage der Input-Grenzwerte aus Verordnung übernehmen Zu den Abfallarten werden nun die Input-Grenzwerte unter dem Reiter Input GW hinzugefügt. Als Arbeitserleichterung werden die Input- Grenzwerte bereits im EDM als Vorlage erstellt, sodass nur mehr allenfalls erhöhte Grenzwerte gemäß 8 DeponieVO 2008 händisch angepasst werden müssen. (Input-)Grenzwerte für die Herstellung von Rekultivierungsschichten oder Fahrstraßen oder Ähnliches müssen derzeit jedenfalls manuell eingetragen werden. Um die Vorlage der Annahmegrenzwerte für Bodenaushubdeponien (Basis Deponieverordnung Angang I) zu laden, wählen sie im Pop-Up Fenster DeponieVO 2008 Bodenaushubdeponie und klicken im Anschluß auf den Button gewählte Grenzwerte / Parameter übernehmen. Seite 33 von 46
34 7.16. Liste der Input-Grenzwerte Werden die Parameterlisten der Deponieverordnung für Bodenaushubdeponien übernommen erscheint folglich eine Auflistung aller Werte im Eingabebereich. Die Tabelle gliedert sich in die Punkte a. Input-Grenzwerte: Grenzwerte für Gehalte im Feststoff (oberer Bildschirmabschnitt) anorganische Parameter / organische Paramter b. Input-Grenzwerte: Grenzwerte für Gehalte im Eluat (unterer Bildschirmabschnitt) anorganische Parameter / organische Paramter / allgemeine Parameter Zur Erläuterung der Symbole und Zeilensystematik siehe auch: weitere Erläuterungen zur Eintragung von Grenzwerten: Symbolik Seite 34 von 46
35 7.17 Input-Grenzwerte zu den Abfallarten ( 8 Erhöhung) nachtragen Manche Parameter können in begründeten Ausnahmefällen für höherer Grenzwerte durch die Behörde genehmigt werden (vgl. 8 DeponieVO 2008). Im EDM werden diese Parameter in der Überblicksliste als solche in der Spalte Material mit 8 gekennzeichnet. Fährt man mit dem Mousezeiger auf 8 so erscheint mittels Tool-Tip Funktion der maximale Grenzwert, welcher möglich ist. In unserem Beispiel ist für Ammonium anstelle der übernommenen 8,00 mg/kg TM ein maximaler Grenzwert von bis zu 24 mg/kg Tm möglich. Um diesen Grenzwert nun dem Bescheidinhalt anzupassen klickt man in das Feld (max) und bessert den jeweiligen Grenzwert aus (im Beispiel auf 12,00 mg/kg). Seite 35 von 46
36 7.18. Eintragungen speichern: Abfallarten und Grenzwerte freigeben Die endgültige Speicherung ihrer Eintragungen (Abfallarten / Grenzwerte) besteht aus 2 Stufen. Für Stufe 1 klicken Sie auf den Button Freigeben im unteren Bildschirmabschnitt bei der Übersicht zu den Grenzwerten. Der Button Freigeben ist grundsätzlich bei allen Reitern (Kopfdaten, Abfallarten, etc.) vorhanden. Somit können Sie auch von dort Stufe 1 der endgültigen Speicherung durchführen. Für den Fall, dass sie von oben beschriebener Seite zu zb den Kopfdaten wechseln, klicken Sie vor dem Wechsel auf Zwischenspeichern um Datenverlust zu vermeiden. Seite 36 von 46
37 7.19. Eintragungen endgültig speichern: Freigabeansicht und endgültig freigeben Nach Bestätigung des Buttons Freigeben erscheint die Freigabeansicht Einzelgenehmigung, wo alle zuvor gemachten Eintragungen noch einmal chronologisch aufgelistet werden. Hier sehen Sie die Kopfdaten, die genehmigten Abfallarten und Grenzwerte. Kontrollieren Sie zum Abschluß ob die Eintragungen korrekt sind und klicken Sie zum endgültigen Speichern der Daten (Stufe 2) den Button gesamte Einzelgenehmigung endgültig freigeben. Sollten die ihr aufgelisteten Eintragungen abgeändert werden, so können Sie durch Klick auf den Button Abbrechen und Zurück wieder auf die Ursprungsseiten zurückkehren, wo die Daten bearbeitet werden können. Der 2-stufige Freigabeprozess beginnt dann wieder erneut (Button Freigabe ; Button gesamte Einzelgenehmigung endgültig freigeben ) Seite 37 von 46
38 7.20. Genehmigungsumfang Hinweis: Endgültig freigegebene Eintragungen werden immer mit schwarzer Schrift dargestellt! Seite 38 von 46
39 7.21. Genehmigungsverlauf Seite 39 von 46
40 7.22. Kapazitäten eingeben Schritt 1: Kapazität eintragen Schritt 2: Eingabe hinzufügen Daten werden nach Drücken des Feldes Eingabe hinzufügen hier aufgelistet Schritt 3: Speichern Seite 40 von 46
41 7.23. weitere Erläuterungen zur Eintragung von Grenzwerten: Symbolik Was bedeuten die unterschiedlichen Farben der Zeilen? Alle bereits freigegebenen Zeilen (d.h. Zeilen, die in früheren Einzelgenehmigungen eingetragen wurden) werden in schwarzer Schrift angezeigt, alle im Zuge der aktuellen Einzelgenehmigung geänderten oder hinzugefügten Zeilen werden in roter Schrift angezeigt (rote Zeilen sind zwar für Behörde und ermächtigte Deponieaufsichtsorgane sichtbar, nicht jedoch für Anlageninhaber). Werden zum ersten Mal genehmigte Abfallarten und/oder Grenzwerte erfasst, sind demnach bis zur Freigabe alle Zeilen rot, da noch keine freigegebenen Zeilen existieren. Zeilen die aktuell nicht mehr wirksam sind (weil sie beendet oder geändert wurden) sind mit einem grauen Hintergrund hinterlegt. Seite 41 von 46
42 Was bedeuten die unterschiedlichen Symbole in den Zeilen? Weitere Zeile zu einem Parameter einfügen: mittels dieser Schaltfläche kann eine weitere TOC-Zeile eingefügt werden und somit z.b. für andere Materialien ein unterschiedlicher Grenzwert eingetragen werden Zeile entfernen: mit dieser Schaltfläche kann die gesamte Zeile entfernt werden (das ist nur möglich, wenn die Zeile noch nicht freigegeben wurde. Ist die Zeile bereits freigegeben wird sie nicht entfernt, sondern beendet (d.h. sie gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr und wird in grauer Schrift dargestellt). Beim Beenden einer Zeile muss ein Stichtagsdatum für das Ende der Wirksamkeit eingegeben werden Parameter bearbeiten: mit dieser Schaltfläche kann die Grenzwert-Zeile bearbeitet werden es wird die Detailansicht für die Zeile angezeigt in der alle Attribute bearbeitet werden können. Details zum Parameter anzeigen: Dieses Symbol wird nur angezeigt, wenn eine Zeile nicht mehr bearbeitbar ist das ist immer dann der Fall, wenn die Wirksamkeit beendet ist, entweder weil die Zeile beendet oder weil sie geändert wurde. mit dieser Schaltfläche können sie bei Zeilen, die nicht mehr gültig sind (weil sie geändert oder entfernt wurden) die Parameter-Detailseite zur Anzeige der Attribute und Nebenbestimmungen des Parameters öffnen Parameterzeile zurücksetzen: Dieses Symbol wird nur angezeigt, wenn eine Zeile nicht mehr bearbeitbar ist das ist immer dann der Fall, wenn die Wirksamkeit beendet ist, entweder weil die Zeile beendet oder weil sie geändert wurde. Mit dieser Schaltfläche kann die Zeile auf den letzten freigegebenen Zustand zurückgesetzt werden: Zeilen, die seit der letzten Freigabe hinzugefügt wurden, werden entfernt Entfernte Zeilen (also Zeilen, die bereits einmal freigegeben waren und bei denen seit der letzten Freigabe ein wirksam-bis Datum eingetragen wurde) werden reaktiviert, das wirksam-bis Datum wird also entfernt Bei geänderten Zeilen wird die Änderungszeile entfernt und bei der ursprünglichen Zeile das wirksam-bis Datum entfernt Seite 42 von 46
43 Zeilen die einen - als Grenzwert eingetragen haben Bei manchen Grenzwerttabellen aus der Deponieverordnung werden Zeilen übernommen, die keinen Grenzwert eingetragen haben. Statt dessen wird in der Spalte für das Maximum ein - angezeigt: Der Bindestrich steht dafür, dass in diesem Fall keine Untersuchung notwendig ist, dass also KEINE Grenzwerte gelten. Diese Zeilen werden immer dann angezeigt, wenn prinzipiell ein Grenzwert existiert, der aber unter bestimmten Bedingungen (z.b. für bestimmte Abfälle) nicht gilt (wie z.b. im obigen Beispiel: bei Interabfalldeponien dürfen Inertabfälle gemäß Anhang 2 Punkt 1 ohne Untersuchung abgelagert werden, somit gelten für diese keine Grenzwerte). Diese Zeilen werden angezeigt, da alle Informationen zu Grenzwerten an dieser Stelle angezeigt werden sollen (und auch die Information, dass unter bestimmten Umständen keine Grenzwerte gelten eine relevante Information ist) das wird auch für den Zugriff aus anderen Applikationen (z.b. egutachten) benötigt. Mehrere Zeilen mit demselben Grenzwert Bei der Übernahme einer Grenzwert-Tabelle nach Deponieverordnung kommt es teilweise vor, dass Parameterzeilen mit demselben Grenzwert mehrfach vorkommen. Beispiel (Übernahme der Inertabfall-Deponie-Grenzwerte): Detailansicht für die Zeile angezeigt in der alle Attribute bearbeitet werden können. Der Grund für doppelte Zeilen mit demselben Grenzwert ist, dass es unter bestimmten Bedingungen (und nur für diese) möglich ist, den Grenzwert zu erhöhen im obigen TOC Beispiel handelt es dabei um bestimmte Materialien für die die Grenzwerte lt. 8 der Deponieverordnung erhöht werden können. Seite 43 von 46
44 Das ist auch dadurch gekennzeichnet, dass neben dem Grenzwert das 8 Symbol eingeblendet wird wird die Maus über das Symbol bewegt wird im Tooltipp eingeblendet, bis zu welchem Wert eine Erhöhung möglich ist: Auch wenn aktuell für die Deponie noch keine Erhöhungen genehmigt wurden ist es nicht notwendig diese Zeilen zu entfernen im Gegenteil: es wird empfohlen, die Zeilen auf alle Fälle in den Tabellen zu belassen, da damit jederzeit ersichtlich ist, welche Werte erhöht werden könnten und bis zu welchem Grenzwert eine Erhöhung möglich wäre. Wurde keine Erhöhung der Grenzwerte genehmigt, so gilt für alle Materialien derselbe Grenzwert (in diesem Fall also mg/kg Trockenmasse). Um beim Lesen einer Tabelle mit doppelten (oder mehrfachen) Zeilen desselben Parameters mit demselben Grenzwert herauszufinden welche Zeile anzuwenden ist gilt Folgendes: Unter den doppelten Zeilen sollte immer eine Zeile existieren, die nicht durch Nebenbestimmungen eingeschränkt wird (als Einschränkung gelten Angaben in der Spalte Material, abhängig von, Bezug und sonstige Nebenbestimmung) der Grenzwert dieser Zeile gilt prinzipiell für alle Abfallarten, unabhängig davon, ob weitere Zeilen zusätzlich zutreffen. Im oben genannten Beispiel ist die erste Zeile (also die ohne 8-Symbol und ohne Material-Einschränkung) die allgemeingültige, neutrale Angabe, die immer anzuwenden ist. Auch wenn es sich bei dem gerade untersuchten Abfall um Baurestmassen handelt (die unter die Materialnebenbestimmung der dritten Zeile des Beispiels fallen würden - Baurestmassen und gleichartige Abfälle aus der Baustoffproduktion) ist die erste Zeile in jedem Fall gültig. D.h. auch für Baurestmassen kann ein Glühverlust von 5 Masseprozent als alternativer Grenzwert hergenommen werden (wie in der ersten Grenzwertzeile angegeben). Werden (im Zuge eines weiteren Bescheids) die Grenzwerte für Baurestmassen und gleichartige Abfälle aus der Baustoffproduktion auf z.b mg/kg TM erhöht, so muss nur die entsprechende Zeile verändert werden: Die anderen Zeilen (und damit die Grenzwerte für alle Materialen außer Baurestmassen und gleichartige Abfälle aus der Baustoffproduktion) gelten weiterhin unverändert. (Auch der Tooltipp mit der maximalen Erhöhungsmöglichkeit wird weiterhin eingeblendet). Seite 44 von 46
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