EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 7. APRIL EUPEN. Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

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1 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 7. APRIL EUPEN Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

2 2 Plan 1. Dokumentation 2. Fristen - Termine 3. Buchführung 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 5. Wann zahlt eine V.o.G. Steuern? 6. Sozialversicherung 7. Rückerstattung von Kosten 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter 9. Entschädigungen für Künstler 10. MWS-Fragen 11. Vermögenssteuer 12. Risiken Fragen und Antworten

3 1. Dokumentation 3 Le sport et les règles du jeu fiscales et sociales ( La fiscalité des asbl et du secteur nonmarchand (Ed. ANTHEMIS) 2011 L impôt des personnes morales (Ed. ANTHEMIS) 2014 La responsabilité des dirigeants d ASBL (Ed. ANTHEMIS) 2016 Memento des asbl, Michel Davegle, KLUWER

4 2. Die wichtigsten Termine/Fristen einer 4 VoG 1. HJ: Jahresabschluss erledigen (Verwaltungsrat) Generalversammlung einberufen, Jahresabschluss genehmigen + Budget! Veröffentlichung bei Handelsregister oder BNB 28.02: alle Karten 281. außer : gegebenenfalls Erklärung zur Vermögenssteuer + Zahlung 30.06: Karten : Steuererklärung Vorjahr

5 3. Buchführung 5 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Handels - Gesellschaft V.o.G. Groβe + Sehr Groβe Kleine Nationalbank Handelsgericht

6 3. Buchführung 6 Zusammenfassung: Kleine VoG s Große VoG s Sehr große VoG s Buchführung Vereinfacht Doppelt Doppelt Inventar Ja Ja Ja Jahresabschluss Ja Ja Ja Budget Ja Ja Ja Verabschiedung von Jahresabschluss und Budget Ja Ja Ja Kommissar/Revisor Nein Nein Ja Veröffentlichung Wo? Kanzlei Handelsgericht BNB BNB

7 3. Buchführung Groβe V.o.G. 7 Groß Eine V.o.G. ist groß wenn sie mehr als eine Schwelle erreicht/überschreitet (gültig ab ): 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 5 2. Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR 3. Bilanzsumme: EUR Verkürztes Schema

8 3. Buchführung Sehr Groβe V.o.G. 8 SEHR GROß Vollständiges Schema Eine V.o.G. ist sehr groß wenn mehr als 100 Mitarbeiter (in Vollzeit umgerechnet) beschäftigt sind oder wenn mehr als eine Schwelle überschritten wird: 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR 3. Bilanzsumme: EUR

9 3. Buchführung Kleine V.o.G. 9 Ein Journal Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Vermögensstatus Budget Eintragungen müssen: Fortlaufend erfolgen Unwiderkehrbar Nicht überschreibbar Zeitnah

10 3. Buchführung Kleine V.o.G. 10 Aufbewahrungsfrist : 7 Jahre ab 1.1. des Jahres welches dem Abschluss folgt. Wenn VoG MWS-Pflichtig ist : entsprechende Vorschriften beachten. Achtung : eine VoG, die während drei aufeinander folgenden Jahren keinen Abschluss hinterlegt, kann aufgelöst werden. Antrag kann durch Mitglied oder Justiz oder Dritten mit legitimen Interesse gestellt werden. Eine VOG, die den Jahresabschluss nicht hinterlegt hat, kann nicht gerichtlich vorgehen

11 3. Buchführung Kleine V.o.G. 11 Einnahmen N Datum Text Einnahmen Bank X Bank Y Kasse Total Spenden & Andere N Betrag N Betrag N Betrag Beiträge Vermächtnisse Subsidien Betrag Text Summe der Einnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

12 3. Buchführung Kleine V.o.G. 12 Ausgaben N Datum Text Ausgaben Bank X Bank Y Kasse Total Waren, direkte Lieferungen Andere N Betrag N Betrag N Betrag Kosten Entlohnungen & Leistungen Betrag Text Summe der Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

13 3. Buchführung Kleine V.o.G. 13 Veröffentlichung: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Beiträge Spenden und Vermächtnisse Subsidien Andere Einnahmen Total der Einnahmen Ausgaben Waren, direkte Kosten Entlohnungen Lieferungen und Leistungen Andere Ausgaben Total der Ausgaben

14 3. Buchführung Kleine V.o.G. 14 Veröffentlichung: Jährliche Übersicht des Vermögens und der Schulden Guthaben Immobilien in vollem Eigentum andere Maschinen in vollem Eigentum andere Geschäftsausstattung, Transportmittel Lagerbestände Forderungen Geldanlagen Flüssige Mittel Andere Guthaben Schulden Finanzverbindlichkeiten Lieferantenverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern Steuern, Sozialverbindlichkeiten Andere Verbindlichkeiten

15 15 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 1. Sponsoring : Sponsor unterstützt die V.o.G. und nutzt diese Unterstützung zu Werbezwecken 2. Mäzenatentum : Unterstützung (finanziell oder Sachleistungen) mit dem Ziel, das Unternehmen mit dem Renommee einer Veranstaltung, eines Ereignisses usw. in Verbindung zu bringen und sein Image in der Öffentlichkeit zu fördern. Kommentar 52/206 der Verwaltung : «à cet égard, les fonctionnaires ne peuvent perdre de vue l évolution et le rôle de la publicité dans le monde moderne des affaires, notamment via le sponsoring».

16 16 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 3. Spenden Vorteil : gesetzlich geregelt; für jedermann zugänglich Minimum : 40 EUR Nachteil : Formalitäten für V.o.G.

17 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 17 Einkommen aus Vermietung: 20,6%(*) Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Immobilien (bebaute, unbebaute): 16,995%, 33,99%(*) Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen: 16,995%(*) Nicht belegte Ausgaben: 103%, 51,5%(*) Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug : 33,99% von 17%; ab : 33,99 % von 40 %; 29,58 % in ; 25 % ab 2020 Zinsen, Dividenden, Nutzung einer Immobilie zu Werbezwecken : 25% bis % in % ab 2017 (*) inkl. Krisensteuer 3 %; ab 2018:2 %; ab 2020: 0 %

18 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 18 Vorsicht ist geboten bei nicht belegten Ausgaben Beispiele : wie vorgehen? Gehaltszahlungen: Honorarzahlungen: Gesetzesänderung 12/2014: 103%, 51,5 % anstatt 309 %

19 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 19 Artikel 182 E. St. Gb: In Bezug auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und andere juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden nicht als Geschäfte mit gewinnerbringendem Zweck betrachtet: 1. Vereinzelte oder außergewöhnliche Geschäfte, 2. Geschäfte, die in der Anlage der im Rahmen ihres Satzungsauftrags gesammelten Gelder bestehen, 3. Geschäfte, die aus einer Tätigkeit bestehen, die sich nur nebensächlich auf Industrie, Handel- oder Landwirtschaftsgeschäfte bezieht oder die nicht gemäß industriellen oder kommerziellen Methoden ausgeführt wird.

20 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 20 Siehe Art. 182 E. St.Gb (S. 18) Ja Körperschaftssteuer Ja d.h. Gewinn wird besteuert Den Mitgliedern einen Gewinn/Vorteil verschaffen VoG arbeitet vergleichbar mit einem gewerblichen Unternehmen Ja In Konkurrenz zu gewerblichem Sektor Ja Nein Wirtschaftliche Aktivität Nein d.h. nur gewisse Elemente können besteuert werden (siehe S. 16) Steuer der juristischen Personen Nein

21 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 21 Rechtsprechung: 1. Gericht 1. Instanz Antwerpen VoG organisiert Musikfestival ( Besucher) Statuten: Förderung des soziokulturellen Lebens : Überschuss ist steuerpflichtig 2. Berufungsgericht Gent VoG betreibt Jugendhotel: Überschuss ist steuerpflichtig 3. Berufungsgericht Gent Freier Radiosender mit geringfügigen Werbeeinnahmen: Überschuss ist nicht steuerpflichtig 4. Gericht 1. Instanz Lüttich Fitnesscenter: Überschuss ist steuerpflichtig 5. Gericht 1. Instanz Löwen Berufungsgericht Brüssel Oxfam 3. Welt Läden: Überschuss ist nicht steuerpflichtig

22 6. Sozialversicherung 22 Wenn Tätigkeit auf Honorarbasis: Sozialversicherung für Selbstständige Ausnahmen: Nebenerwerb: Bedingungen! Einkommen < 1.423,90 EUR ( ) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 EUR (2017) / 1.499,14 EUR (2018): kein Beitrag Wenn > 1.423,90 EUR ( ) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 (2017) / 1.499,14 EUR (2018): + 5,5%/Quartal «Artikel 37»: Verheiratete, Studenten, usw. Grenzen: Einkommen < 1.423,90 EUR ( ) / 1.439,42 EUR (2016) / 1.471,00 EUR (2017) / 1.499,14 EUR (2018): siehe Nebenerwerb Wenn: 6.742,06 EUR ( ) / 6.815,52 EUR (2016) / 6.965,11 EUR (2017) / 7.098,31 EUR (2018) überschritten werden = Haupterwerb Haupterwerb : min ,00 EUR/Quartal EG-Verordnung 883/2004 Neue Berechnungsweise der Sozialversicherungsbeiträge ab 2015!

23 7. Rückerstattung von Kosten 23 Artikel 31 E.St. Gb.: Steuerfreiheit von durch Verein erstatteten Kosten. Km-Geld-Entschädigungen: 34,61 Ct/Km: vom bis ,68 Ct/Km: vom bis ,12 Ct/Km: vom bis ,63 Ct/Km: vom bis ,60 Ct/Km: vom bis Gegen Vorlage von Belegen Achtung: Vermerk auf Lohnkarte ! Wenn Arbeitnehmer. Wenn Selbstständig : Problem

24 24 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Rundschreiben Ci.R.H. 241/ vom ) Betrifft nicht angestellte Mitarbeiter! Entschädigungen Pro Tag ,71 EUR max. 32,71 EUR max. 32,71 EUR max. 33,36 EUR max. 34,03 EUR max. Pro Jahr 1.308,38 EUR max ,38 EUR max ,38 EUR max ,55 EUR max ,23 EUR max. + Max. Entschädigung Fahrgeld für Km/Jahr à 34,12 / 33,63 / 34,60 Ct/km (siehe N 22) Keine Verpflichtung eine Lohnkarte zu erstellen Sonderregelung : Fussball, Volleyball, Basketball, Hockey, Handball

25 25 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 1. Bereiche : Sport, sozio-kultureller Bereich im weiten Sinne des Wortes z.bsp.: Krankenbetreuung, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Umweltschutz, Veranstaltungen. 2. Für? VoG s Faktische Vereinigungen Gemeinden ÖSHZ 3. Was geht nicht? Arbeit für Unternehmen die steuerpflichtig sind. z.bsp.: ein Pensionierter arbeitet einige Stunden für ein Unternehmen (früherer Arbeitgeber oder nicht). Ehefrau hilft ihrem Ehemann - Geschäftsführer einer PGmbH. Ehrenamt in eine VoG (Altenheim) die körperschaftssteuerpflichtig ist.

26 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Was geht nicht? Man kann nicht gleichzeitig für eine Aufgabe entlohnt und entschädigt werden. z.bsp: der angestellte Buchhalter einer VoG kann ehrenamtlich jugendliche Mitglieder betreuen, nicht aber als Schatzmeister entschädigt werden. 5. Entschädigung Anwendungsbereich : Entschädigung für : Fahrtkosten (PKW, öffentlich. Nahverkehr): Wohnsitz Vereinslokal + Fahrt zu Veranstaltungen Tagesspesen (u.a. Mahlzeit + Getränke) Andere Kosten wie kl. Material, Ausrüstung, Telefon, PC usw.

27 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Höchstbeträge (siehe S. 23) Wenn eine Grenze überschritten wird : im Prinzip steuerpflichtig. Es sei denn der Gegenbeweis kann erbracht werden : Entschädigung entspricht Kosten die der Verein übernehmen muss. Entschädigung dient zur Deckung dieser Kosten.

28 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Pauschalbeträge nicht vereinbar mit zusätzlichen Erstattungen anhand von Einzelbelegen Ausnahme : Entschädigung von Km mit Pkw oder Nutzung öff. Nahverkehr/Fahrrad in diesem Rahmen. Wenn Verein A pauschal entschädigt und Verein B anhand von Belegen : wenn Grenzen von S. 23 nicht überschritten : OK, sonst beweispflichtig.

29 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Sonderregelung für Sportvereine (siehe Dokumentation, S. 3) : die günstigere Variante kann gewählt werden. CiRH. 241/ von Kontrollmitteilungen: keine nicht auf die Steuerverwaltung kann eine Liste verlangen Vorsicht bei verdeckten Gehaltszahlungen

30 30 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei Achtung = bisher nur ein Projekt! Voraussetzungen: Arbeitnehmer/Selbstständiger mit min. 4/5 Beschäftigung Rentner Max EUR/Jahr Außerhalb des Berufs Für 2 Bereiche: Gemeinnützige Vereinigungen Gelegentliche Dienstleistungen zwischen Bürgern Zukunft der sharing economy ( économie collaborative ) Maßnahme von 2016: max EUR 10% Steuern?

31 31 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei Arbeit in gemeinnützigen Vereinigungen Beispiele: Sportanimator Jugendarbeit Sport: Schiedsrichter, Trainer Koordinator von einem Jugendheim Schulische Betreuung Kinderbetreuung Nächtliche Betreuung von Pflegefällen Assistent im Altenheim

32 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 32 Regierungsprojekt: 500 EUR/Monat steuerfrei Gelegentliche Dienstleistungen zwischen Bürgern: Babysitting Musikunterricht Sportunterricht Haushaltshilfe Begleitung von Personen Hundesitting

33 9. Entschädigungen für Künstler 33 Seit 01/01/2007 Beträge Max. 100 EUR/Tag (2014: 122,21 EUR; 2015: 122,24 EUR; 2016: 123,32 EUR; 2017: 124,66 EUR; 2018: 126,71 EUR) Max EUR/Jahr (2014: 2.444,21EUR; 2015: 2.444,74 EUR; 2016: 2.466,34 EUR; 2017: 2.493,27 EUR; 2018: 2.534,11 EUR) Kann nicht gleichzeitig mit Entschädigung für Ehrenamt genutzt werden Ci.RH. 241/ vom

34 9. Entschädigungen für Künstler 34 Infos: Service Public Fédéral Sécurité Sociale > le statut d artiste Keine Verpflichtung seitens Verein Karten 281 zu erstellen

35 10. VoG und MWS 35 MWS-pflichtig? Im Prinzip JA Gewinnerzielungsabsicht spielt nicht immer eine Rolle Regelmäßigkeit: 1 x pro Jahr? Güter, Dienstleistungen Nebenberuflich / hauptberuflich = ohne Bedeutung

36 10. VoG und MWS 36 Aber: Artikel 44 MWS Gb: Soziale und kulturelle Freistellungen Gesundheitswesen Altenheime Kinderkrippen Sportvereine Unterricht (Änderung seit ) usw.

37 10. VoG und MWS 37 Veranstaltungen: Verbesserung der finanziellen Situation des Vereins (Änderung ab ) Art. 44, 2, 12 MWS Gb: 3 Bedingungen müssen erfüllt sein: 1. VoG fällt unter eine der folgenden Kategorien: Krankenhaus Altenheim, Jugendheim, Behindertenbetreuung Sportclub ohne Gewinnerzielungsabsicht Unterrichtswesen ohne Gewinnerzielungsabsicht Bibliothek ohne Gewinnerzielungsabsicht Museen, usw. ohne Gewinnerzielungsabsicht Organisation von Theater, Konzerten, Ballet und Filmvorführungen, usw. ohne Gewinnerzielungsabsicht Vereinigungen mit politischen, religiösen, gewerkschaftlichen, usw. ohne Gewinnerzielungsabsicht

38 10. VoG und MWS 38 Veranstaltungen: Verbesserung der finanziellen Situation des Vereins (Änderung ab ) Art. 44, 2, 12 MWS Gb: 3 Bedingungen müssen erfüllt sein: 2. Veranstaltung ist nicht der Zweck der Gesellschaft = nur gelegentlich oder für guten Zweck 3. Keine Wettbewerbsverzerrung: Verwaltungsrundschreiben vom 8. Juli 2017: die Steuerverwaltung geht davon aus, dass keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt wenn max. 4 Veranstaltungen/Jahr stattfinden. Eine Veranstaltung die max. 3 Tage dauert (z.bsp. Wochenende) = 1 Veranstaltung Wenn > 4 Veranstaltungen: Rücksprache mit Amt

39 10. VoG und MWS 39 Cafeteria von Krankenhäusern, Museen, usw. ( : E.T ) Betrifft: Kliniken Sporthallen, die MWS-befreit sind Museen Theater Seniorenheime, die MWS-befreit sind Der eigentliche Umsatz (Eintritte des Museum, Einnahmen der Klinik, ) > Umsatz Cafeteria Nur zugänglich für Bewohner, Besucher während der Öffnungszeiten.

40 10. VoG und MWS 40 Sind Subsidien MWS-pflichtig? Funktionszuschüsse: Nein Subsidien in Zusammenhang mit Preis: Zahlung an VoG steht in Zusammenhang mit einer Dienstleistung oder Lieferung eines Gutes (z.bsp.: Gemeinde zahlt einen Zuschuss pro Eintritt Museum / Schwimmbad)

41 10. VoG und MWS 41 Sind Mitgliedsbeiträge MWS-frei? In der Regel, JA: gemäß Satzungen gleich für alle Wenn differenzierte Beiträge Anspruch auf unterschiedliche Leistungen geben: NEIN

42 10. VoG und MWS 42 Auch ohne MWS von Einnahmen abführen zu müssen, ist eine V.o.G. zur Abgabe von MWS-Erklärungen verpflichtet : Sondermeldung wenn : Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern: > EUR/ Jahr Innergemeinschaftliche Dienstleistungen : keine Schwelle; MWS immer in Belgien geschuldet System der Kleinunternehmen : ab 2014 : Umsatz EUR; ab EUR

43 11. Vermögenssteuer 43 Soll Ersatz für nicht geschuldete Erbschaftssteuer sein : 0,17 % vom Vermögen Vermögen EUR : keine Abgabe Vermögen : Verkehrswert ist entscheidend

44 11. Vermögenssteuer 44 Frist : 31. März des folgenden Jahres Wenn Steuer 125 EUR : 1x für 3 Jahre d.h. Vermögen < EUR Bewertung : Immobilien = Verkehrswert Buchwert Kein Abzug von Verbindlichkeiten (Ausnahme : Hypothekendarlehen) Muss nicht berücksichtigt werden : «working capital»

45 12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 45 2 Beispiele: MWS und Berufssteuervorabzug 1) Art. 93 undecies, C, MWS Gb. 2) Art. 442 quarter E. St. Gb.

46 12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 46 1) Art. 93 undecies, C, MWS Gb: Art. 93 undecies C, 1 MWS Gb: «Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte juristische Person, die der Mehrwertsteuer unterliegt, gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuer, der Zinsen oder Nebenkosten, haften der oder die Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein Verschulden im Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben. Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen Verschulden nachgewiesen wird, das zu dem in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat. Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen.»

47 12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 47 Art. 93 undecies C, 2 MWS Gb: «Die wiederholte Nichtzahlung der vorerwähnten Steuerschuld durch die Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des Gegenteils aus einem in 1 Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen. Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuerschuld im Sinne des vorliegenden Artikels gilt: -für einen Steuerpflichtigen, der zur Einreichung vierteljährlicher Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens zwei einforderbaren Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr, -für einen Steuerpflichtigen, der zur Einreichung monatlicher Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens drei einforderbaren Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr.»

48 12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 48 2) Art. 442 quarter E.St.Gb: Art. 422 quater 1: «Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte juristische Person gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs, haften der oder die Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein Verschulden im Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben. Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen wird, das zu dem in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat. Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen.»

49 12. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 49 Art. 422 quater 2: «Die wiederholte Nichtzahlung des Berufssteuervorabzugs durch die Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des Gegenteils aus einem in 1 Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen. Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Sinne des vorliegenden Artikels gilt: -für einen Schuldner, der den Vorabzug vierteljährlich schuldet, die Nichtzahlung von mindestens zwei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr, -für einen Schuldner, der den Vorabzug monatlich schuldet, die Nichtzahlung von mindestens drei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr.»

50 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Wie funktionniert die Steuer der juristischen Person (siehe N 17-21) Beschränkt sich in der Regel auf Vorabzüge: Immobiliensteuervorabzug und Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte, Zinsen,

51 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Kann es passieren, dass eine VoG Steuern auf Gewinn zahlt? (siehe N 20) Gesellschaftssteuer, Körperschaftssteuer Wenn sie in Wirklichkeit hauptsächlich gewerblich aktiv ist Wenn sie Mitglieder bereichern will

52 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Wer ist von der Steuer der juristischen Personen betroffen? Faktische Vereinigungen: NEIN = transparent VoG: JA

53 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Darf eine VoG gewinnbringende Aktivitäten ausüben? (siehe N 20+ N 21, Urteile) Einzelne Operationen: JA Finanzielle Anlage des Vermögens: JA

54 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Eine VoG besitzt eine Immobilie: Ist Immobiliensteuervorabzug geschuldet? Siehe auch N 50 Reduzierung, Erlass: = regionale Materie

55 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Eine VoG vermietet eine Immobilie Miete ist steuerpflichtig, außer: Vermietung an Privatpersonen, nicht gewerblich genutzt vermietet gemäß Pachtgesetzgebung Mieter (= VoG) verwendet Immobilie für Unterricht, Krankenhaus, Kinderheim, usw

56 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen VoG mit Sparkonto u.ä.: Zinsen steuerpflichtig? Steuer = Quellensteuer, vom Schuldner der Zinsen einzuhalten (30 %). Ausnahme: Ausland Steuererklärung oder innerhalb von 15 Tagen nach 31. Dezember

57 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen VoG A gibt VoG B ein Darlehen: B zahlt Zinsen an A VoG B muss 30 % Steuern einbehalten und innerhalb von 15 Tagen an Steuereinnahmeamt überweisen. A erhält 70 %.

58 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen VoG-Mitarbeiter nutzt Dienstfahrzeug privat 17 % (40 % ab 2017) des geldwerten Vorteils müssen versteuert werden (33,99 %)

59 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Was passiert, wenn Karten 281 nicht erstellt werden (Gehälter, Honorare, Kommissionen, ) (siehe N 18) Fristen: Ende Februar: Gehälter, Sitzungsgelder Ende Juni: Honorare, Kommissionen Steuer = 103 % der nicht erstellten Karte 281.

60 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Beschäftigung von Personal Die gleichen Verpflichtungen wie jeder Arbeitgeber

61 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Ehrenamtliche Helfer (siehe N 24-32) Das Gesetz vom 3. Juli 2005 behandelt keine steuerlichen Aspekte. Seit 1999 gibt es Richtlinien der Steuerverwaltung.

62 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Welche Kosten können steuerfrei erstattet werden (siehe N 24-32) Fahrtkosten: Wohnsitz Sitz der VoG Fahrten zu Veranstaltungen Aufenthaltskosten: Mahlzeit, Getränke geringfügige Kosten, die nicht belegt werden können: Telefongespräche, Internetnutzung, Kleinmaterial

63 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen Welche Formalitäten bei Kostenerstattung? Wenn keine verdeckte Gehaltszahlung und Grenzwerte (siehe N 24-32) beachtet werden = steuerfrei

64 13. Fragen - Antworten Einkommensteuer Steuer der juristischen Personen (siehe N 24) Wenn Pauschalbeträge überschritten werden? Maximalbeträge gelten auch bei Aktivitäten in mehreren Vereinigungen! Die gesamten Entschädigungen werden steuerpflichtig! Nicht nur die Überschreitung. Gegenbeweis ist möglich, aber Beweislast kippt.

65 13. Fragen - Antworten MWS VoG = MWS-pflichtig? (siehe N 35-42) jeder, der eine wirtschaftliche Aktivität ausübt regelmäßig und selbstständig haupt- oder nebenberuflich mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht (!) Lieferung von Gütern, Dienstleistungen MWS-pflichtige = aktive Steuerverrechnungsstellen Recht MWS abzuziehen. Ein MWS-Pflichtiger zahlt keine MWS, er leitet kassierte MWS weiter. Es gibt Befreiungen verschiedenster Art.

66 13. Fragen - Antworten MWS Kann die VoG wählen? Nein! Tätigkeit muss geprüft werden 3 Möglichkeiten: keine MWS ist geschuldet MWS ist geschuldet und muss abgeführt werden gewisse Einnahmen sind MWS-pflichtig, andere nicht Prüfung anhand der Einnahmen

67 13. Fragen - Antworten MWS Sind Spenden und Subsidien MWS-pflichtig? Kein Zusammenhang mit Lieferung eines Gutes, oder Dienstleistung NEIN! Ausnahme: Subventionierungen eines Preises

68 13. Fragen - Antworten MWS Was geht ohne MWS? a. Aktivitäten mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht: Vermietungen Verlosungen Sozialhilfe Unterricht Berufsausbildung Familienhilfe Kinderbetreuung Jugendfreizeit Keine MWS von Einnahmen kein Abzug von MWS

69 13. Fragen - Antworten MWS Was geht ohne MWS? b. Aktivitäten ohne Gewinnerzielungsabsicht: Einnahmen dienen nur zur Deckung der Kosten: Sportzentren Bibliotheken Museen, botanische Gärten, Zoo, usw. Theater, Konzerte, Ausstellungen, usw. Interessenvertretungen: politische, humanitäre, religiöse, gewerkschaftliche, philanthropische, usw. Interessen Siehe auch N

70 13. Fragen - Antworten MWS Muss trotzdem etwas beachtet werden, wenn VoG nicht MWS-pflichtig ist? In gewissen Situationen muss die MWS nicht an den Verkäufer/Dienstleister (Ausland) gezahlt werden, sondern in Belgien.

71 13. Fragen - Antworten MWS Kauf von Gütern Wenn > EUR: Ab Überschreiten der Schwelle und vollständiges nächstes Jahr: MWS in Belgien via Sondermeldungen

72 13. Fragen - Antworten MWS Dienstleistungen Per Sondermeldung egal ob > oder < als EUR, z.bsp.: Honorare Urheberrechte Vermietung von beweglichen Gütern Telekommunikation

73 13. Fragen - Antworten MWS Kleinunternehmen Schwelle = ,00 EUR = fakultativ Ggf. Listing vor des nächsten Jahres einreichen + siehe N 71 und N 72 oben

74 13. Fragen - Antworten Vermögenssteuer Vermögenssteuer Ersatz für Erbschaftssteuer Handelsgesellschaften: Erbschaftssteuer beim Ableben des Teilhabers 0,17 %

75 13. Fragen - Antworten Vermögenssteuer Wer ist betroffen? VoG s Stiftungen Internationale VoG s

76 13. Fragen - Antworten Vermögenssteuer Wer ist nicht betroffen? Vermögen < ,00 EUR Familienzulagenkassen, Träger im Unterrichtswesen (was die Schulgebäude anbelangt) Rotes Kreuz Umweltschutzvereinigungen mit Grundstücken die Naturreservate sind Gewerkschaften

77 13. Fragen - Antworten Vermögenssteuer Wann, wie? Vor des nächsten Jahres Formular 187/3 ( Das Umlaufvermögen ( fonds de roulement in franz.) muss nicht versteuert werden. Nur mit Hypothek abgesicherte Schulden sind abziehbar.

78 13. Fragen - Antworten Vermögenssteuer Kann man im Voraus zahlen? Wenn Steuer/Jahr < 125 EUR (d.h. Vermögen < ,42 EUR) kann für 3 Jahre im Voraus gezahlt werden. Allerdings geht das nur, wenn das Vermögen der VoG am der drei Jahre < ,84 EUR bleibt.

79 13. Fragen - Antworten Vermögenssteuer Darf eine VoG Erbschaften annehmen? Ja Wenn > EUR: Genehmigung des Justizministers

80 13. Fragen - Antworten Vermögenssteuer Muss die VoG dann Erbschaftssteuern zahlen? Ja, abhängig vom Wohnsitz des Verstorbenen: 7% in der wallonischen Region

81 81 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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