EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 26. MÄRZ Plan. 1. Dokumentation
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- Ursula Kurzmann
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1 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 26. MÄRZ 2015 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Dokumentation 2. Einleitung 3. Buchhaltung 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 5. Wann zahlt eine V.o.G. Steuern? 6. Sozialversicherung 7. Rückerstattung von Kosten 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter 9. Entschädigungen für Künstler 10. MWS-Fragen 11. Vermögenssteuer 1. Dokumentation 3 Le sport et les règles du jeu fiscales et sociales ( La fiscalité des asbl et du secteur nonmarchand (Ed. ANTHEMIS) 2011 L impôt des personnes morales (Ed. ANTHEMIS)
2 2. Einleitung 4 Bedeutung des non-profit Sektors: Anzahl Arbeitgeber (2012) klassische Unternehmen Unternehmen mit sozialer Ausrichtung Arbeitsplätze in diesen Unternehmen = 11,6 % Vielfalt V.o.G. s: Flandern: Brüssel: Wallonie: Internationale V.o.G. s Stiftungen Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung Interkommunale Autonome Gemeinderegien 3. Buchhaltung 5 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Handels - Gesellschaft V.o.G. Groβe + Sehr Groβe Kleine Nationalbank Handelsgericht 3. Buchhaltung Groβe V.o.G. 6 Groß Verkürztes Schema Eine V.o.G. ist groß wenn sie mehr als eine Schwelle erreicht/überschreitet (gültig ab ): 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 5 2. Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR / vorher EUR 3. Bilanzsumme: EUR / vorher EUR 2
3 3. Buchhaltung Sehr Groβe V.o.G. 7 SEHR GROß Vollständiges Schema Eine V.o.G. ist sehr groß wenn mehr als 100 Mitarbeiter (in Vollzeit umgerechnet) beschäftigt sind oder wenn mehr als eine Schwelle überschritten wird: 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR 3. Bilanzsumme: EUR 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 8 Ein Journal Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Vermögensstatus Eintragungen müssen: Fortlaufend erfolgen Unwiderruflich Nicht überschreibbar Zeitnah Achtung : wenn MWS-N aktiviert : diesbezügliche Vorschriften beachten! 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 9 Einnahmen N Datum Text Einnahmen Bank X Bank Y Kasse Total Spenden & Andere N Betrag N Betrag N Betrag Beiträge Vermächtnisse Subsidien Betrag Text Summe der Einnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3
4 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 10 Ausgaben N Datum Text Ausgaben Bank X Bank Y Kasse Total Güter & Andere N Betrag N Betrag N Betrag Leistungen Entlohnungen Diverse Betrag Text Summe der Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 11 Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Ausgaben Waren und Leistungen Entlohnungen Diverse Lieferungen und Leistungen Andere Ausgaben Total der Ausgaben Einnahmen Beiträge Spenden und Vermächtnisse Subsidien Andere Einnahmen Total der Einnahmen 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 12 Jährliche Übersicht des Vermögens, Rechte, Schulden und Verpflichtungen Guthaben Immobilien im vollen Eigentum andere Maschinen im vollen Eigentum andere Geschäftsausstattung, Transportmittel Lagerbestände Forderungen Geldanlagen Flüssige Mittel Andere Guthaben Schulden Finanzverbindlichkeiten Lieferantenverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern Steuern, Sozialverbindlichkeiten Andere Verbindlichkeiten 4
5 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 13 Jährliche Übersicht der Guthaben, Rechte, Schulden und Verpflichtungen Rechte Zugesagte Subsidien Zugesagte Spenden Andere Verpflichtungen Hypotheken Gewährte Sicherheiten Andere Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s Einkommensteuer 1. Sponsoring 2. Mäzenatentum 3. Spenden Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 1. Sponsoring : Sponsor unterstützt die V.o.G. und nutzt diese Unterstützung zu Werbezwecken 2. Mäzenatentum : Unterstützung (finanziell oder Sachleistungen) mit dem Ziel, das Unternehmen mit dem Renommee einer Veranstaltung, eines Ereignisses usw. in Verbindung zu bringen und sein Image in der Öffentlichkeit zu fördern. Kommentar 52/206 der Verwaltung : «à cet égard, les fonctionnaires ne peuvent perdre de vue l évolution et le rôle de la publicité dans le monde moderne des affaires, notamment via le sponsoring». 5
6 16 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 3. Spenden Vorteil : gesetzlich geregelt; für jedermann zugänglich Minimum : 40 EUR Nachteil : Formalitäten für V.o.G. 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 17 Einkommen aus Vermietung: 20,6% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Immobilien (bebaute, unbebaute): 16,995%, 33,99% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen: 16,995% Nicht belegte Ausgaben: 103%, 51,5% 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 18 Vorsicht ist geboten bei nicht belegten Ausgaben Beispiele : wie vorgehen? Gehaltszahlungen: Honorarzahlungen: Gesetzänderung 12/2014: 103%, 51,5 % 6
7 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 19 Artikel 182 E. St. Gb: In Bezug auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und andere juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden nicht als Geschäfte mit gewinnerbringendem Zweck betrachtet: 1. Vereinzelte oder außergewöhnliche Geschäfte, 2. Geschäfte, die in der Anlage der im Rahmen ihres Satzungsauftrags gesammelten Gelder bestehen, 3. Geschäfte, die aus einer Tätigkeit bestehen, die sich nur nebensächlich auf Industrie, Handel- oder Landwirtschaftsgeschäfte bezieht oder die nicht gemäß industriellen oder kommerziellen Methoden ausgeführt wird. 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 20 Siehe Art. 182 E. St.Gb (S. 20) Ja Körperschaftssteuer Ja Den Mitgliedern einen Gewinn/Vorteil verschaffen VoG arbeitet vergleichbar mit einem gewerblichen Unternehmen Ja In Konkurrenz zu gewerblichem Sektor Ja Nein Wirtschaftliche Aktivität Nein Steuer der juristischen Personen Nein 6. Sozialversicherung 21 Wenn Tätigkeit auf Honorarbasis: Sozialversicherung für Selbstständige Ausnahmen: Nebenerwerb: Bedingungen! Einkommen < 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ): kein Beitrag Wenn > 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ): + 5,5% / 3 Monate «Artikel 37»: Verheiratete, Studenten, usw. Grenzen: Einkommen < 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ): siehe Nebenerwerb 6.721,21 EUR (2013) / 6.742,06 EUR ( ): wenn überschritten = Haupterwerb Haupterwerb : min ,00 EUR EG-Verordnung 883/2004 Neue Berechnungsweise ab 2015! 7
8 7. Rückerstattung von Kosten 22 Artikel 31 E.St. Gb.: Steuerfreiheit von durch Verein erstatteten Kosten. Km-Entschädigungen: 34,56 Ct/Km: vom bis ,61 Ct/Km: vom bis ,68 Ct/Km: vom bis Gegen Vorlage von Belegen Achtung: Vermerk auf Lohnkarte ! Wenn Arbeitnehmer. Wenn Selbständig : Problem Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Rundschreiben Ci.R.H. 241/ vom ) Betrifft nicht angestellte Mitarbeiter! Entschädigungen Pro Tag Pro Jahr ,82 EUR 1.232,92 EUR 31,34 EUR 1.257,51EUR 32,71 EUR 1.308,38 EUR 32,71 EUR 1.308,38 EUR 32,71 EUR 1.308,38 EUR + Max. Entschädigung Fahrgeld für Km/Jahr à 34,61/34,68 Ct/km Keine Verpflichtung eine Lohnkarte zu erstellen Sonderregelung : Fussball, Volleyball, Basketball, Hockey, Handball Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 1. Bereiche : Sport, sozio-kultureller Bereich im weiten Sinne des Wortes z.bsp.: Krankenbetreuung, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Umweltschutz, Veranstaltungen. 2. Für? VoG s Faktische Vereinigungen Gemeinde ÖSHZ 3. Was geht nicht? Arbeit für Unternehmen die steuerpflichtig sind. z.bsp.: ein Pensionnierter arbeitet einige Stunden für ein Unternehmen (früherer Arbeitgeber oder nicht). Ehefrau hilft ihrem Ehemann - Geschäftsführer einer PGmbH. Ehrenamt in eine VoG (Altenheim) die körperschaftssteuerpflichtig ist. 8
9 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Was geht nicht? Man kann nicht gleichzeitig für eine Aufgabe entlohnt und entschädigt werden. z.bsp: der angestellte Buchhalter einer VoG kann ehrenamtlich jugendliche Mitglieder betreuen, nicht aber als Schatzmeister entschädigt werden. 5. Entschädigung Anwendungsbereich : Entschädigung für : Fahrtkosten (PKW, öffentlich. Nahverkehr): Wohnsitz Vereinslokal + Fahrt zu Veranstaltungen Tagesspesen (u.a. Mahlzeit + Getränke) Andere Kosten wie kl. Material, Ausrüstung, Telefon, PC usw. 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Höchstbeträge (siehe S. 23) Wenn eine Grenze überschritten wird : im Prinzip steuerpflichtig. Es sei denn der Gegenbeweis kann erbracht werden : Entschädigung entspricht Kosten die der Verein übernehmen muss. Entschädigung dient zur Deckung dieser Kosten. 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Pauschalbeträge nicht vereinbar mit zusätzlichen Erstattungen anhand von Einzelbelegen Ausnahme : Entschädigung von Km mit Pkw oder Nutzung öff. Nahverkehr/Fahrrad in diesem Rahmen. Wenn Verein A pauschal entschädigt und Verein B anhand von Belegen : wenn Grenzen von S. 23 nicht überschritten : OK, sonst Beweispflichtig. 9
10 28 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 8. Sonderregelung für Sportvereine (siehe Dokumentation, S. 3) : die günstigere Variante kann gewählt werden. CiRH. 241/ von Sitzungsgelder (Verwaltungsrat) = Einkommen Entschädigung 10. Kontrollmitteillungen nicht auf die Steuerverwaltung kann eine Liste verlangen Vorsicht bei verdeckten Gehaltszahlungen 9. Entschädigungen für Künstler 29 Seit 01/01/2007 Beträge Max. 100 EUR/Tag (2012: 118,08 EUR; 2013: 120,90 EUR; 2014: 122,21 EUR; 2015: 122,24) Max EUR/Jahr (2012: 2.361,52 EUR; 2013: 2.418,07 EUR; 2014: 2.444,21; 2015: 2.444,74) Kann nicht gleichzeitig mit Entschädigung für Ehrenamt genutzt werden Ci.RH. 241/ vom VoG und MWS 30 MWS-pflichtig? Im Prinzip JA Gewinnerzielungsabsicht spielt keine Rolle Regelmäßigkeit: 1 x pro Jahr? Güter, Dienstleistungen Nebenberuflich / hauptberuflich = ohne Bedeutung 10
11 10. VoG und MWS 31 Aber: Artikel 44 MWS Gb: Soziale und kulturelle Freistellungen Krankenhauswesen Altenheime Kinderkrippen Sportvereine Unterricht (Änderung seit ) usw. 10. VoG und MWS 32 Auch ohne MWS von Einnahmen abführen zu müssen, ist eine V.o.G. zur Abgabe von MWS-Erklärungen verpflichtet : Sondermeldung wenn : Innergemeinschaftliche Käufe > EUR / Jahr Innergemeinschaftliche Dienstleistungen : keine Schwelle System der Kleinunternehmen : ab 2014 : Umsatz EUR 11. Vermögenssteuer 33 Soll Ersatz für nicht geschuldete Erbschaftssteuer sein : 0,17 % vom Vermögen Vermögen EUR : keine Abgabe Vermögen : Verkehrswert ist entscheidend Rechnungshof : ineffizientes System 11
12 11. Vermögenssteuer 34 Frist : 31. März des folgenden Jahres Wenn Steuer 125 EUR : 1x für 3 Jahre d.h. Vermögen < EUR Bewertung : Immobilien = Verkehrswert Buchwert Kein Abzug von Verbindlichkeiten (Ausnahme : Hypothekendarlehen) Muss nicht berücksichtigt werden : «working capital» 35 12
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