EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 26. MÄRZ Plan. 1. Dokumentation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 26. MÄRZ Plan. 1. Dokumentation"

Transkript

1 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 26. MÄRZ 2015 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Dokumentation 2. Einleitung 3. Buchhaltung 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 5. Wann zahlt eine V.o.G. Steuern? 6. Sozialversicherung 7. Rückerstattung von Kosten 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter 9. Entschädigungen für Künstler 10. MWS-Fragen 11. Vermögenssteuer 1. Dokumentation 3 Le sport et les règles du jeu fiscales et sociales ( La fiscalité des asbl et du secteur nonmarchand (Ed. ANTHEMIS) 2011 L impôt des personnes morales (Ed. ANTHEMIS)

2 2. Einleitung 4 Bedeutung des non-profit Sektors: Anzahl Arbeitgeber (2012) klassische Unternehmen Unternehmen mit sozialer Ausrichtung Arbeitsplätze in diesen Unternehmen = 11,6 % Vielfalt V.o.G. s: Flandern: Brüssel: Wallonie: Internationale V.o.G. s Stiftungen Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung Interkommunale Autonome Gemeinderegien 3. Buchhaltung 5 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Handels - Gesellschaft V.o.G. Groβe + Sehr Groβe Kleine Nationalbank Handelsgericht 3. Buchhaltung Groβe V.o.G. 6 Groß Verkürztes Schema Eine V.o.G. ist groß wenn sie mehr als eine Schwelle erreicht/überschreitet (gültig ab ): 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 5 2. Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR / vorher EUR 3. Bilanzsumme: EUR / vorher EUR 2

3 3. Buchhaltung Sehr Groβe V.o.G. 7 SEHR GROß Vollständiges Schema Eine V.o.G. ist sehr groß wenn mehr als 100 Mitarbeiter (in Vollzeit umgerechnet) beschäftigt sind oder wenn mehr als eine Schwelle überschritten wird: 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR 3. Bilanzsumme: EUR 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 8 Ein Journal Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Vermögensstatus Eintragungen müssen: Fortlaufend erfolgen Unwiderruflich Nicht überschreibbar Zeitnah Achtung : wenn MWS-N aktiviert : diesbezügliche Vorschriften beachten! 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 9 Einnahmen N Datum Text Einnahmen Bank X Bank Y Kasse Total Spenden & Andere N Betrag N Betrag N Betrag Beiträge Vermächtnisse Subsidien Betrag Text Summe der Einnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3

4 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 10 Ausgaben N Datum Text Ausgaben Bank X Bank Y Kasse Total Güter & Andere N Betrag N Betrag N Betrag Leistungen Entlohnungen Diverse Betrag Text Summe der Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 11 Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Ausgaben Waren und Leistungen Entlohnungen Diverse Lieferungen und Leistungen Andere Ausgaben Total der Ausgaben Einnahmen Beiträge Spenden und Vermächtnisse Subsidien Andere Einnahmen Total der Einnahmen 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 12 Jährliche Übersicht des Vermögens, Rechte, Schulden und Verpflichtungen Guthaben Immobilien im vollen Eigentum andere Maschinen im vollen Eigentum andere Geschäftsausstattung, Transportmittel Lagerbestände Forderungen Geldanlagen Flüssige Mittel Andere Guthaben Schulden Finanzverbindlichkeiten Lieferantenverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern Steuern, Sozialverbindlichkeiten Andere Verbindlichkeiten 4

5 3. Buchhaltung Kleine V.o.G. 13 Jährliche Übersicht der Guthaben, Rechte, Schulden und Verpflichtungen Rechte Zugesagte Subsidien Zugesagte Spenden Andere Verpflichtungen Hypotheken Gewährte Sicherheiten Andere Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s Einkommensteuer 1. Sponsoring 2. Mäzenatentum 3. Spenden Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 1. Sponsoring : Sponsor unterstützt die V.o.G. und nutzt diese Unterstützung zu Werbezwecken 2. Mäzenatentum : Unterstützung (finanziell oder Sachleistungen) mit dem Ziel, das Unternehmen mit dem Renommee einer Veranstaltung, eines Ereignisses usw. in Verbindung zu bringen und sein Image in der Öffentlichkeit zu fördern. Kommentar 52/206 der Verwaltung : «à cet égard, les fonctionnaires ne peuvent perdre de vue l évolution et le rôle de la publicité dans le monde moderne des affaires, notamment via le sponsoring». 5

6 16 4. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 3. Spenden Vorteil : gesetzlich geregelt; für jedermann zugänglich Minimum : 40 EUR Nachteil : Formalitäten für V.o.G. 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 17 Einkommen aus Vermietung: 20,6% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Immobilien (bebaute, unbebaute): 16,995%, 33,99% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen: 16,995% Nicht belegte Ausgaben: 103%, 51,5% 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 18 Vorsicht ist geboten bei nicht belegten Ausgaben Beispiele : wie vorgehen? Gehaltszahlungen: Honorarzahlungen: Gesetzänderung 12/2014: 103%, 51,5 % 6

7 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 19 Artikel 182 E. St. Gb: In Bezug auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und andere juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden nicht als Geschäfte mit gewinnerbringendem Zweck betrachtet: 1. Vereinzelte oder außergewöhnliche Geschäfte, 2. Geschäfte, die in der Anlage der im Rahmen ihres Satzungsauftrags gesammelten Gelder bestehen, 3. Geschäfte, die aus einer Tätigkeit bestehen, die sich nur nebensächlich auf Industrie, Handel- oder Landwirtschaftsgeschäfte bezieht oder die nicht gemäß industriellen oder kommerziellen Methoden ausgeführt wird. 5. Wann zahlt eine VoG Steuern? 20 Siehe Art. 182 E. St.Gb (S. 20) Ja Körperschaftssteuer Ja Den Mitgliedern einen Gewinn/Vorteil verschaffen VoG arbeitet vergleichbar mit einem gewerblichen Unternehmen Ja In Konkurrenz zu gewerblichem Sektor Ja Nein Wirtschaftliche Aktivität Nein Steuer der juristischen Personen Nein 6. Sozialversicherung 21 Wenn Tätigkeit auf Honorarbasis: Sozialversicherung für Selbstständige Ausnahmen: Nebenerwerb: Bedingungen! Einkommen < 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ): kein Beitrag Wenn > 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ): + 5,5% / 3 Monate «Artikel 37»: Verheiratete, Studenten, usw. Grenzen: Einkommen < 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ): siehe Nebenerwerb 6.721,21 EUR (2013) / 6.742,06 EUR ( ): wenn überschritten = Haupterwerb Haupterwerb : min ,00 EUR EG-Verordnung 883/2004 Neue Berechnungsweise ab 2015! 7

8 7. Rückerstattung von Kosten 22 Artikel 31 E.St. Gb.: Steuerfreiheit von durch Verein erstatteten Kosten. Km-Entschädigungen: 34,56 Ct/Km: vom bis ,61 Ct/Km: vom bis ,68 Ct/Km: vom bis Gegen Vorlage von Belegen Achtung: Vermerk auf Lohnkarte ! Wenn Arbeitnehmer. Wenn Selbständig : Problem Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Rundschreiben Ci.R.H. 241/ vom ) Betrifft nicht angestellte Mitarbeiter! Entschädigungen Pro Tag Pro Jahr ,82 EUR 1.232,92 EUR 31,34 EUR 1.257,51EUR 32,71 EUR 1.308,38 EUR 32,71 EUR 1.308,38 EUR 32,71 EUR 1.308,38 EUR + Max. Entschädigung Fahrgeld für Km/Jahr à 34,61/34,68 Ct/km Keine Verpflichtung eine Lohnkarte zu erstellen Sonderregelung : Fussball, Volleyball, Basketball, Hockey, Handball Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 1. Bereiche : Sport, sozio-kultureller Bereich im weiten Sinne des Wortes z.bsp.: Krankenbetreuung, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Umweltschutz, Veranstaltungen. 2. Für? VoG s Faktische Vereinigungen Gemeinde ÖSHZ 3. Was geht nicht? Arbeit für Unternehmen die steuerpflichtig sind. z.bsp.: ein Pensionnierter arbeitet einige Stunden für ein Unternehmen (früherer Arbeitgeber oder nicht). Ehefrau hilft ihrem Ehemann - Geschäftsführer einer PGmbH. Ehrenamt in eine VoG (Altenheim) die körperschaftssteuerpflichtig ist. 8

9 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Was geht nicht? Man kann nicht gleichzeitig für eine Aufgabe entlohnt und entschädigt werden. z.bsp: der angestellte Buchhalter einer VoG kann ehrenamtlich jugendliche Mitglieder betreuen, nicht aber als Schatzmeister entschädigt werden. 5. Entschädigung Anwendungsbereich : Entschädigung für : Fahrtkosten (PKW, öffentlich. Nahverkehr): Wohnsitz Vereinslokal + Fahrt zu Veranstaltungen Tagesspesen (u.a. Mahlzeit + Getränke) Andere Kosten wie kl. Material, Ausrüstung, Telefon, PC usw. 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Höchstbeträge (siehe S. 23) Wenn eine Grenze überschritten wird : im Prinzip steuerpflichtig. Es sei denn der Gegenbeweis kann erbracht werden : Entschädigung entspricht Kosten die der Verein übernehmen muss. Entschädigung dient zur Deckung dieser Kosten. 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Pauschalbeträge nicht vereinbar mit zusätzlichen Erstattungen anhand von Einzelbelegen Ausnahme : Entschädigung von Km mit Pkw oder Nutzung öff. Nahverkehr/Fahrrad in diesem Rahmen. Wenn Verein A pauschal entschädigt und Verein B anhand von Belegen : wenn Grenzen von S. 23 nicht überschritten : OK, sonst Beweispflichtig. 9

10 28 8. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 8. Sonderregelung für Sportvereine (siehe Dokumentation, S. 3) : die günstigere Variante kann gewählt werden. CiRH. 241/ von Sitzungsgelder (Verwaltungsrat) = Einkommen Entschädigung 10. Kontrollmitteillungen nicht auf die Steuerverwaltung kann eine Liste verlangen Vorsicht bei verdeckten Gehaltszahlungen 9. Entschädigungen für Künstler 29 Seit 01/01/2007 Beträge Max. 100 EUR/Tag (2012: 118,08 EUR; 2013: 120,90 EUR; 2014: 122,21 EUR; 2015: 122,24) Max EUR/Jahr (2012: 2.361,52 EUR; 2013: 2.418,07 EUR; 2014: 2.444,21; 2015: 2.444,74) Kann nicht gleichzeitig mit Entschädigung für Ehrenamt genutzt werden Ci.RH. 241/ vom VoG und MWS 30 MWS-pflichtig? Im Prinzip JA Gewinnerzielungsabsicht spielt keine Rolle Regelmäßigkeit: 1 x pro Jahr? Güter, Dienstleistungen Nebenberuflich / hauptberuflich = ohne Bedeutung 10

11 10. VoG und MWS 31 Aber: Artikel 44 MWS Gb: Soziale und kulturelle Freistellungen Krankenhauswesen Altenheime Kinderkrippen Sportvereine Unterricht (Änderung seit ) usw. 10. VoG und MWS 32 Auch ohne MWS von Einnahmen abführen zu müssen, ist eine V.o.G. zur Abgabe von MWS-Erklärungen verpflichtet : Sondermeldung wenn : Innergemeinschaftliche Käufe > EUR / Jahr Innergemeinschaftliche Dienstleistungen : keine Schwelle System der Kleinunternehmen : ab 2014 : Umsatz EUR 11. Vermögenssteuer 33 Soll Ersatz für nicht geschuldete Erbschaftssteuer sein : 0,17 % vom Vermögen Vermögen EUR : keine Abgabe Vermögen : Verkehrswert ist entscheidend Rechnungshof : ineffizientes System 11

12 11. Vermögenssteuer 34 Frist : 31. März des folgenden Jahres Wenn Steuer 125 EUR : 1x für 3 Jahre d.h. Vermögen < EUR Bewertung : Immobilien = Verkehrswert Buchwert Kein Abzug von Verbindlichkeiten (Ausnahme : Hypothekendarlehen) Muss nicht berücksichtigt werden : «working capital» 35 12

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 18. NOVEMBER 2015 ST. VITH. Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 18. NOVEMBER 2015 ST. VITH. Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 18. NOVEMBER 2015 ST. VITH Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Dokumentation 2. Einleitung 3. Buchhaltung 4. Steuerliche Behandlung der

Mehr

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 20. OKTOBER 2011 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Einleitung 2. Einkommensteuer 3. Sozialversicherung 4. Rückerstattung von Kosten 5.

Mehr

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN INFOVERANSTALTUNG «ICH HAB DA MAL NE FRAGE» 12. MÄRZ 2016 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Dokumentation 2. Einleitung 3. Buchhaltung

Mehr

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 16. NOVEMBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 16. NOVEMBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 16. NOVEMBER 2016 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Dokumentation 2. Buchhaltung 3. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s

Mehr

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 7. APRIL EUPEN. Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 7. APRIL EUPEN. Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 7. APRIL 2018 - EUPEN Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH 2 Plan 1. Dokumentation 2. Fristen - Termine 3. Buchführung 4. Steuerliche Behandlung der

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten ab 01.01.2007 Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände,

Mehr

Vereine und Freiwilligenarbeit

Vereine und Freiwilligenarbeit Vereine und Freiwilligenarbeit von Olivier Hermanns Juristischer Referent in Eupen Informationsveranstaltung am 7. Juni 2008 zum Thema Ehrenamt in der Praxis Modul III des Seminars Freiwilligenmanagement

Mehr

Die VoG-Gesetzgebung. denise.chavet@skynet.be. 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith

Die VoG-Gesetzgebung. denise.chavet@skynet.be. 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith Die VoG-Gesetzgebung denise.chavet@skynet.be 19.04.2012 Ministerium Eupen 25.04.2012 DienstleistungszentrumSt. Vith 1 Übersicht: 1. WasisteineVoG? 2. WannisteineVoGsinnvoll? 3. Die Gründung einer VoG 4.

Mehr

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag

Mehr

Steuerrecht für Schiedsrichter. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013

Steuerrecht für Schiedsrichter. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013 Steuerrecht für Schiedsrichter Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Abschluss der Ausbildung Steuerfachangestellter 2009 Abschluss zum

Mehr

2 Steuerliche Förderung

2 Steuerliche Förderung TK Lexikon Steuern Ehrenamt 2 Steuerliche Förderung 2.1 Unterscheidung in Aufwandsentschädigungen für öffentliche und private Dienste HI2761998 HI2761999 Aus steuerlicher Sicht sind Ehrenämter danach zu

Mehr

NEWSLETTER I GERMAN DESK

NEWSLETTER I GERMAN DESK NEWSLETTER I GERMAN DESK März 2013 NEUE INFORMATIONEN ZUR ERKLÄRUNGSPFLICHT FÜR AUSLÄNDISCHES VERMÖGEN WER MUSS DIESE STEUERERKLÄRUNG EINREICHEN? 2 BETROFFENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND RECH TE 3 AUSNAHMEN

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Bad Zwischenahn Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (04403/604-104) veröffentlicht

Mehr

Buchführung und Bilanzierung. Aufgaben. Kapitel 2: Inventur, Inventar und Bilanz

Buchführung und Bilanzierung. Aufgaben. Kapitel 2: Inventur, Inventar und Bilanz Buchführung und Bilanzierung Aufgaben Kapitel 2: Inventur, Inventar und Bilanz 1 Aufgabe 1 Der Fahrradhersteller Pedal & Co. hat für sein Fahrradgeschäft durch Inventur am 31.12. folgende Bestände in EUR

Mehr

Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v.

Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v. Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v. 1 Haushaltsplan Zu erwartende Einnahmen und Ausgaben sind in einem Haushaltsplan zu veranschlagen den Ausgaben und Einnahmen des vergangenen

Mehr

Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin

Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin Honorare, Minijobs und Aufwandsentschädigungen Was ich wissen muss, wenn ich Menschen bezahle Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin Bezeichnungen wie!!! Achtung!!! Honorar, Werkvertrag, Aufwandsentschädigung,

Mehr

2. Grundlagen der Finanzbuchführung / 2.1 Gesetzliche Grundlagen und GoB. Literatur:

2. Grundlagen der Finanzbuchführung / 2.1 Gesetzliche Grundlagen und GoB. Literatur: 2. Grundlagen der Finanzbuchführung / 2.1 Gesetzliche Grundlagen und GoB Literatur: 1 6, 238, 241a HGB 15 (2) EStG 1 Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen

Mehr

Geschäftsordnung. Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v.

Geschäftsordnung. Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. Geschäftsordnung Für Reisekostenerstattung, Telefon-/ Faxgebührenersatz, Verpflegungsmehraufwendungen, Bewirtungskosten, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zahlungen Gültig ab: 01.01.2017 Schützenkreis Wesermünde-Süd

Mehr

Besteuerung von Mieteinnahmen spanischer Immobilien. Center of Competence

Besteuerung von Mieteinnahmen spanischer Immobilien. Center of Competence Besteuerung von Mieteinnahmen spanischer Immobilien 1. Ferienvermietung ohne IVA 2. Ferienvermietung mit IVA 3. Selbstnutzung 4. Vermietung über SL / GmbH Ferienvermietung ohne IVA Einnahmen Mietzahlungen

Mehr

29. Hervestkonferenz. Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler

29. Hervestkonferenz. Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler 29. Hervestkonferenz Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Übungsleiterpauschale gem. 3 Nr. 26 EStG Ehrenamtspauschale gem. 3 Nr. 26 a EStG Aufwendungsersatz

Mehr

Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland. DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt.

Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland. DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt. Praktische Aspekte zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer in Ungarn und in Deutschland DTM Adótaná csadó és Pénzügyi Szolgá ltató Zrt. Hauptaspekte Praktische Fragen zur Besteuerung von PKWs Die mit

Mehr

JAHRESABRECHNUNG UND VERMÖGENSAUFSTELLUNG. vom... bis... Bezeichnung der Organisation... Sitz...

JAHRESABRECHNUNG UND VERMÖGENSAUFSTELLUNG. vom... bis... Bezeichnung der Organisation... Sitz... JAHRESABRECHNUNG UND VERMÖGENSAUFSTELLUNG vom... bis... Bezeichnung der Organisation... Sitz... Eingetragen im Verzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen mit Dekret des Landeshauptmanns Nr....

Mehr

BERICHTIGUNGS- HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2010 VORENTWURF DES HAUSHALTS- VORANSCHLAGS

BERICHTIGUNGS- HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2010 VORENTWURF DES HAUSHALTS- VORANSCHLAGS Anlage 3 BERICHTIGUNGS- HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2010 VORENTWURF DES HAUSHALTS- VORANSCHLAGS DV\800769DE.doc PE432.337/BUR/ANL.3/REV. ENTWURF DES GENEHMIGTEN PERSONALBESTANDS FÜR 2010 BH unter Einbeziehung

Mehr

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Ehrenamtspauschale Seite 2 Folie 2 Angemessene Tätigkeitsvergütungen Nicht schädlich sind reine Aufwandsentschädigungen ( Porto, Telefon usw.), Reisekosten, Sitzungsgelder

Mehr

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.

Mehr

Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen

Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen Aktuelles aus Finanzen und Verein Fahrkosten richtig abrechnen Doris Engelhardt Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.v. Wann können Fahrkosten (Reisekosten) abgerechnet werden? Liegt nach Prüfung und

Mehr

Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater

Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater Beispielbild Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen Staat Erwerbs- gesellschaft Abgaben Zivil- gesellschaft steuerbare Leistungen bürgerschaftliches

Mehr

Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer

Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Steuerberaterin München zum Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer Rechtsgrundlage für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft ist 19 UStG. Bitte beachten Sie, dass

Mehr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen 1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern

Mehr

Selbstauskunft / Vermögensaufstellung

Selbstauskunft / Vermögensaufstellung Selbstauskunft / Vermögensaufstellung Die Selbstauskunft ist Prüfungsunterlage für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Bitte beantworten Sie daher die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß

Mehr

Anhang zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V.

Anhang zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V. in der Fassung vom 26.04.2017 genehmigt 14.06.2017 veröffentlicht SächsABl. AAz 45/2017 S. A742, vom 09.11.2017 Inkrafttreten 10.11.2017 ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNG DER ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINISCHER DIENST

Mehr

Satzung. 1. Teil. Ratsmitglieder und die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder. 1 Allgemeines

Satzung. 1. Teil. Ratsmitglieder und die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder. 1 Allgemeines Satzung der Gemeinde Hatten über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten sowie des Ersatzes der Auslagen und des Verdienstausfalles an Ratsmitglieder und die sonstigen ehrenamtlich Tätigen

Mehr

Steuerrecht für Schiedsrichter

Steuerrecht für Schiedsrichter Steuerrecht für Schiedsrichter Stand Mai 2017 maximilian.kraemer@mail.de www.dikmen-dinkgraeve.de 1 Einnahmen als Schiedsrichter sind steuerpflichtig! Aufwandsentschädigung bedeutet nicht steuerfrei! 2

Mehr

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht Steuerrecht Steuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ab 2009 Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) vom 17.12.2007 ( IV C 3 2342/07/0001) entfällt die Steuerfreiheit der Geldleistungen an Tagespflegepersonen.

Mehr

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder

Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder Gemäss Anlage I zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich

Mehr

VORBEREITUNGSDOKUMENT FÜR DIE ERKLÄRUNG ZUR STEUER DER GEBIETSFREMDEN (natürliche Personen)

VORBEREITUNGSDOKUMENT FÜR DIE ERKLÄRUNG ZUR STEUER DER GEBIETSFREMDEN (natürliche Personen) VORBEREITUNGSDOKUMENT FÜR DIE ERKLÄRUNG ZUR STEUER DER GEBIETSFREMDEN (natürliche Personen) Seite 15 Steuerjahr 2017 - Einkünfte des Jahres 2016 TEIL 2 Füllen Sie weiter unten die Rahmen aus, die Sie betreffen.

Mehr

DEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien

DEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien DEUTSCH STEUER IN SPANIEN Informationen zu Steuern in Spanien + 34 91 713 18 98 I-KURTAXE Eine natürliche Person ihren Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt

Mehr

Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen

Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Pauschale Entschädigungen Rechtsgrundlagen Die ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Rechtliche Grundlagen des Einkommensteuergesetzes Gem. 18 Abs. 3 i.v.m. 16 EStG ist der Veräußerungsgewinn

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. beim Praxisverkauf. VPmed 09. Mai 2015 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Praxisverkauf VPmed 09. Mai 2015 Ihr Referent Dipl.-Kfm. Thomas Karch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer VPmed Verlässliche Partner für mediziner 100%ige Spezialisierung

Mehr

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung Einleitung 11 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 14 1.1.2 Was verlangt das Finanzamt

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN! PRÄSIDIUMSKONFERENZ 2016

HERZLICH WILLKOMMEN! PRÄSIDIUMSKONFERENZ 2016 HERZLICH WILLKOMMEN! PRÄSIDIUMSKONFERENZ 2016 FAKO Mehrere Teilnahmen an Sitzungen/Besprechungen im Rahmen von Arbeitsgruppen zum Thema Sportleitbild / Sportstrategie im 2016 Starker Staatsabbau

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die wichtigsten Änderungen in Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung. 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen

Inhaltsverzeichnis. Die wichtigsten Änderungen in Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung. 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen Die wichtigsten Änderungen in 2014 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 2.2 Unterlagen für Meldungen an die

Mehr

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 71 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden

Mehr

Steuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport

Steuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport Steuerliche Behandlung von Spesen bei Mitgliedern von bernsport Geschäftsbereich Recht und Koordination Sirgit Meier, Koordinatorin Besteuerung Privatpersonen Daniel Dzamko, Geschäftsbereichsleiter Inhalt

Mehr

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte

Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Aufgrund der 10, 44, 55, 71 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Aktuelles aus dem Steuerrecht Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

- Eintragung bei Handelsgericht (spezielle Abteilung für Handelsvertreter am Wohnort -

- Eintragung bei Handelsgericht (spezielle Abteilung für Handelsvertreter am Wohnort - Der Handelsvertreter Der Handelsvertreter Agent Commercial - Es gilt gleiches Handelsvertreterrecht nach EU-Richtlinie vom 18/12/1986 - Er ist frei, ohne Arbeitsvertrag (vgl. Unterschied VRP) - Er haftet

Mehr

Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung

Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

Änderung der Bekanntmachung über die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger

Änderung der Bekanntmachung über die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger An die Städte, Märkte und Gemeinden, Zweckverbände und Kommunalunternehmen im BAYERISCHEN GEMEINDETAG München, 18. Juni 2009 14/2009 R VI/le Änderung der Bekanntmachung über die pauschalen Steuerfreibeträge

Mehr

Anzeige einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine nichtkommerzielle Organisation

Anzeige einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine nichtkommerzielle Organisation Anzeige einer ehrenamtlichen Tätigkeit für eine nichtkommerzielle Organisation Warum diese Meldung? Sie sind Arbeitslose(r) oder Arbeitslose(r) mit Betriebszuschlag (vormals Frühpensionierter) und Sie

Mehr

KÜRZUNG DES VORSTEUER- ABZUGS BEI GEMISCHTER VERWENDUNG

KÜRZUNG DES VORSTEUER- ABZUGS BEI GEMISCHTER VERWENDUNG Fürstentum ' l ' H i - Liechtensteinische Liechtenstein SBIBS Steuerverwaltung MEHRWERTSTEUER KÜRZUNG DES VORSTEUER- ABZUGS BEI GEMISCHTER VERWENDUNG Gültig mit Einführung des Gesetzes vom 16. Juni 2000

Mehr

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72 An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, 10. Dezember 2007 Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Mehr

Eigenerklärungen zur Eignung

Eigenerklärungen zur Eignung Eigenerklärungen zur Eignung Bewerber / Bieter 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, betreffend Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar

Mehr

Beilagen für Ihre Steuererklärung 2014 Kanton Aargau

Beilagen für Ihre Steuererklärung 2014 Kanton Aargau Name: Vorname: Unter welcher Telefonnummer bin ich am besten erreichbar: Zu welcher Uhrzeit bin ich am besten erreichbar: Schweizerbürger ja nein Bewilligungen: Datum des Erhalts der Niederlassungsbewilligung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abgabenordnung...11

Inhaltsverzeichnis. Abgabenordnung...11 Inhaltsverzeichnis Abgabenordnung...11 A1 Grundlagen des Steuerrechts...12 1. Einnahmen des Staates... 12 2. Rechtliche Grundlagen... 13 3. Steuergesetzgebung...14 4. Steuerarten... 15 5. Aufbau der Finanzverwaltung...

Mehr

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten

Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Erstattung von Fahrtkosten und Reisekosten Die Erstattung von Fahrtkosten kann in Sportvereinen vorgenommen werden für... A) Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Fahrten von der Wohnung zum Vereinsgelände, zum

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung Steuerrecht für Studierende Vortrag am 18. Oktober 2017 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 3. Kosten des Studiums 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie

Mehr

Übungen im Steuerrecht

Übungen im Steuerrecht Saarbrücken, den Studenten im Steuerrecht Studenten im Steuerrecht Einnahmenseite: Nebenjobs innerhalb und außerhalb der Uni Geld der Eltern, Bafög, Stipendien, Studienkredite Sparkonten bei Banken Andere

Mehr

S A T Z U N G. Allgemeines

S A T Z U N G. Allgemeines S A T Z U N G über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder sowie der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Personen in der Stadt Haren (Ems) in der Fassung

Mehr

bauverein Werne eg... m e h r a l s v i e r W ä nde. 1

bauverein Werne eg... m e h r a l s v i e r W ä nde. 1 bauverein Werne eg 1 »»» 3 »»»»»»» 5 7 9 »»» 30 27,93 25 20 23,78 23,80 22,54 21,36 15 10 5 0 2012 2013 2014 2015 2016 »»»»» 11 Baujahr 1950 1960 1970 1980 1990 2000 ab 1959 1969 1979 1989 1999 2009

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Übungsleitervergütungtung

Übungsleitervergütungtung Sportförderung rderung und Üungsleitervergütungtung BLSV-Kreis Rhön-Grafeld Kreistag am 16. Novemer 2007 Förderung Freistaat Bayern Freistaat Bayern stellt 15 Mio EURO/Jahr für die Sportförderung zur Verfügung

Mehr

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014

Stadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014 Stadt Dessau-Roßlau Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates, der Ortschaftsräte und der ehrenamtlich Tätigen der Stadt Dessau- Roßlau (Entschädigungssatzung) Unterzeichnung durch OB

Mehr

Zusätzliche Steuerfreie Leistungen

Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Zusätzliche Steuerfreie Leistungen Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 2 NEBENLEISTUNGEN ZUM ARBEITSLOHN 4 MANKOGELDER 4 WERKZEUGGELD 4 FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEIT 4 REISEKOSTEN 5 HEIRATS- UND GEBURTSBEIHILFEN

Mehr

Satzung. 1 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld für Kreistagsabgeordnete

Satzung. 1 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld für Kreistagsabgeordnete Satzung über Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Fahrtkostenvergütung und Erstattung von Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete, Ehrenbeamte und andere ehrenamtlich tätige Mitglieder von Ausschüssen

Mehr

Lösung Übung Klausur

Lösung Übung Klausur Fall 1 Lösung Übung Klausur A) Strukturierung des Sachverhalts Subjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt offenkundig in Dtschl., da Studium in Frankfurt Behinderung zu 55% verwitwet, Kind 3 Jahre Gegenstände:

Mehr

Eigenerklärung zur Eignung

Eigenerklärung zur Eignung Vergabenummer LV-Nr. Bezeichnung des Projektes: Datum Zu erbringende Leistung: Eigenerklärung zur Eignung 1.) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen

Mehr

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche

Mehr

176. BLOCKHEIZKRAFTWERKE

176. BLOCKHEIZKRAFTWERKE 176. BLOCKHEIZKRAFTWERKE Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment Auswahlverfahren Version 1.0 / 31.03.2003 Wichtige Anmerkung: Diese Vertragsbedingungen sind in französischer

Mehr

Familienname: Vorname: Ich, der/die Unterzeichnete,

Familienname: Vorname: Ich, der/die Unterzeichnete, ERKLÄRUNG DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER MITGLIEDER GEMÄSS ANLAGE I ZUR GESCHÄFTSORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS BETREFFEND DEN VERHALTENSKODEX FÜR DIE MITGLIEDER DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS IM BEREICH

Mehr

Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit

Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit Daniel Fischer Diplom-Kaufmann(FH), Steuerberater 15.November 2017 1 Zur Person Daniel Fischer 1980 geboren in Bad Segeberg 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter

Mehr

Mag. Bernhard Dobernik Dolomitenstraße Lienz Tel: Fax:

Mag. Bernhard Dobernik Dolomitenstraße Lienz Tel: Fax: Mag. Bernhard Dobernik Dolomitenstraße 6 9900 Lienz Tel: +43 4852 65077 Fax: +43 4852 65077-11 E-Mail: office@dobernik.com Was ist 2016 neu A) Registrierkassenpflicht? B) Belegerteilungsverpflichtung?

Mehr

1 Allgemeines. 2 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder

1 Allgemeines. 2 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder Satzung der Gemeinde Essen/Oldb. über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten an Mitglieder des Rates und die sonstigen für die Gemeinde Essen/Oldb. tätigen

Mehr

Die VoG-Gesetzgebung

Die VoG-Gesetzgebung Die VoG-Gesetzgebung EineInfoveranstaltung im Auftragder Servicesstelle Ehrenamt im Ministerium der DG 22. Okt. 2014 Dienstleitstungszentrum St. Vith Hinweis Im Rahmen dieser Power-Point-Präsentation können

Mehr

Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz )

Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz ) Steuerliche Konsequenzen bei Veräusserung einer Gesellschaft (Konferenz 16.10.2014) 1 Schenkung einer AG oder einer GmbH Wenn der Schenker die Aktien im Privatvermögen hält und die Schenkung in direkter

Mehr

Lesefassung. im Altmarkkreis Salzwedel

Lesefassung. im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Vorlage: 064/2014 29.09.2014 1. Änderungssatzung Vorlage: 125/2015 27.04.2015 2. Änderungssatzung Vorlage: 182/2015 28.09.2015 Lesefassung Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung,

Mehr

Eigenerklärung für Bieter

Eigenerklärung für Bieter Eigenerklärung für Bieter Name und Anschrift des Bieters Vergabeart öffentliche Ausschreibung Angebot für: Veranstaltungstechnik 1. Mein/unser Unternehmen ist Bieter Mitglied einer Bietergemeinschaft Nachunternehmer

Mehr

Nebenerwerbsgründungen

Nebenerwerbsgründungen Nebenerwerbsgründungen Silke Quentmeier Frau und Arbeit in der Region Existenzgründung für Arbeitslose in Lippe 22. Juni 2017 Ein bisschen selbstständig geht das überhaupt? Teilzeitgründungen sind nicht

Mehr

Steuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt

Steuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt 1 Steuerfreie Nebenjobs: Anerkennung fürs Ehrenamt Ehrenamtlich tätige Bürger nehmen dem Staat viel Arbeit ab. Da ist es nur recht und billig, dass gezahlte Aufwandsentschädigungen bis zu einer bestimmten

Mehr

Guthaben bei Banken ,00 Schulden aus Lieferungen und Leistungen (L

Guthaben bei Banken ,00 Schulden aus Lieferungen und Leistungen (L 1. Bilanzgliederung und Gewinnermittlung Es liegen zum 31.12.2007 die folgenden Inventurblätter eines Unternehmens vor. Ermitteln Sie das Eigenkapital (Reinvermögen) und erstellen Sie unter zu Hilfenahme

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung

Mehr

Altersentlastungsbetrag sinkt

Altersentlastungsbetrag sinkt 116 µ Kapitel 7 Altersentlastungsbetrag sinkt Die Rente reicht nicht oder es macht einfach Spaß, gebraucht zu werden es gibt viele Gründe, auch im Ruhestand noch zu arbeiten. Der in vielen Kleinanzeigen

Mehr

Inoffizielle koordinierte Fassung

Inoffizielle koordinierte Fassung 26. JUNI 2003 - Königlicher Erlass über die vereinfachte Buchhaltung bestimmter Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, internationaler Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen (offizielle

Mehr

DVPJ e. V. Nebenberuflicher Start. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. Info-Service für Mitglieder. Thema:

DVPJ e. V. Nebenberuflicher Start. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. Info-Service für Mitglieder. Thema: Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. DVPJ e. V. Info-Service für Mitglieder Thema: Nebenberuflicher Start Copyright: Die in dieser Publikation verwendeten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.

Mehr

Grüsch (AfG GEFIS HRM2)

Grüsch (AfG GEFIS HRM2) Allgemeine Daten 2016 2017 +/- Einwohner 2'049 2'074 25 Steuerfuss in % 90.000 90.000 0 Handänderungssteuer in % 2.000 2.000 0 Liegenschaftssteuer in 0.800 0.800 0 RP-Index in % 79.5 74.7-4.8 Finanzkennzahlen

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche

Mehr

Anhang 254. Aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes für die Zwecke des Lizenzierungsverfahrens ergeben sich folgende Anlagen:

Anhang 254. Aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes für die Zwecke des Lizenzierungsverfahrens ergeben sich folgende Anlagen: Anhang 254 Anhang Anlage 1: Muster-Bilanz und GuV des DFL Quelle: (Ligaverband 2001a, Anhang VII: Anforderungen an die Berichterstattung über die Prüfung des Jahres-/Zwischenabschlusses von Vereinen und

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere

Mehr

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter

Extras für Ihre Mitarbeiter Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre

Mehr