EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 16. NOVEMBER Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

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1 1 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT STEUERRECHTLICHE FRAGEN 16. NOVEMBER 2016 Steuerberatung Weynand und Partner PGmbH

2 2 Plan 1. Dokumentation 2. Buchhaltung 3. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 4. Wann zahlt eine V.o.G. Steuern? 5. Sozialversicherung 6. Rückerstattung von Kosten 7. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter 8. Entschädigungen für Künstler 9. MWS-Fragen 10. Vermögenssteuer 11. Risiken

3 1. Dokumentation 3 Le sport et les règles du jeu fiscales et sociales ( La fiscalité des asbl et du secteur nonmarchand (Ed. ANTHEMIS) 2011 L impôt des personnes morales (Ed. ANTHEMIS) 2014 La responsabilité des dirigeants d ASBL (Ed. ANTHEMIS) 2016

4 2. Buchhaltung 4 Veröffentlichung des Jahresabschlusses Handels - Gesellschaft V.o.G. Groβe + Sehr Groβe Kleine Nationalbank Handelsgericht

5 2. Buchhaltung 5 Zusammenfassung: Kleine VoG s Große VoG s Sehr große VoG s Buchführung Vereinfacht Doppelt Doppelt Inventar Ja Ja Ja Jahresabschluss Ja Ja Ja Budget Ja Ja Ja Verabschiedung von Jahresabschluss und Budget Ja Ja Ja Kommissar/Revisor Nein Nein Ja Veröffentlichung Wo? Kanzlei Handelsgericht BNB BNB

6 2. Buchhaltung Groβe V.o.G. 6 Groß Eine V.o.G. ist groß wenn sie mehr als eine Schwelle erreicht/überschreitet (gültig ab ): 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: 5 2. Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR 3. Bilanzsumme: EUR Verkürztes Schema

7 2. Buchhaltung Sehr Groβe V.o.G. 7 SEHR GROß Vollständiges Schema Eine V.o.G. ist sehr groß wenn mehr als 100 Mitarbeiter (in Vollzeit umgerechnet) beschäftigt sind oder wenn mehr als eine Schwelle überschritten wird: 1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter in Vollzeit umgerechnet: Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: EUR 3. Bilanzsumme: EUR

8 2. Buchhaltung Kleine V.o.G. 8 Ein Journal Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Vermögensstatus Budget Eintragungen müssen: Fortlaufend erfolgen Unwiderruflich Nicht überschreibbar Zeitnah

9 2. Buchhaltung Kleine V.o.G. 9 Aufbewahrungsfrist : 7 Jahre ab 1.1. des Jahres welches dem Abschluss folgt. Wenn VoG MWS-Pflichtig ist : entsprechende Vorschriften beachten. Achtung : eine VoG, die während drei aufeinander folgenden Jahren keinen Abschluss hinterlegt, kann aufgelöst werden. Antrag kann durch Mitglied oder Justiz oder Dritten mit legitimen Interesse gestellt werden. Eine VOG, die den Jahresabschluss nicht hinterlegt hat, kann nicht gerichtlich vorgehen

10 2. Buchhaltung Kleine V.o.G. 10 Einnahmen N Datum Text Einnahmen Bank X Bank Y Kasse Total Spenden & Andere N Betrag N Betrag N Betrag Beiträge Vermächtnisse Subsidien Betrag Text Summe der Einnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

11 2. Buchhaltung Kleine V.o.G. 11 Ausgaben N Datum Text Ausgaben Bank X Bank Y Kasse Total Waren, direkte Lieferungen Andere N Betrag N Betrag N Betrag Kosten Entlohnungen & Leistungen Betrag Text Summe der Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

12 2. Buchhaltung Kleine V.o.G. 12 Veröffentlichung: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben Ausgaben Waren, direkte Kosten Entlohnungen Lieferungen und Leistungen Andere Ausgaben Total der Ausgaben Einnahmen Beiträge Spenden und Vermächtnisse Subsidien Andere Einnahmen Total der Einnahmen

13 2. Buchhaltung Kleine V.o.G. 13 Veröffentlichung: Jährliche Übersicht des Vermögens und der Schulden Guthaben Immobilien im vollen Eigentum andere Maschinen im vollen Eigentum andere Geschäftsausstattung, Transportmittel Lagerbestände Forderungen Geldanlagen Flüssige Mittel Andere Guthaben Schulden Finanzverbindlichkeiten Lieferantenverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern Steuern, Sozialverbindlichkeiten Andere Verbindlichkeiten

14 14 3. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 1. Sponsoring : Sponsor unterstützt die V.o.G. und nutzt diese Unterstützung zu Werbezwecken 2. Mäzenatentum : Unterstützung (finanziell oder Sachleistungen) mit dem Ziel, das Unternehmen mit dem Renommee einer Veranstaltung, eines Ereignisses usw. in Verbindung zu bringen und sein Image in der Öffentlichkeit zu fördern. Kommentar 52/206 der Verwaltung : «à cet égard, les fonctionnaires ne peuvent perdre de vue l évolution et le rôle de la publicité dans le monde moderne des affaires, notamment via le sponsoring».

15 15 3. Steuerliche Behandlung der Einnahmen von V.o.G. s 3. Spenden Vorteil : gesetzlich geregelt; für jedermann zugänglich Minimum : 40 EUR Nachteil : Formalitäten für V.o.G. 4. Tax shelter im sozio-kulturellen Sektor ab 2017 (bisher nur für Filmindustrie)

16 4. Wann zahlt eine VoG Steuern? 16 Einkommen aus Vermietung: 20,6% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Immobilien (bebaute, unbebaute): 16,995%, 33,99% Veräusserungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen: 16,995% Nicht belegte Ausgaben: 103%, 51,5% Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug : 33,99% von 17% Zinsen, Dividenden, Nutzung einer Immobilie zu Werbezwecken : 25% bis % in % ab 2017

17 4. Wann zahlt eine VoG Steuern? 17 Vorsicht ist geboten bei nicht belegten Ausgaben Beispiele : wie vorgehen? Gehaltszahlungen: Honorarzahlungen: Gesetzesänderung 12/2014: 103%, 51,5 % anstatt 309 %

18 4. Wann zahlt eine VoG Steuern? 18 Artikel 182 E. St. Gb: In Bezug auf Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und andere juristische Personen, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, werden nicht als Geschäfte mit gewinnerbringendem Zweck betrachtet: 1. Vereinzelte oder außergewöhnliche Geschäfte, 2. Geschäfte, die in der Anlage der im Rahmen ihres Satzungsauftrags gesammelten Gelder bestehen, 3. Geschäfte, die aus einer Tätigkeit bestehen, die sich nur nebensächlich auf Industrie, Handel- oder Landwirtschaftsgeschäfte bezieht oder die nicht gemäß industriellen oder kommerziellen Methoden ausgeführt wird.

19 4. Wann zahlt eine VoG Steuern? 19 Siehe Art. 182 E. St.Gb (S. 18) Ja Körperschaftssteuer Ja d.h. Gewinn wird besteuert Den Mitgliedern einen Gewinn/Vorteil verschaffen VoG arbeitet vergleichbar mit einem gewerblichen Unternehmen Ja In Konkurrenz zu gewerblichem Sektor Ja Nein Wirtschaftliche Aktivität Nein d.h. nur gewisse Elemente können besteuert werden (siehe S. 16) Steuer der juristischen Personen Nein

20 4. Wann zahlt eine VoG Steuern? 20 Rechtsprechung: 1. Gericht 1. Instanz Antwerpen VoG organisiert Musikfestival ( Besucher) Statuten: Förderung des soziokulturellen Lebens 2. Berufungsgericht Gent VoG betreibt Jugendhotel 3. Berufungsgericht Gent Freier Radiosender mit geringfügigen Werbeeinnahmen 4. Gericht 1. Instanz Lüttich Fitnesscenter 5. Gericht 1. Instanz Löwen Berufungsgericht Brüssel Oxfam 3. Welt Läden

21 5. Sozialversicherung 21 Wenn Tätigkeit auf Honorarbasis: Sozialversicherung für Selbstständige Ausnahmen: Nebenerwerb: Bedingungen! Einkommen < 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ): kein Beitrag Wenn > 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ) / 1.439,42 EUR (2016): + 5,5%/Quartal «Artikel 37»: Verheiratete, Studenten, usw. Grenzen: Einkommen < 1.419,50 EUR (2013) / 1.423,90 EUR ( ) / 1.439,42 EUR: siehe Nebenerwerb 6.721,21 EUR (2013) / 6.742,06 EUR ( ) / 6.815,52 EUR (2016): wenn erreicht = Haupterwerb Haupterwerb : min ,00 EUR/Quartal EG-Verordnung 883/2004 Neue Berechnungsweise ab 2015!

22 6. Rückerstattung von Kosten 22 Artikel 31 E.St. Gb.: Steuerfreiheit von durch Verein erstatteten Kosten. Km-Geld-Entschädigungen: 34,56 Ct/Km: vom bis ,61 Ct/Km: vom bis ,68 Ct/Km: vom bis ,12 Ct/Km: vom bis ,63 Ct/Km: vom bis Gegen Vorlage von Belegen Achtung: Vermerk auf Lohnkarte ! Wenn Arbeitnehmer. Wenn Selbstständig : Problem

23 23 7. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Rundschreiben Ci.R.H. 241/ vom ) Betrifft nicht angestellte Mitarbeiter! Entschädigungen Pro Tag ,34 EUR max. 32,71 EUR max. 32,71 EUR max. 32,71 EUR max. 32,71 EUR max. Pro Jahr 1.257,51EU R max ,38 EUR max ,38 EUR max ,38 EUR max ,38 EUR max. + Max. Entschädigung Fahrgeld für Km/Jahr à 34,61/34,68 / 34,12 / 33,63 Ct/km Keine Verpflichtung eine Lohnkarte zu erstellen Sonderregelung : Fussball, Volleyball, Basketball, Hockey, Handball

24 24 7. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 1. Bereiche : Sport, sozio-kultureller Bereich im weiten Sinne des Wortes z.bsp.: Krankenbetreuung, Jugendarbeit, Sozialarbeit, Umweltschutz, Veranstaltungen. 2. Für? VoG s Faktische Vereinigungen Gemeinden ÖSHZ 3. Was geht nicht? Arbeit für Unternehmen die steuerpflichtig sind. z.bsp.: ein Pensionierter arbeitet einige Stunden für ein Unternehmen (früherer Arbeitgeber oder nicht). Ehefrau hilft ihrem Ehemann - Geschäftsführer einer PGmbH. Ehrenamt in eine VoG (Altenheim) die körperschaftssteuerpflichtig ist.

25 7. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Was geht nicht? Man kann nicht gleichzeitig für eine Aufgabe entlohnt und entschädigt werden. z.bsp: der angestellte Buchhalter einer VoG kann ehrenamtlich jugendliche Mitglieder betreuen, nicht aber als Schatzmeister entschädigt werden. 5. Entschädigung Anwendungsbereich : Entschädigung für : Fahrtkosten (PKW, öffentlich. Nahverkehr): Wohnsitz Vereinslokal + Fahrt zu Veranstaltungen Tagesspesen (u.a. Mahlzeit + Getränke) Andere Kosten wie kl. Material, Ausrüstung, Telefon, PC usw.

26 7. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Höchstbeträge (siehe S. 22) Wenn eine Grenze überschritten wird : im Prinzip steuerpflichtig. Es sei denn der Gegenbeweis kann erbracht werden : Entschädigung entspricht Kosten die der Verein übernehmen muss. Entschädigung dient zur Deckung dieser Kosten.

27 7. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) Pauschalbeträge nicht vereinbar mit zusätzlichen Erstattungen anhand von Einzelbelegen Ausnahme : Entschädigung von Km mit Pkw oder Nutzung öff. Nahverkehr/Fahrrad in diesem Rahmen. Wenn Verein A pauschal entschädigt und Verein B anhand von Belegen : wenn Grenzen von S. 23 nicht überschritten : OK, sonst beweispflichtig.

28 28 7. Steuerfreie Entschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter (Verwaltungsschreiben v ) 8. Sonderregelung für Sportvereine (siehe Dokumentation, S. 3) : die günstigere Variante kann gewählt werden. CiRH. 241/ von Sitzungsgelder (Verwaltungsrat) = Einkommen Entschädigung 10. Kontrollmitteillungen nicht auf die Steuerverwaltung kann eine Liste verlangen Vorsicht bei verdeckten Gehaltszahlungen

29 8. Entschädigungen für Künstler 29 Seit 01/01/2007 Beträge Max. 100 EUR/Tag (2012: 118,08 EUR; 2013: 120,90 EUR; 2014: 122,21 EUR; 2015: 122,24 EUR; 2016: 123,32 EUR) Max EUR/Jahr (2012: 2.361,52 EUR; 2013: 2.418,07 EUR; 2014: 2.444,21EUR; 2015: 2.444,74 EUR; 2016: 2.466,34) Kann nicht gleichzeitig mit Entschädigung für Ehrenamt genutzt werden Ci.RH. 241/ vom

30 8. Entschädigungen für Künstler 30 Infos: Künstlerkarte immer noch nicht verfügbar Keine Verpflichtung seitens Verein Karten 281 zu erstellen Wann Kunst, wann nicht? z.bsp. Animator

31 9. VoG und MWS 31 MWS-pflichtig? Im Prinzip JA Gewinnerzielungsabsicht spielt nicht immer eine Rolle Regelmäßigkeit: 1 x pro Jahr? Güter, Dienstleistungen Nebenberuflich / hauptberuflich = ohne Bedeutung

32 9. VoG und MWS 32 Aber: Artikel 44 MWS Gb: Soziale und kulturelle Freistellungen Gesundheitswesen Altenheime Kinderkrippen Sportvereine Unterricht (Änderung seit ) usw.

33 9. VoG und MWS 33 Beispiele: 1. Veranstaltungen: Verbesserung der finanziellen Situation des Vereins (Änderung ab ) Art. 44, 2, 12 MWS Gb: - Veranstaltung hat als Zweck Verbesserung der finanziellen Situation - Zu Gunsten des Vereins - Verein fällt unter Art. 44, 2, 1-4, 6, 7, Parlamentarische Anfrage vom (N. Muylle): En vertu de l article 44, 2, 12, du Code de la TVA, sont exemptées de la taxe: les livraisons de biens et des prestations de services effectuées à l occasion de manifestations destinées à leur apporter un soutien financier et qu ils organisent à leur profit exclusif, par les organismes dont les opérations sont exonérées conformément aux 1 à 4, 7 et 11 dudit articles 44, 2. Cette exemption s applique également à l égard des livraisons de biens et des prestations qui sont effectuées par un assujetti mixte, à la condition que ces livraisons de biens et prestations de services soient uniquement destinées à apporter un soutien financier à l activité pour laquelle l organisme bénéficie d une des exemptions précitées. 2. Jugendheime (Entscheidung vom E.T ) Getränkeverkauf ist MWS-frei wenn: - Kein Verkauf von Mahlzeiten - Umsatz EUR

34 9. VoG und MWS 34 Cafeteria von Krankenhäusern, Museen, usw. ( : E.T ) Betrifft: Kliniken Sporthallen, die MWS-befreit sind Museen Theater Seniorenheime, die MWS-befreit sind Der eigentliche Umsatz (Eintritte des Museum, Einnahmen der Klinik, ) > Umsatz Cafeteria Nur zugänglich für Bewohner, Besucher während der Öffnungszeiten.

35 9. VoG und MWS 35 Auch ohne MWS von Einnahmen abführen zu müssen, ist eine V.o.G. zur Abgabe von MWS-Erklärungen verpflichtet : Sondermeldung wenn : Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern> EUR/ Jahr Innergemeinschaftliche Dienstleistungen : keine Schwelle; MWS immer in Belgien geschuldet System der Kleinunternehmen : ab 2014 : Umsatz EUR; ab EUR

36 10. Vermögenssteuer 36 Soll Ersatz für nicht geschuldete Erbschaftssteuer sein : 0,17 % vom Vermögen Vermögen EUR : keine Abgabe Vermögen : Verkehrswert ist entscheidend Rechnungshof : ineffizientes System

37 10. Vermögenssteuer 37 Frist : 31. März des folgenden Jahres Wenn Steuer 125 EUR : 1x für 3 Jahre d.h. Vermögen < EUR Bewertung : Immobilien = Verkehrswert Buchwert Kein Abzug von Verbindlichkeiten (Ausnahme : Hypothekendarlehen) Muss nicht berücksichtigt werden : «working capital»

38 11. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 38 2 Beispiele: MWS und Berufssteuervorabzug 1) Art. 93 undecies, C, MWS Gb. 2) Art. 442 quarter E. St. Gb.

39 11. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 39 1) Art. 93 undecies, C, MWS Gb: Art. 93 undecies C, 1 MWS Gb: «Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte juristische Person, die der Mehrwertsteuer unterliegt, gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuer, der Zinsen oder Nebenkosten, haften der oder die Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein Verschulden im Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben. Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen Verschulden nachgewiesen wird, das zu dem in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat. Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen.»

40 11. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 40 Art. 93 undecies C, 2 MWS Gb: «Die wiederholte Nichtzahlung der vorerwähnten Steuerschuld durch die Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des Gegenteils aus einem in 1 Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen. Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung der Steuerschuld im Sinne des vorliegenden Artikels gilt: -für einen Steuerpflichtigen, der zur Einreichung vierteljährlicher Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens zwei einforderbaren Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr, -für einen Steuerpflichtigen, der zur Einreichung monatlicher Mehrwertsteuererklärungen verpflichtet ist, die Nichtzahlung von mindestens drei einforderbaren Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr.»

41 11. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 41 2) Art. 442 quarter E.St.Gb: Art. 422 quater 1: «Verstößt eine Gesellschaft oder eine in Artikel 17 3 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und die Stiftungen erwähnte juristische Person gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs, haften der oder die Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person, die mit der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person beauftragt sind, gesamtschuldnerisch für den Verstoß, wenn er auf ein Verschulden im Sinne von Artikel 1382 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist, den sie in der Geschäftsführung der Gesellschaft oder juristischen Person begangen haben. Diese gesamtschuldnerische Haftung kann auf die anderen Leiter der Gesellschaft oder juristischen Person ausgeweitet werden, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen wird, das zu dem in Absatz 1 erwähnten Verstoß geführt hat. Als Leiter einer Gesellschaft oder juristischen Person im Sinne des vorliegenden Artikels gelten Personen, die de facto oder de jure befugt sind oder gewesen sind, die Gesellschaft oder juristische Person zu verwalten, gerichtliche Mandatsträger ausgenommen.»

42 11. Risiken der Verwaltungsratsmitglieder einer VoG 42 Art. 422 quater 2: «Die wiederholte Nichtzahlung des Berufssteuervorabzugs durch die Gesellschaft oder juristische Person gilt außer bei Beweis des Gegenteils aus einem in 1 Absatz 1 erwähnten Verschulden hervorzugehen. Als wiederholte Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Berufssteuervorabzugs im Sinne des vorliegenden Artikels gilt: -für einen Schuldner, der den Vorabzug vierteljährlich schuldet, die Nichtzahlung von mindestens zwei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr, -für einen Schuldner, der den Vorabzug monatlich schuldet, die Nichtzahlung von mindestens drei fälligen Schulden während eines Zeitraums von einem Jahr.»

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