Erfassung der Brutvögel 2013 und Bewertung ihrer Lebensräume im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Kuhla, Landkreis Stade

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1 Erfassung der Brutvögel 2013 und Bewertung ihrer Lebensräume im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Kuhla, Landkreis Stade Auftraggeber: wpd onshore GmbH & Co. KG Franz-Lenz-Straße Osnabrück Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl. Umweltwiss. Gunnar Siedenschnur Dipl. Landschaftsökol. Anette Lilje Dipl. Biol. Tasso Schikore Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung Lindenstraße 40 D Osterholz-Scharmbeck Telefon: Fax: E-Post: info@bios-ohz.de Internet: - Osterholz-Scharmbeck, März -

2 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 2 Kontakt Auftraggeber: Andreas Urban - Landschaftsplanung - wpd onshore GmbH & Co. KG Franz-Lenz-Straße Osnabrück Tel.: / ; Fax: / E-Post: a.urban@wpd.de; Internet: Inhaltsverzeichnis 1 AUFGABENSTELLUNG UNTERSUCHUNGSGEBIET METHODEN UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Charakterisierung des Brutvogellebensraumes Ergebnis der Brutbestandserfassung Bewertung des Brutvogellebensraumes KONFLIKTPOTENZIAL WINDKRAFTNUTZUNG BRUTVOGELLEBENSRÄUME Allgemeine Hinweise zum Konfliktpotenzial Konfliktanalyse für das Untersuchungsgebiet Hinweise zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation von Beeinträchtigungen Untersuchungsbedarf QUELLEN ANHANG Titelfoto: Blick vom zentralen UG auf den bestehenden Windpark (GS, ).

3 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 3 Abbildungsverzeichnis Foto 1: Die Ackerstandorte werden überwiegend für den Anbau von Mais genutzt, einige Schläge aber z. B. auch für Raps (Hintergrund, links) Blick aus dem zentralen UG in Richtung Nordost (GS, ) Foto 2: Ein Großteil der Grünlandflächen innerhalb des UG weist Merkmale einer intensiven Nutzung auf Blick aus dem zentralen UG in östliche Richtung auf den Windpark Kuhla (GS, ) Foto 3: Im Nordosten des UG führt der Austritt von Hangquellwasser zur Vernässung von Grünland- und Waldbereichen Blick vom Rand des Waldes in westliche Richtung (GS, ) Foto 4: Wegbegleitende Gehölze mit Bäumen mittleren bis höheren Alters sind innerhalb des UG typische Bestandteile der Reviere von Gartenrotschwänzen (GS, ) Foto 5: Südwestlich von Himmelpforten weist ein Waldstück ausgedehnte Buchenbestände auf (s. Bildhintergrund) in anderen (quellnassen) Bereichen finden sich Teiche und u. a. Erlenbewuchs (GS, ) Foto 6: Ein Großteil der Gewässer ist (überwiegend) mit Gehölzbeständen umgeben dieser am Rand der Horsterbeck-Niederung gelegene Teich weist hingegen auch ausgedehnte Hochstaudenfluren entlang der Uferzone auf (GS, )... 8 Foto 7: Das UG beherbergt nur wenige Fließgewässer hier ein Graben unweit des Windparks Kuhla (GS, ) Foto 8: Alle Fließgewässer des Gebietes sind künstlich bzw. stark anthropogen überformt nur wenige Abschnitte weisen etwas naturnähere Strukturen auf, wie hier ein kurzer Abschnitt der Horsterbeck (GS, ) Foto 9: Der Windpark Kuhla steht inmitten einer Weihnachtsbaumplantage die mit jungen, niedrigen Pflanzen bestandenen Flächen werden von Fluss- und Sandregenpfeifer sowie Kiebitz und Austernfischer als Bruthabitat genutzt (GS, ) Foto 10: Wiesen- bzw. Mähweidennutzung südlich von Bossel entlang der Flächengrenzen wachsen z. T. Einzelbäume und Hecken (GS, ) Foto 11: Die Weideflächen südlich von Bossel werden vom Weißstorch als Nahrungshabitat genutzt im Hintergrund sind die hofnahen Altbaumbestände zu erkennen (GS, ) Foto 12: Freigestellte Fläche innerhalb des Kuhlaer Waldes (GS, ) Foto 13: Fichtenbestand mit Mäusebussard-nest (GS, ) Foto 14: Die Horsterbeck hat die Merkmale eines naturnahen Baches verloren und ist grabenähnlich ausgebaut; das Grünland-areal stellt ein potenzielles Nahrungshabitat des Weißstorchs dar (GS, ) Foto 15: Buschwindröschen bilden stellenweise dichte Teppiche innerhalb des Waldes am westlichen Rand von TG 4 aus; im Hintergrund scheint das Grünland der Horterbeck-Niederung durch den Laubbaum-bestand (GS, ) Foto 16: Dieses binsenbewachsene Gewässer in TG 6 stellt eine besondere Lebensraumrequisite innerhalb der intensiv genutzten sowie gewässerarmen Umgebung dar und könnte u. a. vom Weißstorch als Nahrungshabitat genutzt werden (GS, )

4 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 4 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Planungsrelevante Brutvogelarten mit Angabe zum Status im UG (Kerngebiet), Gefährdung und Schutzstatus im Jahr Tab. 2: Werteinstufung der Brutvogellebensräume im UG (s. Karte 4) Tab. 3: Bewertung des TG 1 ( Wiesen und Weiden südl. von Bossel ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Tab. 4: Bewertung des TG 2 ( Kuhlaer Wald ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Tab. 5: Bewertung des TG 3 ( Sonderkulturen und Windpark Kuhla ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Tab. 6: Bewertung des TG 4 ( Horsterbeck-Niederung ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Tab. 7: Bewertung des TG 5 ( Geestkante östl. von Oldendorf ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Tab. 8: Bewertung des TG 6 ( Acker-Grünlandkomplex im zentralen UG ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Tab. 9: Bewertung des TG 7 ( Oldendorfer Bach-Niederung ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Tab. 10: Beispielhafte Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Kollisionsgefahr insbesondere gefährdeter bzw. streng geschützter Brutvogelarten Tab. 11: Liste der im Jahr 2013 im UG (Kerngebiet) WP Kuhla nachgewiesenen Brutund Gastvogelarten (inkl. Nahrungsgäste und Durchzügler) Kartenverzeichnis Karte 1: WKA-Konfiguration WP Kuhla (rote Symbole) ohne Abbau der bestehenden Altanlagen (blaue Symbole, Quelle: wpd onshore GmbH)... 5 Karte 2: WKA-Konfiguration WP Kuhla (rote Symbole) inkl. Abbau der bestehenden Altanlagen (Quelle: wpd onshore GmbH) Karte 3: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes zwischen den Ortschaften Oldendorf und Himmelpforten (westlich von Stade) mit den bestehenden und geplanten Windkraftanlagen (Variante 1 und 2) Karte 4: Räumliche Verteilung der Vorkommen ausgewählter Brutvogelarten im Jahr 2013; naturschutzfachliche Bewertung der Teilgebiete 1-7 als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013) Karte 5: WKA-Standorte der Planungs- variante 1. Mit roten Dreiecken sind Standorte gekennzeichnet, die mit Konflikten hinsichtlich der Brutvogelfauna verbunden sind (Quelle: wpd onshore GmbH) Karte 6: WKA-Standorte der Planungs- variante 2. Mit roten Dreiecken sind Standorte gekennzeichnet, die mit Konflikten hinsichtlich der Brutvogelfauna verbunden sind (Quelle: wpd onshore GmbH)

5 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 5 1 Aufgabenstellung Die Firma wpd onshore GmbH (Osnabrück) beabsichtigt nordwestlich von Kuhla (Landkreis Stade) die Errichtung von mehreren Windkraftanlagen (WKA). Die WKA vom Typ E 101 verfügen jeweils über eine Nabenhöhe von 135 m, einen Rotordurchmesser von 101 m und eine Nennleistung von 3,05 MW (vgl. ENERCON 2013). Der für die Errichtung vorgesehene Standort liegt im Bereich des aus vier WKA bestehenden Windparks Kuhla, dessen Anlagen vom Typ V 66 je eine Nabenhöhe von 67 m, einen Rotordurchmesser von 66 m sowie eine Nennleistung von 1,65 MW aufweisen (vgl. LANDKREIS STADE 2013a, WKN AG 2013). Für das vorliegende Projekt liegen zwei Planungsvarianten vor: 1. Errichtung von vier Anlagen des o. g. Typs ohne Repowering der Altanlagen des bestehenden Windparks Kuhla (vgl. Karte 1), 2. Errichtung von sechs Anlagen des o. g. Typs mit Repowering der Altanlagen des bestehenden Windparks Kuhla (vgl. Karte 2). Karte 1: WKA-Konfiguration WP Kuhla (rote Symbole) ohne Abbau der bestehenden Altanlagen (blaue Symbole, Quelle: wpd onshore GmbH). Karte 2: WKA-Konfiguration WP Kuhla (rote Symbole) inkl. Abbau der bestehenden Altanlagen (Quelle: wpd onshore GmbH). Zur Einschätzung des Konfliktpotenzials und der konkreten räumlichen Realisierungsmöglichkeiten hat die Firma wpd onshore GmbH das Gutachtenbüro BIOS mit dem planerischen Fachbeitrag zur Avifauna (u. a. Brutvögel) beauftragt. Hierzu wurde im Jahr 2013 der Brutbestand planungsrelevanter Vogelarten erfasst (vgl. Kap. 3). Ziel der Untersuchung war es, hinsichtlich der Funktion des Gebietes als Brutvogellebensraum eine fundierte Basis für die Prognose der Auswirkungen der Windkraftnutzung zu erhalten. Die Daten sollen zudem als Grundlage für Aspekte der landschaftspflegerischen Begleitplanung im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung sowie zur Klärung von artenschutzrechtlichen Fragestellungen im weiteren Verlauf der Genehmigungsplanung dienen.

6 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 6 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) wurde in Anlehnung an fachliche Empfehlungen (LAG VSW 2007, NLT 2011, WILMS u. a. 1997) abgegrenzt, so dass planungsrelevante Vorkommen der dort genannten Vogelarten eingeschlossen wären und eine naturschutzfachliche Bewertung der an den Windpark angrenzenden Flächen als Brutvogellebensraum möglich ist. Während die eigentliche Brutvogelkartierung in einem Kerngebiet (UG) von ca. 700 ha durchgeführt wurde, fand eine Suche nach Großvogelnestern planungsrelevanter Arten (z. B. Seeadler, Rotmilan, Weißstorch, Mäusebussard) im Umkreis von ca. 2 km um den geplanten Windpark statt und damit auf einer Fläche von weiteren rund ha. UG und erweitertes Untersuchungsgebiet (ERW-UG) sind zusammen mit den Planungsvarianten (s. o.) in Karte 3 dargestellt. Das Kerngebiet und das erweiterte UG erstrecken sich westlich von Stade zwischen den Ortschaften Oldendorf und Himmelpforten innerhalb des Landkreises Stade (vgl. Karte 3). Kartografisch sind die Gebiete auf den Messtischblättern 2321 Himmelpforten (Quadranten 3 und 4) sowie 2421 Oldendorf (Quadranten 1 und 2) verzeichnet. Naturräumlich befinden sich UG und ERW-UG in der Region Stader Geest (NLWKN 2010). Die Geländehöhen der von einem leicht hügeligen Relief geprägten Untersuchungsflächen betragen zwischen 1 m und 16 m über NN. Das Kerngebiet weist neben ackerbaulicher Nutzung (v. a. Mais, Raps, Getreide, s. Foto 1) auch Grünlandflächen auf (s. Foto 2), die z. B. südlich von Bossel (hier Weiden- und Wiesennutzung) sowie in den Niederungen des Oldendorfer Baches, der Horsterbeck und des Heinbockel-Düdenbüttler Baches (insbesondere Wiesennutzung) größere zusammenhängende Grünlandareale bilden. Als extensiv sind wohl lediglich die im Nordosten des UG gelegenen Wiesen innerhalb der Horsterbeck-Niederung zu bezeichnen, wo sich in feuchten bis nassen Bereichen größere Seggenfluren ausgebildet haben (s. Foto 3). Der insgesamt halboffene Charakter des UG entsteht durch Gehölzstreifen entlang der Straßen, Wege und einzelner Flurstückgrenzen. Diese weisen regelmäßig Eichenbestände mittleren und höheren Alters auf (s. Foto 4). Die Waldflächen des UG beschränken sich auf den Kuhlaer Wald im nördlichen Teil des Gebietes, einem Waldstück zwischen L114 und Horsterbeck-Niederung (südwestlich von Himmelpforten) sowie kleineren Wäldchen bei und südlich von Kuhla. Bei allen Waldflächen handelt es

7 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 7 sich um forstwirtschaftlich genutzte Mischwälder mit unterschiedlich hohen Anteilen älterer Buchen- und Eichenbestände (s. Foto 5). Das UG weist nur wenige Kleingewässer auf, die wohl durchweg künstlichen Ursprungs und überwiegend von Gehölzbeständen umgeben sind. Eine Häufung dieser Kleingewässer findet sich im Bereich der Horsterbeck-Niederung (s. Foto 6) bzw. innerhalb des sich der Niederung anschließenden Wäldchens (s. o.). Bei den wenigen Fließgewässern im Gebiet handelt es sich um Gräben oder grabenähnlich ausgebaute Bachläufe (Foto 7), nur wenige Abschnitte weisen naturnähere Strukturen auf (s. Foto 8). Während sich Spargelkulturen östlich an den bestehenden Windpark Kuhla anschließen, finden sich Plantagen mit Weihnachtsbäumen unterschiedlichster Altersstufen v. a. auf den Flächen mit vorhandenen Windkraftanlagen (s. Foto 9). Das gesamte Gebiet ist von einem gut ausgebauten Wegenetz durchzogen. Die Jagdnutzung ist aufgrund der Vielzahl von jagdlichen Einrichtungen (Kanzeln, Ansitze, Futterstellen, Fallen) als intensiv zu bezeichnen. Karte 3: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes zwischen den Ortschaften Oldendorf und Himmelpforten (westlich von Stade) mit den bestehenden und geplanten Windkraftanlagen (Variante 1 und 2).

8 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 8 Foto 1: Die Ackerstandorte werden überwiegend für den Anbau von Mais genutzt, einige Schläge aber z. B. auch für Raps (Hintergrund, links) Blick aus dem zentralen UG in Richtung Nordost (GS, ). Foto 2: Ein Großteil der Grünlandflächen innerhalb des UG weist Merkmale einer intensiven Nutzung auf Blick aus dem zentralen UG in östliche Richtung auf den Windpark Kuhla (GS, ). Foto 3: Im Nordosten des UG führt der Austritt von Hangquellwasser zur Vernässung von Grünland- und Waldbereichen Blick vom Rand des Waldes in westliche Richtung (GS, ). Foto 4: Wegbegleitende Gehölze mit Bäumen mittleren bis höheren Alters sind innerhalb des UG typische Bestandteile der Reviere von Gartenrotschwänzen (GS, ). Foto 5: Südwestlich von Himmelpforten weist ein Waldstück ausgedehnte Buchenbestände auf (s. Bildhintergrund) in anderen (quellnassen) Bereichen finden sich Teiche und u. a. Erlenbewuchs (GS, ). Foto 6: Ein Großteil der Gewässer ist (überwiegend) mit Gehölzbeständen umgeben dieser am Rand der Horsterbeck- Niederung gelegene Teich weist hingegen auch ausgedehnte Hochstaudenfluren entlang der Uferzone auf (GS, ).

9 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 9 Foto 7: Das UG beherbergt nur wenige Fließgewässer hier ein Graben unweit des Windparks Kuhla (GS, ). Foto 8: Alle Fließgewässer des Gebietes sind künstlich bzw. stark anthropogen überformt nur wenige Abschnitte weisen etwas naturnähere Strukturen auf, wie hier ein kurzer Abschnitt der Horsterbeck (GS, ). Foto 9: Der Windpark Kuhla steht inmitten einer Weihnachtsbaumplantage die mit jungen, niedrigen Pflanzen bestandenen Flächen werden von Fluss- und Sandregenpfeifer sowie Kiebitz und Austernfischer als Bruthabitat genutzt (GS, ).

10 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 10 Als größere Straße zerschneidet die L 114 das UG von Südwest nach Nordost, die B 73 begrenzt das Untersuchungsgebiet auf einem Teilabschnitt im Norden. Die genannte Bundesstraße führt durch den sich dort anschließenden Nordteil des erweiterten Untersuchungsgebietes (s. o.), der sich zwischen den Ortschaften Bossel, Burweg und Himmelpforten erstreckt und bis an die Bahnstrecke Stade-Cuxhaven heranreicht. Dieser Teil des ERW-UG ist insbesondere durch Ackernutzung geprägt, weist an seinem Nordund Ostrand aber auch intensiv genutzte Grünlandareale auf. Die am östlichen Gebietsrand fließende Horsterbeck ist hier deutlich breiter als im Kerngebiet. Sie mündet außerhalb des ERW-UG in den nächst größeren Tieflandfluss Oste, der in rund 1,5 km Entfernung zur Gebietsgrenze nordwärts fließt und in die Elbe mündet. Der westliche Teil des erweiterten UG umfasst Flächen zwischen Bossel und der K 4. Dieser Bereich wird nahezu ausschließlich ackerbaulich genutzt und ist von einem dichten Feldwegenetz durchzogen. Einzelne Flurstückränder weisen ausgedehnte, dichte Heckenbestände auf. Größere zusammenhängende Grünlandflächen finden sich hingegen in dem östlichen und letzten Teil des erweiterten UG, der zwischen der Teichwirtschaft bei Sunde und der Ortschaft Himmelpforten liegt. Im Nordosten grenzt dieser Bereich des ERW-UG an einen größeren Forst mit Altbuchenbeständen, der für die Suche nach Großvogelnestern in Teilen mit einbezogen wurde. 3 Methoden Als Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Brutvogelgemeinschaft im Bereich des geplanten Windparks (WP) Kuhla wurde eine flächendeckende Bestandserfassung der ausgewählten Brutvogelarten in dem ca. 700 ha umfassenden UG durchgeführt. Quantitativ erfasst wurden dabei als projektrelevante Arten landes- oder bundesweit mindestens als im Bestand gefährdet eingestufte Arten (Rote-Liste-Arten), gesetzlich streng geschützte Arten und Arten, die im Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie geführt werden. Die übrigen Arten, insbesondere zahlreiche Singvogelarten, wurden qualitativ erfasst. Die Abgrenzung des UG berücksichtigt den potenziellen Einwirkungsbereich der geplanten Windkraftanlagen beider Varianten (vgl. Kap. 1) sowie funktionale Verbundstrukturen von Großvogellebensräumen (potenzielle Brut- und Nahrungshabitate von z. B. Weißstorch, Seeadler und Rotmilan). Allgemeine Arbeitsgrundlage für die Revierkartierung waren die methodischen Vorgaben von BRINKMANN (1998) bzw. SÜDBECK et al. (2005). Die Brutbestandserfassung ist im

11 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 11 Wesentlichen eine Kartierung von revieranzeigendem Verhalten (insbesondere stetiger Reviergesang der, Balzverhalten verpaarter Individuen) und direkten Hinweisen auf eine Brut, wie z. B. Warnverhalten, Nestbau sowie das Füttern oder Führen von Jungvögeln. Bestätigte Reviere (Brutverdacht) bzw. Revier- oder Brutpaare (Brutverdacht oder Brutnachweis) sind der Brutpopulation zuzuordnen und werden bei der Darstellung und Bewertung der Ergebnisse gleichwertig behandelt. Dementsprechend wurden für Bestandsangaben jeweils die Bezeichnungen Revier- oder Brutpaar verwendet. Bestandsgrößen der Rauchschwalbe wurden anhand fliegender Alttiere geschätzt, da ein betreten der Ställe bzw. landwirtschaftlichen Gebäude nicht ohne erhöhten Aufwand möglich, z. T. vielleicht auch gar nicht von den Eigentümern gestattet worden wäre. Das Vorhandensein von Brutstätten in den Gebäuden wurde ebenfalls aus der Beobachtung fliegender Rauchschwalben abgeleitet. Die Untersuchung der Brutvogelgemeinschaft erfolgte 2013 als quantitative Erfassung tagsüber an sieben Terminen (10.4., 27.4., 8.5., 29.5., 10.6., 1.7., 15.7.) sowie in der Abenddämmerung bzw. nachts an drei Terminen (Eulen: 12.3., 15.4., Waldschnepfe und Wachtel: 30.6.) mit jeweils ein bis zwei Bearbeitern. Darüber hinaus fand an drei Terminen eine Suche nach Großvogelnestern noch vor der dichten Belaubung der Bäume statt (10.4., 15.4., ). Am wurde zusätzlich zu der Brutvogelerfassung eine sechsstündige Ansitzbeobachtung (2 x 3 Std.) mit zwei Personen im Bereich der geplanten WKA durchgeführt, um weitere Erkenntnisse über die Nutzung der von den Planungen betroffenen Flächen durch die Avifauna des Gebietes zu erhalten. Die Bearbeitung aller drei Erfassungsprogramme (Brutvogelkartierung, Nestersuche, Ansitzbeobachtung) erfolgte durch dieselben Personen. Zeitspanne und Termine für die Kartierung des relevanten Artenspektrums wurden so gewählt, dass der Höhepunkt der Gesangs- und Balzaktivität abgedeckt war und die Mehrzahl der Paare brütete oder ein Revier besetzt hatte. Dadurch konnte die Erfassung von Durchzüglern weitgehend vermieden und gleichzeitig die Erfassung von spät eintreffenden Arten ermöglicht werden. Aufgrund des Kälteeinbruchs im März setzten Balz- und Brutgeschehen bis zu drei Wochen später als gewöhnlich ein. In der Regel wurden die Erhebungen tagaktiver Arten möglichst ab Sonnenaufgang bis spätestens mittags durchgeführt (Schwerpunkt: Feststellung von Gesang und Balzverhalten). Zur Präzisierung der Erfassungsergebnisse wurden zur Kontrolle und Quantifizierung der Vorkommen einzelner Vogelarten wie z. B. der Spechte und der dämmerungs- bzw. nachtaktiven Eulen gemäß den Empfehlungen von BOSCHERT u. a. (2005) Klangattrappen eingesetzt.

12 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 12 Die Brutbestandserfassungen wurden bei geeigneter Witterung (möglichst wenig Wind, kein/ geringer Regenfall) durchgeführt. Als optische Hilfsmittel wurden Ferngläser (10x42) verwendet. Die Fortbewegung im Gelände erfolgte überwiegend mit dem Fahrrad, einzelne Feld- und Waldwege wurden zu Fuß begangen. Alle Beobachtungen wurden im Gelände möglichst punktgenau auf Tageskarten eingetragen und nach Abschluss der Brutvogelerfassung für jede planungsrelevante Art ausgewertet. Unter Berücksichtigung der Landschaftsstruktur, der Vorkommen und Flächennutzung der bewertungsrelevanten, gefährdeten Brutvogelarten sowie der Flächengrößen wurde das UG in sieben Teilgebiete (TG) gegliedert (s. Karte 4), die dementsprechend getrennt als Brutvogellebensräume bewertet werden (naturschutzfachliche Bewertung nach WILMS et al. 1997, BEHM & KRÜGER 2013). Für eine Bewertung des Brutvogellebensraumes ist das Untersuchungsgebiet der Rote-Liste-Region Tiefland Ost zuzuordnen (vgl. KRÜGER & OLTMANNS 2007). 4 Untersuchungsergebnisse 4.1 Charakterisierung des Brutvogellebensraumes In Anlehnung an FLADE (1994) ist der Brutvogellebensraum im UG den drei Haupteinheiten landwirtschaftliche Flächen (Teilgebiete Nr. 1, 4, 5, 6 und 7), Wälder (TG 2) sowie Siedlungen und Grünanlagen (TG 3) zuzuordnen (vgl. Karte 4). In Teilgebiet (TG) 1 schließt sich südlich der Ortschaft Bossel eine v. a. als Wiesen und Weiden (u. a. Pferdeweiden) genutzte Halboffenlandschaft an (s. Foto 10). Nur wenige Flächen werden hier auch ackerbaulich genutzt. Die landwirtschaftlichen Betriebsstellen/ Höfe befinden sich überwiegend am nördlichen Rand des Gebietes. Sie beherbergen z. T. Vorkommen der Rauchschwalbe, die das Grünlandareal als Jagdgebiet nutzen. Auch der Weißstorch sucht hier nach Nahrung, siedelt aber in einiger Entfernung zum UG (vgl. Kap. 5.2). Neben einem Pappel-Erlengehölz im zentralen Bereich weist TG 1 hofnahe Bestände alter Eichen sowie entlang der Flurstücksgrenzen Busch- und Baumreihen auf (vgl. Foto 11). Diese werden vom Gartenrotschwanz besiedelt, der in Teilgebiet 1 seine höchste Dichte innerhalb des UG erreicht. Das Gebiet wird von weiteren Arten zum Nahrungserwerb aufgesucht, deren Brutplätze sich beispielsweise im östlich an das TG grenzenden Kuhlaer Waldes (u. a. Mäusebussard) oder des sich südlich anschließenden Acker-Grünlandkomplexes befinden (u. a. Kiebitz).

13 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 13 Foto 10: Wiesen- bzw. Mähweidennutzung südlich von Bossel entlang der Flächengrenzen wachsen z. T. Einzelbäume und Hecken (GS, ). Foto 11: Die Weideflächen südlich von Bossel werden vom Weißstorch als Nahrungshabitat genutzt im Hintergrund sind die hofnahen Altbaumbestände zu erkennen (GS, ). Der Kuhlaer Wald (TG 2) stellt den größten zusammenhängenden Baumbestand innerhalb des UG dar und weist als Mischwald u. a. Vorkommen von Birke, Fichte und Lärche in unterschiedlichen Dichten und Dominanzverhältnissen auf. Insbesondere am Rand des Waldes finden sich ältere Eichen. Freigestellte Flächen (s. Foto 12). und der in Teilen vorzufindende Stangenholzcharakter (s. Foto 13) lassen auf eine intensive forstwirtschaftliche Nutzung schließen. Binsenbestände und Entwässerungsgräben weisen auf die feuchten Bodenverhältnisse innerhalb des Kuhlaer Waldes hin. Trotz der Nutzung beherbergt das TG Vorkommen des Wespen- sowie des Mäusebussards. Das Teilgebiet wird wohl zudem vom Kolkraben als Brutrevier genutzt und dient darüber hinaus neben dem Sperber auch dem Habicht zumindest als Jagdhabitat, worauf u. a. der Fund einer Taubenrupfung hindeutet. Aufgrund der Feststellung mehrerer Buntspechtpaare ist von einem entsprechenden Höhlenangebot auszugehen. Eine Waldschnepfe konnte lediglich als Gastvogel gewertet werden.

14 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 14 Foto 12: Freigestellte Fläche innerhalb des Kuhlaer Waldes (GS, ). Foto 13: Fichtenbestand mit Mäusebussardnest (GS, ). Mit Teilgebiet 3 weist das Untersuchungsgebiet auf einer Fläche von rund 100 ha Sonderkulturen (Weihnachtsbaum- und Spargelplantage) auf, die z. T. Brutvogelarten mit spezielleren Habitatansprüchen einen Ersatzlebensraum bieten: dort, wo die Weihnachtbäume lediglich eine Höhe von bis zu ca. 30 cm aufweisen, haben sich Flussund Sandregenpfeifer angesiedelt (vgl. Karte 4). Auch Austernfischer und Kiebitz nutzen das spärlich bewachsene Areal und brüten mit einigem Abstand zu einer der Windkraftanlagen, die sich ebenfalls auf dieser Fläche befindet (s. Foto 9). Eine auch als Weihnachtsbaumplantage genutzte benachbarte Fläche beherbergt das Vorkommen einer Heidelerche. Die beidseits der L 114 gelegenen Bereiche mit größeren Bäumchen sind Brutplatz mehrerer Paare des Bluthänflings. Die Horsterbeck-Niederung (TG 4) weist größere zusammenhängende Grünlandflächen auf, die ein potenzielles Nahrungshabitat des Weißstorchs darstellen. Die Horsterbeck selbst ist in weiten Abschnitten naturfern und grabenähnlich ausgebaut (s. Foto 14). Die wenigen Gehölzbestände in TG 4 beherbergen eine kleine Anzahl von Revieren des Gartenrotschwanzes sowie inmitten des Gebietes ein Brutpaar des Neuntöters. In geringer Anzahl finden sich mit Kiebitz, Feldlerche und Schafstelze Offenlandarten vor allem im Bereich der höher gelegenen Ackerstandorte am östlichen Gebietsrand. Mäusebussarde brüten innerhalb des stellenweise quellfeuchten Waldes am Westrand.

15 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 15 Dort liegen zum Grünland hin auch mehrere Teiche, von denen einer durch das Teichhuhn besiedelt ist. Habicht und Sperber treten in TG 4 als Nahrungsgäste auf. Foto 14: Die Horsterbeck hat die Merkmale eines naturnahen Baches verloren und ist grabenähnlich ausgebaut; das Grünlandareal stellt ein potenzielles Nahrungshabitat des Weißstorchs dar (GS, ). Foto 15: Buschwindröschen bilden stellenweise dichte Teppiche innerhalb des Waldes am westlichen Rand von TG 4 aus; im Hintergrund scheint das Grünland der Horterbeck-Niederung durch den Laubbaumbestand (GS, ). Das Relief des überwiegend ackerbaulich genutzten TG 5 fällt zur benachbarten Niederung im Osten deutlich ab. Feldlerche und Wiesenschafstelze stellen in diesem weitgehend strukturarmen und durch Mais-, Getreide- sowie Rapsanbau geprägten Gebietsteil die Vertreter der Ackervögel dar. Gehölzreihen am Rand weisen Einzelvorkommen des Gartenrotschwanzes auf. Die Feststellung einer Wachtel konnte lediglich als Gastvogel gewertet werden. Zwischen dem soeben beschriebenen Geestrücken (TG 5) und dem Kuhlaer Wald (TG 3) erstreckt sich mit dem Teilgebiet 6 ein Acker-Grünlandkomplex über den zentralen Bereich des Untersuchungsgebietes. Dieser weist innerhalb des UG den Verbreitungsschwerpunkt des Kiebitzes auf. Weitere Arten des Offenlandes sind mehrere Paare der Wiesenschafstelze sowie ein Einzelvorkommen der Feldlerche. Hecken und Gebüsche bieten zudem Neuntöter, Gartenrotschwanz und Kuckuck einen Lebensraum. Letzterer nutzt dabei auch den in der Mitte des TG liegenden L-förmigen Waldstreifen als Revier. Dieser besteht u. a. aus einem größeren Pappelareal sowie Birkenbeständen, zwischen denen vereinzelt Kiefern wachsen. Der Waldstreifen beherbergt einen Brutplatz des Mäusebussards. Der einmalige Nachweis eines Pirols konnte hier nicht bestätigt werden, sodass von einem Durchzügler ausgegangen wird. Im Nordwesten schließt sich ein mit Binsen bewachsenes und von Ackerflächen umgebenes Gewässer an, das aufgrund seiner Lage innerhalb der intensiv genutzten sowie gewässerarmen Umgebung

16 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 16 eine besondere Lebensraumrequisite darstellt (s. Foto 16). Es ist anzunehmen, dass dieses Gewässer vom Weißstorch als Nahrungshabitat genutzt wird, der auf einer nahe gelegenen Grünlandfläche Nahrung suchend beobachtet werden konnte. Unweit der L 114 befindet sich ein neu erbautes Stallgebäude, in dem aller Wahrscheinlichkeit nach mehrere Rauchschwalbenpaare brüten. Diese nutzen das Teilgebiet auch mit ihren Jungen als Jagdgebiet. Foto 16: Dieses binsenbewachsene Gewässer in TG 6 stellt eine besondere Lebensraumrequisite innerhalb der intensiv genutzten sowie gewässerarmen Umgebung dar und könnte u. a. vom Weißstorch als Nahrungshabitat genutzt werden (GS, ). TG 7 (Oldendorfer-Bach-Niederung) weist größere zusammenhängende intensiv genutzte Grünlandflächen auf, auf denen innerhalb des Untersuchungsgebietes keine Arten des Offenlandes festgestellt werden konnten. Mehrere Kiebitzpaare siedelten jedoch in dem zwischen Niederung und L114 gelegenen Ackergebiet, das als Fortsetzung des Geestrückens (TG 5) deutlich höher liegt. In den Gehölzreihen entlang der Wege sind auch in diesem Teilgebiet einzelne Reviere des Gartenrotschwanzes festzustellen. Die forstlich genutzten Wäldchen am östlichen Rand weisen Bestände von Mäusebussard, Waldschnepfe, Waldkauz und Grünspecht auf. Das Gebiet stellt ebenfalls ein potenzielles Nahrungshabitat des Weißstorchs dar (vgl. LANDKREIS STADE 2013b).

17 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite Ergebnis der Brutbestandserfassung Im Rahmen der Brutbestandserfassung 2013 konnten insgesamt 80 Arten als Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) innerhalb oder knapp außerhalb des UG (Kerngebiet) nachgewiesen werden (s. Tab. 11 im Anhang). Die Brutvogelgemeinschaft innerhalb des UG umfasst dabei 67 Arten, 11 Arten wurden als Nahrungsgäste nachgewiesen, zwei Arten hatten ihre Reviere knapp außerhalb des UG. Diese vergleichsweise hohe Artenzahl ist auf die Waldflächen im UG zurückzuführen, innerhalb der zahlreiche, nicht planungsrelevante Arten (meist Singvogelarten) vorkommen. Diese wurden zumeist auch nur qualitativ erfasst (s. o.). Bestandsgefährdete und besonders schutzbedürftige Arten Bestandsgefährdete und streng geschützte Arten sind im Planungszusammenhang besonders zu beachten und aufgrund ihres Status als empfindlich gegenüber Lebensraumveränderungen anzusehen. Die räumliche Lage der Vorkommen dieser Arten im UG ist Karte 4 zu entnehmen. Für die gefährdeten und planungsbezogen empfindlichen Arten wird das Konfliktpotenzial in Kapitel 5.1 näher dargestellt. In der nachfolgenden Tab. 1 ist das Spektrum der im UG nachgewiesenen gefährdeten, streng geschützten oder in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie gelisteten Brutvogelarten und Nahrungsgäste aufgeführt. Danach beherbergt das UG Brutvorkommen folgender zwölf nach den aktuellen Roten Listen mindestens bestandsgefährdeten Arten: Rebhuhn (1 Brutpaar = BP), Wespenbussard (1 Revier = Rev.), Kiebitz (13 BP), Flussregenpfeifer (1 BP), Sandregenpfeifer (3 BP), Kuckuck (1 Rev.), Grünspecht (1 Rev.), Neuntöter (2 Rev.), Heidelerche (1 Rev.), Feldlerche (4 Rev.), Rauchschwalbe (mind. 7 BP) und Gartenrotschwanz (13 Rev.). Insgesamt neun im UG als Brutvögel nachgewiesene Arten unterliegen dem strengen Artenschutz: Wespenbussard (s. o.), Mäusebussard (6 BP), Teichhuhn (1 BP), Kiebitz (s. o.), Flussregenpfeifer (s. o.), Sandregenpfeifer (s. o.), Waldkauz (2 Rev.), Grünspecht (s. o.) und Heidelerche (s. o.). Sechs streng geschützte Arten traten im UG während der Brutzeit als Nahrungsgast auf: Weißstorch, Rohrweihe, Habicht, Sperber, Turmfalke und Schwarzspecht. Damit wurden im Jahr 2013 innerhalb des UG sechs Brutvogelarten bzw. Nahrungsgäste nachgewiesen, die in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt werden: Wespenbussard, Heidelerche und Neuntöter als Brutvögel, Weißstorch, Rohrweihe und Schwarzspecht als Nahrungsgäste des Gebietes.

18 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 18 Vom Weißstorch liegen innerhalb und knapp außerhalb des UG mehrere Beobachtungen vor: Am flog ein Weißstorch am Rand des Windpark Kuhla entlang der L114 in südwestliche, später am selben Tag ein Individuum über der Horsterbeck-Niederung in nördliche Richtung (ohne das eine Aussage zur Nutzung der Niederung durch den Vogel möglich ist); am nutzte ein Weißstorch die südlich an den Kuhlaer Wald angrenzende Grünlandfläche zur Nahrungssuche; am waren es zwei Individuen, die auf den Grünlandflächen südlich von Bossel Nahrung suchend zu beobachten waren (vgl. Karte 4); am konnten im Rahmen der Ansitzbeobachtung zwei Weißstörche beobachtet werden, die über dem Windpark Kuhla und später auch über dem südlichen Teil von TG 6 kreisten und dort möglicherweise auch gelandet wären, wenn der Beobachter nicht anwesend gewesen wäre; ebenfalls am wurden fünf über dem Westrand von Himmelpforten kreisende Weißstörche festgestellt, von denen mind. einer in Richtung Südost flog. Ein Paar des streng geschützten und in Anhang I geführten Kranichs konnte wiederholt knapp außerhalb des UG (Kerngebiet) sowie einmalig durch das UG fliegend beobachtet werden. Im erweiterten UG konnten außerdem eine aus 2-3 Individuen bestehende Rufgruppe des Wachtelkönigs Crex crex (30.6.) sowie ein Paar des Großen Brachvogels Numenius arquata (27.4.) festgestellt werden (vgl. Karte 4). Beide Arten gelten in Niedersachsen als stark gefährdet sowie in Deutschland als stark gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht. Der Wachtelkönig ist zudem eine Art des Anhang I der EU-VSR.

19 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD, 2013 Seite 19 Tab. 1: Planungsrelevante Brutvogelarten mit Angabe zum Status im UG (Kerngebiet), Gefährdung und Schutzstatus im Jahr Status im UG Gefährdung Rote Listen Schutz Artname Brutvogel (BP bzw. RP innerhalb / knapp außerhalb des UG; NG) NDS (2007) T-O (2007) D (2007) 7 BNatSchG EU-VSR Anhang I NICHT-SINGVÖGEL Rebhuhn Weißstorch NG (2) X Wespenbussard V * X Rohrweihe NG (1) * X Habicht NG (1) * Sperber NG (1-2) * Mäusebussard 6 / 1 * Turmfalke NG (2) V V * Kranich 0 / 1 * X Teichhuhn 1 V V V Kiebitz 13 / Flussregenpfeifer Sandregenpfeifer Waldschnepfe 1 V V V Kuckuck V Waldkauz 2 / 1 V V * Grünspecht Schwarzspecht NG X SINGVÖGEL Neuntöter X Heidelerche 1 3 V V X Feldlerche 4 / Rauchschwalbe 7 /? 3 3 V Gartenrotschwanz 13 / Status im UG: X = als Brutvogel bzw. Gastvogel belegt; NG =Nahrungsgast zur Brutzeit, Nistplatz jedoch außerhalb des UG; dz. = durchziehend, ohne Rast; Bestandsangabe quantitativ erfasster Arten: Anzahl Brut- (BP) bzw. Revierpaare (RP) innerhalb / außerhalb UG. Gefährdung: NDS = Niedersachsen und Bremen (KRÜGER & OLTMANNS 2007), T-O = Tiefland-Ost (ebd.); D = Deutschland (SÜDBECK et al. 2007); 1 = Bestand vom Erlöschen (Aussterben) bedroht; 2 = Bestand stark gefährdet; 3 = Bestand gefährdet; V = Vorwarnliste. Schutz: = 7 (2), Nr. 14 BNatSchG: nach Bundesnaturschutzgesetz (2010) streng und besonders geschützte Art; * = auch nach EG-Artenschutzverordnung streng geschützt; alle übrigen Arten (außer Neozoen) besonders geschützt ( 7 (2), Nr. 13 BNatSchG; EU-VSR: X = Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (Arten von gemeinschaftlichem Interesse).

20 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 20 Karte 4: Räumliche Verteilung der Vorkommen ausgewählter Brutvogelarten im Jahr 2013; naturschutzfachliche Bewertung der Teilgebiete 1-7 als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013).

21 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite Bewertung des Brutvogellebensraumes Die naturschutzfachliche Bewertung von Teilen des UG als Brutvogellebensraum anhand im Gebiet festgestellter Brutvorkommen bestandsgefährdeter Arten (vgl. WILMS et al bzw. BEHM & KRÜGER 2013) hat für die sieben abgegrenzten Teilgebiete folgendes ergeben: Für zwei Teilgebiete (TG 1 und 6) konnte eine landesweite, für drei Gebiete (TG 3, 4 und 7) eine lokale Bedeutung und für zwei Teilgebiete (TG 2 und 5) eine allgemeine Bedeutung als Brutvogellebensraum ermittelt werden (s. Tab. 2). Für TG 4 ( Horsterbeck- Niederung ) legen Lebensraumausstattung und die dortige Beobachtung eines fliegenden Weißstorches nahe, dass das Gebiet vom Weißstorch als Nahrungshabitat genutzt wird Niederung, wo im Rahmen der Kartierungen 2013 zwar kein Weißstorch festgestellt werden konnte, die aber ein entsprechendes Lebensraumpotenzial aufweist und bei LANDKREIS STADE (2013) als Nahrungshabitat dieser gefährdeten Art genannt ist. Tab. 2: Werteinstufung der Brutvogellebensräume im UG (s. Karte 4). und damit ebenfalls landesweit bedeutsam ist. Gleiches gilt für die Oldendorfer-Bach- TG- Nr. Teilgebietsbezeichnung (Flächengröße) Werteinstufung des Brutvogellebensraumes 1 Wiesen und Weiden südl. von Bossel (0,88 km²) landesweite Bedeutung 2 Kuhlaer Wald (0,33 km²) allgemeine Bedeutung 3 Sonderkulturen und Windpark Kuhla (0,94 km²) lokale Bedeutung 4 Horsterbeck-Niederung (1,01 km²) lokale Bedeutung pot. landesweite Bedeutung 5 Geestrücken östl. von Oldendorf (1,12 km²) allgemeine Bedeutung 6 Acker-Grünlandkomplex im zentralen UG (1,08 km²) landesweite Bedeutung 7 Oldendorfer Bach-Niederung (1,38 km²) lokale Bedeutung pot. landesweite Bedeutung Die folgenden Tab. 3 bis Tab. 9 geben für die Teilgebiete jeweils die gefährdeten und damit wertbestimmenden Brutvogelarten und ihre im Jahr 2013 ermittelten Bestände sowie die daraus abgeleitete Teilgebietsbewertung (gemäß WILMS et al bzw. BEHM & KRÜGER 2013) an.

22 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 22 Tab. 3: Bewertung des TG 1 ( Wiesen und Weiden südl. von Bossel ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013). Gebiet: Fläche (km²): Wiesen und Weiden südli. von Bossel (TG 1) 0,88 Anzahl BP/ RP Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Artname Max. D NDS Region D NDS T-O Rauchschwalbe ,5 2,5 V 3 3 Gartenrotschwanz ,0 4,0 3 3 Gesamtpunktzahl: 0 6,5 6,5 dividiert durch Flächenfaktor: 1,00 0 / 1,00 6,5 / 1,00 6,5 / 1,00 Endpunktzahl: 0 6,5 6,5 Bedeutung: - - lokal Zusätzliche Bewertungskriterien: max. Anzahl Indiv. (Nahrungshabitat) Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Sonderart Max. D NDS Region D NDS T-O Weißstorch Bedeutung: landesweit Gesamtbewertung: landesweit national (RL D): landesweit (RL Nds): regional (RL-Region): lokal (RL-Region): ab 25 Punkte ab 16 Punkte/ Nahrungshabitat Weißstorch ab 9 Punkte ab 4 Punkte Wertbestimmend in TG 1 ist der Weißstorch, der die Wiesen und Weiden als Nahrungshabitat nutzt (vgl. Tab. 3). In diesem Teilgebiet erreicht der Gartenrotschwanz innerhalb des gesamten UG seine höchste Dichte. Er besiedelt hier die weg- und flurstückbegleitenden Gehölzstrukturen.

23 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 23 Tab. 4: Bewertung des TG 2 ( Kuhlaer Wald ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013). Gebiet: Fläche (km²): Kuhlaer Wald (TG 2) 0,33 Anzahl BP/ RP Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Artname Max. D NDS Region D NDS T-O Wespenbussard ,0 1,0 V 3 3 Gartenrotschwanz ,0 1,0 3 3 Gesamtpunktzahl: 0 2,0 2,0 dividiert durch Flächenfaktor: 1,00 0 / 1,00 2,0 / 1,00 2,0 / 1,00 Endpunktzahl: 0 2,0 2,0 Bedeutung: Zusätzliche Bewertungskriterien: max. Anzahl Indiv. (Nahrungshabitat) Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Sonderart Max. D NDS Region D NDS T-O keine Bedeutung: Gesamtbewertung: allgemeine Bedeutung national (RL D): landesweit (RL Nds): regional (RL-Region): lokal (RL-Region): ab 25 Punkte ab 16 Punkte/ Nahrungshabitat Weißstorch ab 9 Punkte ab 4 Punkte Trotz der Vorkommen zweier gefährdeter Arten (Wespenbussard, Gartenrotschwanz) ist der Kuhlaer Wald (TG 2) lediglich von allgemeiner Bedeutung als Brutvogellebensraum (vgl. Tab. 4).

24 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 24 Tab. 5: Bewertung des TG 3 ( Sonderkulturen und Windpark Kuhla ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013). Gebiet: Fläche (km²): Sonderkulturen und Windpark Kuhla (TG 3) 0,94 Anzahl BP/ RP Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Artname Max. D NDS Region D NDS T-O Rebhuhn 1 1 2,0 1,0 1, Kiebitz 3 3 4,8 2,5 2, Flussregenpfeifer ,0 1,0 3 3 Sandregenpfeifer ,0 2, Heidelerche ,0 0 V 3 V Gesamtpunktzahl: 22,8 8,0 4,5 dividiert durch Flächenfaktor: 1,00 22,8 / 1,00 8,0 / 1,00 4,5 / 1,00 Endpunktzahl: 22,8 8,0 4,5 Bedeutung: - - lokal Zusätzliche Bewertungskriterien: max. Anzahl Indiv. (Nahrungshabitat) Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Sonderart Max. D NDS Region D NDS T-O keine Bedeutung: Gesamtbewertung: lokal national (RL D): landesweit (RL Nds): regional (RL-Region): lokal (RL-Region): ab 25 Punkte ab 16 Punkte/ Nahrungshabitat Weißstorch ab 9 Punkte ab 4 Punkte Wertbestimmend in TG 3 sind die Vorkommen von Rebhuhn, Kiebitz und Flussregenpfeifer (vgl. Tab. 5).

25 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 25 Tab. 6: Bewertung des TG 4 ( Horsterbeck-Niederung ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013). Gebiet: Fläche (km²): Horsterbeck-Niederung (TG 4) 1,01 Anzahl BP/ RP Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Artname Max. D NDS Region D NDS T-O Kiebitz 1 1 2,0 1,0 1, Neuntöter ,0 1,0 3 3 Feldlerche 1 1 1,0 1,0 1, Gartenrotschwanz ,5 2,5 3 3 Gesamtpunktzahl: 3 5,5 5,5 dividiert durch Flächenfaktor: 1,01 3,0 / 1,01 5,5 / 1,01 5,5 / 1,01 Endpunktzahl: 3,0 5,4 5,4 Bedeutung: - - lokal Zusätzliche Bewertungskriterien: max. Anzahl Indiv. (Nahrungshabitat) Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Sonderart Max. D NDS Region D NDS T-O Weißstorch potenziell Bedeutung: landesweit (potenziell) Gesamtbewertung: lokal (potenziell landesweit) national (RL D): landesweit (RL Nds): regional (RL-Region): lokal (RL-Region): ab 25 Punkte ab 16 Punkte/ Nahrungshabitat Weißstorch ab 9 Punkte ab 4 Punkte Wertbestimmend für TG 4 sind mehrere Paare des Gartenrotschwanzes sowie Einzelvorkommen von Kiebitz, Neuntöter und Feldlerche (vgl. Tab. 6). Die potenziell landesweite Bedeutung ergibt sich aus der anzunehmenden Funktion als Nahrungshabitat des Weißstorchs.

26 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 26 Tab. 7: Bewertung des TG 5 ( Geestkante östl. von Oldendorf ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013). Gebiet: Fläche (km²): Geestrücken östl. von Oldendorf (TG 5) 1,12 Anzahl BP/ RP Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Artname Max. D NDS Region D NDS T-O Feldlerche 2 2 1,8 1,8 1, Gartenrotschwanz ,0 1,0 3 3 Gesamtpunktzahl: 1,8 2,8 2,8 dividiert durch Flächenfaktor: 1,12 1,8 / 1,12 2,8 / 1,12 2,8 / 1,12 Endpunktzahl: 1,6 2,5 2,5 Bedeutung: Zusätzliche Bewertungskriterien: max. Anzahl Indiv. (Nahrungshabitat) Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Sonderart Max. D NDS Region D NDS T-O keine Bedeutung: Gesamtbewertung: allgemeine Bedeutung national (RL D): landesweit (RL Nds): regional (RL-Region): lokal (RL-Region): ab 25 Punkte ab 16 Punkte/ Nahrungshabitat Weißstorch ab 9 Punkte ab 4 Punkte Trotz der Vorkommen zweier gefährdeter Arten (Feldlerche, Gartenrotschwanz) ist TG 5 als Brutvogellebensraum lediglich von allgemeiner Bedeutung (vgl. Tab. 7).

27 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 27 Tab. 8: Bewertung des TG 6 ( Acker-Grünlandkomplex im zentralen UG ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013). Gebiet: Fläche (km²): Acker-Grünlandkomplex im zentralen UG (TG 6) 1,08 Anzahl BP/ RP Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Artname Max. D NDS Region D NDS T-O Kiebitz 5 5 7,0 3,6 3, Kuckuck ,0 1,0 V 3 3 Neuntöter ,0 1,0 3 3 Feldlerche 1 1 1,0 1,0 1, Rauchschwalbe ,1 3,1 V 3 3 Gartenrotschwanz ,0 1,0 3 3 Gesamtpunktzahl: 8,0 10,7 10,7 dividiert durch Flächenfaktor: 1,08 8,0 / 1,08 10,7 / 1,08 10,7 / 1,08 Endpunktzahl: 7,4 9,9 9,9 Bedeutung: - - regional Zusätzliche Bewertungskriterien: max. Anzahl Indiv. (Nahrungshabitat) Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Sonderart Max. D NDS Region D NDS T-O Weißstorch Bedeutung: landesweit Gesamtbewertung: landesweit national (RL D): landesweit (RL Nds): regional (RL-Region): lokal (RL-Region): ab 25 Punkte ab 16 Punkte/ Nahrungshabitat Weißstorch ab 9 Punkte ab 4 Punkte Wertbestimmend in TG 6 ist der Weißstorch, der hier die Grünlandflächen als Nahrungshabitat nutzt (vgl. Tab. 3). In diesem Teilgebiet erreicht der Kiebitz innerhalb des gesamten UG seine höchste Dichte. Darüber hinaus stellen mehrere Paare der Rauchschwalbe wertgebende Elemente innerhalb dieses Brutvogellebensraumes dar. Mit weiteren vier gefährdeten Arten (Kuckuck, Neuntöter, Feldlerche und Gartenrotschwanz) weist TG 6 die meisten Rote Liste-Arten aller Teilgebiete des UG auf.

28 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 28 Tab. 9: Bewertung des TG 7 ( Oldendorfer Bach-Niederung ) als Brutvogellebensraum nach WILMS et al. (1997) bzw. BEHM & KRÜGER (2013). Gebiet: Fläche (km²): Oldendorfer-Bach-Niederung (TG 7) 1,38 Anzahl BP/ RP Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Artname Max. D NDS Region D NDS T-O Kiebitz 4 4 6,0 3,1 3, Grünspecht ,0 1,0 3 3 Gartenrotschwanz ,8 1,8 3 3 Gesamtpunktzahl: 6,0 5,9 5,9 dividiert durch Flächenfaktor: 1,38 6,0 / 1,38 5,9 / 1,38 5,9 / 1,38 Endpunktzahl: 4,3 4,3 4,3 Bedeutung: - - lokal Zusätzliche Bewertungskriterien: max. Anzahl Indiv. (Nahrungshabitat) Punkte Gefährdung Rote Listen (2007) Sonderart Max. D NDS Region D NDS T-O Weißstorch potenziell Bedeutung: landesweit (potenziell) Gesamtbewertung: lokal (potenziell landesweit) national (RL D): landesweit (RL Nds): regional (RL-Region): lokal (RL-Region): ab 25 Punkte ab 16 Punkte/ Nahrungshabitat Weißstorch ab 9 Punkte ab 4 Punkte Wertbestimmend für TG 7 sind insbesondere Kiebitz und Gartenrotschwanz. Die potenziell landesweite Bedeutung ergibt sich aus der anzunehmenden Funktion als Nahrungshabitat des Weißstorchs.

29 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 29 5 Konfliktpotenzial Windkraftnutzung Brutvogellebensräume 5.1 Allgemeine Hinweise zum Konfliktpotenzial Projektbedingte Wirkfaktoren Im Projektzusammenhang sind innerhalb der Vogellebensräume vorrangig die Wirkfaktoren anlagebedingte Barrierewirkung und Mortalität sowie Stör- /Scheuchwirkungen durch optische und akustische Reize im Bereich der Windkraftanlagen relevant. WKA führen je nach räumlicher Lage und Exposition und auch in Abhängigkeit vom Anlagentyp (z. B. Beton- oder Gittermasten) zu Vogelschlagverlusten. Das Vogelschlagrisiko betrifft nahezu alle Vogelarten, wobei artspezifische Unterschiede bezüglich des Risikos festgestellt wurden. Die Mortalität durch Kollisionen kann dabei anlage- und betriebsbedingt auftreten, entsprechend der Hinderniswirkung der Masten als bauliche Anlagen und der im Betrieb sich bewegenden Rotoren (vgl. DÜRR 2004, 2009, 2011, 2013, HÖTKER et al. 2005, ILLNER 2012). Zum Teil reichen bereits die zwischen den Rotorblättern entstehenden Turbulenzen aus, um einen Vogel im Flug zu beeinträchtigen (RODTS 1999). DÜRR (2011) weist zudem darauf hin, dass unter Umständen ein weißer Farbanstrich der Masten bei bestimmten Lichtverhältnissen insbesondere von einigen typischerweise im Wald (bzw. Halboffenland) jagenden Vogelarten (Spechte, Eulen, Greifvögel) nicht gut erkannt wird und diese daher mit den Masten kollidieren. Aufgrund der bevorzugten Flughöhe gehören große Greifvogelarten im Verhältnis zur Populationsgröße bei weitem zu den am stärksten von Kollisionen mit WKA betroffenen Vogelarten (s. DÜRR 2009, 2013, ILLNER 2012). Deren Suchflüge finden offenbar hauptsächlich in dem Höhenbereich statt, der von den sich drehenden Rotoren durchschnitten wird. So wurden seit dem Jahr 2002 von T. DÜRR in der für Deutschland zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg bislang 245 Mäusebussarde und 55 Turmfalken aber nur vier Wespenbussarde als Kollisionsopfer dokumentiert. Unter den Eulen wurden u. a. zwei Waldkäuze als Schlagopfer in Deutschland festgestellt. Zudem werden beispielsweise der Weißstorch 32x, die Feldlerche 72x, Rauschwalbe und Neuntöter jeweils 16x und der Kolkrabe 19x als Opfer genannt (DÜRR 2013, Stand ). Bei der Interpretation dieser Angaben kommt es auf die Relation der Artfunde untereinander sowie die Berücksichtigung der Häufigkeit und Verbreitung innerhalb Deutschlands an. Bei dieser Datenzusammenstellung handelt es

30 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 30 sich um eine seit dem Jahr 2002 fortlaufend geführte, jedoch unsystematische Datensammlung, der lediglich ein freiwilliges Meldesystem zugrunde liegt. Windkraftanlagen bzw. Windparks weisen neben strukturbedingten visuellen Störwirkungen durch gruppierte, den Raum verstellende Anlagen zusätzlich durch Bewegung, Schattenwurf und z. T. Reflektionen ein ganzes Set an Störfaktoren auf. Relevante Empfindlichkeiten zeigen sich artspezifisch in mehr oder weniger ausgeprägtem Meideverhalten gegenüber der technischen Anlagenkulisse (Windparks) und in Scheucheffekten bzw. Vergrämungen durch Bewegung und Schattenwurf der WKA (HÖTKER et al. 2005, HÖTKER 2006, NLT 2011, 2013, KORN et al. 2004). Diese Faktoren können in unterschiedlich großem Umfang zu Habitatverlusten während der Brutzeit führen. Weitere naturschutzfachliche Empfehlungen Von der Länderarbeitsgemeinschaft der deutschen Vogelschutzwarten werden fachlich erforderliche Abstände von WKA zu Brutplätzen bzw. Revierzentren bestimmter Vogelarten angegeben. Als Ausschlussbereich für die Errichtung von WKA werden beispielsweise Radien von m um Brutplätze des Weißstorchs festgelegt. Zudem ist für ausgewählte Arten zu prüfen, ob essenzielle Nahrungshabitate vorhanden sind, die von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden könnten. Für den Weißstorch wird neuerdings ein zu prüfender Bereich von m um einen Neststandort angegeben. Nahrungshabitate dieser empfindlichen Arten und Hauptflugkorridore zu deren Brutplätzen sollen von WKA freigehalten werden (NLT 2013). Des Weiteren ist zu EU-Vogelschutzgebieten und zu national, landesweit und regional bedeutsamen Brutvogellebensräumen eine Pufferzone entsprechend der 10-fachen Anlagenhöhe, mindestens jedoch m (LAG VSW 2007, NLT 2011, 2013), für lokal bedeutsame Brutvogellebensräume eine Pufferzone von 500 m ohne Windkraftnutzung vorzusehen (NLT 2011, 2013). Es handelt sich hierbei um potentielle Ausschlussgebiete (weiche Tabuzone), für die Abstände entsprechend der gebietsspezifischen Empfindlichkeiten zu berücksichtigen sind (ebd.). 5.2 Konfliktanalyse für das Untersuchungsgebiet Planungsbezogen empfindliche Vorkommen zur Brutzeit Die Konfliktanalyse für das immissionsschutzrechtliche Verfahren schließt im Vorfeld Arten aus, die in ausreichender Entfernung brüten und damit keinen nennenswerten Einwirkungen und Lebensraumeinschränkungen unterliegen. Erhebliche Auswirkungen sind nur bei Arten zu erwarten, deren Brut- bzw. Nahrungshabitate direkt betroffen sind.

31 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 31 Artenschutzrechtliche Konflikte können zudem bei einer Beeinträchtigung von Flugkorridoren auftreten (s. u.). Die Konfliktanalyse beschränkt sich weitgehend auf bestandsgefährdete Brutvogelarten, für die geeignete Lebensräume oft Mangelfaktor sind und Verlagerungsmöglichkeiten i. d. R. ausgeschlossen werden müssen. Darüber hinaus wird hier das von der LÄNDER- ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007) hinsichtlich der naturschutzfachlich empfohlenen Abstandskriterien zusammengestellte Spektrum besonders störempfindlicher Brutvogelarten berücksichtigt. Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der geplanten WKA-Standorte (250 m Pufferzone) wurden mit Kiebitz und Feldlerche sowohl planungsrelevante Brutvorkommen von Arten des Offenlandes als auch mit Mäusebussard, Kolkrabe, Kuckuck, Neuntöter, Heidelerche und Gartenrotschwanz Gehölze bzw. Waldränder oder Heckenlandschaften besiedelnde Arten nachgewiesen (s. Karte 4). Für die gefährdete und planungsbezogen empfindliche Offenlandart Kiebitz haben REICHENBACH et al. (2004) und STEINBORN & REICHENBACH (2011) in ihren Auswertungen bzw. Untersuchungen Störeinflüsse von WKA und ein entsprechendes Meideverhalten bis 100 m Entfernung angegeben. Auch HÖTKER et al. (2005) gehen in ihrer Literaturstudie für den Kiebitz von negativen Effekten auf die Bestandsentwicklung und von Scheuchwirkungen bis in 100 m Entfernung aus. Ein Meideverhalten des näheren Umfelds einer WKA ist auch in TG 3 des Untersuchungsgebietes zu erkennen, wo zwar mehrere Kiebitzpaare eine Fläche besiedeln, auf der sich eine WKA befindet (s. Karte 4), gleichzeitig aber ein Abstand zu dieser Anlage eingehalten wird. Nach der Arbeitshilfe des Niedersächsischen Landkreistages (NLT 2011) ist davon auszugehen, dass die Fläche bis 500 m im Umkreis um die Anlagen für den Kiebitz erheblich beeinträchtigt wird (bis 250 m vollständig zerstört, bis 500 m zu 50% zerstört). Für diese Art ist planungsbezogen daher zumindest mit Verlusten von Teilbereichen seines Lebensraumes auszugehen. In NLT (2013) wird ein Abstand von 500 m zu Vorkommen des Kiebitzes empfohlen, um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko infolge des Betriebs der WEA weitgehend ausschließen zu können. Dieses wird von ILLNER (2012) allerdings als klein bezeichnet. Die Empfindlichkeit der ebenfalls gefährdeten Feldlerche gegenüber WKA wurde von REICHENBACH et al. (2004) als gering eingestuft. Zwar konnten HÖTKER et al. (2006) im Rahmen ihrer Literaturauswertungen zahlreiche Studien finden, in denen Minimalabstände von Brutvorkommen der Feldlerche zu WKA festgestellt wurden. Allerdings geht aus dem Ergebnis der Recherche nicht hervor, ob (auch) andere Einflüsse (z. B. Gehölze, landwirtschaftliche Nutzung) für die Befunde ursächlich waren (vgl. hierzu

32 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 32 auch REICHENBACH et al. 2004). Nach NLT (2011) ist für die Feldlerche eine erhebliche Beeinträchtigung durch den Bau von WKA nach dem derzeitigen Kenntnisstand eher unwahrscheinlich. ILLNER (2012) stuft das Kollisionsrisiko für diese Art als sehr klein bis klein ein. Bei den überwiegend niedersachsen- z. T. auch deutschlandweit gefährdeten Arten der Gehölze und des Halboffenlandes (s. o.) kann aufgrund einschlägiger Untersuchungen von geringen Empfindlichkeiten bezüglich der Ansiedlung in Nähe einer WKA ausgegangen werden (REICHENBACH 2004, REICHENBACH et al. 2004, SINNING 2004). Nach NLT (2013) können aber waldnahe WKA den Lebensraum von Waldrand bewohnenden Arten mit kleinen Territorien wie der Heidelerche entwerten oder zerstören. So muss für die Heidelerche auch wegen ihrer aktuellen Bestandsgefährdung mindestens im Umkreis von 250 m von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen werden (NLT 2011). Die genannten Arten unterliegen einem unterschiedlich hohen Kollisionsrisiko, das sich artspezifisch aus einem fehlenden bzw. geringen Meidungsverhalten ergibt. So stuft ILLNER (2012) das Risiko mit WKA zu kollidieren für Mäusebussard und Kolkrabe als hoch, für die drei Arten Neuntöter, Kuckuck und Heidelerche als klein ein (wobei die Einschätzung für die beiden zuletzt genannten Arten unsicher ist). In der Arbeit von ILLNER (ebd.) ist der Gartenrotschwanz nicht genannt, Lebensweise und Ökologie dieser Art lassen aber auf ein geringes Kollisionsrisiko vermuten. Zu einem anderen Ergebnis kommt DÜRR (2011) der ein erhöhtes Kollisionsrisiko (Kollision mit Masten) im Halboffenland vor allem bei den Waldarten wie Spechten und Eulen, aber auch beim Neuntöter annimmt. Neben dem Neuntöter als Brutvogel des Halboffenlandes wurde auch der streng geschützte Schwarzspecht im näheren Umfeld der geplanten WKA festgestellt (vgl. Tab. 11), der allerdings lediglich als Nahrungsgast gewertet werden konnte (s. o.). Einem sehr hohen oder hohen Kollisionsrisiko unterliegen jedoch auch die in diesem Bereich als Nahrungsgäste (= Brutvogelarten der näheren und weiteren Umgebung) auftretenden gesetzlich streng geschützten und z. T. landesweit im Bestand (stark) gefährdet eingestuften Arten Weißstorch, Wespenbussard, Turmfalke, Habicht und Sperber. Dagegen wird für den potenziell als Nahrungsgast auftretenden Waldkauz ein mittleres Kollisionsrisiko angegeben (ILLNER 2012). Mit Ausnahme des Weißstorchs ist aufgrund des hohen Flächenanspruchs der genannten Arten im Nahrungshabitat davon auszugehen, dass mehr oder weniger der gesamte, als Windparkfläche vorgesehene Bereich als Nahrungshabitat genutzt wird. Beim Weißstorch hingegen ist anzunehmen,

33 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 33 dass insbesondere die Grünlandstandorte zum Nahrungserwerb aufgesucht werden (vgl. z. B. BAUER et al 2005). Während Wespenbussard und Waldkauz nach den Untersuchungsergebnissen innerhalb des UG siedeln, befinden sich die (anzunehmenden) Brutplätze von Weißstorch, Habicht, Sperber und Turmfalke außerhalb. Nach (G. DAHMS, mdl. Mitt.) sind die nächsten Brutplätze des Weißstorchs in Burweg, Kranenburg, Brobergen sowie Hude/ Forst und demzufolge in Entfernungen von ca. 2 bis 7 km (eig. Recherche) zur nächsten (geplanten) WKA. Der gemäß der naturschutzfachlichen Empfehlung der LAG VSW (2007) genannte Ausschlussradius für die Errichtung von Windkraftanlagen von m um den Neststandort des Weißstorchs wird somit eingehalten. Vor dem Hintergrund der in Kap aufgeführten Beobachtungen ist allerdings nicht auszuschließen, dass der für die geplanten WKA beanspruchte Bereich regelmäßig vom Weißstorch zur Nahrungssuche oder als Flugkorridor zu den Niederungen des Oldendorfer Baches bzw. der Horsterbeck genutzt wird. Attraktiv dürfte aber beispielsweise auch das sich dem Gehölzstreifen im zentralen Bereich des UG anschließenden Gewässer wirken (vgl. Foto 16). Das Kollisionsrisiko für den Weißstorch ist nach MKULNV (2013) v. a. bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten (z. B. attraktive Grünlandflächen) gegeben. Stehen WKA auf dem Flugweg zwischen Nest und Nahrungsgebiet, stellen diese nach LUGV (2010) ein Hindernis dar. Auch LANU (2008) nennt eine Barrierewirkung sowie eine Kollisionsgefahr v. a. der Jungvögel als naturschutzrechtliche und fachliche Begründung für ihre definierten Abstandsempfehlungen und Prüfbereiche für wichtige Nahrungsgebiete. Wenn auch die Brutplätze des als besonders empfindlich angesehenen Weißstorchs allesamt außerhalb der naturschutzfachlich geforderten Ausschlussbereiche für die Errichtung von WKA liegen, so sind jedoch zumindest Teilflächen als Nahrungshabitate und möglicherweise auch Flugkorridore betroffen. Diese liegen innerhalb der naturschutzfachlich vorgesehenen Prüfradien um die geplanten WKA. Von daher ist eine mögliche Beeinträchtigung des Lebensraumes (Nahrungshabitat) des Weißstorchs zu prüfen (vgl. LAG VSW 2007, NLT 2013). Der empfohlene Abstand (vgl. NLT 2013) von mindestens m zu einem EU- Vogelschutzgebiet ist bezogen auf das vorliegende Projekt gegeben: das nächstgelegene EU-Vogelschutzgebiet V 18 Unterelbe liegt in über 10 km Entfernung. Für Brutvogelgebiete von lokaler ( 500 m), regionaler und landesweiter Bedeutung ( m) gilt dies jedoch nicht (vgl. Kap. 4.3 in Verb. mit Karte 4). Auch unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Empfindlichkeiten (hier insbesondere Kiebitz,

34 Brutvogeluntersuchung Windpark Kuhla, Lk STD 2013 Seite 34 Mäusebussard und Wespenbussard) werden die empfohlenen Mindestabstände der einzelnen Anlagen zu Brutvorkommen von empfindlichen Arten nicht eingehalten: so liegen auch Vorkommen von Mäusebussard und Wespenbussard innerhalb des 500 m- Radius, der von NLT (2013) als Abstand zu diesen Arten genannt wird. Gleiches gilt für Waldflächen zu denen ein Abstand von 200 m empfohlen wird (ebd.). 5.3 Hinweise zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation von Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen der Brutvogellebensräume im UG sind in Form einer Entwertung des Lebensraumes sowie im Zusammenhang mit artenschutzrechtlichen Aspekten anzunehmen: Eine Vermeidung bzw. Verringerung der zu erwartenden Lebensraumentwertung wäre nur durch die Verschiebung der Anlagenstandorte möglich. Aus den derzeitigen Planungsvarianten ergäben sich entsprechend der Analyse des Konfliktpotenzials für Variante 1 (vgl. Kap. 1, in Verb. mit Karte 4 und Karte 5) Kompensationserfordernisse für fünf Brutpaare des Kiebitz sowie für die Beeinträchtigung des Nahrungshabitats des Weißstorchs, für Variante 2 (vgl. Kap. 1, in Verb. mit Karte 4 und Karte 6) zusätzlich der Kompensationsbedarf für ein Brutpaar der Heidelerche. Karte 5: WKA-Standorte der Planungsvariante 1. Mit roten Dreiecken sind Standorte gekennzeichnet, die mit Konflikten hinsichtlich der Brutvogelfauna verbunden sind (Quelle: wpd onshore GmbH). Karte 6: WKA-Standorte der Planungsvariante 2. Mit roten Dreiecken sind Standorte gekennzeichnet, die mit Konflikten hinsichtlich der Brutvogelfauna verbunden sind (Quelle: wpd onshore GmbH).

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