Forderungen der Chemie-Arbeitgeber zur Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung
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- Franziska Inge Beltz
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1 POSITIONSPAPIER Alterssicherung zukunftsfähig gestalten Forderungen der Chemie-Arbeitgeber zur Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung Stand: Juni 2017 Der Bundesarbeitgeberverband Chemie ist der tarif- und sozialpolitische Spitzenverband der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie großer Teile der Kautschuk-Industrie und der kunststoffverarbeitenden Industrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen seiner zehn regionalen Mitgliedsverbände mit Unternehmen und Beschäftigten gegenüber Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit. Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. Abraham-Lincoln-Str. 24 D Wiesbaden Telefon: info@bavc.de Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. Hauptstadtbüro Neustädtische Kirchstraße 8 D Berlin Telefon: info@bavc.de Bundesarbeitgeberverband Chemie e.v. Europabüro Rue Marie de Bourgogne 58 B-1000 Brüssel Telefon: bruessel@bavc.de
2 Die Chemie-Arbeitgeber nehmen die Herausforderungen des demografischen Wandels ernst. Die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung hat in diesem Zusammenhang höchste Priorität. Vorschläge für Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen einen gerechten Ausgleich zwischen den Generationen gewährleisten und dürfen nicht einseitig auf dem Rücken der heutigen und späteren Beitragszahler ausgetragen werden. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im gesamtgesellschaftlichen Interesse dürfen nicht allein den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer weniger Beschäftigte immer mehr Renten finanzieren müssen. Diese Herausforderung veranlasste den Gesetzgeber bereits Anfang der 2000er Jahre dazu, die Anhebung der Altersgrenze und die Rücknahme des Leistungsniveaus unter gleichzeitiger Förderung zusätzlicher Altersvorsorge gesetzlich zu verankern. Diese richtigen Entscheidungen wurden mit dem Rentenpaket 2014, v.a. mit der abschlagsfreien Rente mit 63, konterkariert und der nötige Mentalitätswandel hin zu einem längeren Arbeiten untergraben. Forderungen nach einem festgeschriebenen Rentenniveau, das die aus gutem Grund festgelegte Absenkung des Rentenniveaus stoppt oder gar ins Gegenteil verkehrt, sind angesichts des demografischen Wandels fehl am Platz: Wenn zukünftig weniger Beitragszahler für die Finanzierung eines Rentenbeziehers aufkommen, dann liegt es auf der Hand, dass eine Steigerung der Rentenausgaben und damit auch der Rentenbeiträge ein Schritt in die falsche Richtung ist. Zusammenfassung der Position der Chemie-Arbeitgeber zu den aktuell diskutierten Vorschlägen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung: Oberste Priorität muss die Zukunftsfestigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Das heißt konkret, dass diese langfristig finanzierbar sein muss und den Beitragszahlern keine neuen Lasten aufgebürdet werden. Für Leistungssteigerungen besteht aktuell weder das Bedürfnis noch sind finanzielle Mittel dafür vorhanden. Hinzu kommt, dass Leistungssteigerungen durch Anhebung des Rentenniveaus kaum bei Rentnern mit geringen Renten ankommen und nicht geeignet sind, Altersarmut zu verhindern. Seite 2 von 8
3 Das Rentenzugangsalter muss die demografische Entwicklung widerspiegeln, um die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu gefährden. Der Erhalt von Gesundheit und Arbeitskraft ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung längerer Lebensarbeitszeiten. Dies ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie beispielsweise die sog. Mütterrente oder eine solidarische Lebensleistungsrente sind gesamtgesellschaftlich, also aus Steuermitteln, zu finanzieren. Erhöhung des Rentenniveaus ist unnötig und nicht generationengerecht Die Entscheidung, das Leistungsniveau der Rentenversicherung schrittweise zurückzunehmen und zusätzliche Altersvorsorge zu fördern, bleibt richtig. Wenn das Niveau langsamer steigt als die Löhne, resultiert hieraus nicht automatisch mehr Altersarmut. Hinzu kommt, dass Altersarmut kein Massenphänomen ist: Aktuell sind knapp drei Prozent der Altersrentner auf Grundsicherung angewiesen. Stellt man auf die materielle Entbehrung ab, die gemeinsam mit Einkommensarmut die konsistente Armut begründet, so fasst das Statistische Bundesamt zusammen: Materielle Entbehrung ist für Seniorinnen und Senioren weniger ein Thema als für junge Menschen. (Statistisches Bundesamt, Ältere Menschen in Deutschland und der EU, 2016). Demnach sind heute nur 3,2 Prozent der 65-Jährigen und Älteren von erheblicher materieller Entbehrung betroffen, während es in der Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen 5,6 Prozent sind. Dies zeigt, dass die Forderung, das Rentenniveau zu erhöhen, aktuell weder nötig noch sinnvoll ist. Eine Erhöhung des Rentenniveaus käme zudem nicht denen zugute, die von Altersarmut bedroht sind. Hier fehlt es in aller Regel bereits an erworbenen Rentenpunkten. Die Ursachen hierfür sind vor allem Arbeitslosigkeit und geringe Erwerbstätigkeit während eines längeren Zeitraums. Wirksame Schritte zur Verhinderung künftiger Altersarmut sind demnach eine hohe Beschäftigungsquote, eine gute Bildungspolitik und Investitionen in den Erhalt der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit. Seite 3 von 8
4 Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei 18,7 Prozent und stellt damit bereits heute einen erheblichen Kostenfaktor für die Beitragszahler dar. Bis 2030 wird er voraussichtlich auf 21,8 Prozent steigen und in 2045 auch ohne neue Leistungsausweitungen bereits 23,6 Prozent betragen. Die heutige Haltelinie des Beitragssatzes von 22 Prozent muss auch über 2030 hinaus Gültigkeit behalten. Steigt der Rentenbeitragssatz unkontrolliert weiter an, führt das zu Verschlechterungen der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und lässt das Beschäftigungsniveau sinken. Darüber hinaus begrenzen steigende Beiträge den finanziellen Spielraum der Beschäftigten und Unternehmen für private und betriebliche Altersvorsorge. Eine Fixierung des Rentenniveaus auf 46 Prozent würde bis 2045 über 380 Mrd. Euro kosten, die Beiträge würden dann bis auf 25,8 Prozent steigen. Die damit verbundene Belastung der Beitragszahler ist enorm, zumal in den nächsten Jahrzehnten nicht zu erwarten ist, dass die Bevölkerungsentwicklung für eine Entlastung der Beitragszahler sorgen wird. Die Chemie-Arbeitgeber lehnen jede Fixierung oder gar Erhöhung des Rentenniveaus daher entschieden ab. Äquivalenzprinzip wahren, gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bzw. gesamtgesellschaftlicher Aufgaben wie die Höherbewertung der Kindererziehungszeiten ( Mütterrente ) darf nicht mit Beitragsmitteln aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Solche Leistungen sind aus Steuermitteln zu finanzieren und dürfen nicht zum Anlass genommen werden, die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung unnötig zu verschlechtern. Dies gilt auch für eine solidarische Lebensleistungsrente. Eine solche Leistung hätte keinen rentenversicherungsrechtlichen, sondern einen gesamtgesellschaftlichen Charakter und wäre daher aus Steuermitteln zu finanzieren. Darüber hinaus ist in jedem Fall davon abzusehen, Zeiten der Arbeitslosigkeit als Beitragszeiten zu werten. Eine solche Vorgehensweise verletzt das Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und vermischt Versicherungsleistungen mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Seite 4 von 8
5 Eine weitere Verbesserung der Mütterrenten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ist entschieden abzulehnen und wäre zudem aus Steuermitteln zu finanzieren. Rentenzugangsalter muss demografische Entwicklung widerspiegeln An der Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze führt kein Weg vorbei. Sie hilft, die Lasten aus der steigenden Lebenserwartung fairer zwischen den Generationen zu verteilen und begrenzt außerdem den Rückgang des Arbeitskräftepotenzials. Ziel muss es sein, dass möglichst viele Menschen bis zur Regelaltersgrenze und darüber hinaus eine Beschäftigung ausüben. Hierfür sind präventive Maßnahmen, die zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit beitragen, notwendig und sinnvoll. Es muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass sich Regelaltersgrenze und tatsächliches Rentenzugangsalter stärker annähern. Die Regelaltersgrenze sollte zum Normalfall werden und nicht aufgrund zahlreicher Sonderregelungen kaum praktiziert werden. Zur Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gehört auch der Erhalt von Erwerbspersonen in Arbeit. Nach langen Jahren der Frühverrentung ist nun eine längere Lebensarbeitszeit angezeigt. Hier kommt intelligenten Modellen zur Gestaltung flexibler Übergänge eine große Rolle zu, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand gewährleisten, ohne dabei die Lebensarbeitszeit zu verkürzen. Ein solcher Übergang kann bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen; er kann jedoch ebenso gut erst deutlich nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze beendet sein. Die Idee des Flexirentengesetzes ging insoweit in die richtige Richtung, auch wenn die enthaltenen Maßnahmen hinter dem notwendigen Ziel zurückblieben. Hierzu zählt auch die nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen von Langzeitkonten. Ost-West-Angleichung aufkommensneutral angehen Die Chemie-Arbeitgeber stehen dem Ziel, ein einheitliches Rentenrecht in Deutschland zu schaffen, grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings sind mit der im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vorgeschlagenen Vorgehensweise Kosten in Milliardenhöhe verbunden, welche die Rentenversicherung und ihre Seite 5 von 8
6 Beitragszahler massiv belasten und zudem vermeidbar sind. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von den in letzter Zeit durchgeführten sowie geplanten Reformen finanziell schon derart strapaziert, dass eine Ost-West-Angleichung nach dem im Entwurf vorgeschlagenen Konzept nicht sinnvoll ist. Wir erachten es vielmehr als den richtigen Weg, eine weitgehend kostenneutrale Umsetzung zu prüfen, wie sie z.b. in der Umbasierung der rentenrechtlich relevanten Größen auf bundeseinheitliche Größen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorgeschlagen wurde. Andernfalls sollte die Finanzierung über Steuermittel erfolgen, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Erwerbsminderungsrente darf kein Ersatz für Branchenlösungen werden Wir begrüßen generell eine Prüfung der Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente. Wir sind überzeugt, dass die Absicherung über die Erwerbsminderungsrente so ausgestaltet sein muss, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen die Regelaltersgrenze nicht im Beruf erreichen können, abgesichert sind. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 62,3 Jahren, sodass die Anhebung der Zurechnungszeit auf 65 Jahre für Erwerbsminderungsrentner eine Besserstellung gegenüber durchschnittlichen Altersrentnern darstellt. Wir halten es für notwendig, dass die Zurechnungszeit auf Dauer nicht bis zum Renteneintrittsalter angehoben wird, damit längere Arbeit auch im Hinblick auf die Rente als finanziell lohnend empfunden wird. Eine von den Beitragszahlern insgesamt finanzierte Erwerbsminderungsrente muss die Ausnahme bleiben. Wenn ein Bedarf für spezielle Vorsorge oder Übergangsregelungen in bestimmten Branchen besteht, sollten diese selbst entsprechende Modelle gestalten und finanzieren. Die Gestaltung und Finanzierung eines etwaigen Alterssicherungsgelds für Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit in ihrem bisherigen Job arbeiten können, liegt zunächst in der Verantwortung der Tarifparteien der jeweiligen Branchen. Ein Alterssicherungsgeld müsste so ausgestaltet werden, dass die Beitragszahler nicht zusätz- Seite 6 von 8
7 lich belastet werden. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass der ärztliche Einschätzungsspielraum nicht zu Wunscharbeitsvolumen mit vollem Arbeitseinkommen führt. Zudem müssen die betrieblichen Belange gewahrt bleiben, wenn es etwa um den Einsatz des Beschäftigten in einem sehr begrenzten Stundenumfang geht. Vorrangig wäre zu prüfen, ob der Beschäftigte einem anderen Beruf mit einem höheren Arbeitszeitvolumen nachgehen könnte. Ein solcher muss wegen des Rückgangs des Arbeitskräftepotenzials und der steigenden Kostenlast durch Sozialversicherungsabgaben Vorrang vor einer Teilzeitbeschäftigung haben. Präventive Maßnahmen müssen immer Vorrang vor einer Erwerbsminderungsrente haben. Die Prävention von Erwerbsminderungen liegt zunächst in der Eigenverantwortung der Beschäftigten und bei den Betrieben; sie ist aber auch eine Aufgabe der Tarifvertragsparteien der Branchen. Dies ist nicht nur im Interesse der jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern auch der Gemeinschaft der Beitragszahler. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Chemie-Sozialpartner haben hierzu in ihrem Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie bereits gute Lösungen für die Branche entwickelt und werden diese Entwicklung weiter fortsetzen. Einbeziehung von (Solo-)Selbstständigen zu kurz gedacht Die Diskussion um die Einbeziehung von (Solo-)Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nach Einschätzung der Chemie-Arbeitgeber kurzfristig gedacht und wird daher abgelehnt. Selbstverständlich sollen Selbstständige abgesichert sein. Allerdings muss dies nicht zwingend über die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen; andere Versorgungssysteme (wie beispielsweise berufsständische Versorgungssysteme oder private Rentenversicherungen) stehen hierzu zur Verfügung. Die Einbeziehung dieser Gruppe von Erwerbspersonen lohnt sich für die gesetzliche Rentenversicherung nur kurzfristig. Langfristig werden bestehende Finanzierungsprobleme dadurch zusätzlich verschärft, da dieser Personenkreis auch zu einem Zeitpunkt Leis- Seite 7 von 8
8 tungen erhalten wird, zu dem der demografische Wandel die gesetzliche Rentenversicherung ohnehin schon massiv strapazieren wird. Betriebliche Altersversorgung muss attraktiv sein Um die erste Säule wirksam unterstützen zu können, sind gute Rahmenbedingungen für die zweite und dritte Säule nötig. Vor allem die betriebliche Altersversorgung ist in den letzten Jahren immer bürokratischer und damit für Arbeitgeber uninteressanter geworden. Darunter leiden die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und ihre Leistungsfähigkeit. Die Rahmenbedingungen müssen attraktiver sein, damit die kapitalgedeckte Altersvorsorge das rückläufige Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wirksam kompensieren kann. Den Tarifvertragsparteien kommt beim Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung eine große Verantwortung zu. Der Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt hier zutreffende Akzente. Dieser Weg muss in der kommenden Legislaturperiode konsequent fortgesetzt werden. Seite 8 von 8
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