Rundschau. Halloweenparty. für Kids ab 10 Jahren. Feld- und Waldwege der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein

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1 Rundschau Mittwoch, 25. Oktober 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 18 Ausgabe 43/2017 Feld- und Waldwege der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Es besteht die Veranlassung, die Wegenutzer darauf hinzuweisen, die Wirtschaftswege und deren Nebenanlagen wie Bankette und Wegeseitengräben mehr zu schonen und ihren Bestand zu schützen. Verstärkt wurden abermals Schäden an Banketten und unbefestigten Wegerändern festgestellt, die ggfs. auf unachtsamen Einsatz von Ackergeräten (Pflug, Egge usw.) zurückzuführen sind. Hierher rühren auch Verschmutzungen asphaltierter Wegstrecken, die vermieden werden sollten. Entsprechend 8 der Wegesatzungen der Gemeinden haben Eigentümer und Besitzer, der an die Wege angrenzenden Grundstücke, dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht durch Bewuchs insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut beeinträchtigt werden. Wir bitten darum, Abfälle und andere Gegenstände insbesondere Bodenmaterial, Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Grundstücken auf die Wege gelangen, von den Eigentümern/Besitzern der angrenzenden Grundstücke zu beseitigen. Das Lichtraumprofil sollte soweit frei sein, dass die Wege auch mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen, wie beispielsweise Mähdreschern, ungehindert genutzt werden können. Die notwendigen Freischneidearbeiten sind von den Eigentümern und Besitzern der an Wege angrenzenden Grundstücke in der vegetationslosen Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum 28. Februar 2018 durchzuführen. Wir bitten alle Betroffenen um entsprechende Beachtung. Die Gemeinden behalten sich weitere Maßnahmen gegen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte vor, die ihren Verpflichtungen, welche in den Wegesatzungen festgeschrieben sind, nicht nachkommen. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein In Vertretung: Müller, Erster Beigeordneter Rainer Sturm/pixelio.de Halloweenparty für Kids ab 10 Jahren am im Jugendtreff Lauterecken Uhr: Spiele, Schminken, Basteln Uhr: Grusel-Rundgang

2 Rundschau Ausgabe 43/2017 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken / Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 43/2017 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 25. Oktober 2017 Ausgabe 43/2017 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Feiertagsruhe respektieren Das Ordnungsamt bittet um Beachtung der Feiertagsruhe an den Feiertagen der nächsten Wochen: Allerheiligen 1. November 2017 Volkstrauertag 19. November 2017 Totensonntag 26. November 2017 Heiligabend 24. Dezember und 2. Weihnachtsfeiertag 25./26. Dezember 2017 An diesen Tagen gelten Einschränkungen für alle Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen. Insbesondere öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen, sowie Versammlungen und Umzüge, welche nicht der Religionsausübung dienen sind mit Verboten behaftet. Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei evtl. Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Tel.: 06382/791-0) gern zur Verfügung. Wolfstein, den Verbandsgemeindeverwaltung Lautercken-Wolfstein - Ordnungsamt - Einöllen Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Einöllen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsgemeinde Einöllen für das Haushaltsjahr 2014 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken - Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Essweiler Hauptsatzung der Ortsgemeinde Eßweiler vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomA-EVO) und des 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Inhaltsverzeichnis: 1 Öffentliche Bekanntmachungen 2 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 3 Beigeordnete 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordnete 6 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene 7 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3 Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich befinden - Dorfplatz in Eßweiler - Buswartehäuschen, Ortsteil Schneeweiderhof bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

4 Rundschau Ausgabe 43/ Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Verfügung über Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 1.100,- im Einzelfall, 2. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 1.100,- im Einzelfall, 3. Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidung des Ortsgemeinderates, 4. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderates, 5. Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 600,- im Einzelfall und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen, 6. Einvernehmen in den Fällen des 14 Abs. 2 und des 36 BauGB und in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden. 7. Zustimmung gemäß 21 Abs. 1 Satz 2 ivm. 20 Abs. 2 Satz 2 GastVO, 8. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung, 3 Beigeordnete Die Ortsgemeinde hat bis zu zwei Beigeordnete. 4 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 5 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden vollen Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die Aufwandsentschädigung die Hälfte des Tagessatzes nach Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach dem Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 11,20. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß 69 Abs. 4 GemO. (3) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 6 Aufwandsentschädigung für Feldgeschworene (1) Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Mitwirkung bei Abmarkungen sowie für die Grenzbegänge eine Entschädigung, die nach Stunden bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecken vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden berücksichtigt. Die Entschädigung beträgt 10,33. Angefangene halbe Stunden sind mit der Hälfte des Stundensatzes zu entschädigen. 7 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom in der Fassung der Änderungssatzung vom außer Kraft. Eßweiler, den gez. Riesinger Riesinger, Ortsbürgermeisterin Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kappeln Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat Kappeln hat die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am gemäß 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Kappeln für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 008, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von Uhr bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen Lauterecken, den In Vertretung gez. Müller, Erster Beigeordneter Odenbach Bekanntmachung Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Odenbach für das Haushaltsjahr 2017 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom bis einschließlich im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 004, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Odenbach, den gez. Gins, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6 a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen.

5 Rundschau Ausgabe 43/ Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Odenbach für das Haushaltsjahr 2017 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 477), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes, einschließlich der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge EUR 0 EUR EUR EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen EUR 0 EUR EUR EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen EUR 0 EUR EUR EUR die ordentlichen Auszahlungen EUR 0 EUR EUR EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen EUR EUR die außerordentlichen Einzahlungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 EUR EUR EUR EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR 0 EUR EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit EUR EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR 0 EUR EUR EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR 0 EUR EUR EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit EUR EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen EUR EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen EUR EUR EUR Veränderung des Finanzmittelbestands EUR EUR 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von EUR auf neu festgesetzt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR nicht geändert. 4 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 5 Die Sätze der Gebühren für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgabengesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 11 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert. 6 Eigenkapital der Ortsgemeinde Odenbach: Siehe Anlage zu 6. 7 Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Gemeindeordnung wird auf EUR der Gesamthaushaltsaufwendungen und Gesamthaushaltsauszahlungen festgesetzt Odenbach, den gez. Gins, Ortsbürgermeister

6 Rundschau Ausgabe 43/2017 Amtsgericht Kusel Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Kusel, Az.: 1 K 42/16 (2) Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, :00 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Hefersweiler Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1/2 alle Räume Nr. 1 laut Aufteilungsplan 585 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m 2 Hefersweiler Nr. 41 Gebäude- und Freifläche 480 Wolfsteiner Straße 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Lt. Gutachten: Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Wohnhaus, bestehend aus einem Altbau und einem Anbau (ehemalige Scheune). Der Altbau ist eingeschossig, teilunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Der Anbau ist zweigeschossig, nicht unterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Die zu versteigernde Wohnung ETW Nr. 1 befindet sich im Erdgeschoss und Obergeschoss des Altbaus sowie tlw. Im Erdgeschoss des Anbaus. Insgesamt sind in dem Gebäude zwei Wohnungseigentumseinheiten vorhanden. Auch bzgl. der zweiten Wohnung ETW Nr. 2 ist ein Versteigerungsverfahren anhängig. Wohnflächen ETW Nr. 1: EG: 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellraum, ca. 82,00 m 2 DG: 2 Zimmer, Flur, ca. 36,00 m 2 ; Verkehrswert: ,00 Weitere Informationen unter: Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Kusel, Az.: 1 K 43/16 Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Mittwoch, :00 Uhr 2, Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Hefersweiler Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1/2 alle Räume Nr. 2 laut Aufteilungsplan 586 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m 2 Hefersweiler Nr. 41 Gebäude- und Freifläche 480 Wolfsteiner Straße 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Lt. Gutachten: Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Wohnhaus, bestehend aus einem Altbau und einem Anbau (ehemalige Scheune). Der Altbau ist eingeschossig, teilunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Der Anbau ist zweigeschossig, nicht unterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss. Die zu versteigernde Wohnung ETW Nr. 2 befindet sich im Erdgeschoss und Obergeschoss des Altbaus sowie tlw. Im Erdgeschoss des Anbaus. Insgesamt sind in dem Gebäude zwei Wohnungseigentumseinheiten vorhanden. Auch bzgl. der zweiten Wohnung ETW Nr. 1 ist ein Versteigerungsverfahren anhängig. Wohnflächen ETW Nr. 2: EG: 1 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellraum, ca. 44,00 m 2 OG: 4 Zimmer, Bad, Flur, Diele, ca. 82,00 m 2 DG: 2 Zimmer, Bad, Flur, ca. 42,00 m 2 ; Verkehrswert: ,00 Weitere Informationen unter: Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Anne Grill, Gartenstraße 4, Kusel, Tel / Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Hinweis: Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Struktur- u. Genehmigungsbehörde Süd Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Wasserbehörde - Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes Glan zwischen der Mündung des Schwarzbachs in den Glan in der Gemarkung Obermiesau bis zur Landkreisgrenze Kusel/Bad Kreuznach in der Gemarkung Odenbach gemäß 76 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Aufgrund des 76 Abs. 4 WHG in Verbindung mit 83 Abs.1 LWG wird durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Wasserbehörde für den Bereich der Verbandsgemeinden Altenglan, Bruchmühlbach-Miesau, Kusel, Lauterecken-Wolfstein, Oberes Glantal und Ramstein-Miesenbach die Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes Glan festgestellt. Die Feststellung des Überschwemmungsgebietes dient - der Regelung des Hochwasserabflusses, insbesondere dem schadlosen Abfluss des Hochwassers und der für den Hochwasserschutz erforderlichen Wasserrückhaltung - der Erhaltung oder Verbesserung der ökologischen Struktur des Gewässers und seiner Überflutungsflächen - der Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe - der Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher Rückhalteflächen und - der Vermeidung und Minderung von Schäden durch Hochwasser. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens wurden die betroffenen Kommunen und Landkreise sowie die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Auch die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Änderung nach 76 Abs. 4 WHG zu informieren. Die Kartenentwürfe, der Erläuterungsbericht und die Rechtsverordnung zur Feststellung des Überschwemmungsgebietes werden daher in der Zeit vom bis montags bis donnerstags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Neustadt (Weinstraße) im Dienstgebäude Friedrich- Ebert-Straße 14, Zimmer 130, sowie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstraße 12, Kaiserslautern, Zimmer 503 für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Überschwemmungsgebietskarten sowie der Erläuterungsbericht und die Rechtsverordnung sind auch auf der Homepage der Strukturund genehmigungsdirektion Süd unter dem Link (Service/Öffentlichkeitsbeteiligung) abrufbar. Stellungnahmen zur Änderung können bis zum gegenüber der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Obere Wasserbehörde -, Referat 31, Neustadt (Weinstraße) abgegeben werden. Neustadt (Weinstraße) Im Auftrag Manfred Schanzenbächer

7 Rundschau Ausgabe 43/2017 Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Schutz der Wasserzähler Erfahrungsgemäß ist in der nächsten Zeit mit winterlichem Wetter und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt zu rechnen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass Hauseigentümer und Mieter verpflichtet sind, Maßnahmen zur Vermeidung einer Beschädigung der Wasserzähler der Verbandsgemeindewerke zu treffen. Insbesondere sind diese empfindlichen Messeinrichtungen vor Oberflächen-, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. Die bestehenden Satzungsregelungen sehen vor, dass Schäden, die durch einen nicht ausreichenden Schutz an den Wasserzählern entstehen, von den Grundstückseigentümern ersetzt werden müssen. Aus diesem Grund ist es in Ihrem Interesse, solche Schäden zu vermeiden und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Wir empfehlen Wasserzähler und freiliegende Rohrleitungen in frostgefährdeten Räumen mit Isolierstoffen zu umhüllen. Ihre Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wir gratulieren Geburtstag Erika Sauer Habsburger Straße Wolfstein Geburtstag Erika Heinz Oberdorf Kappeln Geburtstag Anna Grub Hauptstraße Lohnweiler Geburtstag Meta Hübner Hauptstraße Lohnweiler Geburtstag Eugen Knecht Lehmkaut Cronenberg Geburtstag Anna Strasburger Gartenstraße Odenbach Geburtstag Armin Rheinheimer Knopfstraße Rutsweiler an der Lauter Geburtstag Marie Klein Woogstraße Sankt Julian OT Gumbsweiler Geburtstag Horst Werner Hauptstraße Rothselberg Geburtstag Günter Jung Hollerweg Kreimbach- Kaulbach Geburtstag Rudolf Ott Buchenweg Grumbach Geburtstag Martha Graf Finkenstraße Lauterecken Geburtstag Helga Kalinke Bergstraße Lauterecken Geburtstag Robert Schneider Odenbacher Straße Adenbach Geburtstag Werner Troubal Hauptstraße Reipoltskirchen Geburtstag Helmut Schneider Hauptstraße Oberweiler im Tal Geburtstag Dietrich Schneider Auf Krämel Lauterecken Diamantene Hochzeit Ottilie und Egon Gauch Schönbornerhof Homberg Geburtstag Ruth Jung Unterstraße Grumbach Geburtstag Elsa Keller Habsburger Straße Wolfstein Geburtstag Anna Rüther Wälderbusch Lauterecken Diamantene Hochzeit Hannelore und Horst Lang Hauptstraße Hinzweiler Geburtstag Gerhard Breite Hauptstraße Rothselberg Geburtstag Lilli Becker Schillerstraße Lauterecken Geburtstag Marta Schreck Habsburger Straße Wolfstein Geburtstag Karoline Benner Hauptstraße Cronenberg Geburtstag Lilly Dautermann Hauptstraße Medard Geburtstag Maria Göres Am Kesselberg Offenbach- Hundheim OT Hundheim Geburtstag Gustav Presser Naumburgerhof Ginsweiler Geburtstag Ingeborg Zepp Talstraße Hefersweiler Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein In Vertretung: Andreas Müller, Erster Beigeordneter

8 Rundschau Ausgabe 43/2017 Aschbach Arbeitseinsatz mit Pflanzarbeiten in der Dorfmitte am Samstag, dem 28. Oktober 2017 um Uhr Neben der Hangbefestigung findet auch die Bepflanzung des Hanges statt. Hierzu sind auch geschickte Frauenhände herzlich willkommen. Für Getränke und Essen ist bestens gesorgt. Nächster Arbeitseinsatz mit Pflanzarbeiten ist am um Uhr. Wir freuen uns auf viele Helferinnen und Helfer. i. V. Birgit Wamsbach, Beigeordnete Homberg Vertretung Ortsbürgermeisterin Vom bis übernehmen der Erste Beigeordnete Helmut Michel, Oberdorf 18, Tel /519; 0178/ , und vom bis der Beigeordnete Marc-Steffen Risch, Im Oberdorf 16, Tel. 0160/ , die Amtsgeschäfte. Lohnweiler Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt der Erste Beigeordnete Thomas Knecht, Schulstraße 23, Tel /993111, die Amtsgeschäfte. Reipoltskirchen Vertretung Vom bis übernimmt der Beigeordnete Gunter Braun, Hirtenstraße 11 a, Tel /1548, die Amtsgeschäfte. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Sonntag, den Uhr Kappeln, Gottesdienst Dienstag, den (Reformationstag) Uhr Deimberg, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Hinzweiler; Jugendheim) Freitag, Uhr Lutheressen III - Was Luther so bei Tisch sagte (Jugendheim - Eintritt frei - Anmeldung im Pfarramt erforderlich ) Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Horschbach Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, Uhr Festgottesdienst in Hundheim (Hirsauer Kirche; gemeinsam mit Offenbach) Uhr Zentraler Gottesdienst des Dekanats in Otterberg mit Kirchenpräsident Christian Schad Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienst in Bosenbach Uhr Vorstellung Präparanden Uhr Jubiläums-Reformationstag in Niederstaufenbach Uhr Kollweiler Uhr Jettenbach Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Freitag, :00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier als Stiftsmesse für die Verstorbenen der Familien Schwickert, Hemmer und Scheerer, im Anschluss Rosenkranzandacht Samstag, :00 Uhr Wolfstein Taufe der Kinder Emilie und Sophie Kunz aus Wolfstein 18:00 Uhr Reipoltskirchen Vorabendmesse Sonntag, :00 Uhr Reipoltskirchen - keine Eucharistiefeier - 10:30Uhr Wolfstein Sonntägliche Eucharistiefeier 18:00 Uhr Lauterecken Sonntägliche Eucharistiefeier Uhr Reipoltskirchen Feierliche Rosenkranzandacht Montag, :00 Uhr Lauterecken - keine Eucharistiefeier - Dienstag, :30 Uhr Reipoltskirchen Rosenkranz 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, Allerheiligen 09:00 Uhr Lauterecken Hochamt 10:30 Uhr Wolfstein Hochamt 14:30 Uhr Lauterecken Totengedenken als Zentralfeier und stellvertretend für alle Verstorbenen der Pfarrei hl. Franz Xaver (alle drei Gemeinden) in der Friedhofshalle mit anschließender Gräbersegnung Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Samstag, Seniorenclub Uhr Erinnerungen an Niederkirchen (Pfr. Knieriemen) Gottesdienst Sonntag, Hefersweiler Uhr Ev. Kirchengemeinden Niederalben - Niedereisenbach - Offenbach - Medard - Wiesweiler Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst in Wiesweiler 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Medard Dienstag, :00 Uhr Festgottesdienst zum Reformationstag in der Hirsauer Kapelle Offenbach Mittwoch, :00 Uhr Konzert der Kantorei in der Abteikirche Offenbach Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Mittwoch, :30 Uhr Konfirmandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Donnerstag, :00 Uhr Chorprobe Ton in Ton im Kindergarten Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Rothselberg Dienstag, Reformationstag 14:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler mit anschl. Kirchencafé im Bürgerhaus Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Sonntag, Uhr Gumbsweiler Dienstag, (Reformationstag) Uhr Kirche St. Julian: Die Frau im Heringsfass ; Theaterstück von Egbert Rosenplänter, aufgeführt von einer Laienspielgruppe Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, Uhr Gottesdienst (Kirche Oberweiler-Tiefenbach) Uhr Second Hand-Basar Kleiderwechsel des Fördervereins der Kita (Aula der Realschule Plus)

9 Rundschau Ausgabe 43/2017 Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufe (Prot. Kirche Wolfstein); im Anschluss besteht Gelegenheit, eine Ausstellung zum Reformationsjubiläum in der Kirche zu sehen. Dienstag, Uhr Gottesdienst zum Reformationstag (Prot. Kirche Wolfstein) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Mittwoch Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle) Sonntag, Kein Gottesdienst Mittwoch, Uhr Festhochamt Allerheiligen anschl. auf dem Friedhof Meisenheim Gräbersegnung Uhr Andacht in der Kirche in Raumbach anschl. auf dem Friedhof Raumbach Gräbersegnung Donnerstag, Uhr Eucharistiefeier im Altenheim, anschl. Krankenkommunion im Haus Allerseelen Uhr Eucharistiefeier für die Pfarreiengemeinschaft (Kirche Bad Sobernheim) Termine Vereine Veranstaltungen Förderverein der Grundschule Lauterecken e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Dienstag, um 18:30 Uhr findet in Saal 3 der Grundschule in Lauterecken (Klassensaal der Klasse 4b) die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Grundschule Lauterecken e.v. statt. Alle Mitglieder sind hierzu eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht der ersten Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Verschiedenes Anja Fritz, Vorsitzende Offene Türen am Veldenz Gymnasium in Lauterecken Am 18. November 2017 findet am Veldenz Gymnasium Lauterecken von bis Uhr einen Tag der offenen Tür statt, bei dem sich interessierte Eltern und Schüler über das gesamte Angebot der Schule informieren können. An diesem Vormittag bietet die Schule die Möglichkeit zu Unterrichtsbesuchen sowie die Teilnahme an Mitmach-Projekten, Experimenten und Übungen. In Ausstellungen, Gesprächen und Schulführungen wird über das Angebot der Unterrichtsfächer und den Schulalltag ein guter Überblick gegeben. Besonders im Fokus stehen dabei die Angebote der naturwissenschaftlichen Fächer und der Fremdsprachen, sowie die Möglichkeiten zur individuellen Förderung und die besonderen Angebote der Mainzer Studienstufe. Unter anderem werden folgende Veranstaltungen angeboten: Mitmachexperimente im Chemie- und Physiklabor, Mathematik zum Anfassen im Fachbereich Mathematik und Training für Olympia in der Sporthalle. Schülereltern, das Schulleitungsteam, Lehrerinnen und Lehrer stehen ins besonders für die individuelle Beratung von jungen Besuchern aus den umliegenden Grundschulen und deren Eltern bereit. Adresse: Veldenz Gymnasium Lauterecken, Amselstraße 22 in Lauterecken Schützenverein Edelweiß Cronenberg Preisschafkopftunier am Sonntag, um Uhr im Schützenhaus Cronenberg Für Essen und Getränke ist gesorgt. Landfrauen Essweiler Mittwoch, Wanderung nach Eulenbis mit Einkehr zum Mittagessen im Landgasthof Stemmler Emmerwiesenhof Treffpunkt der Wanderer Uhr an den Windrädern Rothselberg (Alle anderen finden sich bitte bis Uhr im Gasthof ein) Anmeldung bitte bis Samstag, 21. Okt bei Isolde Herfel Tel oder Erika Spohn Tel Montag, , Uhr Kurs in Nahrungszubereitung Thema: One-Pot-Cooking Leckere Eintopfgerichte Referentin: Dagmar Frohnhöfer Ort: DGH Essweiler Krankenpflegeverein Grumbach-Herren-Sulzbach e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, hiermit lade ich alle recht herzlich zur Jahreshauptversammlung ein. Diese findet statt: Datum: Freitag, 10. November 2017 um Uhr Ort: Bürgerhaus Herren-Sulzbach Tagesordnung: Top 1: Begrüßung durch den Vorsitzenden Top 2: Beschlussfähigkeit und Annahme der Tagesordnung Top 3: Bericht des Vorsitzenden Top 4: Bericht durch einen Vertreter/-in der Sozialstation Top 5: Bericht Schriftführerin Top 6: Bericht Kassenwart Top 7: Bericht der Kassenprüfer Top 8: Entlastung des Vorstandes Top 9: Änderung der Satzung des Krankenpflegevereins Top 10: Verschiedenes, Wünsche und Anfragen Sollten weitere Tagesordnungspunkt gewünscht sein, bitte ich dies mit kurzer Begründung dem Vorsitzenden oder der Schriftführerin mitzuteilen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Bayrischer Abend in Hefersweiler Der Sportverein veranstaltet seinen diesjährigen Bayrischen Abend am Montag, den ab Uhr. Weißwürste mit Brezel 4 Leberknödel mit Kraut 5 Haxe vom Grill (ca. 1kg) 8 Zur besseren Planung bitten wir um schriftliche Voranmeldung bis im Sportheim, bei Heiko Stucky, Michael Willrich oder einem anderen Mitglied der Vorstandschaft. KV Wilder Haufen Hinzweiler Wellfleischessen Am findet ab 11:00 Uhr das traditionelle Wellfleischessen in der Königslandhalle Hinzweiler statt. Die Küche bietet Wellfleisch mit Sauerkraut vom Buffet und zusätzlich grobe Bratwürste. Es gibt Bier vom Fass sowie nachmittags Kaffee und Kuchen. Auf Ihr Kommen freut sich der Karnevalsverein Wilder Haufen Hinzweiler. PWV Hinzweiler Wir wandern am Sonntag, dem 5. November in Oberreidenbach Abfahrt mit PKW Uhr Ortsmitte. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Wanderverein Jettenbach Am Sonntag, , ist die Korbusch-Hütte von bis Uhr für jedermann geöffnet. Am Freitag, , wird der Wanderplan für das Jahr 2018 erstellt werden. Beginn: 19:00 Uhr in der Korbusch-Hütte. Alle wanderfreudigen Bürgerinnen und Bürger sind ganz herzlich eingeladen, an dieser Wanderplanaufstellung aktiv mitzuwirken (nicht nur die Vereinsmitglieder!). Wir freuen uns auf Ihre/Eure aktiven Beiträge.

10 Rundschau Ausgabe 43/2017 Kirmes in Hoppstädten 27. Okt Okt im Bürgerhaus Freitag: ab 19:30 Uhr Eröffnung mit Fassanstich und Stellen des Kerwebaumes durch die Straußjugend Tanz und Stimmung für Jung und Alt mit dem Duo Take Two Eintritt frei Samstag: ab 22:00 Uhr Partyband Magic bis 22:00 Uhr verbilligter Eintritt 5,- Sonntag: ab 11:30 Uhr Frühschoppen mit dem Blasorchester Rehborn ab 15:00 Uhr Kerwered Hoppstädter Straußjugend Montag: ab 12:00 Uhr Frühschoppen mit der Eisenbahnerkapelle ab 19:00 Uhr Tanz mit der Partyband The Muppets Eintritt frei Es lädt ein: Die Gemeinde, die Vereinsgemeinschaft und die Straußjugend. An allen Tagen ist für Speisen und Getränke bestens gesorgt. ASV Langweiler/Merzweiler B-Junioren: Samstag, , 14:30 Uhr in Weinsheim, JSG Weinsheim/Winterb./Rüdesh. 2 - ASV 1. Mannschaft: Sonntag, , 15:00 Uhr in Fischbach, SpVgg. Fischbach - ASV 2. Mannschaft: Sonntag, , 13:00 Uhr in Fischbach, SpVgg. Fischbach 2 - ASV 2 Arthrose - Wissenswertes und Hilfreiches Arthrose ist eine Geisel unserer modernen Gesellschaft. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig, genauso wie der Leidensdruck. Eine Vielzahl von Therapieformen, von Hausmitteln und verschreibungsfreien Medikamenten steht zur Verfügung. Was aber ist sinnvoll, was kostet unnötig Geld oder ist sogar gefährlich? Mit über 30 Jahren Erfahrung als Behandler, aber auch als Betroffener verschafft der Physio- und Manualtherapeut Roland Cappel in seinem Vortag am einen Überblick über die Krankheit, gibt Hinweise und hilft, schon frühzeitig auf erste Krankheitssymptome richtig zu reagieren. Zahlreiche Bilder und Illustrationen erklären das Thema plastisch. Der Vortrag findet im Bauhaus in Lauterecken statt. Er beginnt um 19:00 Uhr, der Eintritt ist kostenlos. Blut spenden in Lauterecken Blut spenden rettet Leben. Vielleicht auch deins. Am Dienstag, von Uhr bis Uhr in der Janusz-Korczak-Schule, Schulstr. 14 in Lauterecken. Infos und Termine rund um die Blutspende: SG Perlbachtal Sportplatz in Kappeln Mittwoch , Uhr SG Perlbachtal II - SG Regulsh/Hintertiefenb. II C-Klasse Birkenfeld Ost Sportplatz in Kempfeld Mittwoch , Uhr SG Perlbachtal I - SG Regulsh/Hintertiefenb. I B-Klasse Birkenfeld Ost Wanderung Die Zwölf Hallo liebe Wanderfreunde! Wir treffen uns am Mittwoch, den 1. Nov. (Allerheiligen) um Uhr in Kirrweiler am Gemeinschaftshaus zu unserer diesjährigen Abschlusswanderung! Wir freuen uns auf euch und hoffen auf gutes Wanderwetter. Herzliche Einladung an alle die gerne mit uns wandern wollen! Neuwanderer und Anregungen sind herzlich willkommen! Bis dann Euer Wanderteam. Landfrauenverein Kreimbach-Kaulbach Unser nächster Kochkurs Genießen mit den Milchfrischen findet am Montag, um Uhr im Bürgersaal statt. Kursleiterin: Fr. Stähler / Milag. Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen. Terminverlegung unserer Weihnachtsfeier Diese findet am Freitag, in der Gaststätte Reckweilerhof statt. Wir treffen uns um Uhr am Bahnhaltepunkt wegen Fahrkartenkauf und fahren um Uhr ab. Rückfahrt ist um Uhr mit dem letzten Zug. Anmeldung bis bei Manuela Barthel, Tel: Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. SV Kaulbach-Kreimbach 1961 e.v. Nikolausrock am 2. Dezember Am beginnt der Vorverkauf für den Nikolausrock 2017 bei der AVIA-Tankstelle Gehrhardt, an der B270. (VK: 10.- ) Bauersche Grand Slam 30. Oktober Uhr Am um Uhr findet das erste Turnier des Bauersche Grand Slam statt. Zusammen mit Vereinen aus dem Nachbarort Olsbrücken wird aus 4 Turnieren der Gesamtsieger gekürt. Das Startgeld beträgt 5.-. Weitere Infos unter Traditionelles Schüsseltreiben in Oberweiler im Tal Anlässlich der Revierübergreifenden Drückjagd am möchten wir Sie recht herzlich zu einem gemeinsamen traditionellen Schüsseltreiben ins Dorfgemeinschaftshaus in Oberweiler im Tal einladen. Für das leibliche Wohl wird mit einem deftigen Pfälzer Schlachtbuffet bestehend aus Wellfleisch, Blutwürste, Leberwürste, Bratwürste, Leberknödel sowie Kartoffelpüree, Sauerkraut und Meerrettichsoße zum Sattessen gesorgt. Der Preis für das Buffet beträgt 12,00. Beginn ab Uhr. Warme Küche ab Uhr Wir würden uns freuen, Sie als Gäste willkommen zu heißen um gemeinsam einen schönen Jagdtag ausklingen zu lassen. Zur besseren Planung teilen Sie uns bitte die etwaige Teilnehmerzahl bis zum unter der Nummer oder mit. Landfrauenverein Offenbach-Hundheim Vortrag: Honig - Wissen was läuft - von der Biene bis zum Honig Am Donnerstag, den , Uhr, informiert uns Herr Soyke über die Herstellung von Honig. Der Vortrag findet im Gemeinde- und Feuerwehrhaus in Offenbach-Hundheim statt. Dazu laden wir alle Mitglieder und Interessierte ein! Landfrauen Rutsweiler Halloween Kürbisschnitzen für Groß und Klein Herzliche Einladung zum Bastelnachmittag. Zur besseren Planung mit Voranmeldung erbeten, Tel.: / 5520 Gisela Boldt. Samstag, den ab 15:00 Uhr, Bürgerhaus in Rutsweiler a. d. Lauter. Es gibt Waffeln, Kaffee und Kaltgetränke. Der Landfrauenverein Rutsweiler freut sich auf Euer Kommen! PWV Rutsweiler Aufstellen des Wanderplans für das Jahr 2018 am Freitag, dem 3. November 2017 um Uhr im Gasthaus Würth in Rutsweiler an der Lauter. Ökumenische Sozialstation Lauterecken/Wolfstein e.v. Vortrag - Leistungen der Pflegeversicherung nach der Reform Mit Beginn des Jahres 2017 haben sich grundlegende Änderungen in der Pflegeversicherung ergeben. Welche Veränderungen das genau sind und welche ersten Erfahrungswerte sich aus der praktischen Arbeit sich zwischenzeitlich ergeben haben, darüber informieren Herr Stefan Schnepp und Herr Walter Bredehöft vom Pflegestützpunkt Wolfstein/ Lauterecken, zu dem die Ökumenische Sozialstation Lauterecken/Wolfstein e.v. recht herzlich einlädt.

11 Rundschau Ausgabe 43/2017 Der Vortrag findet am Donnerstag, dem , Uhr, im Pfarrsaal, Hauptstraße 29 in Wolfstein statt. Stefan Schnepp, Pflegeberater Dipl.-Sozialarb.(FH) Case-Manager (DGCC), stefan.schnepp@pflegestuetzpunkte.rlp.de Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Hauptstraße 2 (Hist. Rathaus), Wolfstein Tel.: 06304/ , Fax: 06304/ Servicezeiten: Montag bis Freitag, Uhr bis Uhr Donnerstag, Uhr bis Uhr sowie nach Vereinbarung. Gesangverein Wiesweiler Einladung zum Liedernachmittag am im Bürgerhaus Wiesweiler Der Gesangverein Wiesweiler veranstaltet am , Uhr, im Bürgerhaus in Wiesweiler einen Liedernachmittag, der von dem Sängerchor Glan-Lauter, den Chören aus Schmidthachenbach und Hinzweiler/Oberweiler, der Chorgemeinschaft Hundheim/Wiesweiler, einem Flötenensemble der Kreismusikschule Kusel und den Bruwies mitgestaltet wird. Im Rahmen der Veranstaltung wird auch ein verdienter Sänger für 60-jähriges singen im Chor geehrt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. So wird beispielsweise auch selbstgebackener Kuchen und Kaffee zum Verzehr angeboten. Der Gesangverein Wiesweiler lädt hierzu herzlich ein. Abendgespräch im CJD Wolfstein Am Donnerstag, 2. November 2017, um 19:00 Uhr lädt das CJD Wolfstein herzlich zu einem Abendgespräch mit dem Thema Luther heute. Zur Aktualität seiner reformatorischen Anliegen. im Haus Stadtmühle, Am Ring 24 in Wolfstein ein. Christian Schad, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, zieht in seinem Vortrag eine Linie von den Grundanliegen der Reformation zur Aktualität der reformatorischen Botschaft. Woran wollen wir uns erinnern und was wollen wir eigentlich feiern? Worin besteht das Reformatorische der Reformation? Diesen und anderen Fragen sowie deren heutigen Bedeutung geht Kirchenpräsident Christian Schad an diesem Abend nach. Eintritt frei, Spende erbeten. Anmeldungen telefonisch unter oder per an iris.kobek@cjd.de. Tag der offenen Tür am Paul-Schneider- Gymnasium in Meisenheim am Samstag, 4. November 2017 Auch in diesem Schuljahr veranstaltet das Paul-Schneider-Gymnasium in Meisenheim einen Tag der offenen Tür. Er findet am Samstag, dem 4. November 2017, zwischen und Uhr statt und bietet ein umfassendes Angebot für alle interessierten Kinder und Eltern. Zwei zentrale Informationsveranstaltungen sind für die Eltern von Grundschulkindern, wahlweise um Uhr und um Uhr, eingerichtet, in der alle Fragen zum Profil der Schule und zur Schullaufbahn am Gymnasium beantwortet werden. Im gesamten Schulgebäude sowie in den Sportanlagen erwartet die Gäste ab Uhr ein vielseitiges Programm - von öffentlichem Unterricht über Führungen durch die gesamte Einrichtung bis hin zur Präsentation von Arbeitsgemeinschaften. Neben dem Kollegium und der Schülerschaft stehen auch Eltern des Schulelternbeirats für Gespräche bereit. Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte der Homepage (www. paul-schneider- gymnasium.de) Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz Veranstaltung Landwirtschaft im Dialog - Ohne Bauer fehlt Dir was!? am Donnerstag, 26. Oktober 2017 von Uhr bis Uhr im Forum Daun, Leopoldstraße 5, Daun hin. Der Anmeldeschluss wurde bis Donnerstag, verlängert. Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. Kreisverband Kusel Die VdK Kreisgeschäftsstelle Kusel ist am geschlossen. Anzeige Hühner, Puten, Gänse u. Masthähnchen zu verkaufen Otterbach Tel aus der Region für die Region Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme / Lauterecken - Lautertalstraße 56: 3 ZKB 64,8 m 2, Balkon, Südlage, Gas-Zentralheizung, Miete 350,- + NK, Stellplatz für PKW 20,-, frei ab 01. Januar 2018 oder früher. Tel / Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

12 Rundschau Ausgabe 43/2017 Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 Für jeden Abfall den passenden CONTAINER Sie suchen den passenden Container für: Bauschutt Baustellenabfall Entrümpelung Renovierung Frühjahrsputz Haushaltsauflösung Grünabfälle Altholz Elektroschrott Folie Hartkunststoffe Papier Sonderabfälle Speisereste Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide Mehlingen Telefon info@jakob-becker.de Farbe macht gute Laune!!! Erfolg Beruf Zukunft Für jedes Grab ein Zeichen Für uns Menschen ist der Tod immer etwas Endgültiges. Ein würdiges Grabmal ist deshalb ein Zeichen von Dankbarkeit und Verbundenheit mit dem Verstorbenen. Die Form, das Material und die Schrift sind Ausdruck der Persönlichkeit und der Individualität. Gerade in schweren Zeiten ist es wichtig, einen erfahrenen Ansprechpartner zu haben, der sich kümmert, der zuhört und auf die individuellen Wünsche seiner Kunden eingeht. Die jahrzehntelangen Erfahrungen der Steinmetze ermöglichen es, alle Anliegen der Kunden richtig einzuordnen und diese bei der Umsetzung von zeitgemäßen und auch pflegeleichten Grabkonzepten ganzheitlich zu berücksichtigen. BDG KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's

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