Repetitorium aus Sachenrecht
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- Daniel Förstner
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1 Repetitorium aus Sachenrecht Teil II Pfandrecht, Dienstbarkeiten, Reallasten und Baurecht Univ. Ass. Mag. Maximilian Ludvik
2 Pfandrecht Überblick Grundsätze und Inhalt Erwerb und Übertragung Schutz und Verwertung Erlöschen Sonderformen des Grundpfandes Andere Arten von Sicherheiten
3 Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
4 Definition und Prinzipien Pfandrecht ist das gegen jedermann wirkende Vorzugsrecht, sich bei Nichterfüllung seiner Forderungen aus bestimmten Vermögensstücken zu befriedigen Prinzipien Akzessorietät Recht an fremder Sache Spezialitätsgrundsatz Ungeteilte Pfandhaftung Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
5 Akzessorietät Pfandrecht dient Sicherung einer Forderung Objektiv gültige Forderung Naturalobligation; auch bedingte, zukünftige Forderungen individualisierbare (bestimmbare) Forderungen ausreichend Geldwert besteht auch an Zinsen, Prozesskosten; izw auch SE wegen NE (ha) Entstehen und Bestand von zu sicherndem Recht/Forderung abhängig Erlöschen des Pfands ipso iure bei Erlöschen des Rechts Lockerung bei Liegenschaften Materielles Erlöschen mit Erlöschen der Forderung Formelle Löschung durch Einverleibung im GB Bis dahin forderungsentkleidete Eigentümerhypothek Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
6 Recht an fremder Sache Recht an eigener Sache Ausnahmen Forderungsbekleidete Eigentümerhypothek Gesetzliches Pfandrecht des Einkaufskommissionärs am Kommissionsgut ( 397 UGB) exekutives Pfandrecht des EV Verkäufers an Vorbehaltssache bei aufrechtem Kaufvertrag für vollstreckbare Kaufpreisforderung (hl) Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
7 Spezialitätsgrundsatz Besicherte Forderung so umschrieben, dass spätestens bei Pfandverwertung eindeutig bestimmbar idr Gläubiger, Schuldner und Rechtsgrund Hypothek: ziffernmäßig bestimmte Geldsumme sonst Nichtigkeit keine Wertsicherungsklausel nach ha möglich Als Sicherheit dienende Sache bestimmte Sache, spätestens bei Begründung individualisiert künftige Forderungen sind also erst mit deren Entstehung verpfändet kein Pfandrecht am Gesamtvermögen" einer Person Sachgesamtheit (Pfandrecht erstreckt sich nur auf die einzelnen Sachen) Einhaltung des jeweils entsprechenden Modus Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
8 Ungeteilte Pfandhaftung Kein Anspruch auf Freigabe einzelner Pfandgegenstände oder Teile der Pfandsache Pfandrecht bleibt an der ganzen Sache aufrecht, auch wenn Teile der Forderung (inkl Nebengebühren) beglichen wurden Geldpfand: Teilfreigabeverpflichtung Hypothek Teillöschungsquittung bei Teilzahlung weiterhin ungeteilte Pfandhaftung der Liegenschaft Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
9 Gegenstand des Pfandrechts Alle Sachen, die im Verkehr stehen verwertbare, selbständige Sache isd 285; Verpfändung einer Quote durch Alleineigentümer strittig Geld regelmäßiges Summenpfand (pignus regulare): Rückstellung ursprünglicher Stücke unregelmäßiges Pfand (pignus irregulare; Barkaution): Gläubiger wird Eigentümer; Pfandrecht entsteht nach hl an Rückforderungsanspruch (= Recht) Rechte (zb ForderungsR, ImmaterialgüterR, BestandR, GesellschaftsR) aus Rechtsverhältnis laufend entstehende Forderungen ( 300 Abs 2 EO) zulässig, wenn ausreichend individualisiert (Gläubiger & Rechtsgrund) erfasst nur nach gerichtlicher Geltendmachung fällig werdende Forderungen Pfändungsverbote (bspw 12 KSchG, 290 EO) Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
10 Umfang des Pfandrechts Nebensachen Zubehör & selbständige Bestandteile ( 457) automatisch miterfasst Eigentümeridentität nur gutgläubiger Pfandrechtserwerb an Nebensache Unbeweglichkeitsfiktion gem 293 Satz 2 Erwerb durch GB Eintragung izw vertraglich Umfasst Erlöschen bei Verlust der Eigenschaft Naturalfrüchte & unselbständige Bestandteile erfasst, da sonderrechtsunfähig Absonderung der Früchte Erlöschen des Pfandrechts Zivilfrüchte nach ha izw nicht erfasst (zb Zinsen bei verpfändeter Forderung ) Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
11 Pflichten des Pfandgläubigers vor Pfandreife sorgfältige Verwahrung bei Rechten ist für die Erhaltung zu sorgen Gläubiger verpflichtet verpfändete Forderung einzutreiben, wenn vor Pfandreife fällig; Pfandrecht erfasst sodann das Realisat Gesellschaftsanteile Verwaltungsrechte (insb Stimmrecht) grds weiterhin bei Pfandbesteller Ausstellung eines Pfandscheins ( 1370) Rückstellung des Faustpfandes/Ausstellung der Löschungsquittung Schuldner muss nur Zug um Zug gegen Rückstellung/Ausstellung zahlen Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
12 Rechte des Pfandgläubigers vor Pfandreife Recht auf Ersatzpfand bei Verschlechterung ( 458) Zerstörung der Pfandsache Pfandrecht erlischt; Ersatzpfand nach Vereinbarung oder wenn 458 erfüllt Verschlechterung durch Verschulden des Pfandschuldner meist nur bei Durchbrechung des Faustpfandprinzips Verschlechterung muss außerhalb ordentlicher Wirtschaftsführung liegen schadenersatzrechtliche Naturalrestitution ( 458 Fall 1) Offenbarwerden eines Mangels Sondergewährleistung ( 458 Fall 2); 922 ff ergänzend (insb 933) Sach- oder Rechtsmangel im Zeitpunkt der Bestellung nur wenn Wert der Sache nicht mehr zur Deckung der Schuld ausreicht Pfandrecht Grundsätze und Inhalt
13 Pfandrecht Erwerb und Übertragung
14 Erwerb und Übertragung des Pfandrechts Rechtsgeschäftlicher Erwerb Derivativer Erwerb Gutgläubiger Erwerb Richterliches Pfand (Pfändungspfand) Gesetzliches Pfandrecht Erwerb durch Übertragung Pfandrecht Erwerb und Übertragung
15 Derivativer Erwerb Voraussetzungen Titel Pfandbestellungsvertrag ( 449) Verfügungsgeschäft Pfandvertrag ( 1368) dingliche Einigung Aufsandungserklärung bei Liegenschaften Einwilligung in die Urkundenhinterlegung bei Superädifikaten Modus Publizitätsprinzip: Schutz des Verkehrs durch Kennzeichnung Klarheit über Haftungsfonds Pfandrecht Erwerb und Übertragung
16 Derivativer Erwerb Pfandbestellungsvertrag (Titel) kein Schutz von Interzedenten nach 25 c und 25 d KSchG; keine Formvorschriften Verbotene Bestimmungen Verfallsklausel (lex commissoria; 1371) Abrede, dass Gläubiger Pfandsache behalten darf, wenn gesicherte Forderung nicht rechtzeitig beglichen wird Leistung an Zahlung statt wirksam, sofern nicht 879 Abs 2 Z 4 erfüllt ist Verwertungsabrede willkürliche Verkaufsermächtigung des Gläubigers nicht zulässig nur zulässig, wenn auf Marktpreis/Schätzpreis im Zeitpunkt der Veräußerung abgestellt wird Pfandrecht Erwerb und Übertragung
17 Derivativer Erwerb Fruchtnießung durch Pfandgläubiger (Antichrese; 1372) abstraktes Wucherverbot Verpfändungsverbot Unzulässige Einschränkung der Verfügungsfreiheit des Eigentümers Verwertungsverbot Schutz des Pfandgläubigers; bloße Einschränkung auf bestimmte Verwertungsarten allerdings zulässig Pfandrecht Erwerb und Übertragung
18 Derivativer Erwerb Modus bewegliche Sache in Verwahrung nehmen" (Faustpfandprinzip; 451) Übergabe; Besitzauflassung/-anweisung zulässig Besitzkonstitut kein tauglicher Modus, weil Verstoß gegen Faustpfandprinzip Übergabe durch Zeichen, wenn Übergabe untunlich/unmöglich Nach der Rsp muss Sache so weit möglich dem Zugriff des Sicherungsgebers entzogen sein (Verpfändung eines Warenlagers) Entfernung (auch eigenmächtige) führt zum Erlöschen des Pfandrechts Pfandrecht Erwerb und Übertragung
19 Derivativer Erwerb Modus unbewegliche Sache Eintragung ins Grundbuch (Grundpfand; 451 ) Gericht muss Pfandbestellung und Bestand der Forderung nachgewiesen werden Eintragung im Lastenblatt (C-Blatt) nur für ziffernmäßig bestimmte Geldsumme zulässig ( 14 GBG) Gläubiger nicht Inhaber besitzloses Pfand, Eigentümer kann Sache also weiterhin benutzen Bedingter Erwerb durch Vormerkung möglich ( 453); bei Formmangel Anmerkung der beabsichtigten Verpfändung möglich Superädifikat (bewegliche Sache) Urkundenhinterlegung Pfandrecht Erwerb und Übertragung
20 Derivativer Erwerb Modus Rechte/Forderungen Verpfändung erfolgt grds durch Zeichen ( 452) Drittschuldnerverständigung (nach ha auch durch Pfandgläubiger möglich) nach ha bei künftigen Forderung schon vor Entstehung möglich auch bei Buchforderungen möglich Bei Forderungen buchführungspflichtiger Unternehmer reicht Vermerk in den Geschäftsbüchern; Rsp verlangt zusätzlich Verpfändungserklärung Inhaber- und Orderpapiere erfolgt symbolisch durch Übergabe des Papiers bei Legitimationspapieren nach der jeweiligen rechtlichen Ausgestaltung Vertragliche Sicherungsrechte an Gehaltsforderungen erlöschen zwei Jahre nach Insolvenzeröffnung ( 12a IO) Pfandrecht Erwerb und Übertragung
21 Derivativer Erwerb Afterpfandrecht ( 456 f) I Afterpfand = Pfandrecht am Pfandrecht Pfandgläubiger verpfändet Pfand weiter Begründung Bewegliche Sache: Übergabe nach 451 ff Hypothek: Einverleibung im Grundbuch Afterpfand besteht nach hm am Pfandrecht und der dadurch besicherten Forderung; Doppelwirkung nach hm nicht zwingend jedoch Nachteile Zustimmung des Pfandbestellers nicht notwendig, jedoch Haftung des Pfandgläubigers für Schaden an Pfandsache ( 455) Pfandrecht Erwerb und Übertragung
22 Derivativer Erwerb Afterpfandrecht ( 456 f) II Verständigung Realschuldner Zahlung an Pfandgläubiger nur mehr mit Zustimmung des Afterpfandgläubigers sonst kein Erlöschen wird als weiter bestehend behandelt Verständigung Hauptpfandschuldner Konstitutive Wirkung für die Verpfändung der durch das Pfandrecht gesicherten Forderung (Sicherungszession) Pfandrecht Erwerb und Übertragung
23 Gutgläubiger Pfandrechtserwerb Überblick Konstitutiver Erwerb Pfandbestellung durch vermeintlichen Eigentümer nur rechtsgeschäftliche Begründung geschützt Rechtsfolgen bloße Sachhaftung des tatsächliche Eigentümers Verwendungsanspruch gegen den unberechtigten Verpfänder bei Verschulden: SE primär gerichtet auf Auslösung des Pfands Translativer Erwerb Erwerb eines nicht bestehenden Pfandrechts Pfandrecht Erwerb und Übertragung
24 Gutgläubiger Pfandrechtserwerb Konstitutiver Erwerb Pfand an beweglichen körperlichen Sachen ( 456) Neubegründung eines Pfandrechts Voraussetzungen Verweis auf 367 gültiger Pfandbestellungsvertrag; Entgeltlichkeit; bewegliche körperliche Sache; Übergabe; Redlichkeit Erwerb vom Vertrauensmann; str bei Erwerb vom Unternehmer; nicht möglich in öffentlicher Versteigerung Erwerb des besseren Ranges (Abs 2); analog auch bei Verpfändung vom Eigentümer Liegenschaftspfand 63 f GBG, 1500; Einsichtnahme in GB genügt Superädifikat: Urkundenhinterlegung ( 20 UHG) Pfand an Forderung nur bei verbrieften Rechten, Erwerb vom Scheinerben, Scheingeschäft ( 916 Abs 2) Pfandrecht Erwerb und Übertragung
25 Richterliches Pfandrecht Begründung durch gerichtliche Bewilligung bewegliche Sachen: entsteht durch Pfändung Eintragung im Pfändungsprotokoll ( 256 Abs 1) unbewegliche Sachen: Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch Forderung ist als vollstreckbar zu bezeichnen Forderungen richtet sich nach dessen Art Geldforderungen und Ansprüche auf Sachen werden durch Drittverbot und Verfügungsverbot gepfändet Pfandrecht Erwerb und Übertragung
26 Gesetzliches Pfandrecht Vermieterpfandrecht ( 1101) für Mietzinsforderungen an eingebrachten Sachen des Mieters Pfandrecht des Kommissionär/Spediteur/Lagerhalter/Frachtführer für Kosten an den übergebenen Sachen ( 397, 410, 421, 440 UGB) Pfandrecht des Rechtswanwalt ( 19 RAO) für seine Kosten am bei ihm befindlichen Geld v Mandanten 42 MRG: privilegierte Erhaltungsarbeiten isd 3 Abs 3 Z 2 MRG 27 WEG: Forderungen der Eigentümergemeinschaft Steuern & öffentliche Abgaben zb Grundsteuer; Wasser-, Kanal-, & Müllabfuhrabgaben Pfandrecht Erwerb und Übertragung
27 Übertragung des Pfandrechts Titel und Modus Titel dem Übergang zugrundeliegendes Kausalverhältnis (bpsw Kaufvertrag) bei 1315, 1422 die entsprechende Norm Verfügungsgeschäft wie bei Pfandrechtsbegründung (Pfandvertrag) Modus Übergabe/Drittschuldnerverständigung/Grundbucheintragung/Urkundenhinterlegung Zession nach 1358, 1422 Pfandrecht geht ex lege über auch bei Hypothek hat Eintragung des Zessionars bloß deklaratorische Funktion der Richtigstellung Durchbrechung Eintragungsgrundsatz Nicht erforderlich bei gesetzlichen und richterliche Pfandrechten Pfandrecht Erwerb und Übertragung
28 Übertragung der besicherten Forderung Außerbücherliche Abtretung Pfandrecht erlischt wenn Forderung und Pfandrecht auseinanderfallen Gefahr der Verdoppelung bei hypothekarisch gesicherten Forderungen? Rsp/KW: eingetragene Forderung kann nur bücherlich übertragen werden Holzner/Iro: Leistung nur gegen Löschungsquittung kann nur eingetragener Hypothekargläubiger (=bücherlicher Zessionar) Position des Erwerbers erwirbt selbe pfandrechtliche Position gesetzliches Schuldverhältnisses zwischen Pfandgläubiger und Pfandschuldner Gewährleistung: konkludente Abtretung Zahlung an Altgläubiger nach Verständigung nicht mehr schuldbefreiend Neue Gläubiger bereits ab Einverleibungsgesuchs beim Grundbuchgericht geschützt Pfandrecht Erwerb und Übertragung
29 Gutgläubiger Erwerb eines nicht bestehenden Pfandrechts (translativer Erwerb) Pfand an beweglichen Sachen angeblich besicherte Forderung existiert nicht kein Erwerb möglich Übertragung einer Forderung mit nicht existentem Pfandrecht an einer körperlichen Sachen Teil der Lehre Erwerb nach 367 pa Übertragung einer Forderung mit nicht existenten Pfandrecht an einer Forderung mangels Rechtsschein kein Erwerb möglich Grundpfand Formelles Weiterbestehen nach materiellem Erlöschen Weiter eingetragener Pfandgläubiger überträgt auf gutgläubigen Dritten Schutz nach 63 f GBG, 1500 reine Sachhaftung auch Erwerb eines besseren Ranges kraft guten Glaubens möglich Pfandrecht Erwerb und Übertragung
30 Pfandrecht Schutz und Verwertung
31 Pfandklage Gegenstück zur rei vindicatio absolute Wirkung gegenüber jedermann durchsetzbar, sofern nicht mittels Besitzanweisung begründet Herausgabe bewegliche körperliche Pfandsache von Dritten, wenn kein Recht zum Besitz publizianische Erhebung möglich ( 372) Pfandrecht Schutz und Verwertung
32 Devastationsklage Unterlassung von Eingriffen faktische oder rechtliche Einwirkungen drohende Pfandverschlechterung Rechtsgrundlage nach ha 523 (aa Spitzer) Beseitigung von Eingriffen Rückgängigmachung in natura Rsp verlangt Rechtswidrigkeit & Verschulden, hl nicht absolutes Recht Inbestandgabe von Liegenschaft Problem bei ungünstigen Konditionen: niedriger Zins, lange Bindungsdauer Vereitelung der exekutiven Verwertung starker Wertverlust Unterlassungsanspruch/Beseitigung sofern Mieter bekannt sein musste Pfandrecht Schutz und Verwertung
33 Bedeutung des Ranges Mehrfachverpfändung Unbewegliche Sache: Grundbucheintragung nach Rängen Forderungen: Verständigung oder Buchvermerk Bewegliche Sache: mittels Besitzanweisung Beförderte Sachen: mehrere gesetzliche Pfandrechte Pfandrang Bestimmung nach Begründung idr zuletzt Modus Bewegliche Sache idr Übergabe/pfandweise Beschreibung /Drittschuldnerverständigung oder Buchvermerk Unbewegliche Sache idr Grundbucheinverleibung > wirkt zurück auf Einlangen des Ansuchens bei Gericht Bedeutung: Vorrangige Befriedigung bei Verwertung Pfandrecht Schutz und Verwertung
34 Pfandrang im Verwertungsverfahren Pfand an Fahrnis & Rechten Befriedigung bedarf Innehabung der Pfandsache ( 262 EO) Herausgabepflicht an besser berechtigten Gläubiger (str) Pfandvorrechtsklage Feststellung auf vorzugsweise Befriedigung Bei außergerichtlicher Pfandverwertung besteht ein Einlösungsrecht nachrangiger Pfandgläubiger ( 466b) ius offerendi Liegenschaftspfand Verwertung besitzunabhängig möglich; Versteigerung bedarf Beantragung Interesse am Abwarten Einlösungsrecht gem 462 Volle Befriedigung des betreibenden Gläubigers Übergang von Hypothek & Forderung, obwohl kein Fall von 1358, 1423 steht nach ha auch Berechtigten aus Dienstbarkeiten & Reallasten zu Pfandrecht Schutz und Verwertung
35 Befriedigungsrecht des Pfandgläubigers Pfandreife: Nichtbegleichen der Forderung trotz Fälligkeit Verwertung vor Fälligkeit nur im Ausnahmefall zb Wertverlust/Verderben bei beweglich körperlichen Sachen (nach den 466a ff) Möglichkeiten der Verwertung Unbewegliche Sachen: nur gerichtlich Bewegliche körperliche Sachen: außergerichtlich/gerichtlich Erlös Befriedigung v Pfandgläubiger Superfluum/hyperocha gehört Pfandbesteller Für Restforderung bleibt Personalhaftung aufrecht Pfandrecht Schutz und Verwertung
36 Exekutive Verwertung Schuldklage Pfandbesteller = Personalschuldner Klage auf Zahlung der Forderung & Vollstreckung Pfandrechtsklage/Hypothekarklage ( 461) Drittpfandbesteller oder bei Übertragung der verpfändeten Sache Klage auf Zahlung der Forderung bei sonstiger Exekution in Pfandsache Verwertung Zwangsverwaltung ( 97 ff EO): Liegenschaft Schuldtilgung durch Erträge Zwangsversteigerung ( 133 ff EO) Freihandverkauf ( 268 EO): Sache mit Markt oder Börsenpreis; Pfandrechtswandlung Pfandrecht besteht am Erlös Überweisung an Gläubiger zur Einziehung/an Zahlungs statt bis zur Höhe der vollstreckbaren Geldforderung ( 303 EO) Pfandrecht Schutz und Verwertung
37 Außergerichtlichte Verwertung ( 466a ff) Versteigerung durch dazu befugten Unternehmer bewegliche körperliche Sache nach Androhung (soweit tunlich ) Freihandverkauf möglich bei Sache mit Börsen oder Marktpreis oftmals höherer Erlös Barzahlungsgebot ( 466c) Verfügungsermächtigung > Eigentumsübertragung möglich Verstoß gg 466a ff > gutgläubiger Erwerb nach 466d möglich Vereinbarungen über Verwertung (Abs 3) wenn Drittem ein Recht an der Sache zusteht, das erlöscht, muss dieser zustimmen beschränkt durch 1371 bspw Freihandverkauf einer Sache mit Sachverständigengutachten strittig, ob 1371 nicht auch auf unbewegliche Sachen anwendbar Pfandrecht Schutz und Verwertung
38 Pfandrecht Erlöschen
39 Untergang Zerstörung der Pfandsache führt zum Erlöschen des Pfandrechts außer bei Pfandrechtswandlung Änderung der Pfandsache unter Aufrechterhaltung des Pfandrechts benötigt ausdrückliche gesetzliche Regelung Enteignung der verpfändeten Sache Abbrennen des auf verpfändeter Liegenschaft befindlichen Hauses > Pfandrecht an Forderung gegen den Versicherer ( 100 VersVG) Vorzeitige Pfandverwertung ( 460a Abs 2) Verpfändete Forderung wird vor Fälligkeit der gesicherten Forderung bezahlt > Pfandrecht am Erlös Verarbeitung der Pfandsache Pfandrecht Erlöschen
40 Verzicht Verzicht auf besicherte Forderung Automatisches Erlöschen des Pfandrechts Verzicht Pfandrecht Forderung besteht weiter Hypothek erlöscht erst mit Einverleibung der Löschung im Grundbuch Verzicht bedarf der Zustimmung des Pfandbestellers Pfandrecht Erlöschen
41 Rückstellung des Faustpfandes schuldrechtlicher Anspruch auf Neubestellung Rückstellung unter Vorbehalt ( 467) Rsp: Pfandrecht geht nicht verloren, wenn nur vorübergehend überlassen und Pfandgeber zur Rückstellung auf Verlagen (spätestens bei Fälligkeit) verpflichtet ist hl: Pfandrecht erlischt bei freiwilliger Zurückstellung; bei Rückstellung unter Vorbehalt bloß obligatorischer Anspruch auf neuerliche Pfandbestellung eigenmächtiger Entzug Pfandrecht bleibt bestehen (nicht bei listiger Herauslockung) Beseitigung des Zeichen, das für die Pfandbestellung erforderlich war Pfandrecht erlischt auch bei kurzfristigem oder zufälligem Verlust und Eigenmacht des Pfandbestellers gilt auch bei Löschung des Buchvermerks bei Forderungen Pfandrecht Erlöschen
42 Tilgung der gesicherter Forderung Verfügungsrecht nach 469 Entstehen & Inhalt Formelles Weiterbestehen der Hypothek nach materiellem Erlöschen forderungsentkleideten Eigentümerhypothek Einräumung neuer Hypothek im selben Rang und bis zur selben Höhe möglich Rangvorbehalt ( 58 GBG) Löschung der Hypothek + Anmerkung, dass Eintragung von neuem Pfandrecht im Rang + Höhe der gelöschten Hypothek vorbehalten wird Verfügungsrecht erlischt 3 Jahre ab Bewilligung der Anmerkung Bedingte Pfandrechtseintragung ( 59 GBG) Neues Pfandrecht im Rang einer aufrechten Hypothek Aufschiebende Bedingung: Löschung innerhalb 1 Jahr Beschränkung Recht steht nur, zu wenn vertraglich vorbehalten + Anmerkung im Grundbuch Pfandrecht Erlöschen
43 Tilgung der gesicherter Forderung Verfügungsrecht nach 1446 Drittpfandbesteller wird Gläubiger forderungsbekleidete Eigentümerhypothek Durch Rechtsnachfolge nach ursprünglichem Pfandgläubiger Legalzession: Zahlung der Forderung durch Drittpfandbesteller ( 1358) Erbschaft: Drittpfandbesteller beerbt Gläubiger & erwirbt Forderung Vorteile bei nachrangigen Hypotheken: vorrangige Befriedigung bei Versteigerung Veräußerung der Liegenschaft Pfand haftet weiter für Forderung Pfandrecht Erlöschen
44 Verjährung des Pfandrechts Unverjährbar Faustpfand, solange es Gläubiger in Händen hat ( 1483) Forderungen, die mittels Drittschuldnerverständigung verpfändet wurden 1483 pa (ha) verjährt die verpfändete Forderung selbst, so erlischt jedoch das Pfandrecht daran Dreißigjährige Verjährungsfrist Symbolische Übergabe Gewahrsamsverlust bei Faustpfand Hypothek Verlängerung der Verjährungsfrist der besicherten Forderung auf 30 J (str) Beginn: Fälligkeit der besicherten Forderung Ausübung erst dann möglich Verjährung der besicherten Forderung beseitigt nicht Pfandhaftung Sachhaftung umfasst jedoch nicht bereits verjährte Zinsen (str) Pfandrecht Erlöschen
45 Weitere Erlöschensgründe gutgläubiger lastenfreier Erwerb ( 367 Abs 2) Zeitablauf 468 insb richterliche und gesetzliche Pfandrechte Pfändungspfand an beweglichen Sachen verjährt, wenn Verkaufsverfahren nicht binnen zwei Jahren gehörig fortgesetzt wird Pfandrecht Erlöschen
46 Pfandrecht Sonderformen des Grundpfands
47 Höchstbetragshypothek ( 14 Abs 2 GBG) Höchstbetragshypothek für Forderungen aus bestimmten Grundverhältnis Grundverhältnis (deklarative Aufzählung) bspw Forderungen aus Kreditgewährung; GoA; GWL; Schadenersatz Bestimmter Gläubiger + Rechtsgrund ausreichend Sicherung nur soweit Höchstbetrag gedeckt (gilt auch für Zinsen & Nebengebühren) Ausschöpfung aus GB nicht ersichtlich Vorteile Sicherung nicht eintragungsfähiger Forderungsteile zb Wertsicherung Bei laufender Geschäftsverbindung kostengünstig Pfandrecht Sonderformen des Grundpfands
48 Simultanhypothek ( 15 Abs 2 GBG) Sonderform des Gesamtpfandes Eine Forderung > mehrere Hypotheken an verschiedenen Liegen Befriedigung der ganzen Forderung aus jeder Hypothek möglich Haftungsgrundsätze Wahlrecht des Gläubigers Welche Pfandsache + Höhe der Befriedigung frei wählbar Liegenschaften gehören verschiedenen Eigentümern Dinglicher Regress ( 896 pa) gegen andere Pfandbesteller > Höhe nach Tilgung über im Innenverhältnis zugewiesenem Betrag aliquoter Eintritt in Simultanhypothek auf den vom Gläubiger weniger oder gar nicht in Anspruch genommenen Liegenschaften Nachfolgende Lasten erstrecken sich nach ha auf den Rückgriffanspruch Höhe bestimmt sich nach dem, was sie bei verhältnismäßiger Verwertung erhalten hätten Treten vorrangig vor Eigentümer ein Liegenschaften gehören einem Eigentümer 222 EO: Ausgleichsanspruch zwischen den Nachberechtigten Grundbücherliche Behandlung: Eintragung auf jeder haftenden Liegenschaft Pfandrecht Sonderformen des Grundpfands
49 Exekutive Verwertung nach 222 EO Gleichzeitige Versteigerung aller Liegenschaften eines Eigentümers Verwertungsmassen abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Ansprüche soll verhältnismäßig zur Deckung beitragen Bsp: Liegenschaft EZ 1 und EZ 2 haften für eine Forderung von ,-. Sie werden gleichzeitig versteigert, wobei die Verteilungsmasse für EZ ,- und die für EZ ,- beträgt. Der Simultanhypothek auf EZ 2 geht eine andere Hypothek ihv ,- vor. Die Restverteilungsmassen betragen somit ,- für EZ 1 und ,- für EZ, weshalb sie im Verhältnis von 1:2 zur Begleichung beitragen; somit mit ,- und ,-. Werden nicht alle Liegenschaften gleichzeitig versteigert: Verhältnis wird durch Wert nach dem LiegenschaftsbewertungsG bestimmt Einräumung von Ersatzhypotheken auf nicht (oder weniger) in Anspruch genommenen Liegenschaften Grundbücherliche Behandlung Eintragung auf jeder haftenden Liegenschaft Anmerkung der Simultanhaftung mit den jeweils anderen Einlagen Pfandrecht Sonderformen des Grundpfands
50 Fall FÜM II April 16 Eva ist Betreiberin eines kleinen Flugplatzes samt Werkstätte. Zur Besicherung der laufenden Kerosinlieferungen hat Eva der Petrol AG eine Höchstbetragshypothek bis zu , an der Betriebsliegenschaft eingeräumt. Die Petrol AG hat ihrerseits eine Forderung gegen Eva ihv , an die B Bank um , verkauft. Da Eva diese Forderung nicht begleichen kann, droht die B Bank mit der Versteigerung der Liegenschaft. Wie ist die Rechtslage? Pfandrecht Sonderformen des Grundpfands
51 Lösung FÜM II April 16 B Bank gegen Eva auf Zahlung von gem 1062 ivm 1392 ff bei sonstiger Exekution in die Pfandsache gem 461 ff Höchstbetragshypothek: Aufzählung des 14 Abs 2 GBG nicht taxativ Sicherung der (künftigen) Forderungen aus Grundverhältnis (laufende Kerosinlieferungsvertrag) bis Höchstbetrag möglich Rsp: Übertragung der Forderung möglich Ausscheiden aus Sicherungsverband; hl: bei rechtsgeschäftlicher Übertragung Übergang des auf Forderung entfallenen Teil der Hypothek B Bank gg Petrol AG auf Zahlung von gem 1435 ivm 1397 Sonder GWL: Forderung nicht durchsetzbar Einbringlichkeit Wandlung: bekommt max Kaufpreis Zug um Zug Rückübertragung der (uneinbringlichen) Forderung [Anm: Lösung nur bei Folgen der Rsp; hl selbe Punkte bei Erläuterung] Pfandrecht Sonderformen des Grundpfands
52 Pfandrecht Andere Arten von Sicherheiten
53 Zurückbehaltungsrecht Retentionsrecht nach 471 Verweigerung der Herausgabe bis Forderungen befriedigt ist konnexe Forderung gegen den Eigentümer Schaden durch die Sache Aufwand für die Sache Gutgläubiger Erwerb Vertrauen auf Eigentümerstellung des Vertragspartner (str) Bei bejahen von Versionsanspruch gegen den Eigentümer, kein gutgl Erwerb nötig unternehmerisches Zurückbehaltungsrecht ( 369 UGB) Fällige Geldforderung aus beiderseitig unternehmensbezogenem Geschäft besteht an bewegl Sachen/Wertpapieren, die mit Willen des Schuldners in Gewahrsame des Gl > Konnexität ist nichterforderlich Befriedigung gem 371 UGB aus Sache möglich Pfandrecht Andere Arten von Sicherheiten
54 Sicherungseigentum Sicherungsübereignung Übertragung von Egt an Gläubiger mit Beschränkung im Innenverhältnis Verwendung nur zur Befriedigung nach Fälligkeit Titel = Sicherungsabrede pfandrechtliche Publizitätsvorschriften analog anzuwenden Faustpfandprinzip; Unwirksamkeit bei Rückstellung od Entfernung d Zeichen kein mehrfaches Sicherungseigentum entweder Miteigentümer oder Treuhänder Keine Akzessorietät Tilgung d Forderung Rückübereignung nötig Auflösende Bedingung möglich Kein automatischer Übergang bei Abtretung & Einlösung Vorteil > einfachere Verwertung: idr freihändiger Verkauf Insolvenz & Exekutionsverfahren: Aus- & Absonderungsrecht Pfandrecht Andere Arten von Sicherheiten
55 Sicherungsabtretung (Sicherungszession) Vollrechtstreuhand: Übertragung mit Beschränkung im Innenverhältnis Titel = Sicherungsabrede; Verfügungsgeschäft = Zession Modus: pfandrechtliche Publizitätsvorschriften analog anzuwenden Drittschuldnerverständigung/Buchvermerk Vorher ist Sicherungszession unwirksam! > mehrfache Sicherungsabtretung: Wirksamkeit der 1. wo Publizitätsakt gültig gesetzt Globalzession: Abtretung von Mehrzahl zukünftiger Forderungen Mantelzession: Verpflichtung zu Abtretungsanbot Kein Akzessorietätsprinzip anwendbar Verwertung: Einziehung & Aufrechnung des Erlöses Abgrenzung: Factoring Abtretung zahlungshalber Pfandrecht Andere Arten von Sicherheiten
56 Dienstbarkeiten
57 Dienstbarkeiten Überblick Inhalt und Einteilung Grundsätze Erwerb Grunddienstbarkeiten Persönliche Dienstbarkeiten Schutz Erlöschen
58 Inhalt und Einteilung Dienstbarkeit (Servitut) beschränkt dingliches Nutzungsrecht an fremder Sache ( 472) an eigener Sache ( 526) Objekte idr körperliche (un)bewegliche Sachen, nutzbare Rechte Einteilung Grunddienstbarkeit (Real bzw Prädialservitut) ( 473 f) vorteilhaftere/bequemere Benützung einer Lieg Persönliche Dienstbarkeit Berechtigter = Person Fruchtgenuss (ususfructus); Gebrauch (usus); Wohnungsrecht (habitatio) Unregelmäßige Servitut = Inhalt wie Grundservitut, aber ad personam Scheinservitut: Einräumung nur auf Widerruf Legalservitut: Verwaltungsvorschriften, Begünstigter = Allgemeinheit/bestimmter Interessentenkreis; Wasser-,Forst-, Luftfahrrecht Dienstbarkeiten Inhalt und Einteilung
59 Grundsätze Duldungspflicht keine Pflicht zu aktivem Tun ( 482),,bejahende Dienstbarkeit Pflicht zu einem Dulden,,verneinende Dienstbarkeit Pflicht zu einem Unterlassen Unübertragbarkeit Grds Unübertragbarkeit; Fruchtgenuss: der Ausübung nach übertragbar Unteilbarkeit Ausübungsschranken Keine eigenmächtige Erweiterung; (Un)gemessene Dienstbarkeit Eigentümer hat actio negatoria ( 523) schonende Ausübung ( 484) Zweckgebundenheit Vorteilhaftere/bequemere Benützung der herrschenden Lieg Dienstbarkeiten Grundsätze
60 Erwerb Rechtsgeschäftlicher Erwerb Titel & Verfügungsgeschäft Servitutsbestellungsvertrag, letztwillige Verfügung Modus Bewegliche Sache: Übergabe Unbewegliche Sache: Einverleibung im Lastenblatt von dienender Lieg Offenkundige Servitut: Modus nötig (OGH) Gutgläubiger Erwerb Bewegliche Sache: 367 analog Vertrauensmann Unbewegliche Sache: 28, 63 ff GBG, 1500 Gesetzlicher Erwerb: Ersitzung 30 Jahre redliche & echte Nutzung selten ausübbar: mindestens 3 ergriffene Ausübungsmöglichkeiten zu beweisen 1471 Erwerb kraft behördlicher Verfügung: Notwegerecht Möglichst geringe Belastung; Entschädigungspflicht Dienstbarkeiten Erwerb
61 Grunddienstbarkeiten Felddienstbarkeiten Wegerecht: Recht des Fußsteigs/Viehtriebs/Fahrens Wasserschöpfungsrecht/Wasserleistungsrecht Weiderecht: Bewirtschaftung der dienenden Lieg darf nicht gestört werden Forstnutzungsrecht & Fischereirecht Hausdienstbarkeiten Bejahend: Duldungspflicht bspw Recht, ein Haus am Nachbargrundstück abzustützen; Recht der Dachtraufe; Recht des Überbaus Verneinend: Pflicht zur Unterlassung bestimmter Handlungen bspw Verbot des Verbauens Dienstbarkeiten Grunddienstbarkeiten
62 Persönliche Dienstbarkeiten Gebrauchsrecht ( 504 ff) Recht auf Benützung ohne Verletzung der Substanz mit Beschränkung auf persönlichen Bedarf (un)bewegliche (un)körperliche Sachen, die ohne Verzehr nutzbar Last & Instandhaltungspflicht trifft Eigentümer bis zu seinem Nutzen Fruchtgenuss ( 509) Benützung ohne Einschränkung unter Schonung der Substanz Rechte: Ertrag, Verwaltung; Nettoertragsprinzip Erhaltungspflicht; bauliche Maßnahmen: Aufwandersatz bzw GoA Übertragbarkeit der Ausübung nach Wohnrecht ( 521) je nach Ausgestaltung Gebrauchsrecht oder Fruchtgenuss Versorgungszweck; izw höchstpersönlich & auf Lebenszeit Belasteter: Erhaltungskosten/öff Abgaben, verbrauchsabh Kosten Dienstbarkeiten Persönliche Dienstbarkeiten
63 Schutz Berechtigter = Rechtsbesitzer Besitzschutz Actio confessoria (Servitutsklage; 523) Durchsetzung des absoluten Rechts gg Egt & jeden Dritten Begehren Unterlassung künftiger Störungen; Duldung d Ausübung; Wiederherstellung durch Beseitigung d Beeinträchtigung; Schadenersatz Feststellung der Servitut Eintragung gesetzl erworbener Servitut im GB (zb Ersitzung) Kläger: Berechtigter; Beklagter: Egt dienender Lieg bzw Störer Publizianisch erhebbar ( 372) Actio negatoria Rsp: Fruchtnießer Feststellung des Nichtbestandes einer Servitut am Fruchtgenussobj Dienstbarkeiten Schutz
64 Erlöschen Gutgläubiger lastenfreier Dritterwerb gem 1500 Außerbücherl erworbene Servitut + im GB eingetragen Redlichkeit scheitert bei offenkundiger Servitut Vereinigung: formeller Weiterbestand, solange nicht aus GB gelöscht Verjährung ( 1479, 1485) 30 Jahre Nichtausübung (ggü jurpers 40 Jahre) Freiheitsersitzung (usucapio libertatis; 1488): 3 Jahre aktives Widersetzen durch Verpflichteten + Berechtigter belässt es dabei Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund Zwecklosigkeit: völliger & endgültiger Wegfall d Gebrauchsvorteils Untergang des dienenden oder herrschenden Gutes ( 525) Ruhen Zeitablauf bei Befristung oder Bedingung Tod des Berechtigten ( 529): Personalservitut endet; aber Familie Dienstbarkeiten Erlöschen
65 Reallast
66 Reallast Überblick Begriff und Einteilung Erwerb, Inhalt und Beendigung Ausgedinge
67 Begriff und Einteilung Reallast ist das dingliche Recht an einem Grundstück, vom Grundstückseigentümer bestimmte, meist wiederkehrende Leistungen (positives Tun) verlangen zu können ( 12 GBG) Dingliche Haftung der Liegenschaft + Positive Leistungspflicht Versorgungszweck Abgrenzung zu Servitut & Pfandrecht Einteilung Personalreallast: veräußerlich, vererblich, ge- & verpfändbar Prädialreallast: Übertragung nur mit herrschender Liegenschaft mgl Regeln über Servituten größtenteils anwendbar Reallast Begriff und Einteilung
68 Erwerb, Inhalt und Einteilung Erwerb Titel: Vertrag/letztwillige Verfügung/Gesetz/Richterspruch Modus: Eintragung im C Blatt der belasteten Liegenschaft Inhalt Aktives Tun Unterschied zu Servitut Bezugsrecht an Geld/Früchten; Lieferung v Wasser/Strom; Leibrente Weiterbestand bei Teilung dienender/herrschender Liegenschaft Persönliche Leistungsverpflichtung + Haftung Dingliche Haftung d belasteten Liegenschaft Beendigung Wie Dienstbarkeit; Freiheitsersitzung mgl Reallast Erwerb, Inhalt und Einteilung
69 Ausgedinge Mischform aus Leistungs- & Duldungspflichten Reallast im Vordergrund Regeln anwendbar; insbes GB Eintragung (OGH) zur Altersversorgung des Übergebers eines Gutes Vor allem im bäuerlichen Bereich Inhalt Wohnungsrecht Nutzung v Grundstücken Unterhalt (idr in natura) Recht auf Geld & Arbeitsleistung (Pflege ) Höchstpersönliches Recht Nicht übertragbar Anspruch auf fällige Leistungen zedierbar Reallast Ausgedinge
70 Baurecht
71 Baurecht Überblick Begriff und Begründung Charakteristika und Erlöschen
72 Begriff und Begründung Baurecht ist das dingliche, veräußerliche & vererbliche Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben ( 1 BauRG) Eigentümerbaurecht unzulässig Begründung Titel: Baurechtsvertrag; Entgelt = Bauzins; auflösende Bedingung: Verzug Modus: Eintragung im Lastenblatt der dienenden Liegenschaft Frist: mind 10 max 100 Jahre Bauzins: Zahlungspflicht als Reallast verbücherbar Verbot vorrangiger Pfandrechte oder Lasten Baurecht Begriff und Begründung
73 Charakteristika und Erlöschen Charakteristika Ausnahme zu superficies solo cedit Eigene Grundbuchseinlage; Baurecht = unbewegliche Sache Bauführung ohne Grundstückserwerb (zb Geldmittel) Bauführer hat Rechte eines Eigentümers am Bauwerk Grundeigentümer behält Grundstück (ähnlich Superädifikat) Bauführer hat Rechte eines Fruchtnießers am Grund Baurechts-Wohnungseigentum zulässig; WEG anwendbar Relatives und absolutes Erlöschen Bauwerk fällt an Grundeigentümer unselbständiger Bestandteil Entschädigungspflicht, mangels Vereinbarung ¼ Gebäudewert Pfandrechtswandlung: Hypothek an Baurecht bezieht sich nun auf Entschädigungssumme Baurecht Charakteristika und Erlöschen
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