B. Sächsischer Gruppierungsplan (SäGPl)

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1 Die Hauptgruppen (einstellig) stehen an vorderster Stelle. Darunter folgen die Obergruppen (zweistellig). Wiederum darunter sind die Gruppen (dreistellig) aufgeführt. Vorgesehene Festtitel (fünfstellig) sind eingerückt. B. Sächsischer Gruppierungsplan (SäGPl) Soweit Zuordnungshinweise vorhanden sind, stehen sie eingerückt und kleingedruckt jeweils unter den Hauptgruppen, Obergruppen, Gruppen, Festtiteln und Standarderläuterungen. Bezeichnung mit Zuordnungshinweis Hauptgruppe 0 Obergruppe 01 Gruppe 011 Gruppe 012 Gruppe 013 Gruppe 014 Gruppe 015 Gruppe 016 Gruppe 017 Gruppe 018 Obergruppe 02 Obergruppen 03/04 Obergruppen 05/06 Gruppe 051 Gruppe 052 Gruppe 053 Gruppe 054 Gruppe 055 Gruppe 056 Gruppe 057 Gruppe 059 Gruppe 061 Gruppe 069 Obergruppen 07/08 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage Lohnsteuer Veranlagte Einkommensteuer Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer Gewerbesteuerumlage Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge Einnahmen aus dem bis 31. Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag. Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009 geltenden Kapitalertragsteuer im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912). EU-Eigenmittel (nur für Bund) Bundessteuern (nur für Bund) Landessteuern Vermögensteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer Kraftfahrzeugsteuer Totalisatorsteuer Andere Rennwettsteuern Lotteriesteuer (Aufkommen Fußballtoto und Oddset-Wetten) Feuerschutzsteuer Biersteuer Sonstige Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)

2 Obergruppe 09 Gruppe 092 Gruppe 093 Gruppe 099 Hauptgruppe 1 Obergruppe 11 Gruppe 111 Festtitel Gruppe 112 Festtitel Gruppe 119 Festtitel Steuerähnliche Abgaben Münzeinnahmen (nur für Bund) Abgaben von Spielbanken Abgabe in Höhe eines Teils der Bruttospielerträge zur Abgeltung aller Steuern. Sonstige Zum Beispiel Abwasserabgabe, Wasserentnahmeabgabe. Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Verwaltungseinnahmen Gebühren und Auslagen, sonstige Entgelte - Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen und so weiter für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht unter Gruppe 112), - tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelten für die Inanspruchnahme der Anstalten und Einrichtungen, - Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht unter Gruppe 341), - Ausgleichsabgabe nach 77 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 6 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940, 2947) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Gebühren und tarifliche Entgelte Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder sowie die Gerichts- und Verwaltungskosten in Strafsachen und Bußgeldsachen Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen und Verwarnungsgelder sowie die Gerichts- und Verwaltungskosten in Strafsachen und Bußgeldsachen. Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten Sonstige - Einnahmen aus Veröffentlichungen, - Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden, - Stundungs- und Verzugszinsen (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist), - Einnahmen aus Aufträgen Dritter, - zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte, - Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern, - Erlöse aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen, - Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung, - Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen, - Einnahmen aus Regressen, - Haftungsentschädigungen, - Rückzahlungen aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes, - Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen, - Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge und so weiter, - Ablieferungen aus Nebentätigkeiten und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben, - sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist. Vermischte Einnahmen

3 Obergruppe 12 Gruppe 121 Festtitel Gruppe 122 Gruppe 123 Gruppe 124 Festtitel Gruppe 125 Gruppe 129 Obergruppe 13 Gruppe 131 Gruppe 132 Festtitel Gruppe 133 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) Als wirtschaftliche Tätigkeit des Landes ist im Sinne dieser Obergruppe zu verstehen: - Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen, - Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen, - Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen. Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen Ablieferungen eigener Unternehmen des Landes ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar: Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und Überschussablieferungen. (Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen). Zuführungen der Staatsbetriebe nach 26 SäHO Konzessionsabgaben Vertragsmäßige, periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum, zum Beispiel aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas, Kalisalz, Eisenerz und so weiter). Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto Gewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto. Mieten und Pachten Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, zum Beispiel - Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile, - Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und Ausstellungsgelände, - Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen, - Jagd- und Fischereipacht. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit - Verkauf von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen, zum Beispiel Holzverkäufe und andere Erlöse aus der Bewirtschaftung der Forsten, - Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe einschließlich der Werkstättenbetriebe in Justizvollzugsanstalten, - Erträge aus Jagd und Fischerei, - Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen, zum Beispiel Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartografischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen, - Einnahmen aus der Abgabe von Verpflegung, - Verpflegungsentgelte, - Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte. Sonstige Frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können. Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen In Sachsen sind Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen grundsätzlich Einnahmen des Grundstocks. Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (zum Beispiel Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungsbeziehungsweise Erwerbsrechten). Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125. Hier sind unter anderem zuzuordnen: Erlöse aus der Veräußerung von Kunstgegenständen und Sammlungen. Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen - Erlöse aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, - Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen, - Verwendung von Kapitalbeständen, - Rückzahlung von Betriebsmitteln, - Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren.

4 Gruppe 134 Obergruppe 14 Gruppe 141 Gruppe 146 Obergruppe 15 Gruppe 151 Gruppe 152 Gruppe 153 Gruppe 154 Gruppe 156 Gruppe 157 Obergruppe 16 Gruppe 161 Gruppe 162 Gruppe 166 Obergruppe 17 Gruppe 171 Gruppe 172 Gruppe 173 Gruppe 174 Gruppe 176 Gruppe 177 Obergruppe 18 Gruppe 181 Gruppe 182 Gruppe 186 Kapitalrückzahlungen Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen. Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung. Zur Abgrenzung des öffentlichen Bereichs vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Zinseinnahmen vom Bund Zinseinnahmen von Ländern Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Zinseinnahmen von Sondervermögen Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Zinseinnahmen von Zweckverbänden Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland - Zinsen von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen, - Zinsen von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen. Zinseinnahmen aus dem Ausland Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des öffentlichen Bereichs vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Darlehensrückflüsse vom Bund Darlehensrückflüsse von Ländern Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden Darlehensrückflüsse von Sondervermögen Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland Darlehensrückflüsse von zum Beispiel Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland. Darlehensrückflüsse aus dem Ausland

5 Hauptgruppe 2 Obergruppe 21 Gruppe 211 Gruppe 212 Gruppe 213 Gruppe 214 Gruppe 216 Gruppe 217 Obergruppe 22 Gruppe 221 Gruppe 222 Gruppe 223 Gruppe 224 Gruppe 226 Gruppe 227 Obergruppe 23 Gruppe 231 Festtitel Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vergleiche Nummer 3.7 der Allgemeinen Hinweise. (Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vergleiche Hauptgruppe 3). Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des öffentlichen Bereichs vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften. Allgemeine Zuweisungen vom Bund Zum Beispiel Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder. Allgemeine Zuweisungen von Ländern Zum Beispiel Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Zum Beispiel Landesumlagen. Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des öffentlichen Bereichs vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen. Schuldendiensthilfen vom Bund Schuldendiensthilfen von Ländern Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Schuldendiensthilfen von Sondervermögen Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des öffentlichen Bereichs vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. - Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche, - Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind, - Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs. Sonstige Zuweisungen vom Bund Zum Beispiel Erstattung - von Kosten der Bundestagswahl, - von Kriegsfolgenhilfeleistungen, - des Anteils des Bundes an den Wiedergutmachungsleistungen, - von Kosten der Grenzdurchgangs- und Wohnlager, - des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen, - des Anteils des Bundes am Wohngeld, - der Dienstbezüge von abgeordneten Beamten, - von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten und so weiter, - des Anteils des Bundes an der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2846, 2847) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, - des Anteils des Bundes an Projekt- und institutionellen Förderungen. Ersatzleistungen des Bundes für Zivildienstleistende

6 Gruppe 232 Gruppe 233 Gruppe 234 Gruppe 235 Sonstige Zuweisungen von Ländern Zum Beispiel Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen. Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Festtitel Erstattungen im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes (nur Einzelplan 15) Festtitel Festtitel Gruppe 236 Gruppe 237 Obergruppe 26 Gruppe 261 Gruppe 266 Obergruppe 27 Gruppe 271 Gruppe 272 Obergruppe 28 Gruppe 281 Festtitel Festtitel Gruppe 282 Festtitel Gruppe 286 Gruppe 287 Obergruppe 29 Gruppe 291 Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Sonstige Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Zusatzjobs Der Titel dient dem Nachweis von Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit für Zusatzjobs gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitssuchende (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2955, 2957) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen Zu Schuldendiensthilfen vergleiche Erläuterungen zu Obergruppe 22. Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland Zum Beispiel Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch - Banken und Versicherungen, - Stiftungen und Fonds, - Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer. Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland Zuschüsse von der EU Erstattungen von der EU Sonstige Zuschüsse von der EU Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen Sonstige Erstattungen aus dem Inland Zum Beispiel Erstattungen - durch Banken und Versicherungen, - durch Stiftungen und Fonds. Entschädigungen durch Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer. Erstattung von Prozesskosten Erstattungen des Generationenfonds Sonstige Zuschüsse aus dem Inland Zum Beispiel Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden. Spenden mit Zweckbestimmung für laufende Zwecke Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen. Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen. Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen Allgemeine Definition vergleiche Zuordnungshinweis zu Obergruppe 69. Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen

7 Gruppe 292 Gruppe 293 Gruppe 297 Gruppe 298 Gruppe 299 Hauptgruppe 3 Obergruppe 31 Gruppe 311 Gruppe 312 Gruppe 313 Gruppe 314 Gruppe 317 Obergruppe 32 Gruppe 321 Gruppe 322 Gruppe 325 Gruppe 326 Obergruppe 33 Gruppe 331 Gruppe 332 Gruppe 333 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Schuldenaufnahmen: - Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag, Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen. - Disagio- und Geldbeschaffungskosten sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen: - Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind. Besondere Finanzierungseinnahmen sind: - Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke und so weiter), - übertragene Überschüsse aus Vorjahren, - zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen, - Haushaltstechnische Verrechnungen. Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen Schuldenaufnahmen beim Bund Schuldenaufnahmen bei Ländern Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, das heißt ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen. Gemäß 15 Abs. 1 Satz 2 SäHO gilt die Bruttoveranschlagung nicht für die Veranschlagung der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt und der hiermit zusammenhängenden Tilgungsausgaben. Die Tilgungsausgaben werden deshalb ebenfalls in der Obergruppe 32 nachgewiesen. Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der öffentlichen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt Schuldenaufnahmen im Ausland Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich Zur Abgrenzung des öffentlichen Bereichs vergleiche Nummer der Allgemeinen Hinweise. Zuweisungen für Investitionen vom Bund Zum Beispiel: - Wohnungsbauprämien, - Anteil des Bundes an der Darlehensförderung nach dem BAföG. Zuweisungen für Investitionen von Ländern Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden

8 Gruppe 334 Gruppe 336 Gruppe 337 Obergruppe 34 Gruppe 341 Gruppe 342 Festtitel Gruppe 346 Gruppe 347 Obergruppe 35 Gruppe 351 Gruppe 352 Gruppe 353 Gruppe 354 Gruppe 355 Gruppe 356 Gruppe 359 Obergruppe 36 Gruppe 360 Obergruppe 37 Gruppe 371 Gruppe 372 Obergruppe 38 Gruppe 381 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen Beiträge - Beiträge Dritter sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine und dergleichen, private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben, - Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, zum Beispiel Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten und Ähnliches. Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland Spenden mit Zweckbestimmung für Investitionen Zuschüsse für Investitionen von der EU Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken Allgemeine und zweckgebundene, das heißt für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen, zum Beispiel Grundstock. Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage Entnahmen aus Fonds und Stöcken Sonstige Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen. Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre Globale Mehr- und Mindereinnahmen Globale Mehreinnahmen Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden. Globale Mindereinnahmen Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden. Haushaltstechnische Verrechnungen Verrechnungen zwischen den Einzelplänen und durchlaufende Gelder. Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen in der Regel den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen. Verrechnungen zwischen Kapiteln Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (zum Beispiel Versorgungsausgaben). Verrechnungen zwischen den Einzelplänen und Kapiteln sollen nach Möglichkeit eingeschränkt werden. Soweit ausnahmsweise haushaltstechnische Verrechnungen vorgenommen werden, sind sie in Einnahme und Ausgabe auszugleichen. In den Erläuterungen des Haushaltsplans sind die Gegenposten unter Angabe des Kapitels, Titels und Betrages aufzuführen.

9 Gruppe 382 Gruppe 389 Hauptgruppe 4 Obergruppe 41 Gruppe 411 Gruppe 412 Obergruppe 42 Gruppe 421 Festtitel Festtitel Gruppe 422 Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Durchlaufende Posten Durchlaufende Posten: Im Allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist beziehungsweise bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt, zum Beispiel: Durchlaufspenden. Sonstiges Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen. Personalausgaben Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst- oder Amtsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, zum Beispiel planmäßige Beamte, Richter, Arbeitnehmer, Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamte, Abgeordnete und so weiter, sowie Versorgungsbezüge. Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, zum Beispiel Honorare an Sachverständige. Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige Aufwendungen für Abgeordnete - Aufwendungen für die Präsidenten, Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Landtags, - Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten, - Sitzungsgelder, - Reisekosten, - Übergangsgelder, - Unfallversicherung. Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Entschädigungen für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, zum Beispiel: - Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamten, - Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526. Bezüge und Nebenleistungen Bezüge der Mitglieder der Staatsregierung Bezüge des Ministers/der Ministerin Bezüge des Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte, Richter und beamtete Hilfskräfte (einschließlich der Beamten auf Probe und auf Widerruf), - Grundgehalt, Ortszuschlag, Amtszulagen, Stellenzulagen, Ausgleichszulagen, Altersteilzeitzuschlag, - Zuschüsse zum Grundgehalt, - Dienstaufwandsentschädigungen, - jährliche Sonderzahlung, - vermögenswirksame Leistungen, - Jubiläumszuwendungen, - Kosten der Nachversicherung für ausscheidende Beamte, - Schulbeihilfen, - Mehrarbeitsvergütungen, - Erschwerniszulagen, - Vergütung für Nebentätigkeit, - Anwärterbezüge für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, - Bekleidungsabfindungen, die zusammen mit den Dienstbezügen ausbezahlt werden, - Abfindungen und Übergangsgelder. Bezüge der planmäßigen Beamten (einschließlich Abordnungen) Bezüge der Beamten zur Anstellung Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfen für Dienstanfänger Leistungsbezahlung der Beamten Mehrarbeitsvergütungen für Beamte Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen an Beamte und Richter in der Elternzeit (nur Einzelplan 15) Kosten der Nachversicherung der ohne Ruhegehalt ausgeschiedenen Beamten und Richter (nur Einzelplan 15)

10 Gruppe 423 Gruppe 424 Gruppe 425 Gruppe 426 Gruppe 427 Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 428 Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der Zivildienstleistenden (nur für Bund) Zuführung an die Versorgungsrücklage Zuführungen an das Sondervermögen nach 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage. Vergütungen der Angestellten (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben) Keine Anwendung in Sachsen, da Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12. Oktober 2006 (nicht amtlich veröffentlicht) übernommen wurde und keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern mehr getroffen wird. Siehe Gruppe 428. Löhne der Arbeiter (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben) Keine Anwendung in Sachsen, da TV-L übernommen wurde und keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern mehr getroffen wird. Siehe Gruppe 428. Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige - Ausgaben für Stellvertretung und Aushilfe, - Vergütungen an Praktikanten, - Vergütungen nach Heuertarifen, - Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben, - Honorare für Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind, - Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526, - Vergütungen für Lehraufträge, - Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten, - Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrer, - Vergütungen für Pfarrer als Religionslehrer, - Vergütungen für schulärztliche Tätigkeit. Entgelte und sonstige Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige Entgelte für Zivildienstleistende Entgelte und sonstige Aufwendungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte Aufwendungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Sinne des 8 Abs. 1 Nr. 1 SBG IV ( 400-EUR-Jobs ) Aufwendungen für kurzfristige Beschäftigungen im Sinne des 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und sonstige Aushilfstätigkeiten Entgelte für Leistungen sonstiger Beschäftigter Entgelte für Praktikanten in nichttariflichen Praktikantenverhältnissen Entgelte und sonstige Aufwendungen für nebenberufliche Tätigkeiten und Aushilfstätigkeiten im EDV-Bereich Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Tarifliche und übertarifliche Entgelte, - Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit, - Sozialversicherungsanteil (Arbeitgeberanteil), - Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung, - Abfindungen und Übergangsgelder, - Aufwandsentschädigungen, - Überstundenvergütungen, - Leistungsentgelte, - Jährliche Sonderzahlungen, - Jubiläumszuwendungen, - Schulbeihilfen. Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverhältnissen bis zu 24 Monaten, außer geringfügig Beschäftigte im Sinne des 8 Abs. 1 SGB IV Entgelte für Überstunden und Mehrarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Leistungsentgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

11 Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 429 Obergruppe 43 Gruppe 431 Gruppe 432 Gruppe 433 Gruppe 434 Gruppe 435 Gruppe 436 Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit auslaufendem Arbeitsverhältnis Aufwendungen für Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Entgelte für Auszubildende in tariflichen Ausbildungsverhältnissen Entgelte für Anwärter und Referendare in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen Entgelte für Studierende und Auszubildende in nichttariflichen privatrechtlichen Ausbildungsverhältnissen Entgelte für Praktikanten in tariflichen Praktikantenverhältnissen Entgelte für wissenschaftliche Volontäre Nicht aufteilbare Personalausgaben Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können. Versorgungsbezüge und dergleichen Veranschlagung grundsätzlich nur bei den Sammelansätzen. - Ruhegehälter, - Witwen- und Waisengelder, - Sterbegelder für die Hinterbliebenen von Beamten und Ruhestandsbeamten. Versorgungsbezüge des Ministerpräsidenten, der Minister und Staatssekretäre Versorgungsbezüge der Beamten und Richter Versorgungsbezüge der Soldaten (nur für Bund) Zuführung an die Versorgungsrücklage Zuführungen an die Sondervermögen nach 14a Bundesbesoldungsgesetz aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage. Versorgungsbezüge der Angestellten (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben) Keine Anwendung in Sachsen, da TV-L übernommen wurde und keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern mehr getroffen wird. Siehe Gruppe 438. Versorgungsbezüge der Arbeiter (nur für Länder, die TV-L nicht übernommen haben) Keine Anwendung in Sachsen, da TV-L übernommen wurde und keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern mehr getroffen wird. Siehe Gruppe 438. Gruppe 437 Versorgungsbezüge nach G 131 Gruppe 438 Gruppe 439 Obergruppe 44 Gruppe 441 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sonstige Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfänger Veranschlagung grundsätzlich nur bei den Sammelansätzen. Beihilfen an Beamte, Richter, Soldaten, Arbeitnehmer aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften). Festtitel Beihilfen auf Grund der Beihilfevorschriften (nur Einzelplan 15)

12 Gruppe 443 Festtitel Gruppe 446 Obergruppe 45 Gruppe 451 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen - Unfallfürsorge für Beamte (Richter) und sonstige Amtsträger, - Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfänger und Hinterbliebene, - Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen, - Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamte, Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene und so weiter nach den Unterstützungsgrundsätzen, - Kosten für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärzten, -ärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiter), - Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach 17 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 6 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940, 2947) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Unterstützungen auf Grund der Unterstützungsgrundsätze, Fürsorgemaßnahmen sowie Kosten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Beihilfen für Versorgungsempfänger und dergleichen Veranschlagung grundsätzlich nur bei den Sammelansätzen. Beihilfen an Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften). Sonstige personalbezogene Ausgaben Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen Gruppe 452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst) Zum Beispiel Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich. Gruppe 453 Festtitel Gruppe 459 Festtitel Festtitel Obergruppe 46 Gruppe 461 Festtitel Gruppe 462 Festtitel Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen - Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung, - Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld, - Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen, - Auslandsbeschäftigungsvergütungen. Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen Sonstiges - Vergütungen für Mehrleistungen, zum Beispiel im Abfertigungsdienst, - Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), zum Beispiel für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge, - Vergütungen an Beamte im Vollstreckungsdienst, - Verlustentschädigung, - Vergütung für Arbeitnehmererfindungen, - Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens, - Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 441 bis 453 aufgeteilt werden können. Prüfungsvergütungen Vermischte Personalausgaben Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben Globale Mehrausgaben für Personalausgaben Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. Zur Verstärkung der Personalausgaben des Einzelplanes Globale Minderausgaben für Personalausgaben Globale Minderausgaben für Personalausgaben

13 Hauptgruppe 5 Obergruppen Gruppe 511 Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 514 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vergleiche Erläuterungen zu Hauptgruppe 8. Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände - Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschließlich Verbrauchsgegenstände, - Materialien für die Informationstechnik, - Fahrgelder (soweit nicht Gruppe 527), Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung; bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last, - Bücher, Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, auch in digitaler Form (zum Beispiel auf CD-ROM), - Druck- und Buchbinderarbeiten in und außer Haus, zum Beispiel Kosten für die Herstellung von Vordrucken, Formularen, Haushaltsplänen, Kalendern, Karteikarten, Lichtpausen, - Filme und andere Publikationsmittel für den eigenen Bedarf (für Aus- und Fortbildung bei Gruppe 525, zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei Gruppe 531), - Veröffentlichungen und Einzelauskünfte von Fachinformationszentren, soweit für Einzelauskünfte nicht Gruppe 526 in Betracht kommt, - Porto, Leistungsentgelte für Post und Fernmeldedienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Gebühren für Gefahrenmeldeanlagen; hierunter fallen auch Ausgaben für Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen sowie Entgelte für Fernmeldeleitungen, - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren Beschaffungen bis zu EUR für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über EUR für den Einzelfall sowie Beschaffung von Fahrzeugen vergleiche Hauptgruppe 8. Hierzu gehören zum Beispiel: - Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen, - Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen), Büromaschinen, Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen, - ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte, - Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dergleichen, - Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen, - Unterhaltung (einschließlich Wartung) von beweglichen Sachen (die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 532 bis 546 nachzuweisen). Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände (außer EDV-Anlagen) Brief- und Paketgebühren, sonstige Fernmeldegebühren Sächsisches Verwaltungsnetz Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungsgegenstände für Informationstechnik Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen - Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere: - Lebensmittel (Krankenverpflegung und so weiter), - Futtermittel, - Düngemittel, - Saat- und Pflanzgut, - Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial, - Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für Laboratorien, - Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten und so weiter, Material für Bauhöfe, Holzhöfe, Baumateriallager. - Haltung von Fahrzeugen und dergleichen: Kraftstoffe, Schmierstoffe, Instandsetzungen, Beschaffung von Gebrauchsgegenständen für die eigene Werkstatt; erstmalige Beschaffung, Ergänzung und Ersatz bis zu EUR im Einzelfall (vergleiche auch Nummer 3.9 der Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungs- und Funktionenplan), - Erwerb und Haltung von Fahrrädern, - Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich Zuschüsse), Beschaffungen bis zu EUR für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über EUR vergleiche Gruppe 812, Hierzu gehören auch: - Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse, - Kleidergeld, - Abnutzungsentschädigungen, - Schutzkleidung für das Bedienungspersonal von Maschinen, - Dienst- und Schutzkleidung für das Fahr- und Hilfspersonal, - Schutzkleidung für Arbeiter, Heizer und sonstige Hauswirtschaftspersonal, - Unterhaltung und Instandsetzung, - Bekleidungsabfindungen, soweit nicht bei Obergruppe 42 nachzuweisen.

14 Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 517 Festtitel Gruppe 518 Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 519 Festtitel Festtitel Gruppe 520 Gruppe 521 Gruppe 523 Haltung von Dienstfahrzeugen Persönliche Ausrüstungsgegenstände und Verbrauchsmittel Verbrauchsmittel (EDV) Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume - Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und Räume, - Heizung, Strom, Gas, Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, - Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen, - Versicherung, Steuern und Abgaben, - Ausgaben für Bewachung, - sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung. Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mieten und Pachten - Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, - Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte, - Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen). Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume Mieten und Pachten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte Mieten und Leasing für EDV-Anlagen, Geräte und Maschinen Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Bauunterhalt) Zum Bauunterhalt gehören Maßnahmen, die eine Liegenschaft in ihrem Bestand grundsätzlich nicht verändern. Im Zuge der Bauunterhaltungsarbeiten können dabei kleine bauliche Änderungen oder Ergänzungen bis zu EUR Kosten im Einzelfall je Objekt durchgeführt werden, wenn dadurch die Anlage in ihrer Substanz nicht wesentlich verändert wird. Es ist jedoch unzulässig, größere Maßnahmen dieser Art in mehrere Einzelmaßnahmen mit Kosten bis zu EUR zu unterteilen. Der Bauunterhalt dient neben der Werterhaltung dem Erhalt der baulichen Sicherheit. Nicht unter Bauunterhalt gefasst werden Maßnahmen der Inspektion und Wartung sowie der Herrichtung, die aufgrund einer neuen Zweckbestimmung der Liegenschaft erforderlich wird. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten Konsumtive Anteile im Rahmen von Öffentlich-Private-Partnerschaft-Modellen (ÖPP-Modellen); für Erwerbsanteile vergleiche Gruppen 813 und 823. Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens - Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen und so weiter innerhalb von Liegenschaften bei Gruppe 519), - Aufwendungen, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, EUR für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über EUR im Einzelfall vergleiche Hauptgruppen 7 und 8, - Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen, - Material für die Unterhaltung, zum Beispiel Pflaster- und Schottermaterial, - Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517). Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken - Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu EUR im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Aufwendungen über EUR vergleiche Hauptgruppe 8. - Bücher und Zeitschriften der Bibliotheken, - Einzel- und Fortsetzungswerke, Sondersammlungen, - Ausgaben für Einbände.

15 Gruppe 525 Festtitel Festtitel Gruppe 526 Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 527 Festtitel Festtitel Gruppe 529 Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 531 Festtitel Aus- und Fortbildung - Ausgaben für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten zum Beispiel Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige, - Ausgaben (auch Zuwendungen) zur Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige, - Ausgaben für Sprachenausbildung, - Honorare für Lehrkräfte, soweit nicht Gruppe 427, - Erstattung von Auslagen für Fortbildungsreisen einschließlich Reisekostenvergütungen; Reisekostenvergütungen für Ausbildungsreisen sind dagegen bei Gruppe 527 nachzuweisen, - Lehr- und Lernmittel, zum Beispiel: - Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial, - Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften, Lehrfilme und Bildmaterial, - Lernmittel für Schüler. Aus- und Fortbildung, Umschulung Aus- und Fortbildung (EDV-Bereich) Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten - Ausgaben für Sachverständige, die zur Durchführung von Staatsaufgaben gehört werden, - Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen, - Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Reisekosten, - Preise bei Gutachterwettbewerben, - Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Erstattung barer Auslagen an Prozessund Vertragsgegner sowie Kosten ähnlicher Art, soweit nicht bei Gruppe 532 oder bei Titel (Rechtsschutzkosten für Verwaltungsangehörige). Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (zum Beispiel: Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82). Gerichts- und ähnliche Kosten Kosten für Sachverständige und Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen Kosten für Sachverständige (EDV-Bereich) Dienstreisen Reisekostenvergütungen Reisekostenvergütungen (EDV-Bereich) Verfügungsmittel Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen. Zur Verfügung des Staatsministers/der Staatsministerin für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Zur Verfügung des Staatsministeriums für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen (einschließlich nachgeordneter Bereich) Zur Verfügung des Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Zur Verfügung des Leiters/der Leiterin der Staatskanzlei für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen Kosten für Veröffentlichungen und der Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit Kosten für Veröffentlichungen, Dokumentationen und Öffentlichkeitsarbeit

16 Gruppe 532 bis Gruppe 546 Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Festtitel Gruppe 547 Festtitel Gruppe 548 Gruppe 549 Festtitel Festtitel Obergruppe 55 Sonstiges Alle übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 511 bis 531 zugeordnet werden können, zum Beispiel: - Fracht- und Transportkosten (soweit nicht bei den jeweiligen Beschaffungen oder bei Gruppe 511), - Ersatz von Sachschäden bei Unfällen im Dienst, - Rechtsschutzkosten für Verwaltungsangehörige, - Kosten für amtsärztliche Untersuchungen, - Kosten für Orden und Ehrenzeichen, - Bewachungskosten (soweit nicht Gruppe 517), - Kosten des Verfassungsschutzes, - Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Gruppe 681), - Steuern und Versicherungen (soweit nicht Gruppe 517), - Geldbeschaffungskosten, zum Beispiel Provisionen, Sachkosten aus Anlass von Schuldenaufnahmen (Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden), - Umzugs- und Verlegungskosten, - Prägekosten (Münzwesen), - Arbeiten im Auftrage Dritter, - Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht, - Abbruchkosten, - Trümmerbeseitigung, - Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist. Umzugs- und Verlegungskosten von Dienststellen Leistungen auf Grund von gerichtlichen Entscheidungen oder Prozessvergleichen sowie außergerichtlichen Vergleichen oder Anerkenntnissen im Zusammenhang mit der Vertretung des Staates in Prozessangelegenheiten Nebenkosten der Datenverarbeitung Vergabe von Aufträgen für Datenerfassung, Softwareentwicklung und ähnlichem Mieten und Leasing für Software Mehraufwandsentschädigung und Maßnahmekosten für Zusatzjobs gem. 16 Abs. 3 SGB II Der Titel dient dem Nachweis der Ausgaben für Zusatzjobs gemäß 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II. Die Ausgaben umfassen neben der Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer auch eine Maßnahmekostenpauschale, insbesondere für Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Arbeitskleidung und Sachkosten. Künstlersozialabgabe gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG Vermischte Verwaltungsausgaben Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können. Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben. Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben Globale Minderausgabe in der Hauptgruppe 5 nur zur Haushaltsverhandlung Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur für Bund)

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