P R O T O K O L L. über die 2. Geschäftssitzung des Gemeinderates am 18. April 2005 im Rathaus der Marktgemeinde Laxenburg.

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1 P R O T O K O L L über die 2. Geschäftssitzung des Gemeinderates am 18. April 2005 im Rathaus der Marktgemeinde Laxenburg. Beginn: Ende: Uhr Uhr Die Einladung erfolgte am durch Kurrende. Die Kundmachung an der Amtstafel erfolgte am Anwesende: Entschuldigt: Bürgermeister Ing. Robert Dienst (Vorsitzender) Vizebürgermeister Elisabeth Maxim GfGR Ing. Michael Heidenreich GfGR Herbert Löschinger GfGR Ing. Robert Merker GfGR Gertraud Scherbichler GfGR Hannelore Vesztergom GR David Berl GR DI Monika Berl-Heim GR Herbert Breit GR Gottfried Hofmann GR Martina Mandl GR Alexander Nagy GR Gen. Josef Pichler GR Klaus Presetschnik GR Ing. Josef Stanitz GR DI Ursula Steinbrugger GR Walter Tesch GR Isabella Zimmermann GR Ing. Silke Ortner GR Anna Zangl Außerdem anwesend: Werner Antoni (Kassenverwalter) Schriftführer: Ilse Emminger Herr Bürgermeister eröffnet, begrüßt und stellt aufgrund der vorliegenden Einladungskurrende fest, dass die zeitgerechte Verständigung der Mitglieder des Gemeinderates erfolgt ist, alle bis auf die entschuldigten Mitglieder anwesend sind und somit die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Die Sitzung ist öffentlich. Bevor Herr Bürgermeister in die Tagesordnung eingeht, teilt er mit, dass Punkt 16. Flächenwidmungsplan; 12. Änderung von der Tagesordnung abgesetzt wird. Gegen die nunmehr vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben.

2 Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls vom Agenden der geschäftsführenden Gemeinderäte; Bericht 3. Bildung von Gemeinderatsausschüssen 4. Zuteilung von Fraktionsräumen 5. Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg-Biedermannsdorf; a) Entsendung eines Vertreters in den Verbandsvorstand b) Entsendung eines Mitgliedes in den Prüfungsausschuss 6. Kultur- und Museumsverein Laxenburg; Entsendung eines Vertreters der Gemeinde in den Vorstand 7. Sozialbeirat des Sozialsprengels des Verwaltungsbezirkes Mödling; Entsendung eines Vertreters der Gemeinde 8. Tourismuskommission Laxenburg; Entsendung eines Vertreters der Gemeinde 9. Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden; Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters der Gemeinde 10. Schulausschuss der Hauptschulgemeinde Mödling; Wahl eines stimmberechtigten Vertreters 11. Disziplinarkommission für Gemeindebeamte, Funktionsperiode ; Neubestellung 12. Gemeindeverband für die Abfallbeseitigung im Bezirk Mödling; Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters der Gemeinde 13. Grundverkehrskommission, Funktionsperiode ; Nachnominierung 14. Prüfungsausschuss Gebarungsprüfung vom ; Bericht 15. Rechnungsabschluss Flächenwidmungsplan; 12. Änderung abgesetzt! 17. Bebauungsplan; 7. Änderung 18. Volksschule; a) Ankauf Garderoben b) Benützungsübereinkommen Fa. WSD 19. Kindergarten Friedrich Rauch-Gasse; a) Ankauf Gartenmöbel b) Ankauf Holzwandverkleidungen 20. Hort; Ankauf Hortmöbel 21. Subventionsansuchen: a) Ball in der Schule b) MOJA Mobile Jugendarbeit/Streetwork c) Tennisclub Laxenburg; Kindertraining d) VW-Käfer und Bulli Liebhaberclub Laxenburg e) Kulturverein Alt-Laxenburg 22. Gemeindestraßenbau; a) Grundsatzbeschluss Straßenbauprogramm b) Auftragsvergabe c) Ankauf Grundstück Stadt Wien f. Radwegenetz d) Rückführung Straßenabtretung GSt, 110 u. 117; Vermessungsauftrag 23. Korrektion L 154; Grundstücksablösen Stadt Wien, Kongregation d. Barmh. Schwestern, Ing. G. Berl 24. Hochwasserschutz; a) Haidbach Laxenburg Instandhaltung 2005, Verpflichtungserklärung b) Haidbach, Beauftragung Pflegemaßnahmen 25. Wirtschaftsförderung; Standortsubvention ECO-Plus 26. Öffentliche Beleuchtung a) Grundsatzbeschluss b) Durchführung einer Ausschreibung 27. Kläranlage; a) Ankauf Hardware für Prozessleitsystem b) Ankauf Software für Prozessleitsystem 28. Regenwasserkanal; a) Annahmeerklärung Kommunalkredit Public Consulting GmbH b) Annahmeerklärung NÖ Wasserwirtschaftsfonds 2

3 29. Gemeindeeigene Häuser; a) Hofstraße 13, einvernehmliche Auflösung Mietvertrag Hilfswerk b) Münchendorfer Straße 1, Mietvertrag Hilfswerk 30. Berichte Nicht öffentlich: 31. Ansuchen Zinsenzuschuss 1. Genehmigung des Protokolls vom Herr Bürgermeister stellt fest, dass gegen das Protokoll der 25. Sitzung des Gemeinderates vom keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. 2. Agenden der geschäftsführenden Gemeinderäte; Bericht Aufgrund der Bestimmungen der 37 Abs. 2 und 39 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung hat der Bürgermeister den Mitgliedern des Gemeindevorstandes Angelegenheiten des eigenen und damit zusammenhängende Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches durch Verordnung wie folgt zugewiesen: Vizebürgermeister Elisabeth Maxim Besorgung der Aufgaben auf den Gebieten FINANZWESEN und WIRTSCHAFTS- ANGELEGENHEITEN, das sind insbesondere die Bereiche: - Kreditwesen, insbesondere Einholung von Anboten, Aushandeln der Zinssätze und sonstigen Bedingungen - Förderungswesen - Abgabenwesen, insbesondere Beurteilung der Abgabenschulden, Fälligkeit, Einhebung bzw. Vorschreibung fälliger Abgaben, Vorlage der Akten über Zahlungserleichterungen und uneinbringliche Abgabeschuldigkeiten an die zuständigen Organe (Gemeindevorstand bzw. Gemeinderat) - Erstellung des Voranschlagsentwurfes - Erstellung des Rechnungsabschlussentwurfes - Verwaltung des unbeweglichen Gemeindevermögens - Organisation von Veranstaltungen - Subventionen und Förderungen - Gemeindeförderungen: Zinsenzuschüsse, Einbau von Lärmschutzfenstern, Errichtung von Solaranlagen; Vorprüfung einlangender Anträge und Vorlage an den Gemeinderat GfGR Herbert LÖSCHINGER Besorgung der Aufgaben auf den Gebieten UMWELT, ORTSBILD und ZIVIL- SCHUTZ, das sind insbesondere die Bereiche: - Öffentliche Beleuchtung - Ortsbildpflege 3

4 - Wirtschaftshof - Abfallwirtschaft - Kanalisation und Kläranlage - Zivilschutzangelegenheiten - Friedhofsangelegenheiten GfGR Ing. Robert MERKER Besorgung der Aufgaben auf den Gebieten BAUEN und RAUMORDNUNG, das sind insbesondere die Bereiche: - Bauangelegenheiten - örtliche Raumplanung - Neugestaltung und Sanierung von Straßen und Wasserläufen - Wasserrechtsangelegenheiten GfGR Hannelore VESZTERGOM Besorgung der Aufgaben auf den Gebieten KINDER, JUGEND, FAMILIE, SENIO- REN und SOZIALES, das sind insbesondere die Bereiche: - Kindergartenangelegenheiten - Pflichtschulangelegenheiten - Musikschulangelegenheiten - Hort - Kinderspielplätze, sofern es sich nicht um bauliche Änderungen handelt - Jugendangelegenheiten - Familienpolitische Maßnahmen - Seniorenbetreuung - Organisation der Ferienspiele - Soziale Aktionen GfGR Gertraud SCHERBICHLER Besorgung der Aufgaben auf den Gebieten VEREINE, INSTITUTIONEN, SPORT, FREIZEIT und GESUNDHEIT, das sind insbesondere die Bereiche: - Unterstützung der Vereinstätigkeit - Aktion Gesunde Gemeinde - Vorsorgemedizinische Maßnahmen - Arbeitsplatzevaluierung - Förderung von Freizeitangeboten für Jung und Alt - Förderung der sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen GfGR Ing. Michael HEIDENREICH Besorgung der Aufgaben auf den Gebieten KULTUR und PARTNERSCHAFTEN, das sind insbesondere die Bereiche: 4

5 - Denkmäler und Kapellen - Gemeindebücherei - Brauchtumspflege - Kulturparcours - Museen - Kirche - Partnerschaftsangelegenheiten 3. Bildung von Gemeinderatsausschüssen a) Bildung des Prüfungsausschusses Gemäß 30 NÖ Gemeindeordnung 1973 Abs. 1 ist ein Prüfungsausschuss zu bilden. Die Zahl der Mitglieder muss 20 % der Zahl der Mitglieder des Gemeinderates, aufgerundet auf die nächst höhere ungerade Zahl (20 % von 21 = 4,2 daher 5 Mitglieder) betragen. Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht: ÖVP: SPÖ: Berl David Stanitz Josef, Ing. Tesch Walter Zangl Anna Pichler Josef, Gen. Nach Prüfung der Wahlvorschläge wird die Wahl durchgeführt. Herr Bürgermeister gibt das Ergebnis bekannt: 19 gültige Stimmen für diesen Wahlvorschlag 0 ungültige Stimmen Beschluss: Die Gemeinderäte - GR David BERL - GR Gen. Josef PICHLER - GR Ing. Josef STANITZ - GR Walter TESCH - GR Anna ZANGL sind daher zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewählt b) Anzahl der weiteren Ausschüsse, Anzahl der Ausschussmitglieder 5

6 Herr Bürgermeister stellt den Antrag, neben dem Prüfungsausschuss vier weitere Ausschüsse zu bilden - Ausschuss für Bauen, Raumordnung und Verkehr - (Vorsitz ÖVP, Stv. ÖVP) - Ausschuss für Familie, Soziales und Vereine - (Vorsitz ÖVP, Stv. SPÖ) - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften - (Vorsitz SPÖ, Stv. ÖVP) - Ausschuss für Umwelt und Zivilschutz - (Vorsitz ÖVP, Stv. ÖVP) und die Anzahl der Mitglieder mit jeweils 5 festzulegen. c) Ausschuss für Bauen, Raumordnung und Verkehr Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht: ÖVP: SPÖ: Merker Robert, Ing. Ortner Silke, Ing. Presetschnik Klaus Stanitz Josef, Ing. Breit Herbert Nach Prüfung der Wahlvorschläge wird die Wahl durchgeführt. Herr Bürgermeister gibt das Ergebnis bekannt: 19 gültige Stimmen für diesen Wahlvorschlag 0 ungültige Stimmen Beschluss: Die Gemeinderäte - GR Herbert Breit - GfGR Ing. Robert Merker - GR Ing. Silke Ortner - GR Klaus Presetschnik - GR Ing. Josef Stanitz sind daher zu Mitgliedern des Ausschusses für Bauen, Raumordnung und Verkehr gewählt. d) Ausschuss für Familie, Soziales und Vereine Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht: 6

7 ÖVP: SPÖ: Hofmann Gottfried Ortner Silke, Ing. Scherbichler Gertraud Vesztergom Hannelore Mandl Martina Nach Prüfung der Wahlvorschläge wird die Wahl durchgeführt. Herr Bürgermeister gibt das Ergebnis bekannt: 19 gültige Stimmen 0 ungültige Stimmen Beschluss: Die Gemeinderäte - GR Gottfried HOFMANN - GR Martina MANDL - GR Ing. Silke ORTNER - GfFR Gertraud SCHERBICHLER - GfGR Hannelore VESZTERGOM sind daher zu Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Soziales und Vereine gewählt. e) Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht: ÖVP: SPÖ: Berl-Heim Monika, DI Maxim Elisabeth Tesch Walter Zimmermann Isabella Mandl Martina Nach Prüfung der Wahlvorschläge wird die Wahl durchgeführt. Herr Bürgermeister gibt das Ergebnis bekannt: 19 gültige Stimmen 0 ungültige Stimmen Beschluss: Die Gemeinderäte - GR DI Monika BERL-HEIM - GR Martina MANDL - Vizebürgermeister Elisabeth MAXIM - GR Walter TESCH - GR Isabella ZIMMERMANN sind daher zu Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften gewählt. 7

8 f) Ausschuss für Umwelt und Zivilschutz Folgende Wahlvorschläge wurden eingebracht: ÖVP: SPÖ: Berl David Berl-Heim Monika, DI Hofmann Gottfried Löschinger Herbert Breit Herbert Nach Prüfung der Wahlvorschläge wird die Wahl durchgeführt. Herr Bürgermeister gibt das Ergebnis bekannt: 19 gültige Stimmen 0 ungültige Stimmen Beschluss: Die Gemeinderäte - GR David BERL - GR DI Monika BERL-HEIM - GR Herbert BREIT - GR Gottfried HOFMANN - GfGR Herbert LÖSCHINGER sind daher zu Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Zivilschutz gewählt. 4. Zuteilung von Fraktionsräumen Im Erdgeschoß des Rathauses gibt es zwei Räume, die als Fraktionsräume Verwendung finden. Der größere davon dient als Fraktionsraum für die ÖVP und wird auch als zusätzlicher Raum im Zuge von Veranstaltungen im Gemeindesaal genutzt (Baby-Treff, Impfungen, Blutspendeaktionen, Christkindlmarkt etc.). Der kleinere Raum stand in der letzten Gemeinderatsperiode der SPÖ als Fraktionsraum zur Verfügung und wird auch für die Sitzungen des Arbeitskreises Klimabündnis genutzt. Nunmehr soll der Raum der SPÖ und den GRÜNEN zur Verfügung stehen. Eine Vereinbarung über die Nutzungszeiten soll zwischen den beiden Klubsprechern direkt getroffen werden. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, den größeren Fraktionsraum der ÖVP und den kleineren Fraktionsraum der SPÖ und den GRÜNEN nach o.a. Modalitäten zur Verfügung zu stellen. 8

9 5. Gemeindeverband der Musikschule Laxenburg-Biedermannsdorf; a) Entsendung eines Vertreters in den Verbandsvorstand Mit Gemeinderatsbeschluss vom wurde Frau GGR Vesztergom in den Verbandsvorstand des Musikschulverbandes Laxenburg-Biedermannsdorf entsandt. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, die bisher in den Verbandsvorstand entsandte Vertreterin der Gemeinde, Frau GfGR Hannelore Vesztergom neuerlich zu entsenden. b) Entsendung eines Mitgliedes in den Prüfungsausschuss Mit GR-Beschluss vom wurde nach dem Ableben von Herrn GfGR Guby Herr GR Gen. Pichler als Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, Herrn GR Gen. Josef Pichler als Mitglied in den Prüfungsausschuss der Musikschule Laxenburg-Biedermannsdorf zu bestellen. Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür, 1 Enthaltung (GR Gen. Pichler) 6. Kultur- und Museumsverein Laxenburg; Entsendung eines Vertreters der Gemeinde in den Vorstand In den Statuten des Vereines ist vorgesehen, dass ein Vertreter der Gemeinde Sitz und Stimme im Vorstand hat. Bisher übte Frau GR Anna Zangl diese Funktion aus. 9

10 Herr Bürgermeister stellt den Antrag, Frau GR Anna Zangl als Vertreterin der Gemeinde in den Vorstand des Kultur- und Museumsvereins Laxenburg zu entsenden. 7. Sozialbeirat des Sozialsprengels des Verwaltungsbezirkes Mödling; Entsendung eines Vertreters der Gemeinde In den Sozialbeirat des Sozialsprengels des Verwaltungsbezirkes Mödling hat jede Gemeinde einen Vertreter zu entsenden; dieser muss nicht Mitglied des Gemeinderates sein. In den Gemeinderatssitzungen vom bzw wurde Frau GfGR Hannelore Vesztergom namhaft gemacht. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, Frau GfGR Hannelore Vesztergom neuerlich in den Sozialbeirat Mödling zu entsenden. 8. Tourismuskommission Laxenburg; Entsendung eines Vertreters der Gemeinde In der Gemeinderatssitzung vom wurden für die Tourismuskommission seitens der Gemeinde nominiert: Vertreter der Gemeinde: Bürgermeister Ing. Robert Dienst GfGR Ing. Michael Heidenreich Ersatz: Vizebürgermeister Elisabeth Maxim GR Ing. Robert Merker Bisher waren von den Kammern folgende Personen für die Tourismuskommission nominiert: Vertreter der Kammer f. Arbeiter u. Angestellte: Ing. Walter Heidenreich GR Gottfried Hofmann Ersatz: Ing. Robert Mandl Dr. Kurt Waniek Vertreter der Wirtschaftskammer: Anna Demmer Walter Eigner Andreas Koch 10

11 Ersatz: Karl Busch Vertreter der Bezirksbauernkammer: Ing. Gerhard Berl Nach der GR-Wahl wurden alle Kammern schriftlich ersucht, ihre Vertreter für die neue Funktionsperiode des Gemeinderates namhaft zu machen. Bis dato sind diese Meldungen noch nicht eingelangt. Die Aufgaben der Kommission sind u.a. Beratung der Gemeinde in Tourismusangelegenheiten, Vorschläge f. zweckmäßigen Einsatz der Tourismusabgabe, Vorschläge f. Entsendung der Vertreter in den Tourismusverband. Die Kommission setzt sich aus maximal 9 Vertretern zusammen, wobei die Kammern für folgende Bereiche die Vertreter nominieren: Gastronomie Kammer der gewerbl. Wirtschaft Hotel-, Beherbungsgewerbe Kammer der gewerbl. Wirtschaft Privatzimmer Gemeinde Freizeiteinrichtungen Kammer der gewerbl. Wirtschaft 2 Arbeitnehmer d. örtl. Tourismusbetriebe Kammer f. Arbeiter u. Angestellte 1 Landwirt Bezirksbauernkammer Vertreter d. örtl. Fremdenverkehrsvereins Fremdenverkehrsverein (wenn vorhanden) Die Funktionsperiode läuft konform zur Gemeinderatsperiode. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Personen als Vertreter für die Gemeinde in die Tourismuskommission zu entsenden: Mitglieder: Bürgermeister Ing. Robert Dienst Vizebürgermeister Elisabeth Maxim Ersatzmitglieder: GfGR Ing. Michael Heidenreich GfGR Ing. Robert Merker 9. Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden; Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters der Gemeinde In der GR-Sitzung am wurde Herr GfGR Herbert Löschinger als stimmberechtigter Vertreter der Gemeinde in den Wasserleitungsverband der Triestingtalund Südbahngemeinden entsendet. 11

12 Herr Bürgermeister stellt den Antrag, Herrn GfGR Herbert Löschinger als stimmberechtigten Vertreter der Gemeinde in den Wasserleitungsverband der Triestingtalund Südbahngemeinden zu entsenden. 10. Schulausschuss der Hauptschulgemeinde Mödling; Wahl eines stimmberechtigten Vertreters Gemäß 42 Abs. 10 NÖ Pflichtschulgesetz ist die Funktionsperiode der Schulausschüsse gleich jener der Gemeinderäte in NÖ. Daher ist der Schulausschuss der Hauptschulgemeinde Mödling für die GR-Periode neu zu bilden. Nach den Bestimmungen des 42 NÖ Pflichtschulgesetz hat die Marktgemeinde Laxenburg 1 stimmberechtigten Vertreter zu entsenden und dieser ist gemäß 42 Abs. 5 leg. cit. vom Gemeinderat zu wählen. Bis jetzt hatte Frau GfGR Vesztergom diese Funktion inne, nunmehr soll Frau GfGR Scherbichler zur Wahl in diesen Ausschuss vorgeschlagen werden. Herr Bürgermeister schlägt Frau GfGR Gertraud Scherbichler zur Wahl in den Schulausschuss der Hauptschulgemeinde Mödling vor. Herr Bürgermeister gibt das Ergebnis bekannt: 19 gültige Stimmen 0 ungültige Stimmen Beschluss: Frau GfGR Gertraud Scherbichler ist daher als stimmberechtigte Vertreterin in den Schulausschuss der Hauptschulgemeinde Mödling gewählt. 11. Disziplinarkommission für Gemeindebeamte, Funktionsperiode ; Neubestellung Gemäß 120 Abs. 10 NÖ Gemeindebeamtendienstordnung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde die Disziplinarkommission für Gemeindebeamte zu bilden. Gemäß 120 Abs. 8 leg. cit. hat jede Gemeinde vier Mitglieder vorzuschlagen. 12

13 Herr Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Personen für die Disziplinarkommission vorzuschlagen: Mitglieder: Bürgermeister Ing. Robert Dienst GfGR Herbert Löschinger Ersatzmitglieder: Vizebürgermeister Elisabeth Maxim GfGR Hannelore Vesztergom 12. Gemeindeverband für die Abfallbeseitigung im Bezirk Mödling; Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters der Gemeinde Herr GfGR Löschinger, zu dessen Agenden auch der Bereich Abfallwirtschaft zählt, soll als stimmberechtigter Vertreter in den Gemeindeverband für die Abfallbeseitigung im Bezirk Mödling entsandt werden. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, Herrn GfGR Herbert Löschinger als stimmberechtigten Vertreter in den Gemeindeverband für die Abfallbeseitigung im Bezirk Mödling zu entsenden. 13. Grundverkehrskommission, Funktionsperiode ; Nachnominierung Mit Gemeinderatsbeschluss vom wurden für die Grundverkehrs- Bezirkskommission, Funktionsperiode , folgende Mitglieder bestellt. Mitglieder: Ersatzmitglieder: Ing. Gerhard Berl GfGR DI Wilhelm Balber Michael Berl GR Gen. Josef Pichler Herr Bürgermeister stellt den Antrag, für den aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Herrn DI Balber nunmehr Herrn GfGR Ing. Robert Merker als Mitglied der Grundverkehrskommission zu bestellen. 13

14 14. Prüfungsausschuss Gebarungsprüfung vom ; Bericht Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr GR Gen. Pichler, berichtet: Am fand eine unvermutete Gebarungsprüfung statt. Es wurden folgende Istbestände festgestellt: Konto Nr. EURO Bargeld 4.845,47 Raika Laxenburg ,19 Raika Laxenburg ,45 Raika Laxenburg ,97 Raika Laxenburg ,43 ISTBESTAND ,51 Die Kontrolle der Sollbestände ergab keine Abweichung zu den Istbeständen. Unter Punkt V. ließ der Prüfungsausschuss Folgendes protokollieren: Der Prüfungsausschuss hat gemäß 82 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung den Rechnungsabschluss geprüft. Vom Bürgermeister und vom Kassenverwalter wurden keine Stellungnahmen abgegeben. 15. Rechnungsabschluss 2004 Frau Vizebürgermeister berichtet: Herr Bürgermeister legt den Rechnungsabschluss 2004 vor, der in der Zeit vom bis im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegen ist und zu dem keine Erinnerungen eingelangt sind. Haushaltssummen per : Der Rechnungsabschluss ergab im ordentlichen Haushalt Einnahmen in der Höhe von ,62 und Ausgaben in der Höhe von ,16. Veranschlagt waren ,00. Der Sollüberschuss des ordentlichen Haushalts im Jahr 2004 beträgt ,46. Der Rechnungsabschluss ergab im außerordentlichen Haushalt Einnahmen in der Höhe von ,68 und Ausgaben in der Höhe von ,68. Veranschlagt waren ,00. 14

15 Das Maastrichtergebnis für das Jahr 2004 beträgt ,00. Frau Vizebürgermeister berichtet: Einige Vorhaben des ordentlichen Haushalts: Neue Garagentore bei der FF Laxenburg (Teilzahlung) Sanierungen in der Volksschule und im Hort Subventionen an Vereine, Musikschule und Lehrlinge Renovierung div. Denkmäler im Ortsgebiet Neue Mistkübel und Bänke im Ortsgebiet Subvention für die Pfarrkirche Radwegenetz im Ortsgebiet (Teilweise Fertigstellung) Umfangreiche Straßensanierungen (Johannesplatz, Klosterstraße) Fertigstellung des Kompostplatzes Ankauf eines Grundstückes bei der Klosterwirtschaft Beginn der Revitalisierung des Reiherstadls Rest 2005 Einige Vorhaben des außerordentlichen Haushalts: Sanierungsmaßnahmen in der Volksschule Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten F. Rauch-Gasse Regenwasserkanal Einige Kostengrößen für das Jahr 2004: Ausgaben für Bildung und Jugend (z. B. Volksschule, Hort, Jugend und Beiträge an Schulgemeinden) ,76 Ausgaben für Förderungen (z. B. Subventionen an Vereine, Feuerwehr, Musikschule, familienpolitische Maßnahmen, Wohnbauförderung und Unternehmen) ,01 Ausgaben für Personal ,71 Darlehen per : Der Schuldenstand beträgt ,61 Darlehenstilgungen erfolgten in der Höhe von ,97 Der Zinsendienst betrug ,75 15

16 An Schuldendienstersätzen erhielt die Gemeinde ,30 Haftung per : Die offene Belastung an der Haftung Klosterwirtschaft beträgt ,00 Herr Bürgermeister berichtet weiter: Personal per : 1 Leitende Gemeindebedienstete 12 Bedienstete im Gemeindeamt (1 mit 20, 1 mit 34 Wo.Std. + 1 ATZ + 1 Karenz) 2 Hortnerinnen (1 mit 22 und 1 mit 30 Wochenstunden) 3 Büchereidamen (1 mit 2, 1 mit 3 und 1 mit 8 Wochenstunden) 1 Amtswartin 2 Horthelferinnen (1 mit 21, 1 mit 25 Wochenstunden) 1 Schulwart 1 Schulwarthelferin (35 Wochenstunden) 6 Kindergartenhelferinnen (1 mit 20, 2 mit 35, 2 mit 40 Wo.Std. + 1ATZ) 1 Sachbearbeiter im Wirtschaftshof 1 Klärfacharbeiter 1 Leiter des Wirtschaftshofes 10 Arbeiter im Außendienst 2 Reinigungskräfte (1 mit 5 und 1 mit 10 Wochenstunden) 1 Stützkraft in der Volksschule (max. 10 Wo-Std. - nach freier Vereinbarung) 4 Betreuer im Jugendraum (max. 8 Wo-Std. - nach freier Vereinbarung) Abweichungen zum Voranschlag 2004 per : Betreffend Abweichungen einzelner Vorhaben bzw. Voranschlagsstellen zum Voranschlag 2004 wird auf die Seiten des Rechnungsabschlusses 2004 verwiesen, wo diese Abweichungen erläutert sind. Die Begründungen der Abweichungen wurden vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am zur Kenntnis genommen. An der anschließenden Diskussion nehmen teil: Herr GfGR Ing. Heidenreich, Frau Vizebürgermeister Maxim, Herr GfGR Ing. Merker, Herr GR Gen. Pichler, Herr GR Presetschnik und Herr Bürgermeister. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2004, wie er hier vorliegt, zu genehmigen und bringt den Antrag zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen dafür 2 Enthaltungen (GRÜNE) 16

17 Herr Antoni verlässt um Uhr die Sitzung. 16. Flächenwidmungsplan; 12. Änderung abgesetzt! 17. Bebauungsplan; 7. Änderung Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Von der geplanten Änderung des Bebauungsplanes sind folgende Bereiche bzw. Inhalte betroffen: IZ-NÖ Süd Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen Langer Wassersprung Baufluchtlinien Maximilian Neuwirt-Gasse Erstreckung der Bebauungsbestimmungen IZ-NÖ Süd Im IZ-NÖ Süd gewidmeten Bauland-Industriegebiet (BI) sind lt. rechtskräftigem Bebauungsplan einige Bereiche als Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen festgelegt. Aufgrund eines Bauvorhabens auf dem an der Straße 10 gelegenen Grundstück Nr. 530/8, das teilweise auf einer derart festgelegten Abstellanlage für Kfz geplant ist, wurde seitens der Gemeinde eine Überprüfung aller im BI festgelegten Verkehrsflächen beauftragt. Diese ergab, dass die Abgrenzung der Kfz-Flächen nicht mehr in allen Bereichen mit dem Naturstand übereinstimmt. Im Übrigen hat sich herausgestellt, dass die Regelung der Abstellanlagen für Kfz aus dem Jahre 1992 für ein Industriegebiet nicht mehr erforderlich erscheint bzw. nicht mehr weiterverfolgt werden soll, da wie eben auch das aktuelle Bauvorhaben verdeutlicht der Bautätigkeit im Industriegebiet bzw. der wirtschaftlichen Entwicklung grundsätzlich entgegensteht. Die Marktgemeinde Laxenburg beabsichtigt, alle im Bauland-Industriegebiet festgelegten Kfz-Flächen ersatzlos zu streichen. Langer Wassersprung Für den Bereich Langer Wassersprung wurde im Jahr 1990 der Teilbebauungsplan Langer Wassersprung erstellt. Damals wurde seitens der Gemeindevertreter beschlossen, die kleinteilige Bebauungsstruktur in diesem Bereich zu erhalten, eine weitere Verdichtung möglichst hintanzuhalten und daher restriktive Bebauungsbestimmungen festzulegen, weshalb damals die Baufluchtlinien zum Teil restriktiv an Üzw. nahe dem Baubestand festgelegt wurden. In den letzten Jahren werden im Bereich Langer Wassersprung vermehrt bauliche Veränderungen, wie Errichtung von Wintergärten, etc. seitens der Grundeigentümer angestrebt, die vor allem an den Eckgrundstücken aufgrund der restriktiven Festlegungen kaum möglich waren und sind. Es sollen nun in diesem Bereich künftig bauliche Erweiterungen, insbesondere auf Eckgrundstücken ermöglicht werden. Aus diesem Grund sollen die Baufluchtlinien insofern abgeändert werden, dass die hinteren Baufluchtlinien in den zwischen Aspangbahnstraße-Am Wassersprung-Kapellengasse gelegenen Baublöcken aufge- 17

18 hoben und die vorderen Baufluchtlinien entlang der Aspangbahnstraße und der Straße Am Wassersprung auf einen Abstand von 3 m zur Straßenfluchtlinie verringert werden. Die ebenfalls geplante Änderung Maximilian Neuwirt-Gasse ist durch Entfall des Tagesordnungspunktes 16 nicht mehr Gegenstand der 7. Änderung des Bebauungsplanes. Die geplante Umwidmung von Verkehrsfläche-privat auf Bauland-Wohngebiet stünde im Widerspruch zu einem überörtlichen Raumordnungsprogramm und hätte keine Aussicht auf Genehmigung. Aus diesem Grund wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt abgesetzt und deshalb hat auch die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes zu entfallen. Der Entwurf wurde gem. 22 Abs. 4 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl idgf, durch sechs Wochen, und zwar von bis im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Stellungnahmen hiezu sind keine eingelangt. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, folgende Verordnung zu beschließen: V E R O R D N U N G 1 Bebauungsplan Aufgrund des 73 Abs. 1 und 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl i.d.g.f., wird hiermit der Bebauungsplan für die KG Laxenburg dahingehend abgeändert (7. Änderung), dass an Stelle der in der zugehörigen Plandarstellung kreuzweise rot durchgestrichenen Signaturen und Umrandungen, welche hiermit außer Kraft gesetzt werden, die durch rote Signaturen und Umrandungen dargestellten neuen Bebauungsbestimmungen bzw. Kenntlichmachungen treten. 2 Allgemeine Einsichtnahme Die in 1 angeführte und von Dipl.-Ing. Dr. techn. Luzian Paula, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, unter Zl. 0503/B7/05 verfasste Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. 18. Volksschule; a) Ankauf Garderoben 18

19 Frau GfGR Vesztergom berichtet: Die Garderoben in der Volksschule befinden sich in keinem sehr guten Zustand mehr. Eine Reparatur wäre aufwändig und nicht sehr wirtschaftlich, da sie den derzeit geltenden Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechen. Aus diesem Grund wurde ein Neuankauf in Erwägung gezogen. Folgende Angebote wurden eingeholt: Steiner Möbel 4644 Scharnstein Alpenkid 4160 Aigen-Schlägl Gesamt 7.540, ,00 Rabatt 15 % 1.131,13 10 % 670,00 Sonderrabatt 5 % 320,49 5 % 301,50 Netto 6.089, ,50 20 % USt , ,70 GESAMT ,20 Frau GfGR Vesztergom stellt den Antrag, die Garderoben bei der Fa. Alpenkid, 4160 Aigen-Schlägl, zum Preis von 6.874,20 inkl. 20 % USt. anzukaufen. b) Benützungsübereinkommen Fa. WSD Frau GfGR Vesztergom berichtet: Der Elternverein der Volksschule hat einen Selbstverteidigungskurs für Kinder organisiert, der von der Fa. WSD, Herrn Heidinger, im Turnsaal der Volksschule abgehalten werden soll. Die Marktgemeinde Laxenburg ist gesetzlicher Schulerhalter der Volksschule Laxenburg und gestattet die Benützung des Turnsaales der Volksschule für die Abhaltung des WSD-Kurses in der Zeit von 12. Mai bis 23. Juni 2005 an folgenden Tagen: Donnerstag, in der Zeit von bis Uhr. Alternativ: Dienstag, Uhr Der Benützer verpflichtet sich, für Schäden und Verletzungen, die sich anlässlich der Benützung ereignen, alleine aufzukommen und die Marktgemeinde Laxenburg vollkommen schad- und klaglos zu halten. Die Marktgemeinde Laxenburg übernimmt für derartige Schäden und Verletzungen keinerlei Haftung. 19

20 Vorgefundene oder selbstverursachte Beschädigungen im Turnsaal oder an seiner Einrichtung, müssen sofort dem Schulwart gemeldet werden. Der Benützer übernimmt den Turnsaal in ordnungsgemäßem Zustand und hat denselben nach der Benützung in einem ebensolchen Zustand zu übergeben. Die Marktgemeinde Laxenburg behält sich das Recht vor, dieses Übereinkommen im Falle der nicht sachgemäßen Benützung mit sofortiger Wirksamkeit zu widerrufen. Der Benützer unterwirft sich den allgemeinen Bedingungen für die Mitbenützung von Schulräumen, insbesondere: a) Das Rauchverbot im Schulhaus ist streng einzuhalten. Die zur Mitbenützung ü- berlassenen Räume und die in ihnen befindlichen Einrichtungsgegenstände sind widmungsgemäß und schonend zu benützen. b) Mit Ablauf der Benützungszeit muss das Schulhaus sofort verlassen werden. Die vereinbarte Turnzeit gilt als effektive Turnzeit. Für Umkleidemöglichkeiten wird zusätzlich maximal ein Zeitraum vom 15 Minuten gewährt. c) Das Anbringen von Ankündigungstafeln, Bildern und dergl. am Schulhaus wie auch in den Schulräumen ist nur im Einvernehmen mit der Schulleitung gestattet. d) Die Vertreter der Marktgemeinde Laxenburg und der Schulleitung haben das Recht, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Mitbenützung durch Augenschein zu überzeugen. e) Die Reinigung der benützten Räume ist in Abstimmung mit dem Schulwart vorzunehmen. f) Das Abstellen von eigenen Turngeräten in den Turn- und Abstellräumen ist nur im Einvernehmen mit der Schulleitung gestattet. g) Die Straßenschuhe sind bei Betreten des Schulgebäudes im Vorraum am Steinboden auszuziehen und abzustellen. h) An schulfreien Tagen nach den jeweils geltenden Bestimmungen des NÖ Schulzeitengesetzes ist eine Benützung des Turnsaales nicht gestattet. i) Turngeräte werden nicht benützt. Das Benützungsrecht darf auf dritte Personen nicht übertragen werden. Das Benützungsübereinkommen geht auf Rechtsnachfolger nicht über. Für die Benützung des Turnsaales wird pro Veranstaltungstag ein Betrag in Höhe von 20,00 inkl. USt. verrechnet. Frau GfGR Vesztergom stellt den Antrag, das vorliegende Benützungsübereinkommen mit der Fa. WSD, Herrn Johann Heidinger, 1030 Wien, zu genehmigen. 19. Kindergarten Friedrich Rauch-Gasse; a) Ankauf Gartenmöbel 20

21 Frau GfGR Vesztergom berichtet: Im Kindergarten Friedrich Rauch-Gasse sollen neue Gartentische und bänke für die Kinder angeschafft werden. Folgende Angebote wurden eingeholt: Wehrfritz GmbH Wolfurt Preise exkl. USt. 9 Stk. Gartentische 18 Stk. Gartenbänke 9 Stk. Gartentische 18 Stk. Gartenbänke Stahlrohrgestell kunststoffummantelt, massives Nadelholz 4.290,03 Freispiel DHW GmbH., 1130 Wien Preise exkl. USt. Verzinktes Stahlrohrgestell, Lackierung gegen Aufpreis, massives Nadelholz 5.355,00 Frau GfGR Vesztergom stellt den Antrag, die Gartentische und bänke bei der Fa. Wehrfritz, 6960 Wolfurt, zum Preis von 4.290,03 exkl. USt. anzukaufen. b) Ankauf Holzwandverkleidungen Frau GfGR Vesztergom berichtet: Im Gruppenraum 3 und in der Garderobe sollen passend zu den in den Jahren 2003 bzw angeschafften Möbeln - Wandverkleidungen montiert werden. An der anschließenden Diskussion beteiligen sich Herr GR Nagy und Frau GfGR Vesztergom. Frau GfGR Vesztergom stellt den Antrag, die Wandverkleidungen samt Montage bei der Fa. Steiner Möbel GmbH., 4644 Scharnstein, zum Preis von 379,60 zu beauftragen. 20. Hort; Ankauf Hortmöbel Frau GfGR Vesztergom berichtet: 21

22 Die Einrichtung im Hort ist auch schon ziemlich veraltet und aufgrund des im Vorjahr durchgeführten Hortumbaus (u. a. wurde eine Versetzung der Eingangstüre vorgenommen, um eine bessere Übersichtlichkeit zu schaffen) nicht mehr passend. Folgende Angebote wurden eingeholt: Steiner 4644 Scharnstein Alpenkid 4160 Aigen-Schlägl Preise exkl. USt , ,50 Auf Wunsch der Hortleiterin wurden bestimmte Maße einzelner Möbel vorgegeben, um verschiedene Spiel- und Bastelmaterialien auch entsprechend verstauen zu können. Die Firma Steiner konnte auf die Wünsche leider nicht eingehen, weshalb die Fa. Alpenkid beauftragt werden soll. Frau GfGR Vesztergom stellt den Antrag, die Firma Alpenkid, 4160 Aigen-Schlägl, mit der Lieferung und Montage der Hortmöbel zum Preis von ,50 exkl. USt. zu beauftragen. 21. Subventionsansuchen: a) Ball in der Schule Frau GfGR Scherbichler berichtet: Von den 3. und 4. Klassen der Volksschule Laxenburg nehmen im laufenden Schuljahr 64 Kinder am Projekt Ball in der Schule teil. Mit Schreiben vom wurde um Subvention von 36,00 pro teilnehmendem Kind angesucht. Somit würde sich die Subvention für das Schuljahr 2004/05 auf insgesamt 2.304,00 belaufen. Im Schuljahr 2003/04 nahmen 56 Kinder teil und es wurde eine Subvention in Höhe von 2.016,00 gewährt. Frau GfGR Scherbichler stellt den Antrag, das Volksschul-Projekt Ball in der Schule im Jahr 2005 mit insgesamt 2.304,00 zu fördern. b) MOJA Mobile Jugendarbeit/Streetwork 22

23 Frau GfGR Scherbichler berichtet: Die Mobile Jugendarbeit arbeitet am Projekt Jugendtreff Kaiserbahnhof sehr intensiv mit. Die Jugendbetreuer werden in Form von Coachinggesprächen unterstützt bzw. übernehmen die MitarbeiterInnen von MOJA auch Dienste während der Öffnungszeiten, wenn z.b. krankheitsbedingt Jugendbetreuer der Gemeinde ausfallen. Um diese gut laufende Jugendbetreuungseinrichtung auch weiterhin betreuen zu könen, ersucht der Verein um Subvention in Höhe von 7.000,00 (im Jahr 2004 wurde 5.000,00 an Subvention gewährt). An der darauffolgenden Diskussion beteiligen sich Herr GfGR Ing. Heidenreich, Frau GR Mandl, Herr GR Gen. Pichler, Herr GR Nagy, Frau GfGR Vesztergom und Herr Bürgermeister. Frau GfGR Scherbichler stellt den Antrag, die Mobile Jugendarbeit/Streetwork mit einer Subvention in Höhe von 7.000,00 zu unterstützen. c) Tennisclub Laxenburg; Kindertraining Frau GfGR Vesztergom verlässt die Sitzung. Frau GfGR Scherbichler berichtet: Der Tennisclub Laxenburg hat mit Schreiben vom um Förderung der Tennis-Sommerkurse für Laxenburger Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) angesucht, die von der Tennis-Schule smashpoint -F. Heckl durchgeführt werden. Die Leistung umfasst 20 Trainingseinheiten mit Gruppen von max. 7 Kindern. Erfahrungsgemäß wird mit 20 bis 30 Anmeldungen von Laxenburger Kindern/Jugendlichen gerechnet. Die Kursgebühr beträgt heuer pro Kind 185,-- (für Nichtmitglieder wird eine Platzgebühr eingehoben). Der Tennisclub Laxenburg ersucht um Übernahme eines Beitrages in Höhe von 30,-- pro Kind. Frau GfGR Vesztergom nimmt wieder an der Sitzung teil. Frau GfGR Scherbichler stellt den Antrag, die Tennis-Sommerkurse 2005 für Laxenburger Kinder und Jugendliche wie bisher mit einem Beitrag von 30,-- pro Teilnehmer unter folgenden Voraussetzungen zu fördern: - Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Hauptwohnsitz in Laxenburg mit - 30,-- pro Kind und Kurs - Entgegennahme der Anmeldungen durch Tennisclub Laxenburg 23

24 - Abrechnung: Jeder Kursteilnehmer bezahlt 185,-- abzüglich der Förderung von 30,--. Der TCL legt die Quittungen und Namenslisten am Saisonende vor und erhält den Förderungsbetrag, nach Prüfung der Voraussetzungen, auf ein vom Verein zu nennendes Konto überwiesen. d) VW-Käfer und Bulli Liebhaberclub Laxenburg Frau GfGR Scherbichler berichtet: Der Verein VW-Käfer und Bulli Liebhaberclub Laxenburg hat mit Schreiben vom Februar 2005 um Gewährung einer Subvention angesucht. Im Jahr 2004 wurde eine Subvention in Höhe von 500,00 gewährt, über deren Verwendung der Gemeinde die entsprechenden Unterlagen vorgelegt wurden. Frau GfGR Scherbichler stellt den Antrag, dem VW-Käfer und Bulli Liebhaberclub Laxenburg für das Jahr 2005 eine Subvention in Höhe von 500,-- zu gewähren, wobei gemäß den Richtlinien für Subventionen an Vereine vom der Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel bis spätestens des Folgejahres zu erbringen ist. e) Kulturverein Alt-Laxenburg Frau GfGR Scherbichler berichtet: Mit Schreiben vom 22. März 2005 hat der Kulturverein Alt-Laxenburg um Subvention in Höhe ,-- angesucht. Mit dieser Subvention sollen Miete, Betriebskosten, Versicherung, Gas, Strom etc. beglichen werden. Weiters soll die Subvention als Zuschuss für kulturelle Veranstaltungen, für Anschaffungen des Laxenburger Heimatarchives, etc. verwendet werden. Im Jahr 2004 wurde dem Kulturverein Alt-Laxenburg eine Subvention in Höhe von 2.200,00 gewährt und zusätzlich wurden die Betriebskosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.600,00 übernommen. Die Subventionsabrechnung für 2004 wurde vorgelegt, überprüft und für in Ordnung befunden. Im Voranschlag ist lediglich eine geringfügige Erhöhung der Subvention vorgesehen (+ 100,00). Die gewünschte Gewährung einer Unterstützung in Höhe von 24

25 20.000,00 kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen, hiezu müsste erst ein Budgetplan 2005 bzw. eine Vorausschau über die geplanten Vorhaben, Investitionen etc. vorgelegt werden und nach Vorliegen detaillierter Unterlagen gesondert darüber beraten werden. Frau GR DI Steinbrugger verlässt die Sitzung. Frau GfGR Scherbichler stellt den Antrag, dem Kulturverein Alt-Laxenburg gemäß den Richtlinien für Subventionen an Vereine vom für das Jahr 2005 eine Subvention in Höhe von 2.200,-- zu gewähren und Betriebskosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.700,00 zu übernehmen. (ohne GR DI Steinbrugger, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) 22. Gemeindestraßenbau; a) Grundsatzbeschluss Straßenbauprogramm Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Im Straßenbauprogramm sind neben den laufenden Sanierungs- und Ausbesserungsarbeiten u.a. folgende Vorhaben geplant: Neubau/Ausbau: Sanierung Niklas Steuber-Gasse (Neudorfer Straße bis J. Vas-Gasse) Kapellengasse Hahnenwiesenweg Neudorfer Straße (Hofackergasse bis Wassersprung) Herzog Albrecht-Straße (Hofstraße bis Wiener Straße) Heinrich Ott-Gasse Franz Berl-Gasse Anselmgasse Für diese Vorhaben soll ein Grundsatzbeschluss in Höhe von ,00 inkl. USt. gefasst werden. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die Durchführung der angeführten Vorhaben zu fassen und einen Kostenrahmen von ,00 inkl. USt. dafür festzulegen. (ohne GR DI Steinbrugger, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) b) Auftragsvergabe 25

26 Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Von der Fa. Bau- und PlanungsgesmbH Ing. Koizar, 2540 Bad Vöslau, wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Folgende Firmen haben sich daran beteiligt: Preis inkl. USt. 1 Lang u. Menhofer ,52 2 Gebr. Haider GmbH ,87 3 Pittel & Brausewetter ,95 4 Alpine Mayreder ,04 5 ABO ,22 6 Allg. Straßenbau ,83 7 AVS ,97 8 Silvio ,27 9 Granit ,31 10 Seidl ,20 11 Traunfellner nicht abgegeben 12 Leyer + Graf nicht abgegeben 13 Streit nicht abgegeben Nach erfolgter Angebotsprüfung lautet der Vergabevorschlag des Planers, den Auftrag an Fa. Lang u. Menhofer Bau GesmbH & Co KG, 2700 Wr. Neustadt, zum Preis von ,52 inkl. USt. zu vergeben. Frau GR DI Steinbrugger nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr GR Nagy, Herr GR Gen. Pichler, Herr GfGR Ing. Merker und Herr Bürgermeister beteiligen sich an der anschließenden Diskussion. Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, die ausgeschriebenen Bauarbeiten an die Firma Fa. Lang u. Menhofer Bau GesmbH & Co KG, 2700 Wr. Neustadt, zum Preis von ,52 inkl. USt. zu vergeben. c) Ankauf Grundstück Stadt Wien f. Radwegenetz Das Grundstück Nr. 425/2, EZ 308, das sich derzeit im Eigentum der Stadt Wien befindet, wird für die Errichtung des Radweges benötigt. Nach langen Verhandlungen mit der Stadt Wien wurde das Grundstück da es für den derzeitigen Grundeigentümer wirtschaftlich nicht nutzbar ist zu einem Kaufpreis von 4,00/m² angeboten. Bei einer Gesamtfläche von m² beträgt der Kaufpreis somit ,00. Von der Stadt Wien, MA 69 Liegenschaftsmanagement, wurde ein Kaufvertrag ausgearbeitet, der von der Gemeinde Laxenburg zu beschließen und zu unterfertigen wäre. 26

27 Die in Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Kosten, Gebühren und Abgaben, insbesondere die Grunderwerbssteuer trägt die Käuferin, ebenso die grundbücherliche Durchführung. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, den Kaufpreis von ,00 zu beschließen, den Kaufvertrag (Beilage A) mit der Stadt Wien zu genehmigen und zu unterfertigen sowie die grundbücherliche Durchführung zu veranlassen. d) Rückführung Straßenabtretung GSt. 100 u. 117; Vermessungsauftrag Herr GfGR Ing. Merker berichtet: Wenn die Widmung einer Grundfläche, die aufgrund früherer Bestimmungen unentgeltlich abgetreten werden musste, als öffentliche Verkehrsfläche aufgehoben wird, ist diese Grundfläche dem damaligen Abtretungsverpflichteten zur unentgeltlichen Übernahme in sein Eigentum anzubieten. Im konkreten Fall betrifft dies die seinerzeitige Abtretung von KR Frau Michelfeit und Frau Cvitkovicz. Von Frau KR Michelfeit (Gst. Nr. 110) liegt bereits ein schriftliches Ansuchen vor, Frau Czvitkovicz (GSt. Nr. 117) hat am bei einer Vorsprache am Gemeindeamt mitgeteilt, ihr abgetretenes Grundstück wieder in ihr Eigentum übernehmen zu wollen und wird dies auch noch schriftlich mitteilen. Herr GR Presetschnik verlässt die Sitzung. Von der Gemeinde wäre nun die Vermessung zu veranlassen und die grundbücherliche Eintragung von Herrn Notar Dr. Feichtinger durchführen zu lassen. Vom Vermessungsbüro ARGE Vermessung Baden liegt folgendes Angebot vor: Teilungsplan GSt ,00 Teilungsplan GSt ,00 Netto 1.960,00 Bei Beauftragung von beiden Vermessungen 15 % Rabatt - 294, ,00 20 % USt. 333,20 GESAMT 1.999,20 Herr GR Nagy und Herr GfGR Ing. Merker nehmen an der darauffolgenden Diskussion teil. 27

28 Herr GfGR Ing. Merker stellt den Antrag, die ARGE Vermessung Baden, 2500 Baden, mit den o.a. Vermessungsarbeiten zum Preis von 1.999,20 inkl. USt. zu beauftragen und die grundbücherliche Durchführung zu veranlassen. (ohne GR Presetschnik, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) 23. Korrektion L 154; Grundstücksablösen Stadt Wien, Kongregation der Barmherzigen Schwestern, Ing. G. Berl Frau GR DI Berl-Heim verlässt die Sitzung. Durch die Umgestaltung des Straßenraumes im Zuge der L 154, km 17,0 bis 18,4, wurde insbesondere durch die Errichtung von Nebenanlagen Fremdgrund in Anspruch genommen. Es wurde vom Amt der NÖ Landesregierung ein Teilungsplan erstellt und durch Grundeinlösungsübereinkommen mit den betroffenen Grundeigentümern soll der endgültige Grundbuchstand hergestellt werden. Gemäß NÖ Straßengesetz hat die Gemeinde die Kosten des Erwerbes des für den Bau notwendigen Grundes zu tragen. Durch die auf das Jahr 1995 zurückgehende mündliche Vereinbarung mit der Stadt Wien gegenüber dem Amt der NÖ Landesregierung, dass die Abtretung an die Landesstraße kostenlos erfolgen kann, haben die beiden anderen Grundstückseigentümer (Kongregation der Barmherzigen Schwestern und Ing. Gerhard Berl) ebenfalls ihre Bereitschaft erklärt, den abzutretenden Grund kostenlos abzugeben. Mit Schreiben vom 24. März 2004 teilte uns das Amt der NÖ Landesregierung mit, dass der Magistrat der Stadt Wien mit Schreiben vom eine Entschädigung von 27,61 pro m² fordert. Das ergibt bei einer Fläche von m² eine Gesamtsumme von ,51. Daher soll auch den anderen Grundeigentümern für die Grundeinlösen eine Entschädigung in Höhe von 27,61 m² bezahlt werden: Grundstückseigentümer Abzutretende Fläche Betrag Stadt Wien m² ,51 Barmherzige Schwestern 89 m² 2.457,29 Ing. Gerhard Berl 7 m² 193,27 GESAMT m² ,07 Herr GR Presetschnik nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, die Grundeinlösen für die Korrektion der L 154, km 17,0 km 18,4 in Höhe von ,51 für die Stadt Wien, in Höhe von 28

29 2.457,29 für die Kongregation der Barmherzigen Schwestern und 193,27 für Ing. Gerhard Berl zu beschließen. (ohne GR DI Berl-Heim, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend) Frau GR Zimmermann verlässt die Sitzung, Frau GR DI Berl-Heim nimmt wieder daran teil. 24. Hochwasserschutz; a) Haidbach Laxenburg Instandhaltung 2005, Verpflichtungserklärung Ergänzend zum HW-Schutz Laxenburg hat das Amt der NÖ Landesregierung im Jahresbauprogramm 2005 die Verbreiterung des Steges beim Absperrbauwerk Haidbach und die Sanierung der Riedl-Schleuse berücksichtigt. Die Kosten für diese Instandhaltungsarbeiten sind mit ,00 veranschlagt, wobei folgender Kostenaufteilungsschlüssel vorgesehen ist: Bund 33,33 % ,00 Land NÖ 33,33 % ,00 Marktgemeinde Laxenburg 33,34 % ,00 Von der Marktgemeinde Laxenburg ist für dieses Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, damit vom Amt der NÖ Landesregierung, Gruppe Wasser-Abteilung Wasserbau, 2700 Wr. Neustadt, die anteiligen Bundes- und Landesmittel beantragt werden können. Frau GR Zimmermann nimmt wieder an der Sitzung teil. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Verpflichtungserklärung abzugeben: (1) Die Marktgemeinde Laxenburg stimmt dem Bauvorhaben Haidbach Laxenburg Instandhaltung 2005 zu. (2) Die Marktgemeinde Laxenburg, die Bauherr der Maßnahme ist, ersucht die Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung, bei der Durchführung dieser Maßnahme die Bauleitung zu übernehmen und ermächtigt die Abteilung Wasserbau, alle für diese Maßnahme notwendigen Verhandlungen und Regelungen einvernehmlich mit der Marktgemeinde Laxenburg und in deren Namen durchzuführen. (3) Die Marktgemeinde Laxenburg anerkennt das veranschlagte Erfordernis der Maßnahme mit ,00 29

30 und verpflichtet sich zur Leistung eines Interessentenbeitrages im Ausmaß von ,00 Für allfällige Mehrkosten bis zum Ausmaß von 10 % der Gesamtbaukosten verpflichtet sich die Marktgemeinde Laxenburg von vornherein zur Übernahme des anteiligen Interessentenbeitrages. (4) Die Marktgemeinde Laxenburg nimmt den gemeinsam mit der Abteilung Wasserbau erstellten Finanzierungsplan zur Kenntnis und ist in der Lage, die erforderlichen Interessentenmittel im Jahr 2005 aufzubringen. (5) Die Marktgemeinde Laxenburg verpflichtet sich, die hergestellten Anlagen nach deren Fertigstellung in die laufende Erhaltung zu übernehmen. b) Haidbach, Beauftragung Pflegemaßnahmen Für die notwendigen Pflegemaßnahmen des Haidbaches im Bereich des neu errichteten Absperrbauwerkes bis zum Erhaltungsbereich der Schloss Laxenburg Betriebsgesellschaft wurde ein Kostenvoranschlag vom Amt der NÖ Landesregierung, Geschäftsstelle Achau, eingeholt. Dieser umfasst die Entfernung des abflussbehindernden Bewuchses sowie einen pfleglichen Rückschnitt des Uferbewuchses inkl. Bagger und Fuhrwerk und beläuft sich auf 7.500,00. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, das Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wasserbau, 2481 Achau, mit der Durchführung der o.a. Pflegemaßnahmen zum Preis von 7.500,00 zu beauftragen. 25. Wirtschaftsförderung; Standortsubvention ECO-Plus Herr Bürgermeister führt den Vertragsinhalt in seinen wesentlichen Punkten aus. Die ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH. betreibt das Industriezentrum Niederösterreich-Süd in den Standortgemeinden Wr. Neudorf, Guntramsdorf, Laxenburg und Biedermannsdorf. 30

31 Sie ist grundsätzlich dazu bereit, zu Wertschöpfungen mit Öffentlichkeitscharakter und zur Entwicklung und Errichtung sozialer Infrastrukturen beizutragen, die auch Charakter öffentlicher Dienstleistungen haben. Im Besonderen nimmt die ecoplus folgende Wertschöpfungen und Leistungen mit Öffentlichkeitscharakter in Aussicht: Errichtung, Instandhaltung und setzung sowie Wartung von Straßen samt Verkehrszeichen, Ampeln und sonstigen verkehrstechnischen Einrichtungen, Kanalisationsanlagen samt Kläranlage, Gehwege, Beleuchtungseinrichtungen, Buswartehäuschen und dergleichen sowie die Pflege der Grünflächen und streifen; Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs, z.b. durch die Etablierung und den Betrieb eines Shuttledienstes Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, die die Attraktivität als Gewerbeund Industriestandort insgesamt fördern Im Gegenzug verpflichten sich die vier Standortgemeinden, der ecoplus von den Kommunalsteuereinnahmen aus dem Industriezentrum NÖ Süd jährliche Subventionsbeiträge zu den Wertschöpfungen mit Öffentlichkeitscharakter im Sinne des Absatzes 3 zu leisten. Diese Beiträge betragen für jede Gemeinde 3 % für die infrastrukturellen Einrichtungen und Anlagen maximal 1 % für die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs maximal 1 % für die sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen, die die Attraktivität als Gewerbe- und Industriestandort insgesamt fördern Es wird ein Beirat gebildet, dem alle Parteien dieser Vereinbarung angehören. Dieser hat beratende Funktion bei den infrastrukturellen Einrichtungen und Entscheidungsbefugnis mit bindender Wirkung bei den Maßnahmen zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs sowie bei den sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen. Die Vereinbarung wird mit Wirkung ab auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wobei unter Einhaltung einer Frist von 2 Jahren die Vereinbarung jeweils zum 31. Dezember gekündigt werden kann. Zudem kann aus wichtigen Gründen diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. An der darauffolgenden Debatte beteiligen sich Herr GR Gen. Pichler, Frau Vizebürgermeister Maxim und Herr Bürgermeister. Herr Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Vereinbarung über Standortsubventionen (Beilage B) zu genehmigen und zu unterfertigen. 31

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