Sterbeethik - Freiheit zum Tode?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sterbeethik - Freiheit zum Tode?"

Transkript

1 Prof. Dr. Helmut Bachmaier Sterbeethik - Freiheit zum Tode? Das Menschenbild, das den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegt, orientiert sich an Grundsätzen, die in der humanistischen Tradition, dem Autonomie-Konzept und einer Verpflichtungsethik ihren Ursprung haben. Dabei stehen ein Grundrecht und eine Grundpflicht im Vordergrund: nämlich das Recht auf Selbstbestimmung und die Pflicht zur Selbstverantwortung, die beide unauflösbar zusammengehören. Das Selbstbestimmungsrecht spricht dem Menschen ein weitgehendes Verfügungsrecht über seine Person zu, das jedoch zumindest an der Person des anderen seine Grenze findet. Wer dieses Recht in Anspruch nimmt, muss sich um die Eigenverantwortlichkeit kümmern, diese kann nicht delegiert werden. Dass dieses Recht sich auf das Leben und seine Gestaltung bezieht, ist sicher unstrittig. Ob das Selbstbestimmungsrecht als Verfügungsrecht sich auch darauf bezieht, den eigenen Todeszeitpunkt und die Art des eigenen Sterbens zu bestimmen, ist dagegen umstritten. Die Selbstbestimmung als philosophisches Konzept ist stets Ausdruck und Ziel der menschlichen Freiheit (Kant). Grenzen der Selbstbestimmung Immer wird diese Auffassung von der humanistischen Überzeugung begleitet, dass der Mensch ein endliches, fragiles, irrendes, letztlich begrenztes Wesen ist, das oft der Hilfe und der Anteilnahme anderer bedarf. Autonomie, Selbstbestimmung sind also nicht grenzenlos. Dies ist wichtig: Die Limitation, also die Begrenztheit, anzuerkennen, weil sonst Autonomie leicht in Autokratie sich verkehrt. Die Limitation und die Nicht-Perfektibilität des Menschen zu akzeptieren ist das, was die Humanitätsidee zum Ausdruck bringt. Die Grenze, die wesentliche Grenze überhaupt, die dem Leben und dem Handeln als praktischer Grenze gezogen ist, ist der Tod. Der Tod ist in jeder Hinsicht eine Grenzerfahrung. Sterben ist der Prozess des Übergangs, und genau auf diese Phase des Übergangs bezieht sich eine Sterbeethik. Sie ist eine Ethik der letzten Handlungen überhaupt. 1

2 Ethik der letzten Handlungen Die Sterbeethik behandelt die letzten Handlungsweisen von todkranken Personen unter ethischen Gesichtspunkten, etwa, was Selbstbestimmung und Selbstverantwortung in dieser Grenzsituation konkret bedeuten. Erstreckt sich nun das Selbstbestimmungsrecht nicht nur auf das Leben, sondern auch auf das Sterben und auf den Tod? Wir bejahen dies: Das Sterben und der Tod gehören unter das Selbstverfügungsrecht eines Menschen, aber nicht um jeden Preis, also mit bestimmten Einschränkungen und unter bestimmten Bedingungen. Es ist grundsätzlich ein eigenverantwortlicher Individualentscheid, über den Zeitpunkt und die Art des eigenen Sterbens zu bestimmen. Eine selbstbestimmte Entscheidung liegt dann vor, wenn 1. ein klares Bewusstsein und Urteilsfähigkeit vorliegen, was Sterbehilfe bei psychischer Erkrankung von vornherein ausschliesst. Dem philosophischen Begriff der Selbstbestimmung entspricht der juridische der Urteilsfähigkeit. Urteilsfähigkeit ist ein kategorischer Begriff, d.h. dass er keine Gradualisierung, keine Abstufung, nur das Entweder Oder kennt. Persönliche oder Patienten-Verfügungen sind in dieser Hinsicht manchmal von grosser Bedeutung, weil sie eine gewisse Garantie der Urteilsfähigkeit darstellen. Zur Urteilsfähigkeit gehören weiter: dass sich die Person über die Tragweite des Geschehens im Klaren ist und selbständig handelt. 2. Es darf keinerlei Dritteinwirkungen geben bei selbstbestimmten Entscheidungen. 3. Der Wunsch nach Sterbehilfe muss mehrfach wiederholt werden und über einen längeren Zeitraum gleich bleiben, damit wird der Inkonstanz bei Suizidwünschen vorgebeugt. Es wird aus psychiatrischer Sicht oftmals geltend gemacht, dass bei Suizidwünschen stets aktuelle psychische Verletzungen ursächlich seien, dass die Befindlichkeit, etwa der Schmerzzustand oder die Pflegesituation, oft einen akuten Sterbewunsch entstehen liessen, der nach einiger Zeit sich wieder ändere (vgl. Oesterreich, K.: Suizidalität, Sterbewunsch und Fatalismus bei depressiven Alterskranken, in: Friedrich/Schmitz-Scherzer, Suizid im Alter, bes. S. 75ff.; siehe Literaturhinweise am Schluss). Allerdings heisst es in der Forschung auch unmissverständlich: Aufgrund verschiedener Befunde wird dem Alterssuizid eine grössere Ernsthaftigkeit zugesprochen als den Suizidhandlungen von Personen in jungem und mittlerem 2

3 Alter (vgl. Martina Hirzel: Suizidalität im Alter Wer ist besonders gefährdet? Pfäffikon 2000). Durch die Forderungen der Wiederholung und der Konstanz des Suizidwunsches werden Affekthandlungen oder auch das Werther-Syndrom vermieden. 4. Sterbehilfe oder der assistierte Suizid sind nur möglich bei Schwerkranken ohne Heilungschance, was mehrfach diagnostiziert werden muss. 5. Zur selbstbestimmten Entscheidung gehört das Bewusstsein der ethischen Bedeutung, wenn nach assistiertem Suizid verlangt wird. Worum es in der Sterbeethik gehen muss, ist die besondere Qualität des Sterbevorganges, die angemessene Behandlung eines individuellen Sterbeprozesses, und diesen soll der Betroffene selbst regeln dürfen, ohne Bevormundung. Krisensituation? Die Hippokratische Gesellschaft Schweiz führt in ihrem Dossier Legalisierung der,aktiven Sterbehilfe in der Schweiz aus, die Ergebnisse der internationalen Suizidforschung zeigten übereinstimmend, dass Suizidalität Ausdruck einer seelischen Krisensituation oder Krankheit und damit eine psychiatrische Kategorie sei. Wenn das generell so wäre, wenn der Wunsch, rasch zu sterben, in jedem Fall einer psychischen Störung entspränge, dann wäre jeder Suizidant als Kranker zu behandeln, der von seinem Todeswunsch um jeden Preis abgebracht oder der unbedingt an der Ausführung seines Vorhabens gehindert werden müsste. In Wahrheit enthält die Schrift der Hippokratischen Gesellschaft hier einen Argumentationsfehler, der in der klassischen Logik petitio principii heisst: Gestützt auf einen Beweisgrund, der selbst erst beweisbedürftig ist, wird regelwidrig eine Schlussfolgerung erschlichen. Wir bestreiten keineswegs, dass die überwiegende Mehrheit der Suizidwünsche auf bestimmte Änderungen im Leben abzielt (besonders bei jüngeren Menschen) und nicht auf den eigenen Tod. Es trifft auch zu, dass in seelischen Krisensituationen der Gedanke aufkommen kann, rasch sterben zu wollen. Nicht aber hat die internationale Suizidforschung einhellig ergeben, dass jeder Suizidwunsch krankhaft sei. Hinter dem Entschluss zum Suizid könnten bilanzierende Anteile stehen, heisst es bei Martina Hirzel (S. 8). Und weiter: Die Selbsttötung kann dann ein bewusster und wohldurchdachter Abschluss des eigenen Lebens sein. Erfahrungen und zahlreiche Fachpublikationen (z.b. Schmitz-Scherzer) belegen, dass Suizidhandlungen in Einzelfällen auch Resultate lebenslanger (nicht- 3

4 krankhafter) Entwicklungen sein können. Wir wollen Suizidanten weder pathologisieren noch kriminalisieren. Es kommt vor, dass psychisch gesunde, urteilsfähige Schwerkranke beschliessen, ihr Leiden abzukürzen. Für diese Ausnahmesituationen sind Regelungen notwendig. Sterbehilfe ist ein Dienst am Sterbenden, nicht am Lebensmüden, der etwa einen Bilanzsuizid beabsichtigt. Wenn jemand sich töten will, weil die Lebensbilanz schlecht ausfällt, muss dies durch psychologische oder psychiatrische Hilfe verhindert werden, es ist zumeist Ausdruck einer aktuellen Lebenskrise. Sterbehilfe wird dann oft bejaht, wenn Schmerz und Leid für den Sterbenden unerträglich und unzumutbar geworden sind. Heute kann die palliative Medizin fast jeden Schmerz beheben, wenn nicht nur die akuten, sondern auch die chronischen Schmerzen dauerhaft therapiert werden. Palliative Medizin und Pflege sind stets von grosser Bedeutung beim Sterbevorgang. Jedoch greift das Argument: Schmerztherapie macht die Sterbehilfe überflüssig zu kurz: Es können auch massive dauerhafte Beeinträchtigungen und Einschränkungen das eigene Leben selbst bei Schmerzfreiheit durchaus als wertlos erscheinen lassen. Suizid im Heim Wer einen assistierten Suizid als Abkürzung des Sterbevorgangs für sich beansprucht, muss dies in vollem Bewusstsein der Tragweite seiner Entscheidung tun, was bedeutet, dass er oder sie sich über die Eigenverantwortung im Klaren ist, die dieser Schritt mit sich bringt. Es ist eine der wichtigen Aufgaben des Arztes oder der Heimleitung, diese Eigenverantwortung herauszustellen und auf die ethischen Implikate aufmerksam zu machen. Das heisst nicht, die Verantwortung auf den Todkranken abzuladen, sondern gehört wie schon gesagt zur Kehrseite des Selbstbestimmungsrechts. Das Gewissen des Sterbewilligen darf und soll durchaus mit moralischen Fragen konfrontiert werden. Die Schutzpflicht der Institution, in der ein Sterbender wohnt, gebietet, sich zu vergewissern, dass 1. tatsächlich eine unheilbare Krankheit vorliegt, d.h. dass mehrere Fachärzte bestätigt haben, dass gegenwärtig keine Behandlungsmethode bekannt ist, mit deren Hilfe eine Heilung vorstellbar wäre 2. die Diagnose klar und eindeutig ist 4

5 3. die Funktionen mehrerer Organe ausgefallen sind und die Krankheit nach mehrfacher ärztlicher Diagnose in absehbarer Zeit zum Tode führen würde, selbst wenn sie bestmöglich behandelt würde 4. keine Heilung zu erwarten ist und vor allem 5. dass der Sterbende nicht durch Dritte angestiftet worden ist. Diese Schutzpflicht ist das Pendant zum Selbstbestimmungsrecht. Die Schutzpflicht und die ihr inhärente Prüfpflicht sind das Kernstück der Sterbeethik auf Seiten der Institution, so wie das Selbstbestimmungsrecht das Kernstück der Sterbeethik auf Seiten des Suizidwilligen ist. Sichergestellt werden muss, dass niemals aus dem Gefühl, anderen zur Last zu fallen, um Sterbehilfe nachgesucht werden darf (tatsächlich ist dies oft einer der Gründe, warum Menschen ihr Leben beenden oder ihren Sterbeprozess abkürzen wollen), und es muss selbstverständlich sein, dass niemals und unter keinen Umständen die Kostenfrage zum Angelpunkt der Sterbehilfe gemacht werden darf. Die Sterbehilfe in einem Heim, in einer Residenz oder einer anderen Alterseinrichtung zu ermöglichen, erfüllt den Gleichheitsgrundsatz, weil dies ausserhalb nach Schweizerischem Recht stets möglich war. Und: Das Heim ist das Zuhause der Menschen; man kann sie nicht in ihrer schwersten Lebenssituation ausweisen und ausgrenzen. Juristische Rahmenbedingungen Für die Schweizer Juristen sind die Fragen von Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid klar geregelt in den Artikeln 114 und 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Ersterer besagt: Wer aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet, wird mit Gefängnis bestraft. Und in Artikel 115 heisst es: Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Der Täter muss vorsätzlich handeln und überwiegend die Befriedigung eigener materieller oder affektiver Bedürfnisse anstreben, damit Suizidbeihilfe in der Schweiz zum Straftatbestand wird. Mit Hilfe eines Umkehrschlusses haben die Schweizer Juristen seit Jahrzehnten 5

6 festgelegt, dass das Verleiten zum und Helfen beim Suizid dann straffrei bleiben müsse, wenn es nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen herrühre. Ob jemand für Sterbehilfe (als Hilfe zum Sterben) oder für Sterbebegleitung (als Hilfe beim Sterben) sich entscheidet - es bleibt immer ein eigenverantwortlicher Individualentscheid. Dies berührt auch nicht die Ablehnung der aktiven Sterbehilfe. Literaturhinweise Helmut Bachmaier/ René Künzli, Am Anfang steht das Alter. Elemente einer neuen Alterskultur, Göttingen 2007 (bes. S , mit ausführlichen Literaturhinweisen am Ende des Buches) I. Friedrich, Reinhard Schmitz-Scherzer (Hrsg.), Suizid im Alter, Darmstadt 1992 Hans Giger, Reflexionen über Tod und Recht. Sterbehilfe im Fokus von Wissenschaft und Praxis, Zürich 2000 Hippokratische Gesellschaft Schweiz (Hrsg.), Interdisziplinäres Dossier Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in der Schweiz?, Zürich 1999 Walter Jens, Hans Küng, Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung, München/Zürich 1995 Ronald Harri Wettstein, Sterben zur rechten Zeit, Zürich helmut.bachmaier@uni-konstanz.de 6

Sterbeethik - Freiheit zum Tode?

Sterbeethik - Freiheit zum Tode? Prof. Dr. Helmut Bachmaier Sterbeethik - Freiheit zum Tode? Das Menschenbild, das den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegt, orientiert sich an Grundsätzen, die in der humanistischen Tradition, dem

Mehr

Christian Schwarzenegger

Christian Schwarzenegger Kolloquium Zürich Psychiatrisches 27. November 2002, Christian Schwarzenegger 2002, Schwarzenegger, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich [www.rwi.unizh.ch/schwarzenegger/home.htm] Klassischer

Mehr

Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen?

Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen? Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen? Eine theologisch-ethische und seelsorgerische Beurteilung Prof. Dr. theol. Ulrich Eibach, Ev. Theol. Fakultät Uni Bonn und Klinikseelsorge

Mehr

Stellungnahme von. Abkürzung Institution/Organisation. Adresse : Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15. Telefon :

Stellungnahme von. Abkürzung Institution/Organisation. Adresse : Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15. Telefon : Stellungnahme von Name/Institution/Organisation : FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Abkürzung Institution/Organisation : FMH Adresse : Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15 Kontaktperson

Mehr

Sterbehilfe aus juristischer Sicht

Sterbehilfe aus juristischer Sicht Seniorenmarkt Thun, 17. Oktober 2015 Sterbehilfe aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun Themen 1. Recht als ethisches Minimum: BV, EMRK 2. Begriffe: Suizidbeihilfe Sterbehilfe (aktive, passive)

Mehr

Art. 114 Tötung auf Verlangen Probleme der Urteilsfähigkeit bei ethischen Entscheidungen mit und für Patienten

Art. 114 Tötung auf Verlangen Probleme der Urteilsfähigkeit bei ethischen Entscheidungen mit und für Patienten Probleme der Urteilsfähigkeit bei ethischen Entscheidungen mit und für Patienten Symposium klinische Ethik in der Psychiatrie UPK Basel 3. November 2016 Prof. V. Dittmann Präsident Ethikbeirat UPK Komplexe

Mehr

WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN

WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Symposium Freiburg BEHINDERUNG UND ALTER: Die letzte Lebensphase WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Dr. med. Marion Schafroth Vorstandsmitglied EXIT, Ressort Freitodbegleitung 1 http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/schwarzenegger/publikationen/jusletter070319.pdf

Mehr

Selbstbestimmung oder Schutz vor sich selbst? Ethik der Suizidprävention

Selbstbestimmung oder Schutz vor sich selbst? Ethik der Suizidprävention Selbstbestimmung oder Schutz vor sich selbst? Ethik der Suizidprävention Peter Schaber (Universität Zürich) 16.03.18 Seite 1 Inhalt 1. Gründe für Suizidprävention 2. Autonomie 3. Urteilsfähigkeit 4. Respekt

Mehr

Informationen Argumente

Informationen Argumente 217 Informationen Argumente Beihilfe zur Selbsttötung ist heute u.a. verboten in: Großbritannien Norwegen Finnland Dänemark Portugal Spanien Italien Frankreich Österreich Griechenland Slowakei Ungarn Polen

Mehr

Wie dürfen wir sterben?

Wie dürfen wir sterben? Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte Wie dürfen wir sterben? Informationen über die Diskussion um die Sterbe-Hilfe in Deutschland Text: Brigitte Huber - für den ökumenischen Arbeitskreis

Mehr

Thomas Rachel MdB. Redebeitrag zur Debatte des Deutschen Bundestages zum Thema. Sterbebegleitung

Thomas Rachel MdB. Redebeitrag zur Debatte des Deutschen Bundestages zum Thema. Sterbebegleitung Thomas Rachel MdB Redebeitrag zur Debatte des Deutschen Bundestages zum Thema Sterbebegleitung am 13. November 2014 1 Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Wir diskutieren derzeit intensiv über Begriffe wie

Mehr

Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Mittwoch, 6. Juni 2018, Haus der Akademien, Bern

Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Mittwoch, 6. Juni 2018, Haus der Akademien, Bern Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Mittwoch, 6. Juni 2018, Haus der Akademien, Bern Agenda Begrüssung Daniel Scheidegger, Präsident SAMW Revidierte Richtlinien: Hintergründe

Mehr

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne Wir sind heute zu einem Punkt

Mehr

Palliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018

Palliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018 Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018 Wann endet das Leben rechtlich gesehen? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns

Mehr

EXIT Selbstbestimmung im Leben und im Sterben

EXIT Selbstbestimmung im Leben und im Sterben Deutscher Ethikrat, 27.9.2012 Thema «SUIZID UND SUIZIDBEIHILFE» EXIT Selbstbestimmung im Leben und im Sterben Dr. med. Marion Schafroth Vorstandsmitglied EXIT deutsche Schweiz (Ressort Freitodbegleitung)

Mehr

Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt

Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Mehr

Verabschiedet Vorstandssitzung vom 28. Mai 2015

Verabschiedet Vorstandssitzung vom 28. Mai 2015 Positionspapier zum assistierten Suizid Positionspapier zum assistierten Suizid Die Entstehung dieses Papiers entspricht einem Bedürfnis der Mehrheit der Vorstandsmitglieder von palliative gr. In Diskussionen

Mehr

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Pädagogik Sabrina Flaig Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Facharbeit (Schule) Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung... 1 2. Sterbehilfe... 2 2.1. aktiv 2.2. passiv 2.3. indirekt 3.

Mehr

Recht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N

Recht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,

Mehr

1 Einführung: Sterben auf Wunsch gibt es das?

1 Einführung: Sterben auf Wunsch gibt es das? 1 Einführung: Sterben auf Wunsch gibt es das? Definition was ist Sterbehilfe? In den letzten Jahren häufen sich die öffentlichen Debatten zum Thema Sterbehilfe. Oft ist es nicht einfach, die vielfältigen

Mehr

Selbstbestimmt sterben

Selbstbestimmt sterben Selbstbestimmt sterben Dr. med. Roland Kunz Universitäre Klinik Akutgeriatrie Zentrum für Palliative Care 1 TagesAnzeiger vom 15.11.2017 Der Wandel: Sterben bis ins 20. JH «Mitten im Leben sind wir vom

Mehr

Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Freitag, 17. November 2017, Haus der Akademien, Bern

Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Freitag, 17. November 2017, Haus der Akademien, Bern Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Freitag, 17. November 2017, Haus der Akademien, Bern Agenda Begrüssung Daniel Scheidegger, Präsident SAMW Revidierte Richtlinien:

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Land aktive Sterbehilfe Beihilfe z. Suizid Indirekte Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Patientenverfügung Anm. Belgien ja,

Mehr

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort

Mehr

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016

Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Herzlich Willkommen zur Angehörigeninformation 7. November 2016 Angehörigenarbeit verstehen wir als Qualitätsmerkmal, mit dem Ziel unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein bestmögliches Daheim zu bieten.

Mehr

Vorlesung Gesundheitsrecht

Vorlesung Gesundheitsrecht Vorlesung Gesundheitsrecht 8. Veranstaltung: Suizidbeihilfe (05.11.2014) Dr. iur. Daniel Hürlimann Aktuelles Ablauf der Doppellektion 1. rechtliche Grundlagen der Suizidbeihilfe 2. Gastreferat 3. Diskussion

Mehr

Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? Befragte ab 18 Jahren

Sterbehilfe - Gesetzliche Regelung? Befragte ab 18 Jahren Frage (1): Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich dafür ein, dass die Würde des Menschen auch in der letzten Lebensphase unantastbar bleibt. Dazu gehört nach ihrer Auffassung auch das

Mehr

STERBEHILFE. Ethische Fragen in der Praxis von EXIT. Andreas Blum

STERBEHILFE. Ethische Fragen in der Praxis von EXIT. Andreas Blum STERBEHILFE Ethische Fragen in der Praxis von EXIT Andreas Blum Die Schweiz kennt im Kontext unseres Themas eine sehr liberale gesetzliche Regelung. Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) regelt die

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

Euthanasie und Suizid

Euthanasie und Suizid Euthanasie und Suizid WAS IST DIE RECHTLICHE SITUATION? PROF. DR. RUTH RISSING-VAN SAAN Euthanasie /(aktive) Sterbehilfe Der Begriff Euthanasie (leichter Tod) bezeichnet allgemein Arten der von anderen

Mehr

Entscheidungen am Lebensende

Entscheidungen am Lebensende Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige

Mehr

Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven

Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin Juliusspital Würzburg 29.04.2015 Forderung nach würdevollem Sterben Elisabeth Kübler-Ross

Mehr

Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall

Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall Bettina Schöne-Seifert Universität Münster Institut für Ethik, Geschichte & Theorie der Medizin Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall und am Lebensende

Mehr

Der Freitod, der Arzt und das Recht

Der Freitod, der Arzt und das Recht Der Freitod, der Arzt und das Recht Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 157 Malte Johannes Müller Der Freitod, der Arzt und das Recht Juristische und andere Betrachtungen sowie Analysen zu Sterbewünschen

Mehr

Umgang mit Sterbehilfeorganisationen in Betagteneinrichtungen

Umgang mit Sterbehilfeorganisationen in Betagteneinrichtungen Kanton St.Gallen Departement des Innern Umgang mit Sterbehilfeorganisationen in Betagteneinrichtungen Empfehlung der Fachkommission für Altersfragen vom 17. Mai 2013 1/12 1 Einleitung Die Krankheitssymptome

Mehr

HINSCHAUEN. Graubereiche in der Suizidbeihilfe ein Beitrag von Jeanine Kosch. Literatur

HINSCHAUEN. Graubereiche in der Suizidbeihilfe ein Beitrag von Jeanine Kosch. Literatur HINSCHAUEN Graubereiche in der Suizidbeihilfe ein Beitrag von Jeanine Kosch Literatur Daniel Wyler, Hrsg.: Sterben und Tod, eine interprofessionelle Auseinanderstzung, careum books 2009 ISBN 978-3-9523564-1-8

Mehr

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 1.6.2010 Sterbehilfe Gliederung Euthanasie im Nationalsozialismus begriffliche Unterscheidungen moralische Relevanz der Unterscheidung von passiver und

Mehr

Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen

Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen Sterben in der Schweiz Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen Bern, Schweiz (21. November 2017) - In der Schweiz sterben die meisten Menschen in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen

Mehr

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Impulsreferat am 26. Juni 2014 in Eisenstadt Dr. Gustav Herincs Mobiles Hospizteam der Caritas Wien Definitionen: Palliative Care (WHO 2002) Ist ein Ansatz

Mehr

Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und praktische Herausforderungen Villigst Gliederung

Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und praktische Herausforderungen Villigst Gliederung Gliederung Ärztlich assistierte Selbsttötung. Normative und Villigst 31.1.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum Institut

Mehr

Patientenbeispiel Demenz. Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care

Patientenbeispiel Demenz. Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Patientenbeispiel Demenz Dr. med. Roland Kunz Chefarzt Geriatrie und Palliative Care Situation Patientin mit mittelschwerer Demenzerkrankung, seit wenigen Monaten im Pflegeheim. Zeigt wechselnden Lebenswillen,

Mehr

Autonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.

Autonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9. Autonomie am Lebensende ist denn das die Möglichkeit? Katrin Schlachte Hospizdienst Elisa Zwickau Sächsische Krebsgesellschaft Bad Elster 7.9.2012 Autonomie am Lebensende oder gar autonomes Sterben - gibt

Mehr

Statement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung

Statement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

Mehr

Sterben im Kulturellen Kontext

Sterben im Kulturellen Kontext Sterben im Kulturellen Kontext Ethischer Leitfaden Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen bei schwerstkranken und sterbenden Menschen im Hospiz Haus Magdalena Ethischer Leitfaden Wie wir mit lebenserhaltenden

Mehr

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher

Mehr

Unheilbar krank und jetzt?

Unheilbar krank und jetzt? Unheilbar krank und jetzt? Wenn eine schwere Krankheit fortschreitet und keine Hoffnung auf Heilung besteht, treten schwierige Fragen in den Vordergrund: Wie viel Zeit bleibt mir noch? Wie verbringe ich

Mehr

Rechtliches am Lebensende

Rechtliches am Lebensende Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch

Mehr

Ethische Fragen am Lebensende

Ethische Fragen am Lebensende Ethische Fragen am Lebensende 16. Juni 2015 Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Kooperation mit dem Erzbistum Köln Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Vielfalt von Begriffen Therapiezieländerung

Mehr

Stellungnahme. des. Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands. zur

Stellungnahme. des. Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands. zur Geschäftsstelle Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.v. Aachener Str. 5 10713 Berlin Stellungnahme des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands zur aktuellen Diskussion über ein Verbot gewerblicher

Mehr

Erklärung. Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v.

Erklärung. Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Erklärung (1) Wir, die Unterzeichnenden, erklären, dass wir jegliche Form der aktiven Lebensverkürzung in unserer Funktion als palliativ wie hospizlich Handelnde

Mehr

Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d.

Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen Bochum, den 14.01.2016 Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Die sog. Sterbehilfe Klärung der Begrifflichkeiten Der Begriff der Sterbehilfe

Mehr

Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a

Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Hauptabteilung II -Seelsorge, Abteilung Altenseelsorge, 86140 Augsburg, Tel. 0821/3166-2222,

Mehr

Spezielle Pflegesituationen

Spezielle Pflegesituationen 82?... 38. Grundlagen einer Pflegeethik und ethische Grenzsituationen in der Pflege 1. Erläutern Sie die 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung. ...! 1. 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung:

Mehr

Assistierter Freitod in Alters- und Pflegeheimen Was bedeutet dies für Pflegende?

Assistierter Freitod in Alters- und Pflegeheimen Was bedeutet dies für Pflegende? Assistierter Freitod in Alters- und Pflegeheimen Was bedeutet dies für Pflegende? ZHAW, After Work Lecture, 22. September 2011 Heidi Sommer, Pflegeexpertin HöFa2, MNSc 8037 Zürich , Zürich 21. September

Mehr

PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum

PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin Ruhr-Universität Bochum Ärztlich assistierte Selbsttötung. Empirische Daten und ethische Überlegungen zur Gestaltung eines professionellen Handlungsrahmens Frankfurt 13.4.2015 PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A. Institut für Medizinische

Mehr

Palliative Versorgung und Schmerztherapie

Palliative Versorgung und Schmerztherapie Agricolastraße 63; 09112 Chemnitz Telefon: +49 371 66655414 Fax: +49 371 66655415 Palliative Versorgung und Schmerztherapie 23. Schwesterntag 09.11. in Schöneck Was ist Palliativmedizin? Pallium = der

Mehr

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller Patientenverfügung Rechtsdienst Dr. iur. Jürg Müller Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung Grundsatz der Autonomie Grundlegendes Recht und der zentrale Begriff der Medizinethik Respektierung

Mehr

1. Was diskutieren wir?

1. Was diskutieren wir? Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende Zur Diskussion über Suizidhilfe Pastor Dr. Michael Coors michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Evangelische Akademie der Nordkirche Wie nah ist mir der

Mehr

Leitbild. In einer erweiterten Perspektive hat Omega 90 das Ziel, eine Kultur des Lebens zu fördern, die die Realität des Todes miteinschließt.

Leitbild. In einer erweiterten Perspektive hat Omega 90 das Ziel, eine Kultur des Lebens zu fördern, die die Realität des Todes miteinschließt. Leitbild 1. Wer ist Omega 90? Omega 90 ist eine Vereinigung ohne Gewinnzweck, gegründet im Jahr 1990 und vom luxemburgischen Staat als gemeinnützig anerkannt. Die Vereinigung will Initiativen fördern um

Mehr

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter

Mehr

Interprofessioneller Pflegekongress Rechtliche Grauzone in der Versorgung von älteren Palliativ-Patienten

Interprofessioneller Pflegekongress Rechtliche Grauzone in der Versorgung von älteren Palliativ-Patienten Interprofessioneller Pflegekongress Rechtliche Grauzone in der Versorgung von älteren Palliativ-Patienten - Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege - Delegationsrecht Gifhorner Palliativ- und Hospiz- Netz

Mehr

Ein Grundlagenpapier der Christlich-sozialen Partei (CSP Schweiz) Sterben in Würde. Von guten Mächten wunderbar geborgen Entscheidungen am Lebensende

Ein Grundlagenpapier der Christlich-sozialen Partei (CSP Schweiz) Sterben in Würde. Von guten Mächten wunderbar geborgen Entscheidungen am Lebensende Ein Grundlagenpapier der Christlich-sozialen Partei (CSP Schweiz) Sterben in Würde Von guten Mächten wunderbar geborgen Entscheidungen am Lebensende Sommer 2008 Christlich-soziale Partei der Schweiz (CSP

Mehr

Sterben in Würde DEBATTE: LEBENSENDE

Sterben in Würde DEBATTE: LEBENSENDE DEBATTE: LEBENSENDE Sterben in Würde Welche Rahmenbedingungen helfen? NORBERT ARNOLD Geboren 1959 in Ellar, Leiter Team Gesellschaftspolitik, Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217). Gemeinsame Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention

Mehr

Hospizbewegung. Norbert Heyman Katholischer Krankenhausseelsorger

Hospizbewegung. Norbert Heyman Katholischer Krankenhausseelsorger Hospizbewegung 1 Die modernehospizbewegung befasst sich mit der Verbesserung der Situation Sterbender und ihrer Angehörigen sowie der Integration von Sterben und Tod ins Leben. Dazu dient vor allem die

Mehr

Prof. Markus Schefer/Alexandra Zimmermann Oktober 2010 Fall Sterbehilfe. Fall Sterbehilfe

Prof. Markus Schefer/Alexandra Zimmermann Oktober 2010 Fall Sterbehilfe. Fall Sterbehilfe Prof. Markus Schefer/Alexandra Zimmermann 1 Fall Sterbehilfe Im Folgenden finden Sie eine äusserst knappe, zum Teil fast stichwortartige Lösungsskizze. Die Lösung im Rahmen der Prüfung muss ganz ausformuliert

Mehr

STERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG

STERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG IS DIE HEILSARMEE INTERNATIONALE STELLUNGNAHME STERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG IS STELLUNGNAHME Die Heilsarmee ist der festen Überzeugung, dass alle Menschen in ihrem Leiden und Sterben Mitgefühl

Mehr

Positionspapier Vorstand palliative ostschweiz zum Thema Beihilfe zum Suizid

Positionspapier Vorstand palliative ostschweiz zum Thema Beihilfe zum Suizid Positionspapier Vorstand palliative ostschweiz zum Thema Beihilfe zum Suizid Autorinnen und Autoren: Buess-Willi Claudia Ritter Christoph Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I

Mehr

Haltungen in der Bevölkerung zur Palliativversorgung und zur ärztlich assistierten Selbsttötung eine repräsentative Umfrage

Haltungen in der Bevölkerung zur Palliativversorgung und zur ärztlich assistierten Selbsttötung eine repräsentative Umfrage Haltungen in der Bevölkerung zur Palliativversorgung und zur ärztlich assistierten Selbsttötung eine repräsentative Umfrage Saskia Jünger¹, Nils Schneider¹, Birgitt Wiese¹, Jochen Vollmann², Jan Schildmann²

Mehr

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank

Impfmüdes Österreich. Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum. Wilhelm Frank Impfmüdes Österreich Noch 6 Monate bis zur nächsten Grippewelle Das Gesundheitspolitische Forum Wilhelm Frank Der Beruf des Arztes 2. (1) Der Arzt ist zur Ausübung der Medizin berufen. (2) Die Ausübung

Mehr

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Würde des Menschen ist unantastbar Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt

Mehr

Inhalt. Autonomie, Abhängigkeit und Würde am Lebensende. Wie ich sterben will 5

Inhalt. Autonomie, Abhängigkeit und Würde am Lebensende. Wie ich sterben will 5 Inhalt Matthias Mettner/Regula Schmitt-Mannhart (Hrsg.) Zur Einführung: «Ich will sterben und mich nicht sterben lassen.» Autonomie, Abhängigkeit und Selbstverantwortung am Lebensende 11 Autonomie, Abhängigkeit

Mehr

Positionspapier palliative ostschweiz zum Thema Beihilfe zum Suizid

Positionspapier palliative ostschweiz zum Thema Beihilfe zum Suizid Positionspapier palliative ostschweiz zum Thema Beihilfe zum Suizid Autorin und Autor: Buess-Willi Claudia, Pflegefachfrau, MAS Palliative Care, Vorstandsmitglied palliative ostschweiz bis 2012 Ritter

Mehr

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med. Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei

Mehr

Es tut mir leid, aber sie werden sterben

Es tut mir leid, aber sie werden sterben Umgang mit Sterben, Tod und Trauer Es tut mir leid, aber sie werden sterben man kann das brutal sagen oder auch mitfühlend Wie geht das? Was kann ich fragen? Was kann / darf ich sagen wenn Jemand stirbt?

Mehr

Ich will nicht mehr leben!

Ich will nicht mehr leben! K R A N K E N H A U S St. Joseph-Stift D R E S D E N Ich will nicht mehr leben! Vom Umgang mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe 1 Sterbewünsche unabhängig vom Lebensalter unabhängig von der Grunderkrankung

Mehr

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages

Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung

Mehr

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen

Mehr

Die Freiheit zu sterben in der Schweiz

Die Freiheit zu sterben in der Schweiz Die Freiheit zu sterben in der Schweiz Das Recht auf den eigenen Tod impliziert kein Menschenrecht auf Suizidbeihilfe Einleitung Diese Arbeit ist eine Standortbestimmung über die Sterbehilfe. Es soll der

Mehr

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit Caritas Akademie Köln 8.11.2017 Dr. med. Susanne Hirsmüller M.A. MSc Palliative Care Definition FVNF = freiwilliger Verzicht auf Nahrungszufuhr und (weitestgehend)

Mehr

Macht der Begriff palliatives Vorgehen in der Psychiatrie Sinn?

Macht der Begriff palliatives Vorgehen in der Psychiatrie Sinn? Macht der Begriff palliatives Vorgehen in der Psychiatrie Sinn? Überlegungen zu einer neuen Debatte Paul Hoff Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, USZ Kolloquium für Psychotherapie und Psychosomatik

Mehr

Die Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge

Die Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge Die Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge Autonomie bei Dementen und Verwirrten Hartmut Sebastian, Dipl.-Soziologe maxq.-bfw. Zentrum für Aus-,Fort- und Weiterbildung Sind Menschen mit Demenz

Mehr

Heinrich Bedford-Strohm. Leben dürfen Leben müssen

Heinrich Bedford-Strohm. Leben dürfen Leben müssen Heinrich Bedford-Strohm Leben dürfen Leben müssen Heinrich Bedford-Strohm Leben dürfen Leben müssen Argumente gegen die Sterbehilfe KÖSEL Verlagsgruppe Random House FSC N001967 Das für dieses Buch verwendete

Mehr

Suizidale Krisen Interventionsmöglichkeiten

Suizidale Krisen Interventionsmöglichkeiten Suizidale Krisen Interventionsmöglichkeiten Dr. med. David Briner Leiter (PPD) Stv. Chefarzt Tagung Netzwerk Krise und Suizid 14. Juni 2010, Universität Zürich Übersicht Suizidalität aus gesellschaftlicher

Mehr

Psychische Krisen und schwierige Übergänge im Verlaufe unheilbarer Erkrankungen.

Psychische Krisen und schwierige Übergänge im Verlaufe unheilbarer Erkrankungen. Psychische Krisen und schwierige Übergänge im Verlaufe unheilbarer Erkrankungen. Die Rolle der Psychotherapie und Psychiatrie in der Begleitung von Menschen in fortgeschrittenen Krankheitsphasen Dr. med.

Mehr

VEREINIGUNG FÜR 3/2007 HUMANES STERBEN. DEUTSCHE SCHWEIZ info

VEREINIGUNG FÜR 3/2007 HUMANES STERBEN. DEUTSCHE SCHWEIZ info VEREINIGUNG FÜR HUMANES STERBEN DEUTSCHE SCHWEIZ info 3/2007 Zum Tod von Meinrad Schär Seite 4 Nachfass-Studie EXIT: Leben und Sterben Seite 6 Die andere Meinung: Freiheit zum Tode? Seite 18 Presseschau

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen

Prof. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen Patientenautonomie in der Rettungsmedizin Prof. Dr. iur. Volker Lipp Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen 1 Überblick Einführung Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Sterbebegleitung

Mehr

Meine Damen und Herren, ich freue mich, Sie heute hier im Namen der Frankfurt School of Finance und Management begrüßen zu dürfen.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, Sie heute hier im Namen der Frankfurt School of Finance und Management begrüßen zu dürfen. Meine Damen und Herren, ich freue mich, Sie heute hier im Namen der Frankfurt School of Finance und Management begrüßen zu dürfen. Manch einer wird sich vielleicht fragen: Was hat eigentlich die Frankfurt

Mehr

I. Philosophische Grundlagen... 11

I. Philosophische Grundlagen... 11 XI Wozu Ethik in der Medizin?................................... 1 Ethik als Wissenschaft der Moral................................ 2 Medizin als praktische Wissenschaft............................. 3

Mehr

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Agenda Fallbeispiel Definition Entscheidungsfindung Vorbereitung und Durchführung Ethische Aspekte Diskussion Fallbeispiel Frau Müller möchte sterben. Fragen

Mehr

Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid

Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Dr. Frank Ulrich Montgomery Vize-Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Katholische Akademie, 9. Mai 2011 Dr. Frank

Mehr

SWR 2 Meinung: Samstag, 9. August 2008, Uhr. In Würde sterben Warum wir die aktive Sterbehilfe nicht brauchen.

SWR 2 Meinung: Samstag, 9. August 2008, Uhr. In Würde sterben Warum wir die aktive Sterbehilfe nicht brauchen. 1 SWR 2 Meinung: Samstag, 9. August 2008, 17.50 18 Uhr In Würde sterben Warum wir die aktive Sterbehilfe nicht brauchen Meinrad Walter Wie möchten Sie sterben? Die Frage aus Marcel Prousts berühmtem Fragebogen

Mehr

STEINHOF PFLEGEHEIM PFLEGE- UND BETREUUNGSVEREINBARUNG. Liegt ein Vorsorgeauftrag vor? Liegt eine Patientenverfügung vor?

STEINHOF PFLEGEHEIM PFLEGE- UND BETREUUNGSVEREINBARUNG. Liegt ein Vorsorgeauftrag vor? Liegt eine Patientenverfügung vor? 1 PFLEGE- UND BETREUUNGSVEREINBARUNG (Die Pflege- und Betreuungsvereinbarung kann von urteilsfähigen Bewohnerinnen / Bewohnern oder von der natürlichen oder juristisch beauftragten Person von nicht urteilsfähigen

Mehr

Ärztliche Heilbehandlung

Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche Heilbehandlung Auch der indizierte und nach den Regeln ärztlicher Heilkunst vorgenommene Eingriff stellt nach hm eine tatbestandsmäßige Verwirklichung von 223 StGB dar. Allein durch eine Einwilligung

Mehr

Die verschiedenen Arten von Sterbehilfe

Die verschiedenen Arten von Sterbehilfe Geisteswissenschaft Jenny Willaredt Die verschiedenen Arten von Sterbehilfe Studienarbeit Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1.) Einführung... 2 2.) Begriffsklärung... 3 2.1.) Aktive Sterbehilfe...

Mehr

23. Januar Nr R Motion Alex Inderkum, Schattdorf, zu Zugang von Sterbehilfeorganisationen

23. Januar Nr R Motion Alex Inderkum, Schattdorf, zu Zugang von Sterbehilfeorganisationen 23. Januar 2018 Nr. 2018-39 R-630-10 Motion Alex Inderkum, Schattdorf, zu Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu öffentlich unterstützten Alters-, Pflege- und Wohnheimen sowie dem Kantonsspital Uri; Antwort

Mehr

Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v Patientenverfügung

Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v Patientenverfügung Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v In Würde leben - bis zuletzt Wenden Sie sich vertrauensvoll an den Ökumenischen Hospizverein Bad Schwalbach und Schlangenbad

Mehr

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen

Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Alltagstauglichkeit von Patientenverfügungen Angebote Spezifitäten Rechtliches SAMW-Richtlinien Praxiserfahrungen Schlussfragen und Diskussion Literaturhinweise 1. Angebote Krebsliga Dialog Ethik Caritas

Mehr