Haushaltssatzung der Gemeinde Alsbach-Hähnlein für das Haushaltsjahr 2015
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- Georg Braun
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1 Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung 2015 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 178), hat die Gemeindevertretung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 mit einem Saldo von mit einem Überschuss von im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf mit einem Saldo von Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Saldo von mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von festgesetzt. Kredite werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EURO festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 365 v. H. b. für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 380 v. H. Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan Der Gemeindevorstand wird durch die Haushaltssatzung ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von EURO je Einzelfall und Auszahlungen bis zu einem Betrag von EURO je Einzelfall gem. 100 HGO in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Alsbach-Hähnlein, den Der Gemeindevorstand der Rausch, Bürgermeister
2 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Festsetzung in 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Der Landrat des Landkreises Dieburg, den 16. März 2015 Darmstadt-Dieburg - Kommunalaufsicht Aktz.: mü-me G e n e h m i g u n g Hiermit erteile ich die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu dem in der Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von (in Worte: Eine Million achthunderttausend Euro) gemäß 105 Abs. 2 HGO. Im Auftrag gez.: Zöller Verwaltungsdirektorin Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24. März bis 26. März und vom 30. März bis einschließlich 02. April im Rathaus Bickenbacher Straße 6, Alsbach-Hähnlein, Zimmer 16 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Der Gemeindevorstand der, den Georg Rausch Bürgermeister
3 1 Haushaltsplan 2015 Vorbericht zum Haushaltsplan Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines Gemäß 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und zugleich die Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich - anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen - entstehenden Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen und - benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan gliedert sich in den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt. Der Stellenplan für die Beamten und die tariflich Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplans. Dem Haushaltsplan ist gemäß 1 Absatz 4 Ziffer 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes (GemHVO) ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht soll einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der beiden Vorjahre geben. Die Werte in der Jahresspalte Ergebnis 2013 können noch Veränderungen erfahren, weil der Jahresabschluss zum Stichtag noch nicht vorliegt. Die vorläufigen Jahresergebnisse 2013 zeigen den Stand zum Der Vorbericht soll weiter einen Ausblick auf wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Haushaltsjahre 2014 bis 2018) enthalten. Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung sind im Wesentlichen die alljährlich vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegebenen Orientierungsdaten. Die Orientierungsdaten für den Planungszeitraum von 2015 bis 2018 wurden am 29. Oktober 2014 erlassen und am 11. November 2014 im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht. Den Prognosen zur Entwicklung der Erträge des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer, der Kompensationsmittel für den Familienleistungsausgleich sowie des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer liegen die gesamtwirtschaftlichen Einschätzungen der Bundesregierung von Mitte April 2014 zugrunde. Die Einnahmeansätze orientieren sich an den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai Bei den Steuerschätzungen wurde das zu diesem Zeitpunkt geltende Steuerrecht berücksichtigt.
4 Haushaltsplan Haushaltsplanung und Haushaltskonsolidierung 2015 Der mit der Finanzplanung für das laufende Haushaltsjahr (2014) angestrebte Haushaltsausgleich im Kalenderjahr 2015 wird nicht erreicht. Ursache ist der erhebliche Gewerbesteuerausfall beim größten Gewerbesteuerzahler der Gemeinde aufgrund einer geänderten Aufteilung (steuerlich Zerlegung genannt) der Gewerbesteuer auf die Städte und Gemeinden, in denen der Betrieb Niederlassungen hat. Ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen ist ein Haushaltsausgleich nicht zu erreichen. Mit den Orientierungsdaten vom 29. Oktober d. J. hat der Hessische Innenminister Peter Beuth verbindliche Vorgaben für Kommunen mit defizitären Haushalten gemacht, um das gesetzliche Ziel des Haushaltsausgleichs bis 2017 zu erreichen. Danach gilt für Nicht-Schutzschirmkommunen in der Größenordnung unserer Kommune folgendes: 2 Zur Erreichung des gesetzlichen Haushaltsausgleichs im Jahr 2017 haben die Kommunen einen Konsolidierungskorridor von 40 (Mindestabbaubetrag) bis 75 je Einwohner und Jahr einzuhalten. Grundlage des Abbaupfades ist der Durchschnitt der Defizite im ordentlichen Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 (ggf. auch vorläufig) und der Haushaltszahlen 2014 nach der Haushaltsgenehmigung. Der Haushalt einer defizitären Kommune ist nach den Konsolidierungsvorgaben grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, wenn der Hebesatz der Grundsteuer B nicht mindestens 10 % über dem Landesdurchschnitt in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse liegt. Für das Haushaltsjahr 2015 sind die im Jahr 2014 in Hessen erreichten Durchschnittswerte zugrunde zu legen. Für kreisangehörige Gemeinden bis Einwohner betrug der Durchschnitt der Hebesätze der Grundsteuer B 326 v. H. 326 x 110 % = 359 Nach dieser Vorgabe muss die Gemeinde ihren Hebesatz für die Grundsteuer B von 350 v. H. auf mindestens 359 v. H. anheben. Ab 2016 wird der Kommunale Finanzausgleich neu strukturiert. Der Nivellierungshebesatz der Grundsteuer B wird von 220 v.h. auf 365 v.h. neu festgesetzt. Das bedeutet, die Gemeinde bekommt im Rahmen der Berechnung der Kreisumlagegrundlage und der Schlüsselzuweisung Grundsteuererträge angerechnet, die sich ergeben, wenn der Hebesatz der Grundsteuer B auf 365 v.h. festgesetzt worden wäre. Die Anhebung des Nivellierungshebesatzes führt ab 2016 bei einem unveränderten Hebesatz (350 v.h.) der Grundsteuer B zu einer verminderten Schlüsselzuweisung. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand entschieden, den Hebesatz für die Grundsteuer B und auch für die Grundsteuer A auf 365 v.h. neu festzusetzten. Die Anhebung der Steuersätze für die Spielautomatensteuer ( ), die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer ( ), die Erhöhung der Friedhofnutzungsgebühren ( ) sowie die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit reduzierten Stromkosten von gegenüber dem Vorjahr wirken sich positiv auf den Haushalt 2015 aus. Ebenso, die im Vorjahr getroffenen Entscheidungen zur Anhebung der Hunde-, Gewerbe- und Grundsteuern und die Anpassung der Kindergartenbenutzungsgebühren.
5 Haushaltsplan 2015 Neben diesen Maßnahmen wurden Zuschüsse gekürzt oder gestrichen und weitere Einsparungen beim Sach- und Dienstaufwand vorgenommen. Das ordentliche Ergebnis nach dem Vorentwurf der Haushaltssatzung mit einem Fehlbetrag in Höhe von konnte so auf gemindert werden. Negativ wirkt die Entscheidung der Gemeindevertretung vom das Gasthaus Zur Sonne nicht zu veräußern. Der durchschnittliche Fehlbetrag der letzten 4 Jahre betrug In der Finanzplanung bis 2018 geht der Gemeindevorstand davon aus, dass die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer stärker steigen, als es die Orientierungsdaten vorsehen und dass damit bereits ab 2016 mit einem ausgeglichenen Haushalt gerechnet werden kann. Diese Annahme unterstellt, dass auf die Gemeinde keine neuen Belastungen oder Einnahmeausfälle durch 3 - eine Neuregelung der Finanzierung des öffentliches Personennahverkehrs, - eine Neuregelung der Finanzierung für Betreuende Grundschulen (Ganztagsschulen) - deutlich verbesserte Vergütung für das Personal im Bereich der Kindertagesstätten - die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs, - die Fortschreibung des Altlastenkatasters des Landkreises und - den Abbau der kalten Progression bei der Lohn- und Einkommenssteuer zukommen.
6 Haushaltsplan Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Hessischen Gemeinden - Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in v. H. - 4 Bei den Orientierungsdaten handelt es sich um Durchschnittswerte, die für die einzelnen Städte und Gemeinden Anhaltspunkte bei der Aufstellung des Haushaltsplans bzw. der Finanzplanung geben. Bei der Planung der Erträge und Aufwendungen können strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und die besondere Finanzlage im Einzelfall zu Ergebnissen führen, die von den Orientierungsdaten erheblich abweichen. Es bleibt deshalb Aufgabe jeder Gebietskörperschaft, anhand der landesweiten Durchschnittswerte entsprechend den örtlichen Gegebenheiten die für ihre Planung zutreffenden Einzelwerte selbst zu ermitteln. Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer, die sprunghafte Veränderungen aufweisen kann. Mit den Orientierungsdaten erhalten die Kommunen Hinweise auf die nach gegenwärtigem Sach- und Rechtsstand voraussichtlichen Entwicklungen wichtiger Ertrags- und Aufwandspositionen in ihren Haushalten. Änderungen in den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, mögliche gesetzliche Neuregelungen sowie die tatsächliche Entwicklung des Steueraufkommens können zu abweichenden Ergebnissen führen. Den Berechnungen liegt die gesamtwirtschaftliche Einschätzung der Bundesregierung nach dem Stand vom April 2013 zugrunde. Diese basiert auf der zentralen Annahme, dass es (insbesondere im Euroraum) zu keinen negativen Entwicklungen kommt, in deren Folge die Verunsicherung der Marktteilnehmer steigt, und der Finanzsektor stabil bleibt. Damit wird das Wirtschaftswachstum weiter moderat positiv eingeschätzt. Das für die Steuerschätzung relevante nominale Bruttoinlandsprodukt-Wachstum wird für 2014 vom BMWi mit 3,5 % angegeben, was geringfügig über der Prognose vom November 2013 liegt (3,3 %). Das reale BIP wird von der Bundesregierung nahezu unverändert mit 1,8 % gesehen. Für das Jahr 2015 werden von der Bundesregierung die Wachstumserwartungen etwas stärker gegenüber der November-Steuerschätzung angehoben, es wird ein Realwachstum von 2,0 % (November 2013: 1,4 %) und ein Nominalwachstum von 3,8 % (November 2013: 3,0 %) erwartet. Orientierungsdaten Gemeindeanteil an Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer, Zinsabschlag 1) + 6,0 + 5,5 + 5,0 + 5,0 Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich 2) + 7,0-1,0 + 4,0 + 2,5 Gemeindeanteil an den Steuern vom Umsatz 3) + 4,0 + 3,5 + 3,0 + 3,0 Gewerbesteuer (brutto) 4) + 4,0 + 3,0 + 3,0 + 3,0 Grundsteuer A Grundsteuer B + 2,0 + 2,0 + 2,0 + 1,5 1) Istwert 2013 bzw. geschätzter Vergleichswert für 2014: 2.744,3 Mio. Euro 2.912,1 Mio. Euro (neu 2.936,6) 2) Istwert 2013 bzw. geschätzter Vergleichswert für 2014: 218,0 Mio. Euro 210,1 Mio. Euro 3) Istwert 2013 bzw. geschätzter Vergleichswert für 2014: 358,8 Mio. Euro 371,0 Mio. Euro (neu 370,3) 4) Istwert 2013 bzw. geschätzter Vergleichswert für 2014: 4.135,5 Mio. Euro 4.219,0 Mio. Euro
7 Haushaltsplan Entwicklung der Steuern und allgemeine Umlagen im Einzelnen im Vergleich der Orientierungsdaten 2013 zu Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer - Sachkonto Nach Art. 106 Abs. 5 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) erhalten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist. Das Nähere bestimmt gemäß Satz 2 der genannten Vorschrift ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Dieses Bundesgesetz ist das Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG). Danach erhalten die Gemeinden 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 % des Aufkommens an Kapitalertragsteuer, diese Bestandteile bilden zusammen den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, vgl. 1 Satz 1 GFRG. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird dabei für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung des Aufkommens nach Art. 107 Abs. 1 GG vereinnahmt werden ( 1 Satz 2 GFRG). Die Höhe des an die hessischen Städte und Gemeinden zu verteilenden Aufkommens richtet sich damit nach den in Hessen jeweils vereinnahmten Beträgen an Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer. Daher kann es vorkommen, dass sich im bundesweiten Durchschnitt das Aufkommen anders entwickelt als in Hessen. Für jede Gemeinde wird eine Schlüsselzahl festgestellt ( 3 Abs. 1 Satz 2 GFRG). Weil Art. 106 Abs. 5 GG von einer Weiterleitung auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen spricht, erfolgt keine Pro-Kopf-Verteilung des Einkommensteueraufkommens, sondern eine gewisse Deckelung. Derzeit werden nur die Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf die zu versteuernden Einkommensbeträge bis jährlich bei Ledigen bzw E jährlich bei Verheirateten entfallen. Darüber hinausgehende Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer bleiben für die interkommunale Verteilung unberücksichtigt. Konkret erfolgt die Ermittlung der Schlüsselzahl einer einzelnen Stadt bzw. Gemeinde wie folgt. - Im ersten Schritt wird nach den Ergebnissen der letztverfügbaren Einkommensteuerstatistik festgestellt, welche Einkommensteuerbeträge auf die von den im Gemeindegebiet ansässigen Steuerpflichtigen versteuerten Einkommensbeträge unterhalb des Sockelbetrags entfallen. Für die Zurechnung der Steuerbeträge an die Gemeinden ist der Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend ( 3 Abs. 1 Satz 5 GFRG). - Diese Berechnung wird für alle Städte und Gemeinden im Land vorgenommen und hieraus eine Summe für alle Städte und Gemeinden gebildet. - Die gemeindeindividuelle Schlüsselzahl wird dadurch gebildet, dass die Einkommensteuerbeträge, die auf die Stadt bzw. Gemeinde entfallen, ins Verhältnis gesetzt werden zu den landesweit insgesamt ermittelten Einkommensteuerbeträgen. Die Schlüsselzahl drückt dann den Anteil der einzelnen Stadt bzw. Gemeinde an diesen insgesamt zu berücksichtigenden Einkommensteuerbeträgen aus.
8 Haushaltsplan Basisjahr für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer ist das Jahr 2014 mit einem prognostizierten Steueraufkommen in Hessen von 2.912,1 Mio.. Diesem Aufkommen werden die prozentualen Zuwächse nach den Orientierungsdaten zugerechnet und anschließend mit der Schlüsselzahl der Gemeinde multipliziert. Entwicklung der Schlüsselzahlen: Gemeindeanteil Schlüsselzahlen Veränderungen Erwartetes Landesaufkommen Schlüsselzahl der Gemeinde Steueraufkommen des Basisjahres Orientierungsdaten 2014 Orientierungsdaten 2015 für die Finanzplanung bis 2017 für die Finanzplanung bis 2018 Differenz O-Daten alt/neu Veränderung Erträge in Veränderung Erträge in Jahr in Prozent Euro Jahr in Prozent Euro 2013 Basisjahr ,5% Basisjahr ,5% ,0% ,0% ,5% ,0% ,0% ,0% Aufkommen Orientierungsdaten 2014 Orientierungsdaten 2015 Im Haushaltsplan 2015 wurden als Lohn- und Einkommenssteuer veranschlagt. In der Finanzplanung bis zum Jahr 2018 wird davon ausgegangen, dass sich abweichend von den Orientierungsdaten die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer positiver entwickeln werden. Für das Jahr 2016 wird mit Mehrerträgen von , für 2017 mit Mehrerträgen von und für 2018 mit Mehrerträgen von gerechnet. Das Ergebnis 2014 liegt um ,18 für Alsbach-Hähnlein höher als es die Orientierungsdaten 2014 prognostizierten.
9 Haushaltsplan Kompensationsanteil Familienleistungsausgleich - Sachkonto Unter Familienleistungsausgleich versteht man verschiedene, die Familie betreffende Regelungen und Leistungen, die den Mehraufwand durch Kinder ausgleichen sollen und die bei der Festsetzung der Lohn- und Einkommensteuer zu Steuerausfällen führen. Der Kompensationsanteil soll diesen Ausfall ausgleichen. Die einzelnen Bestandteile des Familienleistungsausgleichs sind: - das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, - der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsaufwand, - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und - Ausgaben zur Kinderbetreuung (z. B. Kindergartenbenutzungsgebühren). Basisjahr für die Berechnung des Kompensationsanteils für den Familienleistungsausgleich ist das Jahr 2014 mit einem geschätzten Aufkommen im Land Hessen von 210,1 Mio.. 7 Entwicklung der Schlüsselzahlen: Gemeindeanteil Schlüsselzahlen Veränderungen Erwartetes Landesaufkommen Schlüsselzahl der Gemeinde Steueraufkommen des Basisjahres Orientierungsdaten 2014 Orientierungsdaten 2015 für die Finanzplanung bis 2017 für die Finanzplanung bis 2018 Differenz O-Daten alt/neu Veränderung Erträge in Veränderung Erträge in Jahr in Prozent Euro Jahr in Prozent Euro 2013 Basisjahr ,0% Basisjahr ,5% ,0% ,5% ,0% ,0% ,0% ,5%
10 8 Haushaltsplan 2015 Im Haushaltsplan 2015 wurden als Familienleistungsausgleich veranschlagt.
11 Haushaltsplan Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer - Sachkonto Die Kommunen erhalten seit 1998 als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eine Beteiligung an der Umsatzsteuer. Diese Beteiligung beträgt 2,2 % am bundesweiten Umsatzsteueraufkommen nach Vorwegnahme des Bundes (Erträge zur Sozialversicherung). Der Umsatzsteuer unterliegen die steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt. Steuerpflichtiger ist der Unternehmer, Steuerträger der Endverbraucher der Lieferung oder der Leistung. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt seit % (vorher seit % und davor 15 %). Für jede Gemeinde eines Bundeslandes wird eine Schlüsselzahl ermittelt, nach der der auf das Bundesland entfallende Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf die Gemeinden dieses Bundeslandes verteilt wird. Basisjahr für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist das Jahr 2014 mit einem Aufkommen von 371 Mio. Euro. 9 Entwicklung der Schlüsselzahlen: Gemeindeanteil Schlüsselzahlen Veränderungen / / Erwartetes Landesaufkommen Schlüsselzahl der Gemeinde Steueraufkommen des Basisjahres Orientierungsdaten 2014 Orientierungsdaten 2015 für die Finanzplanung bis 2017 für die Finanzplanung bis 2018 Differenz O-Daten alt/neu Veränderung Erträge in Veränderung Erträge in Jahr in Prozent Euro Jahr in Prozent Euro 2013 Basisjahr ,0% Basisjahr ,0% ,0% ,0% ,5% ,0% ,0% ,0%
12 10 Haushaltsplan 2015 Im Haushaltsplan 2015 wurden als Umsatzsteuer veranschlagt.
13 Haushaltsplan Kommunaler Finanzausgleich Der Kommunale Finanzausgleich soll das unterschiedliche Steueraufkommen der Kommunen innerhalb eines Bundeslandes ausgleichen. 11 Die Kommunen erhalten vom Land Finanzzuweisungen (Schlüssel- oder Bedarfszuweisungen), deren Höhe sich nach der Finanzkraft der Kommune richtet. Die Kommunen zahlen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs Umlagen (die Kreis-, Schul- und Kompensationsumlagen) an übergeordnete Gemeindeverbände (Landkreise). Die Ausgleichswirkung entsteht dadurch, dass finanzstärkere Städte und Gemeinden entsprechend geringere Zuweisungen erhalten und höhere Umlagen zahlen, finanzschwächere Kommunen dagegen höhere Zuweisungen erhalten und geringere Umlagen zahlen.
14 Haushaltsplan Kreisumlagegrundlage für die Berechnung der Kreis-, Schul- und Kompensationsumlage 12 Die Kreisumlagegrundlage ist abhängig von der Steuerkraft der Gemeinde. Die Steuerkraft der Gemeinde (Steuerkraftmesszahl) errechnet sich aus dem Aufkommen - der Grundsteuern - der Gewerbesteuer abzüglich der Gewerbesteuerumlage - dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer einschließlich dem Kompensationsanteil für den Familienleistungsausgleich und - dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. im 2. Halbjahr 2013 und im 1. Halbjahr Die Steuerkraft der Gemeinde ist, weil sie abhängig von den o. a. Steuereinnahmen ist, nicht jedes Jahr gleich. Sie unterliegt Schwankungen, die ihre Ursachen im Steueraufkommen haben. Aus der Kreisumlagegrundlage errechnet sich die Kreisund Schulumlage sowie seit 2011 zusätzlich die Kompensationsumlage. Der Hebesatz für die Kreis- und Schulumlage wird jährlich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung des Landkreises durch den Kreistag festgesetzt. Die Kreisumlagegrundlage hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Jahr Grundlage vorläufiger Wert Die Orientierungsdaten gehen davon aus, dass die Kreisumlagegrundlagen in den kommenden drei Jahren wie folgt steigen: ,0 % = , ,0 % = und ,5 % = Diese Veränderung führt zu deutlich höheren Kreisumlagen.
15 Haushaltsplan Kreisumlage - Sachkonto Die Kreisumlage errechnet sich wie folgt: Kreisumlagegrundlage x 39,99 % = Kreisumlage Der Hebesatz für die Kreisumlage wird jährlich mit der Haushaltssatzung des Landkreises festgesetzt. Die Kreisumlage hat sich seit 2006 wie folgt entwickelt: 13 Jahr Grundlage Hebesatz Kreisumlage ,20% ,70% ,70% ,70% ,55% ,30% ,06% ,45% ,99% ,71% Im Haushaltsplan 2015 wurden als Kreisumlage veranschlagt.
16 Haushaltsplan Schulumlage (auch als Zuschlag zur Kreisumlage bezeichnet) - Sachkonto Die Schulumlage errechnet sich wie folgt: Kreisumlagegrundlage x 18,01 % = Schulumlage Der Hebesatz für die Schulumlage wird jährlich mit der Verabschiedung Haushaltssatzung des Landkreises festgesetzt. Die Schulumlage hat sich seit 2006 wie folgt entwickelt: 14 Jahr Grundlage Hebesatz Schulumlage ,30% ,40% ,40% ,40% ,05% ,80% ,04% ,55% ,01% ,29% Im Haushaltsplan 2015 wurden als Schulumlage veranschlagt.
17 Haushaltsplan Kompensationsumlage - Sachkonto Seit 2011 wird nach 40 c Finanzausgleichsgesetz (FAG) von den kreisangehörigen Kommunen für den Wegfall der Grunderwerbsteuerzuweisung eine Kompensationsumlage erhoben und der Finanzausgleichsmasse zugeführt. Die Kompensationsumlage führt nach der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs zu erhöhten Schlüsselzuweisungen der kreisfreien Städte und der Landkreise. Der Hebesatz der Kompensationsumlage wird vom Ministerium der Finanzen jährlich festgesetzt. Die Kompensationsumlage errechnet sich wie folgt: Kreisumlagegrundlage x 1,460 % = Kompensationsumlage Jahr Grundlage Prozentsatz Kompensationsumlage ,460% ,530% ,950% ,770% ,460% Im Haushaltsplan 2015 wurden als Kompensationsumlage veranschlagt.
18 Haushaltsplan Gewerbesteuer - Sachkonto Die Gewerbesteuer ist neben dem Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer die größte Steuerquelle der Gemeinde. Steuergegenstand der Gewerbesteuer sind die im Inland betriebenen Gewerbebetriebe. Unter einem Gewerbebetrieb ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der sie eine Betriebsstätte unterhalten. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommen- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn. Jahr Aufkommen Ist / Soll Hebesatz Ist = tatsächliche Gewerbesteuererträge 330 % Ist 330 % Ist 330 % Ist 330 % Ist 330 % Ist 330 % Ist 330 % Ist 360 % Ist 360 % Ist 380 % Haushaltsansatz 380 % Im Haushaltsplan 2015 wurden als Gewerbesteuerertrag veranschlagt.
19 Haushaltsplan Gewerbesteuerumlage - Sachkonto Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht den Kommunen zu, das ihnen auch zunächst in voller Höhe zufließt. Bund und Länder können durch eine Umlage am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt werden. Die Gewerbesteuerumlage wird seit 1970 als Ausgleich für die Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Einkommensteuer erhoben. Jahr Zahllast Ist = tatsächlich gezahlte Gewerbesteuerumlage Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Haushaltsansatz Haushaltsansatz Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig vom Gewerbesteueraufkommen. Die Gewerbesteuerumlage ist im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs an das Land Hessen abzuführen. Im Gegenzug erhält die Gemeinde - orientiert an ihrer Steuerkraft - eine Schlüsselzuweisung. Die Gewerbesteuerumlage errechnet sich wie folgt: Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen ( ) x 69% (Vervielfältiger) Hebesatz 380 v. H. = Im Haushaltsplan 2015 wurden als Gewerbesteuerumlage veranschlagt. Voraussichtliche Entwicklung des Vervielfältigers (Punkte) für die Gewerbesteuerumlage: Jahr Normalvervielfältiger" 6 Abs. 3 GFRG Erhöhung für Länderfinanzausgleich (ab 1995) 6 Abs. 3 GFRG Erhöhung für Fonds "Deutsche Einheit" 6 Abs. 5 GFRG Gesamtvervielfältiger Bund Länder Länder Länder ,5 20, ,5 20, ,5 20, ,5 20, ,5 20,
20 18 Haushaltsplan 2015 Im Haushaltsplan 2015 wurden als Gewerbesteuerumlage veranschlagt.
21 19 Haushaltsplan Haushaltsplan Produkthaushalt und Budgetierung Bei dem vorgelegten Haushalt handelt es sich um einen Produkthaushalt, in dem die Teilhaushalte nach der örtlichen Organisation gegliedert sind ( 4 Abs. 2 GemHVO). Die Produkte sind einzelnen Fachbereichen zugeordnet. Die Fachbereiche stellen jeweils einen Teilhaushalt und damit ein Budget dar. Der Haushalt besteht aus 51 Produkten, die fünf Budgets zugeordnet sind. Bei einer Gliederung der Teilhaushalte nach der örtlichen Organisation sind die den einzelnen Organisationseinheiten zugewiesenen Produkte darzustellen ( 4 GemHVO). Es ist sicherzustellen, dass die finanzstatistischen Meldungen in der dafür vorgesehenen Systematik abgegeben werden können. Folgende Teilhaushalte / Budgets wurden gebildet: Budget Bürgermeister 0101 Verwaltungssteuerung 0102 Wirtschaftsförderung (und Tourismus) 0501 Familienbeauftragte (Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte) 0502 Personalrat Budget Fachbereich Gemeindeorgane 1206 Brand- (und Katastrophen) schutz 1102 Organisation, Recht und Öffentlichkeitsarbeit 1207 ÖPNV 1103 Zentrale Dienst 1208 Soziale Angelegenheiten 1104 Personalverwaltung 1209 Hilfe für Asylbewerber 1201 Wahlen 1210 Seniorenarbeit 1202 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1301 Kinder- und Jugendförderung 1203 Ordnungsbehördenbezirk 1302 Heimat- und sonstige Kulturpflege 1204 Bürgerservice 1400 Ortsgericht und Schiedsamt 1205 Friedhofs- und Bestattungswesen 1500 Standesamt Budget Fachbereich Finanzverwaltung 2108 Land- und Forstwirtschaft 2102 Finanzbuchhaltung 2110 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 2104 Submissionsstelle 2201 Kindertageseinrichtungen 2105 Wohnbauförderung 2202 Bücherei 2106 Geschäftsführung Abwasserverband A-Z-H 2203 Musikpflege 2107 Abfallwirtschaft/Beratung 2204 Sportförderung Budget Fachbereich Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen 3303 Parkplatzeinrichtungen 3102 Denkmalschutz und pflege 3401 Öffentliches Grün/Landschaftspflege 3103 Gebäudemanagement 3402 Öffentliche Gewässer/ 3104 Liegenschaftsverwaltung Wasserbauliche Anlagen 3105 Einrichtungen der Jugendarbeit 3403 Feldwege (Land- und Forstwirtschaft) 3201 Rekultivierung Deponie Schächerlache 4000 Fuhrpark 3202 Abwasserbeseitigung 4100 Bauhof 3301 Gemeindestraßen, Wege, Plätze 3302 Straßenreinigung einschließlich Winterdienst Sonderbudget Fachbereich Allgemeine Steuerverwaltung 2109 Steuern; allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage 49 Produkte sind organisatorisch den Fachbereichen zugeordnet. Die Produkte 2103 Allgemeine Steuerverwaltung und 2109 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage sind einem Sonderbudget, dem Fachbereich 9 zugeordnet. Diese beiden Produkte finanzieren durch ihre Erträge (Steuern und allgemeine Zuweisungen) letztendlich überwiegend die zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde erforderlichen Aufwendungen. Die personelle und sachliche Verantwortung für jedes Produkt trägt jeweils ein/e Produktverantwortliche/r. Die Aufwendungen eines Budgets sind gem. 20 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Mit der Verabschiedung des Haushaltsplans entscheidet die Gemeindevertretung über die Budgethöhe, nicht aber über die Art der Leistungserstellung.
22 Haushaltsplan Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und interne Leistungsverrechung (ILV) Allgemeines Gemäß 14 GemHVO muss die Gemeinde eine Kosten- und Leistungsrechnung führen. Betriebswirtschaftlich gesehen stellt die Finanzbuchhaltung das externe und die Kosten- und Leistungsrechnung das interne Rechnungswesen dar. Die Kosten- und Leistungsrechnung hat die Aufgabe, alle Kosten und Leistungen den einzelnen Produkten zuzuordnen. Unter interner Leistungsverrechnung (ILV) versteht man die Verrechnung von Leistungen, die in der eigenen Organisationseinheit zwischen Kostenstellen oder Kostenträgern erbracht und genutzt werden. Einen Großteil der Aufwendungen der Gemeinde bilden die Personalkosten. Die Personalkosten werden nicht im Zuge der ILV, sondern durch hinterlegte Aufteilungsschlüssel im Personalkostenabrechnungsprogramm (Loga) direkt bei den Produkten geplant und gebucht. Der Aufteilungsschlüssel wurde durch Zeitaufschreibung ermittelt. Für den Haushaltsplan 2015 wurde der Aufteilungsschlüssel überprüft und soweit erforderlich aktualisiert. Dadurch kommt es gegenüber dem Vorjahr zum Teil zu Verschiebungen bei den Personalkosten in den Teilhaushalten. Durch die direkte Zuordnung der Personalkosten auf die einzelnen Produkte reduziert sich der Anteil der Aufwendungen, die im Wege der ILV zu verteilen sind, erheblich. Im Wege der ILV wurden folgende Leistungen verrechnet: a. Fuhrpark und Bauhof 20 Der Teil der Sachaufwendungen, der durch Leistungen (Arbeiten) des Fuhrparks und des Bauhofs entstehen, wird direkt bei den einzelnen Produkten / Kostenstellen geplant und gebucht. Der Teil der Aufwendungen des Fuhrparks / Bauhofs, der nicht direkt einzelnen Produkten / Kostenstellen zugerechnet werden kann, ist unter den Kostenstellen Fuhrpark ( ) und Bauhof ( ) veranschlagt; er muss im Wege der ILV aufgeteilt werden. Die Aufteilung der ungedeckten Aufwendungen erfolgt im Verhältnis der zahlungswirksamen Aufwendungen der betroffenen Produkte / Kosten-stellen, für die der Fuhrpark und der Bauhof tätig werden. b. Gebäudemanagement Unter dem Gebäudemanagement werden alle Gebäude und ein Teil der Investitionen errichtet bzw. erworben, unterhalten und verwaltet. Für jede Gebäude/ jede Investition ist eine eigene Kostenstelle eingerichtet, unter der die Aufwendungen und Erträge geplant und gebucht werden. Die Aufwendungen des Gebäudemanagements können zum Teil direkt einzelnen Produkten / Kostenstellen zugerechnet werden. Dies ist der überwiegende Teil der Aufwendungen des Gebäudemanagements. Der Teil der Aufwendungen des Gebäudemanagements, der nicht direkt einzelnen Produkten / Kostenstellen zugeordnet werden kann, ist unter der Kostenstelle Gebäudemanagement Allgemein ( ) veranschlagt. Dieser Teil muss im Wege der ILV aufgeteilt werden. Die Aufteilung der ungedeckten Aufwendungen der Kostenstelle Gebäudemanagement allgemein einschließlich des Anteils des Fuhrparks und Bauhofs, der auf das Gebäudemanagement allgemein entfällt, erfolgt grundsätzlich im Verhältnis der zahlungswirksamen Aufwendungen der betroffenen Produkte / Kostenstellen, für die das Gebäudemanagement tätig wird. Grundlage für die Ansätze der ILV sind die Haushaltsansätze nach dem eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung.
23 Haushaltsplan Verzinsung des Anlagekapitals Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erheben die Gemeinden Benutzungs-gebühren. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Zu den Kosten zählen die Aufwendungen für die laufende Verwaltung und Unterhaltung, Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen, angemessene Abschreibungen sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Bei den kalkulatorischen Zinsen handelt es sich damit um Erträge, die erzielt worden wären, wenn das eingesetzte Kapital nicht für die öffentliche Einrichtung sondern auf dem Kapitalmarkt angelegt worden wäre. Ausgehend von Konditionen für öffentliche Anleihen über einen 40-jährigen Zeitraum erscheint ein Mischzinssatz von bis zu 8 % als gerechtfertigt, so hat das OVG Münster im Jahr 1995 (NVwZ, 1995, S. 1238) entschieden. Die Verzinsung des Anlagekapitals (kalkulatorische Zinsen) ist insbesondere bei den klassischen Gebührenhaushalten, bei denen Kostendeckung angestrebt ist, von Bedeutung. Klassische Gebührenhaushalte sind - die Abwasserbeseitigung, - das Friedhofs- und Bestattungswesen, - die Abfallbeseitigung und - die Wasserversorgung. In Alsbach-Hähnlein ist die Abfallbeseitigung dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Wasserversorgung der GGEW Bergstraße AG übertragen. Die Verzinsung des Anlagekapitals muss bei der jeweiligen Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Die kalkulatorischen Zinsen betragen 21 a. für die Ortskanalisation Kanal, Kostenstelle Restbuchwert des Anlagevermögens bis einschließlich abzüglich Restbuchwert der Zuschüsse, Kanalbeiträge und Hausanschlusskosten bis einschließlich Ausgangswert für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen x 4 % Verzinsung = Sonderbauwerke, Kostenstelle Restbuchwert des Anlagevermögens bis einschließlich abzüglich Restbuchwert der Zuschüsse, Kanalbeiträge und Hausanschlusskosten bis einschließlich Ausgangswert für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen x 4 % Verzinsung =
24 22 Haushaltsplan 2015 b. für das Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhof Alsbach Kostenkostelle Restbuchwert des Anlagevermögens bis einschließlich abzüglich Restbuchwert der Zuschüsse bis einschließlich Ausgangswert für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen x 4 % Verzinsung = Friedhof Hähnlein Kostenstelle Restbuchwert des Anlagevermögens bis einschließlich abzüglich Restbuchwert der Zuschüsse bis einschließlich Ausgangswert für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen x 4 % Verzinsung =
25 Haushaltsplan Haushaltsausgleich / Haushaltssicherungskonzept Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt liegt vor, wenn die Summe der ordentlichen Erträge ausreicht, um die Summe der ordentlichen Aufwendungen zu decken, d.h. wenn das ordentliche Ergebnis mindestens einen Saldo von Null aufweist. Das ordentliche Ergebnis wird in Zeile 26 des Ergebnishaushalts dargestellt. Sind Ergebnisrücklagen vorhanden, dürfen diese zum Haushaltsausgleich verwendet werden. Gemäß Erlass des HMdIuS vom 2. August 2010 dürfen die Mittel der Allgemeinen Rücklage aus dem letzten kameralen Jahresabschluss in der Eröffnungsbilanz und in den Folgejahren wie Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses behandelt werden. 23 Stand der "kameralen" Ergebnisrücklage zum ,51 Entwicklung der Ergebnisrücklage nach abgeschlossenen Haushaltsjahren 2008 ergab einen Überschuss von ,66 Zwischensumme zum : ,17 nach vorläufig abgeschlossenen Haushaltsjahren * 2009 einen Fehlbetrag von , einen Fehlbetrag von ,27 Zwischensumme zum : ,77 nach den vorläufigen Ergebnissen der offenen Haushaltsjahre 2011 mit einem Fehlbetrag von , mit einem Fehlbetrag von , mit einem Fehlbetrag / Überschuss von ,00 Zwischensumme zum : ,56 nach der Haushaltsplanung 2014 mit einem Fehlbetrag von , mit einem Fehlbetrag von ,00 Zwischensumme zum : ,56 nach der Finanzplanung 2016 mit einem Überschuss von , mit einem Überschuss von , mit einem Überschuss von ,00 Zwischensumme zum : ,56
26 Haushaltsplan 2015 Erläuterungen: 24 * Vom Gemeindevorstand aufgestellte Jahresabschlüsse, die noch vom Revisionsamt zu prüfen sind. Muster 15 zu 46 Abs. 1 GemHVO bildet das Ergebnis des Ergebnishaushalts ab. Die ausgewiesenen Werte für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 sind vorläufig, weil die Prüfung der Jahresrechnungen noch aussteht (Stand: ). Ebenso sind die Werte zu den Jahresabschlüssen offener Haushaltsjahre noch vorläufig. Sie sind noch nicht um Jahresabschlussbuchungen, wie Wertberichtigung von Forderungen, Bildung und Inanspruchnahme oder Auflösung von Rückstellungen, Aktualisierung der Anlagenbuchhaltung (Abschreibungsläufe) oder die Auflösung von Sonderposten für umzubuchende Anlagen im Bau berichtigt Aufgrund der Erlasslage vom 2. August 2010 muss wegen des Defizits im Ergebnishaushalt gem. 24 Abs. 4 GemHVO kein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden.
27 25 Haushaltsplan 2015 Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt umfasst die Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres. Die Erträge im Ergebnishaushalt setzen sich im Wesentlichen aus Leistungsentgelten, Kostenerstattungen, Bestandsveränderungen, Steuern, Erträgen aus Transferleistungen und Zuweisungen und Zuschüssen zusammen. Dem stehen die Personalund Versorgungsaufwendungen sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die Abschreibungen, Zuschüsse und Zuweisungen, Steuern, Umlagen und Transferaufwendungen gegenüber. Nach dem Muster 7 zu 2 GemHVO werden 4 Zwischenergebnisse im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Die Differenz zwischen Summe ordentlicher Erträge und Summe ordentlicher Aufwendungen führt zum Verwaltungsergebnis. Dazu kommen Finanzerträge bzw. Finanzaufwendungen (Zinsen), die zum Finanzergebnis führen. Das Verwaltungs- und Finanzergebnis bilden zusammen das ordentliche Ergebnis. Weiter werden im Muster 7 noch außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge aufgeführt, deren Saldo das außerordentliche Ergebnis bildet. Das ordentliche und außerordentliche Ergebnis führen zum geplanten Jahresergebnis. Im ordentlichen Ergebnis übersteigen die Gesamtaufwendungen in Höhe von die Gesamterträge in Höhe von um = Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses. Im außerordentlichen Ergebnis übersteigen die außerordentlichen Erträge die außerordentlichen Aufwendungen um Das geplante Jahresergebnis beträgt somit plus Jeder Haushaltsplan enthält seine jährlichen Besonderheiten, die die verschiedensten Ursachen haben. Hierunter fallen im Haushaltsjahr 2015 folgende Aufwendungen: Wahlen Landratswahl Freiwillige Feuerwehr Überörtliche Veranstaltungen (Kreisjugendfeuerwehrzeltlager) 3.500
28 26 Haushaltsplan 2015 Im Folgenden werden die einzelnen Positionen des Ergebnishaushalts erläutert: Hinweis: Die aus NSK (Buchhaltungsprogramm new system kommunal ) übernommenen Tabellen aus dem Kontenplan zeigen im Ergebnishaushalt die Werte mit umgekehrtem Vorzeichen!!! 01. Privatrechtliche Leistungsentgelte Haushalt Haushalt Vorläufiges Ergebnis Die privatrechtlichen Leistungsentgelte umfassen Mieten, Pachten, Erbpachtzinsen ( ) und Verkaufserlöse, z. B. aus dem Gemeindewald, Essengeld für Kindergartenkinder und Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Erträge steigen geringfügig aufgrund der Anpassung von Mieten und Erbpachtzinsen, Mehrerträgen beim Essengeld und der Vermietung einer Wohnung in der Georg-Fröba-Str. 5 nach deren Renovierung. Sachkonto vorläufiges Ergebnis Unterschied 2014 zu 2015 Bezeichnung Umsatzerlöse aus Überlassung Gebäude und Räume , Miete Richtfunk-Antenne , Umsatzerlös Platzmiete Umsatzerlöse aus Überlassung von Rechten , Umsatzerlöse aus d sonst Nutzung v Vermögen/ Recht -511, Umsatzerlöse aus Handelswaren , sonstige Umsatzerlöse , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Haushalt Haushalt Vorläufiges Ergebnis Unter dieser Position sind die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, die Nutzungsgebühren für Begräbnisplätze, die Kanalbenutzungsgebühren für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser sowie die Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen veranschlagt. Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühren steigen durch die Anhebung der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. Geringe Einnahmeverluste gibt es hingegen bei den Bürgerhäusern. Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen Der Ordnungsbehördenbezirk teilte mit, dass 2015 mit einem positiven Ergebnis zu rechnen ist. Die Erträge aus Bußgeldern steigen deutlich um Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen werden bei folgenden Kostenstellen erwartet: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Ordnungsbehördenbezirk Ortskanalisation
29 27 Haushaltsplan 2015 Sachkonto Bezeichnung vorläufiges Ergebnis Unterschied 2014 zu öffentlich rechtliche Verwaltungsgebühren , öffentlich rechtliche Benutzungsgebühren , Auflösung prap Nutzungsrechte Friedhof , Kanalbenutzungsgebühren , versiegelte Fläche , Erträge aus Bußgeldern u Verwarnungen , , Kostenersatzleistungen und -erstattungen Haushalt Haushalt Vorläufiges Ergebnis Diese Position umfasst im Wesentlichen die Kostenbeteiligung und -erstattung für die Herstellung von Hausanschlüssen, für die Geschäftsführung des Abwasserverbandes und für die Abfallbeseitigung vom DSD. Die Erträge verändern sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich. Sachkonto Bezeichnung vorläufiges Ergebnis Unterschied 2014 zu Kostenerstattungen vom Bund Kostenerstattungen vom Land , Kostenerstattungen von Gemeinden/GV , Kostenerstattungen von Zweckverbänden u dergl , Kostenerstattungen von priv Unternehmen , Kostenerstattungen von übrigen Bereichen , andere Kostenersatzleistungen und Erstattungen -113, , Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Haushalt Haushalt Vorläufiges Ergebnis Unter Position 04 werden die aktivierten Eigenleistungen, die im Zusammenhang mit neuen Investitionen entstehen, sowie die aktivierten Zinsen ausgewiesen. Die Mitarbeiter des Bauamtes führen für die Aktivierung der Eigenleistungen gesonderte Aufzeichnungen. Die sich daraus errechnenden Personalkosten werden im Rahmen des Jahresabschlusses den betroffenen Anlagen als nicht zahlungswirksame Investitionskosten zugerechnet. Sachkonto Bezeichnung vorläufiges Ergebnis Unterschied 2014 zu selbsterstellte Anlagen sonstige aktivierte Eigenleistungen aktivierte Zinsen (Bauzinsen)
30 Haushaltsplan Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträgen aus gesetzlichen Umlagen Haushalt Haushalt Vorläufiges Ergebnis Unter dieser Position werden die höchsten Einnahmepositionen der Gemeinde, die Steuern verbucht. Nach den Prognosen aus den Orientierungsdaten steigen die Erträge beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer um gegenüber dem Vorjahr. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer hingegen sinkt um gegenüber Sachkonto vorläufiges Ergebnis Unterschied 2014 zu 2015 Bezeichnung Gemeindeanteil an der Lohn- u. Einkommensteuer , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer , Grundsteuer A , Grundsteuer B , Gewerbesteuer , Sonst Vergnügungsst, einschl Spielapparatesteuer , Hundesteuer , Zweitwohnungssteuer , Durch die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern auf 365 v.h. steigen die Erträge um 980 bei der Grundsteuer A und um bei der Grundsteuer B gegenüber unveränderten Steuerhebesätzen von 350 v.h. Der darüberhinausgehende Anstieg der Erträge ergibt sich aus den Vorgaben der Orientierungsdaten. 06. Erträge aus Transferleistungen Haushalt Haushalt Vorläufiges Ergebnis Unter dieser Position werden die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz verbucht. Nach den Orientierungsdaten steigen die Erträge um gegenüber dem Vorjahr auf Sachkonto Bezeichnung vorläufiges Ergebnis Unterschied 2014 zu Leistungen v Sozialleistungsträgern(Leist Dritter) Ausgleichsleistungen Familienleistungsgesetz , Sonst Ersätze sozialer Leistungen , Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Haushalt Haushalt Vorläufiges Ergebnis
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
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