Reform des Reisekostenrechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reform des Reisekostenrechts"

Transkript

1 Reform des Reisekostenrechts Mit Wirkung zum wird das Reisekostenrecht abgeändert. Die Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten. Bei mehreren und weiträumigen Tätigkeitsgebieten wird in Folge der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes festgeschrieben, dass es nur eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Daneben ergeben sich Änderungen bei der Ermittlung der für eine doppelte Haushaltsführung abzugsfähigen Kosten. 1. Erste Tätigkeitsstätte Künftig wird von einer legal definierten ersten Tätigkeitsstätte gesprochen. Reisekostenabrechnungen sind regelmäßig nur mehr dann möglich, wenn sich der Mitarbeiter nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte aufhält. Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird durch die dienstoder arbeitsrechtliche Festlegung sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Gilt eine solche dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte nicht oder ist sie nicht eindeutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer typischer Weise arbeiten soll oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll. Je Dienstverhältnis hat der Arbeitnehmer höchstens eine erste Tätigkeitsstätte. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen für mehrere Tätigkeitsstätten vor, ist diejenige Tätigkeitsstätte erste Tätigkeitsstätte, die der Arbeitgeber bestimmt. Fehlt es an einer Bestimmung oder ist diese nicht eindeutig, ist die der Wohnung örtlich am nächsten liegende Tätigkeitsstätte die erste Tätigkeitsstätte. Empfehlung: Im Arbeitsvertrag sollte der Tätigkeitsort festgelegt werden. Entsprechende Anpassungen bestehender Arbeitsverträge sind sinnvoll. Als Tätigkeitsort sollte bei mehreren Einsatzorten derjenige Tätigkeitsort gewählt werden, der vom Wohnort des Mitarbeiters am wenigsten weit entfernt ist, da eine solche Regelung für den Arbeitnehmer die meisten Vorteile bringt.

2 2. Tätigkeitsstätte bei Kunden Ab 2014 kann eine Tätigkeitsstätte auch bei verbundenen Unternehmen oder z. B. vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunden) bei dauerhafter Zuordnung vorliegen. Nach bisherigem Recht konnte ein langfristiger Einsatz bei einem Kunden nur dann eine regelmäßige Arbeitsstätte begründen, wenn der Arbeitgeber dort selbst über eine eigene Betriebsstätte verfügte. Der Arbeitnehmer konnte also bisher die Fahrtkosten zwischen seiner regelmäßigen Arbeitstätte und dem Einsatzort beim Kunden nach Reisekostengrundsätzen abrechnen. Durch die Neuregelung wird diese für den Steuerzahler günstige Rechtslage ab dem Jahre 2014 ausgehebelt. 3. Bildungseinrichtungen Auch außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesuchten Bildungseinrichtungen gelten nach künftigem Recht als erste Tätigkeitsstätte, so dass ein Reisekostenersatz bei regelmäßiger Anfahrt vom Wohnort zum Ort der Bildungseinrichtung nicht mehr möglich ist. 4. Sammelpunkt und weiträumiges Arbeitsgebiet Selbst wenn ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte unterhält, aber dauerhaft denselben Ort (z. B. ein Busdepot) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet (z. B. der Kehrbezirk eines Schornsteinfegers) typischerweise arbeitstäglich aufsucht, ist die Fahrt dorthin nach den gesetzlichen Neuregelungen nur nach der Entfernungspauschale abzurechnen. Auch dies stellt eine klare Verschärfung dar. Beispiel 1: Ein Servicetechniker hat arbeitstäglich zunächst den Betriebssitz in Augsburg aufzusuchen, ohne dass dort eine erste Tätigkeitsstätte begründet wird. Für diese Fahrt nutzt er seinen privaten Pkw. Anschließend fährt er mit dem betrieblichen Pkw weiter zu den verschiedenen Einsatzorten. Die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz in Augsburg werden wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte erfasst und der Arbeitnehmer kann die Entfernungspauschale 0,30 je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, jedoch keine Verpflegungspauschale (Ausnahme: doppelte Haushaltsführung) abrechnen. Beispiel 2: Der angestellte Monteur erhält ab 2014 ein Werkstattfahrzeug zur Verfügung gestellt, dass er regelmäßig mit nach Hause nehmen, aber ansonsten nicht privat nutzen darf. Der Listenpreis des Fahrzeugs beträgt ,00. Morgens fährt der Monteur jeweils zum Betrieb des Arbeitgebers, um dort Aufträge entgegenzunehmen und das erforderliche Material und Werkzeug einzuladen. Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt. Der Monteur ist dem Betriebssitz nicht arbeitsrechtlich zugeordnet.

3 Lösung: Bei einem Werkstattwagen, der wegen seiner optischen Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, kann nicht von einer Privatnutzung ausgegangen werden. Ein geldwerter Vorteil für die Privatnutzung mit 1 % des inländischen Listenpreises scheidet damit aus. Der Arbeitnehmer unterhält im Betrieb keine erste Tätigkeitsstätte wegen der typischerweise jedoch täglich durchzuführenden Fahrten in den Betrieb liegen Fahrten vor, die wie Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfasst werden. Für das Werkstattfahrzeug ist ab 2014 somit ein geldwerter Vorteil nach der 0,03 %-Regelung zu erfassen. Bei einer Entfernung von 10 km hat der Arbeitnehmer somit 90 (0,03 % von pro km Entfernung zur Arbeit (hier 10 km) monatlich als geldwerten Vorteil zu versteuern. Diese Besteuerung kann durch eine Lohnsteuerpauschalierung wie folgt verhindert werden: Berechnung Betrag (Euro) Listenpreis des Fahrzeugs ,00 davon 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier 10 km) 90,00 = geldwerter Vorteil 90,00 - pauschal versteuerte Fahrtkosten (10 km 0,30 EUR 15 Arbeitstage) - 45,00 = zu versteuernder geldwerter Vorteil pro Monat 45,00 II. Verpflegungspauschale Im Gegensatz zum bisher geltenden Reisekostenrecht werden künftig Tagegelder bei eintätigen Reisen ohne Übernachtung ab einer Abwesenheitsdauer von mehr als 8 Stunden gewährt, während bisher auf eine Abwesenheitszeit von mindestens 8 Stunden abgestellt wurde. Der Abzug der Verpflegungspauschalen als Werbungskosten bzw. alternativ die steuerfreie Gewährung durch den Arbeitgeber ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Eine Unterbrechung dieser beruflichen Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte führt zu einem Neubeginn, wenn sie mindestens vier Wochen dauert. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund (z. B. Krankheit, Urlaub, zwischenzeitliche Tätigkeit an einer anderen Tätigkeitsstätte) die Tätigkeit unterbrochen wird. Die bisherige Differenzierung zwischen beruflichen und privaten Unterbrechungen wird aufgegeben. III. Mahlzeitengestellung Im Rahmen der Reisekostenreform wurde die Bewertung des amtlichen Sachbezugswert bei einer Mahlzeitengestellung im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nun gesetzlich festgelegt. Wird dem Arbeitnehmer während einer beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist diese Mahlzeit nach 8 Abs. 2 Satz 8 EStG n. F. mit dem Sachbezugswert anzusetzen, sofern es sich um eine angemessene Mahlzeit handelt. Angemessen ist eine Mahlzeit, deren Wert 60 nicht übersteigt. Der

4 Ansatz des Sachbezugswertes unterbleibt, wenn der Arbeitnehmer einen Werbungskostenabzug nach 9 IVa EStG n. F. (Verpflegungspauschale) geltend machen kann. In diesem Fall hat der Arbeitgeber zukünftig die an den Arbeitnehmer zu zahlende Verpflegungspauschale wie folgt zu kürzen: Für ein Frühstück 20 % der Verpflegungspauschale (4,80 ) und für ein Mittag- oder Abendessen jeweils 40 % (9,60 ). Auf die Kürzungen sind eigene Zuzahlungen des Arbeitnehmers anzurechnen. Ob darin wirklich eine Vereinfachung liegt, mag bezweifelt werden. Die folgenden Beispiele sollen dies illustrieren: Fall 3: Der Arbeitnehmer A ist von seinem Arbeitgeber in Augsburg für drei Tage zu einer Tätigkeit nach München geschickt worden. Der Arbeitgeber hat in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der Wert je Mahlzeit liegt unter 60. Weitere Reisekosten erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht erstattet. Der Arbeitgeber muss keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten versteuern. Der Arbeitnehmer kann folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen: Anreisetag 12,00 Abreisetag 12,00 Zwischentag 24,00 insgesamt 48,00 Kürzung (2 x 4,80 Frühstück; 2 x 9,60 Mittag- und Abendessen) -28,80 verbleibende Werbungskosten 19,20 Fall 4: Im Gegensatz zu Fall 3 muss der Arbeitnehmer für das Mittag und Abendessen jeweils 5 zuzahlen. Der Arbeitgeber muss keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten versteuern. Der Arbeitnehmer kann für die Auswärtstätigkeit folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen: Anreisetag 12,00 Abreisetag 12,00 Zwischentag 24,00 insgesamt 48,00 Kürzung (2x4,80 Frühstück; 2x9,60-5,00 Mittag- u. Abendessen) -18,80 verbleibende Werbungskosten 29,20

5 Durch die Reform wird es den Arbeitgebern nun auch ermöglicht, die Besteuerung von üblichen Mahlzeiten, die anlässlich einer auswärtigen Tätigkeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden, deren Besteuerung nicht unterbleiben kann, weil z. B. die Mindestabwesenheitszeit bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit vom Arbeitgeber nicht eingehalten wird, pauschal mit 25 % durchzuführen. Der Nachweis der mehr als 8-stündigen Auswärtstätigkeit kann auch aufgrund von Bahntickets geführt werden. Sofern bei einer mehr als 8-stündigen auswärtigen Tätigkeit Verpflegungskosten vom Arbeitgeber bezahlt und pauschal besteuert werden, ist die Verpflegungspauschale, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann, entsprechend zu kürzen. Dazu Fall 5: Eintägige Tätigkeit 12,00 Kürzung für vom Arbeitgeber gebuchtes Mittagessen -9,60 verbleibende Werbungskosten 2,40 IV. Unterkunftskosten Beruflich veranlasste Unterkunftskosten an ein und derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte im Zeitraum von 48 Monaten sind unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig. Nach diesem Zeitraum werden die Aufwendungen nur noch bis zu monatlich anerkannt. Die Begrenzung gilt aber nur für die Unterkunftskosten und nicht für mögliche Fahrtkosten. Die Frist von 48 Monaten findet jedoch nicht nur dann Anwendung, wenn die Arbeitsstätte arbeitstäglich aufgesucht wird. Es genügt vielmehr, wenn an der Arbeitsstätte in Folge einer beruflichen Tätigkeit über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus regelmäßig (z. B. einmal oder mehrmals wöchentlich) übernachtet wird. Auch hier führt eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte zu einem Neubeginn des 48-Monats-Zeitraums, allerdings muss die Unterbrechung 6 Monate mindestens betragen. Aus welchem Grund die Auswärtstätigkeit unterbrochen wird, ist unerheblich. Es können allerdings nur die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten und keine Pauschalen berücksichtigt werden. V. Doppelte Haushaltsführung Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, können als Werbungskosten abgezogen werden. In Folge der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat dabei der Gesetzgeber die Anforderungen an die Abzugsfähigkeit der Kosten einer doppelten Haushaltsführung verschärft. Eine doppelte Haushaltsführung setzt nunmehr das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Innland können dabei nur

6 die tatsächlichen Aufwendungen für eine Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, jedoch höchstens im Monat. Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. Dabei ist eine Entfernungspauschale von 0,30 für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen. Die Nutzung einer Zweitwohnung muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Aus Vereinfachungsgründen wird dabei vom Gesetzgeber eine berufliche Veranlassung unterstellt, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder wohnung zur neuen Tätigkeitsstätte weniger als die Hälfte der Entfernung der kürzesten Straßenverbindung zwischen der Hauptwohnung (Mittelpunkt der Lebensinteressen) und der neuen Tätigkeitsstätte beträgt. Fall 6: Der Arbeitnehmer hat seinen Hausstand in Augsburg und in Frankfurt a. Main seine erste neue Tätigkeitsstätte. Die Entfernung von Augsburg (Mittelpunkt der Lebensinteressen) nach Frankfurt beträgt 350 km. Der Arbeitnehmer findet in Mannheim eine Zweitwohnung. Die Entfernung von Mannheim nach Frankfurt beträgt 80 km. Auch wenn die Zweitwohnung 80 km von Frankfurt entfernt liegt, gilt sie als Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte, da sie weniger als die Hälfte der Entfernung von der Hauptwohnung in Augsburg zur neuen Tätigkeitsstätte in Frankfurt entfernt liegt. Die Nutzung einer Zweitwohnung oder unterkunft muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Dabei unterstellt der Gesetzgeber, dass von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder wohnung zur neuen Tätigkeitsstätte weniger als die Hälfte der Entfernung der kürzesten Straßenverbindung zwischen der Hauptwohnung (Mittelpunkt der Lebensinteressen) und der neuen Tätigkeitsstätte beträgt. Fall 7: Wie Fall 6, nur nimmt der Arbeitnehmer eine Zweitwohnung in Stuttgart (Entfernung nach Frankfurt 250 km). In diesem Fall kann nicht ohne weiteres von einer Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte ausgegangen werden. Es kommt zu einer Einzelfallprüfung. Dabei sind die durch die BFH-Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen zu beachten (vgl. hierzu grundlegend BFH vom 19. April 2012, VI R 59/11, BStBl. II S. 833). Durch die gesetzliche Neuregelung entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung. Die als Werbungskosten abziehbaren Unterkunftskosten sind tatsächlich auf im Monat beschränkt. Dieser Betrag umfasst nach der Gesetzesbegründung alle für die Unterkunft und Wohnung entstehenden Aufwendungen einschließlich Betriebskosten und der Miet- und Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze oder Tiefgaragenplätze.

7 Wenn der Arbeitgeber aber z. B. die Miete übernimmt, dann ist dieser Betrag beim Ansatz der Werbungskosten nicht zu berücksichtigen. Nur die restlichen Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung sind dann noch abzugsfähig. Bei Auslandssachverhalten werden die tatsächlichen Mietkosten weiterhin berücksichtigt, soweit sie notwendig und angemessen sind. Dies beurteilt sich jeweils nach den Verhältnissen vor Ort. Für Rückfragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung: Dr. Theodor Seitz Rechtsanwalt und Steuerberater Tel.: 0821 / Andrea Feuchtgruber Steuerberaterin afeuchtgruber@seitz-partner.de Tel.: 0821 / Schießgrabenstr Augsburg Telefon /

Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit

Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Juni 2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden 1.3 Bildungseinrichtungen

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

v g f vahlefeld grabowski friemann Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit

v g f vahlefeld grabowski friemann Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Reform des Reisekostenrechts: Für die Umsetzung bleibt nicht mehr viel Zeit Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe Juni 2013: 1. Erste Tätigkeitsstätte 1.1 Zuordnungskriterien 1.2 Tätigkeitsstätte bei Kunden

Mehr

NEU: Reisekostenrecht ab 2014

NEU: Reisekostenrecht ab 2014 NEU: Reisekostenrecht ab 2014 Rechtssichere Abrechnung unter Berücksichtigung der Reform 2014 und aktueller Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen Am 01.01.2014 tritt die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

Mehr

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014

Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Reisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen

Reisekostenreform 2014. Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen Numiga GmbH Rigaer Straße 1 28217 Bremen 1 Erste Tätigkeitsstätte... 3 1.1 Neudefinition Erste Tätigkeitsstätte... 3 2 Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand... 4 2.1 Eintägige Auswärtstätigkeit

Mehr

Reisekosten ab 01.01.2014

Reisekosten ab 01.01.2014 Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab 01.01.2014

Mehr

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers

Mehr

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014

6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst

Mehr

Reisekostenrecht 2014

Reisekostenrecht 2014 Reisekostenrecht 2014 Änderungen treten ab 1. Januar 2014 in Kraft BMF-Schreiben vom 30.09.2013 - IV C 5 - S 2353/13/10004 4. Oktober 2013 Reiskostenrecht 2014 2 BMF-Schreiben v. 30.09.2013 1. Erste Tätigkeitsstätte,

Mehr

Entfernungspauschale 2013/2014

Entfernungspauschale 2013/2014 13 Entfernungspauschale 2013/2014 Das Bundesfinanzministerium hat im Schreiben vom 3.1.2013 (IV C 5 S 2351/ 09/10002; 2012/1170915) dazu Stellung genommen, was bei der Ermittlung der Entfernungspauschale

Mehr

Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht 2 2 4 Neue Pauschalen beim Verpflegungsmehraufwand ( 9 Abs. 4a EStG) 5 Gestellung von Mahlzeiten ( 8 Abs. 2 S. 8 EStG) 5 Unterkunftskosten

Mehr

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht...

Seite 2 von 175. Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8. Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... Seite 2 von 175 Inhaltsverzeichnis: Überblick über die gesetzlichen Regelungen 2014... 8 Betriebliche Reisekostenregelung und steuerliches Reisekostenrecht... 13 Nachweis / Glaubhaftmachung von Reisekosten...

Mehr

Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick )

Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014. ( Überblick ) Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014 ( Überblick ) Einführung Grundlage im Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts - Veränderungen ergeben

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Steuerliches Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Gerhard Heinz Winfried Ayl Finanzamt Trier Reisekostenrecht ab 2014 Januar 2014 Folie 1 Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt: Folie: I. Historie 4 II. Gesetzliche

Mehr

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht

HLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13

Inhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern/ Gesellschafter-Geschäftsführern... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer/Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Reisekostenreform 2014

Reisekostenreform 2014 Mandanten-Info Reisekostenreform 2014 E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einführung 2. Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 2.1 Übersicht: Regelmäßige Arbeitsstätte

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 01.01.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte

Mehr

Mandanten- Informationsbrief

Mandanten- Informationsbrief Elfriede Schuster Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberaterin Rothenburger Str. 241 90439 Nürnberg Mandanten- Informationsbrief zum Reisekostenrecht ab 2014 Inhalt 1. Allgemeines 2. Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten

Mehr

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014 9400029841218 00029841218 029841218 9841218 41218 218 8 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - 19048 Schwerin Referatsleiter Personal der obersten Landesbehörden Bearbeiter: Jana Seraphin Telefon:

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Änderungen bei der Besteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Reisekostenreform zum 01. nuar 2014 Zum 01.01.2014 treten im Reisekostenrecht erhebliche Änderungen in Kraft. Insbesondere der neue Begriff der "ersten " aber auch Änderungen bei den Verpflegungspauschalen

Mehr

ab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt:

ab dem 01.01.2014 tritt ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Dieses erläutern wir Ihnen wie folgt: Andreas Borchardt Diplom-Kaufmann Rüdiger Borchardt * Diplom-Betriebswirt Klaus Suchsland Nicole Hänel in Matthias Borchardt Rechtsanwalt Lübeck, 24.02.2014 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Sehr geehrte

Mehr

Der Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt.

Der Bereich der Übernachtungskosten wird zum ersten Mal gesetzlich geregelt. Das neue Reisekostenrecht 2014 Im Rahmen des sogenannten Unternehmenssteuerreformgesetzes tritt ab dem 1.1.2014 das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit den Neuregelungen solle eine vereinfachte

Mehr

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.

Mehr

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG

Reisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6

Mehr

Reisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Reisekostenreform 2014. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Merkblatt Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind

Mehr

Reisekostenreform zum 01.01.2014

Reisekostenreform zum 01.01.2014 Januar 2014 Reisekostenreform zum 01.01.2014 Die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht wurden mit einem neuen Gesetz grundlegend umgestaltet. Schwerpunkt der Änderung sind u. a. die

Mehr

Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Reisekostenreform 2014: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Die Reisekostenreform steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln. Kernpunkte der Reisekostenreform 2014 sind Änderungen

Mehr

Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014

Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014 Michael Benna Seite 1 Reisekostenrecht ab 2014 Neuregelungen im Reisekostenrecht ab 2014 Rechtsstand Februar 2014 Mit den Neuregelungen bei den Reisekosten soll eine vereinfachte Ermittlung der abziehbaren

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Passau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014

Passau, Tittling, Deggendorf, Dresden, Mühldorf am Inn, München. Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 1 Herzlich Willkommen Reisekostenreform 2014 2 Reisekostenreform Überblick Erste Tätigkeitsstätte (ab 2014) bis 2013: Regelmäßige Arbeitsstätte Bedeutung: Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte sind

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Das neue Reisekostenrecht 2014 Agenda 1. Neue gesetzliche Grundlage 2. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet 3. Verpflegungsmehraufwendungen 4. Mahlzeiten bei auswärtiger

Mehr

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? ï» Dok.-Nr.: 0922981 Grasmück, Volker Checkliste vom 29.07.2013 Reisekosten ab 2014 - Checkliste 1 Allgemeines 2 Checkliste 2.1 Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit 2.2 Prüfungspunkte

Mehr

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts Mit dem am 20.02.2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurden u.a.

Mehr

Mandanten- Informationsblatt

Mandanten- Informationsblatt Mandanten- Informationsblatt Ausgabe Nr. 02/2014 Inhalt 1. Kredit-Gebühren rückforderbar... 2 2. Widerrufsrecht bei Bankdarlehen möglich... 2 3. Reisekosten... 2 3.1 Erste Tätigkeitsstätte anstatt regelmäßige

Mehr

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Im Bereich der Reisekosten sind zum 1. Januar 2014 verschiedene Änderungen in Kraft getreten. Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über die Änderungen im Reisekostenrecht, dieser

Mehr

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

BDI The Voice of German Industry

BDI The Voice of German Industry BDI The Voice of German Industry Interessenvertretung der Industrie Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum 1. Januar 2014 Oktober 2013 Steuern und Finanzpolitik 1 Agenda Erste Tätigkeitsstätte (

Mehr

Bundesverwaltungsamt Travel Management

Bundesverwaltungsamt Travel Management Reisekosten 1. Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) einschließlich der Kosten für eine BC 25 oder 50 sowie einer aus dienstlichen Gründen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten BC Business 25 oder

Mehr

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?

Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen? Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen

Mehr

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform

Mehr

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014

Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 wurden die bisherigen

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 24.10.2014, 19.05.2015,

Mehr

Reisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet.

Reisekosten Wie eingangs erwähnt, werden die Regelungen zum Reisekostenbegriff neu geordnet. Steuerrundschreiben I / 2008 Lohnsteuerrichtlinien 2008 Die Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008) wurden analog zur Gliederung der Einkommensteuerrichtlinien erstmals an die Paragraphenfolge des Einkommensteuergesetzes

Mehr

Newsletter zum neuen Reisekostenrecht

Newsletter zum neuen Reisekostenrecht Newsletter zum neuen Reisekostenrecht 2013/2014 Das neue Reisekostenrecht Ab dem 1. Januar 2014 tritt das novellierte Reisekostenrecht in Kraft. Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung

Mehr

Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1

Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht. 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Workshop 2: Das neue Reisekostenrecht 7.10.2014 Referent: RA Stefan Sudmann 1 Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht erste Tätigkeitsstätte im Sinne des steuerlichen Reisekostenrechts Verpflegungsmehraufwand

Mehr

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER

Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008. Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Neuregelung des Reisekostenrechts durch die Lohnsteuerrichtlinien 2008 Volker Kieser Steuerfachwirt MERGET + PARTNER Bisherige Unterscheidung (bis 31.12.2007) Dienstreise bzw. Geschäftsreise Einsatzwechseltätigkeit

Mehr

Fahrpersonal Stand: Januar 2015

Fahrpersonal Stand: Januar 2015 Merkblatt: Spesenzahlungen an das Fahrpersonal Stand: Januar 2015 Am 01. Februar 2013 hat der Bundesrat in seiner 906. Sitzung die Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinsichtlich des steuerlichen

Mehr

Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte

Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte Details zur Reisekostenreform: Tätigkeitsstätte Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung

Mehr

N e u es Reisekostenrecht

N e u es Reisekostenrecht N e u es Reisekostenrecht Ab 2008 ändert sich die Abrechnung Ihrer inländischen und ausländischen Geschäftsreisen. Als Arbeitgeber brauchen Sie Gewissheit darüber, ob Reisekosten, die Sie Ihrem Arbeitnehmer

Mehr

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.

Als Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung

Mehr

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

1. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte Bei der Abrechnung von Reisekosten müssen Sie neben zahlreichen Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die Reisekostenreform aus dem Jahr 2014 und die BMF-Schreiben vom 19.05.2015, 30.07.2015,

Mehr

SCHORR EGGERT KASANMASCHEFF. Steuerberatungsgesellschaft mbh. 2013 W. Eggert. Reisekostenreform. Referent: Wolfgang Eggert.

SCHORR EGGERT KASANMASCHEFF. Steuerberatungsgesellschaft mbh. 2013 W. Eggert. Reisekostenreform. Referent: Wolfgang Eggert. 2013 W. Eggert Reisekostenreform Referent: Wolfgang Eggert WP / StB / PfQK Inhalt 1. Vorbemerkung 2. erste Tätigkeitsstätte 3. Entfernungspauschale 4. Mahlzeiten Auswärtstätigkeit 5. Mehraufwand Verpflegung

Mehr

Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014. 1. Erste Tätigkeitsstätte

Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014. 1. Erste Tätigkeitsstätte in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Sandra Petrowitz 04/14 Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Zweitwohnung Reisekosten: Das sind die wichtigsten Neuregelungen 2014 Zum 1. Januar 2014

Mehr

Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014

Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 Informationen für Fußballvereine und verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 A. Vorbemerkungen Zum 1. Januar 2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Klar ist:

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten

Mehr

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW betriebliche Fahrten private Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben

Mehr

Vereinfachung des Reisekostenrechts. ITB Business Travel Days, 8. März 2012 Dr. Monika Wünnemann

Vereinfachung des Reisekostenrechts. ITB Business Travel Days, 8. März 2012 Dr. Monika Wünnemann Vereinfachung des Reisekostenrechts, 8. März 2012 Agenda 1 Reform des Reisekostenrechts: Handlungsbedarf? 2 Fahrtkosten 3 Verpflegungsmehraufwendungen 4 Übernachtungskosten 5 Ausblick Seite 1 1. Reisekostenrecht

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

REISEKOSTENSTEUERRECHT

REISEKOSTENSTEUERRECHT REISEKOSTENSTEUERRECHT Gut umgesetzt? Alle Neuheiten 2014 Klaus-Peter Gürtler Techniker Krankenkasse Mit freundlicher Unterstützung von Praxistag Geschäftsreisen, 3. Juni 2014, Hannover Agenda (Die Änderungen

Mehr

Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014

Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014 Beilage zum Mandanten-Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2013/2014 Steuerliches Reisekostenrecht ab 1.1.2014 1. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen ab 1.1.2014 2. Begriff der ersten Tätigkeitsstätte

Mehr

Reisekosten für ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte

Reisekosten für ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte Reisekosten für ambulante Pflegedienste und Pflegekräfte Auswirkungen der Reisekostenreform und der neuen BFH-Rechtsprechung Ivana Matković 1 2 Die Reisekostenreform sowie die neue BFH-Rechtsprechung bringen

Mehr

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit

Beschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts Deutscher Bundestag Drucksache 17/10774 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und

Mehr

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen 1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger

Mehr

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Neues Reisekostenrecht 2008

Neues Reisekostenrecht 2008 Neues Reisekostenrecht 2008 Inhalt Neuregelung Reisekosten 1. Der neue Reisekostenbegriff 2. Was kann steuerfrei erstattet werden? 2 Reisearten? Bis 2007 einschließlich drei Reisearten: 1. Dienstreisen

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 02/2014: Das neue Reisekostenrecht 2014 Der Bereich der Fahrt- und Reisekosten ist umfangreich geändert worden. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Bausteine des neuen Reisekostenrechts zusammengefasst.

Mehr

Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht

Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht Beilage zum Mandanten-Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2014/2015 Beilage Ergänztes BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht 1. Gesetzliche Definition erste Tätigkeitsstätte 2.

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Erfolg ist Organisation im Detail.

Erfolg ist Organisation im Detail. Erfolg ist Organisation im Detail. Herbsttagung 2013 Informationsveranstaltung am 12. November 2013 im Mercure Hotel Bielefeld City WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER

Mehr

# 3 21.07.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 3 21.07.2015. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 01.01.2015 muss die Verpflegungspauschale auch dann gekürzt werden, wenn dem Mitarbeiter während einer Dienstreise im Flugzeug, im Zug oder

Mehr

Entwurf BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Entwurf BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 IV C 5 - S 2353/13/10004 Oberste Finanzbehörden der Länder Entwurf eines Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014 - Stand 26.07.2013 - Entwurf BMF-Schreiben

Mehr

Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014

Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Die wichtigsten Änderungen der Reisekostenreform 2014 Mit dem endgültig vom Gesetzgeber verabschiedeten "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts"

Mehr

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Reisekosten vollständig als Betriebsausgabe

Mehr

Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Mandanten-Information: Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, zum 01.01.2014 hat der Gesetzgeber grundlegende Änderungen

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten

Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)

Mehr

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen

Reisekosten 2009. doppelte Haushaltsführung, Vorsteuerabzug, Bewirtungskosten und der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Firmenwagen Reisekosten 2009 Gesamtdarstellung des steuerlichen Reisekostenrechts für Arbeitnehmer auf dem aktuellen Stand der neuen Rechtslage 2009 einschließlich der vom Bundesverfassungsgericht neu geregelten Fahrten

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Information zur Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten

Information zur Reisekostenreform 2014. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten Information zur Reisekostenreform 2014 Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten - 2 - Inhaltsübersicht I. Die erste Tätigkeitsstätte 3 1. Dauerhafte Zuordnung durch den Arbeitgeber 3 2. Quantitative

Mehr

KREMER HAMBÖKER BODDENBERG

KREMER HAMBÖKER BODDENBERG KREMER HAMBÖKER BODDENBERG WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER Mandanten RUNDSCHREIBEN Reisekostenrecht 2014 Steuertermine 2014 Breite Straße 161-167 50667 Köln Tel.: 0221 / 925 77 80 Fax: 0221 / 925 77 820

Mehr

REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN

REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN REISEKOSTENREFORM 2014 WAS ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER BEACHTEN SOLLTEN INHALTSANGABE 1 DIE ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE... 1 2 FAHRTKOSTEN... 7 3 VERPFLEGUNGSMEHRAUFWENDUNGEN... 9 4 MAHLZEITENGESTELLUNG...

Mehr

Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013

Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013 Übersicht Änderungen Reisekostenrecht 2013 versus 2014 Stand: 16. Dezember 2013 Ab 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie die Umsetzung der neuen Regelungen

Mehr

MANDANTENINFORMATION. zu Tätigkeitsstätten und Reisekosten ab 01.01.2014. I. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern. Erste Tätigkeitsstätte

MANDANTENINFORMATION. zu Tätigkeitsstätten und Reisekosten ab 01.01.2014. I. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern. Erste Tätigkeitsstätte Brückner. Beier. Socher. Ritter. Steuerberater. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner

Mehr

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1

01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915

BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915 BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 30. September 2013 GZ IV C 5 - S 2353/13/10004 DOK 2013/0862915 Inhalt Vorbemerkung II Anwendung der Regelungen bei den Einkünften

Mehr

Vorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014

Vorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Vorbereiten und Durchführen der Umstellung auf das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014 Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Mehr

Reisekosten 2014. Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer

Reisekosten 2014. Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer Reisekosten 2014 Steuer- und Gestaltungstipps für Arbeitnehmer Das steuerliche Reisekostenrecht für Arbeitnehmer hat sich seit 1. Januar 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 grundlegend geändert. Arbeitgeber

Mehr