Auflösungsbericht. European Equity Minimum Varianz AMI Richtlinienkonformes Sondervermögen deutschen Rechts

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1 Auflösungsbericht Rumpfgeschäftsjahr 1. April 2012 bis 31. Mai 2012 European Equity Minimum Varianz AMI Richtlinienkonformes Sondervermögen deutschen Rechts Ein Unternehmen der Talanx

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3 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI für den Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. Mai 2012 Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft 4 Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens 5 Anlageziele, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 6 Auf einen Blick 7 Bericht des Fondsmanagements 8 Zusammengefasste Vermögensaufstellung 10 Vermögensaufstellung 10 Zusammensetzung des Vergleichsvermögens 11 Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko 11 Risikomodell 11 Parameter 11 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 11 Zusätzliche Angaben nach 13 Absatz 2 InvRBV 11 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 12 Entwicklung des Sondervermögens 13 Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert 13 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 14 Steuerliche Hinweise 15 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG 16 Bescheinigung über die Prüfung der steuerlichen Angaben 18 Angaben zu der Kapitalanlagegesellschaft 19

4 4 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über die Entwicklung unseres Publikumfonds European Equity Minimum Varianz AMI innerhalb des Geschäftsjahres vom 1. April 2012 bis zum 31. Mai Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, den Gesellschafterkreis sowie über das gezeichnete und eingezahlte Kapital finden Sie im Abschnitt Angaben zu der Kapitalanlagegesellschaft. Köln, im Juni 2012 AmpegaGerling Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein

5 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens 5 Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens Derzeit hat die Gesellschaft für das Sondervermögen keine unterschiedlichen Anteilklassen gebildet. Alle Anteilscheine haben die gleichen Rechte. Über die Einrichtung von unterschiedlichen Anteilklassen wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer Homepage ( unterrichten. Die Bildung von Anteilklassen mit unterschiedlichen Ausgestaltungsmerkmalen und Ausgabe entsprechender Anteile ist zulässig, sie liegt im Ermessen der Gesellschaft. Anteile mit gleichen Ausgestaltungsmerkmalen bilden in diesem Fall jeweils eine Anteilklasse. Zulässig ist die unterschiedliche Ausgestaltung von Anteilen hinsichtlich der Ertragsverwendung (Ausschüttung, Thesaurierung, Teilausschüttung und Teilthesaurierung oder unterjährige Vorabausschüttungen), des Ausgabeaufschlags der Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung und der Mindestanlagesumme. Eine Kombination der Ausgestaltungsmerkmale ist möglich. Alle Anteile des Sondervermögens haben bis auf die durch Einrichtung verschiedener Anteilklassen bedingten Unterschiede gleiche Rechte. Alle Anteile sind vom Tage ihrer Ausgabe an in gleicher Weise an Erträgen, Kursgewinnen und am Liquidationserlös ihrer jeweiligen Anteilklasse berechtigt. Nähere Informationen und Einzelheiten insbesondere hinsichtlich der Anteilpreisberechnung bei der Bildung von unterschiedlichen Anteilklassen sind im ausführlichen Verkaufsprospekt beschrieben, den Sie kostenlos bei der Gesellschaft erhalten. Köln, im Juni 2012 AmpegaGerling Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für das ganze Sondervermögen und nicht für eine einzelne Anteilklasse oder eine Gruppe von Anteilklassen zulässig.

6 6 Anlageziele, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Anlageziele, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen Der European Equity Minimum Varianz AMI strebt als Anlageziel ein langfristiges Kapitalwachstum an. Dabei soll die Wertentwicklung des Index Dow Jones STOXX nach Möglichkeit übertroffen werden. Für das Sondervermögen können die nach dem InvG und den Vertragsbedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Dabei handelt es sich vor allem um Wertpapiere. Daneben ist auch die Anlage in Finanzinstrumenten und Bankguthaben sowie sonstigen Vermögensgegenständen möglich, die im InvG und in den Vertragsbedingungen genannt sind. Die Anlagestrategie besteht darin, aus dem Anlageuniversum des Dow Jones STOXX 600 Index Aktien so auszuwählen und zu gewichten, dass das erwartete Schwankungsrisiko geringer als beim Index ist (Minimum-Varianz-Optimierung) und gleichzeitig eine Outperformance gegenüber dem Index erzielt wird. Der Fonds eignet sich vor allem als Basisinvestment in Core-Satellite-Strukturen. Im Gegensatz zu klassischen Indexfonds beinhaltet die Anlagestrategie einen vermögensverwaltenden Allokationsprozess sowie ein aktives, computergestütztes Risikomanagementsystem. In Baissephasen kann bis zu 100 % Cash gehalten werden. Das Benchmark-Universum Dow Jones STOXX 600 setzt sich aus 600 Aktien unterschiedlich stark kapitalisierter börsennotierter Unternehmen aus 18 Europäischen Ländern zusammen (Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Österreich). Insgesamt darf das Sondervermögen bis zu 100 % des Wertes in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investieren. Bis zu 10% des Sondervermögens dürfen in andere Investmentanteile investiert werden. Derivate dürfen zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen eingesetzt werden. Das Marktrisikopotential beträgt maximal 200 %. Köln, im Juni 2012 AmpegaGerling Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein 1 Die Bezeichnung von STOXX und Ihrer Lizenzgeber zur AmpegaGerling Investment GmbH beschränkt sich auf die Lizenzierung des STOXX Europe 600 und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Sondervermögen. Das hier beschriebene Sondervermögen wird von STOXX Limited weder gesponsort, noch empfohlen oder verkauft, noch wird der Verkauf in irgendeiner anderen Weise gefördert und STOXX Limited übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

7 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Auf einen Blick 7 Auf einen Blick (Stand ) ISIN: DE000A0KFCH7 Auflagedatum: Währung: Euro Geschäftsjahr: Ertragsverwendung: Thesaurierung Ausgabeaufschlag (derzeit): 5,00 % Verwaltungsvergütung (p.a.): 1,20 % Vertriebsvergütung (p.a.): 0,70 % Depotbankvergütung (p.a.) zzgl. MwSt.: 0,05 % Erfolgsabhängige Vergütung (p.a.) auf die Outperformance gegenüber dem Index DJ STOXX 600 (High-Watermark-Methode): 10,00 % Fondsvermögen per : ,43 EUR Nettomittelaufkommen ( ): ,30 EUR Anteilumlauf per : 882 Stück Anteilwert (= Rücknahmepreis) per : 59,45 EUR Wertentwicklung (im Berichtszeitraum): -0,25 % TER (Total Expense Ratio) nach BVI-Methode ( ): 0,325 %

8 8 Auflösungsbericht des Fondsmanagements Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Bericht des Fondsmanagements Anlageziel Das Anlagekonzept des European Equity Minimum Varianz AMI zielte darauf ab, aus dem Indexuniversum des STOXX 600, eine konzentrierte Anzahl an Aktien so auszuwählen und zu gewichten, dass das erwartete Schwankungsrisiko minimal ist (Minimum-Varianz-Optimierung) und längerfristig eine Outperformance gegenüber dem Index erzielt wird. Anlagestrategie und Anlageergebnis Der European Equity Minimum Varianz AMI wurde zum aufgelöst. Die Anlagepolitik war von der Auflösung des Sondervermögens geprägt. Im Berichtszeitraum wurde im Fonds nur noch Liquidität gehalten. Wertpapiertransaktionen fanden nicht mehr statt. Der Anteilwert verringerte sich im Berichtszeitraum um -0,25 %. Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum 1.Marktpreisrisiken Aktienrisiken Im Berichtszeitraum bestand kein Aktienexposure mehr. Währungsrisiken Der Schwerpunkt der Fondsinvestitionen liegt in Euro. Das Sondervermögen war dementsprechend keinen Währungsrisiken ausgesetzt. 2. Bonitäts- und Adressenausfallrisiken Im Berichtszeitraum wurden keine festverzinslichen Wertpapiere erworben, gehalten oder veräußert. Adressenausfallrisiken entstanden nur durch die Anlage liquider Mittel bei Banken, die jedoch einem staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten Einlagensicherungsmechanismus unterliegen. Die Risiken wurden durch die Aufteilung auf mehrere Kreditinstitute gesteuert. 3. Liquiditätsrisiken Zum Berichtsstichtag war das Sondervermögen aufgrund der Anlage in Tagesgeldkonten und Bankguthaben zu 100 % liquide. 4. Operationelle Risiken Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden. Wesentliche Grundlagen des Ergebnisses Im Berichtszeitraum wurden keine Gewinne oder Verluste aus Wertpapiertransaktionen realisiert. Die Anteilspreisreduzierung des Fonds resultiert aus vereinnahmten Zinserträgen abzüglich der laufenden Fondskosten im Berichtszeitraum. >> Zinsänderungsrisiken Da der Fonds nicht in Anleihen investiert war, ist das Sondervermögen keinen nennenswerten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. 1 Die Bezeichnung von STOXX und Ihrer Lizenzgeber zur AmpegaGerling Investment GmbH beschränkt sich auf die Lizenzierung des EURO STOXX 50 und der damit verbundenen Marken für die Nutzung im Zusammenhang mit dem Sondervermögen. Das hier beschriebene Sondervermögen wird von STOXX Limited weder gesponsert, noch empfohlen oder verkauft, noch wird der Verkauf in irgendeiner anderen Weise gefördert und STOXX Limited übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

9 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Auflösungsbericht des Fondsmanagements 9 >> Struktur des Sondervermögens 120 % 105,73 % 100 % 85,39 % 80 % 60 % 40 % 20 % 14,61 % 0 % -20 % Bankguthaben -5,73 % Sonstige Posten Wesentliche Ereignisse während des Berichtszeitraumes Das Sondervermögens European Equity Minimum Varianz AMI wurde zum aufgelöst. Die Anleger haben die Möglichkeit einmalig, freiwillig und kostenlos in jeden anderen Fonds aus der AmpegaGerling-Produktpalette zu wechseln. Köln, im Juni 2012 AmpegaGerling Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein

10 10 Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Auflösungsbericht Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum Kurswert in EUR % des Fonds- vermögens Bankguthaben ,50 105,73 Sonstige Posten ,07-5,73 Fondsvermögen ,43 100, Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Vermögensaufstellung zum Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Whg. Kurs Kurswert % des Anteile bzw Zugänge Abgänge bzw. in EUR Fonds- Whg. in im Berichtszeitraum Stück vermögens Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds ,50 105,73 Bankguthaben ,50 105,73 EUR-Guthaben bei Depotbank EUR , ,50 105,73 Sonstige Vermögensgegenstände 13,32 0,03 Zinsansprüche EUR 13,32 13,32 0,03 Sonstige Verbindlichkeiten 1 EUR , ,39-5,76 Fondsvermögen EUR ,43 100,00 2 Anteilwert EUR 59,45 Umlaufende Anteile STK 882 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 0,00 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 1 Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren, Vertriebsvergütung und Beratervergütung. 2 Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

11 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Zusammensetzung des Vergleichsvermögens 11 Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (gemäß 28b Absatz 3 DerivateV) 100 % DJ STOXX 600 Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (gemäß 28b Absatz 2 Satz 1 und 2 DerivateV) Kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00 % Größter potenzieller Risikobetrag 0,00 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,00 % Zusätzliche Angaben nach 13 Absatz 2 InvRBV Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß InvRBV Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem notierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt. Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages. Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung. Risikomodell das gemäß 10 DerivateV verwendet wurde Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation Parameter die gemäß 11 DerivateV verwendet wurden Konfidenzniveau: 99,00 % Unterstellte Haltedauer: 10 Tage Länge der historischen Zeitreihe: 180 Wochenrenditen, exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor: 0,96325 (entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr) Im Geschäftsjahr erreichte durchschnittliche Hebelwirkung durch Derivategeschäfte: 0,00 % Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögen sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet Alle anderen Vermögensgegenstände per

12 12 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom bis EUR EUR I. Erträge 1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 19,03 2. Abzug ausländischer Quellensteuer -27,89 3. Sonstige Erträge 55,08 Summe der Erträge 46,22 II. Aufwendungen 1. Verwaltungsvergütung -133,12 davon: Beratervergütung -44,32 2. Sonstige Aufwendungen -78,10 davon: Vertriebsvergütung -77,60 Summe der Aufwendungen -211,22 III. Ordentlicher Nettoertrag -165,00 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne 0,00 2. Realisierte Verluste 0,00 Die Gesamtkostenquote (BVI - Total Expense Ratio [TER]) beträgt 0,325 % Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten) unter Berücksichtigung der laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten TER bzw. Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds sowie der ganzjährig vereinnahmten Bestandsprovision im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 0,00 Euro. Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten. Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt 0 %. Im Geschäftsjahr vom bis erhielt die Kapitalanlagegesellschaft AmpegaGerling Investment GmbH für das Sondervermögen European Equity Minimum Varianz AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Depotbank oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die AmpegaGerling Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. Für das Sondervermögen wurden im Geschäftsjahr keine Transaktionen mit eng verbundenen Unternehmen und Personen im Sinne von 2 Absatz 19 InvG in Verbindung mit 1 Abs. 10 KWG bzw. anderen verbundenen Unternehmen im Sinne von 1 Absatz 6 und 7 KWG getätigt. Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 0,00 V. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres -165,00

13 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Entwicklung des Sondervermögens 13 Entwicklung des Sondervermögens für den Zeitraum vom bis EUR EUR I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres ,89 1. Steuerabschlag für das Vorjahr -24,54 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) ,30 a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 0,00 b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen ,30 Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im Dreijahresvergleich Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende Anteilwert des Geschäftsjahres EUR EUR ,43 59, ,89 59, ,36 70, ,41 72,34 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich -8,62 5. Ordentlicher Nettoertrag -165,00 6. Realisierte Gewinne 0,00 7. Realisierte Verluste 0,00 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste 0,00 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres ,43 Köln, im Juni 2012 AmpegaGerling Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein

14 14 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die AmpegaGerling Investment GmbH, Köln Die AmpegaGerling Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß 44 Abs. 6 des Investmentgesetzes (InvG) den Auflösungsbericht des Sondervermögens European Equity Minimum Varianz AMI für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2012 bis 31. Mai 2012 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Auflösungsberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Auflösungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 44 Abs. 6 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Auflösungsbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Auflösungsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Auflösungsbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Auflösungsbericht den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, den 14. August 2012 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Behrens Lüning Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

15 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Steuerliche Hinweise 15 Steuerliche Hinweise Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in Aktien in der Rechtssache Manninen für einen finnisch-schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf ausländische Dividenden nach finnischem Recht europarechtswidrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des so genannte Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des Veranlagungszeitraums 2000) nur die auf inländische Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Zur Vereinbarkeit des deutschen Anrechnungsverfahrens mit europäischem Gemeinschaftsrecht hat der EuGH mit Urteil vom in der Rechtssache Meilicke (Az. C-292/04) hinsichtlich eines Sachverhalts innerhalb der Europäischen Union entschieden, dass das deutsche Körperschaftsteuer- Anrechnungsverfahren insoweit europarechtswidrig war, als die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht zulässig war. Danach ist es geboten, dass ein inländischer Anleger, der während der Geltung des deutschen Anrechnungsverfahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat erhalten hat, die ausländische Körperschaftsteuer nachträglich auf seine inländische Steuerschuld anrechnen lassen kann. Die verfahrensrechtliche Lage im Hinblick auf die Geltendmachung der ausländischen Steuer ist derzeit für die Fondsanlage allerdings noch unklar. Zur Wahrung möglicher Rechte in dieser Angelegenheit kann es sinnvoll sein, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

16 16 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Für das Geschäftsjahr vom bis WKN A0KFCH, DE000A0KFCH7 Tag des Zuflusses: Nr. 1 a) Nr. 1 a) aa) Nr. 1 a) bb) Nr. 1 b) Nr. 1 b) Nr. 1 c) Nr. 1 c) aa) Nr. 1 c) bb) Nr. 1 c) cc) Nr. 1 c) dd) Nr. 1 c) ee) Nr. 1 c) ff) Nr. 1 c) gg) Nr. 1 c) hh) Nr. 1 c) ii) Nr. 1 c) jj) Nr. 1 c) kk) Nr. 1 c) ll) Nr. 1 d) Nr. 1 d) aa) Nr. 1 d) bb) Nr. 1 d) cc) Nr. 1 f) Nr. 1 f) aa) Nr. 1 f) bb) Nr. 1 f) cc) Nr. 1 f) dd) Nr. 1 f) ee) Nr. 1 f) ff) Nr. 1 g) Nr. 1 h) Nr. 1 i) Ausschüttung (einschl. KeSt/SolZ) Betrag der Ausschüttung in der Ausschüttung enthaltene ausgeschüttete ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten Erträge i.s.d. 2 Absatz 2 Satz 1 InvStG i.v.m. 8b Absatz 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG Veräußerungsgewinne i. S.d. 2 Absatz 2 Satz 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG Erträge i. S. d. 2 Absatz 2a InvStG steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Absatz 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge i. S. d. 2 Absatz 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Ertäge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind steuerfreie Veräußerungsgewinne i. S. d. 2 Absatz 3 InvStG in der ab 01. Januar 2009 anzuwendenden Fassung Einkünfte i.s.d. 4 Absatz 1 InvStG in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte i.s.d. 4 Absatz 2 InvStG für die kein Abzug nach 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde im Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 1 und 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte i. S. d. 4 Absatz 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die EInkommenssteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen im Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 1 und 2 KStG oder 3 Nr. 40 des EStG anzuwenden ist den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigten Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge i.s.d. 7 Absatz 1 und 2 InvStG i.s.d. 7 Absatz 3 InvStG i.s.d. 7 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe bb) enthalten i.s.d. 7 Absatz 1 Satz 5 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten den Betrag ausländischer Steuer der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Absatz 2 InvStG entfällt und der nach 4 Absatz 2 InvStG i.v.m. 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde (ohne Nr. 1 f) ee) InvStG) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 1 und 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG i.v.m. anzuwenden ist der nach 4 Absatz 2 InvStG i.v.m. 34c Absatz 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 1 und 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG anzuwenden ist der nach seinem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 InvStG i.v.m. diesem Abkommen anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 InvStG i.v.m. 8b Absatz 1 und 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG anzuwenden ist Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftjahres oder früherer Geschäftsjahre den Betrag der nach 3 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nicht abziehbaren Werbungskosten Köln, den 1. Juni 2012 AmpegaGerling Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein

17 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG 17 Privatanleger Betriebl. Anleger Betriebl. Anleger EStG KStG EUR pro Anteil EUR pro Anteil EUR pro Anteil , , ,

18 18 Bescheinigung über die Prüfung der steuerlichen Angaben Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerlichen Angaben des Investmentvermögens European Equity Minimum Varianz AMI für den Zeitraum vom bis An die AmpegaGerling Investment GmbH (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für das Investmentvermögen European Equity Minimum Varianz AMI für den Zeitraum vom bis zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach 44 Abs. 1 InvG für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach 44 Abs. 5 InvG geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Düsseldorf, den 1. Juni 2012 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Rolf Klumpen Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer Steuerberater

19 Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Angaben zu der Kapitalanlagegesellschaft 19 Angaben zu der Kapitalanlagegesellschaft Kapitalanlagegesellschaft AmpegaGerling Investment GmbH Charles-de-Gaulle-Platz Köln Postfach Köln Deutschland Fon +49 (221) Fax +49 (221) fonds@ampegagerling.de Web Dr. Immo Querner, stellv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der Talanx AG, Hannover Walter Drefahl Mitglied des Vorstandes der HDI-Gerling Vertrieb Firmen und Privat AG, Hannover Prof. Dr. Juergen B. Donges Direktor des Instituts für Wirtschaftspolitik, Köln Prof. Dr. Alexander Kempf Direktor des Seminars für Allgemeine BWL und Finanzierungslehre, Köln Amtsgericht Köln: HRB 3495 USt-Id-Nr. DE Gezeichnetes Kapital: 6 Mio. EUR (Stand ) Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Dr. Dr. Günter Scheipermeier Vorsitzender der Geschäftsführung der NOBILIA-WERKE GmbH & Co., Verl Geschäftsführung Gesellschafter Talanx Asset Management GmbH (94,9 %) Alstertor Erste Beteiligungs- und Investitionssteuerungs-GmbH & Co. KG (5,1 %) Dr. Thomas Mann, Sprecher Mitglied der Geschäftsführung der Talanx Asset Management GmbH Jörg Burger Aufsichtsrat Harry Ploemacher, Vorsitzender Vorsitzender der Geschäftsführung der Talanx Asset Management GmbH, Köln Manfred Köberlein Ralf Pohl

20 20 Angaben zu der Kapitalanlagegesellschaft Auflösungsbericht European Equity Minimum Varianz AMI Depotbank StateStreet Bank GmbH Brienner Straße München Deutschland Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der AmpegaGerling Investment GmbH ( informiert. Anlageberater Dr. Lux & Präuner KG Südliche Münchner Straße Grünwald b. München Deutschland Auslagerung Die Gesellschaft hat das Collateral Management auf andere Unternehmen übertragen. Compliance, Revision, Rechnungswesen und IT-Dienstleistungen sind auf Konzernunternehmen ausgelagert. Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Lurgiallee Frankfurt am Main Deutschland

21

22 Überreicht durch: AmpegaGerling Investment GmbH Postfach Köln Deutschland Fon +49 (221) Fax +49 (221) Web

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