Stark machen für den Arbeitsalltag. Das BEM-Verfahren in der Polizeiinspektion Anklam
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- Kornelius Langenberg
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1 Stark machen für den Arbeitsalltag Das BEM-Verfahren in der LPD Gunnar Mächler Fachtagung FHöVPR Güstrow
2 Ministerium für Inneres und Europa Aufbaustab Polizeipräsidium Neubrandenburg Abteilung 4 Polizeipräsidium Neubrandenburg Polizeipräsidium Rostock Landeswasserschutzpolizeiamt Landeskriminalamt LPBK Landesbereitschaftspolizeiamt
3 Neubrandenburg Anklam, 21. Oktober 2011
4 Landkreis Vorpommern-Greifswald Führungsgruppe (Einsatz und Verwaltung) Polizeireviere Anklam, Greifswald, Heringsdorf, Pasewalk, Ueckermünde und Wolgast Kriminalkommissariat Anklam (mit Kriminaldauerdienst und Außenstellen) Besondere Verkehrsüberwachung Gemeinsame Diensteinheit Diensthundestaffel 4000km² Fläche, Einwohner, 530 Beschäftigte 4
5 5
6 6
7 7
8 8
9 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten Ehepartnerinnen und Ehepartner Mütter und Väter Schwestern und Brüder Töchter und Söhne Freundinnen und Freunde Nachbarn Sportskameradinnen und Sportskameraden uvm 9
10 10
11 11
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13 13
14 Krisenintervention noch während des laufenden Einsatzes Zusammensitzen nach der Schicht Organisiertes Gruppengespräch Einbindung des polizeipsychologischen Dienstes Ethik-Seminare persönl. Gespräch Vorgesetzter Mitarbeiter... 14
15 Als zentralen Baustein einer aktiven Gesundheitsförderung hat der Gesetzgeber in 167 Absatz 2 des Neunten Sozialgesetzbuches das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verbindlich vorgeschrieben. 15
16 Das BEM soll - dem Erhalt, der Wiedereingliederung und der Förderung der Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit - der Beschäftigungssicherung bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie - der Vermeidung der Entstehung von Behinderungen und chronischen Krankheiten dienen soweit dies durch Arbeitsplan bezogene oder organisatorische Maßnahmen möglich ist. 16
17 Das BEM soll - einen Beitrag zur Steigerung der Zufriedenheit und Motivation am Arbeitsplatz leisten - betrieblich zu beeinflussende krankheitsbedingte Fehlzeiten langfristig reduzieren - eine dauerhafte Teilhabe aller Beschäftigten am Arbeitsleben unter Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung anstreben 17
18 Am 19. April 2014 wurde zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern (IM M-V) und dem Hauptpersonalrat der Polizei (HPR) auf der Grundlage des 66 in Verbindung mit 69 Nr. 7 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) die Rahmendienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Polizei Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. 18
19 Zwischen dem Leiter der PI Anklam und dem Örtlichen Personal- rat wurde auf gleicher gesetzlicher Grundlage eine Dienstverein- barung BEM am 03. September 2014 abgeschlossen. In der PI Anklam wurden bereits vor Abschluss der Dienstvereinbarung BEM therapiebegleitende Gespräche durch den Ärztlichen Dienst mit Beschäftigten geführt, welche längere Zeit erkrankt waren. 19
20 Zusammensetzung Integrationsteam (IT) BEM (konstituierende Sitzung ) Leiter Führungsgruppe (Leiter des Integrationsteams) Vertreter des medizinischen Dienstes (LPBK M-V) Beauftragter des Personalrates Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Gleichstellungsbeauftragte Das IT BEM der PI Anklam bedient sich (soweit bekannt als einziges Team) einer Geschäftsstelle. 20
21 BEM kann viel, aber nicht alles. Die Annahme des Angebotes BEM ist freiwillig und kann durch die betreffenden Beschäftigten zu jeder Zeit abgebrochen bzw. beendet werden. 21
22 Ziele vom BEM umfassende Wiedereingliederung der Beschäftigten in die Arbeitsabläufe unter Sicherstellung einer unbeeinträchtigten Aufgabenerfüllung, wobei einem optimierten Einsatz der Beschäftigten entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten Rechnung getragen werden soll 22
23 bestehende Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit soll überwunden und erneuter Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit soll vorgebeugt werden es sollen krankheitsbedingte Kündigungen und vorzeitige Ruhestandsversetzungen vermieden werden 23
24 BEM umfasst Maßnahmen der Prävention der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation Diese jeweiligen Maßnahmen werden ausschließlich mit Zustimmung und aktiver Mitwirkung des Beschäftigten erarbeitet und durchge- führt. 24
25 Wer bekommt ein Angebot BEM? BEM findet grundsätzlich für alle Beschäftigten, die zum jeweils ersten eines Monats innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen erkrankt waren (d. h. mehr als 42 Kalendertage in Folge) oder in diesem Zeitraum länger als sechs Wochen durch wiederholte Erkrankung ausgefallen sind (d. h. mehr als 30 Arbeitstage kumulativ). Alle Beschäftigten können, wenn sie den Bedarf bereits vor Ablauf der sechs Wochen erkennen, die Durchführung eines BEM anregen. 25
26 Ablauf BEM Im BEM-Verfahren gibt es zwei Phasen 1. Vorbereitende Maßnahmen 2. eigentliches BEM-Verfahren 26
27 1. Phase (SB Verwaltung Personal) - Feststellung der angefallenen Krankentage innerhalb es 12-Monats-Zeitraumes - Anschreiben an den/die betreffende(n) Beschäftigte(n) mit dem Angebot eines BEM-Verfahrens (gegen Empfangsbekenntnis) sowie ein Formblatt zur Rückäußerung und ein Infoblatt zu Inhalten und Zielen von BEM 27
28 Formblatt zur Rückäußerung (Auszug) Gesprächsangebot im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vom Rückäußerung Ja, ich möchte das Gesprächsangebot wahrnehmen und das Gespräch mit dem oder den Vertreter(n) des Integrationsteams, und zwar mit dem Leiter der Führungsgruppe einem Vertreter des medizinischen Dienstes (LPBK M-V) einem Beauftragten des Personalrates einem Mitglied der Schwerbehindertenvertretung der Gleichstellungsbeauftragten führen. Seite 2 28
29 Des Weiteren bitte ich um Teilnahme meines Dienststellen-/Sachbereichsleiter/in folgender Personen Mir ist es gegenwärtig nicht möglich zum Gespräch in die Dienststelle zu kommen. Ich möchte das Gespräch an folgendem Ort führen: Nein, ich möchte das Gespräch nicht wahrnehmen und sehe keinen Bedarf für die Durchführung eines BEM. (Platz für Erläuterungen, falls gewünscht) 29
30 Kreuzt der Beschäftigte an dieser Stelle an Nein, ich möchte das Gespräch nicht wahrnehmen dann ist das Verfahren an dieser Stelle beendet. Ebenfalls als beendet gilt das Verfahren, wenn innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Gesprächsangebotes keine Rückäußerung erfolgt. Wenn der Beschäftigte sich für ein Mitglied des Integrationsteams entscheidet, wird der Vorgang an das Integrationsteam BEM übergeben und das eigentliche BEM-Verfahren beginnt mit dem Erstgespräch. 30
31 Erstgespräch - Erstgespräch führt die Person, die mit der Rückäußerung bestimmt wurde - Beschäftigte werden über Zweck des Gespräches, Ziele und Grenzen von BEM informiert - arbeitsbedingte Ursachen für Arbeits- bzw. Dienstunfälle sollen benannt werden - Wünsche und Befürchtungen werden besprochen - ggf. weiter Verfahrensschritte vereinbart. - dem Beschäftigten wird erläutert, dass im Nachgang zum Erstgespräch ein Gespräch unter Wahrung der Vertraulichkeit zwischen dem Erstgesprächsführer und den Mitgliedern des Integrationsteams stattfinden wird - der Beschäftigte kann entscheiden, welche Inhalte des Erstgespräches nicht weitergegeben werden dürfen. Das BEM-Verfahren kann an dieser Stelle beendet werden. 31
32 Fallbesprechung - nach dem Erstgespräch wird der Fall inhaltlich durch den/die Erstgesprächsführer/in dem Integrationsteam vorgestellt - es werden Möglichkeiten der Hilfe zusammengetragen sowie Lösungsansätze erörtert - ggf. wird das Klärungsgespräch vorbereitet Das BEM-Verfahren kann an dieser Stelle beendet werden. 32
33 Klärungsgespräch - zum Klärungsgespräch wird der Beschäftigte zu einer Integrationsteam-Sitzung eingeladen - gemeinsam mit dem Beschäftigten werden Alternativen oder Maßnahmen aufgezeigt, die dazu beitragen können, die Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit zu überwinden und/oder erneuter Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit vorzubeugen - bei Bedarf können, auf Wunsch oder mit Zustimmung der oder des Beschäftigten, weitere Personen zu diesem Gespräch hinzugezogen werden - zur Prüfung des weiteren Verfahrens können externe Partner wie das Integrationsamt, der Rentenversicherungsträger, die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit, die Rehabilitationsklinik oder andere Sozialleistungsträger eingebunden werden 33
34 Im Ergebnis des Klärungsgespräches kann das BEM-Verfahren beendet werden, oder es soll im Integrationsteam zusammen und im Einvernehmen mit der oder dem Beschäftigten ein individueller Maßnahmenplan entwickelt werden, welcher der Zustimmung des PI-Leiters bedarf. 34
35 Als Maßnahmen kommen dabei z. B. in Betracht: Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufanalysen Erprobung alternativer Einsatzmöglichkeiten Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung 35
36 - die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird durch das Integrationsteam überwacht - nach einem vereinbarten Zeitraum (grundsätzlich nach 6 Monaten) führt das Integrationsteam mit dem Beschäftigten ein Gespräch zur Erfolgskontrolle durch mit dem Ziel: - den Erfolg des Verfahrens zu bewerten - die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen zu prüfen - bei Bedarf über die Durchführung zusätzlicher Maßnahmen zu beraten 36
37 Anschließend wird das BEM-Verfahren mit einem Abschlussvermerk beendet. Mit dem Abschluss des BEM-Verfahrens beginnt ein erneuter Erfassungszeitraum. Das Angebot zum BEM + Rückäußerung sowie der Abschlussvermerk sind Bestandteil der Personalakte. Alle weiteren erhobenen Daten aus dem BEM-Verfahren werden getrennt von der Personalakte, hier Geschäftsstelle BEM, für die Dauer von 5 Jahren aufbewahrt. 37
38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 38
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