IMMER NOCH OHNE DBA. Die steuerlichen Folgen deutscher Investitionen in Brasilien. Prof. Dr. Luís Eduardo Schoueri

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1 IMMER NOCH OHNE DBA Die steuerlichen Folgen deutscher Investitionen in Brasilien Prof. Dr. Luís Eduardo Schoueri

2 Vor und nach der Kündigung Ausgewählte Problemkreise

3 Zinsen Das DBA (1975) sah für Brasilien Quellensteuersätze von 15, 10 oder 0 Prozent in Abhängigkeit von der Herkunft des Darlehens vor konzerninterne Darlehen: Quellensteuer 15 Prozent, aber deutscher matching credit i.h.v. 20 Prozent. Ohne das DBA... kein matching credit für konzerninterne Darlehen allgemeine Quellensteuer i.h.v. 15 Prozent unilaterale Anrechnung in Deutschland, das aber auf Nettobasis besteuert. Daher u.u. Anrechnungsüberhang.

4 ALLGEMEINE DARLEHEN: Zinsen: $100 Quellensteuer (15%) $ 15 Matching credit (20%) $ 20 Zinsen QUALIFIZIERTE INVESTMENT- DARLEHEN: Zinsen: $100 Quellensteuer (10%) $ 10 Matching credit (20%) $ 20 STAATSANLEIHEN: (z.b. Deutsche Bundesbank) Zinsen: $100 Quellensteuer (0%) Besteuerung nur in D (falls nicht freigestellt) OHNE DBA: 15% Quellensteuer; kein matching credit; u.u. Anrechnung in D Zinsen: $100 Quellensteuer (15%) $ 15 Anrechnung ihv (15%) $ 15

5 Ansässigkeit natürlicher Personen Das DBA (1975) enthielt tie-breaker-regeln Vorkehrung gegen abkommensrechtliche Behandlung des Stpfl. als in beiden Vertragstaaten ansässig Kündigung des DBA lässt zwei unbeschränkte Steuerpflichten aufeinander prallen. Unilaterale Anrechnung kann die Belastung mindern, die Gefahr der Doppelbesteuerung aber nicht bannen. Einkünfte aus unselbständiger Arbeit Für in D ansässige Stpfl. mit Tätigkeitsort Brasilien kam es bis zur Kündigung des DBA zur Freistellung durch Deutschland ( Art. 23A Abs. 1 i.v.m. 15 Abs. 1 OECD-MA).

6 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit MIT DBA Für in D ansässige Stpfl. mit Tätigkeitsort Brasilien kam es bis zur Kündigung des DBA nur oberhalb der 183-Tage-Schwelle zur Besteuerung in Brasilien und zur Freistellung durch Deutschland ( Art. 23A Abs. 1 i.v.m. 15 Abs. 1 OECD-MA). Keine Probleme bei doppelter Ansässigkeit. Gefahr der Doppelbesteuerung; OHNE DBA nur ausnahmsweise Möglichkeit zur Anrechnung brasilianischer Quellensteuer auf deutsche Einkommensteuer Probleme bei doppelter Ansässigkeit

7 Öffentlicher Dienst MIT DBA Grundsätzlich Besteuerung (nur) im Kassenstaat Keine Gefahr einer Doppelbesteuerung OHNE DBA Besteuerungsrecht beider Staaten Gefahr von doppelter Ansässigkeit und Doppelbesteuerung

8 Gastwissenschaftler MIT DBA Deutsche Gastwissenschaftler, die sich < 2 Jahre in Brasilien aufhielten, waren von der brasilianischen Steuer befreit, soweit ihre Einkünfte nicht aus Brasilien stammten (z.b. dt. Auslandsstipendien) OHNE DBA Deutsche Gastwissenschaftler, die sich 183 Tage in Brasilien aufhalten, unterliegen einer brasilianischen Quellensteuer; bei längeren Aufenthalten werden sie in Brasilien unbeschränkt steuerpflichtig.

9 Wegfall weiterer Befreiungen MIT DBA GRUNDVERMÖGEN Deutschland stellte Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in Brasilien frei SCHIFFE UND FLUGZEUGE Besteuerung nur im Staat der Geschäftsleitung OHNE DBA GRUNDVERMÖGEN begrenzte Anrechnung durch den jeweiligen Ansässigkeitsstaat SCHIFFE UND FLUGZEUGE begrenzte Anrechnung durch den jeweiligen Ansässigkeitsstaat

10 Investitionen in Brasilien

11 Investitionen in Brasilien Brasilien hat attraktive DBA mit anderen EU-Staaten wie den Niederlanden, Österreich und Spanien Dieser Anreiz für deutsche Unternehmen, ihre Brasilien-Investitionen über EU-Töchter zu lenken, wird erleichtert durch die Garantien der Grundfreiheiten (Art. 18 ff., 45 ff. AEUV) und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH.

12 Österreich Niederlande Spanien Belgien Frankreich Art. 10 (Dividenden) 15% 15% 15% 10% (bei Mindestbeteiligung von 10%) bzw. 15% 15% Art. 11 (Zinsen) 15% 10% (Bankdarlehen m. mindestens 7jähriger Laufzeit für den Erwerb industrieller Ausrüstung) bzw. 15% 15% 10% (Darlehen öffentlicher Banken m. mindestens 7jähriger Laufzeit) bzw. 15% 10% (Darlehen öffentlicher Banken mit mindestens 7jähriger Laufzeit) bzw. 15% Art. 12 (royalties) 10% (Urheberrechte für literarische, künstlerische oder wiss. Werke) bzw. 15% bzw. 25% (Markenrechte) 15% bzw. 25% (Markenrechte) 10% (Urheberrechte für literarische, künstlerische oder wiss. Werke) bzw. 15% 10% (Urheberrechte für literarische, künstlerische oder wiss. Werke) bzw. 15% bzw. 20% (Markenrechte) 10% (Urheberrechte für literarische, künstlerische oder wiss. Werke) bzw. 15% bzw. 25% (Markenrechte) Art. 23 (exemptions for Dividenden, Zinsen and royalties) A: Freistellung von Schachteldividenden (Beteiligung ab 25%) und Lizenzgebühren (Beteiligung ab 50%); BRA: Freistellung v. Schachteldividenden (Beteiligung ab 25%) keine Freistellung von Dividenden auf Gegenseitigkeitsbasis Belgien 95%ige Freistellung von Dividenden; Brasilien: keine Frankreich: Freistellung von Schachteldividenden (Beteiligung ab 10%); Brasilien: keine Art. 23 (matching credit) 25% für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren Div.: 20% bzw. 25% (Mindestbeteiligung in Höhe von 10%); Zinsen: 20%; Lizenzgebühren: 20% bzw. 25% (Mindestbeteiligung in Höhe von 50%) Zinsen: 20%; Lizenzgebühren: 25% ausgelaufen 20% für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren

13 Brasilien und Deutschland ohne DBA Dividenden Co 0% (u.u. volle Besteuerung) 25% (volle Besteuerung) D-GmbH Zinsen 15% (volle Besteuerung) 0% (u.u. volle Besteuerung) D-GmbH Lizenzgebühren 15% (volle Besteuerung) 15% (volle Besteuerung) D-GmbH

14 DBA Brasilien/Österreich Dividends 0% (Freistellung) max. 15% (Freistellung) Austria- Zinsen 15% (25% matching credit) 15% Austria- Lizenzgebühren (inkl. techn. Dienstleistungen) 10%-15% (25% matching credit) 10%, 15% oder 25% Austria-

15 DBA Brasilien/Niederlande Dividenden 0% (20%-25% matching credit) max. 15% NL- Zinsen 10%-15% (20% matching credit) max. 15% NL- Lizenzgebühren (inkl. techn. Dienstleistungen) 15% (20%-25% matching credit) max. 10%-25% NL-

16 DBA Brasilien/Spanien Dividenden 0% (Freistellung) max. 15% (Freistellung) Spanien- Zinsen 10%-15% (20% matching credit) max. 15% (20% matching credit) Spanien- Lizenzgebühren (inkl. techn. Dienstleistungen) 10%-15% (25% matching credit) max. 10%-15% (25% matching credit) Spanien-

17 Return on investment Die Zinsen auf Eigenkapital

18 Dividends v. Zinsen on equity zahlt 100 BRL als Dividenden zahlt 100 BRL als Zinsen auf EK keine Quellensteuer kein Abzug auf Ebene der Gesellschaft Steuerbelastung ihv 34 BRL 15% Quellensteuer Abzug auf Ebene der Gesellschaft Steuerbelastung ihv 15 BRL

19 Zinsen auf Eigenkapital 15% Quellensteuer Zinsen auf EK Dutch Abzug von der Bemessungsgrundlage (34%) niederländisches innerstaatliches Recht Zinsen auf EK als fiktive Dividenden freigestellt

20 Verrechnungspreise Methodik aus brasilianischer Sicht Kriterium Marktpreise Kosten Methoden bei Kapitalimport Fremdvergleichspreis, dabei PIC bzw. PCI (für commodities) Cost-Plus Method nur auf Basis der Produktionskosten (CPL) Methoden bei Kapitalexport Exportverkaufspreise, dabei PVEx bzw. PECEx (commodities) Cost-Plus Method unter Einschluss der Anschaffungskosten (CAP) Wiederverkauf Resale Price Method (PRL) Großhandelspreise (PVA) Einzelhandelspreise (PVV)

21 Verrechnungspreise BRASILIEN Methodik aus brasilianischer Sicht OECD PIC/PVEX CPL/CAP reiner Vergleich Kostenbasis CUP Cost Plus Method PRL/PVV/PVA nicht anerkannt nicht anerkannt nicht anerkannt Basis Wiederverkauf sonstige Vergleiche Zuordnung von Margen Margenvergleich Resale Minus Method TNMM Profit Split CPM (USA)

22 Verrechnungspreise Methodik aus brasilianischer Sicht Hauptunterschiede zwischen OECD-Standards und den brasilianischen Verrechnungspreisregeln: vorherbestimmte (feste) Margen Produkt-für-Produkt-Ansatz Lizenzgebühren warden nicht erfasst keine functional analysis keine APAs

23 Verrechnungspreise Methodik aus brasilianischer Sicht Hauptunterschiede zwischen OECD-Standards und den brasilianischen Verrechnungspreisregeln: kein basket approach Konzept der verbundenen Parteien wird als zu breit angesehen Komplexität und Compliance-Aufwand der Dokumentationserfordernisse (CPL) keine praktische Bedeutsamkeit einiger Methoden (PVA/PVV) mangelnde Bewertbarkeit der Auftragsfertigung

24 Verrechnungspreise und feste Margen PRL CPL CAP PVA PVV 20% - 40% 20% 15% 15% 30%

25 Gesetz no. 12,715: neue PRL-Margen Sektor Gewinnmarge Grundsatz 20% Chemie Glas und Glasprodukte Zellulose, Papier und Papierprodukte Metallurgie Pharmazeutische Stoffe und Produkte Tabakprodukte Optische, fotographische und filmtechnische Ausrüstung Krankenhaustechnik und Medizintechnik Ausbeutung von Bodenschätzen Petroleum-basierte Produkte 30% 40%

26 VIELEN DANK!

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