WER IN ZUKUNFT IN RENTE GEHT, MUSS MIT 25-50% WENIGER RECHNEN! VON IHRER
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- Renate Bayer
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1 WER IN ZUKUNFT IN RENTE GEHT, MUSS MIT 25-50% WENIGER RECHNEN! VON IHRER
2 Arbeitsförderungsinstitut - AFI Öffentliche Körperschaft für Forschung, Bildung und Information im Bereich Arbeit Bozen, Neubruchweg 5B/ 7 Tel , Fax info@afi-ipl.org Für den Inhalt verantwortlich: Serafin Pramsohler, Präsident des AFI - Institutsausschusses Fachliche Beratung: Helmuth Renzler Redaktion: Lidia Canins Grafik: Gruppe Gut, Bozen Druck: Alto Adige, Bozen Stand: April 2004
3 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner...BLEIBT MEHR VIEL!
4 4/5 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden
5 I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner SIE HABEN ES IN DER HAND, WIE HOCH IHRE RENTE EINMAL SEIN WIRD. DENKEN SIE JETZT SCHON DARAN, DAMIT SIE SICH IN ZUKUNFT ENTSPANNT ZURÜCKLEHNEN KÖNNEN. >> A/ WOVON SIE IM ALTER LEBEN, ENTSCHEIDEN SIE JETZT << Werden Sie von Ihrer Rente im Alter leben können? Um das Alter genießen zu können und in Würde zu leben, braucht es ein sicheres und angemessenes Einkommen. Die meisten Pensionisten und Pensionistinnen leben nur von der Rente und haben kein zusätzliches Einkommen. In Südtirol zahlt das Nationale Fürsorgeinstitut NISFS/INPS den Großteil der Renten aus. Rund jeder vierte Einwohner bezieht eine Rente vom NISF/INPS. Voraussetzungen für die Rente: > 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 57 Jahren oder > 38 Versicherungsjahre unabhängig vom Lebensalter Die Auswirkungen der Pensionsreform 1995 Die Pensionsreform von 1995 hat das staatliche Rentensystem grundlegend verändert. Die lohnbezogene Rente wird nach einer Übergangszeit völlig von der beitragsbezogenen Rente abgelöst. 25% bis 50% weniger Rente als die heutigen PensionistInnen erhalten jene, die in 20 Jahren oder später in Rente gehen. Der Grund dafür liegt im Beitragssystem: Die beitragsbezogene Rente wird nicht mehr nach dem Durchschnittslohn der letzten Jahre vor der Pensionierung errechnet, sondern nach den Rentenbeiträgen, welche der/die Erwerbstätige im Laufe seines/ihres gesamten Arbeitslebens auf sein/ihr persönliches Rentenkonto eingezahlt hat. Umso mehr und umso höhere Rentenbeiträge auf das Rentenkonto einbezahlt werden, um so höher fällt später die Rente aus.
6 6/7 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? JE MEHR SIE HEUTE AUF IHR REN- TENKONTO EINZAHLEN, DESTO HÖHER WIRD SPÄTER DIE RENTE AUSFALLEN! Pensionsreform die neue Rentenberechnung Sinkende Geburtenraten und der Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters führen dazu, dass eine immer kleinere Zahl von Beschäftigten die Rentenzahlungen für eine immer größere Zahl von RentnerInnen übernehmen muss. Das Verhältnis zwischen erwerbstätiger Bevölkerung und Anzahl der ausgezahlten Renten hat sich von früher 4:1 auf 2:1 hinbewegt. In Zukunft wird voraussichtlich auf einen Erwerbstätigen ein Rentenbezieher kommen. Zum Zeitpunkt der Pensionierung bilden alle angereiften Einzahlungen und alle angereiften Zinsen zusammen das Beitragskapital. Das wird mit einem Umwandlungsfaktor multipliziert, der jene bevorzugt, die später in Rente gehen. Umso mehr und umso höhere Rentenbeiträge auf das persönliche Rentenkonto eingezahlt werden, umso höher fällt später die Rente aus. Das Finanzierungssystem für die Rentenversicherung wird damit völlig in Frage gestellt und selbst die Altersversorgung derjenigen auf s Spiel gesetzt, die noch im Erwerbsleben stehen. Deshalb wurde mit der Pensionsreform von 1995 die beitragsbezogene Rentenberechnung, das sogenannte Beitragssystem eingeführt, um die Finanzierbarkeit der öffentlichen Renten langfristig sicherzustellen. >> B/ WIE WIRD IHRE RENTE BERECHNET? << Das Beitragssystem kann mit einem Bankkontokorrent verglichen werden. Jede/r Versicherte zahlt monatlich zusammen mit dem jeweiligen Arbeitgeber einen Beitrag auf sein/ihr persönliches Rentenkonto ein. Das so angereifte Kapital trägt dort Zinsen. Es wird Jahr für Jahr um einen bestimmten Prozentsatz - dem Zuwachs des durchschnittlichen Bruttoinlandsproduktes (BIP) der letzten vorhergehenden fünf Jahre - aufgewertet.
7 E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner >> C/ EIN ENTSCHEIDENDES DATUM << Der Übergang von der lohnbezogenen zur beitragsbezogenen Rente wird schrittweise vollzogen. Die Versicherungsjahre, die jemand am Stichtag aufweist, sind entscheidend für die Berechnung der Rente. Die zukünftigen RentnerInnen unterteilt man in folgende Gruppen: 1. Beschäftigte mit mindestens 18 Versicherungsjahren am : Wer zur ersten Gruppe gehört, für den wird die Rente weiterhin nach dem Entlohnungssystem berechnet. Der Durchschnitt der Entlohnung der letzten 5 Jahre (für die Versicherungsjahre vor 1993) bzw. bis 10 Jahre (für die Versicherungsjahre ab 1993) bildet die Berechnungsgrundlage für die Rente. Die Pensionsreform hat hier keine allzu großen Auswirkungen. Mit einer Rentenkürzung von durchschnittlich 8% ist diese Gruppe der zukünftigen PensionistInnen noch mit einem blauen Auge davongekommen. 2. Beschäftigte mit weniger als 18 Versicherungsjahren am : Wer zur zweiten Gruppe gehört, für den wird die Rente nach dem sogenannten gemischten System errechnet: für den Zeitraum vor 1995 nach dem Entlohnungssystem und für den Zeitraum nach 1995 nach dem Beitragssystem. Wer also am weniger als 18 Versicherungsjahre nachweisen kann, tut gut daran seine Rentenplanung in die Hand zu nehmen. Je nachdem wie viele Beitragsjahre ab 1995 noch bis zur Erreichung des Pensionsalters fehlen, wirken sich die Einzahlungen auf das persönliche Rentenkonto später auf die Höhe der Rente aus. Mit einer Rentenkürzung von durchschnittlich 15% ist zu rechnen. 3. Neueingestellte ab : Wer erst nach dem mit einer Arbeit begonnen hat oder erst in Zukunft in das Erwerbsleben einsteigt, dem wird die Rente ausschließlich nach dem Beitragssystem berechnet. Hier wird die Pensionsreform in vollem Umfang wirksam. Sind auf dem Rentenkonto Jahr für Jahr die Beiträge eingegangen, wird später eine angemessene Rente ausbezahlt. Dennoch hat diese Gruppe der zukünftigen Rentner mit Kürzungen von 33% bis 50% zu rechnen.
8 8/9 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? >> D/ WER MUSS KÜNFTIG UM SEINE RENTE FÜRCHTEN? <<
9 E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner Schätzungen haben ergeben, dass die Pensionsreform Renteneinbußen von 25 50% mit sich bringen wird: EINIGE TRIFFT ES BESONDERS HART! (-50%) > Neueingestellte ab : wer nach erstmals in das Arbeitsleben eingestiegen ist oder erst in Zukunft mit einer Arbeit beginnen wird, riskiert künftig bis zu 33% weniger Rente zu bekommen. > ArbeitnehmerInnen mit atypischen Arbeitsverträgen > Freie MitarbeiterInnen > ArbeitnehmerInnen mit Teilzeitverträgen > Frauen > Unterversicherte ArbeitnehmerInnen riskieren bis zu 50% weniger Rente zu bekommen. Geringer Lohn und Lücken in der Beitragszahlung sind der Grund für die großen Kürzungen. Bei den atypischen Arbeitsverhältnissen, wie z.b. der Projektarbeit, werden weit geringere Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt als bei einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis. Ebenso gehen bei freier Mitarbeit oder Teilzeitverträgen verhältnismäßig wenig Beiträge auf das Rentenkonto ein. Viele erwerbstätige Frauen sind stark vom Beitragssystem betroffen. Durch familienbedingte Auszeiten entstehen ihnen oft größere Lücken in den Beitragszahlungen für die Rente. Außerdem führen die vorwiegend von Frauen gewählte Teilzeitbeschäftigung, Saisonarbeit und niedrige vertragliche Einstufungen zu Unterversicherung.
10 10/11 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? >> E/ VORSICHT UNTERVERSICHERUNG << Unterversichert ist, wer > Schwarz arbeitet > Niedriger eingestuft ist, als es der geleisteten Arbeit entspricht > Überstunden, Zulagen oder Leistungsprämien nicht auf dem Lohnzettel aufscheinen hat > Verspätet angemeldet oder verfrüht abgemeldet wird > Als Teilzeitkraft gemeldet ist und die volle Arbeitszeit leistet > Als freier Mitarbeiter deklariert wird und ein normales Arbeitsverhältnis hat. > Statt einer Überstundenentlohnung eine Außendienstvergütung erhält. Der finanzielle Schaden ist groß: > Geringere Rente > Geringere Abfertigung > Geringere finanzielle Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Mutterschaft Unterversicherung bedeutet Lücken auf dem Rentenkonto, durch : > Geringe Beiträge > Fehlende Beitragszahlung > Fehlende Beitragszeiten Der Schaden, der durch die Unterversicherung entsteht, wird nicht nur in der Höhe der Rente spürbar. Auch vorher schon, bei der Abfertigung und den Sozialleistungen, wie dem Arbeitslosengeld, Kranken- oder Mutterschaftsgeld, macht sich Unterversicherung bemerkbar.
11 E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner >> F/ HEUTE UNTERVERSICHERT - MORGEN WENIGER RENTE << Renten im Vergleich - wie groß der Schaden sein kann Unterversicherung wirkt sich auf die Höhe Ihrer Rente aus. Wie drastisch das sein kann, veranschaulichen folgende Beispiele: Wir nehmen an, ein/e Arbeitnehmer/in hat am mit einer versicherungspflichtigen Arbeit begonnen, arbeitet bis und geht am mit 65 Jahren in Rente. > ohne Unterversicherung letzte pensionierbare jährliche Bruttoentlohnung Euro Bruttorente im Jahr Euro Bruttorente im Monat Euro Bis zu seiner/ihrer Pensionierung hat diese/r Arbeitnehmer/in insgesamt 29 Jahre und 1 Woche an Versicherungszeiten angereift. > mit Unterversicherung letzte pensionierbare jährliche Bruttoentlohnung Euro Bruttorente im Jahr Euro Bruttorente im Monat Euro UNTERVERSICHERUNG = FINANZIELLER SCHADEN Bei diesem Beispiel war der/die Arbeitnehmer/in nicht immer versichert. Er/sie hat große Lücken bei den Versicherungszeiten vor allem vor Insgesamt kann er/sie nur 24 Jahre und 6 Wochen an Versicherungszeiten nachweisen. Das sind 4 Jahre 10 Monate und 3 Wochen weniger als bei der Berechnung der Rente ohne Unterversicherung. Diese Situation ist typisch für SaisonarbeiterInnen, die jedes Jahr über einige Monate nicht versichert und auch nicht als arbeitslos gemeldet sind. Weil dem/der Arbeitnehmer/in 5 Versicherungsjahre fehlen und die Rente nach dem gemischten System berechnet wird, bezieht er/sie statt Euro nur Euro an Rente im Monat, das sind 417 Euro weniger.
12 12/13 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? >> G/ UNTERVERSICHERUNG - RISIKEN JE NACH BERUFSGRUPPEN << Angestellte im Allgemeinen > Überstunden, Zulagen oder Leistungsprämien scheinen nicht auf dem Lohnzettel auf. Angestellte im Gastgewerbe und Handel > Im Gastgewerbe sind durch die zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisse Abweichungen bei der An-bzw. Abmeldung der ArbeitnehmerInnen häufig. Achtung! Jede nicht versicherte Arbeitswoche fehlt auf dem Rentenkonto. Wer weniger Stunden angemeldet ist als effektiv geleistet, ist unterversichert. > Überstunden, die nicht auf dem Lohnzettel aufscheinen, sind eine Entlohnung, die für die Rentenbeiträge verlorengeht. Achtung! Schwarz ausbezahlte Entlohnung bedeutet eine Einbuße bei der Rente. Landwirte mit Nebenerwerb (Berggesetz) > Viele Landwirte und deren Familienmitglieder gehen einem Nebenerwerb vor allem in der Industrie oder anderen Bereichen nach, wo sich die Betriebe die Vorteile des sogenannten Berggesetzes zu Nutze machen. Da sie bereits als Landwirte rentenversichert sind, müssen für das Arbeitsverhältnis in der Industrie keine Rentenbeiträge eingezahlt werden. Achtung! Das Berggesetz bringt den Landwirten zwar zusätzliche Beschäftigungschancen, wirkt sich allerdings nachteilig auf die Rente aus. Die Rente aus dem Rentenfonds der Bauern ist nämlich geringer als die der Angestellten im Industriebereich und ohne Einzahlungen erwerben Sie keinen Anspruch auf eine Rente aufgrund der Arbeitszeiten in der Industrie. Beschäftigte im Baugewerbe Bauarbeiter und Handwerker, die am Bau beschäftigt sind, laufen besonders Gefahr, unterversichert zu sein. Achtung! Montage- und Risikozulagen scheinen oft auf dem Lohnzettel nicht auf. Statt Überstunden werden manchmal Außendienstvergütungen ausbezahlt, die nicht pensionierbar sind. Hausangestellte Private Arbeitgeber versichern ihre Hausangestellten oft nur für wenige Stunden die Woche, auch wenn diese weit mehr als 24 Stunden arbeiten. Den Hausangestellten gehen damit aber wertvolle Beiträge für die Rentenversicherung verloren. Achtung! Eine Hausangestellte, die weniger Stunden gemeldet ist, als sie tatsächlich arbeitet, wird viel weniger Rente bekommen. Die Beiträge für die nicht versicherten Stunden fehlen auf ihrem Rentenkonto.
13 E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner ACHTUNG Freie MitarbeiterInnen und MitarbeiterInnen mit atypischen Arbeitsverhältnissen > Es wird weit weniger an Rentenbeiträgen eingezahlt als bei den fix Angestellten. Die Rente fällt deshalb bedeutend geringer aus. Achtung! Die Vor- und Nachteile einer freien Mitarbeit genau abwägen und die Altersvorsorge dabei nicht vergessen. > Die Beitragsjahre im Sonderfonds der freien MitarbeiterInnen sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen mit den Beitragsjahren anderer Rentenfonds zusammenlegbar. Die Rente aus dem Sonderfond der freien MitarbeiterInnen wird eventuell als Zusatzrente ausbezahlt, wenn bereits ein anderer Rentenanspruch aus einem anderen Rentenfonds besteht. Neueingestellte (ab ) Die ArbeitnehmerInnen, die ab dem mit einer Arbeit begonnen haben oder erst beginnen, sind aus zwei Gründen besonders von der Unterversicherung betroffen: > Ihre Rente wird ausschließlich nach dem Beitragssystem berechnet. Achtung! Die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Rentenbeiträgen ab. Viele junge ArbeitnehmerInnen bevorzugen atypische Arbeitsverhältnisse, sind sich aber nicht bewußt, welche Nachteile in der Rentenversicherung das mit sich bringt. Die Rentenbeiträge, die für MitarbeiterInnen mit atypischen Arbeitsverträgen eingezahlt werden müssen, sind weit geringer, als die der fix Angestellten. > Die Renten der Neueingestellten können im Verhältnis zu den heutigen lohnbezogenen Renten um bis zu 50% geringer ausfallen. Achtung! Deshalb ist möglichst jede auch noch so geringe Form von Unterversicherung zu vermeiden. TeilzeitarbeiterInnen Teilzeitarbeit wird als Versicherungszeit für die Rente bei Angestellten in der Industrie, im Handel, Handwerk, Kredit- und Versicherungswesen nur voll angerechnet, wenn eine Mindestentlohnung von 8.573,24 Euro brutto im Jahr 2004 oder 164,87 Euro brutto pro Woche ausbezahlt wird. Achtung! Für die volle Rentenversicherung braucht es eine Mindestentlohnung. In jedem Falle werden geringere Rentenbeiträge eingezahlt als für Vollzeitangestellte.
14 14/15 >> H/ VERMEIDEN SIE BÖSE ÜBERRASCHUNGEN - PRÜFEN SIE LOHNZETTEL UND CUD << Machen Sie sich schlau! - wer nur den Nettobetrag auf seinem Lohnzettel liest, ist kurzsichtig: wer später nicht eine unerwartet niedere Rente beziehen möchte, muss sich rechtzeitig um seine Rentenversicherung kümmern. Lücken in der Beitragszahlung sind im Nachhinein kaum wieder gutzumachen. Achtung! Zwei Dinge sollten Sie sich genauer ansehen: Ihren Lohnzettel und Ihre jährliche Bescheinigung über die ausbezahlten Entlohnungen (CUD). Anhand einiger Daten können Sie auf diesen beiden Dokumenten selbst überprüfen, ob Sie unterversichert sind und die Situation künftig vermeiden FACSIMILE Lohnzettel: 1/ Anstellungsdatum 2/ Austrittsdatum 3/ Einstufung 4/ Überstunden 5/ gearbeitete Tage bzw. Stunden 6/ Rentenbeiträge
15 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner Achtung! Entsprechen die Versicherungszeiten auf ihrem CUD nicht der Wahrheit, können Sie den Anspruch auf die nicht gemeldeten, aber nachweislichen Versicherungszeiten innerhalb von 5 Jahren ab Ausstellung des CUD (bzw. 10 Jahren, wenn eine Anzeige beim Arbeitsinpektorat beim oder NISF/INPS erstattet wird) beim NISF/INPS geltend machen. Dem/der Arbeitnehmer/in werden die nicht gemeldeten Arbeitszeiten kostenlos gutgeschrieben FACSIMILE CUD: 1/ Rentenbeiträge 2/ Wochen bzw. Tage 3/ Monate
16 16/17 DIE ZUSATZRENTE SCHENKT IHNEN GRÖSSERE SICHERHEIT IM ALTER Mit der öffentlichen Rente allein wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, seinen gewohnten Lebensstandard zu sichern. Deshalb ist es zu empfehlen, die öffentliche Rente durch eine zusätzliche Rentenversicherung zu ergänzen. Die Rentenkürzungen von bis zu 50% können so aufgefangen werden. Das neue Rentensystem basiert auf zwei Säulen: der öffentlichen Rente und der Zusatzrente. Im Zuge der Rentenreform wurde eine einheitliche Regelung der Zusatzrenten verabschiedet. Für die Zusatzrente werden neben den normalen Beitragszahlungen in den öffentlichen Rentenfonds noch zusätzlich Rentenbeiträge in den Zusatzrentenfonds eingezahlt. Wie funktioniert der Zusatzrentenfonds? Die Zusatzrente funktioniert nach dem Prinzip eines Sparbuches. Sämtliche Beiträge fließen auf ein persönliches Rentenkonto und werden auf dem Weltmarkt angelegt. Zum Zeitpunkt der Pensionierung befinden sich auf dem persönlichen Konto der RentensparerInnen die angehäuften Beiträge sowie die erwirtschafteten Erträge. Ein Teil des angehäuften Kapitals kann auf Antrag ausgezahlt werden, der Rest wird in eine Rente umgewandelt. Die Beiträge, die in den Zusatzrentenfonds fließen, können innerhalb der vorgesehenen Höchstgrenzen (maximal 12% des Gesamteinkommens; maximal Euro) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Wir unterscheiden zwei Arten von Zusatzrentenfonds: > Geschlossene Fonds sind kollektivvertragliche Fonds, sogenannte Berufsfonds, die von den Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) und Arbeitgeberverbänden eingerichtet werden und je nach Berufsgruppen zugänglich sind. Beide, sowohl ArbeitgeberInnen als auch ArbeitnehmerInnen zahlen in den Fonds ein. Zusätzlich fließt ein Teil bzw. die gesamte Abfertigung, welche nach dem Beitritt anreift, in den Rentenfonds ein. > Offene Fonds werden von Banken, Versicherungen und Vermittlungsgesellschaften im Finanzbereich eingerichtet und sind für alle Berufsgruppen und Personen zugänglich. Es zahlt nur der/die Arbeitnehmer/in in den Fonds ein. Deshalb empfiehlt sich der Beitritt nur für ArbeitnehmerInnen, die keinem kollektivvertraglichem Fonds beitreten können oder die besonderen Bedingungen dieser Geldanlage nutzen wollen. Die Steuervorteile können nur dann genutzt werden, wenn kein Beitritt zu einem geschlossenen Fonds möglich ist.
17 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner >> I/ ZUSATZRENTENFONDS << LASSEN SIE SICH DIE BEITRAGSZAHLUNGEN DES ARBEITGEBERS IN DEN ZUSATZ- RENTENFONDS NICHT ENTGEHEN! Geschlossene Fonds: Wieviel kostet die zusätzliche Rentenvorsorge? Jeder Kollektivvertrag legt die Höhe der entsprechenden Beiträge für die ArbeitnehmerInnen fest, die zwischen 0,5% und 2% des Bruttogehaltes liegen. Denselben Betrag zahlt auch der/ die Arbeitgeber/in ein. Der Anteil der Abfertigung, welcher in den Zusatzrentenfonds eingezahlt werden muss, wird teilweise ebenfalls durch den Kollektivvertrag festgelegt. Vorteile: > Arbeitnehmerbeitrag verdoppelt sich durch den Arbeitgeberzuschuß > Steuerliche Vorteile sowohl während der Beitragszahlung als auch während der Auszahlung der Rente. > Durch die Zusatzrente wird die öffentliche Rente aufgebessert. Ein angemessenes Einkommen garantiert einen annehmbaren Lebensstandard im Alter. Wie kann ich dem Fonds beitreten? Der Beitritt ist freiwillig. Es genügt, dass der/die Arbeitnehmer/in seinem/ihrem Arbeitgeber den Beitrittswunsch mitteilt. Die Gewerkschaften und Patronate bieten Information und Beistand (Adressen siehe Rückseite). Laborfonds ist ein kollektivvertraglicher Zusatzrentenfonds für die in der Region Trentino- Südtirol tätigen ArbeitnehmerInnen, deren Kollektivvertrag die Zusatzrente vorsieht. Über ArbeitnehmerInnen haben sich bisher in diesen Fonds eingeschrieben. Informationen bei den Gewerkschaften und Patronaten bzw. beim Laborfonds unter der grünen Nummer oder unter Tel
18 18/19 A/ Wovon Sie im Alter leben, entscheiden Sie jetzt B/ Wie wird Ihre Rente berechnet? C/ das entscheidende Datum D/ Wer muss künftig um seine Rente fürchten? >> J/ NEUERLICHE PENSIONSREFORM - WAS ERWARTET SIE? << Die Regierung bastelt derzeit an einer weiteren Pensionsreform. Die EU verlangt von den Mitgliedsstaaten Sparmaßnahmen, um das Haushaltsdefizit einzudämmen. Auch in Italien wird eine weitere Verschärfung der Pensionsreform diskutiert. Laut Plan der Regierung Berlusconi soll das Rentenalter hinaufgesetzt werden. Ab 2008 sind einschneidende Änderungen geplant: > Laut Vorschlag soll es auch ab 2008 weiterhin möglich sein, nach 35 Beitragsjahren in den Ruhestand zu treten, wahrscheinlich aber nur mit einem Mindestalter von 60 Jahren und nicht wie bisher im Alter von 57 Jahren. > Unabhängig vom Alter sollen ab 2008 weiterhin jene ArbeitnehmerInnen in den Ruhestand treten können, die mindestens 40 Jahre an Rentenbeiträgen eingezahlt haben. Rente einfrieren für mehr Lohn? Die Regierung bietet allen, die bis 2008 mindestens zwei Jahre auf die Frühpensionierung verzichten, folgende Anreize: > Nettolohnerhöhung von 32,7% der Bruttoentlohnung, die nicht versteuert werden muss. > Garantieerklärung: der Staat garantiert im Falle einer neuerlichen Pensionsreform jenen, die die Frühpensionierung aufgeschoben haben, trotz künftiger Reformen in Rente gehen zu dürfen. Die Nachteile dieses Anreizes: > Verpflichtung: Es muss ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag von mindestens zwei Jahren vorliegen, der nicht kündbar ist. Für den/die Arbeitnehmer/in bedeutet das eine Bindung. > Geringere Rentenansprüche: die Rente wird eingefroren, diese zwei Jahre werden für die Berechnung der Rente überhaupt nicht berücksichtigt. Der Staat erspart sich mit diesen Maßnahmen vorerst die Rentenzahlungen, was eine willkommene Einsparung im Haushalt bedeutet.
19 E/ Vorsicht Unterversicherung! F/ Heute unterversichert - morgen weniger Rente G/ Unterversicherung - Risiken nach Berufsgruppen H/ Wie Sie böse Überraschungen vermeiden I/ Zusatzrentenfonds J/ Neuerliche Pensionsreform - was erwartet Sie? K/ Information und Beratung - Ihre Ansprechpartner
20 >> K/ INFORMATION UND BERATUNG - IHRE ANSPRECHPARTNER << NISF/INPS...Tel Bozen, Dominikanerplatz 30 Zweigstellen in Brixen, Meran, Bruneck und Neumarkt KVW/ACLI... Tel Bozen, Südtirolerstraße 28 Zweigstellen in Neumarkt, Meran, Schlanders, Bruneck, Sterzing, Brixen und Mals AGB/CGIL - INCA...Tel /47 Bozen, Trieststraße 78 Zweigstellen in Schlanders, Meran, Brixen, Neumarkt, Bruneck, Sterzing, Leifers und Innichen ASGB/SBR... Tel Bozen, Bindergasse 22 Zweigstellen in Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders, Neumarkt und Sterzing SGB/CISL - INAS... Tel Bozen, Siemensstraße 23 Zweigstellen in Leifers, Neumarkt, Brixen, Bruneck, Meran und Mals SGK/UIL - ITAL... Tel Bozen, Romstraße 84/c Zweigstellen in Meran, Neumarkt und Brixen Eine Initiative des Arbeitsförderungsinstitutes
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