REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts VORSITZENDER DES PLANUNGSAUSSCHUSSES

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1 REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT SÜDWESTTHÜRINGEN Körperschaft des öffentlichen Rechts VORSITZENDER DES PLANUNGSAUSSCHUSSES Protokoll über die 6. Sitzung des Planungsausschusses der RPG Südwestthüringen am in Bad Salzungen Leitung: Teilnehmer: Herr Müller Vorsitzender des Planungsausschusses - Mitglieder des Planungsausschusses (siehe Anwesenheitsliste) - Mitglieder des Planungsbeirates (siehe Anwesenheitsliste) - Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde (Herr Walter) - Vertreter der oberen Landesplanungsbehörde (Herr Hosse) - entschuldigt - Vertreter der Regionalen Planungsstelle (Herr Möhring, Herr Margraf, Herr Zimmermann, Frau Schmidt, Frau Reuter) Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit: Die Mitglieder des Planungsausschusses und des Planungsbeirates wurden ordnungsgemäß geladen. Von den 17 Mitgliedern des Planungsausschusses sind 16 anwesend (= 94,1 %), 1 ist entschuldigt. Damit ist der Planungsausschuss beschlussfähig. Vom Planungsbeirat sind 8 Mitglieder anwesend. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle (Sitzung ) 2. Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Beteiligung der TÖB im Festsetzungsverfahren für das Wasserschutzgebiet Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte (Beschlussvorlage 1) 3. Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Neubau der B 87n, Ortsumfahrungen Stepfershausen und Herpf, Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Beschlussvorlage 2) 4. Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante Südwestkuppelleitung Halle Schweinfurt, Abschnitt Altenfeld Redwitz (Teilabschnitt Thüringen), inkl. 380-/110-kV-Umspannwerk Eisfeld / Schalkau (Beschlussvorlage 3) 5. Sonstiges Weitere Hinweise / Ergänzungen zur Tagesordnung gibt es nicht. Die Mitglieder des Planungsausschusses bestätigen die Tagesordnung einstimmig.

2 TOP 1.: Protokollkontrolle (Sitzung ) Herr Müller: - es geht um das Protokoll der Sitzung am Sitzung in der Regionalen Planungsstelle liegen keine Einwände vor - es gibt keine Anfragen / Hinweise - die Mitglieder des Planungsausschusses bestätigen das o. g. Protokoll einstimmig 2 TOP 2.: Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Beteiligung der TÖB im Festsetzungsverfahren für das Wasserschutzgebiet Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte (Beschlussvorlage 1) Erläuterung - Frau Schmidt: - mit der Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte werden derzeit etwa Einwohner in Ostthüringen mit Trinkwasser versorgt - mit Ablösung der Wasserentnahme aus der Trinkwassertalsperre Weida-Zeulenroda wird die Zahl der aus der Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte versorgten Einwohner auf ca anwachsen - im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung aus der Talsperre Leibis / Lichte sollen mit der beabsichtigten Festsetzung des Wasserschutzgebietes die Gewässer im Einzugsgebiet der Talsperre Leibis / Lichte und der Vorsperre Deesbach geschützt werden - das Wasserschutzgebiet umfasst den Stauraum der Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte (Hauptsperre) und der Vorsperre Deesbach sowie deren Einzugsgebiete einschließlich der in das Einzugsgebiet hinein entwässernden Flächen; darüber hinaus werden die Einzugsgebiete des in die Talsperre Leibis / Lichte entwässernden Katzestollens sowie der beiden Lichtestollen, durch welche das Rohwasser in die Trinkwasseraufbereitungsanlage Zeigerheim fließt, einbezogen - die Fläche des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte beträgt insgesamt ca. 83 km²; der Anteil der Planungsregion Südwestthüringen beträgt ca. 14 km² - derzeit gibt es für das Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte nur ein zeitlich befristetes Wasservorbehaltsgebiet - nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergibt sich folgendes Ergebnis: der Trinkwasserdargebotsschutz im Einzugsbereich der Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte stellt im Hinblick auf die Sicherung der überregionalen Daseinsvorsorge (öffentliche Trinkwasserversorgung) ein wesentliches raumordnerisches Erfordernis dar; insofern werden seitens der RPG Südwestthüringen keine grundsätzlichen Einwände gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erhoben der Träger der Regionalplanung verweist jedoch darauf, dass davon weitere Erfordernisse der Raumordnung betroffen sind:... (siehe Beschlussvorlage 1) mit dieser Stellungnahme verknüpft die RPG Südwestthüringen deshalb die Forderung, dass den mit o.g. raumrelevanten Belangen verbundenen Raumansprüchen und Entwicklungserfordernissen seitens der Wasserschutzgebietsverordnung hinreichend entsprochen wird Bitte um Zustimmung zur BV 1 Beratung: Her Lamprecht: In der Stellungnahme sind Punkte genannt, denen entsprochen werden soll. Was passiert, wenn diese nicht berücksichtigt werden? Herr Möhring: Das Festsetzungsverfahren für das Wasserschutzgebiet TW-TS Leibis / Lichte läuft schon drei Jahre. Bisher gab es immer ein zeitlich befristetes Wasserschutzgebiet.

3 3 In dieser Zeit sind schon Probleme der Kommunen und der Raumordnung aufgetreten, die vorabgeklärt wurden. Auch Abstimmungen vor Ort mit der Oberen Wasserbehörde haben stattgefunden. Die Erfordernisse der Raumordnung waren und sind zu berücksichtigen, um zukünftige Entwicklungen zu ermöglichen. Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 1 mit folgendem Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 16 davon dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen der Beteiligung der TÖB im Festsetzungsverfahren für das Wasserschutzgebiet Trinkwassertalsperre Leibis / Lichte wird unter der Beschluss-Nr. PLA 04/259/2010 geführt. TOP 3.: Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Neubau der B 87n, Ortsumfahrungen Stepfers hausen und Herpf, Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Beschlussvorlage 2) Erläuterung Herr Zimmermann: - mit der Realisierung dieses Straßenbauvorhabens wird die Verbindungsqualität zwischen dem Oberzentrum Fulda und dem Mittelzentrum Meiningen deutlich verbessert - bereits im Regionalen Raumordnungsplan Südthüringen (RROP ST 1999) ist als Entwicklungsziel formuliert, dass auf die Realisierung einer möglichst kurzen überregionalen Straßenverbindung zwischen den Räumen Meiningen und Fulda hingewirkt werden soll - in die Genehmigungsvorlage 2009 des Regionalplans Südwestthüringen wurde als Entwicklungsabsicht aufgenommen, dass der Neubau einer Bundesstraße zwischen Meiningen und Fulda unter besonderer Gewichtung der Naturschutzbelange im Biosphärenreservat Rhön realisiert werden soll dazu ist in der Raumnutzungskarte ein Korridor zeichnerisch bestimmt, in dem bei Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen der Trassenfreihaltung im öffentlichen Interesse ein besonderes Gewicht beigemessen werden soll - die Vorzugsvariante (Variante 2-B) entspricht diesem räumlich bestimmten Trassenkorridor; zudem wird damit der Vorgabe einer möglichst kurzen Verbindung gefolgt Bitte um Zustimmung zur BV 2 Beratung: Herr Luther: Herr Möhring: - stimmt der BV 2 grundsätzlich zu Der Hinweis wird durch die Regio- - hat einen Hinweis bezüglich der Einschränkung nale Planungsstelle geprüft. und deren Begründung ( talabriegelnde Raumelemente ) an die Planungsstelle zur Prüfung übergeben

4 4 Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 2 mit folgendem Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 16 davon dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens Neubau der B 87n, Ortsumfahrungen Stepfershausen und Herpf, Landkreis Schmalkalden- Meiningen wird unter der Beschluss-Nr. PLA 05/260/2010 geführt. TOP 4.: Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante Südwestkuppelleitung Halle Schweinfurt, Abschnitt Altenfeld Redwitz (Teilabschnitt Thüringen), inkl. 380-/110-kV- Umspannwerk Eisfeld / Schalkau (Beschlussvorlage 3) Erläuterung Frau Schmidt: - es liegt eine sehr umfangreiche Stellungnahme aufgrund der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens und seiner Auswirkungen vor, obwohl nur zwei Landkreise Hildburghausen und Sonneberg - der Planungsregion Südwestthüringen direkt von dem Vorhaben betroffen sind (siehe BV 3) - der Verlauf der geplanten Südwestkuppelleitung wie in den Unterlagen dargestellt - ist u.a. eine Folgewirkung der Errichtung des Pumpspeicherwerkes in Goldisthal - siehe Power-Point-Präsentation (Anlage) Beratung: Herr Müller: - zur BV 3 gibt es noch eine Ergänzung siehe Tischvorlage - die vorgelegte Stellungnahme der RPG SWT ist eine Ablehnung Gründe sind ausführlich dargelegt und aus Sicht der Planungsregion korrekt - macht jedoch klar, dass die Stellungnahmen der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg weitaus deutlicher die Ablehnung des Vorhabens zum Ausdruck bringen werden - z.b.: wird der Einsatz des Erdkabels aus Sicht des Landkreises Hildburghausen komplett abgelehnt Querung des Rennsteiges in einer Breite von ca m in Skigebieten! werden beide Trassenvarianten abgelehnt! Herr Schmitz: - unterstützt die Ausführungen von Herrn Müller - die 380-kV-Leitung durch den Thüringer Wald wird ebenfalls abgelehnt - die durch den Kreistag Sonneberg beschlossene Stellungnahme wird der Regionalen Planungsstelle noch übersandt Herr Lamprecht: Sollte das Thema Entwicklungsnationalpark Vessertal noch mit in die Stellungnahme aufgenommen werden? Herr Müller: Wird nicht befürwortet. Dann müssten auch andere Planungen / Entwicklungsabsichten mit aufgenommen werden (z.b. Bergerlebniswelt Goldisthal / Masserberg). Solche Entwicklungsabsichten sind aber noch zu unkonkret und sprengen den Rahmen der Stellungnahme.

5 5 Herr Harzer: Frau Schmidt: - Stadt Hildburghausen ist zwar nicht direkt In den Stellungnahmen der bayerischen betroffen, lehnt das Vorhaben aber auch ab Planungsverbände wird eine Vereinbar- - wie haben sich die Planungsverbände in keit der 380-kV-Leitung mit den Zielen und Bayern zur beabsichtigten 380-kV-Leitung Grundsätzen der Raumordnung festgegeäußert? stellt, aber: im bayerischen Raum umfasst das Vorhaben andere Parameter (nur zwei Systeme, geringere Masthöhe) und es liegen andere landschaftliche Voraussetzungen vor. Herr Vielweber: - die Landwirtschaft lehnt beide Trassenvarianten ab - enormer Flächenentzug aus Vorranggebieten landwirtschaftliche Bodennutzung (z.b. Schalkauer Platte, westlich von Eisfeld)! - desweiteren gehen ca. 200 ha Wald verloren das muss aufgeforstet werden! wieder auf landwirtschaftlichen Flächen? in den einzelnen Landkreisen sollte geprüft werden, ob - analog dem Kompensationsund Flächenpool im Landkreis Sonneberg weitere Pools entwickelt werden können im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist über die LEADER-RAG solch ein Projekt schon im Aufbau Herr Böse: - dankt für die Erarbeitung der vorliegenden Stellungnahme spricht den Mitarbeitern der Regionalen Planungsstelle ein Lob aus - es ist unverantwortlich, dass bei dem Vorhaben, das einen solch bedeutenden und sensiblen Naturraum wie den Thüringer Wald betrifft, nicht alle Möglichkeiten bei den Trassenvarianten - insbesondere hinsichtlich der modernen Technologien (Gleichstrom) - ausgeschöpft wurden Herr Luther: - informiert, dass am eine Landtagsanhörung zur Notwendigkeit des Baus der 380-kV-Leitung durch den Thüringer Wald stattfinden wird - sowohl die RPG Südwestthüringen als auch die Landräte der Landkreise Hildburghausen und Sonneberg werden angehört in der eben stattgefundenen Sitzung des Präsidiums wurde Herr Müller beauftragt, zu o.g. Termin auch den Standpunkt der RPG zu vertreten Herr Schröpfer: Herr Müller / Herr Möhring: - aus Sicht der Wirtschaft ist die 380-kV-Leitung Die wirtschaftliche Notwendigkeit und somit erforderlich die Gewährleistung der Versorgungssicher- - natürlich müssen die Belange von Natur und heit ist unstrittig, aber es gibt auch andere Landschaft / Freiraum berücksichtigt werden Möglichkeiten sowohl hinsichtlich Trassen- - er befürchtet, dass die Leitung trotz aller Ein- führung, Ertüchtigung vorhandener Trassen wände gebaut wird es gibt keine andere als auch Technik. Und dies wird alles nicht Planung in Betracht gezogen. - aus seiner Sicht löst auch eine Gleichstrom - Aus Sicht der Raumordnung ist nur die Variante die Versorgungsprobleme nicht Raumverträglichkeit zu prüfen. - redaktionelle Anmerkung: Vattenfall ist nicht Ein großes Problem ist, dass jedes Energiemehr korrekt; richtig wäre 50 Hertz unternehmen nur seine eigenen Netze betrachtet. Es erfolgen keine Koordinierungen zwischen den Unternehmen, obwohl es in Deutschland viele unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum gibt.

6 6 Auch bei E.ON gibt es Planungen bezüglich 380-kV-Leitungen. D.h., einerseits sind noch mehr Planungen zu erwarten, andererseits sind beide Unternehmen nicht bereit, ihre Planungen gemeinsam abzustimmen. Herr Rommel: Es muss auch unterschieden werden, wer von Vorhaben mit solch gewaltigen Auswirkungen betroffen ist. Werden Vorhaben aus reinem öffentlich-privaten Interesse oder aus gesamtgesellschaftlichen Interesse ausgelöst? Entsprechend wird auch die Stellungnahme der Betroffenen des Vorhabens ausfallen! Die Abschlussbewertung zum Vorhaben dürfte sich schwierig gestalten. Herr Kupietz: - Betroffenheiten hin oder her wir alle sind Schuld an der Planung solch einer Leitung, denn wir alle wollen billig Strom einkaufen! - heute werden Höchstspannungsnetze autark gefahren - der Staat hat die Leitungsnetze aus der Hand gegeben!? - die Energieunternehmen sind nur an Produktion und Absatz von Energie interessiert nicht an der Leitung man sollte überlegen, ob wieder gesetzliche Regelungen eingeführt werden!? nur dann kann man steuernd eingreifen! an die heutigen Entwicklungen hat man bei der Entscheidung der Liberalisierung nicht gedacht! Beschlussfassung: Die Mitglieder des Planungsausschusses beschließen die Vorlage 3 unter Einarbeitung der Ergänzung (Tischvorlage) mit folgendem Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmberechtigte: 16 davon dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Stellungnahme der RPG Südwestthüringen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die geplante Südwestkuppelleitung Halle Schweinfurt, Abschnitt Altenfeld Redwitz (Teilabschnitt Thüringen), inkl. 380-/110-kV-Umspannwerk Eisfeld / Schalkau wird unter der Beschluss-Nr. PLA 06/261/2010 geführt. TOP 5.: Sonstiges Informationen zum Stand der Genehmigung des Regionalplans Südwestthüringen (Herr Luther) - am wurde der Regionalplan Südwestthüringen einschl. Umweltbericht gemäß Schreiben der Genehmigungsbehörde über die obere Landesplanungsbehörde (TLVwA Weimar) an die oberste Landesplanungsbehörde (TMBLV) übergeben im TLVwA soll eine formelle Prüfung erfolgen danach Weiterleitung an die Genehmigungsbehörde - zwischenzeitlich gab und gibt es einige Probleme bezüglich Nachlieferung von Unterlagen und Bereitstellung der Unterlagen im Original zwischen RPG - TLVwA TMBLV auch Gespräche mit der Staatssekretärin des TMBLV (Frau Dr. Eich-Born) haben stattgefunden

7 7 - im Vorfeld der heutigen Sitzung wurde auch die Genehmigungsbehörde (Herrn Minister Carius) angeschrieben, mit der Bitte um Auskunft zum Stand der Genehmigung der Minister teilt mit, dass die Unterlagen immer noch im TLVwA liegen der Minister weiß nicht, wie lange die dortige Prüfung noch andauert - es hat auch Gespräche mit dem Präsidenten des TLVwA (Herrn Stephan) gegeben er war am im LRA Schmalkalden-Meiningen und hat bestätigt, dass seinerseits nicht darauf bestanden wird, die Verfahrensunterlagen im Original vorzulegen Herr Stephan hat zugesichert, dass die Prüfung der Unterlagen durch das TLVwA bis spätestens abgeschlossen wird und eine Weiterleitung des Regionalplans sowie der Verfahrensunterlagen an die oberste Landesplanungsbehörde (TMBLV) erfolgt Information zur Stellungnahme der RPG SWT im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit Einbeziehung der Öffentlichkeit zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön betreffend die Aufhebung des Vorbehaltsgebietes für Basalt BS 4 Stengerts der Stadt Bischofsheim (Herr Möhring) - Termin zur Abgabe einer Stellungnahme war der die o.g. Änderung bezieht sich auf eine kleinteilige Änderung seitens der RPG SWT werden keine Einwände gegen die Aufhebung des Vorbehaltsgebietes BS 4 Stengerts erhoben Schriftverkehr mit dem TMWAT, Herrn Machnig, bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie in Regionalplänen (Herr Möhring) - seitens des Wirtschaftsministers wurden die Regionalen Planungsstellen Nord-, Mittel- und Ostthüringen mehrfach angeschrieben die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie bei der Änderung der Regionalpläne wurde hinterfragt gleichzeitig wurden gebietskonkrete Forderungen zur Aufnahme in die Regionalpläne erhoben - die Regionale Planungsstelle Südwestthüringen hat o.g. Schreiben in der Form nicht erhalten Herr Luther hat heute ein Schreiben an Minister Machnig veranlasst, in dem ihm mitgeteilt wird, dass mit dem geänderten Regionalplan Südwestthüringen Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen wurden, die auf einem regional abgestimmten und abgewogenen Gesamtkonzept zur Nutzung der Windenergie in Südwestthüringen beruhen neuere energiepolitische und landesplanerische Ziele des Freistaates Thüringen in die beabsichtigte Änderung des LEP Thüringen formuliert werden können die RPG Südwestthüringen beabsichtigt, ein regionales Energie- und Klimakonzept (einschl. erneuerbare Energien) zu erstellen Regionales Energie- und Klimakonzept Südwestthüringen (Herr Möhring) - im Präsidium der RPG SWT wird schon seit Februar 2010 die Erstellung des o.g. Konzeptes vorbereitet - auch mit regionalen Akteuren wurde das Thema bereits andiskutiert (z.b. Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Handwerkskammr, Gebietskörperschaften) - unter Einbeziehung von vorhandenen Planungen / Konzepten soll o.g. Konzept erstellt werden - es wurde auch schon die Anforderung von Angeboten zur Erstellung eines solchen Konzeptes veranlasst in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses (am ) sollen die Inhalte des Konzeptes und das weitere Vorgehen vorgestellt werden

8 8 die Evaluierung des zu beauftragenden Planungsbüros soll bis dahin abgeschlossen sein letztlich soll die Planungsversammlung in der nächsten Sitzung (am ) einen entsprechenden Beschluss zum Regionalen Energie- und Klimakonzept Südwestthüringen und zur Auftragserteilung fassen Gespräch Minister Carius mit den Präsidenten der RPG en am (Herr Luther / Herr Möhring) - bei diesem Ministergespräch soll es u.a. um das Thema Windenergie in Thüringen gehen (Schreiben Minister Machnig siehe oben) - auch um das Thema Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien in der Frage Energie- und Klimakonzepte in Thüringen soll es gehen Anfrage Herr Lamprecht - Gebietsreform: Sollte das Thema Gebietsreform in der Regionalen Planungsgemeinschaft behandelt werden? - Herr Müller / Herr Möhring lehnen einen Behandlung in der RPG zum jetzigen Zeitpunkt ab; im Koalitionsvertrag sind eindeutige Aussagen zu diesem Thema enthalten; seitens der RPG geht es um funktionsräumliche Betrachtungen - bevor man über Gebietsreform redet, sollte man sich über eine entsprechende Aufgabenverteilung verständigen die Lösung von aktuellen Problemen funktioniert nur, wenn sowohl Aufgaben als auch Gebiete reformiert werden Termine: - nächster Sitzungstermin: , LRA Schmalkalden-Meiningen (Meiningen, Kreistags- Saal) Präsidium Planungsausschuss + Planungsbeirat Planungsversammlung + Planungsbeirat seitens des TLVwA ist das ROV B 19 Thüringer Wald Querung (Etterwinden- Wutha-Farnroda/Mosbach) angekündigt Die 6. Sitzung des Planungsausschusses wird gegen Uhr durch den Vorsitzenden des Planungsausschusses, Herrn Landrat Müller, beendet. protokolliert: gelesen und genehmigt: gez. (Reuter) gez. (Müller) Vorsitzender des Planungsausschusses Landrat

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