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1 VONTOBEL GLOBAL EQUITY FUND SELECTION MITEIGENTUMSFONDS GEM. INVFG *) *) Der Fonds wurde noch unter InvFG 1993 von der Finanzmarktaufsicht genehmigt. RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2011/2012 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft 1010 W i e n, S c h w a r z e n b e r g p l a t z 16

2 FONDSVERWALTUNG Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Schwarzenbergplatz 16, A-1010 Wien Tel /Serie, Telefax /202 AKTIONÄRIN Bank Gutmann Aktiengesellschaft AUFSICHTSRAT Dr. Richard Igler, Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Gress, Vorsitzender-Stellvertreter Dr. Louis Norman Audenhove Univ.Prof. Dr. Stefan Bogner Dr. Primus Österreicher Helmut Sobotka STAATSKOMMISSÄRE Ministerialrätin Dr. Christine Müller-Niedrist Mag. Philipp Viski-Hanka, Stellvertreter VORSTAND Mag. Anton Resch Mag. Stephan Wasmayer FONDSMANAGEMENT Vontobel Europe S.A., Niederlassung Wien BETREUER Mag. Anton Resch DEPOTBANK Bank Gutmann Aktiengesellschaft, Wien BANKPRÜFER BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien

3 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Vontobel Global Equity Fund Selection, Miteigentumsfonds gem. InvFG, für das Rechnungsjahr vom 1. April 2011 bis 31. März 2012 vorzulegen: Das Fondsvermögen per 31. März 2012 beläuft sich auf EUR ,68. Seit Emissionsbeginn wurden insgesamt Anteile abgesetzt. Der errechnete Wert eines Anteils beläuft sich daher auf EUR 83,75. Die auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallende österreichische Kapitalertragsteuer für das Rechnungsjahr 2011/2012 beträgt EUR 0,00 je Anteil. Eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß 58 Abs 2 erster Satz InvFG unterbleibt daher. ÜBERSICHT Rechnungsjahr Währung Fondsvermögen Errechneter Wert je Thesaurierungsanteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag je Thesaurierungsanteil Auszahlung gemäß 58 InvFG je Wertentwicklung (=Fondsperformance in %) *) Thesaurierungs- anteil 2007/2008 EUR ,46 91,51 18,60 0,83-16, /2009 EUR ,71 53,02 7,27 0,00-41, /2010 EUR ,72 79,12 1,20 0,00 49, /2011 EUR ,71 86,15 4,23 0,00 8, /2012 EUR ,68 83,75 4,00 0,00-2,79 *) Die Wertentwicklung errechnet sich nach OeKB-Methode auf Basis des Anteilswertes zu Beginn und am Ende des Rechnungsjahres. Wir möchten darauf hinweisen, daß die Daten der Wertentwicklung in anderen Publikationen (Factsheet,...) von diesen Daten abweichen können. Die Daten in den anderen Publikationen errechnen sich zum Teil auf Grundlage des Fondspreises zu Beginn und am Ende des Rechnungsjahres. Dieser Fondspreis entspricht dem Anteilswert des Fonds vom vorangehenden Börsetag. Wien, am 15. Mai 2012 Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft Mag. Anton Resch m.p. Mag. Stephan Wasmayer m.p.

4 VONTOBEL GLOBAL EQUITY FUND SELECTION TÄTIGKEITSBERICHT PER 31. MÄRZ 2012 Entwicklung der Kapitalmärkte Der Weltaktienindex MSCI World in EUR entwickelte sich im Berichtsjahr zwischen dem 1. April 2011 und dem 31. März 2012 positiv und stieg in einem unsicheren Umfeld um 7% an. Mitte 2011 erreichten die Aktienmärkte ihre zwischenzeitlichen Tiefstände. Die Konjunktur hatte sich vor dem Hintergrund einer Ausweitung der Staatsschuldenkrise auf Italien und Spanien weiter abgekühlt. Ein klares politisches Konzept für die Zukunft des EUR ließ auf sich warten. Angesichts einer möglichen Eskalation der europäischen Staatsschuldenkrise schienen die aktuellen Gewinnschätzungen als zu hoch. In den folgenden Monaten konnten sich die Aktienmärkte wieder deutlich erholen. Vor allem positive konjunkturelle Nachrichten aus den USA und eine günstige Bewertung trugen zu dem Kursanstieg bei. Die Arbeitslosenquote in den USA ist überraschend stark zurückgegangen. Zudem wiesen die Häuserpreise in den USA erstmals auf eine nachhaltige Stabilisierung des Immobilienmarktes hin. Auch die Notenbanken stellten weiter günstige Kredite zur Verfügung, was den Aktienmarkt positiv beeinflusste. Aufgrund seiner vergleichsweisen defensiven Positionierung konnte der globale Aktiendachfonds von der Erholung an den Aktienmäkten seit Mitte 2011 nicht in vollem Maße profitieren und beendete die Berichtperiode mit einem leicht negativen Ergebnis. Im Berichtszeitraum wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Neben fondsspezifischen Änderungen hatte uns die anhaltende Unsicherheit im August letzten Jahres dazu bewogen, das Portfolio defensiver auszurichten. Zyklische Themen, wie Immobilienaktien und Energie wurden in diesem Zusammenhang reduziert bzw. verkauft. Im Gegenzug hatten wir beispielsweise in Fonds wie den MS Global Brands investiert, welcher sich vor allem in einem schwierigen Marktumfeld bewährt hatte und auf Qualitätsunternehmen setzt. Im Februar 2012 haben wir dann die Positionierung wieder dem freundlichen Marktumfeld angepasst und agressivere Fonds wie den Templeton Asian Growth und JPM Natural Resources in das Portfolio aufgenommen. Anlagestrategie des Fonds Der Vontobel Global Equity Fund Selection wird primär in der Vermögensverwaltung für Private Banking Kunden eingesetzt. Der Fonds bildet die Anlagestrategie Wachstum der Vontobel Gruppe ab. Der Fonds strebt langfristiges Wachstum an und investiert in Länder-, Regionen- und Sektor- Aktienfonds, die von in- und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften begeben wurden, wobei der Investitionsgrad des Vontobel Global Equity Fund Selection nach Möglichkeit nahe bei 100% liegen sollte. Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen bis 2,25% per anno verrechnet. Für den Kauf der Anteile wurden von diesen keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt.

5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens für das Rechnungsjahr 2011/2012 Vontobel Global Equity Fund Selection 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (in EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabezuschlages 2011/2012 in EUR Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 86,15 KESt-Auszahlung am von EUR 0,00 je Anteil entspricht 0 Anteilen 0 1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 83,75 Gesamtwert inkl. durch KESt-Auszahlung erworbene Anteile (Kurs am Extag in EUR: 85,21) 83,75 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr -2,79% Nettoertrag pro Anteil -2,40 2. Fondsergebnis 2011/2012 in EUR a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge abzügl. Zinsaufwendungen 1.268,46 Dividendenerträge ,59 sonstige Erträge 0, ,05 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,22 Aufwendungen für die Depotbank ,77 sonstige Verwaltungsaufwendungen ,67 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds , ,89 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,84 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,57 derivativen Instrumenten 0,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,39 derivativen Instrumenten 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,82 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,66 2) 3) b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,86 Ergebnis des Rechnungsjahres ,52 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,15 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,00 Ertragsausgleich ,15 Fondsergebnis gesamt ,37 Die maximale Verwaltungsgebühr der Subfonds, in die der Fonds investiert, beträgt zwischen 1,20% und 2,25%. 1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am ) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,68.

6 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens für das Rechnungsjahr 2011/2012 Vontobel Global Equity Fund Selection 3. Entwicklung des Fondsvermögens 2011/2012 in EUR Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres ( Anteile) ,71 KESt-Auszahlung am ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 0, ,28 Rücknahme von Anteilen 0, , ,66 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2 dargestellt) ,37 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Anteile) ,68 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung 2011/2012 in EUR KESt-Auszahlung für Anteile à EUR 0,00 0,00 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,51 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Verlustabdeckung aus der Substanz ,39 Gewinnübertrag auf die Substanz 0, ,39 Veränderung des Gewinnvortrags 4) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Übertrag auf Substanz , ,88 0,00 4) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Auszahlungen enthalten ist bzw. war.

7 Vermögensaufstellung Vontobel Global Equity Fund Selection per 31. März 2012 Nom./Stück Käufe/ Verkäufe/ Nom./Stück ISIN Wertpapier-/Kontrakt- Wertpapier-/ Whrg. Dev.-Kurs Kurswert %-FV Zugang Abgang bezeichnung Kontraktkurs in EUR Investmentzertifikate 0, , ,00 0,00 CH Vontobel Global Responsibility CHF 2.000,00 0, ,00 0,00 LU Vontobel Swiss Stars Equity Fund CHF 2.000, ,00 0, ,00 DE DWS Zürich Invest Aktien Schweiz A 146,11 EUR ,00 7, ,00 0,00 0, ,00 GB Threadneedle Eur.Small Cos.Growth 1 4,2058 EUR ,00 8, ,00 0,00 0, ,00 LU Fidelity FAS Europe Fund A (T) 224,28 EUR ,00 9, , , , ,00 LU BGF European Focus Fund 15,18 EUR ,00 6, ,00 0, ,00 0,00 LU Alken European Opportunities R (T) EUR 5.500,00 0, , ,00 LU Schroder ISF Europ. Special Si FD-A 103,89 EUR ,00 2, ,00 0,00 0, ,00 LU Allianz RCM Europe Equity Growth 140,63 EUR ,00 8, ,00 0,00 0, ,00 LU Vontobel Fd.Gl.Trend Future Res.(T) 172,62 EUR ,00 3,23 0, ,00 0, ,00 IE00B5649C52998 GLG Japan CoreAlpha Equity Fund (T) 9.522,39 JPY 109, ,10 4, ,00 0, ,00 0,00 LU SGAM Equities Japan Corealpha Fd. JPY ,00 0, ,00 0,00 IE Janus Perkins US Strategic Value USD 0, , ,00 0,00 IE Janus Capital US Capital Growth Fnd USD 4.000,00 0,00 0, ,00 IE00B1CD AGIF V - Allianz RCM US Equity ATS 115,48 USD 1, ,66 4, , ,00 0, ,00 LU BGF World Gold Fund A2 (T) / USD 54,02 USD 1, ,58 5, ,00 0, ,00 0,00 LU Schroder ISF US Smaller Companies USD 0, , , ,00 LU Morgan St. Global Brands Fund (T) 73,43 USD 1, ,53 3, ,00 0, ,00 0,00 LU BGF World Energy Fund A2 (T) USD 0, ,00 0, ,00 LU Templeton Asian Growth Fund A (T) 33,37 USD 1, ,10 3, ,00 0, , ,00 LU Aberdeen Global Emerg. Markets Fd. 63,6194 USD 1, ,59 5, , , , ,00 LU Henderson Global Property Equities 14,09 USD 1, ,15 3,29 0, ,00 0, ,00 LU Vontobel Gl.Value Equity Fund B(T) 158,13 USD 1, ,20 1, ,00 0,00 0, ,00 LU Robeco US Premium Equities (T) 132,08 USD 1, ,77 3, , ,00 0, ,00 LU INVESCO Asia Infrastructure Fund 14,09 USD 1, ,52 2, ,00 0, ,00 0,00 LU Pictet Fds (LUX)- US Eq.Gro.Sel (T) USD , , , ,00 LU JPM Global Natural Resources 16,11 USD 1, ,16 3, , , , ,00 LU Jp Morgan Emerging Markets Funds 10,05 USD 1, ,87 2,81 0, ,00 0, ,00 LU JPMorgan Highbridge US STEEP A(T) 12,24 USD 1, ,64 4, ,00 0, ,00 0,00 LU Clariden Leu(L)Em.Mar.Equity B(T)US USD 2.300,00 0, ,00 0,00 LU BNP Paribas L1 Opportunities USA USD 0, ,00 0, ,00 LU Fidelity Gl.Real Asset Sec.A(T)/USD 13,96 USD 1, ,50 5,21 Summe Investmentzertifikate EUR ,37 98,57 Summe Wertpapiere EUR ,37 98,57 Bankguthaben und -verbindlichkeiten ,80 MMICSH00000 Bank Gutmann GK Fondswährung EUR ,80 1,61 Summe Bankguthaben und -verbindlichkeiten EUR ,80 1,61 Sonstige Verbindlichkeiten *) Kosten ,49 VRTCST00000 Buchungskosten EUR ,49-0,18

8 Vermögensaufstellung Vontobel Global Equity Fund Selection per 31. März 2012 Nom./Stück Käufe/ Verkäufe/ Nom./Stück ISIN Wertpapier-/Kontrakt- Wertpapier-/ Whrg. Dev.-Kurs Kurswert %-FV Zugang Abgang bezeichnung Kontraktkurs in EUR Summe Kosten EUR ,49-0,18 Summe sonstige Verbindlichkeiten EUR ,49-0,18 Tranche T Fondswert: ,68 EUR Anzahl umlaufender Anteile: ,00 Stücke Anteilwert: 83,75 EUR *) z.b. Verwaltungsvergütung, Druckkosten, Prüfungskosten, Beiratskosten... Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Ansatz.

9 UNEINGESCHRÄNKTER BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. März 2012 der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft über den von ihr verwalteten Vontobel Global Equity Fund Selection, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 01. April 2011 bis 31. März 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.

10 Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. März 2012 über den Vontobel Global Equity Fund Selection, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 15. Mai 2012 BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft ppa Mag Josef Schima m.p. Wirtschaftsprüfer ppa Mag Dr Berndt Zinnöcker m.p. Wirtschaftsprüfer

11 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Fondsbestimmungen überwacht. Die zum Bankprüfer bestellte BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, hat den Rechenschaftsbericht für den Vontobel Global Equity Fund Selection, Miteigentumsfonds gem. InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. April 2011 bis 31. März 2012 geprüft. Diese Prüfung gab keinen Anlass zu Beanstandungen, sodass dem vorliegenden Rechnungsabschluss zum 31. März 2012 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Der Rechenschaftsbericht des Vorstandes und der Prüfungsbericht des Bankprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Berichte geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen. Wien, am 15. Mai 2012 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Dr. Richard Igler m.p.

12 GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG des Vontobel Global Equity Fund Selection Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Die Angaben entsprechen der aktuellen Rechtslage. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen Ergebnis in EUR je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. b. c. Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: Bei niedrigem Einkommensteuersatz 1) sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt trotz Endbesteuerung die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw auf deren Rückerstattung bzw Möglichkeit des Antrags gemäß 48 BAO (Details siehe Abschnitt B): e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B 1) 2) Eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nur dann sinnvoll, wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer als die KeSt ist. Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) Ergebnis in EUR je Anteil a. Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in nachstehend angeführter Höhe: 3) 1,9800 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b. Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: 1,9800 c. Bei niedrigem Einkommensteuersatz 4) sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Statt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt (bei Vorliegen einer Optionserklärung): - Statt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt (ohne Vorliegen einer Optionserklärung): - Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) Für Depots ohne Optionserklärung: 5) d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der Kapitalertragsteuer für ausländische Dividenden (Details siehe Abschnitt B.): e. Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B. 3) 4) 5) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns (Verlustes) berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 15 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Ergebnis in EUR je Anteil a. - Zurechnungen: ordentliches Fondsergebnis - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Dividendenerträge: - inländische KEST auf inländische Dividendenerträge: - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländ. Unterfonds: 1, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) b. - Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Details siehe Abschnitt B.): - Ertragsausgleich auf ausländische Dividenden: c. Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur insoweit zulässig, als diese in Abzug gebracht wurde und an das Finanzamt abgeführt wurde) 8) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt I auf inländische Dividenden d. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer 7) (Details siehe Abschnitt B.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: e. Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Details siehe Abschnitt B. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und unter b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnung angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) 8) 9) In der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) sind in den Spalten für betriebliche Anleger, juristische Personen, sowie Privatstiftungen Dividenden bestimmter ausländischer Aktiengesellschaften zur Gänze enthalten, während Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und Dividenden ausländischer Aktiengesellschaften aus bestimmten EU- und EWR-Staaten zur Gänze außer Ansatz bleiben. Unter zu Grunde Legung des Vorabentscheidungsersuchens des UFS vom , GZ RV/0611-L/05 scheint in hohem Maß anzweifelbar, dass die im VwGH-Verfahren vom (2008/15/0064) vertretene Anrechnungsmethode sowie die dazu ergangene Auslegung des BMF vom mit den europarechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividenden entfällt, ist er jedenfalls anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen Ergebnis in EUR je Anteil a. in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): steuerpflichtige Auslandsdividenden: b. Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c. Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt d. Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

13 B. Details und Erläuterungen in EUR pro Anteil Betriebliche Vontobel Global Equity Fund Selection Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische Rechnungsjahr: (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Zuflußdatum: am mit Option ohne Option mit Option ohne Option 1. Ordentliches Fondsergebnis 2. Zuzüglich a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 1,9800 1,9800 1,9800 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) inkl außerordentlicher Erträge ausländischer Subfonds e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Privat Kapitalvermögen 3. Ertrag 1,9800 1,9800 1, Abzüglich a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 5. Verbleibender Ertrag 1,9800 1,9800 1, Hievon endbesteuert 7. Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 1,9800 1,9800 1,9800 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung im Rahmen der 8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 83, , , , , ,7500 Detailangaben 9. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden 4) 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fronds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 10. von den im Ausland entr. Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: 7) 8) 9) 10) a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 17. a)) aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 4) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt 10) 11) b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. b)) aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 17. c)) 11. Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt 12. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) (bzw in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 6) 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) Substanzgewinne (20%) inkl. außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 13. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 14. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 15. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 16. Österreichische KESt II und III (gesamt) 1) EUR 0,5415 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) ausländische Beteiligungserträge, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Norwegen (derzeit einziges EWR-Land, mit dem ein Abkommen über eine "umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe" besteht) stammen, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG von der Körperschaftsteuer befreit 4) 5) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.

14 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Bezüglich der konkreten Rückerstattungsanträge verweisen wir auf die entsprechende BMF-Homepage ( 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)

15 Betriebliche Privat Vontobel Global Equity Fund Selection Betriebliche Anleger/ Anleger/ stiftung ISIN: AT Privatanleger natürliche Personen juristische im Rahmen der Rechnungsjahr: Zufluß: am (zb OHG, Einzelfirmen usw.) Personen Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Option ohne Option mit Option ohne Option 17. a) Zu Punkt 10. a) anrechenbare ausländische Steuern Summe aus Aktien Summe aus Anleihen Summe aus Fonds b) Zu Punkt 10. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien Summe aus Anleihen Summe aus Fonds c) Zu Punkt 10. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 18. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 1) gem 48 BAO über Antrag anrechenbare einbehaltene Abzugsteuer je Anteil

16 Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den Fondsbestimmungen genannten gesetzlichen Verweise beziehen sich auf das InvFG 1993, da die Fondsbestimmungen auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.

17 ALLGEMEINE FONDSBESTIMMUNGEN zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates (bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates) sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft sowie die handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank ( 5). 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzan- Vontobel Global Equity Fund Selection gültig ab 1. Jänner 2010

18 lagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß 18 InvFG ivm 10 Abs 3 KMG für jede Anteilscheingattung in elektronischer Form auf der Internet- Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht und können auch in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht werden. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß 6 ermittelten Werte - findet 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen Vontobel Global Equity Fund Selection gültig ab 1. Jänner 2010

19 anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Vontobel Global Equity Fund Selection gültig ab 1. Jänner 2010

20 BESONDERE FONDSBESTIMMUNGEN FÜR DEN VONTOBEL GLOBAL EQUITY FUND SELECTION, MITEIGENTUMSFONDS GEMÄß 20 INVFG (NACHSTEHEND KAPITALANLAGEFONDS ). DER KAPITALANLAGEFONDS ENTSPRICHT DER RICHTLINIE 85/611/EWG. 13 Depotbank Depotbank ist die Bank Gutmann AG, Wien. 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Bank Gutmann AG. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. Die Kapitalanlagengesellschaft behält sich vor auch Ausschüttungsanteilscheine auszugeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß 28 bzw. der Auszahlungen gemäß 29 durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20, 20b und 21 InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds erfolgt hauptsächlich über Anteile an anderen Kapitalanlagefonds. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: Anteile an Kapitalanlagefonds Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 100 v.h. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, wobei die durchgerechnete Veranlagung des Kapitalanlagefonds überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere erfolgt. Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. Derivative Instrumente (einschließlich OTC- Derivative) Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung sowohl zur Ertragssicherung als auch zur Ertragssteigerung eingesetzt werden. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ord- gültig ab 1. September 2005

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