Weisungen für die Lizenzprüfungen R des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS)
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- Tobias Krüger
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1 Weisungen für die Lizenzprüfungen R des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) 1 Allgemeines 1.1 Anmeldung Erfolgt durch das Einsenden des Formulars Anmeldung, unterzeichnet vom Gesuchsteller, dem Ausbilder und bei Minderjährigen von den Eltern. Das Anmeldeformular ist, zusammen mit einem Passfoto,, einer Kopie der Postquittung für die Prüfungsgebühr (CHF pro Disziplin) und des unterzeichneten Formulars Vereinszugehörigkeit an die Geschäftsstelle des SVPS einzusenden. Wer die Prüfungsgebühr bis zum Nennschluss nicht bezahlt hat, wird zur Prüfung nicht zugelassen. Für Kandidaten, die bereits eine Reiterlizenz des SVPS besitzen, ist das Vorweisen des Reiterbrevets oder Bronzetests nicht obligatorisch. Die übrigen Unterlagen dienen zur Orientierung, sie bleiben beim Kandidaten. 1.2 Aufgebot Erfolgt durch den Organisator. 1.3 Anzug Lizenzprüfung Springen Gemäss Springreglement SVPS Lizenzprüfung Dressur Gemäss Dressurreglement SVPS 1.4 Zäumung / Sattlung Am Tag der Prüfung darf auf dem Abreitplatz/Reitbahn nicht mit Schlaufzügeln geritten werden Lizenzprüfung Springen - Gemäss Springreglement SVPS - Steigbügel fixieren nicht gestattet Lizenzprüfung Dressur - Gemäss Dressurreglement SVPS 1.5 Pferde Alle Pferde dürfen an einer Lizenzprüfung geritten werden. Sie müssen nicht im SVPS-Register eingetragen, hingegen gemäss VETKO Reglement des SVPS geimpft sein. Die Impfausweise werden vor der Eintrittsprüfung kontrolliert. Sofern ein Pferd nicht gemäss SVPS-Vorschrift geimpft ist, wird es zur Eintrittsprüfung nicht zugelassen. Eine nachträgliche Bestätigung (per Fax, Mail etc.) wird nicht akzeptiert. Wartezeit vor einer Veranstaltung Die Wiederholungs-Impfung oder die letzte Grund-Injektion muss mindestens 7 Tage vor der Teilnahme an einer Veranstaltung resp. Lizenzprüfung durchgeführt worden sein. Am Tag der Lizenzprüfung darf das Pferd nur vom Kandidaten geritten werden. Dasselbe Pferd darf nicht zweimal am gleichen Tag an einer Lizenzprüfung geritten werden.
2 1.6 Reiter Zugelassen sind alle Reiter, die in der Schweiz, in einer Enklave oder im Fürstentum Liechtenstein Domizil haben und Inhaber eines Reitbrevets oder einer Reitlizenz sind. 1.7 Prüfungsorte und -daten Orte, Daten und Organisatoren aller Prüfungen werden im Bulletin und auf veröffentlicht. 1.8 Nicht Bestehen der Prüfung Kosten - Eintrittsprüfung: keine Sperrfrist ganze Prüfungsgebühr - Reitprüfung: Sperrfrist 3 Monate (90 Tage) ganze Prüfungsgebühr - Theoretische Prüfung: Sperrfrist 1 Monat (30 Tage) keine 1.9 Abmeldung Bei Abmeldung vor Prüfungsbeginn beim Organisator oder beim SVPS kann man die Lizenzprüfung für eine Gebühr von CHF 50.- an einem anderen Prüfungsort innerhalb von zwei Jahren nachholen. Unentschuldigtes Fernbleiben wird im Bulletin veröffentlicht. Sperrfrist zur Teilnahme an Lizenzprüfungen: 1 Jahr (365 Tage). 2 Springlizenz 2.1 Eintrittsprüfung Für die Eintrittsprüfung muss das Pferd gesattelt und auf Trense gezäumt sein (Bügel hochgezogen). Ein allfälliges Martingal muss ausgeschnallt sein. Stollen, Bandagen und Gamaschen sind erlaubt Kontrolle des Pferdes - Allgemeinzustand - Gesundheitszustand - Putzzustand - Beschläge (bei unbeschlagenen Pferden Hufpflege in Ordnung), - Hufschuhe gestattet - Pferde die lahm sind, werden nicht zur Prüfung zugelassen Kontrolle des Sattel- und Zaumzeuges - Zustand - Sauberkeit - Verpassung Pferdekenntnis - Exterieur - Anatomie Wertnoten Bewertet wird aufgrund von einer Notenskala von Dopingkontrollen - Es können Dopingkontrollen bei Pferden und Kandidaten entsprechend den geltenden Vorschriften des SVPS und des Schweizerischen Olympischen Verbandes (SOV) durchgeführt werden. - Der Prüfungsleiter bezeichnet zusammen mit den Richtern Pferd und/oder Kandidat. PKO / / 5
3 - Ein positiver Dopingbefund bei einem Pferd und/oder Kandidaten hat automatisch zur Folge, dass die Lizenzprüfung als nicht bestanden gilt. Dopingvergehen werden überdies zur Beurteilung der Sanktionskommission gemeldet. Diese kann Bussen bis zu CHF aussprechen, eine Startsperre verhängen oder eine an einer späteren Lizenzprüfung erworbene Lizenz nachträglich wieder entziehen. Das Nicht-Erscheinen zur angeordneten Kontrolle wird wie ein positiver Dopingbefund behandelt. 2.2 Reitprüfung Grundprüfung - Auszuführen auf einer grossen Volte (Ø 20 m) innerhalb des Springplatzes, im Freien oder in der Reitbahn (20 x 60 m). - Bewertung durch 2 Richter, unabhängig voneinander, unter Assistenz des Prüfungsleiters; die Folge der zu reitenden Lektionen wird diktiert. - Wiederholung einzelner Lektionen wird vorbehalten. - Wertnoten: Bewertet wird aufgrund von einer Notenskala von 1 5 Leistungsschwergewichte (Grundprüfung) Sitz: geschmeidiger, ungezwungener, tiefer, korrekter Sitz, Reiter im Gleichgewicht, mitgehend mit der Bewegung des Pferdes Einwirkung: korrekte, diskrete, wirkungsvolle Anwendung und Zusammenwirkung der Hilfen Pferd: Pferd eingerahmt, in sicherer Anlehnung, in den Wendungen richtig gestellt, an den äusseren Hilfen Übergänge: deutlich markierte Übergänge von Gangart zu Gangart und innerhalb der Gangrten Cavaletti/Gymnastiklinie: Cavaletti aus Trab im leichten Sitz, Gesäss am Sattel, Oberkörper leicht vor der Senkrechten, Hände am Mähnenkamm Wertnoten: Bewertet wird aufgrund von einer Notenskala von Springprüfung - Auszuführen im Freien oder in der Reitbahn (mindestens) 20 x 60 m. - Bewertung durch 2 Richter, unabhängig voneinander, unter Assistenz des Prüfungsleiters. - Der Springparcours besteht aus 10 Hindernissen, davon 2 Doppelsprünge und ein Bidet. - Ein Erdhindernis darf im Springparcours ebenfalls vorkommen. - Schwierigkeitsgrad Kat. R100/105 Leistungsschwergewichte (Springen) Stil: geschmeidiges, korrektes Reiten im leichten Sitz, Gesäss am Sattel, ruhige Hände am Mähnenkamm, Blick in Bewegungsrichtung, Rücken nicht gekrümmt, ruhige Unterschenkel am Sattelgurt, richtiges Eingehen in die Bewegung vor, über und zwischen den Hindernissen. Grundtempo: gleichmässiger Fluss der Bewegungen von Start bis Ziel. Hilfen/Gehorsam: konsequente, diskrete Hilfengebung und Reaktionen des Pferdes (treibend, verhaltend, verwahrend). Primäre Bedeutung hat die sofortige und willige Reaktion des Pferdes. Wendungen: Wahl der Ideallinie im Parcours, korrekte Wendungen an den äusseren Hilfen im Handgalopp (verkürzter Galopp). Galoppwechsel zur Wendung kann fliegend (ein- oder zweiphasig) oder über den Trab erfolgen. Aussenstellung ist kein Fehler, solange sie nicht übertrieben oder aus Widerstand erfolgt. PKO / / 5
4 Vorkommnisse: positive Korrektur bei fehlerhaftem Verhalten des Pferdes. Wertnoten: 1 5, wobei zu beachten ist, dass: - zwei Vorkommnisse am gleichen Hindernis immer Note 1 ergeben. - drei Vorkommnisse im Gesamtparcours und/oder Gymnastiklinie, Verreiten (falscher Sprung oder Sprung in entgegengesetzter Richtung) zum Ausschluss führen. - bei Hindernisfehlern für das Springen des betreffenden Hindernisses höchstens die Note 3 gegeben werden kann. - Ein Sturz während der Reitprüfung führt zum Abbruch der Prüfung. Was sollte man vermeiden - Im-Zügel-Hängen über dem Sprung - rückwärtswirkende Hände an Stelle des geschmeidigen Nachgebens - ruckartiges Wegwerfen der Zügel über dem Sprung - Hinter-die-Bewegung-kommen des Reiters beim Überwinden des Hindernisses oder vor dem Pferd springen - unruhiger, nach hinten fliegender Schenkel - ungeschmeidig oder zu wenig Körperspannung - mangelnde Anlehnung am äusseren Zügel - unpassendes Schicken des Pferdes, Hineinreiten in Hindernisse durch fehlendes oder ungeübtes Auge - zu grosse Tempounterschiede zwischen den Sprüngen - schlecht regulierbare Pferde - schiefes, ein verweigern provozierendes anreiten - Wendungen im Aussen- oder Kreuzgalopp - Blick nicht in Bewegungsrichtung; oder sogar Rückwärtsschauen. 2.3 Theorieprüfung - Schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen über das Springreglement SVPS, das Generalreglement SVPS sowie den Brevetordner (jeweils aktuelle Ausgabe). 2.4 Leistungsanforderungen Prüfung maximal mögliche Punktzahl verlangte Punktzahl Eintrittsprüfung 20 Punkte 15 Punkte Reitprüfung 120 Punkte 60 Punkte Theorieprüfung 20 Punkte 16 Punkte 3 Dressurlizenz 3.1 Eintrittsprüfung Siehe Ziffer Eintrittsprüfung Springlizenz. Hufschuhe sind nicht erlaubt! Ausnahme: Pferde ohne Bandagen, Gamaschen und ohne Martingal PKO / / 5
5 3.2 Reitprüfung Prüfungsaufgabe siehe Programm für die Lizenzprüfung Kat. R Dressur Ausgabe 2014, Dressurviereck 20 x 40 m. - Auszuführen im Freien oder in einer Reitbahn. - Bewertung durch 2 Richter unabhängig voneinander, unter Assistenz des Prüfungsleiters. - Das Programm ist auswendig zu reiten. Leistungsschwergewichte Sitz: geschmeidiger, ungezwungener, tiefer, korrekter Sitz, Reiter im Gleichgewicht, mitgehend mit der Bewegung des Pferdes. Einwirkung: korrekte, diskrete, wirkungsvolle Anwendung und Zusammenwirkung der Hilfen. Pferd: Pferd eingerahmt, vor dem Schenkel, am Zügel stehend, geradegerichtet, in den Wendungen richtig gestellt und gebogen. Übergänge: deutlich markierte Übergänge von Gangart zu Gangart und innerhalb der Gangarten. Exaktheit: Paraden an den vorgeschriebenen Punkten, Grösse und Form der Volten, Durchreiten der Ecken, Übergänge, Abwenden. Wertnoten: Theorieprüfung - Schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen über das Dressurreglement SVPS, das Generalreglement SVPS sowie den Brevetordner (jeweils aktuelle Ausgabe). 3.4 Leistungsanforderungen Prüfung maximal mögliche Punktzahl verlangte Punktzahl Eintrittsprüfung 20 Punkte 15 Punkte Reitprüfung 340 Punkte 170 Punkte Theorieprüfung 20 Punkte 16 Punkte 3.5 Rekursrecht Angefochtene Ergebnisse von Prüfungen werden auf Rechtsverletzungen und Verletzung von Verfahrensvorschriften überprüft. Die Rüge der Unangemessenheit ist ausgeschlossen. Diese Bestimmungen ersetzen alle bisherigen und treten am in Kraft. PKO / / 5
Weisungen betreffend den Erwerb der R-Lizenz Springen des SVPS mittels Lizenzprüfung
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