Gemeindeverwaltung Adresse Bahnhofstrasse 30 3713 Reichenbach im Kandertal Telefon 033 676 80 20 E-Mail gemeinde@reichenbach.ch Internet reichenbach.ch Gemeindeversammlung von Montag, 30. Mai 2011 Leitung: Gemeindepräsident Hansueli Mürner Anwesend: 93 Stimmberechtigte Medienmitteilung über Beschlüsse Traktandum 1 Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung 2010. Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 403 195.75 ab, was gegenüber dem Budget eine Besserstellung von Fr. 565 595.75 ergibt. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 162 400.00. Während beim Steuerertrag der natürlichen Personen ein Rückgang zu verzeichnen war, sind die Gewinnsteuern der juristischen Personen deutlich angestiegen. Im Ausgabenbereich sind erhebliche Mehraufwändungen durch den erhöhten Defizitanteil für das Kirchgemeindehaus, durch Honorare für die Nutzbarkeitsanalyse der Schulhäuser Reudlen und Wengi sowie durch den schneereichen Winter 2010 entstanden. Die gesamten Winterdienstkosten liegen über einer halben Million Franken. Überdies ist der Kantonsbeitrag an den Unterhalt der Gemeindestrassen um fast Fr. 80 000.00 tiefer ausgefallen. Bei den gebührenfinanzierten Aufgaben (Wasser, Abwasser und Abfallentsorgung) konnten Ertragsüberschüsse erzielt werden. Die Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens, insbesondere derjenige für das Schulhaus Schwandi, wirkten sich auf das Rechnungsergebnis positiv aus. Die Nettoinvestitionen von gesamthaft Fr. 2 068 323.65 liegen beim Steuerhaushalt um Fr. 291 216.65 und bei den gebührenfinanzierten Aufgaben um Fr. 1 195 459.70 tiefer als veranschlagt. Einige Investitionen wurden zurückgestellt oder sind günstiger ausgefallen. Nach Verbuchung des Ertragsüberschusses beträgt das Eigenkapital Fr. 7 330 723.45. Gemäss Nachkredittabelle belaufen sich die Nachkredite auf insgesamt Fr. 1 442 114.00, wovon Fr. 1 400 392.45 auf gebundene Ausgaben entfallen. Die Nachkredite in der Kompetenz des Gemeinderates betragen Fr. 34 031.55 und diejenigen der Versammlung Fr. 7 690.00. GV1105 Medienbericht 1/6 31.05.2011
Laufende Rechnung und Voranschlag 2010 sowie Rechnung 2009 Dienstabteilung RECHNUNG 2010 VORANSCHLAG 2010 RECHNUNG 2009 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Allgemeine Verwaltung 1 228 332 150 158 1 145 000 144 700 1 190 844 163 114 Oeffentliche Sicherheit 731 135 406 870 692 000 314 500 685 310 436 879 Bildung 2 531 466 452 501 2 576 000 329 800 2 577 107 339 795 Kultur und Freizeit 199 965 39 042 161 300 1'000 161 170 1 160 Gesundheit 352 885 5 957 320 300 5 000 368 753 7 008 Soziale Wohlfahrt 2 732 456 926 184 2 725 700 771 900 2 445 014 702 863 Verkehr 1 586 968 809 189 1 053 000 692 900 1 285 658 835 550 Umwelt und Raumordnung 1 741 487 1 604 591 1 876 500 1 743 300 1 675 312 1 556 500 Volkswirtschaft 381 366 317 280 346 800 294 400 290 960 225 230 Finanzen und Steuern 1 927 203 9 104 686 1 653 900 8 090 600 1 379 061 7 963 236 Total Aufwand und Ertrag 13 413 263 13 816 458 12 550 500 12 388 100 12 059 189 12 231 335 Aufwand- /Ertragsüberschuss 403 195 162 400 172 146 Kontroll - Total 13 816 458 13 816 458 12 550 500 12 550 500 12 231 335 12 231 335 Der Gemeinderat beantragt den anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die vorliegende Gemeinderechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 403 195.75 zu genehmigen. Die Nachkredite der gebundenen Ausgaben von Fr. 1 400 392.45 und in der Kompetenz des übergeordneten Rechts von Fr. 7 690.00 sind zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu genehmigen. Traktandum 2 Organisationsreglement der Gemeinde; Änderung von Art. 20 bezüglich Amtszeitbeschränkung der Behördenmitglieder (Erweiterung der Amtszeit von 8 auf 12 Jahre). Auf Anregung der Koordinationskommission hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Amtszeit der Behördenmitglieder von 8 auf 12 Jahre geprüft, damit erfahrene Mitglieder ihr Amt länger ausüben können. Zu diesem Zweck wurde eine entsprechende Änderung des Organisationsreglementes verfasst und den politischen Parteien zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Amtszeit der Behördenmitglieder (Gemeinderat, Gemeinde- und Bäuertkommissionen) GV1105 Medienbericht 2/6 31.05.2011
soll neu 12 Jahre betragen. Eine Wiederwahl hat wie bisher alle vier Jahre zu erfolgen. Für die Rechnungsprüfungskommission besteht weiterhin keine Beschränkung. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat den Reglementsentwurf vorgeprüft und als in Ordnung befunden. Das Reglement liegt 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die vorliegende Änderung des Organisationsreglementes zu genehmigen. Traktandum 3 Errichtung einer Stelle für die Wegmeisterarbeiten und Parkplatzkontrolle auf der Griesalpstrasse sowie Betreuung und Unterhalt des Wanderwegnetzes der Gemeinde. Auf Grund der Übernahme der Kiental-Griesalpstrasse durch die Gemeinde muss ein Wegmeister und Parkplatzkontrolleur angestellt werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Aufgaben im Wanderwegwesen einzubeziehen und eine Vollzeitstelle zu schaffen. Die Stelle wurde öffentlich ausgeschrieben und aus zahlreichen Bewerbungen Niklaus Wäfler, Scharnachtal, gewählt. Gemäss Art. 5 Ziff. h Organisationsreglement muss die neue Stelle durch die Gemeindeversammlung bewilligt werden, da die Ausgabenkompetenz des Gemeinderates überschritten wird. Im Anstellungsvertrag wurde ein entsprechender Vorbehalt vermerkt. Der Bruttoaufwand beläuft sich auf rund Fr. 82 000.00 pro Jahr, wovon ein Teil aus Parkplatzgebühren gedeckt werden kann. Ferner geht ein Kostenanteil zu Lasten des budgetierten Wanderwegunterhaltes. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, für die Wegmeisterarbeiten, Parkplatzkontrolle und den Wanderwegunterhalt eine Vollzeitstelle zu bewilligen. Traktandum 4 Stellenerweiterung auf der Bauverwaltung aufgrund der vorliegenden Arbeitsplatzberechnung; Bewilligung einer Teilzeitstelle. Im Auftrag des Gemeinderates hat der Verband Bernischer Gemeindekader (BGK) eine Arbeitsplatzbewertung der Bauverwaltung durchgeführt. Die Neuberechnung hat einen Stellen- GV1105 Medienbericht 3/6 31.05.2011
bedarf von 274 % ergeben. Gegenüber dem Ist-Zustand (200 %) besteht eine klare Unterbesetzung. Personalkommission und Gemeinderat haben die personelle Situation geprüft und sind zur Übereinstimmung gekommen, der Gemeindeversammlung eine Stellenerweiterung um (gerundet) 70 % zu beantragen. Auf Vorschlag des Bauverwalters soll aber vorerst nur eine 50 %-Stelle geschaffen werden. Die Stellenerweiterung muss von der Gemeindeversammlung bewilligt werden, da die jährliche Ausgabenkompetenz des Gemeinderates überschritten wird. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, eine Stellenerweiterung auf der Bauverwaltung um 70 % gemäss Arbeitsplatzbewertung zu bewilligen. Traktandum 5 Neuerstellung einer Meteorabwasserleitung für die Entwässerung Alte Strasse Reichenbach; Beschlussfassung und Kreditbewilligung. Im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung (GEP) wurde festgestellt, dass aus dem Gewerbegebiet Alte Strasse, Reichenbach, viele Dach- und Platzentwässerungen an die Mischwasserleitung angebunden sind. Zudem fallen durch die diversen Neubauten und die Ausdehnung der Bauzonen auch deutlich höhere Sauberwassermengen an. Die heutige Mischwasserkanalisation ist teilweise in einem schlechten Zustand und überlastet. Aus diesem Grund muss eine neue Meteorabwasserleitung entlang der Alten Strasse bis zur Kander erstellt werden. Die Kosten werden auf Fr. 215 000.00 veranschlagt. Im Finanzplan ist ein Betrag von Fr. 250 000.00 vorgesehen, aufgeteilt auf die Jahre 2011 und 2012. Ein Teil des Leitungsbaus musste vorgezogen werden, damit die Arbeiten im Zeitrahmen des Bauprojektes Ortsverein Zeugen Jehovas ausgeführt werden konnten. Der Gemeinderat hat daher bereits Offerten eingeholt und die Arbeiten für einen ersten Abschnitt im Betrag von Fr. 62 000.00 in Auftrag gegeben. Der Gesamtkredit ist durch die Gemeindeversammlung zu bewilligen. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Projekt zuzustimmen und den erforderlichen Kredit von Fr. 215 000.00 zu bewilligen. Traktandum 6 Wasserversorgung Lehenweide Wengi: Erneuerung der Fassungsanlage und Ableitung mit Turbinierung; Beschlussfassung und Kreditbewilligung. GV1105 Medienbericht 4/6 31.05.2011
Die Gemeinde Reichenbach und die Brunnengenossenschaft Wengi nutzen seit Jahrzehnten die Lehenweidwasserquelle für ihre Trinkwasserversorgung (Erwerb der Quellen im Jahr 1912). Die Quellfassung und Ableitung sind in einem desolaten Zustand und müssen dringend saniert werden. Bei der Planung für den Ersatz der alten Quellableitung wurde die Variante einer gleichzeitigen Energienutzung geprüft und als sinnvoll erachtet. Laut Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten des Sanierungsprojektes mit Turbinenanlage auf Fr. 1 800 000.00, wovon die Brunnengenossenschaft Wengi Fr. 600 000.00 (1/3) übernimmt. Hinzu kommen Zusatzkosten von Fr. 100 000.00 für Projektanpassungen zulasten der Gemeinde. Von Bund und Kanton sind nur geringe Subventionen zu erwarten, da es sich hauptsächlich um Sanierungsmassnahmen handelt. Die Mehrkosten für das Trinkwasserkraftwerk kommen auf ca. Fr. 700 000.00 zu stehen. Bei einer Einspeisevergütung von 26 Rappen pro KWh wird mit einem geschätzten Bruttoertrag von Fr. 130 000.00 pro Jahr gerechnet, wovon der Brunnengenossenschaft ein Anteil von 1/3 zusteht. Bei einer Amortisation von 10 12 Jahren und einer Lebensdauer von über 20 Jahren kann die Anlage gewinnbringend betrieben werden. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, dem Sanierungsprojekt zuzustimmen und den erforderlichen Bruttokredit von Fr. 1 900 000.00 zu bewilligen. Traktandum 7 Bauabrechnung über den Einbau des Kunstrasenplatzes auf dem Fussballplatz Kien/Gand; Genehmigung des erforderlichen Nachkredites. Für den Einbau des Kunstrasenplatzes auf dem Fussballplatz Kien/Gand hat die Gemeindeversammlung am 30. November 2009 einen Kredit von Fr. 1 040 000.00 bewilligt. Gemäss vorliegender Abrechnung belaufen sich die Baukosten auf Fr. 1 301 554.85, was eine Kreditüberschreitung von Fr. 261 554.85 ergibt. Die Mehrkosten sind vorwiegend durch die nachträgliche Auflage des Amtes für Wasser und Abfall Bern (AWA) entstanden, wonach der Unterbau des Platzes zwingend mit einer aufwändigen Entwässerung ausgestaltet werden musste. Entgegen dem Bericht der Bodenuntersuchungen war der Unterboden lehmig, wenig kiesig und schlecht tragfähig, was ebenfalls zu Mehrkosten bei der Materialentsorgung und Neufundation geführt hat. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die vorliegende Bauabrechnung mit der Kreditüberschreitung von Fr. 261 554.85 zu genehmigen. GV1105 Medienbericht 5/6 31.05.2011
Die Versammlung stimmt dem Antrag mit grossem Mehr zu. Traktandum 8 Bekanntgabe von Bauabrechnungen: a) Sanierung des Lehnenviaduktes an der Faltschenstrasse Für die Sanierung des Lehnenviaduktes an der Faltschenstrasse hat die Gemeindeversammlung am 4. Juni 2007 einen Kredit von Fr. 250 000.00 bewilligt. Gemäss vorliegender Abrechnung belaufen sich die Sanierungskosten auf Fr. 158 460.80 und liegen somit um Fr. 91 539.20 unter dem Kreditbeschluss. Begründet wird die Kostenunterschreitung damit, dass auf den Deckbelag verzichtet wurde. Durch die starke Bautätigkeit in der Gwanne ist der Zeitpunkt für eine Belagssanierung nicht gegeben. Dies soll mit der Gesamtsanierung der Strasse nachgeholt werden. Ferner sind die Kosten allgemein günstiger ausgefallen. b) Neuerstellung der Trinkwasser- und Hydrantenleitung sowie der Abwasserleitung in der Bauzone Uf Hube Scharnachtal Für die Neuerstellung einer Trinkwasser- und Hydrantenleitung sowie einer Abwasserleitung in der Bauzone Uf Hube in Scharnachtal hat die Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2008 einen Kredit von Fr. 151 700.00 gesprochen. Gestützt auf eine Projektänderung wurde am 1. September 2009 ein Nachkredit von Fr. 318 300.00 bewilligt, was einen Kreditbeschluss von gesamthaft Fr. 470 000.00 ergibt. Gemäss vorliegender Abrechnung belaufen sich die Baukosten auf Fr. 311 380.70 und liegen somit um Fr. 158 619.30 unter dem Kreditbeschluss. Die Kostenunterschreitung ist darauf zurückzuführen, dass die Grab- und Rohrlegearbeiten deutlich tiefer ausgefallen sind als angenommen. Ferner wurde die Reserve für Unvorhergesehenes nur zu einem kleinen Teil beansprucht. Vom Kanton wurden Subventionen von Fr. 90 523.00 an den Leitungsbau und Fr. 12 000.00 an die Hydranten ausgerichtet. c) Strassensanierung Hasele Härgisallmi, Scharnachtal Für die Strassensanierung Hasele Härgisallmi in Scharnachtal hat die Gemeindeversammlung am 27. November 2006 einen Kredit von Fr. 220 000.00 bewilligt. Gemäss vorliegender Abrechnung belaufen sich die Sanierungskosten auf Fr. 163 204.15 und liegen somit um Fr. 56 795.85 unter dem Kreditbeschluss. Von Bund und Kanton wurden Subventionen von insgesamt Fr. 51 450.00 ausgerichtet. Reichenbach im Kandertal, 31. Mai 2011/sh GV1105 Medienbericht 6/6 31.05.2011