Direktausbildung Chancen, Risiken und Nebenwirkungen



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Transkript:

Vortrag in Berlin am 25. Juni 2014 Direktausbildung Chancen, Risiken und Nebenwirkungen R E C H T S A N W A L T J Ö R N W. G L E I N I G E R K U R F Ü R S T E N D A M M 7 2 1 0 7 0 9 B E R L I N W W W. G L E I N I G E R. D E

Fünf kurze Vorbemerkungen 1. Die postgraduale Ausbildung ist mitursächlich verantwortlich jedenfalls für einen Teil der heutigen Probleme, um deren Lösung es mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung gehen muss, deswegen kann ihre Fortdauer oder Modifizierung nicht zielführend sein. 2. Zielführend in diesem Sinne ist allein die Direktausbildung. Dieser Begriff meint nichts weiter als direkt vom Bund geregelt und ist insoweit als Feindbild vollkommen untauglich. 3. Entscheidend für die breite Akzeptanz der Direktausbildung sind ihre qualitativen Standards, insoweit sind dem Bundesgesetzgeber von Verfassungs wegen solange es sich um Mindeststandards des Heilberufs handelt keine Grenzen gesetzt. 4. Die Sicherstellung fachlicher Mindeststandards scheitert am Verfassungsrecht auch nicht in struktureller Hinsicht: der Begriff Direktausbildung lässt sich nicht einseitig vereinnahmen für nur eine bestimmte lediglich politisch bevorzugte Struktur. 5. Thema dieses Vortrags ist deswegen die Gegenüberstellung zweier verfassungsrechtlich möglicher Strukturen: die basale und die duale Direktausbildung.

Basale vs. duale Direktausbildung

Chancen der Direktausbildung (1/3) Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG danach ist für das Recht der Zulassung zu den Heilberufen auch der Bund zuständig. Eine Regelung direkt vom Bund gewährleistet 1. die Bundeseinheitlichkeit des Studiums bezogen auf Inhalte, Struktur und Prüfung, d.h. Regelung in einer Approbationsordnung des BMG ( hohe Flexibilität bei Anpassungsbedarf), Abschluss des Studiums einheitlich durch eine Staatsprüfung nach Bundesrecht, dadurch zuverlässige Überwindung des heutigen Flickenteppichs aus BA-/MA-Studiengängen, grundrechtlich problemlose Fixierung des Masterniveaus ohne obligaten BA-/MA-Erwerb Exkurs: Probleme im Hinblick auf Art. 12 GG bei Fortbestand der postgradualen Ausbildung: 1. Flaschenhals zwischen BA und MA, 2. keine rechtssichere Kapazitätsplanung der Hochschulen signifikanter Zugewinn an Rechtssicherheit für alle Studierenden und alle Landesbehörden.

Chancen der Direktausbildung (2/3) Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG danach ist für das Recht der Zulassung zu den Heilberufen auch der Bund zuständig. Eine Regelung direkt vom Bund gewährleistet 2. die Lösung der Probleme der heutigen Praktischen Tätigkeit durch Vorverlegung der (heute postgradualen) Praktischen Tätigkeit als unvergütetes (!) Praktisches Jahr ins bundesrechtlich geregelte Studium endlich so wie im Medizinstudium dadurch Beendigung der heute vielfach praktizierten Zweckentfremdung der Praktischen Tätigkeit und des damit verbundenen Risikos der Strafbarkeit der PiA nach 5 HeilprG und... Eröffnung der Möglichkeit eines Vergütungsanspruchs für die zweite Qualifikationsphase, in der es um das Erlernen der psychotherapeutischen Behandlung geht: basale Direktausbildung: Weiterbildung nach der Approbation (aus Arbeits-/Tarifvertrag), duale Direktausbildung: Praktische Ausbildung vor der Approbation (aus Bundesgesetz).

Chancen der Direktausbildung (3/3) Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG danach ist für das Recht der Zulassung zu den Heilberufen auch der Bund zuständig. Eine Regelung direkt vom Bund gewährleistet 3. die Erweiterung der heilberuflichen Befugnisse und Versorgungsfunktionen durch die ersatzlose Streichung der diese Befugnisse heute ursächlich beschränkenden Legaldefinition heilkundlicher Psychotherapie aus 1 Abs. 3 PsychThG, Erweiterung der aus dem angestrebten Berufsbild abgeleiteten akademischen Studieninhalte, Spezialisierungen anhand professionseigener Weiterbildungen nach der Approbation. MERKE: Alle vorgenannten Chancen eröffnen gleichermaßen sowohl die basale als auch die duale Direktausbildung.

Risiken der Direktausbildung (1/3) Studium Vom eigenen Standpunkt des Betrachters abhängig ist die Bewertung der verschiedenen Möglichkeiten als Chance oder Risiko für die 1. inhaltliche Ausgestaltung des Direktstudiengangs (basal oder dual) Bundesrecht Psychologie (als federführende Wissenschaft, s. DGPs/unith) Medizinorientierung (zur Erweiterung der Versorgungsfunktion, s. Köhler am 8.10.2013) von der Profession her (Zusammenführung berufsbildrelevanter Inhalte, s. Körner) Für die basale Direktausbildung zu vermeiden wären sachwidrige Ungleichbehandlungen in der Strafbarkeit wegen unbefugten Führens der Berufsbezeichnung ( 132a StGB). 2. Orte seiner Einrichtung (Hochschulen/Fakultäten) Hochschulrecht (Landesrecht) rechtlich möglich sowohl an Universitäten als auch an FHS, ggf. auch in Kooperation ( s. Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Ausbildung der Gesundheitsberufe v. 2.7.2010)

Risiken der Direktausbildung (2/3) Qualitätsniveau 3. Zeitpunkt der Approbation bundeseinheitlicher Patientenschutz? basale Direktausbildung: vor dem länderspezifischen (!?) Ersterwerb der heilberuflichen Behandlungsqualifikation, die überhaupt zu erwerben freiwillig wäre, da nur Weiterbildung duale Direktausbildung: nach dem bundeseinheitlichen (!) Ersterwerb der heilberuflichen Behandlungsqualifikation, die voll zu erwerben für alle obligatorisch bliebe, weil Ausbildung 4. Einordnung in das ordnungspolitische Gefüge der Heilberufe basale Direktausbildung: kontraindiziert, weil Psychotherapeuten unverändert Spezialisten für ein Fachgebiet der Medizin und nicht wie Ärzte Generalisten für alle Fachgebiete wären, und außerdem die heute qualitativ klare Abgrenzung zu den Heilpraktikern verwischt würde duale Direktausbildung: konsequent, weil spezialisierte Heilberufe final qua Bundesrecht erstqualifiziert werden können und sollten (status quo, so auch die Ausbildung der Zahnärzte)

Risiken der Direktausbildung (3/3) Finanzierung 5. Perspektiven für die Institutsambulanzen (basal: Weiterbildung dual: Ausbildung) basale Direktausbildung: Prognose gemäß BSG-Rspr.: kein Fortbestand des Anspruchs auf institutionelle Ermächtigung ( 117 Abs. 2 SGB V) Arbeitgeberfunktion nicht finanzierbar duale Direktausbildung: kein Risiko, Fortdauer des gesetzlichen Anspruchs auf institutionelle Ermächtigung ( 117 Abs. 2 SGB V) möglich Finanzierungsgrundlage wie heute gesichert 6. Perspektiven für Teilnehmer der basal: Weiterbildung bzw. dual: Ausbildung basale Direktausbildung: BSG gestattet einen Leistungszuwachs von maximal 25 % für ambulante Weiterbildung in Praxen RA Dr. Plantholz am 4.4.2014: damit nicht realisierbar duale Direktausbildung: Praktische Ausbildung ambulant über Institute, stationär über die Krankenhausfinanzierung (auch bei Ausbildung in Nicht-Richtlinienverfahren durch bessere Kooperation mit stationären Einrichtungen Kontrahierungszwang [neu!] für deren Träger)

Nebenwirkungen der Direktausbildung (1/7) 1. verfassungsrechtliche Nebenwirkungen? basale Direktausbildung: falls die erhoffte gute Bezahlung in der hauptberuflichen Weiterbildung durch eine gegenüber den heutigen Anforderungen signifikant höhere Anzahl Behandlungsstunden generiert werden soll, dürfte dies mit Blick auf Art. 12 GG kaum zu rechtfertigen sein: gute Bezahlung ist ein Individualwohl-, KEIN Gemeinwohlbelang! duale Direktausbildung: keine Nebenwirkungen. Die duale Struktur ist gerechtfertigt durch die Sicherstellung der Mindeststandards des spezialisierten Heilberufs des Psychotherapeuten, zu denen seit Jahrzehnten eine vertieft verfahrensbezogene Qualifikation gehört, die final allein im Studium nicht lehr- und lernbar ist. Der bundesgesetzliche Vergütungsanspruch in der zweiten Phase der dualen Direktausbildung ist zwar nicht gedeckt von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG, wohl aber und das zweifelsfrei von der Kompetenz des Bundes für das Arbeitsrecht aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (vgl. 17 Abs. 1 AltPflG, dazu BVerfGE 107, 62 [132 f.] Altenpflege ).

Nebenwirkungen der Direktausbildung (2/7) 2. Chancengleichheit für das Berufsfeld der ambulanten Versorgung basale Direktausbildung: über den Fachkundenachweis entscheidet allein die Weiterbildung, bundesrechtlich wird so das Berufsfeld der ambulanten Versorgung für alle erreichbar duale Direktausbildung: auch hier wird das Berufsfeld der ambulanten Versorgung bundesrechtlich für alle erreichbar, und zwar durch den Erwerb des Fachkundenachweises sekundär durch Weiterbildung entlang der bundeseinheitlichen Qualitätsstandards der Praktischen Ausbildung Ergänzung von 95c SGB V um einen Satz 3 [neu] erforderlich: Seine Fachkunde kann ein Psychotherapeut auch durch den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach 92 Abs. 6a anerkannten Behandlungsverfahren nachweisen, sofern die Weiterbildung die Anforderungen der vertieften Ausbildung gemäß 8 Abs. 3 Nr. 1 des Psychotherapeutengesetzes erfüllt. insoweit im Potential kein Unterschied zwischen basaler und dualer Direktausbildung, im Ergebnis aber schon: die Bundeseinheitlichkeit der Qualifikation wäre nur in der dualen Direktausbildung durchgängig d.h. auch für die Weiterbildung sichergestellt.

Nebenwirkungen der Direktausbildung (3/7) 3. ordnungspolitische Nebenwirkungen basale Direktausbildung: Gefahr des Verlustes der Bundeseinheitlichkeit der unverändert spezialisierten heilberuflichen Behandlungsqualifikation, Abschaffung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie als Institution des Bundesrechts, dadurch Verlust der Funktion seiner Gutachten als sog. antizipierte Sachverständigengutachten ( Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 30.4.2009), dadurch Gefährdung auch des ordnungspolitisch bedeutsamen Zusammenhalts der ärztlichen und der nicht-ärztlichen Psychotherapie sowie der heutigen Verfahrensvielfalt duale Direktausbildung: gesichert bleibt die Bundeseinheitlichkeit der spezialisierten heilberuflichen Behandlungsqualifikation, erhalten bleiben der Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie als Institution des Bundesrechts, die Funktion seiner Gutachten als sog. antizipierte Sachverständigengutachten, der ordnungspolitisch bedeutsame Zusammenhalt der ärztlichen und der nicht-ärztlichen Psychotherapie sowie die heutige Verfahrensvielfalt

Nebenwirkungen der Direktausbildung (4/7) 4. wirtschaftliche Situation der basal: Weiterbildungs- bzw. dual: Ausbildungsteilnehmer basale Direktausbildung: die erhoffte gute Bezahlung wird es wenn überhaupt nur für Weiterbildungsteilnehmer geben, i.ü. wird die Weiterbildung zum neuen Flaschenhals, der das berufliche Fortkommen behindert die Folge: approbierte Psychotherapeuten ohne (!) Behandlungsqualifikation und zudem auch noch in wirtschaftlicher Not so werden aus heute ausgebeuteten PiA ins soziale Abseits abgedrängte approbierte Psychotherapeuten. duale Direktausbildung: der bundesgesetzliche Vergütungsanspruch für die zweite Phase der dualen Direktausbildung der für die ambulante und die stationäre Praktische Ausbildung gälte wäre gerichtet auf eine angemessene Vergütung (also nicht anders als auch im Weiterbildungsrecht) und verhindert eine Spaltung der Profession in arm und reich. Außerdem kann nach der Approbation zunächst auch ohne KV-Zulassung behandelt und abgerechnet werden kein neuer Flaschenhals vor dem Fachkundenachweis

Nebenwirkungen der Direktausbildung (5/7) 5. statusrechtliche Nebenwirkungen basale Direktausbildung: Weiterbildungsteilnehmer sind behördlich approbiert und insoweit Ärzten in Weiterbildung statusrechtlich gleichgestellt ( zweifelhafter früher Prestigegewinn?) duale Direktausbildung: die Behandlungsbefugnisse der PiA während der Praktischen Ausbildung sind wie heute unmittelbar normativ geregelt ( keine Approbation erforderlich) 6. haftungsrechtliche Nebenwirkungen basale Direktausbildung: Ärzte und Psychotherapeuten in Weiterbildung haften wie Fachärzte bzw. Fachpsychotherapeuten, obwohl sie ihre Weiterbildung noch nicht abgeschlossen haben: der Prestigegewinn der frühen Approbation kann so schnell in einen Nachteil umschlagen duale Direktausbildung: PiA haften nur ausnahmsweise selbst und grundsätzlich auch nur entsprechend ihrem Ausbildungsstand (keine regelhafte Überbürdung von Haftungsrisiken)

Nebenwirkungen der Direktausbildung (6/7) 7. Verzahnung von Theorie und Praxis basale Direktausbildung: Elemente vertiefter Verfahrensqualifikation (z.b. Selbsterfahrung) werden im Studium nur dann obligatorisch sein können, wenn damit keine Festlegung auf das Therapieverfahren der anschließenden Weiterbildung präjudiziert wird ungeachtet dessen sind ihre strukturelle Einbindung offen und ihre Finanzierbarkeit während des Studiums heikel. duale Direktausbildung: zwar könnten Elemente vertiefter Verfahrensausbildung im Studium freiwillig in Anspruch genommen werden, die Verzahnung von Theorie und Praxis geschähe jedoch erst durch die (aus allen oben erörterten Gründen vorzugswürdige) Verzahnung zweier aufeinander aufbauender Ausbildungsabschnitte, derer es so auch deswegen bedarf, um die Anforderungen der Praktischen Ausbildung auf die Ebene der sekundären Weiterbildung spiegeln zu können ( 95c Satz 3 [neu] SGB V, s.o.). Ein zweiter Ausbildungsabschnitt könnte sich auch eher als hilfreich erweisen für eine Kombination mit wissenschaftlichen Laufbahnen.

Nebenwirkungen der Direktausbildung (7/7) 8. Augenhöhe zu den Ärzten ( eine rechtlich eher weniger bedeutsame Kategorie) basale Direktausbildung: auch ein fünfjähriges Studium und eine fünfjährige Weiterbildung werden Ärzten das Zugeständnis erreichter Augenhöhe nicht abringen, denn Ärzte bleiben Generalisten mit einer ungleich breiteren medizinischen Ausbildung, Psychotherapeuten bleiben Spezialisten im begrenzten Rahmen ihrer Weiterbildungsoptionen. Augenhöhe im Haftungsrisiko aufgrund einer frühen Approbation dürfte zudem kaum erstrebenswert sein. duale Direktausbildung: die duale Struktur ist fachlich ( Forschungsgutachten 2009) und für Psychotherapeuten auch ordnungspolitisch geboten, sie gewährleistet Facharztniveau mit dem zusätzlichen Vorteil der Bundeseinheitlichkeit (auch in der Verzahnung mit einer ggf. sekundären Weiterbildung, s.o.), die allein mit der Weiterbildung nicht zuverlässig gesichert ist was selbst Köhler in seinem Vortrag vom 8.10.2013 als nicht nachahmenswert markiert hatte.

Fazit 1. Die postgraduale Ausbildung ist mitursächlich verantwortlich jedenfalls für einen Teil der heutigen Probleme, um deren Lösung es mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung gehen muss, deswegen kann ihre Fortdauer oder Modifizierung nicht zielführend sein. 2. Für eine Revolution (so ein BMG-Vertreter) in Gestalt der basalen Direktausbildung gibt es keine sachliche Rechtfertigung geschweige denn eine fachliche oder ordnungspolitische Notwendigkeit, die Ästhetik der Symmetrie ist als Begründung jedenfalls ungenügend eine basale Direktausbildung würde das Kind mit dem Bade ausschütten. 3. Die gleichzeitige Bewältigung aller berechtigten fachlichen, ordnungspolitischen und rechtlichen Belange vermag verantwortbar nur die duale Direktausbildung zu leisten. Damit löst nur sie alle heutigen Probleme im Sinne einer echten Reform zielgenau, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten. Sie ist deswegen nicht nur eine respektvolle Antwort auf die gewachsene Rolle der Psychotherapeuten als Spezialisten, sondern zugleich eine jederzeit flexible Grundlage für eine stets stabile Zukunft der Profession.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. D o w n l o a d d i e s e s Vo r t r a g s u n t e r W W W. G L E I N I G E R. D E