Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung.



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Transkript:

Welche Anliegen haben die Kantone an die EL-Reform? Die öffentliche Hand zwischen Spardruck und sozialer Verantwortung für die Existenzsicherung. Regierungsrat Peter Gomm, SVSP-Jahrestagung, 28. Oktober 2015 steigende EL-Ausgaben in Mio. CHF 5000 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anteil Kanton Anteil Bund Total 2 1

steigende Anzahl EL-Beziehende in % 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 EL Quote: Anteil RentnerInnen mit EL in % 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 EL Total EL zur AHV EL zur IV 3 Ursachen für den Kostendruck I Tatsache ist: wir haben eine Bevölkerungszunahme zu verzeichnen, werden immer älter, die Pflege wird teurer, und immer mehr Leute brauchen als Pflegebedürftige ihr Vermögen auf und sind auf EL angewiesen. 4 2

Ursachen für den Kostendruck II Bereich Alter: Erhöhung der Vermögensfreibeiträge ab 2008 demographische Entwicklung Bereich IV: Seit NFA neu Beteiligung der Kantone an den Kosten der individuellen IV-Leistungen; Verschärfung bei den Anspruchsberechtigungen (v.a. bei psychischen Erkrankungen). Assistenzbeitrag bei gleichzeitiger Kürzung der HE um 50% 5 Ursachen für den Kostendruck III Bereich Pflege: steigende Komplexität der Finanzierung sowohl der ambulanten wie der stationären Pflege. Die Grundpflege bezahlt die Krankenversicherung. Kosten der Behandlungspflege neu Aufgeteilt zwischen 3 Parteien: 1) Fixer Beitrag der Krankenkassen in Abhängigkeit der Pflegestufe. 2) Max. Prozentsatz für die Betroffenen. Falls nicht möglich, können sie EL in Anspruch nehmen. 3) Beteiligung der Kantone mit Steuermitteln an diesen EL zu 3/8 und an der sogenannten Restfinanzierung. 6 3

System der Sozialen Sicherheit Das System der Sozialen Sicherheit funktioniert gesamthaft betrachtet gut. Aber: Nicht alle Leistungen sind existenzsichernd; Kosten steigen aufgrund der demographischen Entwicklung bzw. der demographischen Realitäten; Die gesellschaftliche Entwicklung überträgt der öffentlichen Hand mehr Aufgaben und höhere Belastungen; Die verschiedenen Sozialwerke sind horizontal und vertikal nicht hinreichend koordiniert. 7 Erstes Fazit Die Kostenentwicklung bei den EL ist besorgniserregend und muss gebremst werden. Die Kernleistung Aufrechterhaltung der Bedarfsleistung zur Existenzsicherung darf dabei nicht abgebaut werden. Mix von verschiedenen Leistungssystemen ist zu vermeiden. Für EL-Beziehende muss die Existenzsicherung ohne zusätzliche Leistungen (insb. SoHi) gewährleistet und das Leistungsniveau gesichert sein. Handlungsbedarf ist also angezeigt 8 4

Positionen SODK I EL müssen Bedarfsleistung bleiben keine Berechnung anhand eines Referenzeinkommens; Korrektur der Vermögensfreibeträge nach unten; Keine konsequente Anrechnung hypothetischer Einkommen. Gute Austarierung wichtig 9 Positionen SODK II Referenzprämie bei der Krankenkassenversicherung senken: o Berücksichtigung der effektiven Prämie anstelle der Durchschnittsprämie, falls die effektive Prämie tiefer ist; oder o Festlegung der Referenzprämie bei 90% der Durchschnittsprämie; oder o Übertragung der Kompetenz zur Festsetzung der IPV an EL- Bezüger auf die Kantone. Entflechtung EL und individuelle Prämienverbilligung (IPV): o keine Anrechnung der KV-Prämie bei der EL-Berechnung aber 100% Verbilligung der Prämien für EL-Beziehende oder o komplette Integration der Krankenkassenprämie in die EL). 10 5

Positionen SODK III Weitere wichtige Positionen wären zudem: Keine vollständige Anrechnung des Erwerbseinkommens von Ehepartnern. Hier soll höchstens eine teilweise Anrechnung vorgesehen werden; Anpassung der Höhe der anrechenbaren Mietkosten; Vereinheitlichung und Verbesserung der Durchführung. 11 Positionen SODK IV Massnahmen ausserhalb des ELG: Bei der 2. Säule muss die Vorsorgefähigkeit erhöht werden -> Ausdehnung des Versichertenkreises und Beseitigung von Fehlanreizen für den Bezug des Vorsorgekapitals; Pflegefinanzierung ist eine grosse Belastung für die Kantone -> individuelle Vorsorge für Pflegebedürftigkeit stärken (obligatorische Pflegeversicherung?) -> Förderung von Massnahmen bei den ambulanten Dienstleistungen (bspw. Spitex) und der Eigenständigkeit der Seniorinnen und Senioren. 12 6

Zweites Fazit Die gesellschaftliche Entwicklung überträgt der öffentlichen Hand mehr Aufgaben und höhere Belastungen. Für jede Übernahme einer (neuen) Aufgabe durch die öffentliche Hand braucht es eine Gegenfinanzierung (Aufrechterhaltung der Solidarität). Einzig Reform des ELG kann dies nicht auffangen. Die Kantone sind Willens, einen angemessen Teil an das System der Sozialen Sicherheit zu leisten. angekündigte Revision soll möglichst rasch an die Hand genommen werden. 13 7