Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank eg Auszug aus den zahlungsverkehrsrelevanten Kapiteln



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Transkript:

1 Privatkonto 1.1 Kontoführung Kontomodelle (individuell mit dem Kunden vereinbart) Kontoführung Rechnungsabschluss -vierteljährlich- Kontomodell VR-Klassik Grundpreis mtl. Überweisungsaufträge, Umbuchungsaufträge, Scheckeinreichungen Internet-, POS-Transaktion, Geldautomat (mtl. 5 Freiposten am Geldautomat) Lastschrift- u. Scheckbelastungen, Dauerauftragsausführung, Überweisungseingänge Kasse (5 Freiposten mtl.) Storno-/Berichtigungsbuchungen 3,50 EUR 0,75 EUR 0,15 EUR 0,25 EUR 0,75 EUR Kontomodell "VR Kompakt" (Pauschalgebühr) Grundpreis mtl. (bis zu 50 Buchungsposten sind enthalten, darüber Berechnung analog zum VR-Klassik) 1.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugsdrucker 10 Tage vor dem Rechnungsabschluss nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) Zusendung von Kontoauszügen auf Wunsch des Kunden 7,50 EUR je Auszug 0,25 EUR je Auszug 2,50 EUR je Auszug 2,50 EUR je Seite 2,50 EUR mind. 5,00 EUR 1,00 EUR 2 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 2.1 Allgemeine Informationen zur Bank 2.1.1 Name und Anschrift der Bank 5 Hauptstelle, Raiffeisenbank eg, Bleeck 29, 24576 Bad Bramstedt, Telefon: 04192 / 5008-0, Telefax: 04192 / 5008-109, E-Mail: info@rvb-direkt.de 2.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 5 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (www.bafin.de) 2.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister 5 Amtsgericht Kiel, Nr. 110 NO, 27.07.2000 2.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist deutsch. 2.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen innerhalb der Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen (Siehe Aushänge an den Filialen), mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember 1. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 4. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 5. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Seite 1 von 8

2.2 Lastschriftverkehr 2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 2.1.5. 2.2.2Einzugsermächtigungslastschriftunter Einsatz der Zahlkarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 2.2.2.1 Entgelte Lastschrifteinlösung (siehe Kontomodelle) 0,25 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen 2,00 EUR fehlender Kontodeckung 2.2.3 SEPA-Basis-Lastschrift 2.2.3.1 Entgelte Lastschrifteinlösung (siehe Kontomodelle) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2.2.4 SEPA-Firmen-Lastschrift 2.2.4.1 Entgelte Lastschrifteinlösung (siehe Kontomodelle) Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,25 EUR 2,00 EUR 0,25 EUR 2,00 EUR 2.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard / mit unserer VR-SparCard mit unserer MasterCard 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard - bei am BankCard ServiceNetz teilnehmenden Banken - bei inländischen KI und KI in der EU 6 und den EWR-Staaten 7 in Euro, die ein direktes Kundenentgelt erheben können - bei inländischen KI und KI in der EU 6 und den EWR-Staaten 7 in Euro, die kein direktes Kundenentgelt erheben können 1 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR max. 1 - bei KI in der EU 6 und den EWR-Staaten 7 in Fremdwährung 1 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR max. 1 - bei KI außerhalb EU 6 und den EWR-Staaten 7 1 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR max. 1 mit Kreditkarte MasterCard - im Inland und Ausland 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 8 bei Zahlung in Fremdwährung und / oder in einem Land außerhalb der EU 6 und der EWR-Staaten 7 ) Visa Card - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 8 bei Zahlung in Fremdwährung und / oder in einem Land außerhalb der EU 6 und der EWR-Staaten 7 ) 6. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien,Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 7. EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 8. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6 dieses Verzeichnisses. Seite 2 von 8

2.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank eg 2.4.1 Debit-Karten 2.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 6,00 EUR - innerhalb der Kontomodelle VR Klassik und VR Kompakt - Ersatzkarte 9 - Neue Geheimzahl auf Wunsch des Kunden 6,00 EUR 5,00 EUR - Auslandseinsatz 8 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und / oder 1 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 6 und der EWR-Staaten 7 max. 3,83 EUR 2.4.1.2 VR-SparCard pro Jahr 2.4.2 GeldKarte - Aufladen GeldKarten an unseren Ladeterminals unsere Kunden pro Aufladung Kunden von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz pro Aufladung 0,51 EUR Kunden anderer KI pro Aufladung 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten unserer Kunden an Ladeterminals anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Terminalbetreiber einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Sollte der Terminalbetreiber keine Gebühr für die Transaktion in Rechnung stellen, berechnen wir folgende Gebühr: - Kreditinstitute, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind pro Aufladung 0,51 EUR - andere Kreditinstitute pro Aufladung 1,00 EUR 2.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte 9 1 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 1 - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 1 zzgl. Versandkosten: - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit + Portoauslagen - bei Versendung per Kurier 7,50 EUR Auslandseinsatz 8 1 % vom Umsatz bei Zahlung in Fremdwährung und / oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 6 und der EWR- Staaten 7 Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden je nach Aufwand - Bereitstellung beschleunigte Notfall Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des je nach Aufwand Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 10 je nach Aufwand - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 10 je nach Aufwand - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 10 je nach Aufwand 2.4.3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa) Zusatzkarte pro Jahr 29,90 EUR 29,90 EUR 2.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) Zusatzkarte pro Jahr *umsatzabhängiger Jahresbeitrag 2.4.3.3 BasicCard (Visa) 2.4.3.4 ReiseCard/ ShoppingCard(MasterCard oder Visa) Zusatzkarte pro Jahr 39,90 79,90 * EUR 29,90 69,90 * EUR 19,90 EUR 49,90 EUR 49,90 EUR 2.4.3.5 Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) Zusatzkarte pro Jahr 119,90 EUR 109,90 EUR 6. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 7. EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 8. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 2.6 dieses Verzeichnisses. 9. Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 10. Soweit durch vom Kunden zu vertretene Umstände verursacht Seite 3 von 8

2.4.5 Ausführungsfrist Die Bank stellt sicher, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 11 Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 11 in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 11 unabhängig von der Währung ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag. max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 2.1.5. 2.5 Überweisungsverkehr 2.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands u.in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 11 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 12 2.5.1.1 Überweisungsauftrag 2.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen Die Annahmefristen von Überweisungen wurden wie folgt festgelegt: Geschäftsstelle Bad Bramstedt bzw. Hamburger Straße 28 in Henstedt-Ulzburg Bei Abgabe Ihrer Überweisung bis 9:00 Uhr beginnt die Verarbeitung taggleich nach 9:00 Uhr beginnt die Verarbeitung erst am nächsten Geschäftstag Bei allen anderen Geschäftsstellen können Überweisungen bis zum Geschäftsschluss der jeweiligen Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Verarbeitung beginnt am folgenden Geschäftstag. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 2.1.5. 2.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 13 Beleghafter Überweisungsauftrag Überweisungen in anderen EWR- Währungen 12 Belegloser Überweisungsauftrag 13 Beleghafter Überweisungsauftrag ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstag ab dem 1.1.2012 max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 2.1.5. 11. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland,Kroatien, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 12. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 13. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Seite 4 von 8

2.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 1.1 Kontoführung ). 2.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung (EUR) Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Elektronisch übermittelte Überweisung** (Ausnahme FTAM und Disketten****) per Dauerauftrag bei formloser Erteilung*** je Überweisung per Zahlschein als telegrafische Überweisung zusätzlich Inlandsüberweisung mit 0,75 * 0,15 * 0,25 * 0,75 * 7,50 20,00 Kontonummer/ Bankleitzahl oder BIC die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung mit IBAN in 0,75 * 0,15 * 0,25 * 0,75 * 7,50 20,00 Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 1 in 0,75 * 0,15 * 0,25 * 0,75 * 7,50 20,00 Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister *Buchungspostengebühr gemäß Kontomodell ** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, FTAM. *** z.b. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. **** Überweisungen per FTAM: je Arbeitsposten 0,20, Bei der Einreichung von Disketten pro Diskette 2,50 + 0,20 pro Arbeitsposten 1 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich 2.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung (EUR) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0 (SHARE): Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 (OUR): Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte* Alle Zahlungen in Euro oder Währung Konventionelle Abwicklung 0 (SHARE) 1 (OUR) Mit Angabe der Bankkennung (Swift-Code und Kontonummer) für eine 15,00 37,50 automatisierte Bearbeitung und Weiterleitung Zahlungen, die nicht automatisiert abgewickelt werden können 30,00 60,00 Expresszuschlag (eilige Zahlungen) 20,00 20,00 *Die Bank behält sich vor, eine Nachbelastung fremder Gebühren vorzunehmen. 2.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines 0,00 Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 2,50 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter 65,00 Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/ Löschung (auf Wunsch des Kunden) 0,00 Dauerauftrag Änderung/ vorübergehende Aussetzung (auf Wunsch des Kunden) 0,00 Dauerauftrag Änderung/ Aussetzung per Electronic Banking 0,00 Seite 5 von 8

2.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 1.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Konventionelle Abwicklung 0,25 Buchungspostengebühr 0,25 Buchungspostengebühr 0,25 Buchungspostengebühr 2.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 14 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 15 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 16 ) 2.5.2.1 Überweisungsaufträge 2.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 2.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0 (SHARE): Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 (OUR) :Zahler trägt alle Entgelte 2 (BEN): Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte* Zielland/Währung Konventionelle Abwicklung 0 (SHARE) 1 (OUR) Mit Angabe der Bankkennung (Swift-Code und Kontonummer) für eine automatisierte 15,00 37,50 Bearbeitung und Weiterleitung Zahlungen, die nicht automatisiert abgewickelt werden können 30,00 60,00 Expresszuschlag (eilige Zahlungen) 20,00 20,00 *Die Bank behält sich vor eine Nachbelastung fremder Gebühren vorzunehmen. 2.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 2,50 * Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 0,00 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung 65,00 * des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/ Löschung (auf Wunsch des Kunden) 0,00 Dauerauftrag Änderung/ vorübergehende Aussetzung (auf Wunsch des Kunden) 0,00 *Die Bank behält sich vor eine Nachbelastung fremder Gebühren vorzunehmen. 14. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Kroatien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 15. z.b. US-Dollar. 16. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.) Seite 6 von 8

2.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0 (SHARE): Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1 (OUR): Zahler trägt alle Entgelte 2 (BEN): Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte** Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Konventionelle Abwicklung Alle Zahlungseingänge aus dem Ausland (Euro-Überweisung) 0,00 Alle Zahlungseingänge aus dem Ausland 15,00 * *zzgl. Auslagen bei Übernahme alle Kosten durch den Begünstigten; die Höhe richtet sich nach den Konditionen der anderen Banken. **Die Bank behält sich vor eine Nachbelastung fremder Gebühren vorzunehmen. 2.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro- Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 2.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder Seite 7 von 8

(4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld- Emittenten und ihren Kunden,kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Seite 8 von 8