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Transkript:

Sunrise Streitschlichtungsrichtlinien (SDRP) Diese Sunrise Streitschlichtungsrichtlinie ( SDRP ) werden per Verweis in den Registrierungsvertrag für die TLD.berlin ( TLD ) aufgenommen und treten mit Beginn der Sunrise-Phase der TLD in Kraft. Eine SDRP-Beschwerde kann bis spätestens 90 Tage nach dem Enddatum der Sunrise-Phase gegen eine während der Sunrise-Phase eingetragene Domain eingelegt werden. 1. Zweck Domains in der TLD können durch Dritte eingetragen oder von der Registry reserviert werden. Diese SDRP beschreibt das Verfahren und die Standards für die Schlichtung von Streitfällen, die die Eintragung oder die Ablehnung der Eintragung einer Domain unter Verstoß gegen die Kriterien der Sunrise-Richtlinie der Registry zum Gegenstand haben. Diese SDRP gilt nicht für von der Registry reservierte Namen in der TLD. 2. Geltungsbereich für Streitfälle Eine registrierte Domain in der TLD durchläuft nach Einreichung einer Beschwerde über eine unzulässige Sunrise-Eintragung gemäß einem oder mehreren der folgenden Kriterien ein Verwaltungsverfahren. a. Unzulässige Sunrise-Eintragung Marken Eine Beschwerde gemäß diesem Abschnitt ist erforderlich, um durch hinreichende Beweise darzulegen, dass eine in der TLD eingetragene Domain die Bestimmungen des Sunrise-Programms der Registry nicht erfüllt. In der Beschwerde müssen einer oder mehrere der folgenden Punkte nachgewiesen werden: (i) Zum Zeitpunkt der Eintragung der strittigen Domain war der Registrant nicht Inhaber einer Markeneintragung mit nationaler (oder regionaler) Wirkung oder die Marke war nicht gerichtlich bestätigt oder gesetzlich oder vertraglich geschützt; (ii) die Domain ist nicht identisch mit der Marke, auf die der Registrant seine Sunrise-Eintragung stützt, oder (iii) die Markeneintragung, auf die der Registrant die Sunrise-Eintragung stützt, ist nicht national (oder regional) wirksam oder die Marke ist nicht gerichtlich bestätigt oder gesetzlich oder vertraglich geschützt; oder (iv) die Markeneintragung, auf die der Registrant die Sunrise-Eintragung stützt, erfolgte bei einem vorgegebenen Datum nicht am oder vor dem von der Registry in den Sunrise-Kriterien vorgegebenen Datum..BERLIN Sunrise Streitbeilegungsrichtlinien (http://policy.nic.berlin) Page 1

b. Unzulässige Sunrise-Eintragung Qualifizierung und Zuweisung Die weiteren Eintragungsanforderungen der Registry wurden zum Zeitpunkt der Eintragung der Domain vom Registrant in der Sunrise nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer fügt einer Beschwerde auf der Grundlage dieser SDRP Ziffer 2(b) eine Kopie der Sunrise-Eintragungsrichtlinie der Registry bei; die Sunrise-Eintragungsrichtlinie bildet die Grundlage für Rechtsmittel bezüglich der Beschwerdepunkte (i)-(iv) unten. Der Beschwerdeführer kann durch Vorlage geeigneter Nachweise folgende Sachverhalte darlegen: (i) Zum Zeitpunkt der Sunrise-Domain-Registrierung wurden markenbezogene Einschränkungen nicht erfüllt, Angaben wurden verfälscht oder waren fehlerhaft (wie z. B. Warenklassen oder gerichtliche Zuständigkeit); oder (ii) zum Zeitpunkt der Sunrise-Domain-Registrierung wurden weitere Registry-spezifische Einschränkungen nicht erfüllt, Angaben wurden verfälscht oder waren fehlerhaft (wie z. B. lokale Präsenz); oder (iii) die Informationen in der SMD-Datei (Signed Mark Data) für die Sunrise-Domain-Registrierung stimmten oder stimmen nicht mit dem Whois-Datensatz für die Domain überein; oder (iv) die Datumsbeschränkung für die Eintragung, Bestätigung oder den gesetzlichen Schutz der Marke, auf die sich die Sunrise-Domain-Registrierung stützt, wurde nicht erfüllt, Angaben wurden verfälscht oder waren unrichtig; oder (v) die Registry hielt sich bei der Zuweisung der strittigen Domain nicht an die Zuweisungsrichtlinie; dabei muss einer Beschwerde gemäß diesem Punkt eine Kopie des Zuweisungsplans beigelegt werden; oder (vi) die Registry wandte die im Registry-Vertrag festgelegten, an der Community ausgerichteten Qualifizierungsvorgaben nicht an; dabei muss einer Beschwerde gemäß diesem Punkt eine Kopie der Community-basierten Qualifizierungsvorgaben beigelegt werden. c. Unzulässige Ablehnung einer Sunrise-Eintragung Eine Beschwerde gemäß diesem Abschnitt muss nachweisen, dass die Registry eine Domain nicht eingetragen hat, der in Übereinstimmung mit den für die Sunrise-Phase der TLD geforderten Sunrise- Anforderungen beantragt worden war. d. Gültigkeitsfristen für SDRP-Beschwerden Eine SDRP-Beschwerde, die gemäß dieser Richtlinie in Bezug auf in der TLD registrierte Domains vorgebracht wird, muss spätestens 90 Tage nach dem Sunrise-Enddatum eingehen..berlin Sunrise Streitbeilegungsrichtlinien (http://policy.nic.berlin) Page 2

3. Nachweise und Verteidigung a. Nachweise Der Schlichter prüft je nach Sachlage die TMCH- und die Sunrise-Kriterien der Registry, die Zuweisungsanforderungen oder die an der Community ausgerichteten Qualifizierungsvorgaben, die zur Entscheidungsfindung zusammen mit der Beschwerde eingereicht werden müssen. b. Verteidigung Unbedenklicher Fehler. Der Antragsgegner kann anhand von Nachweise belegen, dass die Sunrise- Registrierung zwar auf der Grundlage der Einreichung falscher oder fehlerhafter Dokumente erfolgt ist, die wahrheitsgetreuen und korrekten Nachweise jedoch zum Zeitpunkt der Beantragung der Sunrise-Registrierung vorlagen und die Eintragung daher vorgenommen worden wäre. 4. Rechtsmittel Die Rechtsmittel, die einem Beschwerdeführer für ein Verfahren gemäß dieser SDRP zur Verfügung stehen, sind beschränkt auf: Unzulässige Sunrise-Registrierung Wenn der Schlichter feststellt, dass eine Domain während der Sunrise-Phase unzulässiger Weise eingetragen wurde, ist das einzige Rechtsmittel bei einer Beschwerde gemäß SDRP 2(a) die Aufhebung der Eintragung und die Rückgabe der stornierten Domain in den Pool der zur Eintragung in die TLD verfügbaren Namen. Wenn der Beschwerdeführer unabhängig davon entweder als regulärer oder als verteidigender/sperrender Registrant für die Eintragung der Domain qualifiziert ist, kann ein entsprechender Antrag je nach Sachlage an die Registry oder den Registrar gestellt werden. 5. Verfahren a. Streitschlichtungsorgan/Auswahl des Verfahrens Eine Beschwerde gemäß dieser SDRP wird dem nationalen Schlichtungsforum (National Arbitration Forum, NAF) ( Forum ) im Wege der direkten Einreichung vorgelegt. Das Forum verwaltet das Verfahren und wählt einen qualifizierten und geeigneten Schlichter aus ( Schlichter ). Das Forum hat Regeln für die Sunrise-Schlichtungsrichtlinie des nationalen Schlichtungsforums ( Regeln ) festgelegt, die auch einen Gebührenplan und andere technische und verfahrensbezogene Vorgaben zur Abwicklung eines Streitfalls in Bezug auf diese SDRP einschließen. Das Verfahren gemäß dieser SDRP wird nach dieser SDRP und den geltenden Regeln des Forums durchgeführt. b. Beteiligung der Registry oder des Registrar Weder die Registry noch der Registrar nehmen an der Verwaltung oder Durchführung eines Verfahrens vor einem Schlichter teil. In jedem Fall haftet weder die Registry noch der Registrar nach.berlin Sunrise Streitbeilegungsrichtlinien (http://policy.nic.berlin) Page 3

einer Entscheidung des Schlichters. Während des Verfahrens werden alle in der Sunrise-Phase in die TLD eingetragenen Domains, die von einem SDRP-Verfahren betroffen sind, für die Übertragung auf einen anderen Domaininhaber oder einen anderen Registrar gesperrt. Die Kontaktdaten des Inhabers einer in der TLD registrierten Domain, gegen den eine Beschwerde eingereicht wurde, entsprechen dem Eintrag in der öffentlich verfügbaren Whois-Datenbank des Registrar für den jeweiligen Registrant. Die Registry und der jeweilige Registrar setzen die Entscheidung des Schlichters um und nehmen alle erforderlichen Änderungen am Status der Domainregistrierungen(en) in ihrer Whois- Datenbank vor. c. Parteien Der Registrant einer in der TLD registrierten Domain wird vom Forum umgehend über den Beginn eines Streitfalls gemäß dieser SDRP unterrichtet und kann den in der Beschwerde vorgebrachten Behauptungen widersprechen oder andere Gründe gegen die Gewährung des in der Beschwerde geforderten Rechtsmittels gemäß dieser SDRP. In jedem Fall liegt die Beweislast beim Beschwerdeführer, und ein Versäumnis oder eine Unterlassung auf Seiten des Inhabers der registrierten Domain stellt keine Zustimmung zu einer in der Beschwerde erhobenen Behauptung dar. Das Forum setzt umgehend alle im Streitfall benannten Parteien sowie den Registrar und die Registry über Entscheidungen des entsprechenden Schlichters in Kenntnis. d. Entscheidungen (i) Der Schlichter kann die Grundlage der Entscheidung zusammengefasst darlegen und Kommentare oder Anleitungen beifügen, die er für geeignet hält. (ii) In der Entscheidung ist festzustellen, ob eine in der TLD registrierten Domain widerrufen oder der Status quo aufrechterhalten wird. (iii) Entscheidungen gemäß dieser SDRP werden auf der Website des Forums veröffentlicht. e. Einsetzung einer Sperre und Umsetzung der Entscheidung Erfordert die Entscheidung eines Schlichters eine Änderung des Status quo einer registrierten Domain, wartet die Registry zehn (10) Werktage nach der Mitteilung der Entscheidung, bevor sie die Entscheidung umsetzt, es sei denn, der Registrant legt der Registry (mit einer Kopie an das Forum) während dieses Zeitraums von zehn (10) Tagen offizielle Dokumente (wie z. B. die Kopie einer mit dem Aktenzeichen des zuständigen Angestellten bei Gericht gestempelten Klageeinreichung) vor, aus denen ersichtlich ist, dass der Registrant ein Gerichtsverfahren zum Schutz seiner beanspruchten Rechte vor einem für die Parteien und die registrierten Domain zuständigen Gericht angestrengt hat. Nach Eingang solcher Dokumente werden keine weiteren Schritte unternommen, bis die Registry folgende Nachweise erhält: (i) Einen für die Registry zufriedenstellenden Nachweis über eine zwischen den Parteien vereinbarte Lösung des Streitfalls; (ii) einen für die Registry zufriedenstellenden Nachweis über die Abweisung oder Rücknahme der Klage des Registrant; oder.berlin Sunrise Streitbeilegungsrichtlinien (http://policy.nic.berlin) Page 4

(iii) eine Kopie des Urteils des zuständigen Gerichts, mit dem dieses die Klage abweist oder ansonsten Anweisungen erteilt, wie mit der registrierten Domain zu verfahren ist. f. Erklärungen und Gewährleistungen Die Parteien eines Streitfalls gemäß dieser SDRP gewährleisten, dass alle im Streitfall geäußerten sachbezogenen Behauptungen nach bestem Wissen wahrheitsgetreu und richtig sind, und bleiben für alle Erklärungen und Gewährleistungen verantwortlich, die sie jeweils im Laufe der Eintragung eines strittigen Domänennamens abgegeben haben. 6. Aufrechterhaltung des Status quo Während eines Verfahrens gemäß dieser SDRP ist die betreffende registrierte Domain für Übertragungen zwischen Registranten und/oder Registraren und für eine Löschung durch Registranten gesperrt. 7. Entschädigung/Schadloshaltung Die Parteien halten den Registrar, die Registry, das Forum und den Schlichter schadlos gegenüber Forderungen, die aus der Umsetzung der SDRP entstehen. Keine der Parteien darf den Registrar, die Registry, das Forum oder den Schlichter als Partei benennen oder den Registrar, die Registry, das Forum oder den Schlichter in ein Gerichtsverfahren in Verbindung mit dem Streitfall oder der Umsetzung der SDRP einbeziehen. Die Parteien entschädigen und verteidigen den Registrar, die Registry, das Forum, den Schlichter und deren jeweilige Mitarbeiter, Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister für bzw. gegen alle Forderungen, die aus der Durchführung oder dem Ergebnis eines Verfahrens gemäß dieser SDRP entstehen und halten sie entsprechend schadlos. Weder der Registrar noch die Registry, das Forum, der Schlichter und deren jeweilige Mitarbeiter, Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister haften gegenüber einer Partei für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit einem Verwaltungsverfahren gemäß dieser SDRP oder den zugehörigen Regeln. Wird der Beschwerde unter Umständen stattgegeben, unter denen der Registrant einen rechtmäßigen Anspruch auf die Eintragung und Verwendung der in der TLD registrierten Domain(s) hat, haftet der Beschwerdeführer direkt und allein gegenüber dem Registrant. 8. Beziehung zu anderen Schlichtungsrichtlinien Diese SDRP gilt zusätzlich und ergänzend zu der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy ( UDRP ), dem Uniform Rapid Suspension System ( URS ) und allen von der ICANN oder der Registry eingeführten satzungs-, kontext- oder qualifizierungsbezogenen Schlichtungsrichtlinien. 9. Wirkung anderer Verfahren Das Verwaltungsverfahren gemäß der SDRP hindert keine Partei daran, einen Streitfall bezüglich der in der TLD registrierten Domain während eines laufenden SDRP-Verwaltungsverfahrens oder nach.berlin Sunrise Streitbeilegungsrichtlinien (http://policy.nic.berlin) Page 5

dessen Abschluss gleichzeitig anderweitig verwaltungsrechtlich untersuchen zu lassen oder zur unabhängigen Beilegung einem zuständigen Gericht vorzulegen. Nach Mitteilung über ein solches anderes Verfahren kann das SDRP-Verfahren (nach eigenem Ermessen des Schlichters) aus Rücksicht auf das Ergebnis des anderen Verfahrens eingestellt werden. 10. Änderungen der SDRP Die Registry behält sich das Recht vor, diese SDRP jederzeit vorbehaltlich der Bestimmungen des Streitschlichtungsorgans zu ändern. Die geänderte SDRP wird mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten auf der Website der Registry veröffentlicht; wurde jedoch bereits eine Beschwerde unter Berufung auf diese SDRP eingereicht, gilt die zum Zeitpunkt der Berufung gültige Fassung der SDRP bis zum Abschluss des Streitfalls. Falls ein Registrant gegen eine Änderung dieser SDRP Einspruch erhebt, besteht das einzige Rechtsmittel in der Aufhebung der Eintragung. Dabei gilt die Voraussetzung, dass der Registrant keinen Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der betreffenden Eintragung bezahlten Gebühren hat..berlin Sunrise Streitbeilegungsrichtlinien (http://policy.nic.berlin) Page 6