MiFID 2 Zukunft oder Ende der Anlageberatung



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Transkript:

MiFID 2 Zukunft oder Ende der Anlageberatung MMMag. Dr. Stephan Klinger JKU / WU Wien Stephan.klinger@wu.ac.at Aktuelle Fragen der Bankenregulierung Steuerreform Zentrales Kontoregister Anhebung KESt BRRD BSAG Bankenunion (SSM) FATCA Basel III CRD IV/CRR I ESAEG Einlagensicherung/ Anlegerentschädigung Prospektrichtlinie Erleichterung für KMUs EMIR In Kraft seit 16.08.2012 (1.7.2013 scharf ) UCITS V/VI PRIPS/IMD MAD/MAR Inkl. Manipulation von Benchmarks MiFID 2 1 1

MiFID 2 - Grundduktus Erwägungsgrund zum Kommissionsvorschlag (KOM/2011/0652): Frühere Annahmen, denen zufolge sich Markteffizienz eher durch die Beschränkung auf ein Minimum an Transparenz, Kontrolle und Anlagerschutz in Bezug auf den Handel mit Finanzinstrumenten erreichen lässt, sind nicht länger haltbar. Seite 2 Aufbau MiFID2/MiFIR Richtlinie (MiFID) Anforderungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen Organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregelungen Organisatorische Anforderungen an Handelsplätze Behördliche Befugnisse/Sanktionen Verordnung (MiFIR) Veröffentlichung von Handelstransparenzdaten Meldung von Geschäften (Trade Repositories/Behörden) Zugang zu Clearingeinrichtungen Verlagerung des Derivatehandels an Handelsplätze Aufsichtsmaßnahmen Seite 3 2

MiFID 2 - Zeitstrahl 2011 Einleitung der Revision der MiFID durch Europäische Kommission (aufgrund von G20-Beschlüssen zu OTC-Transaktionen) 15.5.2014 Beschluss RL 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente ( MiFID 2 ) 12.06.2014 Veröffentlichung MiFID 2 / MiFIR 02.07.2014 Inkrafttreten MiFID 2 03.01.2017 Erstmalige Anwendung MiFID 2 19.12.2014 ESMA s technical advice (ESMA muss Standards präzisieren, wie regulatory technical standard RTS; implementing technical standards ITS; technical advice) Seite 4 MiFID 2 - Wesentliche Anforderungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen Neue Marktstrukturen: Geregelter Markt, MTF, Organised Trading Facility (OTF), Systematische Internalisierer Erweiterter Anwendungsbereich der MiFID Strukturierte Einlagen kommen neu hinzu (Ausnahme für Einlagen, die lediglich an einen Zins Libor, Euribor gebunden sind) Strukturierte UCITS werden für Zwecke des execution only zu komplexen Finanzinstrumenten Vertrieb von selbst emittierten Wertpapieren wird auch der MiFID unterliegen Pro Futuro: Durch PRIPS wird der Vertrieb weiterer, strukturierter Produkte dem Anwendungsbereich der MiFID unterliegen Kassa-Sekundärmärkte für Emissionszertifikate werden reguliert Packaged Retail Investment Products (PRIPS): KIID bzw Prospektzusammenfassung verpflichtend in Anlageberatung einzusetzen Produktinformationsblatt in Deutschland bereits seit Mitte 2011 verpflichtend Seite 5 3

MiFID 2 - Wesentliche Organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregelungen I Anlageberatungsdifferenzierung unabhängige Beratung: keine monetären Vorteile annehmen, Schulungen möglicherweise erlaubt [gleiches gilt für Portfolioverwaltung] provisionsbasierte Beratung: Offenlegung des Auswahluniversums Generell: Offenlegung (i) ob umfangreiche oder restriktivere Marktanalyse; und (ii) ob laufende Beurteilung erfolgt Zielmarkt Definition von und Bindung an Kundengruppen Restriktionen bei Querverkäufen: getrennter Kosten- u. Gebührennachweis; Problem: Verpflichtende Einrichtung eines Depots Generalklausel ehrlich, fair, im Besten Interesse des Kunden gilt auch für geeignete Gegenparteien (Kommunale) Gebietskörperschaften gelten als Privatanleger Verpflichtende Telefonaufzeichnungen und standardisierte Dokumentation von Beratungsgesprächen Aufbewahrungspflicht: mind 5 Jahre Herausgabe auf Wunsch des Kunden Seite 6 MiFID 2 - Wesentliche Organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregelungen II Verschärfte organisatorische Vorschriften für die Compliance-Funktion Erstellung und periodische Überarbeitung von Risikoanalysen des Geschäftsmodells Beratungs-, Mitspracherechte bei Vergütungspolitik Beschwerdestelle Klare, transparente und aufsichtsöffentliche Beschwerdemanagementprozesse Umfassende Aufklärungspflichten gegenüber Beschwerdeführer (Vollständige) Kosten- und Gebührentransparenz Angabe von Initial-, laufenden- und Beendigungskosten (in absoluten Werten und Prozentangaben) Erhaltene Provisionen sind Teil der Kosten- und Gebührenangaben Zusätzliche Pflichten für Algorithmische Handelssysteme Betreiber: Risikokontrollen, Offenlegung der Strategie ggü Behörden, ausreichende Kapazitäten Handelsplatz: Interventionsmöglichkeiten, wie Circut-breaker Seite 7 4

MiFID 2 - Wesentliche Organisatorische Anforderungen an Handelsplätze Einführung eines KMU-Segments (wird als MTF betrieben werden) Erleichterungen bei Transparenzbestimmungen und Meldungen Handelsplätze müssen Jahresdaten über Ausführungsqualität veröffentlichen (Zweck: BestEx periodisch überarbeiten/verfeinern) Neue Anforderungen für Warenkontrakte Behördliche Befugnisse/Sanktionen Art 69 Art 2 lit l: Behörden sollen Maßnahmen beliebiger Art erlassen können Abschreckende Strafen CRD IV: EUR 5 Mio für natürliche Personen, bis 10% Jahresumsatz bei juristischen Personen Verpflichtende Veröffentlichung von Sanktionen (ggf. auf anonymer Basis) Entwurf MAD: Strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch (und Insiderhandel [in Österreich bereits Rechtsstand]) Verpflichtung zur Zweigstelle bei WP-Dienstleistungen für Privatanleger Seite 8 MiFIR - Wesentliche Idente Vor- und Nachhandelstransparenz für alle Handelsplätze (Geregelte Märkte, MTF, OTF) Ausweitung der Transparenzvorschriften auf eigenkapitalähnliche Instrumente (Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate, ) sowie Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte und Derivate Laufend zu veröffentlichen: Geld/Brief-Kurse, Tiefe der Handelspositionen; auch verbindliche Interessenbekundungen Meldung von Geschäften Alle Geschäfte (auch nicht gelisteter Titel) werden zu melden sein (Trade Repository v FMA) Ausnahme: Titel mit welchen Marktmissbrauchsgefahr nicht besteht Behördliche Befugnisse: FMA/ESMA kann Finanzprodukte, -tätigkeiten oder praktiken verbieten Seite 9 5