Seite 1 Hochschullehrgang Unterrichtspraktikum am Institut für Lebensbegleitendes Lernen AHS und BMHS an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg MODUL: UNTERRICHTSPRAKTIKUM Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg für Unterrichtspraktikanten/innen gemäß 1 Abs. 1 Z 1-8 und 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 und 11 des Verordnungsblattes vom 1. Dez. 2007 (12 Stück) Modulart Pflichtmodul (Anwesenheitspflicht) Credits 10 Niveaustufe Dauer und Häufigkeit Post-Graduate, berufsbegleitend 2 Semester 18 Seminarbesuche 2 Semester mindestens 4 Wochenstunden Unterrichtstätigkeit begleitet von 2 ausgebildeten Betreuungslehrern/innen Modulverantwortlicher Lehr- und Lernformen Voraussetzung Sprache Dr. Michael Wohlmuth Vorträge, Coaching, Workshops: 120 E zu 45 min Schriftliche Reflexionen (UP-map, Mikroartikel) Ca. 35 Wochen. Unterrichtspraxis mit mindestens 4E Planung und Nachbesprechnung mit Betreuungslehrer/in Universitätsstudium Lehramt für AHS oder BMHS Deutsch 3,0 ECTS 0,5 ECTS 3,5 ECTS 3,0 ECTS Bezug zu anderen Modulen Ziele/ zu erwerbende Kompetenzen Inhalte Leistungsnachweis Literatur/Studienhilfsmittel Berücksichtigung der didaktischen Ausbildung an der Universität Einführung in die praktische Unterrichtstätigkeit, theoretische und praktische Unterrichtsbegleitung Im Einzelnen sollen die am Lehrgang Teilnehmenden vertraut und kompetent werden hinsichtlich Schulrecht, allgemeiner Didaktik, Fachdidaktik, Erziehung und Schule Schulrecht Allgemeine Didaktik Fachdidaktik Berufsbegleitung und Coaching Schultypen Schule und Wirtschaft UP-map, Mikroartikel, Unterrichtsvorbereitung, Beobachtung durch Betreuungslehrer/in, Beurteilung durch Schuldirektion Zu jeder Veranstaltung werden schriftliche Unterlagen ausgefolgt und in den einzelnen Lehrveranstaltungen werden Literaturhinweise gegeben.
Seite 2 Studienplan des Hochschullehrgangs I. Bildungsziel des Hochschullehrgangs Unterrichtspraktikum Das wichtigste Ziel ist es, eine fundierte Einführung in die praktische Unterrichtstätigkeit zu gewährleisten. Deshalb wird jeder Unterrichtspraktikant bzw. jede Unterrichtspraktikantin für zwei Fächer jeweils einem Betreuungslehrer oder lehrerin zugewiesen. Der Landesschulrat teilt die Schule zu, und die Direktion bestimmt die zwei Klassen und die zwei betreuenden Lehrpersonen. Die betreuenden Lehrpersonen werden sorgfältig ausgewählt und sind speziell für diese Aufgabe ausgebildet. Ein diesbezüglicher begleitender Lehrgang für neue Betreuungslehrer/innen im Umfang von 7 n ist jedes Jahr vom Pädagogischen Institut angeboten worden und wird in Hinkunft von der Pädagogischen Hochschule anzubieten sein. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Unterrichtspraktikant/in kann zwanglos Erfahrung und Know-How transferiert werden, so wie es im mittelalterlichen Handwerk üblich war, und heute noch beim Famulieren der Ärzte stattfindet. Entscheidend jedoch ist, dass dazu noch eine theoretische Ausbildung erfolgt, um ein sicheres Fundament für die Unterrichtstätigkeit zu setzen und Phasen der Reflexion und des Erfahrungsaustausches ermöglicht werden. Dieses Coaching, das nur von bestens ausgebildeten Personen erfolgreich durchgeführt werden kann, ist aus psychohygienischen Gründen unerlässlich. II. Begriffe Unterrichtspraktikant/in Eine Person, die an der Universität ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen hat und sich beim Landesschulrat oder Stadtschulrat in Wien für die Absolvierung des Unterrichtspraktikums anmeldet. Der erfolgreiche Abschluss des Unterrichtspraktikums ist ein Anstellungserfordernis für Lehrer/innen an mittleren oder höheren Schulen. Betreuungslehrer/in Eine erfahrene Lehrperson, die für die Betreuung des/der Praktikanten/in vom Landesschulrat sorgfältig ausgewählt und adäquat entlohnt wird und für diese verantwortungsvolle Aufgabe speziell ausgebildet ist oder wird. Fachdidaktiker/in Eine erfahrene Lehrperson, die vom Pädagogischen Institut in Zusammenarbeit mit dem Landesschulrat ausgewählt wurde, um fachdidaktisches Wissen und Können zu vermitteln. Für jedes Unterrichtsfach sind drei Didaktiker nominiert, die sich einer strengen Evaluation unterziehen müssen. Bei der Auswahl der
Seite 3 Fachdidaktiker/innen wird darauf geachtet, dass jeder Schulbereich vertreten ist, nämlich die Allgemein bildenden Höheren Schulen, die Humanberuflichen Schulen und die Handelsakademien bzw. Höheren technischen Lehranstalten. Aufgrund von Amtsmüdigkeit oder schlechter Evaluationsergebnisse findet eine geringe Fluktuation statt. Die Bezahlung der Fachdidaktiker erfolgt durch den Landesschulrat. Referenten Kompetente Personen, die ihre Kenntnisse im Rahmen des Hochschullehrgangs weitergeben. Die meisten leisten ihre Referententätigkeit im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unentgeltlich, weil sie zb beim Landesschulrat oder der Pädagogischen Hochschule in einem Dienstverhältnis stehen. III. Didaktische Grundsätze Bei der Auswahl der Referenten/innen wird darauf geachtet, dass sie ihre Vortragstätigkeit so gestalten, dass diese auch im Unterricht eingesetzt werden könnte. Ein weiterer wichtiger didaktischer Grundsatz ist, dass ausreichend Kommunikationsgelegenheiten geboten werden. Neben den einschlägigen Veranstaltungen ist auch der Organisationsrahmen so gestaltet, dass möglichst kurze Veranstaltungsblöcke vermieden werden, sodass möglichst viele gemeinsame Mittagspausen zur Verfügung stehen. Der wichtigste didaktische Grundsatz betrifft die Individualisierung. Diese wird erreicht durch die Arbeit mit dem Betreuungslehrer, den Austausch innerhalb der Lernpartnerschaften und den Kontakt mit den Fachdidaktikern/innen. Auch durch die über das erste Semester verteilten Coaching-Einheiten ist eine Bearbeitung von individuellen Problemen, die im Zusammenhang mit der Unterrichtstätigkeit entstehen könnten, möglich. Ein wesentlicher Punkt bei den didaktischen Grundsätzen ist das Prinzip der Begleitung. Der Lehrgangsleiter steht bei jeder Veranstaltung als Ansprechpartner zur Verfügung und kann zu bestimmten Zeiten an der Pädagogischen Hochschule persönlich oder telefonisch gesprochen werden. Außerdem wird ein enger Kontakt zwischen allen Unterrichtspraktikanten/innen und der Lehrgangsleitung per Mail aufrechterhalten. Dies ist deshalb von Wichtigkeit, weil ab und zu Unklarheiten auftreten können, und in seltenen Fällen Unstimmigkeiten mit der Direktion, der betreuenden Lehrperson oder den Fachdidaktikern/innen abgeklärt werden sollten.
Seite 4 IV. Erfordernisse Inskription Neben der Inskription ist eine Anmeldung beim Landesschulrat für Vorarlberg unbedingt erforderlich. Für den Lehrgang gilt absolute Anwesenheitspflicht Arbeitsleistung Die gesamte Arbeitsleistung umfasst 10 ECTS. Davon entfällt ca ein Drittel auf die Teilnahme am Lehrgang. Etwa ein weiteres Drittel der Arbeitsleistung wird durch die Unterrichtspraxis erbracht, die über ca. 35 Wochen lang andauert. Ungefähr das letzte Drittel der Arbeitsleistung ergibt sich durch die Planung des Unterrichts und die Nachbesprechungen mit der betreuenden Lehrperson. An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass dieser Wert eine Untergrenze darstellt und in der Praxis häufig überboten wird. ½ ECTS muss für die Verfassung schriftlicher Arbeiten im Rahmen des Lehrgangs aufgewendet werden. Das sind insbesondere die UP-map, die die Stoffeinteilung, die Evaluation des Unterrichts; die Beschreibung eines Projektes und das persönliche pädagogische Motto beinhaltet und ein Mikroartikel, der sich mit einem im Unterricht auftretenden Problem befasst. Dazu kommen die von den Lernpartnern/innen abgegebenen Stellungnahmen und eine abschließende Reflexion. Sowohl die UP-map, aber vor allem die anonymisierten Mikroartikel eignen sich hervorragend für die pädagogische Feldforschung. Die Teilnahme am Lehrgang wird vom Leiter des Lehrgangs streng kontrolliert und protokolliert. Zusammen mit der Verfassung und der Abgabe der schriftlichen Arbeiten ist das die unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung des Unterrichtspraktikums. Für den erfolgreichen Abschluss des Unterrichtspraktikums ist außerdem noch eine positive Beurteilung der Leistung in der Schulpraxis durch die Schuldirektion erforderlich, die sich neben der Inspektion durch die Schulleiter/innen und Landesschulinspektoren/in vor allem auf die Beobachtungen durch die betreuende Lehrperson stützt.
Seite 5 V. Gliederung des Lehrgangs Der Lehrgang ist zeitlich in 6 Module gegliedert: Modul I: Einführung in das Unterrichtspraktikum Zeitraum: letzte Ferienwoche (gesetzlich vorgegeben) Inhalt: Einführung und Organisation, Selbstbewusst einsteigen, Einführung durch die Landesschulinspektoren/in, Unterrichtsgestaltung, Schulrecht I, Aufgaben der PV, Lernpartnerschaft, UP-Erfahrungen vom Vorjahr, Lernpartnerschaft, UP-map, Jugendrotkreuz, UP-Gesetz, Lehrertypen Modul II: Fachdidaktik Zeitraum: Oktober bis Februar Inhalt: 3 Veranstaltungen zu jedem Fach an verschiedenen Schultypen (AHS, BMHS) mit ausgewählten FachdidaktikerInnen zu speziellen Themen. Modul III: Alltag in der Schule Zeitraum: Ende November/Anfang Dezember Inhalt: Fremdevaluation, Schulrecht II, Konflikte managen, Volksschulbesuch Modul IV: Standortbestimmung Zeitraum: Jänner Inhalt: Standortbestimmung, Hauptschulbesuch, Schulrecht III und IV, Modul V: Wirtschaftstage Zeitraum: Frühjahr Inhalt: Wirtschaftstage Diese werden von der Vorarlberger Volkswirtschaftlichen Gesellschaft organisiert. Behandelt werden die Verflechtung von Wirtschaft und Gesellschaft und das betriebliche Ausbildungssystem. Modul VI: Abschlussveranstaltung Zeitraum: Juni Inhalt: Feedback und Abschlussveranstaltung 8 12 3 3 8 1 Halbtag Die Module sind so auf die einzelnen Wochentage gelegt, dass die Verteilung möglichst gleichmäßig ist, damit der Unterrichtsbetrieb nur ein Minimum an Störungen erleidet. Die Organisation der Fachdidaktik ist äußerst kompliziert, weil fast alle Unterrichtspraktikanten/innen eine jeweils unterschiedliche Fächerkombination aufweisen. Außerdem werden die 3 Fachdidaktiktage
Seite 6 möglichst rasch, also bis zum Ende des Wintersemesters durchgeführt, damit die erworbenen Kenntnisse auch noch längere Zeit angewendet werden können. VI. Zulassungskriterien Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium für das Lehramt und die Anmeldung beim Landesschulrat für Vorarlberg. VII. Prüfungsordnung Für den Lehrgang ist keine Prüfung vorgesehen, jedoch sind für einen erfolgreichen Abschluss die unter Punkt V geforderten Leistungen zu erbringen. Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und einer positiven Beurteilung der Unterrichtspraxis durch die Schuldirektion erhält der Unterrichtspraktikant oder die Unterrichtspraktikantin ein Zeugnis vom Landesschulrat, das das Kalkül enthält: a). hat den zu erwartenden Erfolg erheblich überschritten. oder b).hat den zu erwartenden Erfolg aufgewiesen.