STRATEGIE EHEALTH SUISSE / ELEKTRON. PATIENTENDOSSIER



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Transkript:

STRATEGIE EHEALTH SUISSE / ELEKTRON. PATIENTENDOSSIER ZIELE UND UMSETZUNG ERKENNTNISSE HANDLUNGSBEDARF IM AUFTRAG DES FACHBEREICHS ALTER JUNI 2014 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000 Bern 14 Telefon +41 (0)31 385 33 33 www.curaviva.ch info@curaviva.ch

Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Umsetzung de Strategie ehealth Suisse 2 2. Umsetzung der Strategie ehealth Suisse 3 2.1 Teilprojekte im Bereich ehealth Suisse 4 2.2 Ausbildung 6 2.3 Kosten und Finanzhilfen 6 3. Erkenntnisse 9 3.1 Das elektronische Patientendossier 10 3.2 Positive Haltung von Spitälern und Spitex 10 3.3 Elektronisches Patientendossier: ein Plus für die Pflegeheime 10 3.4 Kosten und Finanzen: schwierige Abschätzung 11 3.5 Ausbildung des Personals 12 3.6 Unterstützung durch den Bund 12 3.7 Die Relevanz der Schnittstellen 12 3.8 Problemfelder in Zusammenhang mit der Einwilligung der Bewohnenden 13 4. Handlungsbedarf 13 4.1 Finanzielle Hilfen des Bundes und der Kantone 13 4.2 Verstärkter Einbezug der Heime 14 4.3 Beratungsangebote 14 4.4 Ausbildung des Personals 15 4.5 Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen admin. und med. Prozessen 15 5. Weiterführende Links 16 1/16

Heime und Institutionen gegenüber der Umsetzung der Strategie ehealth Suisse und gegenüber der Einführung eines elektronischen Patientendossiers 1. Ziele und Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz Das Gesundheitswesen steht vor grossen Herausforderungen. Die Gesellschaft altert, damit nehmen die Anzahl der Personen mit chronischen Krankheiten sowie der Pflegebedarf zu. Die hohe Innovationskraft der Pharma- und der Medizintechnikindustrie eröffnet zwar neue Möglichkeiten zur Früherkennung, Diagnose und Therapie. Die zunehmende Nachfrage nach Leistungen sowie der teilweise fehlende Nachwuchs in den Gesundheitsberufen könnten aber bald zu regionalen Versorgungsengpässen führen. Die Einführung und die Nutzung von ehealth-instrumenten im Alltag aller Akteure können dazu beitragen, die Qualität und die Effizienz im gesamten Gesundheitswesen zu verbessern. Das Gesundheitswesen wird sowieso zunehmend digitalisiert. Deshalb muss sichergestellt werden, dass keine kostspieligen technischen Insellösungen geschaffen werden. Ein koordiniertes Vorgehen bei den Anwendungen hilft dabei, Fehlinvestitionen zu verhindern. Anwendungen, die interoperabel sind, bieten der Industrie zudem eine gewisse Investitionssicherheit. In den letzten Jahren haben immer mehr Kantone koordinierte und teils sehr unterschiedliche ehealth-aktivitäten entwickelt. Fast alle grossen Kantone haben heute das Thema auf ihre Agenda gesetzt. Unter «ehealth» oder «elektronischen Gesundheitsdiensten» versteht man den integrierten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Gestaltung, Unterstützung und Vernetzung aller Prozesse sowie aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Gesundheitswesen. ehealth soll der Bevölkerung den Zugang zu einem hochstehenden, effizienten, sicheren und kostengünstigen Gesundheitswesen ermöglichen. ehealth stellt ein Anwendungskonzept zur Positionierung von IKT im Gesundheitswesen dar. Das technisch Machbare steht im Hintergrund. Ziel ist es deshalb nicht, die heutigen Strukturen und Abläufe elektronisch abzubilden. Vielmehr müssen die bestehenden Prozesse verknüpft und vereinfacht werden mit dem Ziel, neue und bessere Prozesse zu etablieren. Im Januar 2006 revidierte der Bundesrat die Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz aus dem Jahr 1998. Neu wurde ein Kapitel «Gesundheit und Gesundheitswesen» in die Strategie aufgenommen. Der Bundesrat verabschiedete am 27. Juni 2007 die Strategie ehealth Schweiz. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat ihr zugestimmt. Dabei setzte der Bundesrat seine Schwerpunkte beim elektronischen Behördenverkehr (E-Government) und beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Gesundheitswesen (ehealth). Die Strategie wird national geplant und koordiniert. Da die Kompetenzen im Gesundheitswesen bei den einzelnen Kantonen liegen, haben der Bund und die Kantone eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen und ein Koordinationsorgan geschaffen: ehealth Suisse. Die Strategie ehealth Schweiz hat zum Ziel, dass alle Menschen in der Schweiz bis 2015 den Leistungserbringern ihrer Wahl jederzeit den elektronischen Zugriff auf Informationen über ihren Gesundheitszustand erlauben können (elektronisches Patientendossier). ehealth soll der Bevölkerung den Zugang zu einem effizienten, sicheren und kostengünstigen Gesundheitswesen ermöglichen. Die übergeordneten Ziele der Strategie ehealth Schweiz sind: Qualität: Bessere medizinische Versorgung durch ein besseres Wissensmanagement. Patientensicherheit: Die richtige Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort hilft, Fehler in der Diagnose zu vermeiden und Leben zu retten. 2/16

Effizienz: Durchgängige elektronische Abläufe verbessern die Koordination und den raschen Informationsaustausch unter den Akteuren. ehealth soll auch längerfristig Kosteneinsparungen mit sich bringen. In diesem Rahmen bekommen Informationssicherheit und Datenschutz höchste Priorität. Der grösste Nutzen von ehealth liegt in der Austauschbarkeit der Daten, also in der Interoperabilität. Diese gilt als eigentlicher Motor für die Einführung von ehealth. Grundlage einer effizienten Kommunikation ist der Austausch von Daten und die klare Festlegung der Bedeutung dieser Daten (semantische Interoperabilität). Mit ehealth wird die Interoperabilität angestrebt. Das heisst: Die heute heterogenen technischen Systeme sollen in Zukunft ohne spezielle Absprachen nahtlos Informationen untereinander austauschen können, wenn man dies möchte. Dabei genügt es nicht, dass die Systeme technisch in der Lage sind, Informationen auszutauschen (technische Interoperabilität). Wenn zwei oder mehr Softwareanwendungen miteinander Daten austauschen, muss das empfangende System auch inhaltlich verstehen, was der Absender geschickt hat. Ohne diese semantische Interoperabilität ist keine umfassende Interoperabilität möglich. Der Nutzen von ehealth schlägt sich eher verspätet als Return on Investment nieder. Grundsätzlich werden nichtsdestotrotz die Abläufe im Gesundheitswesen effizienter und die Behandlung qualitativ verbessert auch wenn die Einhaltung von hohen Qualitätsstandards nicht unbedingt kurz- und mittelfristig wahrnehmbar ist. Weiterhin ist also die Berücksichtigung der langen Zeithorizonte wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg von ehealth. 2. Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz Die Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz erfolgt schrittweise sowie in unterschiedlichen regionalen oder kantonalen Geschwindigkeiten, wobei ein Standortwettbewerb erwünscht ist. Dieser Wettbewerb darf jedoch nicht auf Kosten von Interoperabilität und Zusammenarbeit gehen. ehealth Suisse, das Koordinationsorgan Bund-Kantone im Bereich ehealth, erarbeitet laufend technische und organisatorische Leitplanken. Der Steuerungsausschuss von ehealth Suisse erteilte Aufträge für sechs Teilprojekte, die ihrerseits schrittweise diverse Empfehlungen verabschiedeten. Der Steuerungsausschuss koordiniert die Arbeiten zu ehealth; seine Entscheide haben keine Rechtskraft sind jedoch als Empfehlungen an alle Akteure zu verstehen. Zur selbstständigen Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz hat der Bund keine genügenden Rechtsgrundlagen. Jeder Kanton ist im Bereich ehealth für sich zuständig. Jeder Kanton verfügt über eine eigene Gesetzgebung: Gesundheitsgesetz, Patientenrechte, Datenschutz, Berufsausübung usw. Deswegen setzt die Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz auf ein enges Zusammenspiel der kantonalen und der nationalen Zuständigkeit. Die dezentralen Umsetzungsprojekte sind schweizweit auf Rahmenbedingungen, Komponenten und Dienste angewiesen. Davon wird ein Teil vom Bund selber verantwortet und vorangetrieben, andere Umsetzungsprojekte entwickeln sich im Rahmen von rechtlichen Vorgaben oder wurden privat initiiert. Parallel dazu hat der Bund ein Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) erarbeitet und am 29. Mai 2013 an das Parlament überwiesen. Ziel des EPDG ist es, die schweizweit notwendigen Elemente zu etablieren sowie die Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Bereits bestehende Projekte zu Themen wie «Impfen», «Spitalaustritt» oder «Medikation» können schrittweise ins epatientendossier integriert werden. 3/16

Bei der Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz wird nicht versucht, auf einen Schlag ein nationales epatientendossier zu etablieren, sondern es wird eine schrittweise Umsetzung geben. Seit 2008 erarbeitet die Koordinationsstelle ehealth Suisse zusammen mit allen Akteuren die gemeinsamen technischen und organisatorischen Leitplanken. Die Kantone und die Behandelnden sind aufgefordert, innerhalb dieser Leitplanken strategiekonforme Umsetzungsprojekte zu starten. 2.1 Teilprojekte im Bereich ehealth Zurzeit werden Projekte in folgenden Bereichen vorangetrieben, die die Heime unterschiedlich tangieren: Elektronisches Impfdossier (eimpfdossier) In der Schweiz ist nach wie vor der Papierimpfausweis üblich. Die Folge sind verlorene Ausweise, Lücken im Impfplan sowie fehlende Informationen (z.b. Notfall). Von ehealth Suisse wird deshalb im Rahmen des Projekts «Elektronisches Impfdossier» ein elektronisches Dokument ausgearbeitet. Das elektronische Impfdossier ist fachlich klar abgrenzbar und es betrifft weite Bevölkerungskreise in verschiedenen Lebensphasen. Das elektronische Impfdossier geht weiter als der Papierimpfausweis: Es kann neben den Impfdaten auch Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit Impfungen wichtig sein können (z.b. bisherige Krankheiten, Allergien, aktuelle Medikation, Immunstatus). Der im Steuerungsausschuss von ehealth Suisse verabschiedete Umsetzungsvorschlag sieht ein einheitliches Austauschformat für das elektronische Impfdossier vor. Die Spezifikation soll den technischen und den semantischen Standard für den elektronischen und den strukturierten Austausch der Immunisierungsdaten definieren und den Austausch von Impfinformationen zwischen Behandelnden unterstützen. Zudem ist ein schweizweit elektronischer Dienst vorgesehen, mit dem Impflücken einer Person online festgestellt werden können (e-impfcheck-dienst). Das elektronische Impfdossier kann als ein Bestandteil des zukünftigen elektronischen Patientendossiers angesehen werden. Das entsprechende Austauschformat zum elektronischen Impfdossier liegt nun vor und wurde im Januar 2014 vom Steuerungsausschuss von ehealth Suisse verabschiedet. Das elektronische Impfdossier kann nun schweizweit einheitlich angewandt werden. Im Rahmen der laufenden Arbeiten des Fachbereichs Alter von CURAVIVA Schweiz darf dieses Geschäft mit jenem des elektronischen Patientendossiers angepackt werden, da die Relevanz des elektronischen Impfdossiers nicht weiter autonom von derjenigen des elektronischen Patientendossiers betrachtet werden soll. Elektronisches Patientendossier Ein wesentliches Element der Strategie Gesundheit2020 ist die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste (ehealth) und insbesondere des elektronischen Patientendossiers. Alle Lebensbereiche werden zunehmend von den Informations- und Kommunikationstechnologien durchdrungen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Nachfrage eines Teils der Bevölkerung nach einem elektronischen Patientendossier steigen wird. Auch die Behandelnden setzen zunehmend elektronische Anwendungen ein und wünschen eine bessere Verfügbarkeit der Patientendaten. Jede Person in der Schweiz soll in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier medizinischen Fachpersonen zugänglich zu machen. Die Daten 4/16

stehen so zu jeder Zeit und überall zur Verfügung. Damit sollen die Patientinnen und Patienten in besserer Qualität, sicherer und effizienter behandelt werden können. Der Bundesrat überwies im Mai 2013 einen Gesetzesentwurf zu einem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) an das Parlament. Als Rahmengesetz soll das neue Gesetz die Voraussetzung für die Bearbeitung der Daten des elektronischen Patientendossiers regeln. Der Gesetzesentwurf wird zurzeit im Parlament behandelt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) trat am 10. Januar 2014 auf diesen Gesetzesentwurf ein. Der Entwurf wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2014 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) unterbreitet. Wann er im Plenum behandelt wird, ist noch unklar jedenfalls nicht vor der Sommersession 2014. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Voraussetzungen fest, unter denen die im elektronischen Patientendossier enthaltenen medizinischen Daten bearbeitet werden können. Ziel des EPDG ist es, die schweizweit notwendigen Elemente zu etablieren sowie die Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Damit wird eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie ehealth Schweiz erfüllt. Bereits bestehende Projekte zu Themen wie «Impfen», «Spitalaustritt» oder «Medikation» können schrittweise ins epatientendossier integriert werden. Parallel dazu erarbeiten die Akteure im Gesundheitswesen im Koordinationsorgan ehealth Suisse gemeinsam die minimalen Rahmenbedingungen zur Förderung und Einführung des elektronischen Patientendossiers (Empfehlungen des Koordinationsorgans). Innerhalb dieser Leitplanken und der rechtlichen Grundlagen erproben und entwickeln die Akteure elektronische Patientendossiers. Im Bereich des elektronischen Patientendossiers liegen zurzeit die wichtigsten Elemente eines Handlungsbedarfs zu ehealth-entwicklungen für die Heime (siehe Abschnitt 3 Erkenntnisse). Elektronische Versichertenkarte Die elektronische Versichertenkarte gibt allen Versicherten einen einheitlichen Zugang zum Gesundheitswesen. Sie ist wie eine Identitätskarte. Vorerst reduziert sie den administrativen Aufwand. Später kann sie von jeder Person als elektronischer Zugangsschlüssel eingesetzt werden, damit Ärzte, Spitäler oder Apotheken zur richtigen Zeit am richtigen Ort den Zugang zu den entscheidenden Gesundheitsinfos erhalten: Die elektronische Versichertenkarte erhöht die Behandlungsqualität gerade auch im Notfall. Im Rahmen der laufenden Arbeiten des Fachbereichs Alter von CURAVIVA Schweiz sollte die elektronische Versichertenkarte mit dem Dossier zum elektronischen Patientendossier betrachtet werden. emedikation Ursprünglich stand die emedikation im Vordergrund der Arbeiten im Rahmen der Strategie ehealth Schweiz. Für den Steuerungsausschuss von ehealth Suisse hat jedoch eine elektronische Version des heutigen Papierimpfausweises bessere Aussichten auf eine zügige schweizweite Realisierung. Das Thema emedikation bleibt jedoch wichtig und wird in kantonalen Umsetzungsprojekten weiterverfolgt. 5/16

2.2. Ausbildung Damit ehealth erfolgreich in der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden kann, müssen die Gesundheitsfachpersonen über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für den kompetenten Umgang mit ehealth-instrumenten erforderlich sind. In den heutigen Curricula sind jedoch ehealth und Grundlagen der medizinischen Informatik nicht systematisch einbezogen. Die Thematik ist aber bereits in verschiedenen Bildungsangeboten ansatzweise vorhanden. Der Umfang und die Themenzusammensetzung sind jedoch äusserst heterogen. Bildung und Forschungsförderung wurden als bedeutende Begleitmassnahmen zur Erreichung der in der Strategie ehealth Schweiz gesetzten Ziele positioniert. Das Teilprojekt Bildung soll die Voraussetzungen erarbeiten, damit stufen- und funktionsgerechte Bildungsmassnahmen für die im Gesundheitssystem tätigen Fachpersonen zum Thema «ehealth und Grundlagen der medizinischen Informatik» geschaffen werden können. 2.3. Kosten und Finanzhilfen 2.3.1. Kosten Im Bereich des elektronischen Patientendossiers werden mit Inkrafttreten des geplanten Bundesgesetzes Kosten für die Pflegeheime entstehen, da diese grundsätzlich zum Mitmachen verpflichtet werden. Durch die Einführung des elektronischen Patientendossiers entstehen: a. Investitions-, Zertifizierungs- und Wartungskosten für die Informatikinfrastruktur sowie administrative Kosten und Prozessänderungskosten; b. Kosten für die Herstellung von Identifikationsmitteln für Patientinnen und Patienten; c. Kosten für die Herstellung von Identifikationsmitteln für Gesundheitsfachpersonen. Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 2013 zum EPDG werden sich in den Spitälern aufgrund der Einführung des DRG-Systems lokale elektronische Klinikinformationssysteme voraussichtlich rasch unabhängig vom elektronischen Patientendossier flächendeckend durchsetzen (vgl. BBl 2013 5404). Kosten und Nutzen dieser klinischen Informationssysteme dürfen laut Bundesrat demzufolge nicht den Auswirkungen des EPDG zugerechnet werden. Aufbauend auf den lokalen Klinikinformationssystemen kann die vorgesehene Verpflichtung der Pflegeheime aus Sicht des Bundesrates schnell durchgesetzt werden, da keine grösseren Investitionskosten anfallen würden. Aufgrund der Informationen (z.b. Labor- und Röntgendaten), die über das elektronische Patientendossier zugänglich sind, können Diagnose- und Behandlungsaktivitäten vermieden werden. Somit sei ein jährlicher positiver wirtschaftlicher Nettonutzen (finanziell sowie materiell) schnell zu erreichen. Der Bundesrat beziffert den jährlichen finanziellen Nettonutzen auf 150 Millionen Franken bis im Jahr 2031. Es stehen Investitions-, Zertifizierungs- und Wartungskosten für die Informatikinfrastruktur sowie administrative Kosten und Prozessänderungskosten an: Der Bundesrat beziffert diese Kosten sehr allgemein (vgl. Botschaft des Bundesrates, BBl 2013 5406): 6/16

Gesondert dargelegt, schätzt der Bundesrat folgende Kosten: i. Aufbau und Betrieb von Gemeinschaften oder Stammgemeinschaften Damit Gemeinschaften oder Stammgemeinschaften ihre Funktionen wahrnehmen und die Anforderungen des EPDG erfüllen können, fallen aus Sicht des Bundesrates sowohl einmalige Aufbau- wie auch laufende Betriebskosten an. Diese ergeben gemäss Botschaft des Bundesrates (vgl. BBl 2013 5402) folgende Beträge: ii. Herstellung von Identifikationsmitteln für Patientinnen und Patienten Der Bundesrat wird die zugelassenen Identifikationsmittel (Träger der elektronischen Identität) für Patientinnen und Patienten wie auch die Anforderungen an deren Ausgabeprozess festlegen (Art. 7 Abs. 2 EPDG). Die Kosten für die Herausgabe und die Verwaltung der elektronischen Identitäten wie auch der Identifikationsmittel hängen massgeblich von den konkreten Anforderungen an den Ausgabeprozess sowie von den Produktionsmengen ab. Der Bundesrat schätzt sie zwischen rund 5 Franken (Kosten für eine mit einem Authentifizierungszertifikat ergänzte Versichertenkarte nach 7/16

Artikel 42a KVG) und 35 Franken (SuisseID) pro Identifikationsmittel und Jahr (Herstellung und Zertifikatsadministration eingeschlossen; (vgl. Botschaft des Bundesrates, BBl 2013 5407). iii. Herstellung von Identifikationsmitteln für Gesundheitsfachpersonen Voraussichtlich wird der Bundesrat die Herausgabe der Identifikationsmittel für Gesundheitsfachpersonen den Berufsverbänden übertragen. Die Anforderungen an den Ausgabeprozess werden erst im Rahmen des Ausführungsrechts (also auf Verordnungsebene) festgelegt. Somit ist eine exakte Schätzung der Kosten zum aktuellen Zeitpunkt gemäss Bundesratsbotschaft «nicht möglich» (vgl. Botschaft des Bundesrates, BBl 2013 5407). Als Grössenordnung verweist der Bundesrat jedoch auf die für die FMH-Health-Professional-Card anfallenden Kosten: Diese belaufen sich auf rund 18 Franken pro Karte und Jahr und umfassen die Kosten für die Herstellung und die Zertifikatsadministration. 2.3.2. Finanzhilfen Um eine flächendeckende Einführung, Verbreitung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers zu gewährleisten, sind neben der Regelung der technischen und der organisatorischen Voraussetzungen auch flankierende Massnahmen (Finanzhilfen) notwendig. Deshalb soll der Bund zusätzlich zu Massnahmen im Bereich Information und Koordination den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften durch Finanzhilfen unterstützen (Art. 20 23 und Art. 26 Abs. 3 EPDG). Damit handelt es sich um objektbezogene Finanzhilfen, die den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften unterstützen (vgl. Botschaft des Bundesrates, BBl 2013 5404). Die Kosten, welche den Pflegeheimen durch die Anpassung ihrer klinischen Informationssysteme entstehen, werden durch die Finanzhilfen des Bundes nicht abgedeckt. Eine Anpassung der Tarife der ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen soll dazu beitragen, dass sich möglichst viele Leistungserbringer einer Gemeinschaft anschliessen. Für deren Ausgestaltung sind die Tarifpartner zuständig. Es dürfen mit den Finanzhilfen des Bundes maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft (vgl. Art. 20 Abs. 1 Bst. a c EPDG) gedeckt werden. Da sich die Kantone nach Artikel 20 Absatz 2 mindestens in gleicher Höhe beteiligen müssen, ist es gemäss Botschaft des Bundesrates grundsätzlich möglich, dass der Aufbau und die Zertifizierung einer Gemeinschaft vollumfänglich durch die öffentliche Hand finanziert werden, wobei sich Bund und Kantone je zur Hälfte beteiligen (vgl. BBl 2013 5395). Für die Gemeinschaften oder Stammgemeinschaften besteht jedoch kein Anspruch auf eine ausschliessliche Finanzierung durch die öffentliche Hand. Die Finanzhilfen werden nur während drei Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzesentwurfs und des entsprechenden Ausführungsrechts ausgerichtet. Die Finanzhilfen werden nur für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften ausgerichtet. Nicht abgedeckt durch die Finanzhilfen des Bundes sind diejenigen Kosten, die den Gesundheitsfachpersonen und ihren Einrichtungen durch die Anpassung der Praxis- und Klinikinformationssysteme (Primärsysteme) entstehen. Eine Anpassung der Tarife der ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen soll dazu beitragen, dass sich möglichst viele Leistungserbringer einer Gemeinschaft anschliessen. Für deren Ausgestaltung sind die Tarifpartner zuständig. 8/16

Für die Gewährung der Finanzhilfen steht für eine Dauer von drei Jahren ein Höchstbetrag von 30 Millionen Franken zur Verfügung (Botschaft des Bundesrates, BBl 2013 5411). Der Bund wird zudem die für die Kommunikation zwischen Gemeinschaften, Stammgemeinschaften und Zugangsportalen notwendigen zentralen technischen Komponenten betreiben und die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers informierend und koordinierend unterstützen. 3. Erkenntnisse 3.1. Das elektronische Patientendossier: Rückgrat der ehealth-entwicklungen Im Rahmen der aktuellen ehealth-entwicklungen spielt das elektronische Patientendossier eine zentrale Rolle. Weitere Aspekte der aktuellen ehealth-entwicklungen sind vor allem: elektronisches Impfdossier (eimpfdossier), elektronische Versichertenkarte, emedikation. Diese Geschäfte können zu einem späteren Zeitpunkt als Bestandteile des elektronischen Patientendossiers angegliedert werden. Diese Geschäfte sehen je nach Kanton unterschiedlich aus; in der Romandie (GE, VD, VS) sind die Arbeiten am meisten fortgeschritten. Der Entwurf eines Gesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird zurzeit auf Bundesebene in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) behandelt (Stand Ende Februar 2014). Das EPDG wird voraussichtlich Anfang 2017 oder 2018 in Kraft treten und gestaffelte Fristen für die Umsetzung vorsehen. Das EPDG wird als schlankes Gesetz konzipiert, das einen kohärenten und koordinierten Rahmen für kantonale Anwendungen bildet. Viele Aspekte werden in einem zweiten Schritt auf Verordnungsebene (Ausführungsrecht) geregelt. Das EPDG will Vertrauen schaffen und eine möglichst weitreichende Autonomie der Akteure gewährleisten. Es geht darum, die Akzeptanz des elektronischen Patientendossiers zu fördern. Das künftige EPDG wird voraussichtlich die Pflegeheime zum Mitmachen bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers verpflichten. Die Verpflichtung zum Mitmachen, die der EPDG- Entwurf für die Pflegeheime vorsieht, soll einzig und allein eine schnellere Diffusion und dadurch das Erreichen einer kritischen Anzahl von Teilnehmenden am elektronischen Patientendossier begünstigen (vgl. Botschaft des Bundesrates zum EPDG, BBl. 2013 5347, 5373, 5397 und 5404 sowie mündliche Ausführungen von Frau Salome von Greyerz vom 25. Februar 2014). Letzten Endes muss aber die Politik (sprich das Parlament) entscheiden, ob diese Verpflichtung auch für die Heimbranche gelten soll. Wenn viele Akteure im Pflegebereich am System des elektronischen Patientendossiers teilnehmen, gewinnt das System an Effektivität, Effizienz und Wirksamkeit. Patienten und Patientinnen sind gegenüber dem elektronischen Patientendossier immer häufiger positiv eingestellt besonders die jungen unter ihnen. In diesem Rahmen müssen die Anbieter von Primärsystemen die Spezifität und die Besonderheiten der Pflegedokumentation durch die Pflegeheime berücksichtigen. In diesem Spannungsfeld muss auch noch die Möglichkeit eines Anbieterwechsels gewährleistet werden, damit der Wettbewerb seine Rolle spielen kann. Ein Eckstein des Ganzen ist die Integration, sprich, die relevanten Informationen müssen jederzeit und für alle Betroffenen zur Verfügung stehen, wenn möglich vollständig. Dazu sollen Normen definiert werden, an die sich alle Beteiligten halten müssen. Interoperabilität von Datenerfassung und 9/16

Datenlagerung durch IT-Instrumente ist angesagt. Die Förderung der Verbreitung des elektronischen Patientendossiers ist nur zu diesem Preis zu haben. Es ist zu berücksichtigen, dass der EPDG-Entwurf den Patientinnen und Patienten sowie den Ärztinnen und Ärzten, die ambulant tätig sind, die freie Wahl zum Mitmachen einräumt. Daraus könnten sich mögliche Umsetzungsprobleme in Bezug auf die Pflegeheime und deren Belegärzte abzeichnen, da diese Einrichtungen formell zum Mitmachen verpflichtet werden sollen. Die Erfahrungen in Genf mit dem Projekt MonDossierMedical zeigen aber: Wenn sich Belegärzte der Pflegeheime am System des elektronischen Patientendossiers nicht persönlich beteiligen wollen, spielt dies in Tat und Wahrheit keine grosse Rolle, da die relevanten medizinischen Daten vom Pflegepersonal des Heims in das elektronische Patientendossier aufgenommen werden. 3.2. Positive Haltung von Spitälern und Spitex Die Spitalbranche ist gegenüber den Entwicklungen im ehealth-bereich sehr positiv eingestellt insbesondere gegenüber der Einführung eines Rahmenbundesgesetzes über das elektronische Patientendossier. Die Spitalbranche erhofft sich markante Effizienzsteigerungen durch die Einführung von elektronischen Patientendossiers. Ebenso positiv steht der Spitex Verband Schweiz den Entwicklungen im ehealth-bereich gegenüber insbesondere was die Einführung von elektronischen Patientendossiers betrifft: Die Qualitätssteigerung in der Pflege, die dank dem elektronischen Patientendossier ermöglicht wird, wird innerhalb der Spitex-Strukturen als sehr positiv eingeschätzt. Die Schnittstellen (Spitaleintritte, Spitalaustritte usw.) sind im Rahmen der Umsetzung des elektronischen Patientendossiers für die Spitäler und die Spitex-Strukturen besonders relevant. Auch der Übergang von Spital zu Spitex und umgekehrt stellt eine wichtige Schnittstelle dar. Erwähnenswert ist, dass die Spitex-Strukturen heute grundsätzlich elektronisch mit den Krankenversicherern abrechnen (Kostengutsprache, Bedarfsmeldung, Rechnung, Zahlung). Dieser Schritt ist in Verträgen mit den Versicherern festgehalten. Es ist vorauszusehen, dass die Spitäler eine immer bedeutsamere Rolle in der Behandlungskette spielen werden. Daher wird das elektronische Patientendossier an zusätzlicher Bedeutung gewinnen, da diese stationären Einrichtungen zur Umsetzung des elektronischen Patientendossiers durch das EPDG voraussichtlich verpflichtet werden. Im Übrigen sind die Vertreterinnen und Vertreter der Spitalbranche gegenüber dem elektronischen Patientendossier durchaus positiv eingestellt. 3.3. Elektronisches Patientendossier: ein Plus für die Pflegeheime Mehrere befragte Akteure vertreten die Ansicht, dass eine breite Umsetzung des elektronischen Patientendossiers und die Beteiligung daran den Pflegeheimen viele Vorteile bieten wird, denn die Pflegeheime befinden sich oft am Ende der Behandlungskette und profitieren auf diese Weise von medizinischen Informationen, die andere Leistungserbringer bereits aufgenommen haben. Zudem sind die Pflegeheime für die Gesamtheit der medizinischen Bedürfnisse ihrer Bewohnenden zuständig, wenn nötig in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren wie Spezialärzten. Das elektronische Patientendossier stellt also ein sinnvolles Mittel zur Schaffung eines Überblicks über die medizinische Situation ihrer Bewohnenden vor. 10/16

Auch wenn die Belegärzte der Pflegeheime eine wichtige Rolle in Bezug auf das elektronische Patientendossier spielen, ist es relativ unbedeutend, wenn sie sich am System des elektronischen Patientendossiers nicht persönlich beteiligen: In Tat und Wahrheit werden die relevanten Informationen vom Pflegepersonal des Heims in das elektronische Patientendossier aufgenommen. Im Übrigen: Heute rechnen die Heime grundsätzlich noch manuell in Papierform mit den Krankenversicherern ab. Innerhalb des Projektes Ekarus sind gegenwärtig schätzungsweise rund 25 Alters- und Pflegeheime im Rahmen von Pilotbetrieben mit verschiedenen Kassen an Tests beteiligt. Sobald das Teilprojekt Ekarus Pflege abgeschlossen ist und die Krankenversicherer für die Umsetzung bereit sind, werden die Heime und Kassen nach Ekarus zum elektronischen Datenaustausch wechseln (Kostengutsprache, Bedarfsmeldung, Rechnung, Zahlung). Dieser Schritt ist heute schon in den Administrativverträgen vorgesehen. 3.4. Kosten und Finanzen: schwierige Abschätzungen voraussichtlich moderat Welche finanziellen Konsequenzen (unter Berücksichtigung der oben stehenden Ausführungen) wird das Inkrafttreten des EPDG für die Pflegeheime haben? Dies ist im Moment schwierig einzuschätzen. Die Koordinationsstelle ehealth Suisse wird voraussichtlich immer wieder geltend machen, dass es nicht die Rolle der Behörden sein kann, durch Querfinanzierungen, Entwicklungen mitzufinanzieren, die durch den technologischen Fortschritt ohnehin erfolgen. Gemäss Botschaft des Bundesrats zum EPDG werden die Kosten, welche den Pflegeheimen durch die Anpassung ihrer klinischen Informationssysteme (Primärsysteme) entstehen, durch die Finanzhilfen des Bundes nicht abgedeckt. Für deren Ausgestaltung sind die Tarifpartner zuständig. Bund und Kantone werden aber voraussichtlich den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften durch Finanzhilfen unterstützen (Art. 20 23 und Art. 26 Abs. 3 EPDG-Entwurf; Botschaft des Bundesrates dazu, BBl 2013 5404). Auf der finanziellen Ebene werden wohl je nach Kanton Ungleichheiten entstehen. Die Kantone gehen unterschiedlich vor (jeder Kanton ist im Bereich ehealth für sich zuständig jeder Kanton hat eine eigene Gesetzgebung), fördern aber alle mehr oder weniger die Implementierung von elektronischen Patientendossiers. Entsprechende Geschäftsmodelle werden zurzeit in vielen Kantonen erarbeitet. Aus der Sicht von H+ und des Spitex Verbands Schweiz halten sich die Kosten, die mit der Umsetzung des elektronischen Patientendossiers verbunden sind, in Grenzen. Diese Kosten werden als vertretbar beurteilt. Auch in den Heimen dürften die Kosten für die Umsetzung der elektronischen Patientendossiers moderat bleiben (dies trifft jedenfalls für die wenigen Heime zu, die schon elektronische Patientendossiers eingeführt haben): In allen Heimen sind bereits heute Computer im Einsatz und alle Heime verfügen über Internetanschlüsse. Mehr als das braucht es eigentlich nicht, damit ein Heim mit elektronischen Patientendossiers arbeiten kann. Die Höhe der künftigen finanziellen Mitgliederbeiträge zu den Gemeinschaften und Stammgemeinschaften ist heute schwierig einzuschätzen. Sie wird von der Zahl der Teilnehmenden abhängen. Eine Einschätzung ist umso schwieriger, als im Rahmen der Erarbeitung des EPDG Ärzteschaft, Apotheken und Spitäler als Basis für Projektionen genommen wurden nicht so sehr die Pflegeheime. Für den Aufbau von diesen Gemeinschaften sind Finanzhilfen gemäss EPDG-Entwurf vorgesehen. Notabene: Laut BAG und ehealth Suisse werden schätzungsweise in der Regel 2 bis 3 Gemeinschaften pro Kanton entstehen. 11/16

3.5. Ausbildung des Personals: ein bescheidener Aufwand Damit ehealth erfolgreich in der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden kann, müssen die Gesundheitsfachpersonen über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für den kompetenten Umgang mit ehealth-instrumenten erforderlich sind. Das Verwaltungspersonal der Pflegeeinrichtungen und die medizinischen Praxisassistentinnen müssen zur Umsetzung des elektronischen Patientendossiers ausgebildet werden. Eine kurze Ausbildung von ein oder zwei Stunden Dauer, ja höchstens von einem halben Tag, würde aber schon genügen. Die Handhabung des elektronischen Patientendossiers ist ja an und für sich einfach. Ein besonderes Augenmerk wird auch von H+ auf die Ausbildung des Personals betreffend Umgang mit elektronischen Patientendossiers gerichtet. Die Ausbildung der Fachkräfte zur Umsetzung des elektronischen Patientendossiers wird innerhalb der Spitex-Strukturen als wenig problematisch beurteilt. Die Spitex-Fachkräfte verfügen allgemein über ein gutes Ausbildungsniveau. Zwar bestehen sie vor allem aus Pflegefachpersonen und nicht aus Betreuungsfachpersonen. Die EDV-Kenntnisse hängen jedoch nicht davon ab, ob es sich um Gesundheits- oder Betreuungspersonal handelt. Betreuungspersonal ist kein Pflegefachpersonal zweiter Klasse sondern mit den Anforderungen auf dem gleichen Schwierigkeitsniveau konfrontiert. 3.6. Unterstützung durch den Bund: Gefahr von leeren Worten In vielen Fällen verfügen die Heime nicht über das notwendige Wissen, um ohne Weiteres empfehlungskonforme ehealth-instrumente einführen und umsetzen zu können. Manche Heime sind jedoch diesbezüglich weit fortgeschritten. Laut Botschaft des Bundesrates sollen die Berufsverbände (darunter CURAVIVA Schweiz) eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung ihrer Mitglieder für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur und die Ausbildung des Personals übernehmen. BAG und ehealth Suisse erwarten dementsprechend, dass die Berufsverbände Unterstützungsangebote zugunsten ihrer Mitglieder im Hinblick auf die Umsetzung des EPDG aufbauen und Umsetzungskonzepte erarbeiten, damit das EPDG in den Pflegeheimen möglichst effektiv zur Anwendung kommt. In diesem Rahmen dürften die Heime auf die beratende Unterstützung des Bundes (BAG und ehealth Suisse) zählen. BAG und ehealth Suisse betonen, dass sie gerne zuhilfe eilen versprechen aber nicht, dass sie die Einführung und die Umsetzung der notwendigen technischen und bildungsrelevanten Massnahmen gewährleisten werden. Vielmehr schieben sie den Berufsverbänden wie CURAVIVA Schweiz den Schwarzen Peter zu und werden nicht müde, zu wiederholen, dass die Berufsverbände die Umsetzungskonzepte zugunsten ihrer Mitgliederverbände und -institutionen erstellen sollten. In Tat und Wahrheit sieht also der Bund eine relativ zurückhaltende Rolle für seine Fachstellen BAG und ehealth Suisse im Rahmen der Umsetzung des elektronischen Patientendossiers und anderer ehealth-instrumente vor. 3.7. Die Relevanz der Schnittstellen Schnittstellen zwischen administrativen und medizinischen Prozessen sind für die Heime von grosser Bedeutung; Schwierigkeiten bei der Umsetzung von ehealth-instrumenten, insbesondere des elektronischen Patientendossiers, bestehen voraussichtlich darin, dass diese Schnittstellen 12/16

ungenügend sorgsam konzipiert würden: Die Heime nehmen eine einzigartige Rolle in der Behandlungskette von Patientinnen und Patienten ein, die eigene Charakterzüge aufweist. Die für ihre Tätigkeit besonders relevanten Schnittstellen müssen entsprechend berücksichtigt werden. 3.8. Problemfelder in Zusammenhang mit der Einwilligung der Bewohnenden In der Heimbranche hat die Frage betreffend Einwilligung der Bewohnenden zur Erstellung eines elektronischen Patientendossiers (Freiwilligkeitsprinzip) eine besondere Tragweite in Bezug auf die an Demenz erkrankten Menschen. Mit der Zeit wird aber diese Frage an Bedeutung verlieren, da immer mehr Menschen ihre Einwilligung bereits vor Auftreten einer Demenzerkrankung erteilt haben werden. In kollektiven Strukturen (wie den Pflegeheimen) stellt sich ausserdem das Problem der Zugangsberechtigung zu den medizinischen Daten in Zusammenhang mit der Einwilligung der Patienten: Soll diese Einwilligung nur zugunsten eines Mitarbeitenden oder zugunsten von mehreren namentlich erwähnten Mitarbeitenden erteilt werden oder darf sie kollektiv erteilt werden, ohne dass die Namen der betroffenen Mitarbeitenden ausdrücklich erwähnt werden? Eine allgemeine Einwilligung durch die Heimbewohnenden zugunsten von mehreren Pflegefachpersonen bzw. zugunsten eines Pflegeteams als eines solchen sollte zulässig sein sonst wird das System schwerfällig. 4. Handlungsbedarf Aus Sicht von ehealth Suisse bestehen grössere Herausforderungen, die zu bewältigen sind, damit ehealth-instrumente tatsächlich zur Anwendung kommen können. Die unten aufgeführten Bereiche, wo Handlungsbedarf für die Heime in diesem Rahmen besteht, entsprechen in vielerlei Hinsicht den vom Bund anerkannten Hindernissen, die es zu überwinden gilt darunter die lange Umsetzungsdauer der ehealth-instrumente (es braucht Zeit, neue Arbeitsweisen in komplexen Systemen wie dem Gesundheitswesen zu etablieren), die Notwendigkeit eines Kulturwandels (allein bewirkt die Informationstechnik wenig das grosse Potenzial liegt in neuen Formen der Zusammenarbeit), die Schaffung von Anreizen zur Zusammenarbeit, die schwierige Erkennung eines späteren Nutzens (die Ausgaben für den Aufbau von ehealth-lösungen fallen sofort an der klinische und der finanzielle Nutzen werden jedoch erst mittel- und langfristig realisiert). Im Bereich des elektronischen Patientendossiers liegen eindeutig die aktuell wichtigsten Gründe für einen Handlungsbedarf betreffend ehealth-entwicklungen für die Heime: Zurzeit wird ein entsprechendes Bundesgesetz erarbeitet und die weiteren Instrumente zur ehealth-strategie (eimpfdossier, eversichertenkarte usw.) stellen Bestandteile des künftigen epatientendossiers dar. In Bezug auf die aktuellen Entwicklungen im ehealth-bereich besteht folgender Handlungsbedarf für die Heime insbesondere die Pflegeheime: 4.1. Finanzielle Hilfen des Bundes und der Kantone CURAVIVA Schweiz und die kantonalen Verbände sollen die allgemeine Forderung aufstellen, dass angemessene materielle Anreize für involvierte Akteure geprüft werden, welche die Einführung oder die Weiterentwicklung von ehealth systemisch fördern (Innovationsbelohnung, Aufwandentschädigung). Dies entspricht einer Empfehlung des ehealth-suisse-steuerungsausschusses vom 20. August 2009 zu Modellversuchen und PPP. 13/16

Die oben dargelegte Beschreibung der Kosten und der Finanzhilfen rund um die geplante Einführung eines Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier erlaubt gemäss entsprechender Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 2013 den Pflegeheimen in Tat und Wahrheit nur sehr approximativ, ein klares Bild der bei ihnen anfallenden Kosten infolge der Einführung des Gesetzes zu zeichnen. Zudem müssen CURAVIVA Schweiz und ihre Mitgliederverbände von ehealth Suisse eine genauere Einschätzung der tatsächlichen Kosten verlangen, die durch das Inkrafttreten des EPDG entstehen werden. 4.2. Verstärkter Einbezug der Heime durch die Behörden und ehealth Suisse in die Projekte der Strategie ehealth Schweiz Die Strategie ehealth Schweiz sieht vor, dass die operativen und fachlichen Arbeiten in Teilprojekten durch Arbeitsgruppen geleistet werden: Standards und Architektur Aufbau und Vernetzung Rechtliche Grundlagen und Finanzierung Onlinedienste und Befähigung Bildung und Forschung Im ehealth-bereich passiert zurzeit sehr viel; die Koordination der Teilprojekte ist daher teilweise schwierig. Die Heimbranche beteiligte sich nicht aktiv an den ehealth-arbeiten und an der Erarbeitung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG). BAG und ehealth Suisse beteuern aber, dass CURAVIVA Schweiz bereits zu einem früheren Zeitpunkt dazu eingeladen worden ist, dass das Echo aber gering geblieben ist bis die Heime 2013 festgestellt haben, dass ihnen bedeutende potenzielle Entwicklungen und Verpflichtungen bevorstehen. BAG und ehealth Suisse erklären, Wert zu legen auf einen engen Einbezug der Heimbranche in die heutigen Entwicklungen insbesondere in Bezug auf die Ausarbeitung und die spätere Umsetzung des EPDG. Die laufenden Arbeiten der Teilprojekte Aufbau und Vernetzung sowie Bildung und Forschung wären offenbar für CURAVIVA Schweiz besonders relevant. Bei der Ausarbeitung von ehealth-instrumenten müssen CURAVIVA Schweiz und die kantonalen Verbände verlangen, von den zuständigen Behörden (insbesondere von der Koordinationsstelle ehealth Suisse) aktiv und stärker in die aktuellen ehealth-bestrebungen einbezogen zu werden. Das ist notwendig, damit die Heime nicht auf der Strecke bleiben. Dies entspricht auch einer Empfehlung des ehealth-suisse-steuerungsausschusses vom 20. August 2009 zu Modellversuchen und PPP. 4.3. Beratungsangebote; technische Anleitungen für die Umsetzung sowie Förderung und Unterstützung von konkreten Umsetzungsprojekten In vielen Fällen verfügen die Heime nicht über das notwendige Wissen, um empfehlungskonforme ehealth-instrumente einführen und umsetzen zu können. Um diese Überbrückung sicherzustellen, müssen die Heime kein Hehl aus diesen Schwierigkeiten machen: Das künftige Gesetz über das elektronische Patientendossier wird voraussichtlich die Pflegeheime zum Mitmachen bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers verpflichten. 14/16

Als Gegenleistung des Bundes müssen CURAVIVA Schweiz und die kantonalen Verbände konkrete Unterstützungsleistungen im Rahmen der Umsetzung von ehealth-projekten verlangen. Im Grundsatz sollte diese Unterstützung durch die Behörden kostenlos erfolgen. CURAVIVA Schweiz und die kantonalen Verbände sollen vermehrt auf die bestehenden Beratungsangebote zurückgreifen, die es im ehealth-bereich gibt vor allem bei ehealth Suisse und bei den zuständigen kantonalen Stellen. Die Beratungsangebote sind allerdings begrenzt und oftmals nicht sehr konkret. Umsetzungsmodelle für konkrete Projekte werden zwar zurzeit auf Bundesebene sowie in manchen Kantonen entwickelt. Sie reichen allerdings nicht immer aus, um die Bedürfnisse der Heime nach Beratung und Coaching in Bezug auf die Einführung und die Umsetzung von ehealth-instrumenten zu besänftigen. Deswegen müssen CURAVIVA Schweiz und die kantonalen Verbände einen Ausbau dieser Beratungsangebote fordern. Im Grundsatz sollte diese Beratung durch die Behörden kostenlos erfolgen. 4.4. Ausbildung des Personals Damit ehealth erfolgreich in der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden kann, müssen die Gesundheitsfachpersonen über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für den kompetenten Umgang mit ehealth-instrumenten erforderlich sind. Wie oben dargelegt, halten sich jedoch die Kosten in Zusammenhang mit der Einführung und der Umsetzung des elektronischen Patientendossiers in Grenzen. Auch wenn die Finanzhilfen des Bundes in diesem Zusammenhang begrenzt sind, stellt das Instrument des elektronischen Patientendossiers keine kostspielige Investition dar, die bedeutende finanzielle Mittel von den Heimen verlangen würde. Auch die Schulung und Ausbildung des Pflegepersonals dürfte sich aus ähnlichen Gründen als unproblematisch erweisen: Der Umgang mit dem elektronischen Patientendossier stellt keine Hexerei dar; die Arbeit mit diesem Instrument ist von den Pflegefachpersonen einfach zu bewältigen. 4.5. Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen administrativen und medizinischen Prozessen Schnittstellen zwischen administrativen und medizinischen Prozessen sind für die Heime von grosser Bedeutung; Schwierigkeiten bei der Umsetzung von ehealth-instrumenten, insbesondere des elektronischen Patientendossiers, bestehen voraussichtlich darin, dass diese Schnittstellen ungenügend sorgsam konzipiert sein könnten. Die Heime nehmen eine einzigartige Rolle in der Behandlungskette von Patientinnen und Patienten ein, die eigene Charakterzüge aufweist. Deswegen sollen CURAVIVA Schweiz und die kantonalen Verbände geltend machen, dass allfällige Bedürfnisse der Heime auch tatsächlich berücksichtigt werden. 15/16

5. Weiterführende Links Stellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Strategie ehealth Schweiz Koordinationsorgan Bund-Kantone ehealth Suisse Empfohlene Lektüre: Factsheet Ziele und Stand von ehealth / vom 27. August 2013 Übersicht Hauptdokumente ehealth Suisse / Stand: 27. August 2013 ehealth in der Praxis/Cybersanté dans la pratique / vom Januar 2011 ygt / 27.05.2014 16/16