Weil Kinder Zeit brauchen Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas

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Kurz und knapp Seite 1. Etwas ausführlicher Seite 2. Das Kita-Zukunftsgesetz bei uns Seite 6

Transkript:

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Weil Kinder Zeit brauchen Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Ein Positionspapier der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen

Weil Kinder Zeit brauchen Eine Gesellschaft offenbart sich nirgendwo deutlicher als in der Art und Weise, wie sie mit ihren Kindern umgeht. Nelson Mandela Inhalt Standortbestimmung... 3 Fachkraft-Kind-Relation Zielstellung 1... 6 Mittelbare pädagogische Arbeit Zielstellung 2... 7 Abwesenheitszeiten der pädagogischen Fachkräfte Zielstellung 3... 9 Freistellung für Leitungsaufgaben Zielstellung 4... 9 Fachberatung Zielstellung 5... 10 Fazit... 11 Doppelhaushalt 2019/2020... 12 Doppelhaushalt 2021/2022... 12 Vorschlag für die Umsetzung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit in sächsischen Kindertageseinrichtungen als Voraussetzung des sächsischen Bildungsplan...13 Übersicht der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit...16 Übersicht des Zeitumfangs der mittelbaren pädagogischen Arbeit entsprechend dem Personalschlüssel nach 12 SächsKitaG... 18 2

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Gemeinsam mit den Bundesländern hat sich Sachsen in der Bund- Länder-Konferenz der Jugend- und Familienminister dazu bekannt, die Qualität der Kindertagesbetreuung nicht nur zu sichern, sondern gezielt weiterzuentwickeln. Das Ergebnis dieser bundesweiten Initiative wird durch den Zwischenbericht Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern. Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund- Länder-Konferenz vom November 2016 manifestiert. In diesem werden Handlungsfelder definiert, die die Grundlage zur Erreichung gemeinsamer Qualitätsziele beziehungsweise eines verbindlichen Qualitätsentwicklungsgesetzes darstellen. Mit der Verbesserung des Personalschlüssels hat der Freistaat Sachsen dazu einen ersten elementaren Schritt getan. Dennoch gilt nach wie vor: die notwendigen Ressourcen zur Umsetzung des Bildungsplanes sind noch nicht gegeben. Standortbestimmung Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die damit verbundene Sicherstellung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebotes an Betreuungsplätzen für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder sowie der Kindertagespflege ist nach wie vor von hoher Bedeutung. Deshalb gibt es politische Initiativen, die darauf abzielen, das vorhandene Angebot zu stabilisieren und auszubauen. Die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr, die zunehmende Herausforderung bei der Gewinnung von pädagogischen Fachkräften und die von der Liga seit langem geforderte Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen bedeuten erhebliche zusätzliche Anstrengungen. Politik, Verwaltung und Träger stehen als Akteure gemeinsam in der Verantwortung. Angestoßen durch Erkenntnisse der Hirnforschung und durch verschiedene internationale Studien zur Bildungsqualität in Deutschland ist auch 3

Weil Kinder Zeit brauchen eine intensive Diskussion über die Qualität der frühkindlichen Bildung in Gang gekommen. Kindertageseinrichtungen werden deutlicher als bisher als Orte der Bildung verstanden. Ebenso sind sie gefordert, auf gesellschaftlichen Veränderungen wie zunehmende Armut, Integration der Kinder und Familien mit Flucht- und Migrationserfahrungen, größere Zahl an Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerungen und den daraus resultierenden Bedarfen zu reagieren. Dementsprechend wurden in der Vergangenheit durch den Freistaat Sachsen auch neue Anforderungen an die inhaltliche und qualitative Arbeit in der Kindertagesbetreuung formuliert. Dazu gehören unter anderem: die gesetzlich geforderte Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes, die gesetzlich geforderte Einführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, die gesetzlich geforderte Durchführung der Schulvorbereitung, die Beobachtung von Entwicklungsprozessen der Kinder und die Dokumentation der pädagogischen Arbeit, die verbindliche Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen, die Beteiligung bei der Umsetzung von Ganztagesangeboten, die Zusammenarbeit mit den Eltern hin zu Angeboten der Familienbildung. Die qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung wird von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege seit Anbeginn unterstützt. Viele Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen setzen sich intensiv mit den professionellen Anforderungen an die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsleistungen auseinander. Diese haben mit hohem persönlichem Engagement der vor Ort tätigen pädagogischen Fachkräfte praxisnahe Konzepte für die Umsetzung entwickelt. Nach wie vor sind jedoch die strukturellen Bedingungen unzureichend und stehen der Umsetzung der Qualitätsansprüche in der Praxis häufig entgegen und konterkarieren diese. 4

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Aus Sicht der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ist es dringend notwendig, entsprechende Rahmenbedingungen zur Umsetzung eines den Bedürfnissen der Kinder entsprechenden Bildungsangebotes zu schaffen. Darum wird über die Finanzierung der damit verbundenen höheren Qualitätsstandards unter Einbeziehung von Kommunen, Freistaat und Trägern verhandelt werden müssen, da dauerhafte Verbesserungen ohne zusätzliche Mittel nicht zu erreichen sind. Zu den zu verbessernden Rahmenbedingungen gehören: die Fachkraft-Kind-Relation, die Anerkennung der mittelbaren pädagogischen Arbeit, die Anrechnung von Abwesenheitszeiten (z.b. Fortbildung, Krankheit, Urlaub) auf den Personalschlüssel, die Freistellung für Leitungsaufgaben sowie die Möglichkeit, Fachberatung in Anspruch nehmen zu können. 5

Weil Kinder Zeit brauchen Fachkraft-Kind-Relation Zielstellung 1 Die Fachkraft-Kind-Relation beträgt für Kinder im Alter von 0-3 Jahren 1:4, für Kinder im Alter von 3-6 Jahren 1:10 und für Kinder im Alter von 7-10 Jahren 1:16. Als Berechnungsgrundlage wird eine achtstündige Betreuungszeit zugrunde gelegt. Die Umsetzung des nach aktuellem Bildungsverständnis gesetzlich verankerten Bildungsauftrags erfordert eine ganzheitliche und individuelle Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Von entscheidender Bedeutung für eine verlässliche Qualitätsumsetzung dieses Auftrages ist die Fachkraft-Kind-Relation. Über verschiedenste Interaktionsmöglichkeiten werden Beziehungen und Bindungen zwischen der pädagogischen Fachkraft und dem Kind ermöglicht, die wiederum Grundlagen für die Bildungs- und Erziehungsprozesse eines jeden Kindes sind. Die Fachkraft-Kind-Relation gibt an, für wie viele Kinder jeweils tatsächlich eine pädagogische Fachkraft durchschnittlich zur Verfügung steht. Sie bezieht sich auf den berechneten Anteil der Jahresarbeitszeit (Jahresarbeitszeit abzüglich der Abwesenheitszeiten für Urlaub, Krankheit, Fortbildungen etc.) der pädagogischen Fachkräfte, die für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern zur Verfügung steht (vgl. Viernickel/ Schwarz, 2009, S.7f.). Der Personalschlüssel hingegen beschreibt einen Berechnungsschlüssel und bezeichnet die bezahlte Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte im Verhältnis zu den per Betreuungsvertrag angemeldeten Betreuungszeiten der Kinder, bezogen auf den Zeitraum eines Jahres und unter Annahme einer Vollzeitbeschäftigung. Es handelt sich nicht um tatsächliche Einzelpersonen, die für je 5,5 Krippen- oder 12 Kindergartenkinder oder 20 Hortkinder verantwortlich wären. Zudem wird in Sachsen als Basis für die Berechnung des Schlüssels für Kinder in Kinderkrippe und Kindergarten eine neunstündige Betreuungszeit festgelegt, dem gegenüber steht in der Regel die tägliche achtstündige Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte. 6

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Viele Studien und Fachgremien fordern die deutliche Verbesserung des Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen. Bereits eine im August 2008 veröffentlichte umfangreiche Untersuchung im Auftrag des Sächsischen Sozialministeriums zeigt deutlich auf, dass die Fachkraftsituation verbessert werden muss, um den erweiterten Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen umsetzen. Darauf verweist der Zwischenbericht der Bund-Länder-Konferenz (2016): Empirisch belegt ist, dass die Qualität pädagogischer Arbeit eng mit der Fachkraft-Kind-Relation zusammenhängt. Entsprechend werden dort Fachkraft-Kind-Relationen von 1:4 für die 1-3jährigen und von 1:9 für die 3-6jährigen empfohlen. Mittelbare pädagogische Arbeit Zielstellung 2 Die mittelbare pädagogische Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte wird mit 10 Prozent (entspricht 4 Stunden/pädagogische Fachkraft/ Woche) der jährlichen Arbeitszeit zusätzlich zur Fachkraft-Kind-Relation berücksichtigt. Das Kinderbetreuungsnetzwerk der EU hat bereits 1996 in den veröffentlichten 40 Qualitätszielen für Kindertageseinrichtungen die Berücksichtigung von wöchentlicher Arbeitszeit ohne Kontakt zu Kindern empfohlen. Arbeitszeit ohne Kontakt zu Kindern wird als mittelbare pädagogische Arbeit bezeichnet. Die fachlichen Anforderungen sind in den letzten Jahren erheblich gewachsen, insbesondere durch die aktuelle Bildungsdiskussion und die Anforderung an eine entsprechende Bildungsarbeit. Der Zwischenbericht beziffert den empirisch belegten Umfang der mittelbaren pädagogischen Arbeit auf 10 bis 23 Prozent. 7

Weil Kinder Zeit brauchen Die mittelbare pädagogische Arbeitszeit beinhaltet in Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes unter anderem: Entwicklungsgespräche mit den Eltern (pro Kind), Elternabende, Zeit für Familienbildungsangebote, Planung, Vor- und Nachbereitung von pädagogischer Arbeit inklusive Projekten, Teamberatung, fachlichen Austausch sowie Kooperationen mit Institutionen (Grundschulen, Frühförderung usw.) Eine Aufstellung der Leistungen im Kontext des Sächsischen Bildungsplanes und eine Berechnungsgrundlage findet sich auf den Seiten 14 bis 18. 8

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Abwesenheitszeiten der pädagogischen Fachkräfte Zielstellung 3 Abwesenheitszeiten der pädagogischen Fachkräfte werden mit 15 Prozent der jährlichen Arbeitszeit zusätzlich zu der Fachkraft-Kind-Relation berücksichtigt. Eine Grundvoraussetzung für eine gelingende Gestaltung des pädagogischen Alltags im Sinne des Sächsischen Bildungsplanes ist die Sicherheit, die Anzahl der tatsächlich einsetzbaren pädagogischen Fachkräfte auch mit dem Faktor Abwesenheitszeiten zu berechnen. Im Zusammenhang der Abwesenheitszeiten zeigen empirische Werte, dass von zehn im Stellenplan vorgesehenen pädagogischen Fachkräften in den meisten Kindertagesstätten täglich tatsächlich nur acht vor Ort sind. Jede fünfte Erzieherin steht im Jahresdurchschnitt den Kindern nicht zur Verfügung. (vgl. Martin Cramer, 29.05.2016, www.fruehe-bildung.online, letzter Zugriff 22.02.2018) Abwesenheitszeiten des Personals sind insbesondere: Krankheit und Kuraufenthalte, Urlaub, Weiterqualifizierung. Freistellung für Leitungsaufgaben Zielstellung 4 Zeitkontingente für die pädagogische Leitung der Kindertageseinrichtungen und die Verwaltung sollten getrennt berechnet werden, da Aufgaben der Betriebsführung teilweise auch von entsprechend geschulten Verwaltungskräften erledigt werden können. Die Ergebnisse der Evaluierung des Sächsischen Bildungsplans zeigen, dass die gestiegenen Anforderungen auch an Leitungskräfte ohne fachliche Qualifizierung und ausreichende Freistellung für deren Aufgaben nicht umgesetzt werden können. 9

Weil Kinder Zeit brauchen Leitungsaufgaben, die in Reflexion mit der Praxis erstellt wurden, sind unter anderem: Begleitung der Umsetzung des Bildungsauftrages, Verantwortung für Konzeptentwicklung und Konzeptsicherung, Personalführung und Teamentwicklung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Mitverantwortung für betriebswirtschaftliche Führung der Einrichtung, Vernetzung mit anderen Einrichtungen und im Sozialraum, Wahrnehmung der Aufgaben hin zur inklusiven Einrichtung, Sicherung der Kinderrechte, Gestaltung der Elternmitwirkung, Zusammenarbeit mit dem Träger (Vorstand), zum Beispiel Erfüllung von Meldepflichten, Mitarbeit bei Haushaltsplanung, Mitwirkung im Sozialraum, Selbstmanagement (zum Beispiel fachliche Positionierung, Selbstreflexion). Die Umsetzungsqualität dieses umfangreichen und vielfältigen Leitungsmanagements kann nur gesichert werden, wenn Leitungskräfte in einem größeren Umfang als im Gesetz für Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) 12 Abs. 2 definiert für Leitungsaufgaben freigestellt werden. Die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege schließt sich hier den Empfehlungen des Zwischenberichts an. Für die Leitungstätigkeit ist ein entsprechender Sockelwert vorzusehen: 28 Prozent einer Vollzeitstelle für die pädagogische Leitung und 14 Prozent einer Vollzeitstelle für die Verwaltung. Fachberatung Zielstellung 5 Das jetzige System von Fachberatung ist den Bedarfen der Praxis an- 10

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas gepasst. Ein quantitativ gut ausgebautes und qualifiziertes Netz von Fachberatung ist unverzichtbar für den Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertageseinrichtungen. Deshalb ist es erforderlich, Fachberatung als integralen Bestandteil des gesamten Systems der Kindertagesbetreuung sicherzustellen und deren Finanzierung zu gewährleisten. Sie ist ein wesentliches Unterstützungsinstrument sowohl für eine erfolgreiche Implementierung des Sächsischen Bildungsplanes als auch für die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte (Zwischenbericht S. 54). Das jetzige System von Fachberatung ist nicht ausreichend, um den gestiegenen Beratungsbedarf abzudecken und muss den Bedarfen der Praxis angepasst werden. Fazit Um den landesgesetzlich verankerten Sächsischen Bildungsplan in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung adäquat umzusetzen, ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen erforderlich. Dies trägt zu einer kontinuierlichen, von hoher Qualität geprägten pädagogischen Arbeit bei. Unter den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen ist es den Kindertageseinrichtungen dauerhaft nicht möglich, die geforderten Qualitätsstandards zu erfüllen. Frühkindliche Bildung ist immer an verlässliche und kontinuierliche Beziehungen gebunden, die unter den aktuellen Bedingungen nicht umfänglich gewährleistet werden können. Die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt die Ergebnisse und Anliegen des Zwischenberichts auf Bundesebene und sieht das damit verbundene Engagement Sachsens als große Chance, die Rahmenbedingungen auch in der sächsischen Kindertagesbetreuung maßgeblich verbessern zu können. Für einen realistischen Entwicklungs- und damit Verbesserungsprozess schlägt die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Sachsen einen Stufenplan vor, der sich an den jeweiligen Doppelhaushalten orientiert. 11

Weil Kinder Zeit brauchen Doppelhaushalt 2019/2020 Regelung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit: 2 Stunden/ Woche/ pädagogische Fachkraft Anerkennung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit für Praxisanleitung Freistellung für Leitungsaufgaben Doppelhaushalt 2021/2022 Einführung der weiteren zwei Stunden mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit mit dem Ziel: 4 Stunden/ Woche/ pädagogische Fachkraft Erweiterung der Fachberatungskapazitäten zur Begleitung des Inklusionsprozesses in der Kindertagesbetreuung Sicherung der Fachkraft-Kind-Relation mit Schwerpunkt Hort 12

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Vorschlag für die Umsetzung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit in sächsischen Kindertageseinrichtungen als Voraussetzung des sächsischen Bildungsplan Der Freistaat Sachsen hat den Sächsischen Bildungsplan als Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen im 2 SächsKitaG verankert und somit für die institutionelle Kindertagesbetreuung verbindlich festgeschrieben. Durch die seit 2008 vorliegenden Ergebnisse der vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebenen Evaluationsstudie zur Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen wird deutlich belegt 1, dass die fachlichen Anforderungen an das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch durch die Einführung des Sächsischen Bildungsplans und den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen (zum Beispiel durch den umfänglichen Inklusionsprozess) in den letzten Jahren signifikant gestiegen sind. 2009 forderte daraufhin der Landesjugendhilfeausschusses unter anderem den Aufwand für die Tätigkeit des pädagogischen Personals außerhalb der Zeit für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern zu kalkulieren. Dieser Empfehlung des Landesjugendhilfeausschusses ist der Freistaat Sachsen bisher nicht nachgekommen. Zudem liegen aktuell weitere Forschungs- und Studienergebnisse vor 2, die die oben genannte Ergebnisse bestätigen. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist die mittelbare pädagogische Arbeit3 für die Fachkräfte im Bereich der Kindertagesbetreuung unabdingbar und muss ihnen, analog den Fachkräften in den Grundschulen, verbindlich zur Verfügung stehen. Beispielhaft für mittelbare pädagogische Arbeit stehen folge Schwerpunkte: Dokumentation und individuelle Begleitung der Entwicklungsprozesse der Kinder Entwicklungsgespräche mit den Eltern (pro Kind) Organisation und Durchführung von Elternzusammenkünften, um die Elternmitwirkung laut 6 SächsKitaG zu sichern Selbst- und Teamreflexion 13

Weil Kinder Zeit brauchen Supervision / Fallberatung Qualitätssicherung und -entwicklung (interne Evaluation unter anderem zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption) Die Übersicht der mittelbaren pädagogischen Arbeit und die damit verbundenen Zeitumfänge, die sich maßgeblich an dem Sächsischen Bildungsplan orientieren, macht deutlich, dass die mittelbare pädagogische Arbeitszeit (siehe oben genannte Schwerpunkte) rund vier Stunden pro pädagogischer Fachkraft und Woche beträgt. Anmerkung Nicht berücksichtigt sind dabei die Ausfallzeiten (Krankheit, Urlaub, Fortund Weiterbildung). Darüber hinaus sind bei der Berechnung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit Einzelfunktionen separat zu berücksichtigen, zum Beispiel die der Praxisanleiter(innen). Vorschlag zur Umsetzung Die Finanzierung sollte sich an der Regelung zur Schulvorbereitungszeit (siehe Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - SächsKitaFinVO) orientieren. Berechnungsbeispiel: 4 Berechnungsgrundlage für vier Fachkraftstunden/Woch/pro Fachkraft Veränderung/ Kosten Berechnung VZÄ in Sachsen (Stand 2016) Personalkosten pro pädagogischer Fachkraft 26.127,19 Euro 49.800,00 Euro Brutto einschließlich Arbeitgeberanteile Kostensteigerung um 10% 5 14

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Betreute Kinder bis zum 11. Lebensjahr (Stand 3/2016 300.805 Kosten 4 h mittlere pädagogische Arbeitszeit Steigerung möglich gerundet 130.115.000 Euro 4.980 Euro x 26.127,19 VZÄ = 130.113.406 Euro Für die Doppelhaushalte 2019/2020 und 2021/2022 könnten jeweils zwei Stunden pro Fachkraft und Woche gewährleistet werden, um insgesamt die vier Stunden mittelbare pädagogische Arbeitszeit zu erreichen. 1Evaluierung der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen sowie Struktur und Angebote der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Sachsen 2008 2 Forschungsbericht Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung Bildungsaufgaben, Zeitkontingente und strukturelle Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen- 3 Oft wird in dem Zusammenhang fälschlicherweise verkürzt als Vor- und Nachbereitungszeiten gesprochen. Mittelbare pädagogische Zeit ist mehr als nur Vor- und Nachbereitung. Die mittelbare pädagogische Arbeit umschreibt die Tätigkeiten einer pädagogischen Fachkraft in der Kindertagesbetreuung, die für die Umsetzung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags notwendig sind, ohne dass diese jedoch im unmittelbaren Kontakt mit den Kindern ausgeübt werden. 4 Angaben aus 2017 bzw. mit Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2016 5 Hinweis zum prozentualen Mehrbedarf von 10 %: 204 Arbeitstage pro Jahr = 40,8 Wochen x 1.632 h Stunden = 100 % 4 Stunden pro Fachkraft und Woche = 40,8 Wochen x 163,2 h Stunden = 10 % 204 Arbeitstage siehe Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Festlegung von Verwaltungsgebühren sowie Benutzungsgebühren und Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV Kostenfestlegung 2013) 15

Weil Kinder Zeit brauchen Übersicht der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit Die Übersicht orientiert sich an dem im 12 SächsKitaG festgeschriebenen Personalschlüssel und den Inhalten des Sächsischen Bildungsplanes. Die Auswahl der Inhalte gilt für alle Bereiche (Krippe-Kindergarten- Hort) und bezieht sich auf folgende Schwerpunkte: Mittelbare pädagogische Arbeitszeit Entwicklungsgespräche mit den Eltern (pro Kind) Elternabende/Zeit für Familienbildungsangebote Teamberatungen Dokumentation der Entwicklungsprozesse (pro Kind) Qualitätsentwicklung (interne Evaluation u.a. zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption) Eingewöhnungszeit Diese Zeit ist besonders für die Fachkräfte im Bereich der 1-3 Jährigen zu berücksichtigen Ausführungen im Sächsischen Bildungsplan Kapitel Kontexte /Seite 11/12 Kapitel Grundlagen / Seite 13 Kapitel Kontexte /Seite 11 ff. Kapitel Grundlagen / Seite 12, 16, 18 ff. Kapitel Grundlagen /Seite 3;16 Kapitel Kontexte /Seite 4 ff, 11,15, 23, 28 Kapitel Grundlagen /Seite 20 Kapitel Kontexte / Seite 13 ff. Kapitel Kontexte /Seite 10 16

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Bereich Kindergarten: 4 h pro Woche pro Fachkraft Kita: eine pädagogische Fachkraft für 12,5 Kinder Entwicklungsgespräche mit den Eltern (pro Kind) Elternabende / Zeit für Familienbildungsangebote 2 pro Jahr je 1h x 12,5 Kinder Stunden pro Jahr pro Fachkraft 25 2 pro Jahr á 2h 4 Teamberatungen vierzehntägig 2h 41 Dokumentation der Entwicklungsprozesse (pro Kind) je 4 h pro Jahr x 12,5 Kinder 50 Qualitätsentwicklung (interne Evaluation u.a. zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption) Gesamt (entspricht 4 h pro Woche/ FK) vierzehntägig 2h 41 181 Bereich Hort: 4,1 h pro Woche pro Fachkraft Hort: (0,9 pädagogische Fachkraft für 20 Kinder) Entwicklungsgespräche mit den Eltern (pro Kind) Elternabende / Zeit für Familienbildungsangebote 2h pro Jahr je 1h x 20 Stunden pro Jahr pro Fachkraft 40 2 pro Jahr á 2h 4 Teamberatungen vierzehntägig 2h 41 Dokumentation der Entwicklungsprozesse (pro Kind) jje 2h1pro Jahr x 20 Kinder 40 Qualitätsentwicklung (interne Evaluation u.a. zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption) Gesamt (entspricht 4 h pro Woche/ FK) vierzehntägig 2h 41 166 17

Weil Kinder Zeit brauchen Übersicht des Zeitumfangs der mittelbaren pädagogische Arbeit entsprechend dem Personalschlüssel nach 12 SächsKitaG 2 Die Übersicht orientiert sich an dem im 12 SächsKitaG festgeschriebenen Personalschlüssel und den Inhalten des Sächsischen Bildungsplanes. Die Auswahl der Inhalte gilt für alle Bereiche (Krippe-Kindergarten- Hort) und bezieht sich auf folgende Schwerpunkte: Bereich Krippe: 4,5 h pro Woche pro Fachkraft Krippe: eine pädagogische Fachkraft für sechs Kinder Entwicklungsgespräche mit den Eltern (pro Kind) Elternabende / Zeit für Familienbildungsangebote Teamberatungen Dokumentation der Entwicklungsprozesse (pro Kind) 2 pro Jahr je 1h x 6 Kinder Stunden pro Jahr pro Fachkraft 12 2 pro Jahr á 2h 4 vierzehntägig 2h (entspricht 41 Wochen à 1 h bei 206 AT) je 4h pro Jahr x 6 Kinder 41 24 Qualitätsentwicklung (interne Evaluation u.a. zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption) vierzehntägig 2h (entspricht 41 Wochen à 1 h bei 206 AT) 41 Eingewöhnungszeit3 Gesamt (entspricht 4 h pro Woche/ FK) ca. 10h pro Familie x 6 Familien 60 182 18

Für einen besseren Personalschlüssel in Sachsens Kitas Anmerkung Bei Berücksichtigung dieser Relation und den darin beschriebenen Tätigkeiten ergibt sich für die mittelbare pädagogische Arbeitszeit eine verbindliche Arbeitszeit von circa vier Stunden. Nicht berücksichtigt ist in der Berechnung die mittelbare Arbeitszeit für die Gestaltung der Projektarbeit, Kooperationszeiten für Absprachen mit externen Akteuren sowie für kollegiale Beratung, beispielsweise Supervision. Diese müssen additiv noch einberechnet werden. Die mittelbare pädagogische Arbeitszeit im Rahmen der Praxisanleiter(in) als ausgewiesene Funktion nach 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte ist separat zu berechnen und den Praxisanleiter(inne)n zur Verfügung zu stellen. 1 diese Zahl variiert zu den Angaben im Kita- und Krippenbereich, da hier andere Möglichkeiten der Beteiligung durch die Kinder gegeben sind. 2 Stand 2016 3 diese Zahl variiert zu den Angaben im Kita- und Krippenbereich, da hier andere Möglichkeiten der Beteiligung durch die Kinder gegeben sind. 19

Weil Kinder Zeit brauchen Herausgeber: Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen Am Brauhaus 8 01099 Dresden Tel.: 0351-4916634 Fax: 0351-4916655 E-Mail: liga-fw-sachsen@parisax.de www.liga-sachsen.de Fotos: DCV/KNA Oppitz, Steffen Giersch, Antoinette Steinhäuser Druck: Lißner-Druck Dresden